Impulse der Wirtschaft zur Bundestagswahl 2021 #GemeinsamWirtschaftStärken Impulse der Wirtschaft zur Bundestagswahl 2021 ▪ Wirtschaftspolitische Grundsätze nach Corona (Seite 3) ▪ Berufliche Bildung attraktiv und zeitgemäß gestalten (Seite 5) ▪ Wachstumsbremse Bürokratie lösen (Seite 7) ▪ Potenziale der Datenökonomie besser nutzen (Seite 9) ▪ Digitale Schlüsseltechnologien vorantreiben (Seite 11) ▪ E-Government für Unternehmen ausbauen (Seite 13) ▪ Eigenkapital stärken (Seite 15) ▪ Bezahlbare und sichere Energieversorgung gewährleisten (Seite 17) ▪ Fachkräfte sichern (Seite 18) ▪ Finanzmarktregulierung mittelstandsgerecht gestalten (Seite 20) ▪ Gründungen erleichtern und Wachstum fördern (Seite 22) ▪ IKT-Infrastruktur verbessern (Seite 24) ▪ Internationaler Handel und EU-Binnenmarkt (Seite 26) ▪ Zukunft durch Innovationen sichern (Seite 28) ▪ Klimapolitik wettbewerbsfähig gestalten (Seite 30) ▪ Mobilität neu erfinden (Seite 31) ▪ Staatsfinanzen zukunftsfest machen (Seite 33) ▪ Steuern senken und vereinfachen (Seite 35) ▪ Umweltpolitik mit Augenmaß gestalten (Seite 38) ▪ Verkehrsinfrastruktur verbessern (Seite 39) ▪ Wirtschaftsstandorte stärken (Seite 41) Themen-Übersicht LösungZielsetzungSituation Wirtschaftspolitische Grundsätze nach Corona: Soziale Marktwirtschaft erneuern Das Wohlstandsmodell "Soziale Marktwirtschaft" steht derzeit unter dem Eindruck vielfältiger Veränderungen und Anforderungen. Soziale Marktwirtschaft moderni- sieren, Akzeptanz von Wachstum stärken und Staatseingriffe auf erforder- liches Maß zurückführen. Wachstumspotenziale heben, Strukturwandel effizient und wett- bewerbsneutral ermöglichen, Resilienz von Unternehmen und Staat erhöhen. 1 Gemeinschaftsdiagnose Wirtschaftsforschungsinstitute Herbst 2020. 2 SVR: Nationaler Produktivitätsbericht 2020 und Jahresgutachten. Strukturwandel effizient und wettbewerbsneutral ermöglichen Impuls 2 1) Um den Wandel hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu vollziehen, greift die Politik zusehends in originäre Entscheidungsbereiche und Geschäftsmodelle von Unternehmen ein. Unternehmen sind nicht Teil des Problems, sondern aufgrund ihrer Innovationskraft Teil der Lösung. 1) Die ökologischen, ökonomischen und sozialen Ziele sind berechtigte Teilziele, die gegeneinander abzuwägen sind. Die politischen Ziele werden dabei mit passenden, neutralen und marktbasierten Instrumenten verfolgt. 1) Die Instrumente der Wirtschaftspolitik sind zielführend, ordnungskonform und bürokratiearm. Wirtschaftswachstum fördern, um Zukunft zu gestalten Impuls 1 2) Faktor Demografie: Das BIP-Wachstum wird durch einen Rückgang des potenziellen Arbeitsvolumens jährlich um 0,1 %-Punkte gebremst.1 4) Faktor Außenhandel: Die Globalisierung stagniert, protektionistische Maßnahmen nehmen zu und im Dienstleistungsbereich bestehen weiterhin hohe Hürden.3 2) Vorhandene Beschäftigungsressourcen werden optimal genutzt und zusätzliche Fachkräftepotenziale gehoben. 4) Deutschland profitiert weiterhin im besonderen Maße von der Globalisierung. 2) Erwerbsbeteiligung durch verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen (u.a. Abbau Mittelstandsbauch) und die Ausweitung von Betreuungsangeboten für Kinder und Pflegebedürftige erhöhen. 4) Freihandelsabkommen vorantreiben, EU- Binnenmarkt vertiefen, Liberalisierung der Dienstleistungssektoren ausweiten. Abbau von Handelshemmnissen, europäische und globale Wertschöpfungsketten schützen. 3) Faktor Produktivität: Das durchschnittliche jährliche Wachstum der totalen Faktorproduktivität wird bis 2025 mit 0,5 % auf niedrigem Niveau bleiben.2 3) Produktivitätswachstum durch mehr Innovationen und stärkere Digitalisierung erhöhen. 3) Steuerliche F&E-Förderung ausweiten, Abschreibungszeiträume verkürzen und Möglichkeit der degressiven Abschreibung entfristen. 1) Wachstumspotenzial in Deutschland sinkt auf 0,9 %1. Das ist zu gering, um Wohlstand zu sichern, Schulden abzubauen, die Alterung der Gesellschaft sowie die Transformation zur Nachhaltigkeit zu finanzieren. 1) Rückkehr auf einen höheren Wachstumspfad. 1) Wachstumsfaktoren gezielt stärken: Erwerbsbeteiligung erhöhen, Innovation und technischen Fortschrift vorantreiben sowie Potenziale des Außenhandels nutzen, Bürokratieabbau, wettbewerbsfähige Strompreise schaffen, Digitalisierung vorantreiben. 2) Nicht der Staat entscheidet, welche Technologien und Unternehmen sich im Wettbewerb durchsetzen, sondern das Zusammenspiel aus Angebot und Nachfrage liefert die effizientesten Lösungen. 2) Bei der Umsetzung des Strukturwandels darf der Staat keine Unternehmen bevorzugen und keine Technologie vorschreiben, sondern muss Anreize für die Innovationskraft der Unternehmen setzen. 2) Instrumente zur Zielerreichung sollten nach marktwirtschaftlichen Prinzipien ausgestaltet sein. Das Wettbewerbsrecht muss ins Digitalzeitalter überführt werden. Ansprechpartner: Sebastian Trippen, s.trippen@frankfurt-main.ihk.de, 069 2197-1482 3 LösungZielsetzungSituation Wirtschaftspolitische Grundsätze nach Corona: Soziale Marktwirtschaft erneuern Das Wohlstandsmodell "Soziale Marktwirtschaft" steht derzeit unter dem Eindruck vielfältiger Veränderungen und Anforderungen. Soziale Marktwirtschaft moderni- sieren, Akzeptanz von Wachstum stärken und Staatseingriffe auf erforder- liches Maß zurückführen. Wachstumspotenziale heben, Strukturwandel effizient und wett- bewerbsneutral ermöglichen, Resilienz von Unternehmen und Staat erhöhen. Strukturwandel effizient und wettbewerbsneutral ermöglichen Staatliche Beteiligungen zurückfahren und Resilienz von Staat und Unternehmen erhöhen 1) Die Corona-Hilfsprogramme sind in der akuten Krisenphase geboten, sie führen aber zu Marktverzerrungen, „Zombie-Unternehmen“ und Risiken im Finanzsystem. 3) Das Eigenkapital der Unternehmen ist in der Corona-Krise gesunken. Zur Finanzierung des Strukturwandels und zur Widerstandsfähigkeit bei künftigen Krisen benötigen die Firmen wieder mehr Substanz. 1) Begrenzung der Rettungsprogramme auf Krisenzeit. 3) Unternehmen sind finanziell resilienter als vor der Corona-Krise aufgestellt. 1) Mit Abklingen der Krise Zuschussprogramme reduzieren, Fehl- und Überallokationen zurückfordern, staatliche Beteiligungen beenden, Ausnahmeregelungen für Kurzarbeit und staatliche Kredit- und Bürgschaftsprogramme auslaufen lassen. 3) Substanz der Unternehmen stärken: Senkung der Steuer auf einbehaltene Gewinne auf international wettbewerbsfähiges „25%- Niveau“. 2) Die Schuldenstandsquote1 wird auf 72,1 % steigen. Die erforderliche Konsolidierung auf 60 % (Maastricht-Kriterium) darf nicht auf Kosten der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft gehen. 2) Staatshaushalt muss durch einen Sparkurs bei nicht- wachstumsfördernden und nicht- investiven Ausgaben angegangen werden, um Resilienz für die nächste Krise zu erhöhen. 2) Mit einem Ausgabenzielpfad sicherstellen, dass die Staatsausgaben langsamer steigen als das nominale Wirtschaftswachstum. Auf höhere Steuern oder neue Sonderabgaben verzichten. 1VR: Nationaler Produktivitätsbericht 2020 und Jahresgutachten.Ansprechpartner: Sebastian Trippen, s.trippen@frankfurt-main.ihk.de, 069 2197-1482 Impuls 3 4 Situation Berufliche Ausbildung attraktiv und zeitgemäß gestalten Fachkräftebedarf, Angebots- und Karrieremöglichkeiten Top - Nachfrage Flop. Bildungspolitischer Wille, Geschwindigkeit und smarte Prozesse führen zu Ausbildungs- exzellenz. Aktualität und Modernität von Ausbildungsberufen sicherstellen Systemträgheit und tradierte Verfahren behindern die Modernisierung von bestehenden Berufsbildern. Ausbildungsberufe werden systematisch, schnell und kontinuierlich im Einklang mit dem wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und technologischen Strukturwandel modernisiert. Evaluationsfrequenz von bestehenden Ausbildungsberufen erhöhen. Spätestens alle 3 Jahre werden alle Ausbildungsordnungen auf Aktualität überprüft. Das Screening erfolgt durch das BiBB. Impuls 3 Berufsbildung findet an zwei Lernorten statt. Für den zweiten Lernort, die Berufsschule, sind die Länder und Kommunen verantwortlich. Angesichts der Digitalisierung entwickeln sich die Lernorte auseinander; je nach finanzieller Ausstattung des Schulträgers werden unterschiedliche technische Infrastruktur und Lernplattformen genutzt. Dies wirkt sich auf die Unterrichtsqualität und -inhalte aus; die Heterogenisierung des Lernorts Berufsschule wird verstärkt. Bundeseinheitliche Ausbildungsordnungen sorgen dafür, dass Arbeitgeber bundesweit auf gut und grundständig ausgebildeten Fachkräftenachwuchs zugreifen können. Die in einem aufwändigen Prozess mit den Sozialpartnern ermittelten Inhalte einer Ausbildungsordnung sichern die Beschäftigungsfähigkeit nach Abschluss einer dualen Berufsausbildung. Den Berufsschulen müssen daher bundesweit die gleichen digitalen Rahmenbedingungen für ihren Unterricht ermöglicht werden. Die Bundesregierung verabredet mit den Ländern Standards für die digitale Ausstattung und zum IT- Support von Berufsschulen. Zur Vermittlung digitaler Kompetenzen im Unterricht müssen kontinuierlich Digitalisierungsfortbildungen für Lehrkräfte stattfinden. Sie sollen Unterrichtsversorgung und -qualität verbessern und damit den betrieblichen Teil der Ausbildung in den beruflichen Schulen passgenau ergänzen. Content für Lernplattformen soll aus Synergiegründen schulübergreifend erarbeitet werden. Bundeseinheitliche Rahmenbedingungen für Berufsschulen Impuls 2 Deutschlands Bildungssystem ist schlecht auf die Digitalisierung vorbereitet: In den Schulen gibt es unterschiedliche IT-Ausstattung, digitale Kompetenzen spielen kaum eine Rolle im Unterricht und bei der Lehrerfortbildung. Der Digitalpakt läuft nur schleppend an. Wir benötigen ein verbundenes IT-Bildungskonzept von der Grundschule bis zur Erwachsenenbildung. Schulen brauchen integrierte Rahmenpläne für eine fächerübergreifende IT-Bildung und Lehreraus- und -fortbildung. Für die Ausstattung von Schulen bedarf es bundesweiter Standards, Unterrichtsmaterial sollte in einer überregionalen Schulcloud bereit gestellt werden. Weitere Förderung durch den Bund sollte von der Standardisierung in den Ländern abhängig gemacht werden. Digitalpakt umsetzen Ansprechpartnerin: Dr. Brigitte Scheuerle, b.scheuerle@frankfurt-main.ihk.de, 069 2197-1223 Impuls 1 5 LösungSituation Berufliche Ausbildung ist flexibel, zeitgemäß und attraktiv. Zielsetzung Situation Berufliche Ausbildung attraktiv und zeitgemäß gestalten Fachkräftebedarf, Angebots- und Karrieremöglichkeiten Top - Nachfrage Flop. Berufliche Ausbildung ist flexibel, zeitgemäß und attraktiv. Bildungspolitischer Wille, Geschwindigkeit und smarte Prozesse führen zu Ausbildungs- exzellenz. Situation Zielsetzung 1) Formale und in der Öffentlichkeit oftmals postulierte Gleichwertigkeit der beiden Bildungswege wird von Berufswegentscheidern nicht wahrgenommen. 2) Berufliche Bildung als Second Best- oder als Backup-Lösung hat sich im Bewusstsein der Gesellschaft verfestigt. Karriere- und Berufliche Aufstiegsoptionen werden deutlich unterschätzt oder sind nicht bekannt. 1) Die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung ist gelebte Realität. Gesellschaftlich und wirtschaftlich erfahren beide Bildungswege die gleiche Wertschätzung. 2) Image der Beruflichen Bildung ist in den Zielgruppen als attraktiver, zeitgemäßer Start in die Karriere etabliert und verankert. 1) Bachelor- und Master Professional übergreifend auch im IHK-Bereich durch BMBF und BMJF zügig umsetzen. Freier Zugang zum Masterstudium aus der Höheren Berufsbildung mit DQR Stufe 6. Gleichwertigkeit in Entlohnungssystemen, z.B. im öffentlichen Dienst, abbilden. 2) Talentorientierte Berufsorientierung zum Standard ausbauen – auf politischer Ebene durch die KMK, auf operativer Ebene durch Schulen und Lehrkräfte. Wuchtige State-of-the- art-Social-Media-Kampagne durch BMBF umsetzen. Imageproblem der Beruflichen Bildung lösen Impuls 4 Ansprechpartnerin: Dr. Brigitte Scheuerle, b.scheuerle@frankfurt-main.ihk.de, 069 2197-1223 6 1) Deutschland belegt im Bereich der digitalen Verwaltung EU-weit einen der letzten Plätze.3 Die Corona-Krise hat offenkundig gemacht, dass zahlreiche Verwaltungsprozesse immer noch nicht digital funktionieren. Ansprechpartnerin: Viktoria Ernst, ernst@hihk.de, Tel: 0611 360115-10 Wachstumsbremse Bürokratie lösen Bürokratieabbau wird von den Unter-nehmen regelmäßig als wichtigstes Handlungsfeld für die Politik genannt.1 Effizienter Rechtsrahmen und zeitgemäße Verwaltung ermöglichen den Unternehmen, sich auf ihr operatives Geschäft zu konzentrieren. Praxisnähe in der Gesetzgebung herstellen, professionelle Strukturen schaffen und Digitalisierung nutzen. • Lösung 2) Im Koalitionsvertrag Moratorium für diejenigen Gesetze verankern, die Unternehmen überfordern und unverhältnismäßig stark belasten. Bürokratieabbau als Konjunkturprogramm zum Nulltarif nutzen 1) Zahlreiche unnötig komplexe Vorschriften und Pflichten binden insbesondere in KMU Ressourcen und hemmen dadurch Produktivität und Innovationskraft.2 Außerdem können Unternehmensnachfolgen erschwert werden. 2) Den Unternehmen werden zunehmend originär staatliche Aufgaben übertragen, z.B. bei den CSR-Berichtspflichten, den geplanten Unternehmenssanktionen oder der Geldwäscherichtlinie. 3) Durch immer mehr EU-Vorschriften und (Pre-)Gold-plating des nationalen Gesetzgebers werden Unternehmen zusätzlich und teilweise mehrfach belastet. 1) Systematischen Bürokratieabbau – vor allem im Mittelstand – als kostenloses Wachstums- programm begreifen und so private Investitionen ermöglichen. 2) Unternehmen dürfen nicht für die Erreichung politischer Ziele eingespannt und/oder für die Erfüllung genuin staatlicher Aufgaben genutzt werden, wie bspw. mit dem geplanten Lieferkettengesetz. 3) Zusätzliche Vorschriften und Pflichten aufgrund neuer EU-Regelungen verhindern und proaktive nationale Initiativen unterlassen. 1) Langfristige Ziele für Bürokratieabbau definieren. Im Rahmen der Digitalisierung Prozesse vom Ergebnis her denken und danach „schlank“ aufsetzen. Weglassen, was es nicht wirklich braucht. Fortdauer von Genehmigungen bei Unternehmensnachfolgen ermöglichen. 3) „One in, one out“-Regel auf EU-Ebene einführen. Richtlinien 1:1 in nationales Recht umsetzen, kein (Pre-)Goldplating betreiben. 1 u.a. DZ Bank-Studie „Mittelstand im Mittelpunkt“ 2020 2 NKR-Stellungnahme zum Bericht der Bundesregierung zum Bürokratieabbau 2020 3 EU Kommission „Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft“ 2020 Situation Zielsetzung Lösung Verwaltung ins 21. Jahrhundert bringen 2) Unternehmen haben durchschnittlich 130 Behördenkontakte pro Jahr.1 Es fehlen nutzerorientierte digitale Verwaltungslösungen. Erhebliches Einsparpotenzial liegt für Unternehmen brach (1 Mrd. pro Jahr). 1) Alle Verwaltungsleistungen sind bundesweit leicht über einen single-point-of-contact auffindbar, einfach und standardisiert digital nutzbar sowie effizient und - wo möglich - automatisiert durchführbar. 2) Fokus von digitalen Verwaltungsangeboten auf Unternehmen legen und nutzerorientiert entwickeln. Unternehmen können sich online eindeutig identifizieren und authentifizieren. 2) Unternehmen in Digitallaboren konsequent in die Ausgestaltung von E-Gov-Angeboten einbeziehen. ELSTER-Zertifikat und Unternehmenskonto zügig und bundesweit einheitlich einführen. 1) OZG konsequent und beschleunigt umsetzen. De-Priorisierung von Leistungen ist dabei seltene Ausnahme. Föderale Entwicklungen bundesweit umsetzen. Daten nur einmalig abfragen. Impuls 2 Impuls 1 7 Wachstumsbremse Bürokratie lösen Bürokratieabbau wird von den Unter- nehmen regelmäßig als wichtigstes Handlungsfeld für die Politik genannt.1 Effizienter Rechtsrahmen und zeitgemäße Verwaltung ermöglichen den Unternehmen, sich auf ihr operatives Geschäft zu konzentrieren. Praxisnähe in der Gesetzgebung herstellen, professionelle Strukturen schaffen und Digitalisierung nutzen. Planung entschlacken und digitalisieren Impuls 4 Bürokratieabbau zur Chefsache machen 1) Bürokratieabbau erfolgt weitgehend unkoordiniert und beschränkt sich auf Einzelmaßnahmen. Eine ganzheitliche, langfristig angelegte Strategie und adäquate, professionelle Strukturen fehlen. 2) In Gesetzen und Verordnungen werden zwar die Kosten der Regulierung formuliert, eine wirksame und systematische „Erfolgs-“ und Wirkungskontrolle anhand von vorher definierten Zielen findet aber nicht statt. 1) Zielorientierten und ressortübergreifenden Ansatz beim Bürokratieabbau verfolgen, wobei die Berücksichtigung der Unternehmensrealität im Mittelpunkt stehen sollte. 2) Es muss ein effizienter Rechtsrahmen angestrebt werden, kein ausufernder – dazu bedarf es einer Qualitätskontrolle. 1) Kanzleramt mit Ausarbeitung und Umsetzung einer legislaturübergreifenden Agenda beauftragen. Dabei Praxiswissen der Länder, Kommunen und Unternehmen nutzen. 2) Grundsätzlich alle Gesetze verpflichtend und regelmäßig evaluieren. Bei Verfehlung der vorab definierten Ziele müssen Gesetze angepasst oder gestrichen werden. Situation Zielsetzung Lösung Ansprechpartnerin: Viktoria Ernst, ernst@hihk.de, Tel: 0611 360115-10 Impuls 3 8 Ansprechpartner: Prof. Dr. Friedemann Götting, f.goetting@wiesbaden.ihk.de, 0611 1500-156 Potenziale der Datenökonomie besser nutzen Die innovativen Potenziale durch eine sichere, praktikable Nutzung von Daten werden nicht ausgeschöpft. Sichere digitale Ökosysteme, in denen Daten einfach wertschöpfend genutzt werden können. Praxisorientierte Unterstützung einer sicheren Nutzung von Daten mit angemessenen Rahmenbedingungen. Sicheres digitales Ökosystem schaffen 1) Die Vielzahl von Förder- und Info-Angeboten zur IT-Sicherheit von Bund, Ländern sowie privaten Initiativen macht es Unternehmen schwer, passende und gute Hilfestellungen zu finden. 2) Auflagen für Unternehmen zu IT-Sicherheit (z.B. Melde-pflichten) nehmen zu, ohne dass sie erkennbare Sicherheitsgewinne für die Betriebe bringen. 1) Unternehmen sind auf Angriffe und Notfälle vorbereitet und haben eine zentrale Anlaufstelle, über die sie die passenden Informationen und Ansprechpartner finden. 2) Die Pflichten sind möglichst gering gehalten und zielführend auch zum Nutzen der Unternehmen gestaltet. 1) Ein zentraler Lotse (Transferstelle IT-Sicherheit) informiert und verweist auf Angebote zur Prävention sowie Hilfe bei Sicherheitsvorfällen. 2) Gesetze (z. B. IT-SichG 2.0) auf Praxistauglichkeit prüfen und mehr auf Freiwilligkeit und Nutzen für Unternehmen ausrichten (z.B. freiwillige Meldungen statt Meldepflichten bei Vorfällen). 3) Die EU ist abhängig von Basistechnologien und Stan-dards, die in den USA und Asien entwickelt werden. 4) Unternehmen ist oft unklar, wie sicher die eingekauften und eingesetzten Produkte sind. 3) In der EU werden weltweit konkurrenzfähige, sichere Soft- und Hardwareprodukte hergestellt. 4) Es ist für Unternehmen erkennbar und nachvollziehbar, welches IT-Sicherheitsniveau ein IKT-Produkt hat. 4) Gütesiegel einführen, mit denen das IT-Sicherheitsniveau einschätzbar ist. 3) Schlüsseltechnologien (z. B. durch die Agentur für Sprunginnovationen) fördern, die der Staat als Pilot-nutzer verwendet (IoT, KI, Blockchain). Europäische Anbieter durch gemeinsame Plattform unterstützen. Datenschutz rechtssicher, praktikabel und wettbewerbskonform gestalten 1) Unternehmen fehlen praktikable Datenschutzregeln für alltägliche Geschäftsvorfälle (z. B. Websites). Sie klagen über zu umfangreiche Datenschutzpflichten ¹(u. a. Information, Dokumentation). 2) Deutsche Unternehmen sind auf Drittstaatentransfers angewiesen. Die Konsequenzen des EuGH-Urteils zu Schrems II könnten sich massiv negativ auf die deutsche Wirtschaft auswirken.² 3) Die Entwicklung neuer Technologien wie KI und Blockchain stellen Unternehmen vor gewichtige Rechtsfragen (bpsw. zulässige Nutzung von Daten, Umsetzung von DSGVO-Pflichten). 1) Stabile und praktikable Gesetze für elektronische Kommunikation schaffen und unnötige Belastungen reduzieren. Digitale Wettbewerbsfähigkeit schafft Wachstum. 2) Rechtsunsicherheit für Drittstaatentransfers sind zeitnah zu beseitigen. Die Maßstäbe der DSGVO und ihr Sanktionssystem sind auf EU-Ebene auf Anpassungsbedarf zu überprüfen, wobei die Besonderheiten bei kleinen und mittleren Unternehmen zu berücksichtigen sind. 3) Planungssicherheit schaffen: Datenschutz sollte sich als Wettbewerbsvorteil und nicht als Wachstums- und Innovationsbremse erweisen. 1) ePrivacy zeitnah neu gesetzlich regeln - möglichst EU-weit, mindestens bundesweit. Übermäßige bürokratische Pflichten abbauen. 2) Stabilen und praktikablen Rechtsrahmen schaffen - zeitnah über neue Angemessen- heitsbeschlüsse (USA), modernisierte Standardvertragsklauseln, langfristig über weltweite Datenschutzstandards. 3) DSGVO und Anpassungsgesetzgebung (ePrivacy) von Überregulierung befreien und praxiskonform gestalten, bestehende Geschäftsmodelle erhalten. 1 DIHK-Umfrage 2019 | 2 Verbändepapier – Forderungen zu Drittstaatentransfers 2020 Impuls 1 Impuls 2 9 LösungZielsetzungSituation Potenziale der Datenökonomie besser nutzen Die innovativen Potenziale durch eine sichere, praktikable Nutzung von Daten werden nicht ausgeschöpft. Sichere digitale Ökosysteme, in denen Daten einfach wertschöpfend genutzt werden können. Praxisorientierte Unterstützung einer sicheren Nutzung von Daten mit angemessenen Rahmenbedingungen. Rohstoff Daten heben 1) Daten fallen bei den verschiedensten Akteuren an. Sie sind Grundvorausetzung für digitale Innovationen, werden jedoch oftmals nicht im notwendigen Umfang aufbereitet. 2) Eigene Daten sind aber auch ein Kernelement für die Geschäftsmodelle vieler Unternehmen. Ihre Speicherung und Aufbereitung ist investitionsintensiv. 3) Daten lassen sich ohne Datenverlust teilen. In digitalen Prozessen ist häufig unklar, wer Zugriff auf dabei generierte Daten haben darf. 1) Wettbewerbsfähige, sichere Infrastruktur und Standards für Datenpools, z.B. mit Gaia X, ausbauen. Rechtliche und steuerliche Anreize für gemeinsame Datennutzung setzen. 2) Faire und klare Regeln für Datenaustausch und -zugang schaffen (z.B. Austausch privilegieren). Dabei Datensouveränität respektieren. 3) Rechtssicheres Arbeiten mit Big Data, z.B. durch Novelle EPVO & DSGVO. Anreize schaffen für Datenteilhabe und -schnittstellen (z.B. Standards, Datenpools). 4) In der öffentlichen Verwaltung fallen viele Daten an, die zu wenig und schlecht auffindbar bereitgestellt werden. 4) “Open Government Data” bundes- und EU-weit koordiniert ausbauen. 1) Deutschland und die EU sind Vorreiter der Daten-wirtschaft. Es stehen ausreichend Daten zum Trainieren von KI und für innovative Produkte zur Verfügung. 2) Recht an Daten ist geklärt; Datenkooperationen und Datenpools sind möglich. 3) Recht auf Datenzugang und -teilhabe ist abgestimmt. 4) Leichter Zugang zu “Open Government Data” Ansprechpartner: Prof. Dr. Friedemann Götting, f.goetting@wiesbaden.ihk.de, 0611 1500-156 Impuls 3 10 LösungZielsetzungSituation Digitale Schlüsseltechnologien vorantreiben Deutschland hinkt im digitalen Wettbewerb hinterher. Das gefährdet die Zukunftsfähigkeit und digitale Souveränität. Deutschland und EU nehmen bei digitalen Schlüsseltechnologien internationale Spitzenplätze ein. Digitalisierungsstrategie mit schnellen und effektiven Maßnahmen auf- und umsetzen. Spitzenposition in digitalen Technologien erreichen Impuls 2 2) Wegweisende Zukunftstechnologien wie Quanten-computing, 6G,… bieten enormes Potenzial für die Digitalisierung der Wirtschaft und Gesellschaft. 3) Der breiten Nutzung digitaler Schlüssel- technologien stehen häufig regulative Einschränkungen, fehlende Treiber und mangelnde Akzeptanz gegenüber. 1) Deutschland nimmt als regionaler Leuchtturm in der EU einen internationalen Spitzenplatz bei digitalen Schlüsseltechnologien und deren breiter Nutzung ein. 2) Deutschland greift Zukunftstechnologien frühzeitig auf, um Technologieführerschaft und breite Anwendung zu erreichen. 3) Erschwerende Rahmenbedingungen für digitale Schlüsseltechnologien werden früh identifiziert und verbessert. 2) Entwicklung von Zukunftstechnologien gezielt und schlagkräftig mit konzertierter Strategie fördern. Dabei früh auch die wirtschaftliche Nutzbarkeit in den Fokus stellen. 3) Deutschland greift frühzeitig digitale Schlüssel- technologien für eigene digitale Verwaltungszwecke auf. Dazu wird umfangreich informiert & regulative Einschrän- kungen frühzeitig identifiziert und beseitigt. 1) KI-Strategie konsequenter umsetzen (z.B. KI-Professuren zügig besetzen), Maßnahmen der Blockchain-Strategie ausrollen, Bundesstrategien und EU-Vorhaben stärker verknüpfen. 1) Bei Zukunftstechnologien wie KI oder Blockchain haben die EU und Deutschland noch eine Chance, im internationalen Wettbewerb zu bestehen – auch wenn andere Länder (USA, China,…) schon weiter sind. Digitalisierung strategisch angehen und digitale Souveränität sicherstellen 1) Deutschland ist bei der Digitalisierung nicht wettbewerbsfähig (6. der G7).1 Die Wirtschaft läuft Gefahr, digital den Anschluss zu verlieren. 2) In Deutschland entstehen wenig disruptive, erfolgreiche digitale Geschäftsideen. Der Fokus der Politik liegt auf Digitalisierungsprojekten innerhalb bestehender Industrien. 1) Deutschland nutzt die Chancen der Digitalisierung engagiert und hat seine Aktionen dazu umfassend, aus einem Guss und schlagkräftig ausgerichtet. 2) Digitalen Einhörnern den Weg bereiten: Ein branchenübergreifendes, digitales Ökosystem und ein digitales Mindset fördern innovative und disruptive digitale Geschäftsideen. 2) Branchenübergreifenden Austausch und Projekte zu Digitalem unterstützen. Entrepreneurship stärken und Gründungen erleichtern (online in 1 Tag). Wachstums- finanzierung sichern (z.B.VC-Fonds). 1) Die Bundesregierung erstellt langfristige Digitalstrategie mit schnellen, effektiven Investitionen (z.B. Zukunftsfonds umsetzen). Leuchtturmprojekte realisieren statt Dschungel an Fördermaßnahmen konservieren. 3) Mangels eigener zentraler digitaler Technologien besteht in manchen elementaren Digitalbereichen (z.B. Plattformen, Infrastruktur) eine Abhängigkeit, die Inno-vationsspielräume und Sicherheit gefährden können. 3) Deutschland und die EU sind in kritischen Digital- und Datenbereichen souverän und bringen eigenständige innovative Technologien und wettbewerbsfähige Lösungen hervor. 3) Kernkompetenzen im Bereich zentraler Technologien, Infrastrukturen und Dienstleistungen vorhalten (z.B. KI, 6G, Industrieplattformen,…). EU-weite Datenstrategie umsetzen. ² DIHK-Digitalisierungsbarometer 2018Ansprechpartner: Detlev Osterloh, d.osterloh@frankfurt-main.ihk.de, 069 2197-1219 Impuls 1 11 LösungZielsetzungSituation Digitale Schlüsseltechnologien vorantreiben Deutschland hinkt im digitalen Wettbewerb hinterher. Das gefährdet die Zukunftsfähigkeit und digitale Souveränität. Deutschland und EU nehmen bei digitalen Schlüsseltechnologien internationale Spitzenplätze ein. Digitalisierungsstrategie mit schnellen und effektiven Maßnahmen auf- und umsetzen. Mittelstand mitnehmen 1) Kleine und mittlere Unternehmen profitieren oft mangels Wissen, Kompetenzen und Ressourcen weniger und später von digitalen Schlüsseltechnologien. 1) Kleine und mittlere Unternehmen sind frühzeitig über technologische Entwicklungen informiert und setzen sie zügig, sicher und zielführend für ihre Zwecke ein. 2) Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen schöpfen die Chancen der Digitalisierung für sich umfassend aus. 1) Know-How-Transfer zwischen Wissenschaft, Mittelstand und Startups sicherstellen. Regionale Info- und Vernetzungseinheiten mit Teststationen als Anlaufstellen ausbauen (Mittelstand 4.0-Zentren). 2) Informationsmaßnahmen und Impulse zu Digitalisierung & IT-Sicherheit werden angeboten. Förderprogramme wie Go Digital, digital jetzt & ZIM werden evaluiert und ggf. schlagkräftiger verknüpft. 2) Erst 25% der IHK-Mitglieder sieht sich digital gut oder sehr gut aufgestellt.² Erhebliches Potenzial für mehr Effizienz, Absatzmärkte und Kommunikation liegt brach. ² DIHK-Digitalisierungsbarometer 2018Ansprechpartner: Detlev Osterloh, d.osterloh@frankfurt-main.ihk.de, 069 2197-1219 Impuls 3 12 LösungZielsetzungSituation E-Government für Unternehmen umsetzen Analoge bzw. schlecht digitalisierte Verwaltungs- leistungen führen beiUnternehmen zu hohen Bürokratiekosten. Auf ein Minimum reduzierte Verwaltungskontakte erfolgen schnell und nutzerfreundlich. Verwaltungsleistungen für Unternehmen konsequent und standardisiert digital umsetzen. 1) Der Ausbau digitaler Verwaltungsangebote birgt erhebliches Einsparpotenzial: bei Unternehmen i.H.v. 54 % ihres Aufwands für Behördengänge (=1 Mrd. €/ Jahr), bei der Verwaltung i.H.v. 59 % (=3,9 Mrd. €/Jahr)1. 1) Chancen der Digitalisierung endlich auch in der Verwaltung umfassend nutzen und damit die Wirtschaft entlasten und besser unterstützen. 1) Konsequente Digitalisierung ist prioritäres Strategieziel der Verwaltung auf allen Ebenen und wird föderal abgestimmt vorangetrieben. Selbstverwaltungsorgane wie Kammern und berufsständische Körperschaften in den sie betreffenden Themenfeldern einbinden. 2) Ebenenübergreifendes Gesamtkonzept (v.a. EfA-Architektur) mit zentralen Lösungen, offenen Standards & Nachnutzung konsequent umsetzen. Dazu Single Digital Gateway frühzeitig ausrollen. 2) Unternehmen treffen auf einen föderalen Flickenteppich von digitalen Verwaltungs- angeboten, der verwirrt und Mehraufwand generiert. 2) Kommunal-, Landes- und Bundesverwaltung bieten den Unternehmen als Kunden einheitlich auftretende, interoperable digitale Leistungen an. Zudem ist die Anschlussfähigkeit an EU- Institutionen sichergestellt. 3) Workflows sollen alle Verfahrensbeteiligte berücksichtigen. Im Backoffice der Verwaltung werden Prozesse durchgängig digital gestaltet. Hierzu Prozesse kontinuierlich optimieren und intelligente Middleware einsetzen und diese mit den Fachverfahren digital verknüpfen. 3) Die Eröffnung eines Online-Zugangs für einzelne Leistungen nach OZG greift zu kurz. Optimierungspotenziale der Prozesse in Unternehmen und Verwaltung bleiben dabei unberücksichtigt. 3) Verwaltungsdigitalisierung findet im Ökosystem aus Unternehmen und Verwaltungen statt: Prozesse greifen reibungslos ineinander. 1) Die im OZG vorgesehene Digitalisierung aller Verwaltungsleistungen bis 2022 droht durch Verzögerungen, fehlender Abstimmung mit allen Stakeholdern der Verwaltung und Depriorisierung vieler Leistungen nicht erreicht zu werden. 1) Unternehmen können so schnell wie möglich (spätestens 2022) tatsächlich alle relevanten Verwaltungskontakte digital durchführen. 1) OZG-Umsetzung konsequent vorantreiben: Nachnutzung von “Einer für Alle”-Projekten (EfA) sicherstellen. Depriorisierung von Leistungen nur als begründete Ausnahme ermöglichen. Selbstverwaltungsorgane wie Kammern und berufsständische Körperschaften als Teil der Steuerungs- und Umsetzungsstrukturen verstehen; Hoheit über Verwaltungsleistungen dort belassen. 2) Servicekonto für Unternehmen bundesweit einheitlich umsetzen mit nutzerfreundlicher Authentifizierung & Zusatzfunktionen, z.B. Single-Sign-On, Rechte & Rollen, Datensteuerung,… 2) Servicekonto und digitale Authentifizierungs- möglichkeiten sind elementare Komponenten für den Erfolg der OZG-Umsetzung. Für Unternehmen als juristische Personen fehlt das noch. 2) Das auf Basis von ELSTER geplante Servicekonto für Unternehmen dient bundesweit als Zugang zum Portalverbund mit hilfreichem, standardisiertem Funktionsspektrum. Bundesweites Gesamt- konzept erarbeiten und umsetzen Impuls 2 Onlinezugangsgesetz (OZG) konsequent umsetzen und ausweiten 1 Nationaler Normenkontrollrat (2017) Ansprechpartner: Robert Lippmann, lippmann@hihk.de, 0611 360 115-15 Impuls 1 13 LösungZielsetzungSituation 1) Priorisierte Umsetzung von Basis- komponenten (z.B. Unternehmensportal) und Leistungen (z.B. Gründung, Melde-pflichten) für Unternehmen. Effizienz zeigt sich in den darauf aufbauenden und digital verknüpten Fachverfahren. 2) Nutzer stärker in Entwicklung z.B. via Digitallabore einbinden. Je nach Unternehmensbedarf menschen- und maschinenlesbare Datenübermittlung ermöglichen. 3) Unternehmensportal zügig umsetzen und in Portalverbund integrieren. Nutzerfreundliche Authentifizierung mit komfortablem Unternehmenskonto. Situation E-Government für Unternehmen umsetzen Impuls 4 1) Datensätze verschiedener Verfahren standardisieren. Register miteinander verknüpfen. Registermodernisierungsgesetz umsetzen. Einheitliche Wirtschafts-ID-Nummer einführen 1) Unternehmen geben gleiche / ähnliche Daten bei unterschiedlichen öffentlichen Stellen und Verfahren x-fach wiederholt ein. 1) “Once Only”-Prinzip: Unternehmen geben ihre Daten einmal ein. Verwaltungsverfahren rufen bereits vorhandene Daten ab. 2) Daten sind Grundlage für innovative Lösungen: In den Verwaltungen liegen viele Daten ungenutzt. 2) Die Verwaltung nutzt die eigenen Daten für Prozessoptimierung. Unternehmen nutzen die Daten der öffentlichen Verwaltung umfassend. 2) Daten strukturieren & zusammenführen. Prozesse automatisieren. Open Data-Angebot verbessern, ausbauen und transparent machen. Impuls 4 Datenschatz in Verwaltung bergen 1) Verwaltungen nutzen neue Technologien später als Unternehmen, verpassen deren Chancen und bremsen so die Digitalisierung insgesamt. 1) Pilotprojekte, ggf. in Sandboxes, frühzeitig mit neuen Technologien umsetzen. Erkenntnisse für etwaige regulative Anpassungen nutzen. 2) Startups bewusst in innovative Verwaltungsprojekte einbinden. Erfolgreiche Ansätze (z.B. in Innovationslabs) bündeln. Offene Schnittstellen bereitstellen. Impuls 5 Innovationen in Verwaltung anreizen 1) Unternehmen haben ~130 Kontakte/Jahr zur Verwaltung (Bürger ~3/Jahr). Trotzdem fokussieren viele E-Government-Projekte auf Bürger. Effizienzpotenzial für Wirtschaft liegt brach. 1) E-Government-Aktivitäten auf schnelle Hebung des großen Effizienzpotenzials für Unternehmen ausrichten. 2) Digitale Verwaltungsangebote sind oftmals zu sehr aus Verwaltungssicht konzipiert und nicht nutzerfreundlich. 2) Oberste Maxime aller Digitalisierungsaktivitäten der öffentlichen Hand sind die Anforderungen der Nutzer, d.h. Unternehmen aller Branchen und Größenklassen. 3) Digitale Verwaltungsleistungen sind schwer zu finden und nicht leicht zu nutzen. Dies verhindert die Akzeptanz von E-Government- Angeboten. 3) Single Point of Contact: alle unternehmensrelvanten Leistungen sind auf einer Plattorm auffindbar und einfach nutzbar. Unternehmen als Power- User von E-Government in den Fokus stellen 1) Verwaltung greift neue Technologien frühzeitig auf, versteht sie und unterstützt damit Akzeptanz in Gesellschaft & Digitalisierung in Unternehmen. 2) Startups haben hohe Innovationskraft, erhalten aber oft keine Aufträge der öffentlichen Verwaltung. Grund sind u.a. Ausschreibungsanforderungen wie dem Nachweis der letzten 3 Jahresabschlüsse. 2) Die öffentliche Verwaltung profitiert von innovativen Startups für schnelle Verwaltungsangebote. Impuls 3 14 Analoge bzw. schlecht digitalisierte Verwaltungs- leistungen führen beiUnternehmen zu hohen Bürokratiekosten. Auf ein Minimum reduzierte Verwaltungskontakte erfolgen schnell und nutzerfreundlich. Verwaltungsleistungen für Unternehmen konsequent und standardisiert digital umsetzen. LösungZielsetzungSituation Eigenkapitalstärkung: „Mittelstandslücke“ schließen Vor allem im Mittelstand schmilzt das Eigenkapital durch corona-bedingte Verluste. Mittelstandslücke bei Eigenkapital- maßnahmen schließen. Steuerliche, regulatorische und eigenkapitalbildende Maßnahmen implementieren. Steuerliche Maßnahmen zur Eigenkapitalstärkung umsetzen 1) Corona-bedingte Verluste verschlechtern die Eigen-kapitalsituation von eigentlich profitablen Unternehmen. Rund 40% der Unternehmen1 berichten von einem Rückgang des Eigenkapitals. 1) Zielgenaue Liquiditätszufuhr für Unternehmen, die vor der Krise ein funktionierendes Geschäftsmodell hatten und ihre Gewinne in Deutschland versteuert haben. 1) Verlustrücktrag auf mindestens fünf Jahre ausweiten und Rücktragsvolumen auf mindestens 50 Mio. Euro (bzw. mindestens 100 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung) erhöhen. Das wirkt sofort eigenkapitalstärkend. EU-Definition von Unter- nehmen in Schwierigkeiten anpassen 1) EU-Definition „Unternehmen in Schwierigkeiten“ auf Unternehmen einschränken, die Gegenstand eines Insolvenzverfahrens sind. Ausweitung der Regelung für UiS mit weniger als 50 Beschäftigten auf alle Unternehmen. Bei Nicht-Durchsetzbarkeit der Re-form könnte die Mindest-Ausfallwahrscheinlichkeit als Beurteilungskriterium herangezogen werden. 2) Krisenbedingte Aufwendungen belasten die Ertragslage der Unternehmen, wirken sich aber gerade in einer Verlustsituation nicht unmittelbar steuermindernd aus. 4) Der Eintritt neuer Investoren in notleidende Betriebe und Startups kann zum Verlust- untergang führen. Das hemmt den Anteilseignerwechsel. 2) Flankierend zum verbesserten Verlustrücktrag zeitliches Vorziehen von corona-bedingten Aufwendungen zulassen und dadurch Liquidität zuführen. 3) Unternehmen erst dann zu Steuerzahlung heranziehen, wenn während der Pandemie erlittene Verluste voll ausgeglichen sind. Dies ist kein Steuergeschenk, sondern ein Gebot der Besteuerung nach dem Prinzip der Leistungsfähigkeit. 2) Steuerfreie Corona-Rücklage in Steuer- erklärung 2019 ermöglichen. Dies gilt entsprechend auch für nicht bilanzierungspflichtige Unternehmen. 3) Mindestgewinnbesteuerung wenigstens temporär aussetzen. Auf jeden Fall sofort abziehbaren Verlustvortrag auf 5 Mio. Euro (bzw. 10 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung) für 2020 und 2021 anheben. 1) EU-Definition von „Unternehmen in Schwierigkeiten“ (UiS) führt dazu, dass gut positionierte KMU, bei denen durch die Corona- Pandemie mehr als die Hälfte des Eigenkapitals aufgebraucht ist, keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung haben. UiS mit weniger als 50 Beschäftigten sind nur dann von Förderungen ausgeschlossen, wenn ein Insolvenzverfahren läuft. 4) Den Verlustuntergang auf wirkliche Missbrauchsfälle beschränken. 3) Unternehmen, die nach der Krise wieder Gewinn machen, können lediglich 60% der 1 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung 2 Mio. Euro) übersteigenden Gewinne direkt mit Verlustvorträgen verrechnen. Dadurch fallen trotz bestehender Verlustvorträge Steuern an, was das Eigenkapital belastet. 4) Eintritt neuer Investoren in angeschlagene Unternehmen attraktiver machen, um gute Geschäftsmodelle und Arbeitsplätze zu sichern. 1) Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten, die sich nicht in einem Insolvenzverfahren befinden, erhalten die Möglichkeit auf staatliche Unterstützung analog zu den UiS mit weniger als 50 Beschäftigten. Ansprechpartner: Michael Römer, roemer@giessen-friedberg.ihk.de, 06031/609-4100 Ulrich Spengler, spengler@kassel.ihk.de, 0561/7891-272 1 Quelle: 5. DIHK-Corona-Blitzumfrage, November 2020. Impuls 2 Impuls 1 15 LösungZielsetzungSituation Eigenkapitalstärkung: „Mittelstandslücke“ schließen Vor allem im Mittelstand schmilzt das Eigenkapital durch corona-bedingte Verluste. Mittelstandslücke bei Eigenkapital- maßnahmen schließen. Steuerliche, regulatorische und eigenkapitalbildende Maßnahmen implementieren. Nachrangdarlehen besser zugänglich machen 1) Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds und der Eigen-kapitalschild Mittelstand werden nur einer kleineren dreistelligen Zahl an großen Unternehmen helfen. 1) Mittelstandslücke wird durch kreditnahe Produkte mit Nachrang- bzw. Eigenkapitalcharakter geschlossen. 1) Bedingungen für das Nachrangdarlehen wie das KfW- „ERP-Mezzanine für Innovation“ öffnen, so dass es für mehr KMU zugänglich wird. 2) Für Gründer gibt es mit dem „ERP Kapital für Gründung“ ein passendes Angebot. Allerdings gibt es pro Jahr lediglich rund 400 Zusagen, obwohl das Programm von 94 auf 150 Mio. Euro. aufgestockt wurde. 2) Programm „ERP Kapital für Gründung“ langfristig erhalten und durch Anpassung der Zugangskriterien mehr Gründern zugänglich machen. 2) Zugangskriterien neu definieren: Nutzung auch für Kapitalgesellschaften und für Betriebsmittel zulassen. Einzelfallentscheidungen in den alten Bundesländern ermöglichen zur Erbringung von eigenem Kapital mit 250 Mitarbeiter). 2) Es gibt einen zentralen Zugang, über den alle relevanten Informationen und Prozesse für die Gründung zu finden sind. Gewerbeanmeldung wird innerhalb eines Tages, Steuernummer innerhalb von 5 Tagen zugeteilt. 3) Bürokratieanforderungen für Gründer sind auf ein notwendiges Minimum reduziert. 2) One-Stop-Shop für Gründer: Alle Behördenleistung-en werden online über ein Gründungsportal gebün-delt, z. B. Gewerbe- und Steuernummeranmeldung, Handelsregistereintrag, Fördermittel- beantragung. 3) Transparente Gründungsinformationen, Reduktion der Dokumentation im ersten Jahr, Vereinfachung von Formularen, Genehmigungs- und Antrags-wegen sowie durchgängige Online-Verfahren. 2) Umsatzsteuergrenze für Kleinunternehmen auf 35.000 Euro anheben. 1) Die bisherige Verpflichtung zur monatlichen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist für Neugründer befristet bis Ende 2026 ausgesetzt. 2) Nur Kleinunternehmer mit einem Umsatz unter 22.000 Euro profitieren von einer vereinfachten Umsatzsteuererklärung. Diese Grenze erreicht zu wenig Gründer. 1) Damit administrative Belastungen für Gründer abgebaut werden, wird auch künftig auf die Umsatzsteuer-Voranmeldung verzichtet. 2) Eine größere Anzahl von Gründern sollte in der Anfangs-phase von vereinfachten Vorschriften profitieren, um sich stärker aufs Geschäft zu konzentrieren. Impuls 1 Ausufernde Bürokratie, steuerliche Hürden und fehlendes Kapital hemmen Gründungen Gründerfreundliche Rahmen- bedingungen in Deutschland schaffen. Bürokratische und steuerliche Hürden abbauen sowie Wachstumskapital mobilisieren. 22 LösungZielsetzungSituation Gründungen erleichtern und Wachstum fördern Ausufernde Bürokratie, steuerliche Hürden und fehlendes Kapital hemmen Gründungen Gründerfreundliche Rahmen- bedingungen in Deutschland schaffen. Bürokratische und steuerliche Hürden abbauen sowie Wachstumskapital mobilisieren. Anreize für Neugründungen setzen 1) Die Möglichkeiten als Start-Up Risikokapital in Deutschland von VC-Gebern zu erhalten, sind ausbaufähig. Öffentliche Beteiligungsgeber haben begrenzte Möglichkeiten. Wachstumsstarke und kapitalintensive Start-Ups wandern ins Ausland ab. Investoren stehen vor steuerlichen Hürden. 1) Institutionelle Anleger und die Gesellschaft investieren in Deutschland ähnlich viel in Venture Capital wie in den USA1. Große VC-Fonds haben sich etabliert und eine verlässliche Rendite- Historie aufgebaut. Die steuerlichen Rahmenbedingungen erleichtern Beteiligungen. 1) Zukunftsfonds Deutschland mit staatlicher Unterstützung etablieren (z. B. Volumen 10 Mrd. Euro). Investments in Start-Ups sofort steuerlich geltend machen, die Verlustverrechnung verbessern, Umsatzsteuer auf die Verwaltungs-leistung von VC-Fonds abschaffen. 2) Dynamische Unternehmerinnen und Unternehmer leisten einen wesentlichen wirtschaftlichen Beitrag für das Gemeinwesen. Das Unternehmerbild in der Öffentlichkeit muss positiv besetzt werden. 2) Das Thema Gründung und Selbstständigkeit ist in der Gesellschaft verankert. Mehr Menschen interessieren sich für eine Selbstständigkeit. 2) Ökonomische Bildung an Schulen und Hochschulen wecken bei mehr Menschen Interesse an einer Selbstständigkeit. Durch Öffentlichkeitsarbeit wird ein positives Bild unternehmerischer Tätigkeit gestärkt. 3) KfW-Förderprodukte, wie das KfW-Startgeld, sollten für kleinere Volumina vereinfachte Prüfverfahren vorsehen. Für den Gründungszuschuss sollte die Bezugsdauer verlängert, die Wartezeit bei einem Restart verkürzt werden. Der Zugang zu Nachrangdarlehen wird erleichtert. 3) Beschränkungen und Nachfrageeinbrüche aufgrund der Coronakrise haben sich negativ auf das Gründer-geschehen ausgewirkt. Gute Startbedingungen sollten Neugründungen und Nachfolgen fördern. 3) Die Gründungsszene ist wieder vital und ein wichtiger Baustein für unternehmerische Dynamik und digitale und nachhaltige Innovationen. Ansprechpartner: Ulrich Spengler, Spengler@kassel.ihk.de, 0561 7891 272 1 Quelle: KfW Venture Capital Studie 2020 (VC-BIP-Quote: 0,463 %, in Deutschland lediglich 0,113 %) Impuls 3 23 LösungZielsetzungSituation Ansprechpartner: Frank Achenbach, achenbach@offenbach.ihk.de, 069 8207-241 Sven Saage, saage@offenbach.ihk.de, 069 8207-404 IKT-Infrastruktur schnell verbessern Flächendeckenden Ausbau der Breitbandinfrastruktur unterstützen 1) Unternehmen und Privathaushalte benötigen leistungsfähiges Internet. Arbeit aus dem Home Office, Mobiles Arbeiten und Online-Lernen wird für viele die Norm sein. 2) Die Gigabit-Verfügbarkeit im ländlichen Raum liegt bei nur ca. 12%.1 Es gibt damit nach wie vor Wettbewerbsnachteile für Unternehmen im ländlichen Raum. 1) Unternehmen können ihren höheren Breitbandbedarf am Standort bezahlbar abdecken. Ein schneller FTTH-Ausbau sollte im Mittelpunkt stehen. 2) Unternehmen mit besonders hohem Gigabitbedarf können schnell ihre individuelle Anbindung bezahlbar realisieren. Ein zeitnaher FTTH-Ausbau muss möglich sein. 1) Kommunale und regionale Masterpläne mit Unterstützung von Bund und Ländern entwickeln; Ausschreibung der Ausbauvorhaben über Kommunen. Fördermittel nur da einsetzen, wo sich niemand bewirbt. 2) Direkte Unterstützung von Unternehmen für den individuellen Gigabitanschluss durch einen “Gigabit-Bonus/Vouchersystem”. Mobilfunk-Versorgung effektiv verbessern 1) 84% der befragten Unternehmen berichten von Mobilfunkproblemen mit Telefonie und Datenmobilfunk.3 2) Die Chancen von 5G werden insbesondere von KMU oft noch nicht gesehen. Anwendungen und 5G-Infra-strukturausbau werden noch wenig vorangetrieben. 1) Die flächendeckende Mobilfunk-Basisversorgung mittels 4G ist 2022 vorhanden. 2) Die innovativen Chancen von 5G werden genutzt. 5G-Netze werden sowohl von den Netzbetreibern als auch von Unternehmen aufgebaut und verwendet. 1) Ausbauverpflichtungen & freiwillige Ausbauzusagen bei den Netzbetreibern zur 4G- Basisversorgung konsequent einfordern . Option für regional verpflichtendes Roaming einführen. 2) Politik wie Wirtschaft unterstützen und fördern innovative 5G-Konzepte durch Aufbau von Testumgebungen und 5G-Förderungen für KMU. 1 Aktuelle Breitbandverfügbarkeit in Dt., Stand Ende 2019 (BMVI, ateneKOM) 2 DIHK-Fachkräfteinitiative www.glasfaserausbau.org 3 IHK-Positionspapier „Überall digital – Mobilfunk für Unternehmen“, 2020 Ausbau des Breitbandnetzes beschleunigen 1) Regulierungsvorschriften sind mitunter unklar in den Auswirkungen (DigiNetz-Gesetz verzögerte aufgrund strittiger Rechtslage den Ausbau statt zu beschleunigen) 2) Hoher Zeit- und Kostenaufwand für Baugenehmigungen bremst Tiefbauunternehmen aus. 3) Fehlende Kapazitäten im Tiefbau limitieren die Umset-zungsgeschwindigkeit des Breitbandausbaus.2 1) Schnellerer Ausbau durch gewährleistete Investitionssicherheit für Kommunen und Netzanbieter. 2) Die Planung und Genehmigung des Breitbandausbaus erfolgt schnell und zuverlässig. 3) Der Breitbandtiefbau wird deutlich beschleunigt 1) Regelmäßige Begutachtung der Regulierungs- bedingungen (z.B. ausgewogene Regeln für Mitverlegung im DigiNetzG). 2) Genehmigungsverfahren z. B. durch kommunale Pauschalerlaubnisse und digitale, standardisierte Prozesse beschleunigen und verschlanken. 3) Rahmenbedingungen (z. B. qualifizierte Zuwan- derung) für Fachkräfte im Tiefbau langfristig sicherstellen. Alternative Verlegemethoden nutzen. Impuls 1 Die Mobilfunk- & Breitband- versorgung ist Grundlage aller Digitalisierung. Vor allem für Unternehmen ist der Status quo unbefriedigend. Leistungsfähige Breitband- und Mobilfunknetze für digital erfolgreiches Wirtschaften. Schneller Ausbau durch aktive Unterstützung und bessere Gestaltung der Rahmenbedingungen. Impuls 2 Impuls 3 24 LösungZielsetzungSituation http://www.glasfaserausbau.org/ IKT-Infrastruktur schnell verbessern Die Mobilfunk- & Breitband- versorgung ist Grundlage aller Digitalisierung. Vor allem für Unternehmen ist der Status quo unbefriedigend. Leistungsfähige Breitband- und Mobilfunknetze für digital erfolgreiches Wirtschaften. Schneller Ausbau durch aktive Unterstützung und bessere Gestaltung der Rahmenbedingungen. Mobilfunkstandorte finden, Bedenken begegnen Impuls 5 1) Netzbetreiber haben Probleme bei der Suche nach Mobilfunkstandorten. 2) Bedenken aus Bevölkerung und Verwaltung hinsichtlich Strahlung und Ästhetik / Denkmalschutz verzögern den schnellen Mobilfunkausbau unverhältnismäßig. 1) Es gelingt, zügig ausreichende Mobilfunkinfrastruktur zu finden, insbesondere von der öffentlichen Hand. 2) Die Diskussion um potenzielle Mobilfunkrisiken erfolgt informiert und sachlich. Der Nutzen von Mobilfunk wird anerkannt. 1) Die öffentliche Hand stellt vielfältige Standorte zu angemessenen Preisen zur Verfügung. 2) Eine Informationskampagne von neutraler Seite bereitet die Fakten leicht verständlich auf und vermittelt den Nutzen von Mobilfunk. Weniger Bürokratie bei Planung und Genehmigung von Mobilfunkstandorten 1) Nur noch besonders umfangreicher Ausbau von Mobilfunkinfrastruktur benötigt Genehmigungen. 1) Verbesserung der rechtlichen Rahmenbeding- ungen, damit weniger Mobilfunkinfrastruktur genehmigungspflichtig ist (z. B. Mobilfunkanlagen als Bestandteil von Bundestraßen einstufen). 1) Mobilfunkinfrastruktur benötigt oft umfangreiche Genehmigungen, die den Ausbau verzögern. 2) Zu lange Abstimmungs- und Genehmigungs- prozesse: Von der Planung bis zur Inbetriebnahme eines Mobilfunkmasten vergehen in der Regel 12-24 Monate. 2) Binnen drei Monaten erfolgt die Genehmigungs- entscheidung. 2) Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsprozesse, z. B. Unterstützung durch die Mobilfunkinfrastukturgesellschaft des Bundes. Ansprechpartner: Frank Achenbach, achenbach@offenbach.ihk.de, 069 8207-241 Sven Saage, saage@offenbach.ihk.de, 069 8207-404 Impuls 4 25 LösungZielsetzungSituation Internationaler Handel und Europäischer Binnenmarkt Exportgeschäft der Unternehmen international, auf deutscher Ebene und im Binnenmarkt stärken 1) Deutschland ist auf dynamisches Auslandsgeschäft angewiesen, um Vollbeschäf- tigung sichern und Wachstum erzielen zu können. Das Exportgeschäft ist durch Corona eingebrochen, hatte sich aber schon vor der Krise verlangsamt. 2) Grenzüberschreitende Dienstleistungen gewinnen neben Warenexporten zunehmend an Bedeutung. Deutschland gehört auch hier zu den größten Exporteuren weltweit, 75 % der Beschäftigten arbeiten im Dienstleistungssektor. Die Außenwirtschaftsförderung bildet das zu wenig ab. 3) Das Potential für Dienstleistungsexporte ist vor allem für KMU bei weitem nicht ausgeschöpft. Restriktionen und Markteintritts-barrieren sind international nach wie vor beträchtlich und sind auch innerhalb der EU noch vorhanden, gerade auch im Bereich Mitarbeiterentsendung. 1) Die EU ist international über die Mitarbeit in int. Organisationen sowie Handels- und Investitionsschutzabkommen mit strategischen Partnern bestmöglich verflochten. 2) Deutschland nutzt Exportpotenziale weltweit besser, um Wohlstand und Vollbeschäftigung hierzulande zu sichern. Die deutsche Außenwirtschaftsförderung unterstützt zielgerichtet Dienstleister in der EU und weltweit, auch über Regierungsvereinbarungen auf politischer Ebene. 3) Ein fairer Marktzugang weltweit ist sichergestellt, überflüssige Zollbarrieren sind abgebaut. Dienstleistungsexporte laufen fast ohne Barrieren reibungslos. 1) Neuausrichtung der US-Politik für WTO-Reform und Stärkung einer regelbasierten Handelspolitik nutzen. Dt. Initiativen für Ausbau der Beziehungen EU-USA u. Weiterentwicklung des CAI-Abkommens mit China beginnen. 2) Exportfinanzierung / -absicherung besser auf spezielle KMU-Bedürfnisse ausrichten. Außerwirtschaftskampagne für Einsteiger, Messebeteiligungen, Delegationsreisen, Aus- schreibungen und Außenwirtschafts-Plattform starten. 3) Abkommen mit strategisch wichtigen Partnern abschließen. KMU den Zugang zu Präferenzabkommen erleichtern. Bürokratiebarrieren für Dienstleister in der EU und weltweit abbauen. Internationale Arbeitsteilung vertiefen und Lieferketten krisenfest machen Impuls 2 1) Deutschland gehört weltweit zu den größten Importeuren von Waren und Dienstleistungen mit intensiven Lieferbeziehungen in die EU, ins europäische Umfeld und weltweit. Die Corona- Pandemie hat vielfach zu Abschottungen, neuen Grenzregimen und Verwaltungsbarrieren im Außenwirtschaftsverkehr geführt. 2) Einseitige Abhängigkeiten von Lieferanten und Partnern in Drittländern haben auch in der hessischen Wirtschaft zu Engpässen bei der Produktion geführt. Die Finanzierung von Importen wird schwieriger. 1) Der EU-Binnenmarkt ist für den barriere- und störungsfreien Waren-, Dienstleistungs- und Personenverkehr nach der Corona-Pandemie weitgehend vollendet. Über Abkommen sind Importbedingungen aus Drittmärkten vereinfacht. Auf die Belastungen von Lieferbeziehungen durch zusätzliche, wettbewerbsverzerrende Bürokratiekosten und Rechtsunsicherheit beim Thema Lieferketten wird verzichtet. 2) Unternehmen haben ihr Auslandsgeschäft stärker diversifiziert; ihre Liefer- und Wertschöpfungsketten sind resilienter aufgestellt. Eine umsichtige kurzfristige Importfinanzierung erhöht die Chancen für neue Geschäfte. 1) Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU in der EU hat hohe wirtschaftspolitische Priorität. Mit klarem KMU-Fokus gelingt Vermeidung bzw. Abbau von Gesetzen und Bürokratievorgaben im Binnenmarkt und bzgl. internationaler Lieferbeziehungen und werden Unternehmen fit für die Weltmärkte gemacht.. 2) Der EU-Binnenmarkt ist weiterentwickelt, um neue Potenziale für den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr zu nutzen. Das Abkommen mit Großbritannien wird weiterentwickelt, um Handelsbarrieren zurück- zuführen. Ein digitaler Binnenmarkt ist verwirklicht. . Impuls 1 Exportwachstum eingebrochen, Schwächen der Wirtschaft deutlich geworden EU-Binnenmarkt und Auslandsgeschäfte nutzen, um Wachstum zu kreieren EU-Binnenmarkt vollenden, offene Märkte und Auslands- geschäft sicherstellen 26 LösungZielsetzungSituation Ansprechpartner: Dr. Jürgen Ratzinger, j.ratzinger@frankfurt-main.ihk.de, Tel.: 069 2197-1212 Internationaler Handel und Europäischer Binnenmarkt Exportwachstum eingebrochen, Schwächen der Wirtschaft deutlich geworden EU-Binnenmarkt und Auslandsgeschäfte nutzen, um Wachstum zu kreieren EU-Binnenmarkt vollenden, offene Märkte und Auslands- geschäft sicherstellen Rechtliche Rahmenbedingun- gen in Deutschland und in der Europäischen Union ver- bessern Impuls 3 1) In der EU werden vorhandene Potentiale in den Bereichen Handelspolitik, Binnenmarkt und KMU-Förderung nicht ausreichend genutzt. Belastende Regulierungen wie das umfassende Maßnahmenpaket des “Green Deals” der EU drohen mit viel Bürokratie v. a. KMUs derzeit zu überfordern. 2) Hessen profitiert in seinen Wirtschafts- beziehungen besonders vom EU-Binnenmarkt. Digitale Geschäftsprozesse der Unternehmen sind aber noch nicht ausreichend darin abgebildet. Internationale Arbeitsteilung vertiefen und Lieferketten krisenfest machen 3) Seit Längerem sind protektionistische Maßnahmen und unlautere Handelspraktiken weltweit auf dem Vormarsch, Wirtschafts- sanktionen haben als politisches Instrument an Bedeutung gewonnen. Export- und Importgeschäfte leiden darunter. 3) Die Bildung handelspolitischer Blöcke (z. B. die RCEP) schreitet voran. Die EU gerät in Gefahr, in diesem Prozess als Wirtschaftsmacht ins Hintertreffen zu geraten. 3) Das neue handelspolitische Schutzinstrumentarium der EU bietet auch kleineren Unternehmen eine fairen Wettbewerbsposition weltweit. Die Außen- wirtschaftsförderung ist ausgebaut und besser politisch flankiert. Sie bietet bei der Erschließung neuer Auslandsmärkte umfassende Unterstützung an. 3) Die internationale wirtschaftspolitische Rolle der EU wird gestärkt. Sie tritt protektionis- tischen Trends weltweit konsequent entgegen und hinterfragt nicht-zielgerichtete Wirtschafts-sanktionen. Ein enges Bündnis der EU mit den USA bildet die Grundlage für starke internationale Verflechtungen mit strategisch wichtigen Partnerländern. 1) KMU-Wettbewerbsfähigkeit TOP-Priorität einräumen. Industrie- und KMU-Strategie der EU umsetzen, Nachhaltigkeitsthemen und Transformation (“Green Deal”) mit Augenmaß voranbringen. 2) Initiative zum Abbau von administrativen Barrieren im Binnenmarkt weiterverfolgen. Grenzüberschreitende Dienstleistungen und Arbeitnehmerentsendung erleichtern. Einen digitalen Binnenmarkt schaffen. 3) Auf EU-Politik einwirken, weltweit mehr Wirtschaftsdiplomatie einzusetzen. Über EU- Partnerschaften Kontakte zu strategisch wichtigen Regionen vertiefen. Trans- atlantische Brücke ausbauen, Wirtschafts- beziehungen mit China auf gleicher Augenhöhe gestalten und weiterentwickeln. 1) Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU in der EU hat hohe wirtschaftspolitische Priorität. Eine neue KMU-Strategie hat beim Abbau von Gesetzen und Bürokratievorgaben im Binnen-markt wichtige Erfolge erzielt und Unternehmen fit für die Weltmärkte gemacht. 2) Der EU-Binnenmarkt ist weiterentwickelt, um neue Potenziale für den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr zu nutzen. Gleiches gilt für das Handelsabkommen mit dem Vereinigten Königreich. Ein digitaler Binnenmarkt ist da. 3) Die wirtschaftspolitische Rolle der EU auf internationalem Parkett wurde gestärkt. Dem dienen ein enges Bündnis mit den USA, verstärkte internationale Verflechtungen mit strategisch wichtigen Partnerländern. . Impuls 2 (Fortsetzung) 27 LösungZielsetzungSituation . Innovationen sichern die Zukunft Anzahl der innovativen Mittelständler ist auf 19 % gesunken1. Innovationen aus Deutschland: schnell, global erfolgreich. „Machermentalität“ fördern. Deutschland und EU zum „Technologieowner“ neben USA und China machen 1) Die deutsche Hightech-Strategie 2025 ist solide, aber nicht visionär. Sie nimmt richtige Herausforderungen auf, enthält aber keine Vorstellung von der technologischen Positionierung Deutschlands in der Welt 2030. 2) Deutschland und die EU laufen technologisch den USA und China hinterher. 1) Es gibt eine Vision 2030 mit 5 technologischen Kernbotschaften und einen Umsetzungsplan. 1) Relevante Zukunftstechnologien (z. B. KI, altern. Antriebe & Energiequellen, Mikroelektronik) gemäß Vision und Plan (Zielen!) gesondert fördern und den Wissenstransfer zur Wirtschaft gewährleisten. 2) Stärken und Schwächen bei den Schlüsseltech-nologien sowie das Marktumfeld analysieren. Nicht erfolgreiche anwendungsnahe Forschungseinrichtungen u. geförderte Cluster konsequent schließen. Digitale Souveränität Europas vorantreiben Impuls 2 1) Digitale Plattformen entwickeln sich zu Monopolen. Unternehmen sind zum großen Teil von Digital-konzernen aus Drittstaaten abhängig. 2) Unternehmen nutzen ihre Daten zu wenig. Oft ist unklar, wer generierte Daten wie verarbeiten darf. Potentielle Chancen aus neuen Geschäftsmodellen bleiben damit ungenutzt. 1) Markt- und wettbewerbsfähige Lösungen auf deutscher und EU-Ebene sind erfolgreich. Wachstumskapital durch in- und ausländische Investoren steht auf Augenhöhe mit den USA und China zur Verfügung. 2) Recht auf Datenzugang und -teilhabe ist abgestimmt. Datengetriebene Geschäftsmodelle aus Deutschland / der EU sind international erfolgreich am Markt. 1) Vorhandene Lösungsansätze (z.B. GAIA-X) praxisnah zusammen mit Unternehmen weiter entwickeln. Staatliches Wachstums- und Wagniskapital bereitstellen und privates Investments attrahieren. 2) Rechtssicherheit im Umgang mit Daten schaffen (z. B. durch Novelle EPVO und DSGVO). Denken in Geschäftsmodellen in die Bildung integrieren. 1) Komplizierte und langwierige Genehmigungsverfahren und Prüfvorschriften (z. B. Umweltauflagen, Brand-schutz, Barrierefreiheit, Produktsicherheit) hemmen kurze Wege in den Markt.2 2) Die Marktakzeptanz von Technologien kann nicht am Anfang einer Entwicklung unter Realbedingungen getestet werden. 1) Schnelle Genehmigungen (festgelegte Zeiträume) und handhabbare Vorschriften sind eingeführt. D reguliert nicht mehr als die EU vorschreibt (kein „Gold-Plating“). 2) Förderlücke zwischen Demonstrator und funktionsfähiger Kleinserie sind geschlossen. Realitätsnahe Testfelder für den Markttest stehen bereit. 1) Gesetze und Vorschriften besser aufeinander abstimmen, Analogieschlüsse bei Genehmigungen zulassen. Bessere Kontrollen und Sanktionen statt schärferer Regeln. 2) Entwicklung vom Demonstrator zur Kleinserie fördern (z. B. durch Erweiterung von ZIM). Schnell zeitlich befristete Anwendungen in begrenzten Test-Märkten zulassen („Innovationsregionen“). 1 KfW-Mittelstandspanel 2019 – Entwicklung der Innovatorenquote. 2 IHK-Position „Weichen für eine zukunftsfähige Industriepolitik“, 2019 2) Die Förderprogramme sind zwischen den Ressorts abgestimmt und konsolidiert. Es gibt weniger, dafür thematisch breitere Programme. „Erstmal gut machen, statt regulieren“ Impuls 3 Ansprechpartner: Detlev Osterloh, d.osterloh@frankfurt-main.ihk.de, 069 2197-1219 Impuls 1 28 LösungZielsetzungSituation . Innovationen sichern die Zukunft Anzahl der innovativen Mittelständler ist auf 19 % gesunken1. Innovationen aus Deutschland: schnell, global erfolgreich. „Machermentalität“ fördern. 2) Es gibt eine europäische und deutsche Vision für die Technologieführerschaft (Antwort auf China 2025). „Erst mal machen“ statt regulieren Projektförderung erleichtern 1) Die Antragstellung in der Projektförderung ist zu kompliziert (z. B. Antragsverfahren digital und schriftlich, Nebenbestimmungen). Calls entsprechen nicht der Realität in Unternehmen, denn Innovationen richten sich nicht nach Stichtagen. 2) Die Förderlandschaft ist unübersichtlich und die Abgrenzung der Programme ist oftmals schwierig. Bspw. existieren vier Programme zur E-Mobilität von vier unterschiedlichen Ministerien. 1) Einheitliche Anträge und Abrechnung. Antragstellung ist fortlaufend möglich. 1) Zentrale und einheitliche Antragsplattform (Bund und Länder) schaffen. Calls abschaffen. 2) Förderprogramme abgestimmt zu größeren Einheiten zusammenfassen. Schutzrechte stärken Impuls 5 1) Die Zeit zwischen Patentantrag und Erteilung des Schutzrechts dauert zu lange, u.a. weil (ca. 150) Prüfer beim Deutschen Paten- und Markenamt (DPMA) fehlen. 2) Der Schutz neuer digitaler Verfahren und von Software ist in Deutschland in Verbindung mit technischer Wirkung möglich, aber zu wenig bekannt und genutzt. 3) Die Kosten für die Verteidigung von Schutzrechten können Existenzen gefährden. 1) Die Prüfung – mindestens der Erstbescheid – ist innerhalb eines Jahres nach Antragstellung abgeschlossen. Benchmark: Beschleunigtes Verfahren des EPA (PACE, Erstbescheid nach 3 Monaten). 2) Der Schutz von Software mit technischer Wirkung ist im Mittelstand bekannt und wird genutzt. Ein Abgleich in der Handhabung zwischen EPA und DPMA ist erfolgt. 3) Insbesondere kleine Unternehmen erhalten bei der Verteidigung der Schutzrechte Unterstützung. 1) Zeitliche Vorgaben für Prüffristen einführen. DPMA durch mehr Prüfer stärken. Optionales, beschleunigtes Prüfverfahren einführen. 2) Es sollte das Eintragungsverfahren liberalisieren und der dem EPA angleichen. Das DPMA sollte zügiger entscheiden und für die gezielte Beratung des Mittelstands sollte in den Regionen auf die Patentinformationszentren und die IHKs zurückgegriffen werden. 3) Das Kostenrisiko beim Schutzrechtsstreit durch geteilten Streitwert oder Deckelung der erstattungsfähigen Kosten mildern. 1) Um auf dem Markt wettbewerbsfähig zu bleiben und Regularien einzuhalten, müssen Unter- nehmen eine Vielzahl von teuren Normen kaufen. Gerade für kleine Unternehmen stellt dies eine hohe Hürde dar. 2) Die Aktualisierung von Normen kostet Zeit und Geld. 1) Unternehmen kennen die für sie relevanten Normen und können sie mit überschaubarem Ressourcenaufwand vorhalten. 2) Unternehmen können stets auf die aktuellen Normen zurückgreifen. 1) Vor allem kleine Unternehmen erhalten signifikante Preisreduktionen auf Normen (z.B. 50%). 2) Vor allem kleine Unternehmen erhalten eine kompetente kostenlose Beratung zu den Inhalten und Aktualisierungen von Normen. Projektförderung erleichtern Anwendung von Normen erleichtern Impuls 6 Impuls 4 29 LösungZielsetzungSituation Ansprechpartner: Jürgen Keller, keller@lahndill.ihk.de, 02771/8421260 Thomas Klaßen, klassen@lahndill.ihk.de, 02771/8421510 Klimapolitik wettbewerbsfähig gestalten Fehlende Anreize und belastende Vorgaben hemmen Wirtschaft und Klimaschutz. Rahmenbedingungen auf Gleichklang von Wirtschaft und Klimaschutz ausrichten. Wirtschaft stärker als Teil der Lösung begreifen und einbeziehen. Stärker europäisch und international abgestimmt handeln 1) Ungleiche Marktbedingungen für die energieintensive Produktion, z.B. Herstellung von Stahl bzgl. CO2-Ausstoß. Emissionsreduktion in Deutschland stößt zum Teil an technologische Grenzen. 2) Außenwirtschaftsförderung bei Klima- u. Umweltschutztechnologien bleibt hinter ihren Potentialen zurück (z. B. mangels Einbindung des AHK-Netzwerks). 1) Es sollte gezielt und effizient auf ein „level playing field“ beim weltweiten Klimaschutz hingearbeitet werden. 2) Programme der Bundesministerien sollten abgestimmt sein, die AHK-Expertise nutzen sowie den Lösungs- und Ideenaustausch in innovativen Bereichen stärker fördern. 1) Emissionshandel als Leitinstrument für intern- ational abgestimmten Klimaschutz mittelstands-freundlich weiterentwickeln und über die EU-Grenzen hinaus ausweiten. 2) „Klassische“ Außenhandelsförderung stärker mit F&E-Programmen (Beispiel Client II) verzahnen (Abstimmung BMBF, BMWi) sowie den Austausch mit AHKs institutionalisieren. Potenziale technischer Lösungen gemeinsam besser heben Impuls 3 1) Mehrheit der hessischen Betriebe setzt Klimaschutzmaßnahmen um, weil es sich rechnet. Dem stehen bürokratische Hemmnisse gegenüber. 1) Unternehmerische Belange und Folgen sollten bei klimapolitischen Vorhaben nicht nur mitgedacht, sondern als Quelle erfolgreicher Klimaschutzlösungen vorausgesetzt werden. 1) Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie Einsatz- und Betriebsbedingungen von Erneuerbaren Energien. Nationalen Emissionshandel transparent und wettbewerbs- konform gestalten Impuls 2 1) Nationaler Emissionshandel (nEHS) im Verkehrs- und Gebäudesektor wird parallel zum bestehenden EU-Emissionshandel (EU-EHS) etabliert. 2) nEHS birgt viele Unsicherheiten bzgl. Abwicklung, Kompensationsmechanismen und tatsächlichem Effekt . 1) Aufbau einseitiger, nationaler Bepreisungssysteme und damit einhergehende Doppelstrukturen/-belastungen sollten vermieden werden. 2) nEHS sollte verlässlich, transparent und bürokratiearm gestaltet werden und die für Unternehmen notwendigen Planungs-, Anlauf- und Umsetzungsphasen einrechnen. 1) Bei nEHS auf Anknüpfbarkeit ans EU-EHS achten. nEHS sobald wie möglich in europäisches System überführen bzw. dieses ausweiten. 2) Substantielle Folgenabschätzung als Basis für langfristige Regelungen durchführen, kurzfristig für die Einführungsphase eine entlastende und verlässliche Übergangsregelung etablieren. 2) Zusatzbelastung kann zu Wettbewerbsverzerrungen ggü. in- und ausländischen Mitbewerbern und somit zu Abwanderung sowie negativen Klimaeffekten führen. 2) Wettbewerbsverzerrende Zusatzbelastungen sollten minimiert und ggf. kompensiert, Abwanderung bereits kurzfristig und nachhaltig verhindert werden (Schutz vor Carbon-Leakage (CL)). 2) Bei CL-Schutz die höhere Handelsintensität (EU- und weltweit) berücksichtigen. Zugang zum CL-Schutz für Betriebe auf Basis unbürokratischer Nachweise (z. B. eigene Referenzwerte) ermöglichen. Impuls 1 30 LösungZielsetzungSituation Mobilität der Zukunft gestalten Unzureichende Mobilitätsangebote schmälern die Attraktivität unseres Wirtschaftsstandorts. Digital gesteuerte, vernetzte Mobilität für effiziente und nachhaltige Verkehre. Erneuerung und Digitalisierung, Beseitigung von Hürden zum Einsatz neuer Mobilitätsangebote. Nachhaltig unterwegs: Mobilitätsqualität verbessern Vernetzt mobil: Multimodalität und kombinierten Verkehr fördern Impuls 2 3) Die Treibhausgasemissionen des Verkehrs liegen mit 162 Mio. t CO2 nach wie vor auf dem Niveau von 1990.1 2) Zunehmender Pkw-Verkehr mit niedrigem Besetzungsgrad verteuert den Wirtschaftsverkehr durch unnötige Staus und Verkehrsbehinderungen. 1) Nicht entsprechend ausbaufähige Verkehrsinfrastrukturen führen bei steigender Verkehrsnachfrage zu Staukosten in Unternehmen. 3) Der deutsche Klimaschutzplan 2030, die Emissionen im Verkehr um mindestens 40% auf 98 Mio. t CO2 gegenüber 1990 zu senken, wird umgesetzt.1 2) ÖPNV und Sharing-Angebote reduzieren den motorisierten Individualverkehr und schaffen als flächeneffiziente Verkehrsalternative Raum für den Wirtschaftsverkehr. 1) Effizient fließender Straßenverkehr und geringe Parksuchzeiten für eine zuverlässige Erreichbarkeit der Unternehmensstandorte. 3) Verlagerung der Güterverkehre von der Straße auf die Schiene ist zu teuer und aufgrund nicht ausreichend ausgebauter Schieneninfrastruktur aktuell keine Alternative. 2) Unvollständige Angebote an vernetzter Mobilität des öffentlichen und privaten Personenverkehrs verhindern, dass Verkehrsmittel flexibel genutzt werden können. 1) Separate und unkoordinierte Mobilitäts- und Transportangebote erschweren durchgehende, multimodale Reise- und Transportketten im Personen- und Güterverkehr. 3) Attraktive multimodale Transportketten auf den europäischen Transitrouten werden angeboten. 2) Anschlusssicherung im Nah-, Regional- und Fernverkehr sowohl privater als auch öffentlicher Anbieter aller frei zugänglicher Verkehrsmittel. 1) Einfache Nutzung und flexible Kombination der Angebote im Personenverkehr und verkehrsmittel-übergreifendes Tracking im multimodalen Güterverkehr. 2) Gestaltung eines bundeseinheitlichen Rechtsrahmens zur Steigerung der Attraktivität von ÖPNV und Fahrgemeinschaften, z. B. durch ÖPNV- und Fahrgemeinschaftsspuren. 1) Stärkung des kommunalen Gestaltungsspielraums bei der Verkehrslenkung innerhalb der StVO, z. B. bei der Parkraumbewirtschaftung. 3) Technologieoffene Förderung sowie finanzielle und regulatorische Investitionsanreize für alternative Antriebe. 2) Bundeseinheitliche Zielvorgaben und Fördermittel zum Aufbau vernetzter Mobilitätsangebote und neuer Formen der Mobilität. 1) Gestaltung eines bundeseinheitlichen Ordnungsrahmens zur Weiterentwicklung digital gesteuerter Mobilitäts- und Transportplattformen mit freiem Zugang aller Verkehrsanbieter. 3) Anschubfinanzierung und Standort-förderung zur Implementierung multimodaler Gütertransportkonzepte wie z.B. intelligenter Frachtbörsen. 1 Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 Ansprechpartner: Dr. Alexander Theiss, a.theiss@frankfurt-main.ihk.de, 069 2197-1332 Impuls 1 31 LösungZielsetzungSituation Mobilität der Zukunft gestalten Unzureichende Mobilitätsangebote schmälern die Attraktivität unseres Wirtschaftsstandorts. Digital gesteuerte, vernetzte Mobilität für effiziente und nachhaltige Verkehre. Erneuerung und Digitalisierung, Beseitigung von Hürden zum Einsatz neuer Mobilitätsangebote. Der Zukunft entgegen: Digitalisierte und automatisierte Mobilität vorantreiben 3) Fehlender und regional unterschiedlicher Zugang zu öffentlichen und dynamischen Verkehrsdaten im Bundesverkehrswegenetz. 2) Unzureichendes und lückenhaftes Datenübertragungsnetz für die Kommunikation zwischen Fahrzeugen und Infrastruktur (z.B. Car to X und ETCS). 1) Hohe Personalkosten durch individuell gesteuerten, gewerblichen Güterkraftverkehr. 3) Optimal organisierte Verkehre durch innovative, datengetriebene Steuerungssysteme, die Geschwindigkeit und Fahrwege koordinieren. 2) Echtzeitdatenbasierte Verkehrssteuerung mit schneller Netzreaktion und geringen Latenzzeiten. 1) Sichere und fließende Verkehre ermöglichen, zuverlässig planbare Reise- bzw. Transportzeiten und höhere Produktivität im gewerblichen Verkehr. 1) Weiterentwicklung eines innovationsfreundlichen und international abgestimmten Rechtsrahmens für das automatisierte Fahren, um der Automobilindustrie neue Exportchancen auf harmonisierten Markten zu eröffnen. 2) Aus- und Neubau leistungsstarker IKT-Netze an den Bundesverkehrswegen durch den Bund. 3) Bundeseinheitliche Regelungen zur Bereitstellung und zum Zugriff auf öffentliche und private Mobilitätsdaten zur kommerziellen Nutzung und Entwicklung neuer Produkte. Ansprechpartner: Dr. Alexander Theiss, a.theiss@frankfurt-main.ihk.de, 069 2197-1332 Impuls 3 32 LösungZielsetzungSituation Staatsfinanzen zukunftsfähig gestalten Konsolidierung bleibt Daueraufgabe, - - Finanzbeziehungen sind zunehmend intransparent, Unterschiede bei kommunaler Finanzkraft nehmen zu. An solider Haushaltsführung festhalten, Bund-Länder-Finanzbeziehungen klug umsetzen, Kommunalfinanzierung stärken. Aus der Krise wachsen, Vorfahrt für Investitionen, nachhaltige Aufgaben- und Ausgabenkritik auf allen Ebenen, neue Wege in der Kommunalfinanzierung. Öffentliche Haushalte konsolidieren 2) Nur die erfolgreiche Konsolidierung der letzten zehn Jahre hat in der Corona-Krise schnelles Handeln des Staates ermöglicht. Angesichts der Krise wurden umfangreiche Konjunkturprogramme aufgelegt, die zum Teil über Nachtragshaushalte und durch eine Aussetzung der Schuldenbremse finanziert wurden. Zukünftige Lasten daraus sind erheblich. 1) Die Politik muss – auch oder gerade wegen der Herausforderungen im Zuge der Corona- Pandemie – am Kurs einer soliden, nachhaltigen Haushaltsführung mit notwendigen Strukturanpassungen festhalten. 1) Konsolidierungsfortschritte bis 2020 basierten vor allem auf hohen Steuereinnahmen und niedrigen Zinsen. Zukunftsgerichtete strukturelle Anpassungen kamen nur langsam voran. Zwar wurden öffentliche Investitionen zuletzt erhöht. Jedoch war die Erhöhung zu gering, um die Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen deutlich zu verbessern. Auch braucht die Umsetzung vor Ort in vielen Fällen weiterhin viel Zeit. 2) Höhere Schulden der öffentlichen Haushalte bergen wesentliche Risiken, auch beim aktuellen Niedrigzins, und müssen die Ausnahme bleiben. Denn diese beschränken mittelfristige Investitionsmöglichkeiten des Staates. Auch wären in der aktuellen Lage der Betriebe steuerliche Zusatzlasten zur Finanzierung der Krisenkosten absolut kontraproduktiv und sollten unterbleiben. 1) Öffentliche Investitionen – gerade in Bildung und Infrastruktur – stärken. Zusatzimpulse für stabiles Wirtschaftswachstum schaffen und auch in Zukunft ausreichende Steuer- einnahmen sichern. Es bedarf dabei einer gesamtstaatlichen Strategie sowie moderner Verwaltungen, um vorhandene finanzielle Mittel auch tatsächlich wirksam einsetzen zu können. 2) Vor allem Wachstum ermöglicht, die öffentlichen Haushalte in der aktuellen Krise zu konsolidieren – nicht aber Steuererhöhungen, neue Steuern und Sonderabgaben. Die Erfahrungen der Bewältigung der fiskalischen Folgen der Finanzkrise zeigen, dass nachhaltiges Wirtschaftswachstum die beste Perspektive ist. Bund-Länder- Finanzbeziehungen ausgewogen gestalten Impuls 2 2) Seit 2020 haben die Länder deutlich mehr finanzielle Spielräume: im neuen Bund- Länder-Finanzausgleich und durch Programme des Bundes in den Bereichen Digitalisierung, Energie und Klima, Bildung und Forschung. 1) Die Wirtschaft benötigt in allen Regionen des Landes eine leistungsstarke öffentliche Infrastruktur und effizientes Verwaltungshandeln, um im Markt bestehen zu können. 1) Unternehmen machen zunehmend die Erfahrung, dass die Finanzkraft ihrer Standorte in Deutschland sehr unterschiedlich ist. Dies führt zu stärkeren Unterschieden in der Ausstattung mit Infrastruktur sowie wirtschaftsnahen öffentlichen Dienstleistungen. 2) Die Länder sind gefordert, sich ihrer Verantwortung für die Standortbedingungen bei den Kommunen zu stellen. 1) Die Länder sollten ihre zusätzlichen finanziellen Spielräume nutzen, um mehr Mittel für Investitionen in die Infrastruktur und die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung bereitzustellen. 2) Die Länder sollten die Entlastungen seitens des Bundes zielgenau einsetzen, so dass alle Kommunen attraktive Investitionsstandorte für Unternehmen bleiben bzw. werden. Ansprechpartner: Michael Römer, roemer@giessen-friedberg.ihk.de, Telefon: 06031 609-4100 Impuls 1 33 LösungZielsetzungSituation Ansprechpartner: Michael Römer, roemer@giessen-friedberg.ihk.de, Telefon: 06031 609-4100 Staatsfinanzen zukunftsfähig gestalten Konsolidierung bleibt Daueraufgabe, - - Finanzbeziehungen sind zunehmend intransparent, Unterschiede bei kommunaler Finanzkraft nehmen zu. An solider Haushaltsführung festhalten, Bund-Länder-Finanzbeziehungen klug umsetzen, Kommunalfinanzierung stärken. Aus der Krise wachsen, Vorfahrt für Investitionen, nachhaltige Aufgaben- und Ausgabenkritik auf allen Ebenen, neue Wege in der Kommunalfinanzierung. Investitionskraft der Kommunen stärken 2) Kommunale Stützungsprogramme der Länder führten zwar zu Verbesserungen (v.a. in Hessen), reichten aber nicht immer aus, um fehlende Investitionen finanzschwacher Kommunen anzuschieben. 1) Kommunale Effizienzpotenziale nutzen und die öffentliche Investitionstätigkeit, gerade auch von finanzschwachen Kommunen, anregen. 3) Stabile wirtschaftskraftbezogene Einnahmen für die Kommunen gewährleisten. Leistungsfähigkeit auch finanzschwacher Kommunen stärken. Das enge Band zwischen Wirtschaft und Kommunen stärken. 3) Gewerbesteuer durch gewinnabhängige Kommunalsteuer mit eigenem Hebesatzrecht ersetzen, die alle wirtschaftlich Tätigen einbezieht. 3) Das Gewerbesteueraufkommen ist sehr heterogen und schwankt in vielen Kommunen erheblich. Die Corona-Krise hat die Schwächen der Kommunalfinanzierung nochmals offen gelegt. 1) Trotz hoher Steuereinnahmen bis zur Corona- Krise konnten zahlreiche Kommunen ihre Haushalte nicht ausgleichen. Viele Kommunen erhöhen Gewerbe- und Grundsteuer und belasten damit die Unternehmen. 2) Nachhaltiges Angebot öffentlicher Infrastruktur auch in finanzschwachen Kommunen sicherstellen. Damit regionale Unterschiede in den Standortbedingungen für die Unternehmen abbauen. 1) Mehr interkommunale Kooperationen nutzen. Dabei die berechtigten Interessen der Privatwirtschaft berücksichtigen. 2) Die Nutzung von öffentlich-privaten Partnerschaften vermehrt prüfen. So kann eine langfristige Kooperation zur Bereitstellung und Bewirtschaftung öffentlicher Infrastruktur entstehen. Impuls 3 Staatsfinanzen zukunftsfähig gestalten 34 LösungZielsetzungSituation 3) Weder Steuererhöhungen noch neue Steuern oder Sonderabgaben zur Finanzierung der Krisenkosten, da absolut kontraproduktiv. Ansprechpartner: Michael Römer, roemer@giessen-friedberg.ihk.de, Telefon: 06031 6094-100 Steuern senken und vereinfachen Leistungsfeindliche Besteuerung, Hochsteuerland Deutschland, komplexe Regeln Leistungs- und auch international wettbewerbsfähige Wirtschaft stärken. Praktikables Unternehmen- steuerrecht für höhere Innovations- und Investitionskraft sowie mehr Rechts- und Planungssicherheit Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Steuersystems verbessern – gerade jetzt in und nach der Krise! 1) Die Liquiditäts- und Ertragslage vieler Unternehmen ist in der Krise extrem angespannt. Dies wird durch den eingeschränkten Verlustrücktrag (nur ein Jahr zurück und auf 10 Mio. Euro beschränkt) noch verschärft. Auch können Unternehmen, die nach der Krise wieder Gewinn machen, nur 60% der Gewinne, die 1 Mio. Euro übersteigen, sofort mit Verlustvorträgen verrechnen. Hierdurch fallen trotz noch bestehender Verlustvorträge Steuern an, was das betriebliche Eigenkapital belastet. Belastend wirkt auch die Kostenbesteuerung bei der Gewerbesteuer. 2) Leistungsfeindliche Steuerregeln - insbesondere hohe Unternehmenssteuersätze - belasten die Wettbewerbs-fähigkeit hiesiger Unternehmen. 3) Regelmäßige Diskussionen um höhere und neue Steuern (z. B. Finanztransaktions-, Digital- oder Plastiksteuer, aber auch Vermögensteuern) verunsichern Entscheider und schaden der Wirtschaft. 1) Krise nutzen, um Weichen neu zu stellen und im Wan-del die Betriebe zu stärken. Unternehmen durch Stärkung von Eigenkapital finanziell krisenfester machen. Zielgenaue Liquiditätszufuhr für Unternehmen, die vor der Krise ein funktionierendes Geschäftsmodell hatten und ihre Gewinne in Deutschland versteuert haben. 2) Anpassung des deutschen an das international übliche (niedrigere) Steuerniveau. 3) (Noch) höhere Belastung hiesiger Unternehmen vermeiden. Deutsches Steuerrecht verursacht bereits heute hohe Befolgungskosten und enthält umfassende Regeln zur Verhinderung von Steuerumgehungen. 1) Verlustberücksichtigung verbessern. Verlustrücktrag auf mindestens fünf Jahre ausweiten und Rücktragsvolumen auf mindestens 50 Mio. Euro erhöhen. Mindestgewinnbesteuerung wenigstens temporär aussetzen, auf jeden Fall aber sofort abziehbaren Verlustvortrag auf 5 Mio. Euro für 2020 und 2021 anheben. Kostenbesteuerung (z. B. gewerbesteuerliche Hinzurechnungen, unvollständiger Ansatz von Pensions- und anderen langfristigen Verpflichtungen) zurückführen. 2) Unternehmensteuer auf 25% absenken. Mittelstandsbauch verringern (Grenzsteuersatz senken, Spitzensteuersatz erst ab höherem zu versteuern-den Einkommen). Kalte Progression abmildern (regelmäßige Tarifanpassung). Solidaritätszuschlag vollständig abschaffen. 1) OECD-/EU-Maßnahmen zur Eindämmung unerwünsch-ter Steuergestaltungen sind in der Grundrichtung zu begrüßen. Die nationale Umsetzung ist aber für hiesige Betriebe durch bürokratische und finanzielle Zusatzlasten kritisch. 1) Keine Übererfüllung bei Umsetzung von europäischen und anderen supranationalen Vorgaben (wie Transparenz-, Berichts- und „Missbrauchsbekämpfungs“-Regeln) in deutsches Recht. 1) Weiteren Pflichten – falls überhaupt notwendig – nicht nur EU-weit, sondern nur im umfassen-den internationalen Konsens zustimmen, möglichst mit Moratorium während Corona-Krise. Impuls 2 Innovations- und Investitions- kraft der Unternehmen stärken Impuls 1 35 LösungZielsetzungSituation Steuern senken und vereinfachen Leistungsfeindliche Besteuerung, Hochsteuerland Deutschland, komplexe Regeln Leistungs- und auch international wettbewerbsfähige Wirtschaft stärken. Praktikables Unternehmen- steuerrecht für höhere Innovations- und Investitionskraft sowie mehr Rechts- und Planungssicherheit 2) Steuerliche Rahmenbedingungen behindern die Innovations- und Investitionskraft der Wirtschaft, gerade auch im internationalen Wettbewerb. 2) Steuerliche Anreize für Forschung und Entwicklung (FuE) sowie für digitale Transformation setzen. Steuerliche Voraussetzungen für Startups und für Innovationen verbessern. Investitionen anregen. 1) Steuerliche FuE-Förderung ausbauen. Abschreibungen beschleunigen (orientiert am technologisch schnelleren Wertverzehr). Degressive Abschreibung entfristen (aktuell auf Investitionen 2020/2021 beschränkt). Wertgrenze für geringwertige Wirtschafts- güter auf 5.000 Euro erhöhen. Abschreibungsdauer für digitale Wirtschaftsgüter dauerhaft verkürzen (Hard- und Software grundsätzlich 2 Jahre). Innovations- und Investitions- kraft der Unternehmen stärken 2) Zugang zu VC erleichtern (u.a. Investments in Startups sofort steuerlich geltend machen, Umsatzsteuer auf Verwaltungsleistung von VC-Fonds abschaffen). Einfache, moderne steuerliche Verfahrensregeln und positive Anreize für mehr Kooperation schaffen Impuls 3 1) Digitalisierung und Modernisierung des Besteuerungsverfahrens nutzt vorrangig den Finanzbehörden. Auch werden Unternehmen immer mehr als Gehilfen des Staates eingespannt. Trotz der langjährigen Niedrigzins- phase, in der es teilweise zu Negativ- zinsen kommt, wird im Besteuerungs-verfahren ein zu hoher Zinssatz von 6% angewendet. 1) Nicht nur die Finanzverwaltung, sondern auch die Steuerpflichtigen sollten gleichermaßen von der Digitalisierung und Modernisierung des Besteuerungsverfahrens profitieren. Zudem sollte die Verwaltung bei der Umsetzung von digitalen Angeboten die Nutzersicht und insgesamt eine Service-Orientierung in den Vordergrund stellen. 1) Steuerprüfungen zeitnah und zeitlich gestrafft durchführen und spätestens fünf Jahre nach dem Veranlagungsjahr abschließen. Aufbewahrungs-fristen entsprechend verkürzen. IT-Lösungen ein-richten, die beiderseitigen Datenaustausch ermöglichen. Zinssatz von 6% im Besteuerungsverfahren deutlich reduzieren. 2) Zunehmend Meinungsverschiedenheiten zwischen Finanzbehörden und Steuerpflichtigen. Streitigkeiten binden auf beiden Seiten unnötig Ressourcen und führen zu Rechts- und Planungsunsicherheit. 2) Smarte Verfahrens- und Anreizsysteme, die das Vertrauensverhältnis und die Zusammenarbeit zwischen Steuerpflichtigen und Finanzbehörden stärken, als positiven Standortfaktor im internationalen Wettbewerb begreifen. 2) Mehr Kooperation statt Konfrontation im Besteuerungsverfahren schaffen. Für Unternehmen, die über das Erforderliche hinaus mitwirken und offen sein möchten, verbindliche Anreize setzen (wie schnellere Planungs- und Rechtssicherheit). Ko- operative Instrumente verbessern (Lohnsteueranrufungsauskunft, verbindliche Auskunft, zeitnahe Außenprüfung) und ausbauen (z. B. Ausdehnung der Anrufungsauskunft auf Umsatzsteuer). Neue Kooperationsmodelle schaffen, die an einem klar strukturierten Tax-Compliance-Ansatz anknüpfen. Impuls 2 (Fortsetzung) 36 LösungZielsetzungSituation Steuern senken und vereinfachen 1) Komplexe Steuervorschriften und -pflichten binden gerade in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Ressourcen und hemmen dadurch deren Produktivität und Leistungsfähigkeit. 1) Transparentere und einfachere Steuerregeln schaffen (z. B. höhere Kleinbetrags- und Pausch-beträge). Vielfältige Dokumentations- , Aufzeichnungs- und Nachweispflichten, vor allem in den Massenverfahren der Lohn- und Umsatzsteuer, abbauen. Mittelstand sichern, insbesondere durch Steuervereinfachung und Bürokratieabbau 2) Vor allem für die vielen KMU ist der Unternehmens-übergang kritisch. Anfallende Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer schwächt die Substanz der Unternehmen, entzieht ihnen Liquidität und führt zu negativen Investitionsentscheidungen oder Arbeitsplatzverlusten. 3) Steuerregeln zur Begünstigung nicht entnommener Gewinne bei der Einkommensteuer (Thesaurierungsbegünstigung) sind komplex und werden in der Praxis nicht flächendeckend genutzt. 2) Schutz und Stärkung des Mittelstandes muss auf der Agenda bleiben. Deshalb geltende Regelungen unbürokratisch und praktikabel handhaben, unter Berücksichtigung der Besonderheiten von Familienunternehmen. 3) Steuerliche Anreize für Gewinnthesaurierung insbesondere bei Personengesellschaften erhöhen, um Eigenkapitalbasis zu stärken. 2) Unternehmensbewertung und Verschonungs- regelungen praxisgerecht ausgestalten und dabei die besondere Finanzierungssituation des Mittel-standes besser berücksichtigen sowie Bindungs-fristen auf eine realitätsnahe Dauer reduzieren. 3) Steuerliche Gleichbehandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften verbessern, vor allem durch Absenkung des Steuersatzes für einbehaltene und nachgelagert besteuerte Gewinne sowie Abbau von Umstrukturierungshemmnissen. 1) Rückbau von Steuer-Bürokratie, gerade auch im Mittelstand, als Wachstumsprogramm und positiven Standortfaktor nutzen. Ansprechpartner: Michael Römer, roemer@giessen-friedberg.ihk.de, Telefon: 06031 6094-100 Impuls 4 37 Leistungsfeindliche Besteuerung, Hochsteuerland Deutschland, komplexe Regeln Leistungs- und auch international wettbewerbsfähige Wirtschaft stärken. Praktikables Unternehmen- steuerrecht für höhere Innovations- und Investitionskraft sowie mehr Rechts- und Planungssicherheit LösungZielsetzungSituation Ansprechpartner: Thomas Klaßen, klassen@lahndill.ihk.de, 02771/842151 Umweltpolitik & Kreislaufwirtschaft mit Augenmaß gestalten Komplexe Umweltpolitik und hohe Bürokratie stellen Unternehmen vor große Herausforderungen Wirtschaft stärken, Umwelt schützen, weltweit wirken Innovation und Zusammenarbeit fördern, praxisgerechte Regulierung Innovationskraft der Umweltwirtschaft und Exporte fördern 1) Engmaschige umweltrechtliche Anforderungen hemmen Innovation und behindern den weltweiten Marktzugang. 1) Die Umweltschutzgesetzgebung sollte Treiber für Innovation und besseren Umweltschutz sein und die Umweltwirtschaft nicht durch übermäßige Bürokratie behindern. 1) Regulierung technologieoffen und transparent nur dort einführen, wo Selbstverpflichtungen nicht wirken. Regulierung international harmonisieren . Stoffkreisläufe schließen und Recycling stärken Impuls 3 1) Kreislauf- und Recyclingwirtschaft mehr entwickeln, Entsorgungsengpässe bei Deponierung und Verbrennung verschärfen sich zunehmend. Recyclingquoten werden stetig erhöht, aber der Einsatz von Sekundärrohstoffen ist weiterhin zu gering. 1) Das Ausschleusen von Schadstoffen sollte Teil einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft sein und in der Standortplanung berücksichtigt werden. Gleichzeitig muss sich die Kreislauf- und Recyclingwirtschaft entwickeln können. Sorgfältiger Abstimmungsprozess ist dafür notwendig 1) Ausschreibung von Recyclaten fördern, Qualitätssicherung dieser Materialien schaffen und akzeptieren, Abfallende darauf abstimmen.. Deponierung und Verbrennung sichern. Forschung und innovative Ansätze fördern. Entwicklung an bestehenden und neuen Standorten weiter ermöglichen Impuls 2 1) Bestehende Standorte werden durch zunehmende und stringentere Umwelt- und Naturschutzregelungen in ihren Entwicklungsmöglichkeiten beeinflusst. 1) Sicherung von Unternehmensstandorten unter gleichzeitigem Schutz von Natur, Wasser, Boden und Luft ermöglichen. 2) Unterschiedliche Nutzungsinteressen in Einklang bringen und gewerbliche Nutzung in dicht besiedelten Räumen weiterhin ermöglichen. 2) Wo möglich bundeseinheitliche Lösung schaffen, Planungs- und Genehmigungs- verfahren beschleunigen. Praxisgerechte Auslegung bei Spielräumen im Umweltrecht nutzen. 1) Praxisgerechte Lösungen entwickeln und Zielkonflikte im ökologischen, ökonomischen und sozialen Bereich auflösen. Gemeinsame Ziele für die Umweltverwaltung definieren. 2) Den mittelständischen Unternehmen fehlen häufig die finanziellen Mittel um Forschungsprojekte umzusetzen. Die Komplexität von Forschungsverbünden ist für kleinere Unternehmen oft nicht mehr handhabbar. 2) Führungsposition der hessischen Umweltwirtschaft im Weltmarkt mit innovativen Produkten ausbauen und bei Großprojekten in Konsortien zusammen arbeiten. 2) Zusammenarbeit zwischen Umweltwirtschaft, Wissenschaft und Politik fördern (Cluster). Bestehende Netzwerke zu Innovation und Forschung weiterentwickeln. Impuls 1 38 LösungZielsetzungSituation Verkehrsinfrastruktur verbessern Unzureichende Verkehrsinfrastruktur belastet die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Lückenlose und belastbare Verkehrswegenetze zu Land, zu Luft und zu Wasser. Stabile und dauerhafte Investitionen für leistungsstarke Verkehrswege. Gute Infrastruktur kostet: Finanzierung erhöhen und langfristig sicherstellen Mehr Tempo im Bau: Verfahren bei Planung und Genehmigung vereinfachen Impuls 2 3) Weiterhin zu geringe Investitionen in Neubauprojekte aufgrund der Prämisse „Erhalt vor Neubau“ trotz wachsender Mobilitätsbedarfe. 2) Zu geringe staatliche Planungskapazitäten bei Straße und Schiene führen zu unsteten Ausschreibungsvolumina. Damit geht eine erschwerte Planbarkeit für die Baubranche einher. 1) Marode Brücken, defekte Fahrbahndecken, verkehrliche Engpässe und unzureichende Schienenkapazitäten in Hessen belegen versäumte Investitionen in die Verkehrs- infrastruktur in den vergangenen Jahren. 3) Auskömmliches Investitionsniveau sichert den dauerhaften Substanzerhalt der Infrastruktur und sorgt für ein verlässliches Auftragsvolumen in der Baubranche. 2) Ganzheitliche Beschaffung über Betreibermodelle und Finanzierungskreisläufe gewährleisten ein stabiles Investitionsniveau, das sich an den Erfordernissen der Infrastruktur in Erhalt, Neu- und Ausbau orientiert. 1) Bessere Anbindung des ländlichen Raums als Teil der Daseinsvorsorge und nachfragegerechte Stärkung der Infrastruktur im Ballungsraum. 3) Zunehmender Widerstand von Interessengruppen und Anliegern gegen Infrastrukturprojekte als auch zeitaufwendige Klageverfahren. 2) Fehlende und überlastete Ressourcen in Planungsbüros und Bauämtern. 1) Komplexe Verfahren mit Doppelprüfungen und geteilten Zuständigkeiten zur Schaffung von Baurecht verzögern die Umsetzung der Investitionsvorhaben in die Verkehrsinfrastruktur. 3) Verständnis und Akzeptanz für Infrastrukturprojekte bei der betroffenen Bevölkerung durch fairen Ausgleich von Belastungen und frühzeitige Beteiligungsverfahren vor den eigentlichen Planverfahren. 2) Beschleunigte Planung und bauliche Realisierung der Verkehrsinfrastrukturprojekte des Bundes. 1) Vereinfachte und damit verkürzte Verfahren stellen die verkehrliche Infrastruktur zügiger zur Nutzung zur Verfügung und gewährleisten eine gesicherte Erreichbarkeit von Unternehmensstandorten. 2) Zügige und vollständige Realisierung der Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 als verlässliches Investitionsprogramm für eine bessere Planbarkeit in der Baubranche. 1) Mittelstandsfreundliche Ausgestaltung von PPP-Modellen zur Auflösung von staatlichen Ressourcenengpässen. 3) Ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung der Autobahn GmbH des Bundes mit einer hessischen Niederlassung und der DB Netz AG zur Bewältigung von Planungsaufgaben. 1) Grundsätzliche Überarbeitung des deutschen Planungsrechts mit den Zielen echte Planungsbeschleunigung, schlanke Verfahren und Steigerung der Akzeptanz. 2) Erhöhung der Kapazitäten in den operativen Bauverwaltungen des Bundes. 3) Effizienter Bürgerdialog von Seiten der verantwortlichen Baulastträger bei der Beteiligung der betroffenen Bevölkerung sowie zügigere Klageverfahren zur Verfahrensbeschleunigung. 1 BMVI, Investitionsrahmenplan 2019-2023 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP)Ansprechpartner: Dr. Alexander Theiss, a.theiss@frankfurt-main.ihk.de, 069 2197-1332 Impuls 1 39 LösungZielsetzungSituation Verkehrsinfrastruktur verbessern Unzureichende Verkehrsinfrastruktur belastet die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Lückenlose und belastbare Verkehrswegenetze zu Land, zu Luft und zu Wasser. Stabile und dauerhafte Investitionen für leistungsstarke Verkehrswege. Mehr Möglichkeiten: Verkehrs- und Transportmittel intelligent kombinieren 3) Veraltete Infrastrukturausstattung in Elektrifizierung und Digitalisierung im Bundesverkehrswegenetz. 2) Unzureichende multimodale verkehrliche Erreichbarkeit der Unternehmensstandorte. 1) Fehlende bzw. knappe Kapazitäten bei multimodalen Verkehrsknotenpunkten im Bundesverkehrswegenetz, sowohl beim Umstieg im Personenverkehr als auch beim Umschlag im Güterfernverkehr. 3) Flexibler Einsatz der Antriebsarten und Fahrzeuge sowie datenbasierte Verkehrssteuerung in Echtzeit mittels intelligenter Infrastruktur. 2) Verbesserte Anbindung der Unternehmensstandorte mittels Straße und Schiene. 1) Leistungsstarke Umsteigepunkte mit einem multimodalen Mobilitätsangebot im Personenverkehr als auch leistungsstarke Umschlagterminals für multimodale Güterverkehre auf Straße, Schiene, Wasser und Luft. 1) Aus- und Neubau multimodaler Knotenpunkte: Mobilitätsstationen im Personenverkehr zur Verknüpfung von Nah- und Fernverkehr; Güterterminals für den langlaufenden Warentransport. 2) Verbesserung der Gleisanschlussförderung und Ausweitung des Lang-Lkw-Positivnetzes des Bundes. 3) Elektrifizierung des Schienennetzes und Ausstattung der Verkehrsinfrastruktur mit Informations- und Kommunikationstechnik. Schaffung von ausreichend Lkw-Stellplätzen. 1 BMVI, Investitionsrahmenplan 2019-2023 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP)Ansprechpartner: Dr. Alexander Theiss, a.theiss@frankfurt-main.ihk.de, 069 2197-1332 Impuls 3 40 LösungZielsetzungSituation Wirtschaftsstandorte stärken Der Strukturwandel im Handel verändert die Innenstädte, geeignete Flächen für Unternehmen stehen kaum zur Verfügung, Planungsverfahren dauern zu lange Innenstädte neu denken, Flächen strategisch planen und Planungsprozesse digitalisieren. Funktionsvielfalt in der City stärken, Flächen für Wohnen und Gewerbe bereitstellen und Digitalisierung nutzen. Situation Zielsetzung Lösung Innenstädte stärken 1) Geändertes Konsumverhalten und weiter steigende Online-Anteile: Der Einzelhandel befindet sich in einem Strukturwandel, der sich vor allen in den Innenstädten kristallisiert. Sinkende Frequenzen sind eine Folge. 2) Trading-down-Effekte machen sich bemerkbar, Ladenlokale stehen leer oder Schaufenster sind zugeklebt. Das Image der Innenstadt leidet und eine Negativspirale setzt sich in Gang. 3) Um größere Projekte in den Innenstädten umzusetzen fehlt es in den Kommunen an finanziellen Möglichkeiten. Dies gilt insbesondere für Vorhaben, die nicht im Rahmen der „klassischen“ Städtebauförderung umgesetzt werden können. 1) Wenn der Handel alleine die Leitfunktion zur Belebung der City nicht mehr ausfüllen kann, braucht es neue Anziehungspunkte für lebendige und attraktive Innenstädte. 2) Die Innenstadt braucht neue Energie und frische Ideen. Dafür ist das Engagement vieler Akteure notwendig, um gemeinsam eine individuelle und positiv besetzte Perspektive für die eigene Stadtmitte zu entwickeln. 3) Oodi in Helsinki oder die Highline in New York machen es vor – manchmal braucht es Mut, um in der Innenstadt etwas Neues und Ungewöhnliches zu etablieren. 1) Funktionsvielfalt in den Innenstädten gezielt stärken - Wohnen, Kultur, Freizeit, Arbeit, Bildung, Gastronomie und Handel sind die Mischung hierfür. 2) Zukunftsbilder für die Innenstädte erarbeiten und „die Akteure an einen Tisch bringen“, um gemeinsam Projekte zu entwickeln. 3) Innovative und zukunftsfähige Projekte unterstützen und die Erkenntnisse für andere Akteure nutzbar machen sowie Wissenstransfer ermöglichen. Wohn- und Gewerbegebiete strategisch entwickeln Impuls 2 1) Landesweit steht nicht genügend Wohnraum zur Verfügung. Gerade in den Ballungsgebieten finden Fachkräfte aller Einkommensschichten kein Wohnungsangebot. 2) Unternehmen brauchen Planungssicherheit an ihrem Standort und Expansionsmöglichkeiten. Geeignete Gewerbe- und Industrieflächen stehen vielfach nicht zur Verfügung. 1) Die Schaffung von Wohnraum für alle Einkommensschichten ist für die Wirtschaft von großer Bedeutung. Ohne ausreichenden Wohnraum für Fachkräfte besteht die Gefahr, dass Arbeitsplätze nicht besetzt werden und Unternehmen nicht wachsen. 2) Eine prosperierende Wirtschaft braucht schnell verfügbare und bezahlbare Industrie- und Gewerbeflächen. Diese sollten durch eine optimale Lage genügend Entwicklungspotenzial für ansässige und ansiedlungswillige Unternehmen bieten. 2) Marktfähige Gewerbe- und Industriegebiete anbieten, Kennzahlen zur Gesamtflächeninanspruchnahme relativieren und Kommunen bei der strategischen Flächenplanung unterstützen.² 1 HIHK Position: Fachkräfte brauchen Wohnraum ² HIHK Position: Wirtschaft braucht Fläche 1) Bauland ausweisen und Baurecht schaffen, Regulierungen abbauen und damit Kosten für Wohnungsbau reduzieren, sowie die richtigen Anreize für Investoren setzen.1 Impuls 1 41 Ansprechpartner/innen: Frank Achenbach, achenbach@offenbach.ihk.de 069/ 8207241 Laura Becker, becker@offenbach.ihk.de 069/ 8207246 Hannah Sudholt, sudholt@offenbach.ihk.de, 069/ 820724 LösungZielsetzungSituation http://www.hihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/4574958/d5e878279cdcd2917b6dc05e9b09157b/pp-wohnraumpolitik-gegen-den-fachkraeftemangel-data.pdf wirtschaft-braucht-flaeche-data.pdf%20(hihk.de) Wirtschaftsstandorte stärken Wohn- und Gewerbegebiete strategisch entwickeln Planung entschlacken und digitalisieren Impuls 3 1) Langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren zählen zu den drei Hauptgründen für langsames Unternehmenswachstum.3 2) Analoge Verfahrensabläufe binden enorme Ressourcen – auch auf Verwaltungsebene. Bestehende digitale Bundesstandards werden nur schleppend umgesetzt. 1) Verlässlichkeit und Planungssicherheit müssen gewähr-leistet sein sowie Verfahren beschleunigt werden. 2) Medienbruchfreie Prozesse und Datentransfer auf Basis der Bundesstandards (XBau, Xplanung) müssen im Vordergrund stehen. 1) Konsequente Digitalisierung des gesamten Ver-fahrens (Standard XBau) und Verstetigung des bis Ende 2021 befristeten Plansicherstellungsgesetzes. 2) Digitale Bearbeitung, Archivierung & Beteiligung (z.B. TöB) in der Bauleitplanung mit einheitlichem TöB-Server steuern (Standard XPlanung). 3) Der Trend zum mobilen Arbeiten wird sich weiter verfestigen. Damit verbunden ist ein geändertes Mobilitätsverhalten und neue Anforderungen an Büronutzungen, dezentrale Strukturen und an das Wohnumfeld. 3) Nutzungsgemischte und durchgrünte Gebiete schaffen sowohl im Umfeld von Büronutzungen als auch im Wohnumfeld eine hohe Aufenthalts– und Lebens-qualität. Dezentral bieten z.B. Coworking-Hubs Möglichkeiten zur Zusammenarbeit jenseits von Büro und Homeoffice. 3) Kommunen fachlich wie finanziell bei Planung und Realisierung neuer Konzepte unterstützen. Lösungen in Form von rechtlichen Regeln für potenzielle Konflikte zwischen den Nutzern (z.B. Lärm) finden. Ansprechpartner/innen: Frank Achenbach, achenbach@offenbach.ihk.de 069/ 8207241 Laura Becker, becker@offenbach.ihk.de 069/ 8207246 Hannah Sudholt, sudholt@offenbach.ihk.de, 069/ 820724 3 u.a. DZ Bank-Studie „Mittelstand im Mittelpunkt“ 2020 Impuls 2 (Fortsetzung) 42 Innenstädte neu denken, Flächen strategisch planen und Planungsprozesse digitalisieren. Funktionsvielfalt in der City stärken, Flächen für Wohnen und Gewerbe bereitstellen und Digitalisierung nutzen. LösungZielsetzungSituation Der Strukturwandel im Handel verändert die Innenstädte, geeignete Flächen für Unternehmen stehen kaum zur Verfügung, Planungsverfahren dauern zu lange
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