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Digitalisierung im Sachverständigenbüro

IHK-Signaturkarte für Sachverständige

Seit Januar 2018 dürfen Sachverständige ihre Gutachten bei Gericht elektronisch einreichen, sofern sie diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Die qualifizierte elektronische Signatur mit Sachverständigenattribut durch die IHK-Signaturkarte für Sachverständige ersetzt die Unterschrift und den Sachverständigen-Rundstempel im elektronischen Rechtsverkehr. Damit ist die elektronische Übermittlung von Sachverständigengutachten digital, schnell, sicher und rechtsverbindlich.

Auch Privatgutachten werden zunehmend nur noch in Dateiform übermittelt und sind dann verpflichtend mit der qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen, siehe § 12 Abs. 1 und § 13, Abs. 2 S.2 SVO.

Auf der IHK-Signaturkarte für Sachverständige sind folgende Daten hinterlegt:

  • Name und Vorname des Sachverständigen
  • Bestellungstenor (Sachgebiet) und die zuständige Bestellungskörperschaft.
  • Die Information, dass die Signaturkarte nur im Rahmen der Sachverständigentätigkeit eingesetzt werden darf.
     

Technische Voraussetzungen für die Nutzung der IHK-Signaturkarte

  • Kartenlesegerät mit Tastenfeld
  • PC mit Internetzugang und USB-Port für den Anschluss des Kartenlesers
  • Microsoft-Betriebssystemumgebung ab Windows 7
  • Arbeitsspeicher: 2 GB (empfohlen 4 GB)
     

Kosten für die IHK-Signaturkarte mit zweijähriger Gültigkeit

  •  169,- € zzgl. MwSt.

Beantragung einer elektronischen Signaturkarte

Ihre elektronische Signaturkarte können Sie über das Post-Ident-Verfahren direkt bei der De-Coda GmbH beantragen. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, die eine IHK-Signaturkarte beantragen, müssen sich dafür durch ihre IHK identifizieren lassen.

Hier geht's zum » Signaturantrag per PostIdent-Verfahren
 

Elektronische Kommunikation mit der Justiz

Sachverständige sind gehalten, die digitale Kommunikation mit Gerichten über das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) zu führen. Informationen über das eBO und momentan zur Verfügung stehende Software finden Sie unter » https://egvp.justiz.de/buerger_organisationen/index.php
Ihr Gutachten versenden Sie hierbei als pdf-Anhang, den Sie zuvor mit einer der Anwendungssoftware-Produkte signiert haben.

Wie kommt die elektronische Signatur auf das Gutachten?

Neben der persönlichen IHK-Signaturkarte benötigen Sie ein Kartenlesegerät mit eigener Tastatur sowie eine Signatursoftware – Anbieterinformationen erhalten Sie bei der IHK.

  • Speichern Sie Ihr Gutachten als pdf-Datei ab.
  • Rufen Sie die Gutachten-Datei in der Signatursoftware auf und klicken Sie auf „Signieren“.
  • Stecken Sie die Karte ins Lesegerät, geben Sie auf dem Kartenlesegerät den PIN-Code ein und bestätigen diesen.
  • Jetzt ist die elektronische Signatur dauerhaft mit der elektronischen Gutachtendatei verbunden.
  • Der Empfänger kann sich auf die Echtheit des Absenders und des unverfälschten Gutachteninhalts verlassen.

Auf Youtube finden Sie hilfreiche Video-Tutorials:

» Signierung und Versand elektronischer Gutachten

» Verifizierung signierter Gutachten


Weitere Infos und FAQs zur elektronischen Signatur für Sachverständige finden Sie auf der Website der DE-CODA GmbH unter » https://www.de-coda.de/sachverstaendigen-signatur/

Kontakt:
DE-CODA GmbH
Hauptstraße 5
53619 Rheinbreitbach

Tel.        02224 / 98 76 117
E-Mail    info@de-coda.de

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