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Hessen beschließt Lockerungen bei niedrigen Inzidenzen


Liegt in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Inzidenz über fünf Werktagen unter 100, tritt am übernächsten Tag die Bundesnotbremse außer Kraft.

In Landkreisen und kreisfreien Städten, die aus der Bundesnotbremse gefallen sind, gelten ab dem 17. Mai 2021 weitere Lockerungen, die Ministerpräsidenten Bouffier und Wirtschaftsminister Al-Wazir am 12. Mai in einer Pressekonferenz verkündet haben. Diese betreffen beispielsweise die Außengastronomie und Übernachtungsbetriebe, den Einzelhandel, körpernahe Dienstleistungen oder auch Sport- und Freizeitbetriebe.

Bitte beachten Sie: In Stadt und Kreis Offenbach gilt derzeit noch die Bundesnotbremse – die Lockerungen finden hier also zunächst keine Anwendung!

Die beschlossenen Lockerungen finden Sie kurz zusammengefasst in der Pressemeldung des Landes Hessen und in der ab dem 17. Mai 2021 gültigen Verordnung des Landes Hessen

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Welche Regeln gelten in Stadt und Kreis Offenbach und in welchen anderen hessischen Städten und Kreisen greift die Bundesnotbremse? Das Sozialministerium führt eine Übersicht, in der auch Veränderungen in der Eingruppierung markiert werden: Zur Übersicht

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