I. Wirtschaftsplan Der Wirtschaftsplan wird wie folgt verabschiedet: 1. im Erfolgsplan mit Erträgen in Höhe von 10.384.000,00 € Aufwendungen in Höhe von 10.857.800,00 € geplantem Vortrag in Höhe von 0,00 € mit dem Saldo der Rücklagenveränderung in Höhe von 879.700,00 € 2. im Finanzplan mit Investitionseinzahlungen in Höhe von 0,00 € Investitionsauszahlungen in Höhe von 298.800,00 € II. Beitrag 1. Natürliche Personen und Personengesellschaften, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, und eingetragene Vereine, wenn nach Art oder Umfang ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht erforderlich ist, sind vom Beitrag freigestellt, soweit ihr Gewerbeertrag nach dem Gewerbesteuer- gesetz oder, soweit für das Bemessungsjahr ein Gewerbesteuermessbetrag nicht festgesetzt wird, ihr nach dem Einkommensteuergesetz ermittelter Gewinn aus Gewerbebetrieb 5.200,00 € nicht übersteigt. Nicht im Handelsregister eingetragene natürliche Personen, die ihr Gewerbe nach dem 31. Dezember 2003 angezeigt und in den letzten fünf Wirtschaftsjahren vor ihrer Betriebseröffnung weder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielt haben noch an einer Kapital- gesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt waren, sind für das Geschäftsjahr der IHK, in dem die Betriebseröffnung erfolgt, und für das darauf folgende Jahr von der Umlage und vom Grundbeitrag sowie für das dritte und vierte Jahr von der Umlage befreit, wenn ihr Gewerbeertrag hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000,00 € nicht übersteigt. 2. Als Grundbeiträge sind zu erheben von 2.1. Nichtkaufleuten1 a) mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, bis 25.000,00 €, soweit nicht die Befreiung nach Ziffer II. 1 eingreift 50,00 € b) mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, über 25.000,00 € 70,00 € 2.2. Kaufleuten2 mit einem Verlust oder mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, bis 37.000,00 € 220,00 € Wirtschaftssatzung der IHK Offenbach am Main – Geschäftsjahr 2020 Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main hat am 4. Dezember 2019 gemäß den §§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) vom 18.12.1956 (BGBI. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 82 des Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungs- gesetz EU – 2. DSAnpUG-EU) vom 20. November 2019 (BGBI. I S. 1626, 1673), und der Beitragsordnung vom 4. Dezember 2007, zuletzt geändert durch Beschluss der Vollversammlung vom 15. März 2018, folgende Wirtschaftssatzung für das Geschäfts- jahr 2020 (1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020) beschlossen: 2.3. Kaufleuten2 mit einem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb, ab 37.001,00 € 330,00 € 2.4. allen IHK-Mitgliedern, die nicht nach Ziffer 1. vom Beitrag befreit sind und ein Kriterium der zwei nachfolgenden Kriterien erfüllen: - mehr als 500.000.000,00 € Bilanzsumme - mehr als 50.000.000,00 € Umsatz auch wenn sie sonst nach Ziffer II. 2.1–2.3 zu veranlagen wären 500,00 € Soweit der Grundbeitrag und die Umlage nach Ziffer II.3. sich zusammen auf weniger als 5.000,00 € belaufen, beträgt der Grundbeitrag 5.000,00 € 2.5. Kapitalgesellschaften, die nach Ziffer II. 2.2.–2.4. zum Grundbeitrag veranlagt werden und deren Tätigkeit sich in der Komplementärfunktion in einer ebenfalls der IHK Offenbach am Main zugehörigen Personenhandelsgesellschaft erschöpft, wird der Grundbeitrag auf Antrag um 25 % ermäßigt. 2.6. Gesellschaften mit Verwaltungssitz im Bezirk der IHK Offenbach am Main, deren sämtliche Anteile von einem im Handelsregister eingetragenen Unternehmen gehalten werden, das seinen Verwaltungssitz im Bezirk der IHK Offenbach am Main hat, wird der Grundbeitrag auf Antrag ebenfalls um 25 % ermäßigt. 3. Als Umlagen sind zu erheben 0,28 % des Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb. Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften ist die Bemessungsgrundlage einmal um einen Freibetrag von 15.340,00 € für das Unternehmen zu kürzen. 4. Bemessungsjahr für Grundbeitrag und Umlage ist das laufende Jahr. 5. Die Beitragserhebung für das Jahr 2020 erfolgt ebenfalls wieder mit einer Voraus- zahlung in Höhe von 100 %. 6. Soweit ein Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb für das Bemes- sungsjahr nicht bekannt ist, wird eine Vorauszahlung des Grundbeitrages und der Umlage auf der Grundlage des letzten der IHK vorliegenden Gewerbeertrages bzw. Gewinns aus Gewerbebetrieb erhoben. Soweit der IHK bisher keine Daten bekannt sind, erfolgt zunächst eine vorläufige Veranlagung mit dem jeweiligen Grundbeitrag in der untersten Staffel. III. Kredite 1. Investitionskredite Für Investitionen können Kredite in Höhe von 0,00 Euro aufgenommen werden. 2. Kassenkredite Zur Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft dürfen Kassenkredite bis zur Höhe von 0,00 Euro aufgenommen werden. IV. Gesamtdeckungsprinzip, Deckungsfähigkeit Alle Erträge dienen, soweit nichts anderes bestimmt ist, zur Deckung aller Aufwen- dungen (Gesamtdeckungsprinzip). Zweckgebundene Mehrerträge sind nur für damit verbundene Mehraufwendungen zu verwenden. Personalaufwand und alle übrigen Aufwendungen sind insgesamt gegenseitig deckungsfähig. Investitionsausgaben werden ebenfalls für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Die vorstehende Wirtschaftssatzung wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt „Offenbacher Wirtschaft“, Heft März/April 2020, sowie im Internet veröffentlicht. Offenbach am Main, den 4. Dezember 2019 Kirsten Schoder-Steinmüller Markus Weinbrenner Präsidentin Hauptgeschäftsführer 1 vgl. oben Ziffer II. Nr. 1 Satz 1 2 Kaufleute sind Gewerbetreibende, die in einem Register (zum Beispiel Handelsregister, Genossenschaftsregister oder Vereinsregister) eingetragen sind oder deren Gewerbebetrieb nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. BEKANNTMACHUNG
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