Resolution der Vollversammlung der IHK Offenbach am Main am 13.04.2010 zum Bürokratieabbau „Entbürokratisierung voranbringen – Vorschläge für effizientes Verwaltungshandeln und eine Entlastung der Wirtschaft“ Kein Staat kommt ohne Bürokratie aus, jedoch neigt er systembedingt zu immer mehr Bürokratie. Deswegen hat er die Pflicht, nach bürokratiearmen Lösungen zu suchen. Eine bürokratiearme Rechtssetzung und ein effizientes Verwaltungshandeln sind ein wichtiger Standortfaktor im internationalen Wettbewerb. Die IHK Offenbach begrüßt die Bestrebungen der Bundesregierung, bestehende Bürokratie zu durchforsten und zu reduzieren sowie zukünftige Bürokratie durch eine bessere Rechtssetzung zu vermeiden. Die IHK Offenbach empfiehlt, dem Nationalen Normenkontrollrat als Beratungs- und Kontrollgremium mehr Befugnisse einzuräumen und seine Stellung im Prozess des Bürokratieabbaus fest zu verankern. Als Bürokratiekosten wurden bisher nur die Kosten verstanden, die durch die Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten entstehen. Für die Unternehmen ist Bürokratie jedoch mehr als Informationspflichten zu erfüllen. Der Erfüllungsaufwand, der aus der inhaltlichen Befolgung von Gesetzen und Verordnungen resultiert, ist häufig noch größer. Daher fordert die IHK, die Definition der Bürokratiekosten entsprechend zu erweitern. Bei der Suche nach Einsparpotenzialen und effizienten Lösungen, die den Bedürfnissen gerecht werden, ist die Kooperation aller Beteiligten vom Gesetzgeber über die Verwaltungsebenen bis hin zum Unternehmen gefragt. Bei der Bewertung der betrieblichen Umsetzung und Konsequenzen von geplanten Neuregelungen sollte die Praxiserfahrung der Unternehmen mit berücksichtigt werden. Konkrete Ansatzpunkte für staatlichen Bürokratieabbau sieht die IHK in der Reduzierung der Informationspflichten sowie in einem verbesserten Verwaltungshandeln u. a. in den folgenden Bereichen: Künstlersozialversicherung Seit Mitte 2007 prüft die Deutsche Rentenversicherung die Abgabenpflicht der Unternehmen zur Künstlersozialversicherung. Die Betriebe sind aufgefordert, Auskünfte zur Künstlersozialabgabe zu geben. Das kann bedeuten, dass Rechnungen und Belege bis zu 5 Jahren rückwirkend geprüft werden müssen. Der Mehraufwand steht hierbei in keinem Verhältnis zu den möglichen Versicherungsbeiträgen. IHK-Forderung: Einführung einer anderen Erhebungsmethode. Künstler stellen die Abgabe selbst in Rechnung und führen diese ab. Keine rückwirkende Prüfung der Abgabenpflicht. 1/3 Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeit Wer eine Erlaubnis zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom nach § 9 Abs. 3 des Stromsteuergesetztes besitzt, muss jährlich eine "Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeit" einreichen. Alle Felder des Formblattes sind auszufüllen, auch wenn sich nur wenig ändert. IHK-Forderung: Nur Änderungen im Unternehmen wie z. B. Umsatz oder Anzahl der Beschäftigten müssen gemeldet und wenn möglich direkt in eine Unternehmens- Datenbank online eingepflegt werden. Das IHK-Unternehmensregister würde sich hierfür anbieten. Elektronische Rechnungen Seit dem 01.01.2004 ermöglichen elektronische Rechnungen den Vorsteuerabzug. Zwar werden sie EU-weit anerkannt - die Mitgliedstaaten stellen an sie jedoch häufig erhöhte Anforderungen, wobei insbesondere der Erhalt und der Einsatz von Signaturen sowie die elektronische Archivierung Probleme bereiten. So auch in Deutschland, wo eine qualifizierte elektronische Signatur verlangt wird. IHK-Forderung: Die Europäische Kommission hat am 28. Januar 2009 einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, mit dem die Vorschriften für elektronische und Papierrechnungen vereinheitlicht und vereinfacht werden sollen. Die IHK spricht sich für die Umsetzung der EU-Richtlinie aus. An elektronische Rechnungen dürfen keine höheren Anforderungen gestellt werden als an Papierrechnungen. Güterkraftverkehrsstatistik Zur Vorbereitung verkehrspolitischer Entscheidungen erhebt das Kraftfahrt- Bundesamt nach § 26 Abs. 2 Nr.3 Verkehrsstatistikgesetz in Stichproben Informationen über Fahrtrouten, Beförderungsleistungen, Güterarten sowie Daten zu eingesetzten Fahrzeugen. IHK-Forderung: Die Erhebung sollte sich auf wenige, notwendige Daten beschränken. Berufsgenossenschaft – Meldepflichten Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten verlangt u.a. die Meldung geleisteter Arbeitsstunden pro Jahr. Die Abfrage erfolgt zweifach und parallel: Zum einen werden die Arbeitsstunden beim Lohnnachweis zur Berechnung des Beitrags zur Berufsgenossenschaft erfragt. Zum anderen werden die geleisteten Arbeitsstunden nochmals vom Arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Dienst der Berufsgenossenschaft ermittelt. IHK-Forderung: Verzicht auf Doppel-Befragungen der Unternehmen Genehmigung von Investitionsvorhaben Bei Genehmigungsverfahren für Investitionsvorhaben kommt es teilweise zu Verzögerungen bei kommunalen Verwaltungen und dem Regierungspräsidium, obwohl es Fristenregelungen gibt, innerhalb derer entschieden werden soll. Durch geringe Personalausstattung dauert die Vorabprüfung, ob alle Unterlagen vollständig sind, relativ lange, sodass die Fristenregelung unterlaufen wird. IHK-Forderung: Qualifiziertes Personal einsetzen und die Organisation der Abläufe intern verbessern. 2/3 Weiterbildung in der Kurzarbeit Die Förderung der notwendigen Weiterbildung in Zeiten der Kurzarbeit durch die Arbeitsagenturen erfordert regelmäßig die Zertifizierung des Trägers der Weiterbildung und der geplanten Maßnahme durch die Arbeitsagentur (azwv). Nur in wenigen Ausnahmefällen kann hiervon in Absprache mit der Arbeitsagentur abgewichen werden. Im Ergebnis bleibt die Weiterbildungsbeteiligung der Arbeitnehmer deshalb weit hinter den Erwartungen zurück. IHK-Forderung: Da es eine Reihe von gleichermaßen anerkannten Qualitätssicherungssystemen in der Weiterbildung gibt (DIN-ISO, Hessen- Weiterbildung, etc.), sollten auch diese Zertifizierungen anerkannt werden, um schneller und flexibler den Weiterbildungsbedarf der Unternehmen und deren Mitarbeiter decken zu können. Erstgenehmigung von Aufenthaltsgenehmigungen Seit vielen Jahren werden Aufenthaltstitel für ausländische Mitarbeiter internationaler Unternehmen beim ersten Antrag in der Regel nur für ein Jahr erteilt, auch wenn ein längerer Aufenthalt von vornherein feststeht. Nach § 7 Aufenthaltsgesetz ist die Aufenthaltserlaubnis unter Berücksichtigung des beabsichtigten Aufenthaltszweckes zu befristen. Nach den Verwaltungsvorschriften ist jedoch die Dauer der Befristung nicht auf ein Jahr beschränkt. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung. IHK-Forderung: Ersterteilung einer Aufenthaltsgenehmigung von 3 Jahren zum Zwecke der unselbstständigen Erwerbstätigkeit für ausländische Mitarbeiter, die eine der in § 41 Aufenthaltsverordnung genannten Staatsangehörigkeit besitzen. 13. April 2010 3/3 Künstlersozialversicherung Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeit Elektronische Rechnungen Güterkraftverkehrsstatistik Berufsgenossenschaft – Meldepflichten Genehmigung von Investitionsvorhaben Weiterbildung in der Kurzarbeit Erstgenehmigung von Aufenthaltsgenehmigungen
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