Thomas Maier Sachverständigenwesen +49 69 8207-224 E-Mail schreiben
Solide digitale Grundlagen – Effizienz im Mittelpunkt Knapp 5.000 Unternehmen aller Branchen wurden im Rahmen der DIHK-Erhebung befragt. Den eigenen Digitalisierungsstand bewerten die Betriebe im Durchschnitt mit der Schulnote 2,8 – und damit auf einem soliden Niveau. Digitale Lösungen werden vor allem zur Effizienzsteigerung, Kostensenkung und zur Sicherung der Produkt- und Dienstleistungsqualität genutzt: 65 % der Unternehmen nennen die Flexibilisierung des Arbeitens als Hauptgrund für Digitalisierung, 64 % wollen Kosten sparen und 63 % die Qualität ihrer Leistungen verbessern. Gleichzeitig sehen 36 % in der Digitalisierung einen Hebel für die Entwicklung innovativer Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle. Künstliche Intelligenz als Wettbewerbsfaktor – Hürden bleiben Künstliche Intelligenz (KI) ist in vielen Unternehmen angekommen und entwickelt sich zunehmend zu einem Produktivitätsfaktor: 34 % der Betriebe bewerten den Einfluss von KI auf ihre Produktivität bereits als hoch, weitere 52 % als moderat. KI kommt vor allem bei der Qualitätssicherung und Prozessüberwachung (43 %), der automatisierten Erstellung von Texten, Bildern und Codes (38 %) sowie bei der Kundenansprache und im Kundensupport (34 %) zum Einsatz. Gleichzeitig nennen die Unternehmen weiterhin große Hürden: 59 % sehen rechtliche Unsicherheiten und 50 % technische Hemmnisse als zentrale Herausforderungen bei der Nutzung von Daten und KI. Infrastruktur und Verwaltung im Fokus Der Ausbau der digitalen Infrastruktur schreitet voran: Der Anteil der Unternehmen, bei denen die Verfügbarkeit von schnellem Internet dem eigenen Bedarf entspricht, ist im Vergleich zum Vorjahr um 5 Prozentpunkte gestiegen und liegt nun bei rund 74 %. Deutlich kritischer fällt die Bewertung der öffentlichen Verwaltung aus: Während Unternehmen den eigenen Digitalisierungsstand im Schnitt mit 2,8 bewerten, erhält die öffentliche Verwaltung lediglich die Note 4,2 und bleibt damit aus Sicht der Wirtschaft eine zentrale Bremse für die digitale Transformation. Cybersicherheit und digitale Souveränität Die Bedrohungslage durch Cyberangriffe bleibt hoch: 18 % der Unternehmen mit bis zu 999 Beschäftigten und 50 % der großen Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden waren im vergangenen Jahr von mindestens einem erheblichen Cybersicherheitsvorfall betroffen. Zwar setzen viele Betriebe grundlegende Schutzmaßnahmen um – etwa regelmäßige Backups (88 %) oder laufende IT-Sicherheitsupdates (85 %) –, doch bei der Krisenvorsorge besteht Nachholbedarf: Nur 30 % verfügen über einen Notfallplan und lediglich 13 % führen Notfallübungen durch. Zugleich sehen viele Unternehmen eine starke Abhängigkeit von außereuropäischen Anbietern, insbesondere bei Cloud-Lösungen, Betriebssystemen und KI-Anwendungen, was das Thema digitale Souveränität weiter in den Fokus rückt. Regionale Relevanz für Stadt und Kreis Offenbach Die Ergebnisse der DIHK-Umfrage spiegeln auch die digitale Situation vieler Unternehmen in der Region wider: Betriebe bewerten ihren Digitalisierungsstand insgesamt als solide, sehen jedoch ähnliche Herausforderungen wie bundesweit – von Fachkräftemangel (29 % nennen fehlende IT-Fachkräfte als Hemmnis) bis hin zu Zeit- und Komplexitätsproblemen, die mit 58 % und 56 % zu den größten Hürden der Digitalisierung zählen. Für den regionalen Mittelstand bleibt die digitale Weiterentwicklung ein zentrales Thema, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Ausblick Die IHK Offenbach am Main wird gemeinsam mit Unternehmen vor Ort den Austausch über digitale Strategien, praktische Umsetzungsansätze und politische Rahmenbedingungen weiter vertiefen. Ziel ist es, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen konkrete Unterstützung auf dem Weg in eine erfolgreiche digitale Zukunft zu bieten. DIHK-Digitalisierungsumfrage 2026 (PDF, 865 KB) Weitere Informationen: Digitalisierungsumfrage 2026: Trends und Erkenntnisse für Unternehmen
Am 27. Januar 2026 haben die EU und Indien ein historisches und wirtschaftlich bedeutendes Freihandelsabkommen abgeschlossen. Es stärkt die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen beider Partner und schafft eine Freihandelszone für rund zwei Milliarden Menschen. Ziel ist es, Handel zu erleichtern, Zölle abzubauen und die Zusammenarbeit zu vertiefen. Die EU-Warenexporte nach Indien sollen sich bis 2032 verdoppeln. Dafür werden Zölle auf 96,6 % der EU-Exporte gesenkt oder abgeschafft, was europäischen Unternehmen jährlich rund 4 Mrd. Euro spart. Indien gewährt der EU dabei die umfangreichsten Zollsenkungen, die es je einem Handelspartner zugesprochen hat – unter anderem für Autos, Maschinen, Chemikalien und Arzneimittel. Auch im Agrarbereich werden hohe Zölle deutlich reduziert, z. B. auf Wein, Olivenöl oder verarbeitete Lebensmittel. Sensible EU-Sektoren wie Rindfleisch, Hühnerfleisch, Reis und Zucker bleiben geschützt. Strenge EU‑Lebensmittelstandards gelten weiterhin. Das Abkommen erleichtert außerdem den Zugang zu Indiens Dienstleistungsmärkten, insbesondere im Finanz- und Seeverkehrsbereich, und stärkt den Schutz geistigen Eigentums durch eine engere rechtliche Angleichung. Ein Kapitel zu nachhaltiger Entwicklung fördert Klima- und Umweltschutz, Arbeitnehmerrechte und Gleichstellung. Zusätzlich planen die EU und Indien eine gemeinsame Klimaschutzplattform, unterstützt durch bis zu 500 Mio. Euro an EU‑Mitteln. Die nächsten Schritte umfassen die rechtliche Prüfung, Übersetzung der Texte sowie die Zustimmung durch Rat, Europäisches Parlament und Indien. Die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen begannen 2007, wurden mehrfach unterbrochen und 2022 wieder aufgenommen. Parallel laufen weiterhin Gespräche zu geografischen Angaben und Investitionsschutz. ♦ EU-Pressemitteilung ♦ EU-Indien-Abkommen: Informationsblätter und Leitfäden ♦ Pressemitteilung Hessische Industrie- und Handelskammer (HIHK)
Theresa Staffa Recht und Steuern +49 69 8207-227 E-Mail schreiben
Einstiegsqualifizierungsvertrag gemäß § 54 a Sozialgesetzbuch III Zwischen (Arbeitgeber) und (zu Qualifizierender) Name, Vorname: Geschlecht: m w geboren am: Staatsangehörigkeit: Straße, Plz., Ort: Schulabschluss: ohne Hauptschule Realschule Andere: ggf. gesetzlich vertreten durch: Name, Vorname: Straße, Plz., Ort: wird nachstehender Vertrag über die Einstiegsqualifizierung geschlossen. Die Einstiegsqualifizierung ist auf die Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit ausgerichtet. Die zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten bereiten auf einen anerkannten Ausbildungsberuf vor. Die Beschreibung der Einstiegsqualifizierung liegt als Anlage bei. 1. Die Einstiegsqualifizierung dauert Monate. Sie beginnt am . . und endet am . . . 2. Die Probezeit beträgt Wochen/Monat(e)1. 3. Die regelmäßige tägliche Qualifizierungszeit beträgt Stunden. 4. Der Arbeitgeber zahlt dem zu Qualifizierenden eine Vergütung in Höhe von monatlich €. 5. Der Arbeitgeber gewährt dem zu Qualifizierenden Urlaub nach den geltenden Bestimmungen des BUrlG/JArbSchG. Für die Dauer der Einstiegsqualifizierung besteht ein Urlaubsanspruch von Werktagen/ Arbeitstagen2. 6. Der Arbeitgeber stellt dem zu Qualifizierenden nach Abschluss der Einstiegsqualifizierung ein betriebliches Zeugnis3 aus. 7. Der zu Qualifizierende wird sich bemühen, die Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die erforderlich sind, um das Qualifizierungsziel zu erreichen. Er verpflichtet sich zu lernen und an den Qualifikationsphasen teilzunehmen. Das Qualifizierungsziel ist erreicht, wenn der Betrieb mindestens vier der Beurteilungskriterien mit mindestens „ausreichend erkennbar“ bewertet. 8. Während der Probezeit kann der Vertrag jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist von beiden Seiten gekündigt werden. Nach der Probezeit kann der Vertrag nur aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Der zu Qualifizierende kann, wenn er die Einstiegsqualifizierung aufgeben oder eine andere Beschäftigung aufnehmen will, mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen kündigen. Die Kündigung muss schriftlich und im Fall von Satz 2 und 3 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. 9. Der zu Qualifizierende verpflichtet sich, über die während der Einstiegsqualifizierung erlangten betriebsspezifischen Kenntnisse Stillschweigen zu bewahren. Ort, Datum Arbeitgeber zu Qualifizierender/gesetzlicher Vertreter Bitte reichen Sie eine Kopie des Vertrages bei Ihrer IHK ein! 1 Die Probezeit soll bei einer Einstiegsqualifizierung von 12 Monaten höchstens zwei Monate betragen. Sie ist im Übrigen nach der Dauer der Einstiegsqualifizierung zu bemessen. 2 Nichtzutreffendes bitte streichen 3 Mustervordrucke für die betrieblichen Zeugnisse sind bei der zuständigen IHK erhältlich.
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Die EU und Australien haben die Verhandlungen über ein umfassendes Freihandelsabkommen (FTA) abgeschlossen und die Etablierung einer Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft (SDP) vereinbart. Zudem wurden förmliche Gespräche über eine Assoziierung Australiens mit „Horizon Europe“, dem weltweit größten Programm für Forschung und Innovation, in den Blick genommen. Mit dem Abkommen baut die EU ihre wirtschaftliche Präsenz im indopazifischen Raum weiter aus und diversifiziert ihre Handelsbeziehungen. Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft Die SDP soll vor dem Hintergrund sich wandelnder sicherheitspolitischer Herausforderungen einen verlässlichen Rahmen für eine engere Zusammenarbeit schaffen. Vorgesehen sind regelmäßige Dialoge zu strategischen Fragen, eine stärkere Zusammenarbeit bei der Krisenbewältigung sowie die Ausweitung der Kooperation auf maritime Sicherheit, Cybersicherheit und im Umgang mit hybriden Bedrohungen. Hinzu kommen eine engere Abstimmung bei Schlüsseltechnologien einschließlich künstlicher Intelligenz sowie in der Weltraumsicherheit. Der Austausch zur Lageerfassung, der Kapazitätsaufbau bei Partnern und die Koordinierung in internationalen Foren sollen ausgebaut werden. Freihandelsabkommen: Chancen für Unternehmen Das umfassende Freihandelsabkommen verbessert den Marktzugang zu einer wachstumsstarken Volkswirtschaft und schafft neue Perspektiven für international tätige Unternehmen. EU-Exporte könnten in den kommenden zehn Jahren deutlich, um bis zu 33 Prozent steigen, eine Steigerung des jährlichen Ausfuhrwertes bis zu 17, 7 Mrd. Euro liegt im Bereich des Möglichen. Wachstum wird insbesondere in den Bereichen Milchprodukte, Kraftfahrzeuge und Chemie erwartet. Auch die EU-Investitionen in Australien könnten spürbar zunehmen. Zugleich stärkt das Abkommen perspektivisch die strategische Versorgung mit kritischen Rohstoffen und erhöht die Widerstandsfähigkeit von Lieferketten angesichts geopolitischer Krisen und Unsicherheiten. Verbindliche Nachhaltigkeitsregeln fördern einen umweltfreundlichen, fairen Handel mit starker Orientierung von Einfuhren an EU-Standards in den Bereichen Klima, Umwelt und Tierschutz.
[13.01.2022] Nutzen Sie das Online-EU FashionMatch Amsterdam-Events des Enterprise Europe Network. Finden Sie den richtigen Partner für ihr Geschäft über 1:1-Online-Meetings. Jetzt kostenfrei teilnehmen! Besonders lohnt sich die Teilnahme für: Aufstrebende Modelabels und Marken (Bekleidung/Modeaccessoires), Start-ups Textil- und Accessoires-Hersteller Einzelhändler, Distributoren, Handelsvertreter, Modegeschäfte E-Commerce-Plattformen PR-Agenturen, Coaching, Marketing- und Unternehmensberater Einkäufer/Handelsagenten Universitäten/Forschungseinrichtungen, die neue Partnerschaften suchen Recycling (chemisch und mechanisch) & Sortierdienste Dienstleistungen für die Modebranche Wie kann man teilnehmen? 1. Registrieren Sie sich schon jetzt auf https://fashionmatch-11th-edition-online.b2match.io/ - kostenlos! 2. Erstellen Sie Ihr eigenes Profil und werfen Sie einen Blick auf die Firmenprofile auf der Webseite (werden laufend aktualisiert). 3. Laden Sie interessante Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu bilateralen Treffen ein. Wann geht es los? 30. Januar - 1. Februar 2022 Die Videogespräche finden direkt auf der Plattform statt
Die Europäische Kommission hat das 18. Sanktionspaket vorgeschlagen, welches vom Rat angenommen wurde. Ziel ist es, den Druck weiter zu erhöhen und einen gerechten, dauerhaften Frieden für die Ukraine zu erreichen. Das neue Sanktionspaket konzentriert sich auf fünf Bausteine: Minderung von Russlands Einnahmen im Energiesektor Sanktionen gegen den russischen Bankensektor Schwächung des militärisch-industriellen Komplexes Verstärkte Maßnahmen gegen Sanktionsumgehungen Strafmaßnahmen für Verbrechen gegen ukrainische Kinder und das kulturelle Erbe Mit diesem Paket steigt die Zahl der sanktionierten Schiffe der russischen Schattenflotte auf 444 . Über 2.500 Personen stehen nun auf den EU-Sanktionslisten. Zudem wurden neue Sanktionen gegen Belarus verhängt. Russland Verordnung (EU) 2025/1494 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 Durchführungsverordnung (EU) 2025/1476 zu Verordnung (EU) Nr. 269/2014 Belarus Verordnung (EU) 2025/1472 Durchführungsverordnung (EU) 2025/1469 zur Änderung und Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006. Weitere ► Informationen
Der Rat der Europäischen Union hat am 11. Mai 2026 das modernisierte politische und wirtschaftliche Partnerschaftsabkommen (Modernised Global Agreement, MGA) sowie ein separates Interims-Handelsabkommen (Interim Trade Agreement, ITA) mit Mexiko gebilligt. Die neuen Abkommen sollen den bestehenden Rechtsrahmen aus dem Jahr 2000 ersetzen mit dem Ziel, die bilateralen Beziehungen zu einer umfassenden strategischen Partnerschaft weiterzuentwickeln. Das MGA schafft einen rechtlich verbindlichen Rahmen für eine vertiefte Zusammenarbeit in zentralen politischen und wirtschaftlichen Themen. Dazu zählen insbesondere nachhaltiger Handel und Investitionen, Klimaschutz, Digitalisierung, Sicherheit sowie Fragen von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten. Vorgesehen sind zudem regelmäßige hochrangige Dialogformate und neue institutionelle Strukturen, um die Umsetzung zu begleiten. Das ITA ermöglicht es, zentrale handels- und investitionspolitische Regelungen bereits vor Inkrafttreten des Gesamtpakets anzuwenden. Unternehmen sollen dadurch frühzeitig von verbesserten Marktzugangsbedingungen profitieren. Geplant sind unter anderem weiterer Zollabbau, erleichterter Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen sowie verbesserte Rahmenbedingungen für Dienstleistungen und Investitionen. Besondere Relevanz hat der Abbau verbleibender Prohibitivzölle im Agrarbereich. Künftig entfallen Zölle von teils bis zu 100 % auf ausgewählte EU-Exporte nach Mexiko, darunter Käse, Geflügel, Schweinefleisch, Teigwaren, Äpfel, Konfitüren, Schokolade und Wein. Dies lässt eine spürbare Stärkung der Wettbewerbsposition europäischer Anbieter im mexikanischen Markt erwarten. Die Unterzeichnung der Abkommen ist für den EU-Mexiko-Gipfel am 22. Mai 2026 in Mexiko-Stadt geplant. Für das Inkrafttreten sind noch die Zustimmung des Europäischen Parlaments sowie – im Fall des MGA – die Ratifikation durch die Mitgliedstaaten erforderlich. Mexiko ist der zweitwichtigste Handelspartner der EU in Lateinamerika. Umgekehrt rangiert die EU für Mexiko auf Platz drei. Das bilaterale Handelsvolumen im Warenverkehr belief sich 2024 auf über 82 Milliarden Euro. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen könnten von den erweiterten Marktzugangs- und Kooperationsmöglichkeiten profitieren.