- Veranstaltungen
- Klimaschutz durch CBAM
Menü ausblenden
Klimaschutz durch CBAM
– was heißt das konkret für den deutschen Mittelstand?
Dienstag, 30.01.2024
Unternehmen, die bestimmte Waren wie Eisen, Stahl und Aluminium sowie Waren daraus, Elektrizität, Zement, Düngemittel und Wasserstoff importieren, sind vom CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) betroffen und müssen Ende Januar 2024 ihren ersten Bericht einreichen.
Anmeldung nicht möglich
Zielgruppe
Allgemein
Veranstaltungsort
Webinar
Preis pro Person
Das Angebot ist kostenlos.
Maximale Teilnehmerzahl
70
Inhalt
Es ist allseits bekannt, dass die EU besonders um den Umweltschutz bemüht ist. Sie hat sich die Senkung der CO₂-Emissionen um 55 Prozent bis 2030 im Vergleich zum Ausgangsjahr 1990 als bedeutendes Ziel gesetzt. In diesen Kontext ist auch die Einführung von CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) einzuordnen, wonach die EU zu einem weltweit sorgsameren Umgang mit CO₂-Emissionen ermutigen.
CBAM erfordert, dass Importeure emissionsintensiver Waren CBAM-Zertifikate erwerben, um die Differenz zwischen den CO₂-Kosten im Herstellungsland und dem CO₂-Zertifikatpreis auszugleichen. Am 1. Oktober 2023 beginnt die CBAM-Berichtspflicht, wonach der erste Quartalsbericht bis zum 31. Januar 2024 vorzulegen sein wird.
Betroffen sind in der Anfangsphase Güter des Anhangs I der Verordnung 2023/956 (EU). Dies sind
- Eisen und Stahl/Waren aus Eisen und Stahl
- Aluminiun/Waren aus Aluminium
- Elektrizität
- Zement
- Düngemittel
- Wasserstoff
Die Berichtspflicht betrifft Unternehmen in der EU, die diese Waren aus Drittländern importieren.
Die EU plant, den Anwendungsbereich von CBAM auf andere Güter auszudehnen, darunter organische Chemikalien und Polymere. Bis 2030 sollen alle Güter unter den EU-Emissionshandel fallen.
Alles schön und gut, werden Sie sich als deutsches mittelständisches Unternehmen nun grundsätzlich denken – Doch was heißt das alles konkret für Sie als Unternehmen? Welche Maßnahmen müssen wann getroffen werden, und insbesondere mit welchen Kosten ist für Ihr Unternehmen sicher zu rechnen?
Informieren Sie sich in unserem Webinar Klimaschutz durch CBAM – was heißt das konkret für den deutschen Mittelstand? und nutzen Sie unsere Experten und dessen Know-how für Ihre unternehmensinterne Compliance.
Weitere Informationen
Kooperationspartner
Enterprise Europe Network
Zur WebsiteIHK Darmstadt Rhein Main Neckar
Zur WebsiteIHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern
Zur WebsiteIHK Frankfurt am Main
Zur Website
IHK Offenbach am Main
Industrie- und Handelskammer
Offenbach am Main
Frankfurter Straße 90
63067 Offenbach am Main
Geschäftszeiten
Mo.-Do.: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitags: 08:00 - 15:00 Uhr
+49 69 8207 0