LADEN- DIEBSTAHL INFORMAT IONEN FÜR GEWERBETRE IBENDE KOOPERATIONS PARTNER 1 Dem Einzelhandel entstehen von Jahr zu Jahr Schäden in Milliardenhöhe. Diese Broschüre informiert Sie über den rechtlichen Rahmen im Umgang mit Ladendieb(stähl)en und gibt Ihnen Tipps an die Hand, durch eigene Möglichkeiten dem Ladendiebstahl entgegenzuwirken. Als beste Vorbeugungsmaßnahme in diesem Sinne hat sich jedoch seit jeher Verkaufspersonal erwiesen, das erkennbar präsent und aufmerksam ist. Die in der Broschüre vorgeschlagenen Maßnahmen sind nicht immer mit zusätzlichen Kosten verbunden. ZIELGERICHTETE MASSNAHMEN 2 Wann liegt ein Ladendiebstahl vor? Unter Ladendiebstahl versteht man die Wegnahme ausgelegter Waren in der Absicht, diese ohne Bezahlung für sich zu behalten. DEFINI TION Ein Diebstahl bzw. der ebenfalls strafbare Versuch ist bereits vollzogen, wenn unbezahlte Ware aus dem Verkaufsraum entfernt wird unbezahlte Ware unter der Kleidung oder in einem Behältnis innerhalb des Verkaufsraums versteckt wird angebotene Lebensmittel in der Absicht verspeist werden, diese nicht zu bezahlen Straftaten wie Sachbeschädigung, Betrug oder Urkundenfälschung können vorliegen, wenn Sicherungsetiketten oder sonstige Warensicherungssysteme zerstört werden teure Ware in eine preiswerte Verpackung gesteckt wird Warenmengen falsch angegeben werden Preisetiketten ausgetauscht / manipuliert werden 3 Rechtliche Möglichkeiten der Ladeninhaber*innen /Mitarbeiter*innen Vorläufige Festnahme Jedermann ist berechtigt, eine Person, die beim Begehen einer Straftat („auf fr ischer Tat“) entdeckt wird und deren Identität nicht feststeht, bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. RECHT LICH Strafanzeige/Strafantrag, Hausverbot Eine Strafanzeige wird bei jedem Verdacht einer Straftat gefert igt . Mit dem Strafantrag erklärt der Geschädigte einer weniger schwerwiegenden Straftat , dass er eine strafrechtl iche Verfolgung des Tatverdächtigen wünscht, z.B. Diebstahl geringwert iger Sachen mit Warenwert < 50,-€ Die Stel lung eines Strafantrages ist hier Verfahrensvoraussetzung. Die Antragsfr ist beträgt 3 Monate. Das Hausverbot wird durch einseit ige Erklärung des Hausrechtsinhabers ausgesprochen. Dieses kann ört l ich und zeit l ich befr istet werden. (§123 Strafgesetzbuch) . Beachte: Verdächtige brauchen vor Ort nicht zu unterschreiben. Für die Wirksamkeit reicht es, wenn Sie das Hausverbot, am besten in Gegenwart von Zeugen, mündlich aussprechen. Eine Zuwiderhandlung gegen ein bestehendes Hausverbot verwirkl icht den Straftatbestand des Hausfr iedensbruchs 4 Rechtliche Möglichkeiten der Ladeninhaber*innen /Mitarbeiter*innen Kinder (noch nicht 14 Jahre alt) sind gemäß § 19 Strafgesetzbuch schuldunfähig und können deshalb strafrechtl ich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Ihre Festnahme bzw. das Festhalten ist daher unzulässig, auch wenn die Gefahr der Nichtfeststellung der Identität besteht. Bleibt das Kind freiwil l ig vor Ort, sollten unverzüglich die Eltern, wenn diese nicht erreichbar sind, die Polizei , benachrichtigt werden. RECHT LICH Durchsuchung, Personalienfeststellung Die Durchsuchungen der Person oder mitgeführter Taschen zur Auff indung von weiteren gestohlenen Gegenständen obliegen nur der Polizei ! Ihnen gegenüber sind Verdächtige zur Angabe von Personalien nicht verpfl ichtet . Sol l ten Unstimmigkeiten auftreten, informieren Sie stets die Polizei , um den späteren Erfolg des Straf- oder Zivi lverfahrens zu sichern. 5 Präventive Ladengestaltung und technische Sicherungsmaßnahmen Das Wissen oder die Vermutung, unbeobachtet zu sein, sind oft Auslöser für einen Ladendiebstahl. Die Gelegenheit scheint für einen Täter günstig, wenn sich weder Kunden noch Verkaufspersonal in unmittelbarer Nähe befinden. Die Unübersichtl ichkeit in Verkaufsräumen bestärkt den Täter in seinem Tatentschluss. STRA TEGIE Bauliche Maßnahmen Schließfächer im Eingangsbereich Diebstahlsgefährdete Ware in Nähe des Verkaufspersonals Abschließbare Vitr ine / Schaukasten / Regalfronten Hinweisschilder (Warensicherung, Videoüberwachung, Strafanzeige) Schaffung f reier Sichtachsen Helle, gut ausgeleuchtete Verkaufsräume Unübersichtl iche Winkel / Ecken und Pfei ler vermeiden Regalhöhe beachten Kassenbereich zentral , leicht erhöht Fi l ial leiterbüro erhöht, mit verspiegeltem Fenster zum Verkaufsraum Spiegel an unübersichtl ichen Ecken und Winkeln 6 Präventive Ladengestaltung und technische Sicherungsmaßnahmen Die Verwendung von Sicherungs- technik kann die Aufmerksamkeit des Personals immer nur ergänzen, jedoch niemals ersetzen. Verschiedene elektronische Artikel- sicherungen sind nur sinnvoll einsetzbar, wenn eine übersichtl iche Kundenfrequenz und vor allem eingriffsbereites Personal vorhanden ist. TECH NIK Sicherungstechnische Maßnahmen zert i f iz ierte Videoüberwachung ( Identi f ikat ion) Stahlsei le / Ketten / Kensington-Schlösser Verklebung der Verpackungseinheit (Siegel) Leere Hüllen / Dummys (z. B. für Tonträger, Rasierkl ingen) Verkaufsautomaten Akkusto-magnetische Technologie (AM-Warensicherung) Radiofrequenz Technologie (RF-Warensicherung) Elektro-magnetische Technologie (EM-Warensicherung) Elektronische Artikelsicherung 7 Präventive Ladengestaltung und technische Sicherungsmaßnahmen Profit ieren Sie vom Solidaritätsprinzip und schließen Sie sich mit anderen Geschäftsleuten über ein internes Warnsystem zusammen. So besteht die Möglichkeit , sich untereinander per Telefon, Social Media oder Telefax nach dem „Schneeballprinzip“ vor erkannten Ladendieben, Trickdieben oder Scheckbetrügern zu warnen. Beachten Sie: Die Weiterleitung von gefertigten Bildern der Täter ist rechtswidrig und stellt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar. PERS ONAL Personelle und organisatorische Maßnahmen Regelmäßige Schulungen / Einweisung in die Sicherungssysteme Möglichst keine Kunden im Ladengeschäft unbeaufsichtigt lassen Kontrol le der Umkleidekabinen Selbstbedienungssystem ganz oder tei lweise aufgeben Lastschri f tverfahren einstel len / nur Eingabe mit PIN Anschluss im KUNO-Sperrsystem Kaufhausdurchsagen regelmäßig durchführen Einsatz von Sicherheitspersonal , Detektiven, Testklauern, verdeckt arbeitenden Internes Warnsystem per Telefon oder Funk Interne Weitergabe „online “ an weitere Geschäfte Ladendiebstahl zeitnah zur Anzeige bringen Sofort ige Alarmierung der Polizei über die 110 Hausverbot ertei len Revisoren 8 EMPF EHLU NG Das KUNO-Sperrsystem ist eine gemeinsame Init iat ive der Polizeibehörden der Länder und des Bundes, des Handelsverbands Deutschland (HDE) e.V. sowie der EHI Retai l Inst i tute GmbH. Bei Verlust oder Diebstahl einer Girocard ( f rüher als EC-Karte bezeichnet) kann diese Karte über jede Polizeidienststel le beim KUNO-Sperrdienst gemeldet und für die Verwendung im Lastschri f tverfahren gesperrt werden. Die dem System angeschlossenen Unternehmen bekommen kurzfr ist ig die jeweils aktuel len Sperrmeldungen vom KUNO-Sperrdienst auf eine Schnittstel le des Warenwirtschaftssystems bereitgestel l t . Das KUNO-Sperrsystem hilft , sich als Einzelhandelsunternehmer vor Betrug bei Zahlungen im elektronischen Lastschriftverfahren zu schützen. Präventive Ladengestaltung und technische Sicherungsmaßnahmen Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeil icher Organisationsstrukturen KUNO- Sperrsystem Jetzt informieren: kuno-sperrdienst.de polizei-beratung.de 9 https://www.kuno-sperrdienst.de/ https://www.kuno-sperrdienst.de/ https://www.kuno-sperrdienst.de/ http://www.polizei-beratung.de/ KON TAKT Für alle Fragen rund um die Sicherheit in Ihrem Geschäft nutzen Sie gerne den kostenlosen Service der (Kriminal-) Polizeilichen Beratungsstellen in Hessen: Hessisches Landeskriminalamt Zentralstelle Kriminal- und Verkehrsprävention Hölderlinstraße 1-5 65187 Wiesbaden Tel.: 0611/83-13009 beratungsstelle.hlka@polizei.hessen.de Polizeipräsidium Frankfurt am Main E 4 – Prävention Adickesallee 70 60322 Frankfurt am Main Tel.: 069/755-00 beratungsstelle.ppffm@polizei.hessen.de Polizeipräsidium Mittelhessen E 4 – Prävention Ferniestraße 8 35394 Giessen Tel.: 0641/7006-0 beratungsstelle.ppmh@polizei.hessen.de Polizeipräsidium Nordhessen E 4 – Prävention Grüner Weg 33 34117 Kassel Tel.: 0561/910-0 beratungsstelle.ppnh@polizei.hessen.de Polizeipräsidium Osthessen E 4 – Prävention Severingstraße 1-7 36041 Fulda Tel.: 0661/105-0 beratungsstelle.ppoh@polizei.hessen.de Polizeipräsidium Südhessen E 4 – Prävention Klappacher Straße 145 64285 Darmstadt Tel.: 06151/969-0 beratungsstelle.ppsh@polizei.hessen.de Polizeipräsidium Südosthessen E 4 – Prävention Geleitsstraße 124 63067 Offenbach Tel.: 069/8098-0 beratungsstelle.ppsoh@polizei.hessen.de Polizeipräsidium Westhessen E 4 – Prävention Konrad-Adenauer-Ring 51 65187 Wiesbaden Tel.: 0611/345-0 beratungsstelle.ppwh@polizei.hessen.de 10 mailto:beratungsstelle.hlka@polizei.hessen.de KOOPER ATIONS PARTNER Herausgeber: Hessisches Landeskriminalamt Zentralstelle Kriminal- und Verkehrsprävention Mit freundlicher Unterstützung durch das Polizeipräsidium Südhessen E 4 – Prävention
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