In jedem Bundesland wurde dafür eine Beratungsstelle eingerichtet. Diese bietet qualifizierte, auf die besonderen Bedürfnisse von Drittstaatsangehörigen zugeschnittene Unterstützung an. Das Angebot ist kostenlos, mehrsprachig und richtet sich sowohl an Personen, die sich bereits in Deutschland aufhalten, als auch an diejenigen, die noch im Ausland sind und eine Beschäftigung in Deutschland anstreben. Darüber hinaus sind Arbeitgeber seit dem 1. Januar 2026 verpflichtet, auf das Beratungsangebot von „Faire Integration“ hinzuweisen (§ 45c Aufenthaltsgesetz). Faire Integration ist ein bundesweites, unentgeltliches und mehrsprachiges Beratungsangebot für Drittstaatsangehörige. Das Beratungsangebot richtet sich sowohl an Drittstaatsangehörige, die sich bereits in Deutschland befinden als auch an Drittstaatsangehörige im Ausland, die in Deutschland arbeiten möchten. Themen der Beratung können unter anderem sein: Arbeitsvertrag Lohn, Mindestlohn Arbeitszeit, Urlaub, Krankheit Abmahnung, Kündigung Leiharbeit, Saisonarbeit Sozialversicherungen (Kranken-, Renten-, Unfallversicherung etc.) Rechte und Pflichten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Beratungsstellen „Faire Integration“ Faire Integration ist in allen 16 Bundesländern vertreten. Die Beratungsstandorte werden auf der Webseite von Faire Integration aufgeführt und können nach Bundesland gefiltert werden.Die Daten auf der Webseite werden immer aktuell gehalten. Hier finden Sie die Übersicht der Beratungsstellen: www.faire-integration.de/beratungsstellen Merkblatt Beratungsangebot
Am 27. Januar 2026 haben die EU und Indien ein historisches und wirtschaftlich bedeutendes Freihandelsabkommen abgeschlossen. Es stärkt die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen beider Partner und schafft eine Freihandelszone für rund zwei Milliarden Menschen. Ziel ist es, Handel zu erleichtern, Zölle abzubauen und die Zusammenarbeit zu vertiefen. Die EU-Warenexporte nach Indien sollen sich bis 2032 verdoppeln. Dafür werden Zölle auf 96,6 % der EU-Exporte gesenkt oder abgeschafft, was europäischen Unternehmen jährlich rund 4 Mrd. Euro spart. Indien gewährt der EU dabei die umfangreichsten Zollsenkungen, die es je einem Handelspartner zugesprochen hat – unter anderem für Autos, Maschinen, Chemikalien und Arzneimittel. Auch im Agrarbereich werden hohe Zölle deutlich reduziert, z. B. auf Wein, Olivenöl oder verarbeitete Lebensmittel. Sensible EU-Sektoren wie Rindfleisch, Hühnerfleisch, Reis und Zucker bleiben geschützt. Strenge EU‑Lebensmittelstandards gelten weiterhin. Das Abkommen erleichtert außerdem den Zugang zu Indiens Dienstleistungsmärkten, insbesondere im Finanz- und Seeverkehrsbereich, und stärkt den Schutz geistigen Eigentums durch eine engere rechtliche Angleichung. Ein Kapitel zu nachhaltiger Entwicklung fördert Klima- und Umweltschutz, Arbeitnehmerrechte und Gleichstellung. Zusätzlich planen die EU und Indien eine gemeinsame Klimaschutzplattform, unterstützt durch bis zu 500 Mio. Euro an EU‑Mitteln. Die nächsten Schritte umfassen die rechtliche Prüfung, Übersetzung der Texte sowie die Zustimmung durch Rat, Europäisches Parlament und Indien. Die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen begannen 2007, wurden mehrfach unterbrochen und 2022 wieder aufgenommen. Parallel laufen weiterhin Gespräche zu geografischen Angaben und Investitionsschutz. ♦ EU-Pressemitteilung ♦ EU-Indien-Abkommen: Informationsblätter und Leitfäden ♦ Pressemitteilung Hessische Industrie- und Handelskammer (HIHK)
Die Europäische Kommission informiert, dass Ägypten bis zum Abschluss seiner internen Ratifizierungsverfahren das revidierte Regionale Übereinkommen im Rahmen befristeter nationaler Maßnahmen anwendet. Ziel ist es, Störungen bei der Kumulierung zu vermeiden. Erforderlicher Vermerk auf Ursprungsnachweisen Im Zuge dieser Maßnahmen verlangen die ägyptischen Behörden, dass Ursprungsnachweise für Ausfuhren aus der Europäischen Union ausdrücklich auf die Anwendung der revidierten Ursprungsregeln hinweisen. ⇒ Empfehlung der EU-Kommission: Ursprungsnachweise, die für die Ausfuhr nach Ägypten ausgestellt werden, sollen den Vermerk „REVISED RULES“ enthalten, um weiterhin eine Zollpräferenzbehandlung zu erhalten. Nachträgliche Ausstellung möglich Wurden Ursprungsnachweise ohne diesen Hinweis in Ägypten abgelehnt, können neue Ursprungsnachweise mit dem Vermerk „REVISED RULES“ nachträglich ausgestellt werden. Diese werden laut EU-Kommission und ägyptischen Behörden auf Basis der aktuellen befristeten Maßnahmen akzeptiert. Kumulierung Ägypten bestätigte außerdem, dass eine diagonale Kumulierung mit der EU und den EFTA-Staaten möglich ist, sofern Ägypten das Bestimmungsland ist. Hinweis für Einfuhren aus Ägypten Für in Ägypten ausgestellte Ursprungsnachweise, die für Ausfuhren in die EU verwendet werden, bleibt die Angabe „TRANSITIONAL RULES“ weiterhin bestehen.
Mobile World Congress (MWC), Barcelona, Spanien Großunternehmen und Investoren auf der Suche nach neuen Lösungen für verschiedene technologische Herausforderungen führen im Rahmen des MWC 2024 vorab terminierte Einzelgespräche mit Start-ups und Anbietern innovativer Technologien . Die Gespräche finden vom 2.-5. März 2026 vor Ort auf der Messe Mobile World Congress (MWC) in Barcelona statt. Alternativ können sie vom 9. bis 13. März 2026 terminiert und per Videocall durchgeführt werden. Start-ups und andere Technologieanbieter können sich über die MWC-Open-Website kostenfrei registrieren. Das B2B-Matchmaking-Event wird vom Enterprise Europe Network organisiert. Schwerpunkte: Internet of Things Artificial Intelligence Fintech 5G Connect Healthcare Deep Tech Industry 4.0 Circular Economy Bitte melden Sie sich bei Interesse an einer Teilnahme bei Milena Tröß, IHK Offenbach | Enterprise Europe Network . Wir geben Ihre Anmeldung gerne frei. Sichern Sie sich jetzt Ihren Gesprächsslot. ▶️ Jetzt anmelden!
Im Mittelpunkt steht insbesondere die dauerhafte Absenkung der Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsleistungen. Steuersätze ab 1. Januar 2026 Ab dem Jahreswechsel gelten folgende Steuersätze: Speisen im Rahmen von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen: 7 % Getränke: weiterhin 19 % Entscheidend für den anzuwendenden Steuersatz ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung, nicht das Rechnungsdatum oder der Zahlungseingang. Hinweise für die Praxis 1. Kassen- und Warenwirtschaftssysteme Kassen- und Warenwirtschaftssysteme müssen zum Jahreswechsel aktualisiert werden, insbesondere zur klaren Trennung von Speisen und Getränken. Ebenso sind die Preisangaben und Speisekarten zum Stichtag zu aktualisieren. Dies betrifft auch Online-Angebote, digitale Speisekarten (über QR-Codes) sowie Plattformen für Liefer- oder Abholservices. 2. Sonderfall Silvesternacht Für die Silvesternacht gilt vereinfacht, dass für die gesamte Nacht, also auch nach Mitternacht, noch der im Jahr 2025 gültige Steuersatz angewendet werden kann. Dadurch lässt sich eine Umstellung des Steuersatzes genau um Mitternacht im laufenden Betrieb vermeiden. Auch wenn dies für die Gastronomie wirtschaftlich keinen Vorteil bringt, ist die Regelung aus praktischer Sicht hilfreich, da Kassensysteme während des laufenden Geschäftsbetriebs kaum umgestellt werden können. 3. Lieferung und Take-away Werden Speisen ohne zusätzliche Dienstleistungen geliefert oder als Take-away verkauft, gilt dies steuerlich als Lieferung und nicht als Restaurant- oder Verpflegungsdienstleistung. Deshalb wird für diese Speisen derselbe Mehrwertsteuersatz angewendet wie beim Einkauf. Bei Lebensmitteln ist das in der Regel der ermäßigte Satz von 7 %, in Ausnahmefällen (z. B. bei bestimmten Meeresfrüchten) jedoch der reguläre Satz von 19 %. Für Getränke gilt grundsätzlich der Steuersatz von 19 %, sowohl im Restaurant als auch bei Lieferung oder Take-away. Eine Ausnahme bilden jedoch Milch und Milchmischgetränke mit mindestens 75 % Milchanteil: Sie werden bei Lieferung oder Take-away mit 7 % besteuert, sofern sie keinen Alkohol enthalten. Beim Verzehr vor Ort gilt für diese Getränke ebenfalls der reguläre Steuersatz von 19 %. 3. Gutscheine & Anzahlungen Einzweckgutscheine, die bereits im Jahr 2025 mit 19 % Mehrwertsteuer verkauft wurden, werden bei der Einlösung im Jahr 2026 mit dem dann geltenden Steuersatz von 7 % eingelöst. Eine nachträgliche Korrektur der bereits abgeführten Umsatzsteuer erfolgt nicht. Bei Mehrzweckgutscheinen entsteht die Umsatzsteuer erst zum Zeitpunkt der Einlösung. Erfolgt die Einlösung ab 2026, unterliegen Speisen daher dem dann geltenden Mehrwertsteuersatz von 7 %. Wird eine Anzahlung vor dem 31. Dezember 2025 für eine erst danach erbrachte Leistung vereinnahmt, muss die Rechnung hinsichtlich Steuersatz und Steuerbetrag korrigiert werden. Entscheidend für den anzuwendenden Mehrwertsteuersatz ist allein der Zeitpunkt der Leistungserbringung, nicht der Vertrags- oder Zahlungszeitpunkt. Weitere gesetzliche Änderungen im Überblick Neben der Umsatzsteuer enthält das Steueränderungsgesetz weitere relevante Regelungen (Auszug): Entlastung für Pendler: Die Entfernungspauschale steigt ab dem ersten Kilometer auf 38 Cent (bisher erst ab dem 21. Kilometer). Die Mobilitätsprämie für Steuerpflichtige mit geringem Einkommen wird entfristet. Elektronische Bekanntgabe im Vorsteuer-Vergütungsverfahren: Ab dem 1. Januar 2026 soll auch im Vorsteuer-Vergütungsverfahren über die Nichtweiterleitung eines Antrags durch das Bundeszentralamt für Steuern die elektronische Bekanntgabe ohne Zustimmung des Unternehmens gelten. Zentrale Zollabwicklung: Das Umsatzsteuergesetz wird um eine neue Sonderregelung zur Nutzung der zentralen Zollabwicklung (CCI) ergänzt (im neuen § 21b UStG). Darüber hinaus werden die notwendigen Rechtsgrundlagen geschaffen, um die zentrale Zollabwicklung auch im Hinblick auf die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer umzusetzen. Ehrenamt und Gemeinnützigkeit: Zur Stärkung der Vereinslandschaft und dem ehrenamtlichen Engagement werden weitere Änderungen beschlossen, unter anderem steigt die Übungsleiterpauschale auf 3.300 € und die Ehrenamtspauschale auf 960 €. Weitere Informationen » Merkblatt zur reduzierten Mehrwertsteuer » Hinweise vom Bundesfinanzministerium
Für das regionale Stimmungsbild befragt die IHK Offenbach am Main dreimal im Jahr einen festen Kreis von Mitgliedsunternehmen. Die Investitionsschwäche setzt sich fort und belastet die regionale Entwicklung. Lediglich 18 Prozent der Teilnehmer an der Konjunkturumfrage planen höhere Investitionen, 38 Prozent dagegen Kürzungen. Nur knapp jedes fünfte Unternehmen schätzt die aktuelle Geschäftslage positiv ein. Auch die Geschäftserwartungen verbessern sich nur geringfügig. Eine Mehrzahl der Befragten bewertet die zukünftige Lage als schlecht. Hier zeigen sich jedoch je nach Branche unterschiedliche Einschätzungen: Während Großhandel und Industrie ihre Erwartungen erneut nach unten korrigieren, rechnen Unternehmen im Einzelhandel, in der Baubranche sowie bei personenbezogenen Dienstleistungen damit, dass sich die Geschäftslage in den kommenden Monaten verbessert. Während die Beschäftigungssituation weiterhin angespannt bleibt und viele Branchen ihre Einstellungspläne zurückfahren, gibt es im Großhandel und im Baugewerbe positive Tendenzen – hier erwarten die Unternehmen in den kommenden Monaten einen steigenden Personalbedarf. Eine leichte Aufhellung zeigt sich im Außenhandel: Der Exportsaldo bleibt zwar negativ, verbessert sich aber auf niedrigem Niveau zum vierten Mal in Folge. 30 Prozent der Unternehmen erwarten sinkende Exporte, 18 Prozent rechnen mit steigenden Ausfuhren. Allerdings bleibt das internationale Umfeld anspruchsvoll. Die Gründe hierfür sind vor allem höhere Zölle auf Exporte in die USA, volatile Entscheidungen sowie wachsende Konkurrenz aus China und Osteuropa. Ein freier und regelbasierter Handel ist für die exportorientierten Unternehmen von zentraler Bedeutung. Das Handelsabkommen mit Indien sendet hier positive Signale, während die erneute Verzögerung des EU‑Mercosur‑Abkommens als Rückschlag wahrgenommen wird. Als größtes Risiko nennen die Unternehmen weiterhin die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen. 63 Prozent stufen diese als ernsthafte Belastung ein. Darüber hinaus werden die gestiegenen Arbeitskosten als zunehmendes Risiko empfunden. Betriebe vermissen strukturelle Reformen und sehen die Verzögerung wichtiger Weichenstellungen kritisch. Markus Weinbrenner, Hauptgeschäftsführer der IHK Offenbach am Main, betont: „Viele Unternehmen hatten gehofft, dass die politische Richtung nach der Bundestagswahl rasch für mehr Wachstum sorgt. Doch unsere aktuelle Umfrage zeigt: Die erhofften Impulse sind bislang ausgeblieben. Erste Reformschritte reichen nicht. Eine mutige und tiefgreifende Reformpolitik wäre jetzt das stärkste Signal, um Vertrauen zurückzugewinnen und die dringend benötigten privaten Investitionen anzuregen.“ Die Modernisierungsagenda setze zwar einen wichtigen Impuls, um Verwaltung und Staat effizienter zu machen, so Weinbrenner. Entscheidend sei aber eine entschlossene Umsetzung, damit Unternehmen echte Entlastungen spüren. „Die Bundesregierung muss Reformen konsequent in praxistaugliches Recht überführen, ohne dass an anderer Stelle neue bürokratische Hürden aufgestellt werden. Dafür bedarf es einer ressortübergreifenden Gesamtstrategie für investitionsfördernde und wachstumsfreundliche Rahmenbedingungen.“ Weitere Informationen unter: www.ihkof.de/konjunktur
Solide digitale Grundlagen – Effizienz im Mittelpunkt Knapp 5.000 Unternehmen aller Branchen wurden im Rahmen der DIHK-Erhebung befragt. Den eigenen Digitalisierungsstand bewerten die Betriebe im Durchschnitt mit der Schulnote 2,8 – und damit auf einem soliden Niveau. Digitale Lösungen werden vor allem zur Effizienzsteigerung, Kostensenkung und zur Sicherung der Produkt- und Dienstleistungsqualität genutzt: 65 % der Unternehmen nennen die Flexibilisierung des Arbeitens als Hauptgrund für Digitalisierung, 64 % wollen Kosten sparen und 63 % die Qualität ihrer Leistungen verbessern. Gleichzeitig sehen 36 % in der Digitalisierung einen Hebel für die Entwicklung innovativer Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle. Künstliche Intelligenz als Wettbewerbsfaktor – Hürden bleiben Künstliche Intelligenz (KI) ist in vielen Unternehmen angekommen und entwickelt sich zunehmend zu einem Produktivitätsfaktor: 34 % der Betriebe bewerten den Einfluss von KI auf ihre Produktivität bereits als hoch, weitere 52 % als moderat. KI kommt vor allem bei der Qualitätssicherung und Prozessüberwachung (43 %), der automatisierten Erstellung von Texten, Bildern und Codes (38 %) sowie bei der Kundenansprache und im Kundensupport (34 %) zum Einsatz. Gleichzeitig nennen die Unternehmen weiterhin große Hürden: 59 % sehen rechtliche Unsicherheiten und 50 % technische Hemmnisse als zentrale Herausforderungen bei der Nutzung von Daten und KI. Infrastruktur und Verwaltung im Fokus Der Ausbau der digitalen Infrastruktur schreitet voran: Der Anteil der Unternehmen, bei denen die Verfügbarkeit von schnellem Internet dem eigenen Bedarf entspricht, ist im Vergleich zum Vorjahr um 5 Prozentpunkte gestiegen und liegt nun bei rund 74 %. Deutlich kritischer fällt die Bewertung der öffentlichen Verwaltung aus: Während Unternehmen den eigenen Digitalisierungsstand im Schnitt mit 2,8 bewerten, erhält die öffentliche Verwaltung lediglich die Note 4,2 und bleibt damit aus Sicht der Wirtschaft eine zentrale Bremse für die digitale Transformation. Cybersicherheit und digitale Souveränität Die Bedrohungslage durch Cyberangriffe bleibt hoch: 18 % der Unternehmen mit bis zu 999 Beschäftigten und 50 % der großen Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden waren im vergangenen Jahr von mindestens einem erheblichen Cybersicherheitsvorfall betroffen. Zwar setzen viele Betriebe grundlegende Schutzmaßnahmen um – etwa regelmäßige Backups (88 %) oder laufende IT-Sicherheitsupdates (85 %) –, doch bei der Krisenvorsorge besteht Nachholbedarf: Nur 30 % verfügen über einen Notfallplan und lediglich 13 % führen Notfallübungen durch. Zugleich sehen viele Unternehmen eine starke Abhängigkeit von außereuropäischen Anbietern, insbesondere bei Cloud-Lösungen, Betriebssystemen und KI-Anwendungen, was das Thema digitale Souveränität weiter in den Fokus rückt. Regionale Relevanz für Stadt und Kreis Offenbach Die Ergebnisse der DIHK-Umfrage spiegeln auch die digitale Situation vieler Unternehmen in der Region wider: Betriebe bewerten ihren Digitalisierungsstand insgesamt als solide, sehen jedoch ähnliche Herausforderungen wie bundesweit – von Fachkräftemangel (29 % nennen fehlende IT-Fachkräfte als Hemmnis) bis hin zu Zeit- und Komplexitätsproblemen, die mit 58 % und 56 % zu den größten Hürden der Digitalisierung zählen. Für den regionalen Mittelstand bleibt die digitale Weiterentwicklung ein zentrales Thema, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Ausblick Die IHK Offenbach am Main wird gemeinsam mit Unternehmen vor Ort den Austausch über digitale Strategien, praktische Umsetzungsansätze und politische Rahmenbedingungen weiter vertiefen. Ziel ist es, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen konkrete Unterstützung auf dem Weg in eine erfolgreiche digitale Zukunft zu bieten. DIHK-Digitalisierungsumfrage 2026 (PDF, 865 KB) Weitere Informationen: Digitalisierungsumfrage 2026: Trends und Erkenntnisse für Unternehmen
Sustainable Solutions Match | 16.-27. März 2026 Ihr Netzwerk für eine nachhaltige und kreislauforientierte Wirtschaft Starten Sie mit neuen Kontakten, Ideen und Lösungen in die Zukunft: Das erste branchenübergreifende virtuelle Matchmaking-Event Europas , das Unternehmen dabei unterstützt, nachhaltiger, effizienter und widerstandsfähiger zu werden. Im vergangenen Jahr kamen 1.150 Teilnehmende aus über 40 Ländern zusammen – und 130 Unternehmen stellten sich in Pitching Sessions vor. Wie können Sie… Energie- und Materialkosten reduzieren? Abfallströme sinnvoll nutzen und aufwerten? Ihr Geschäftsmodell zukunftssicher gestalten? Ganz gleich, ob Sie innovative Ansätze suchen oder zuverlässige Partner für konkrete Herausforderungen benötigen: Dieses Event bringt Lösungssuchende und Lösungsanbieter zusammen – für echte Kooperationen und umsetzbare Ergebnisse. Wie praxisnah die Matchmaking-Events wirken, zeigt ein Beispiel aus der Region: Berat Senyerli, Geschäftsführer der Nachhaltigkeitsberatung Bankable Zero aus Offenbach, fand über die Teilnahme am B2B-Event Sustainable Solutions Match Anfang 2025 einen passenden Kooperationspartner in New York . „ Als Nachhaltigkeitsund ESG-Beratungsunternehmen unterstützt Bankable Zero Organisationen dabei, resiliente Strategien und Governance-Rahmenwerke zu entwickeln, die den EU- und nationalen Anforderungen entsprechen, einschließlich des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Die Teilnahme am Sustainable Solutions Match auf Einladung der IHK Offenbach am Main war eine äußerst wertvolle Gelegenheit, sich mit Gleichgesinnten und Innovatoren auszutauschen, die die nachhaltige Wirtschaft vorantreiben. Dank des hervorragenden Matchmaking des Events und der kontinuierlichen Unterstützung des Teams konnten wir unser internationales Netzwerk erweitern – einschließlich vielversprechender Kooperationen in New York City mit Partnern wie Governors Island und Green Map System. Sustainable Solutions Match ist ein starker Katalysator für eine wirkungsvolle Zusammenarbeit, und wir sind stolz darauf, Teil dieses Ökosystems zu sein “, sagt Senyerli über seine durchweg positive Erfahrung mit den B2B-Events. Bitte melden Sie sich bei Interesse an einer Teilnahme bei Milena Tröß, IHK Offenbach | Enterprise Europe Network . Jetzt anmelden! » Sustainable Solutions Match 2026 English teaser: Do you want to explore new sustainable technologies and meet potential partners? At SustainableSolutionsMatch 2026, you can join 22 focused pitching sessions and book free online 1:1 meetings with organisations that offer, or are searching for, sustainable solutions from around the world. Join us and grow your network! #sustainablesolutionsmatch Register now! » Sustainable Solutions Match 2026
Vietnam: Dynamischer Wachstumsmarkt und strategischer Partner für deutsche Unternehmen Die wirtschaftlichen Kennzahlen unterstreichen Vietnams Attraktivität: 2025 wuchs das BIP um beeindruckende 8,02 % , die höchsten FDI-Zuflüsse der Geschichte erreichten 38,42 Mrd. USD , und der bilaterale Handel mit Deutschland stieg in den ersten zehn Monaten auf 20,17 Mrd. USD (+18,8 %). Deutsche Exporte legten um 22 % zu – ein klares Signal für die Nachfrage nach Hightech und industriellen Lösungen. Rund 600 deutsche Unternehmen sind bereits vor Ort aktiv und schaffen über 50.000 Arbeitsplätze , zunehmend auch in digitalen Dienstleistungen und Logistik. Die Zukunftsthemen sind klar definiert: grüne Energie, Smart Grids, Wasserstofftechnologien, KI und Cybersecurity. Projekte wie die Siemens Mobility–VinSpeed-Kooperation für Hochgeschwindigkeitszüge oder Offshore-Windparks von PNE zeigen, wie deutsche Technologie Vietnams Klimaziele unterstützt. Parallel dazu stärken duale Ausbildungsprogramme und Initiativen wie „Talents 2.0“ die Fachkräftebasis – ein entscheidender Faktor für nachhaltiges Wachstum. Vietnam punktet nicht nur als Produktionsstandort, sondern auch als Innovationshub mit wachsender Konsumkraft. Die strategische Lage in Südostasien, politische Reformen und ein offenes Investitionsklima machen das Land zu einem Schlüsselmarkt für deutsche Unternehmen, die ihre Lieferketten diversifizieren und neue Märkte erschließen wollen. Jetzt mehr erfahren bei der AHK Vietnam : Building for the Long Term: German Expertise and Vietnamese Ambition 2.3.2026 - Beratungstag Vietnam Beim Beratungstag Vietnam erhalten Sie praxisnahe Einblicke und individuelle Strategien für Ihren Erfolg in Vietnam. AHK‑Experte Björn Koslowski steht Ihnen im persönlichen 1:1‑Gespräch in der IHK Offenbach am Main zur Verfügung und beantwortet Ihre Fragen zu Marktentwicklung, rechtlichen Rahmenbedingungen und Geschäftskultur. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich über aktuelle Trends wie Digitalisierung, grüne Technologien und Fachkräftepartnerschaften zu informieren. ▶️ Sichern Sie sich Ihren Beratungstermin!
Das Europäische Parlament hat am 16. Dezember 2025 mit großer Mehrheit der im Trilog im Rahmen des Omnibus-I-Pakets erzielten Einigung zur Abschwächung und Vereinfachung der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) zugestimmt. Nach der noch ausstehenden formalen Annahme durch den Rat kann die Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Die wichtigsten Änderungen im Überblick: Engerer Anwendungsbereich: Erfasst werden künftig Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und über 1,5 Mrd. Euro weltweitem Nettoumsatz. Für Franchise-Unternehmen gelten ebenfalls höhere Schwellenwerte als ursprünglich angedacht: In den Anwendungsbereich fallen Unternehmen, deren Lizenzgebühren 75 Mio. Euro übersteigen und deren weltweiter Nettoumsatz mehr als 275 Mio. Euro beträgt. Drittstaatenunternehmen sind bei entsprechenden in der EU erwirtschafteten Umsätzen betroffen. Risikobasierter Ansatz für Sorgfaltspflichten entlang der Wertschöpfungskette: Sorgfaltspflichten sollen über die gesamte Wertschöpfungskette hinaus ausgeübt und nicht auf direkte Geschäftspartner beschränkt werden, sind jedoch risikobasiert auszugestalten. Unternehmen müssen nur dort aktiv werden, wo tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen festgestellt werden. Risiken können nach Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit priorisiert und nacheinander adressiert werden. Für die abstrakte Risikoanalyse ist ausschließlich auf verfügbare Informationen abzustellen. Zusätzliche Informationen von direkten oder indirekten Geschäftspartnern sind im Rahmen der vertieften Risikoanalyse nur dann einzuholen, wenn diese notwendig sind und nicht anderweitig beschafft werden können. Aussetzung von Geschäftsbeziehungen: Die Pflicht zur Beendigung von Geschäftsbeziehungen unter bestimmten Umständen entfällt. stattdessen ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Aussetzung vorgesehen. Begrenzung der Einbeziehung von Stakeholdern: Konsultationen zur Informationssammlung sowie zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen sollen sich auf direkt betroffene Stakeholder beschränken. Keine verpflichtenden Klimaschutzpläne: Unternehmen sollen im Rahmen der CSDDD nicht mehr zur Verabschiedung und Umsetzung von Klimaschutzplänen verpflichtet werden. Die Vorgabe entfällt vollständig. Streichung des spezifischen, EU-weiten Haftungsregimes: Auf ein spezifisches, EU-weiter Haftungsregime soll verzichtet werden. Entsprechende Vorgaben wurden gestrichen. Absenkung der maximalen Höhe von Geldbußen: Die maximale Höhe von Geldbußen wird auf drei statt fünf Prozent des Nettoumsatzes von Unternehmen begrenzt. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, die Vorgaben bis zum 26. Juli 2028 in nationales Recht umsetzen. Für Unternehmen kommen die Vorschriften ab dem 26. Juli 2029 zur Anwendung. Die Berichtspflichten für Unternehmen greifen jedoch erst ab dem Geschäftsjahr, welches zum oder nach dem 1. Januar 2030 beginnt.