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Hausmeisterdienste

Die Aufgabe des Hausmeisters besteht im Wesentlichen darin, für Hauseigentümer die Betreuung der Immobilie zu übernehmen und dabei vor allem für Sauberkeit, Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Einrichtungen und Anlagen zu sorgen.

Er darf alle aufsichtführenden und pflegerischen Arbeiten sowie kleine Ausbesserungs- und Reparaturarbeiten durchführen, die nicht wesentliche zulassungspflichtige handwerkliche Tätigkeiten darstellen, wenn und solange sie im hausmeisterlichen Gepräge durchgeführt werden und mit den Arbeiten im Zusammenhang stehen. Darunter fallen im Allgemeinen einfachere Arbeiten, die in kurzer Zeit erlernbar oder für das Handwerk nebensächlich sind. Im Wesentlichen beschränken sich die Tätigkeiten darauf, Störungen oder Schäden zu erkennen und zu beurteilen, diese zu beheben und zu entscheiden, ob ein Handwerksbetrieb beauftragt werden muss.

Hausmeisterdienste bewegen sich in einem Tätigkeitsfeld, welches Überschneidungen mit zulassungspflichtigen handwerklichen und anderen der Handwerksordnung unterfallenden Berufen aufweisen kann (die dann eine Eintragung in die Handwerksrolle erfordern). Wenn handwerkliche Arbeiten schwerpunktmäßig erfolgen, bedarf es einer Eintragung in die Handwerksrolle.

Die nachfolgenden Informationen erklären, welche Arbeiten im Rahmen des Hausmeisterdienstes erledigt werden dürfen und welche einen Eintrag in die Handwerksrolle erforderlich machen. Die Aufzählungen sind beispielhaft.

Unabhängig von der Frage handwerklicher Tätigkeiten ist die "Hausverwaltung inklusive Nebenkostenabrechnung" gemäß § 34c Abs. 1 S.1 Nr. 4 GewO erlaubnispflichtig. Diese Erlaubnis erteilt entweder die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder das Gewerbeamt, je nach Bundesland. Für Stadt und Kreis Offenbach gilt folgende Zuständigkeitenregelung:

wenn Gewerbesitz in Stadt Offenbach am Main:
Zuständige Erlaubnisbehörde:
Magistrat der Stadt Offenbach am Main, Ordnungsamt
Patrick Eller
Tel: 069/ 8065-2022
E-Mail: gewerberegisterordnungsamt(at)offenbach.de

wenn Gewerbesitz im Kreis Offenbach am Main:
Zuständige Erlaubnisbehörde
Kreisausschuss des Kreises Offenbach am Main,

Anja Pieper
Tel: 06074/ 8180-5112
E-Mail: a.pieper(at)kreis-offenbach.de

Sophie Wissenbach
Tel: 06074/8180-5107
E-Mail: s.wissenbach(at)kreis-offenbach.de

ordnungsangelegenheiten(at)kreis-offenbach.de

Folgende Arbeiten gehören zum Hausmeisterdienst:

AUFSICHT

  • Überwachung des Gesamtzustandes der Immobilie und der Außenanlage inklusive Schließdienst
  • Überwachung von Garagen/Tiefgaragenanlagen
  • Heizungsanlage: Funktionstüchtigkeit überwachen (Bedienen, Entlüften, Wasser nachfüllen, Brennstoffvorrat prüfen)
  • Überwachung der Aufzugsanlage
  • Botendienste, Ausführung von Besorgungen


PFLEGE

  • Garten- und Landschaftspflege (Rasenmähen, Unkraut entfernen, Hecken schneiden, Rasensprengen, Blumen gießen)
  • Kehrdienst, Papier- und Abfallkörbe leeren, Mülldienst
  • Winterdienst (Schneebeseitigung, Streuen)
  • Entrümpelungs- und Aufräumarbeiten, Müllbeseitigung, Sperrgutabfuhr
  • Toilettenbetreuung (Seife, Handtücher, Papier)
  • Abfluss/Siphon reinigen
  • Dachrinnenreinigung
  • Bodenrinnen, Fußroste und Wassereinläufe säubern
  • Kühlschränke abtauen
  • Schädlingsbekämpfung (siehe hierzu aber auch § 11 TierschutzG; ggf. erlaubnispflichtig)


AUFSTELLEN/MONTAGE

  • Computeranlagen aufstellen und anschließen
  • Fernseh-, Video- und Musikanlagen aufstellen und anschließen sowie einfache Montage von Satellitenanlagen
  • Telefonanlagen aufstellen und einstellen bzw. programmieren
  • Aufstellen und Inbetriebnahme von Haushalts- und Küchengeräten
  • Lampen aufhängen
  • Bilder aufhängen
  • Gardinen abnehmen und aufhängen
  • Rollos spannen
  • Möbelmontage
  • Regale zusammenbauen und aufstellen
  • Montage von Fertigzäunen (ohne Fundamenterstellung)


IMMOBILIENBETREUUNG/WARTUNG

  • Dichtungswechsel an Wasserarmaturen
  • Filterwechsel in Lüftungsanlagen (Abluftfilter)
  • Funktionsstörungen an Türschlössern beheben (Auswechseln von Schließzylindern)
  • Glühbirnen und Leuchtstoffröhren auswechseln
    Möbelbeschläge einstellen bzw. auswechseln
  • Kleine Schadstellen an Tapeten und Türen ausbessern
  • Kleine Löcher und Risse mit Spachtelmasse schließen
  • Trockenbauarbeiten
  • Tapezieren mit Raufaser nebst Überstreichen (in geringfügigem Umfang)
  • Stühle leimen, Türscharniere ölen

Zu den zulassungspflichtigen handwerklichen Tätigkeiten, die grundsätzlich eine Meisterqualifikation erfordern und eine Zugehörigkeit zur HwK begründen, gehören:

  • Maurer- und Betonbauerarbeiten
  • Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten
  • Pflaster- und Verbundsteinarbeiten (Straßenbauer)
  • Stuckateurarbeiten
  • Maler- und Lackiererarbeiten
  • Gerüstbauarbeiten
  • Metallbauerarbeiten – Schlosser und Leichtmetallbauer
  • Informationstechnikerarbeiten (Reparatur von Geräten der Unterhaltungselektronik)
  • Klempnerarbeiten
  • Installateur- und Heizungsbauarbeiten
  • Elektrotechnikarbeiten
  • Tischlerarbeiten
  • Glaserarbeiten
  • Estrichlegerarbeiten
  • Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerarbeiten
  • Rollladen- und Sonnenschutztechnikerarbeiten
  • Parkettlegerarbeiten
  • Raumausstatterarbeiten

Zu den zulassungsfreien handwerklichen Tätigkeiten, die ohne Meisterbrief erledigt werden dürfen und – soweit sie schwerpunktmäßig betrieben werden – eine Zugehörigkeit zur HwK begründen, gehören:

  • Gebäudereinigerarbeiten
  • Holz- und Bautenschutzarbeiten (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden)

Zu den handwerksähnlichen Tätigkeiten, die ohne Meisterbrief erledigt werden dürfen und – soweit sie schwerpunktmäßig betrieben werden – eine Zugehörigkeit zur HwK begründen, gehören:

  • Bautentrocknungsarbeiten
  • Bodenlegerarbeiten (Verlegung von Teppich-, Laminat-, PVC- und Fertigparkettböden)
  • Fugerarbeiten (im Hochbau)
  • Tankschutzarbeiten
  • Rohr- und Kanalreinigungsarbeiten
  • Einbau von genormten Baufertigteilen (z. B. Fenster, Türen, Zargen, Regale)
  • Teppichbodenreinigungsarbeiten

Die IHK und HwK Frankfurt-Rhein-Main sind selbstverständlich gerne zu weiteren Erläuterungen und Beratungen bereit.

IHK Offenbach am Main
Industrie- und Handelskammer
Offenbach am Main
Frankfurter Straße 90
63067 Offenbach am Main

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