Wirtschaft stärken Perspektiven bestimmen Dialog führen Wirtschaftspolitische Positionen der hessischeN Industrie- und Handelskammern 2 Wirtschaftspolitische Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern Übersicht 1. B ildung und Wissen ................................................................................................................... 4 Praxis- und Berufsorientierung ................................................................................................................................... 4 Ökonomische Bildung ...................................................................................................................................................... 5 F örderung der naturwissenschaftlich-technischen Bildung ........................................................................... 6 A usbildungsförderprogramme nach echtem Bedarf ausrichten ................................................................... 7 Weg zu selbstverantworteten Berufsschulen frei machen .............................................................................. 8 K eine Überregulierung für die Weiterbildung ..................................................................................................... 10 H essen Campus fair gestalten .................................................................................................................................... 11 F örderung innovativer Aus- und Weiterbildungsangebote .......................................................................... 12 Verzahnung von Wissenschaft und Wirtschaft ................................................................................................. 13 2. I nnovation und Forschung ................................................................................................ 14 Innovations- und Forschungsstandort Hessen .................................................................................................. 14 F örderung von Forschung und Entwicklung ....................................................................................................... 17 T echnologie- und Wissenstransfer .......................................................................................................................... 19 3. A rbeitsmarkt und Fachkräftesicherung .................................................................... 20 Fachkräftenachwuchs sichern ................................................................................................................................... 20 Vereinbarkeit Familie und Beruf ............................................................................................................................... 21 I ntegrationskonzept notwendig ............................................................................................................................... 22 4. Wirtschaftsförderung und Standortmarketing .................................................. 24 S tandortmarketing ......................................................................................................................................................... 24 Stärkung des Finanzplatzes Frankfurt ................................................................................................................... 25 T ourismusförderung ...................................................................................................................................................... 26 A ußenwirtschaftsförderprogramm ......................................................................................................................... 27 5. M obilität und Infrastruktur ............................................................................................. 28 Verkehrs- und Infrastrukturpolitik .......................................................................................................................... 28 Öffentlicher Nahverkehr und Fernbuslinienverkehr ......................................................................................... 30 A usbau der Breitbandinfrastruktur ......................................................................................................................... 31 6. E nergie, Umwelt und Naturschutz ................................................................................. 32 Energie und Umwelt ..................................................................................................................................................... 32 Wirtschaft stärken, Umwelt schützen ................................................................................................................... 32 A ndienungspflicht gefährlicher Abfälle in Hessen abschaffen ................................................................... 33 N achhaltigkeitsstrategie Hessen .............................................................................................................................. 34 S ichere Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen ....................................................................... 35 Naturschutz ...................................................................................................................................................................... 36 7. S tadtentwicklung und Handel ......................................................................................... 38 Stärkung der Innenstädte ........................................................................................................................................... 38 Verkaufsoffene Sonntage ............................................................................................................................................ 39 8. S teuern, Finanzen und Gebühren .................................................................................... 40 Steuern ............................................................................................................................................................................... 40 Finanzen, Landes- und Kommunalhaushalte ..................................................................................................... 48 R eform des Rundfunkgebührensystems ............................................................................................................... 50 Impressum ......................................................................................................................................................................... 51 Wirtschaftspolitische Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern 3 Sehr geehrte Damen und Herren, für eine gute wirtschaftliche Zukunft Hessens in den nächsten Jahren müssen jetzt die Weichen richtig gestellt werden. Fachkräftebedarf, Standortentwicklung, Verkehrsplanung - diese und andere wichtige Anliegen stehen dabei ganz oben auf der Agenda der hessischen Industrie- und Handelskammern. Auf den folgenden Seiten haben die hessischen IHKs grundsätzliche Positionen zu einer Reihe von wirtschafts- politischen Aufgabenfeldern zusammengestellt, die aus Sicht der hessischen Unternehmen eine Richtschnur für Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit sein sollen. Im Verlauf der Legislaturperiode enthalten sie zudem Hinweise auf kurz- bzw. mittelfristigen Handlungsbedarf. Diese landespolitischen Positionen ergänzen die Arbeit der Voll- versammlungen in den zehn hessischen Industrie- und Handelskammern. In den Parlamenten der Wirtschaft beraten die gewählten Vertreter der 380.000 Mitgliedsunternehmen der IHKs über die gemeinsamen Anliegen. Ziel der Arbeit der Vollversammlungen ist es, auf Grundlage einer abgewogenen und transparenten Meinungsbildung einen engagier- ten Dialog von Seiten der Wirtschaft mit Politik und Öffentlichkeit im Lande zu führen. Zu den wesentlichen Zukunftsaufgaben zählen für die hessischen Industrie- und Handelskammern ohne Frage die Initiativen für eine bessere Bildung, denn Fachwissen ist unser höchstes Gut. Fachkräfte werden zu unserem größten Engpass in den kommenden Jahren. Der Standort Hessen braucht zudem eine solide Finanzpolitik und starke Gemeinden, die in der Lage sind, ihre Infrastrukturaufgaben angemessen zu erfüllen. Darüber hinaus gehören die Weiterentwicklung der Verkehrsträger, ein Ausbau der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und eine Stärkung der technologischen Innovationen zu den kritischen Handlungsfeldern unseres Bundeslandes. Die Wirtschaftspolitischen Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern verfolgen den Zweck, den Dialog der Wirtschaft mit der Öffentlichkeit zu befruchten. Wir freuen uns, wenn sich auf dieser Basis ein konstruk tiver Meinungsaustausch entwickelt und laden gerne zum Gespräch darüber ein. Vorwort 4 Wirtschaftspolitische Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern Bildung und Wissen Praxis- und Berufsorientierung Wie es ist: Die Wirtschaft braucht Schüler und Hochschulabsolventen, die das erworbene Wissen aus Schule und Hochschule in der Praxis, also in der Ausbildung und im Berufsleben, anwenden können. Dies lernen sie am besten mit praxisbezo- genen Lerninhalten und durch Praktika, bei denen die Unternehmen eine zentrale Rolle spielen. Durch die landesweite Strategie Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit (OloV) ist der Stellenwert der Berufsorientierung in der Sekun- darstufe I deutlich gestärkt worden. Das kommt den Unternehmen zu gute, da Schüler durch den langen Berufsorien- tierungsprozess eine fundiertere Berufswahl treffen und bessere Vorstellungen vom Berufsbild und der Berufsausbil- dung haben. Der Bereich der Studienorientierung ist für Schüler der Sekundarstufe II bislang zu wenig systematisch. Hohe Studienabbrecherquoten belegen hier Handlungsbedarf. Die Praxisorientierung in der Hochschulausbildung funktioniert nach der Studienreform noch nicht reibungslos. Zeitfenster für Praxisphasen oder Praktika sind zu kurz oder nicht mit der Wirtschaft abgestimmt. Dies führt dazu, dass Unternehmen ihre Praktikumstellen oder Plätze für Werkstudenten nicht mehr so gut besetzen können. Wie es sein soll: Schulen und Hochschulen sind Orte, an denen Lehrende den Lernenden Praxisbezüge zur Berufswelt vermitteln, ihnen Berufsperspektiven aufzeigen und in Praxisphasen begleiten. Die ist notwendig, um möglichst realistische Bilder von der Arbeitswelt in den Betrieben zu erhalten und eine fundierte Berufswahlentscheidung zu treffen. Davon profitie- ren Unternehmen. Ihre Azubis wissen besser, welche Anforderungen sie im Rahmen der Ausbildung erfüllen sollen. Ausbildungsabbrüche auf Grund von falschen Berufsvorstellungen lassen sich so gut reduzieren. Gleiches gilt für gute Studieninformation, die hilft, Studienabbrüche zu reduzieren und spätere Tätigkeitsbereiche in den Unternehmen aufzeigt. Bildungseinrichtungen und Wirtschaft sehen sich als gleichberechtigte Partner einer gewinnbringenden Zu- sammenarbeit. Diese staatlichen Bildungseinrichtungen pflegen Kontakte zur regionalen Wirtschaft, die die Kontakte nutzen kann, um ihren Fachkräftenachwuchs zu sichern. Lernende erhalten eine gute Berufs- und Studienorientierung, so dass ein reibungsloser Übergang in Ausbildung, Studium und Beruf gelingt. Geldgeber und Anbieter von Berufsaus- bildungsvorbereitung integrieren ihre Angebote in die lokalen OloV-Netzwerke: so entstehen keine Doppelstrukturen und Unternehmen können sich in transparente Netzwerke einbringen. All diese Aktivitäten dienen der Sicherung des qualifizierten Fachkräftenachwuchses. Was zu tun ist: Das Land Hessen und die Kommunen treiben OloV als landesweite Strategie voran. Die IHKs bringen sich in die regio- nalen Aktivitäten ein. Analog zu OloV stärkt das Land Hessen die Studien- und Berufsorientierung in der Sekundarstu- fe II. Berufsorientierung sollte als Querschnittsaufgabe in allen Unterrichtsfächern verankert werden. Die Besprechung von Berufsbildern sollte Bestandteil des Fachunterrichts sein, um mit konkreten Berufsvorstellungen bei den Schülern einen reibungslosen Übergang in Ausbildung zu fördern. Die Hochschulen passen ihre Curricula zur Lehrerausbildung dementsprechend an. Hochschulen knüpfen strategische Partnerschaften mit Unternehmen in der Region und halten Kooperationsangebote für KMUs bereit. Wirtschaftspolitische Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern 5 Ökonomische Bildung Wie es ist: Ökonomische Bildung ist in der Schule über die Fächer Arbeitslehre sowie Politik und Wirtschaft (PoWi) verankert. Die gewerbliche Wirtschaft hat Interesse daran, dass beide Fächer für die zukünftigen Lehrer gleichwertig gelehrt werden und dass ökonomische Bildung möglichst praxisnah vermittelt wird (z.B. in Form von Unternehmensplanspie- len, Betriebserkundungen, Projektarbeit). Die IHKs, andere Wirtschaftsorganisationen und Unternehmen halten unter- schiedliche Angebote zur ökonomischen Bildung bereit, die noch intensiver genutzt werden können. Wie es sein soll: Unternehmen haben junge Mitarbeiter, die über das Grundverständnis der sozialen Marktwirtschaft verfügen und unter Anleitung Angebote wahrgenommen haben, die die ökonomische Bildung fördern. Die Jugendlichen kennen die Bedeutung von Unternehmen und die Chancen einer unternehmerischen Selbstständigkeit. Sie ist nicht nur für eine vielfältige Unternehmenslandschaft, sondern auch für unsere Gesellschaft von Bedeutung. In Unternehmensplanspie- len lernen Jugendliche, realistische unternehmerische Fragestellungen zu bewältigen. Lehrende und Lernende erwer- ben Kenntnisse über und Verständnis für die Zusammenhänge der regionalen Wirtschaft. Was zu tun ist: Das Land Hessen verstärkt und fördert Angebote im Bereich der Unternehmensplanspiele, die durch die überwiegende Mehrheit der Schulen wahrgenommen werden. Fachlehrer lernen in regelmäßigen Abständen durch eigene Betriebs- praktika die unternehmerischen Tätigkeitsbereiche kennen, die sie als ein Teil der ökonomischen Bildung ihren Schü- lern vermitteln. Damit werden das gegenseitige Verständnis und eine Vertrautheit mit der Unternehmenswelt gefördert sowie die Anforderungen der Unternehmen an Schulabgänger besser kommuniziert. Bildung und Wissen 6 Wirtschaftspolitische Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern Förderung der naturwissenschaftlich-technischen Bildung Wie es ist: Unternehmen benötigen qualifizierten Fachkräftenachwuchs besonders im naturwissenschaftlich-technischen Bereich – mit beruflicher und mit akademischer Qualifizierung. Für die Innovationsfähigkeit unserer Gesellschaft hat dieser Bereich eine hohe Relevanz. Die Studien- und Berufswahl treffen Jugendliche während ihrer Schulzeit. Engagierte und fachlich versierte Lehrer sowie attraktiver Unterricht in diesem Bereich spielen für die Entscheidung der Jugendlichen eine wichtige Rolle. Unternehmen können hier nur begrenzt Einfluss nehmen. Deshalb sind gute Fachlehrer im naturwissenschaftlich-technischen Bereich besonders wichtig, um hier attraktive berufliche Perspekti- ven aufzuzeigen. Interesse für MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) ist dann besonders groß, wenn die Schüler im Unterricht selbst forschen und experimentieren können. Denn wer Dinge selber macht, lernt dabei am besten. Dazu braucht es aber in den Schulen die entsprechende Ausstattung und Gruppengröße, die dies möglich werden lassen. Angesichts der Ersatzbedarfe der gewerblichen Wirtschaft, besonders im technisch- naturwissenschaftlichen Bereich und dem sich abzeichnenden Fachkräftemangel gibt es hier deutlichen Handlungs bedarf, um die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sicherzustellen. Wie es sein soll: Naturwissenschaften haben in der Bildungskette vom Kindergarten bis zur Weiterbildung einen festen Stellenwert in Hessen. Damit wird das MINT-Interesse gestärkt und die Attraktivität der Berufe in diesem Bereich verbessert. Davon profitieren auch die Unternehmen, die besonders in diesem Bereich qualifizierte Mitarbeiter benötigen. Die Bildungseinrichtungen sind mit außerschulischen Lernorten eng verknüpft, dazu zählen auch Unternehmen. In Hessen vermitteln fachlich qualifizierte Erzieher und Lehrer praxisnah ein positives und praxisnahes Grund verständnis von Naturwissenschaften und Technik, um mehr Interessierte für diese Bereiche zu gewinnen In der Berufsorientierung erhalten MINT-Bereiche einen besonderen Stellenwert, um gezielt zu Berufsperspektiven infor mieren zu können. In Hessen gibt es ausreichend beruflich und akademisch qualifizierten Nachwuchs im MINT- Bereich, der in den hessischen Unternehmen eingesetzt wird. Was zu tun ist: Das Land Hessen erarbeitet in Abstimmung mit der Wirtschaft eine Fachkräftestrategie. Diese beinhaltet als zentrales Element ein Konzept zur MINT-Förderung entlang der Bildungskette. Das Land erweitert die Kapazitäten der technisch und naturwissenschaftlichen Lehreraus- und Weiterbildung und schafft attraktive Angebote, um ausreichend Fach lehrer zu haben. Schließlich sind gute und engagierte Lehrer ein Vorbild für Schüler und prägen deren Berufsorientie- rung maßgeblich mit. Außerschulische Lernorte werden durch die Landesregierung gestärkt, untereinander und mit den Bildungseinrichtungen gut vernetzt. Die Förderung von MINT entlang der Bildungskette wird verbessert, um in der Befassung mit MINT-Themen eine Kontinuität zu schaffen, die eine vorhandene MINT-Affinität bei Kindern und Jugendlichen stärkt. Ziel all dieser Maßnahmen ist es, ausreichend Fachkräfte für die in Hessen ansässigen Unterneh- men zu erhalten. Bildung und Wissen Wirtschaftspolitische Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern 7 Ausbildungsförderprogramme nach echtem Bedarf ausrichten Wie es ist: Die bewährten Ausbildungsprogramme des Landes sollten nach der Koalitionsvereinbarung in Zusammenarbeit mit den Kammern fortgesetzt werden. Nach neuesten Planungen soll allerdings das Programm „Ausbildung in Partner- schaften“ ausgesetzt werden, solange es keine Fördermittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) mehr gibt. Dieses Förderprogramm ermöglicht, dass viele Unternehmen durch Kooperation erstmals oder zusätzlich ausbilden können und damit weiteres Ausbildungspotenzial genutzt wird. Insbesondere für hochspezialisierte Unternehmen stellte das Programm einen attraktiven Einstieg in die Ausbildung dar. Stattdessen führt die Landesregierung eine Förderung für Unternehmen ein, die Hauptschüler einstellen. Damit sollen die Chancen für diese Jugendliche, die einem besonde- ren Verdrängungswettbewerb auf dem Ausbildungsmarkt unterliegen, auf einen Ausbildungsplatz erhöht werden und ihnen der direkte Übergang in eine duale Berufsausbildung ohne „Warteschleife“ ermöglicht werden. Zuschüsse für Schüler einer regulären Schulform erachten die hessischen IHKs als problematisch. Hauptschüler sind nicht per se benachteiligt. Es gibt nicht nur Betriebe, die einen Hauptschüler zur Ausbildung einstellen, wenn sie Fördergelder bekommen. Die Mehrzahl der Betriebe stellt ihre Auszubildenden ein, da sie von den jungen Menschen überzeugt sind, weil es sich betriebswirtschaftlich rechnet und nicht, weil sie Beihilfen erhalten. Wie es sein soll: Das Ausbildungsprogramm „Ausbildung in Partnerschaften“ wird wie bisher fortgeführt. Das Vorhaben, Unternehmen, die Hauptschüler einstellen, finanziell zu fördern, wird aufgegeben. Was zu tun ist: Die Landesregierung sollte den Mitteleinsatz überdenken. Die Richtlinien zur Qualifizierungsoffensive des Landes werden dementsprechend geändert. Bildung und Wissen 8 Wirtschaftspolitische Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern Weg zu selbstverantworteten Berufsschulen frei machen Wie es ist: Das Land Hessen steht vor der Aufgabe, dem demografischen Wandel zu begegnen, um weiterhin genügend Fachkräfte für hessische Unternehmen zu entwickeln. Umfragen bei IHK-Unternehmen zeigen immer wieder, dass die Leistungen der Berufsschulen daran gemessen werden, inwiefern sie die Berufspraxis sinnvoll ergänzen und mangelnde Schulaus- bildung kompensieren können. Die dafür notwendige Qualitätssteigerung erhoffen sich Bildungspolitiker konsensual von einer Reform, bei der Berufsschulen mehr Verantwortung übertragen wird. Bei dieser Reform spielen die Berufs- schulen als Partner der IHK-Unternehmen eine zentrale Rolle. Denn zukunftsweisende Ansätze zu einer Weiterent- wicklung und Qualitätssteigerung von Berufsschulen sind bereits 2004 mit dem Modellversuch Selbstverantwortung Plus für Berufsbildende Schulen in Gang gesetzt worden. Allerdings fehlen immer noch konkrete Rahmenbedingungen zu finanziellen und rechtlichen Grundlagen. Nicht nur das Land, sondern auch die Kommunen als Schulträger sind aufgefordert, eine aktive Rolle in diesem Prozess zu übernehmen. Schließlich gehört die Ausbildung junger Fachkräfte zur Förderung der regionalen Unternehmen. Wie es sein soll: Die Aufbruchsstimmung, die im Modellversuch Selbstverantwortung Plus in den hessischen Berufsschulen herrschte, überzeugt weitere Berufsschulen zur Beteiligung an der Ausschreibung zur Teilnahme an Selbstverantwortung Plus. Sie machen sich auf den Weg zu mehr Selbstverantwortung. Sie wissen über ihre finanziellen und rechtlichen Rah- menbedingungen Bescheid und können ihren weiteren Weg, auch in Abstimmung mit den Ausbildungsunternehmen vor Ort, konzipieren. B erufliche Schulen sind eigenständig und verfügen über eigene Personal- und Budgethoheit. Die Dualität der Finanzierung von Schule ist abgeschafft. Der Lernort Berufsschule überzeugt durch seine Leistungen Betriebe, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern. Er vermittelt die theoretischen Ausbildungsinhalte wirklichkeitsnah und macht die Absolventen fit für ihre erfolgreiche berufliche Zukunft. Die Berufsschulen kooperieren dabei eng mit den Unternehmen, um Inhalte festzulegen und weiterzuentwickeln. Die Präsenzzeit in den Berufsschulen kann auf Grund der verbesserten Lehre, dem Einsatz von E-Learning und der Gewichtung der Inhalte verkürzt werden. Damit können Auszubildende von ihrem Arbeitsplatz aus im Betrieb lernen und ersparen sich zum Teil lange Anfahrtszeiten zur Berufsschule. Die Qualität des Unterrichts hat höchste Priorität. Hierzu gehören fachliches und berufliches Know-how der Lehrer, ein deutlich ausgebautes Weiterbildungsbudget, kein Unterrichtsausfall, eine interessante Gestaltung des Unterrichts und eine intensive Kommunikation der Schulen mit den Ausbildungsbetrieben. Der Mangel an Berufsschullehrern ist durch die Öffnung des Referendariats beseitigt: neben dem Master of Education können sich auch weitere Master bewerben. Des Weiteren haben auch Absolventen mit ausländi- schem Studienabschluss größere Chancen. Außerdem gibt es Aufstiegsmöglichkeiten für Fachlehrer. Bildung und Wissen Wirtschaftspolitische Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern 9 Was zu tun ist: Das Land Hessen sollte in Verhandlung mit den kommunalen Schulträgern die rechtlichen und finanziellen Eckpunkte für die Selbständigkeit definieren und sie gegenüber den Schulen kommunizieren. Um die Schulen an die Eigenstän- digkeit heranzuführen, sollten Schulträger zügig ihre Budgets den Schulen übertragen und ihnen Deckungsfähigkeit zusichern. Berufliche Weiterbildung in Hessen ist Aufgabe von Unternehmen und Beschäftigten. Bildung und Wissen 10 Wirtschaftspolitische Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern Keine Überregulierung für die Weiterbildung Wie es ist: Technologien und Prozesse ändern sich in immer kürzeren Zyklen. Angesichts des bevorstehenden Fachkräftemangels sind die hessischen IHK-Unternehmen aufgefordert, ihre Beschäftigten mit Weiterbildung auf aktuelle Anforderun- gen vorzubereiten. Hierbei gilt es auch Ältere, Ungelernte, Migranten und Ausländer einzubeziehen. Auch die IHKs in Hessen sehen für sich eine zunehmende Verantwortung im Bereich ihrer Zuständigkeit für betriebliche und berufliche Weiterbildung für alle Phasen des Lebens. Die Berufliche Bildung wird im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes geregelt. Dies muss auch in Zukunft so bleiben, denn die Wettbewerbsfähigkeit der hessischen Wirtschaft hängt maßgeblich davon ab, dass flexibel und unbürokra- tisch auf neue Qualifikationsanforderungen reagiert werden kann. Wie es sein sollte: Die Hessische Landesregierung gestaltet ihre Initiativen zur Förderung der allgemeinen und politischen Erwachsenen- bildung und berücksichtigt dabei die Zuständigkeit der Bundesregierung für berufliche Bildung. Die betriebliche und berufliche Weiterbildung ist deutlich von den Weiterbildungsangeboten der allgemeinen, sprachlichen, politischen und gesellschaftlichen Weiterbildung zu unterscheiden. Denn betriebliche und arbeitsplatzbezogene berufliche Weiterbildung muss im Sinne der Unternehmen stattfinden. Die IHKs prüfen die Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Zur Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der hessischen Fachkräfte mit IHK-Abschlüssen ergänzen sie ihre Zeugnisse um entsprechende Übersetzungen. Ihre Verfahren stellen Kompetenzen für Un- und Angelernte fest, die bis zum Berufsabschluss führen können. Was zu tun ist: Das Hessische Weiterbildungsgesetz ist in ein Gesetz für die Erwachsenenbildung umzugestalten und ihre Geltungs- bereich auf die allgemeine und politische Bildung zu beschränken. Dabei ist ein marktfairer Wettbewerb zwischen öffentlich-geförderten und privatwirtschaftlichen Bildungsanbietern zu gewährleisten. Förderprojekte im Bereich der beruflichen Weiterbildung sollten in Hessen allenfalls auf Vorschlag des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung möglich sein. Die hessischen IHKs etablieren ein Prüf- und Anerkennungsverfahren für ausländische Zeugnisse. Sie informieren über die Qualifikationsbausteine, die Ungelernte bis zum Berufsabschluss führen können. Bildung und Wissen Wirtschaftspolitische Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern 11 Hessen Campus fair gestalten Wie es ist: Während sich Unternehmen bei der Entwicklung von Personal oft an branchenbezogenen Angeboten orientieren, beabsichtigen Landesregierung und Kommungen Weiterbildung regional zu organisieren. Mit Vorhaben wie z.B. Hessen Campus rufen sie öffentlich geförderte Weiterbildungsanbieter auf, sich zu vernetzen und laden die private Bildungswirtschaft dazu ein. In Hessen gibt es rund 3500 IHK-zugehörige gewerbliche Bildungsunternehmen. Im Rahmen von Hessen Campus sollen die Berufsschulen in Kooperation mit lokalen Volkshochschulen und Abend- schulen zukünftig Weiterbildung anbieten können. Für die Entwicklung von Konzepten für diese Zusammenarbeit sind vom Land in den letzten Jahren Fördermittel zur Verfügung gestellt worden. Das Interesse der Kommunen als Schulträger an Fördermitteln aus Hessen Campus ist groß. Wie es sein soll: Die Zusammenarbeit von Volkshochschulen, Berufsschulen und anderen Bildungsanbietern unter dem Dach von Hessen Campus dient dem Ziel, Kapazitäten zu bündeln, Synergien zu fördern und damit öffentliche Mittel effizient einzusetzen. Die Berufsschulen konzentrieren sich auf ihre Kernkompetenz und stellen den Teilzeitunterricht im Rah- men der dualen Berufsausbildung sicher. Was zu tun ist: Das gemeinsam mit dem Schulträger entwickelte Weiterbildungsangebot der Berufsschulen im Hessen Campus und andere öffentlich geförderte Weiterbildung darf nicht im Wettbewerb zu IHK-zugehörigen, gewerblichen Bildungsdienstleistern stehen. Weiterbildungsangebote im Hessen Campus müssen mit Marktpreisen kalkuliert werden und dürfen nicht zu Unterdeckung des Teilzeitunterrichts an Berufsschulen führen. A ngesichts des akuten Mangels an Berufsschullehrern für einige Ausbildungsberufe sollten in diesen Feldern keine Weiterbildungsangebote entwickelt werden. Bildung und Wissen 12 Wirtschaftspolitische Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern Förderung innovativer Aus- und Weiterbildungsangebote Wie es ist: Lebenslanges Lernen ist ein Stichwort, das in der Praxis noch mit Leben gefüllt werden muss. Die Anforderungen, die die Berufswelt stellt, wandeln sich stetig. Darauf müssen sich die Modelle der Aus- und Weiterbildung einstellen. Der demografische Wandel verlangt neue Angebote, um das Erwerbspersonenpotenzial in Zukunft besser auszuschöpfen. Duales Studium, berufsbegleitendes Studium und Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung sind die zentralen Bereiche, die noch nicht zufriedenstellend ausgebaut worden sind. Wie es sein soll: In Hessen wird Lebenslanges Lernen praktiziert. Die Aus- und Weiterbildungsangebote wandeln sich mit den Anforde- rungen der Berufswelt. In Hessen werden innovative Angebote entwickelt und genutzt. Das Erwerbspersonenpotenzial wird optimal ausgeschöpft. Innovative Angebote in der Aus- und Weiterbildung helfen den Unternehmen, qualifizierte Fachkräfte zu erhalten. Diese passen sich den betrieblichen Anforderungen an und werden durch die Wirtschaft mit gestaltet – dazu gehört auch eine akademische Weiterbildung. Die Unternehmen kennen und schätzen die hessischen Angebote im Bereich des dualen Studiums, die über ein klares Qualitätsversprechen verfügen. Die Möglichkeiten der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung haben ihr Maximum erreicht, einmal erworbene Leis- tungen werden in beide Richtungen nach bundesweiten Standards voll anerkannt. Was zu tun ist: Das Land Hessen fördert die Erprobung innovativer Aus- und Weiterbildungsangebote, die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für eine optimale Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung schaffen. Die betroffenen Bildungsakteure setzen die Angebote um. Das Land vereinbart mit den staatlichen Hochschulen dazu entsprechende Ziele. Es fördert Programme an allen Hochschulen, die das Erwerbspersonenpotenzial weiter ausschöp- fen und die akademische Weiterbildung an den Hochschulen bedarfsgerecht ausbauen. Das Land fördert den Ausbau dualer Studienangebote und schafft Anreize, dieses Ausbildungsmodell an den Hochschulen qualitativ und quantitativ auszubauen. Berufsakademien und private Hochschulen sind in diesem System eine unverzichtbare Säule. Die Anbieter dualer Studiengänge halten sich an die hessischen Qualitätskriterien für das duale Studium, die gemeinsam mit ihnen, dem Land und der Wirtschaft vereinbart worden sind. Bildung und Wissen Wirtschaftspolitische Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern 13 Verzahnung von Wissenschaft und Wirtschaft Wie es ist: Wirtschaft und Wissenschaft arbeiten in unterschiedlichen Bereichen zusammen, zum Beispiel im Rahmen von For- schungskooperationen. Dabei finden die Hochschulen häufig Partner, die nicht aus der Region kommen. Zudem ist die Kontaktanbahnung für Unternehmen manchmal schwer, da Hochschulen und Unternehmen auf sehr unterschiedliche Weise arbeiten. Technologie- und Wissenstransfer gehören zu den Aufgaben der Hochschulen, die aber noch großes Ausbaupotenzial aufweisen. Hochschulabsolventen werden von bekannten Großunternehmen auch von außerhalb Hessens bereits während des Studiums angeworben, so dass KMUs ohne ausreichendes Hochschulmarketing in der Region Schwierigkeiten bei der Gewinnung von Hochschulabsolventen haben. Wie es sein soll: Regionale Wirtschaft und Wissenschaft arbeiten eng zusammen – auch in strategischen Partnerschaften. Die jeweilige fachlich motivierte Mitarbeit in überregionalen und internationalen Netzwerken bleibt davon unberührt. Sie kennen die Anforderungen und Bedürfnisse für eine erfolgreiche gemeinsame Zusammenarbeit. Dadurch wird erfolgreicher Wissens- und Technologietransfer praktiziert, der die Innovationspotenziale der Unternehmen fördert. Die Hochschulen und Forschungseinrichtungen verstehen sich auch als regionaler Standortfaktor und stellen dem regionalen Arbeitsmarkt qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung. Gemeinsam mit den Unternehmen machen sie den Wissens- und Wirtschaftsstandort für Studierende, Arbeitnehmer und Arbeitgeber attraktiv. Was zu tun ist: Die Hochschulen und Forschungseinrichtungen kooperieren intensiv mit Unternehmen der Region. Sie schaffen klare und transparente Strukturen für die Anbahnung von Kooperationen mit KMUs im Bereich des Technologie- und Wissenstransfers. Gemeinsam mit der regionalen Wirtschaft fördern sie die Standortwerbung und werben qualifizierte Fachkräfte und Forscher an. Das Land schafft im Rahmen seiner Hochschulpolitik Anreize für die Hoch- schulen, stärker mit der Wirtschaft in ihrer Region zusammen zu arbeiten, um den Wissens- und Technologietransfer vor Ort zu intensivieren. Bildung und Wissen 14 Wirtschaftspolitische Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern Innovations- und Forschungsstandort Hessen Wie es ist: Die Innovationskraft und -dynamik Hessens ist im Vergleich der Bundesländer überdurchschnittlich. Hessen nimmt neben Baden-Württemberg und Bayern zudem bei der privaten Forschung eine dominierende Stellung ein. Hessische Unternehmen forschen nicht nur intensiv, sie sind auch mit innovativen Produkten und Dienstleistungen überdurch- schnittlich gut auf den Weltmärkten vertreten. Hessen hat seit Jahren mit über 2,5 Prozent (2,64 im Jahr 2007) Anteil der FuE-Aufwendungen am BIP einen relativ hohen FuE-Gesamtanteil (private und öffentliche Forschung) aufzuweisen. Andererseits war Hessen 2007 bei den FuE-Aufwendungen in Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen und dem Anteil der Forschungsausgaben an den öffentlichen Ausgaben im bundesweiten Vergleich in der Schlussgruppe zu finden. Betrachtet man Forschungs- erfolg und Forschungsreputation im Vergleich der Bundesländer, liegt Hessen im Mittelfeld. Zudem verfügt Hessen über mehr als 30 Kompetenz- und Unternehmensnetzwerke in zukunftsträchtigen Branchen und Technologien, so zum Beispiel in Optik, IT, Automotive und Mikrosystemtechnik. Um die Entstehung neuer und das Wachstum bereits existierender Cluster und Netzwerke in ganz Hessen gezielt zu fördern, hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Anfang 2008 den 1. Clusterwettbewerb des Landes Hessen initiiert. Dort können sich regionale Cluster mit eigenen Anträgen bewerben. Die Clusterförderung folgt damit einem Bottom-up-Prozess. Allerdings wird Hessen national wie international in zu geringem Ausmaß als Forschungs- und Technologiestandort wahrgenommen. Dies mag einer der Gründe für das schlechte Abschneiden Hessens bei den verschiedenen Exzellenz- wettbewerben sein. So konnten sich hessische Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei dem bundesdeutschen Wettbewerb um Innovationsexzellenz zwar mit Erfolg an Teilprogrammen beteiligen, doch wurden beispielsweise im Vergleich mit Bayern und Baden-Württemberg weniger Clusterinitiativen ausgezeichnet: Den dreizehn bayrischen und baden-württembergischen Exzellenzclustern stehen fünf hessische gegenüber, den dortigen fünf Spitzenclustern nur das hessische Software-Cluster Rhein Main Neckar. Zudem erhielten in Bayern und Baden-Württemberg gleich mehrere Einrichtungen die mit hoher Förderung ausgestattete Auszeichnung als Spitzenuniversität. Die Bewerbungen wurden dabei maßgeblich durch diese Bundesländer gefördert. In Hessen, wo bisher noch keine derartige Förderung stattfand, wurde auch noch keine Spitzenuniversität ausgezeichnet. Eine weitere Ursache für dieses durchwachsene Bild dürfte sein, dass es der Landesregierung an ausgewogener und unabhängiger Beratung zur Ausgestaltung ihrer Innovationsstrategie mangelt. Zwar verfügt die Landesregierung mit dem Technologiebeirat Hessen über ein Beratungsgremium für dieses Feld. Allerdings ist er zu wissenschaftslastig besetzt. Vorstellungen und Wünsche der Wirtschaft können so nur schwer eingebracht werden. Zudem verfügt er nicht über die erforderliche Unabhängigkeit. Er kann weder eigene Gutachten vorlegen, noch öffentliche Empfehlun- gen aussprechen. Schlussendlich gelingt es den Akteuren der Wirtschaftsförderung (Hessen Agentur, regionale Einrichtungen, Kammern, Verbände) nicht immer, Förderbedarf und -potenziale frühzeitig zu erkennen. Nach wie vor findet unter den Akteuren hinsichtlich Kompetenzen, Angebot und Strategien kein flüssiger Informationsaustausch statt. Synergien werden nicht immer genutzt. Die zwischen dem Land, der HA Hessen Agentur GmbH und den Akteuren der Technologieförderung geschlossene Kooperationsvereinbarung kann hier eine Grundlage zur weiteren Optimierung bieten. Innovation und Forschung Wirtschaftspolitische Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern 15 Künftig werden jedoch ausreichend qualifizierte Fachkräfte in Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen für den Innovationserfolg Hessens ausschlaggebend sein. Ein besonderer Bedarf an Fachkräften besteht derzeit vor allem im technisch-naturwissenschaftlichen Bereich. Gesucht werden Ingenieure, Techniker wie auch Vertriebspersonal mit technischem Verständnis. Man kann davon ausgehen, dass sich der Fachkräftemangel insbesondere für den Mittel- stand zu einem gravierenden Wachstumshemmnis entwickeln wird. Wie es sein sollte: Hessen wird national und international als bedeutender Technologie-, Forschungs- und Innovationsstandort wahrge- nommen und baut seine Position weiter aus. Deshalb arbeiten die Akteure der Wirtschaftsförderung eng zusammen. Oberstes Ziel ist, die Innovationskraft der kleinen und mittelständischen Unternehmen in Hessen zu fördern und der Forschungslandschaft zu Exzellenz zu verhelfen. Der Innovationsstandort Hessen steht für tragfähige Cluster- und Netzwerkstrukturen, verfügt über eine klare Innovationsstrategie, die aktuelle Trends und Entwicklungen frühzeitig erkennt und fördert, sowie eine klare Strategie zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Was zu tun ist: Die Innovations- und Technologiepolitik des Landes Hessen kann die Aufwendungen für FuE im Wirtschaftssektor zwar nicht unmittelbar beeinflussen, sie kann und muss jedoch forschungsfreundliche Rahmenbedingungen und attraktive Standortbedingungen für die Unternehmen schaffen. Dabei muss die regionale Wirtschaftsstruktur im Auge behalten werden. Betrachtet man die Innovationsförderung des Landes Hessen in Summe, hat sie in den letzten Jahren im Vergleich zu den anderen Bundesländern aufgeholt. Es kann jedoch noch einiges getan werden, um die Standortbedingungen zu verbessern: Das Land soll die Ansiedlung von anwendungsnahen und außeruniversitären Forschungs- und Entwicklungs zentren fördern. Denn Unternehmen gehen gerne dorthin, wo schon viel FuE betrieben wird und Netzwerke entlang von Wertschöpfungsketten existieren. Das Standortmarketing insbesondere auf nationaler und internationaler Ebene muss in Zusammenarbeit mit den vorhandenen Clustern und regionalen Wirtschaftsförderungen verstärkt werden. Hessen muss sichtbarer werden als: - Innovationsstandort (starke Branchen mit hohem Innovationspotenzial wie die IuK und die LifeScience-Branche) - Forschungs- und Technologiestandort (Exzellenz in den Hochschulen; Umwelttechnologien und Optische Technologien) und - Industriestandort (Fahrzeugbau, Elektrotechnik, Chemie und Pharma). Der bestehende Technologiebeirat sollte zu einem ressortübergreifenden Beratungsgremium ausgebaut werden, der auch öffentlich Empfehlungen aussprechen und Gutachten zur Forschungsförderung und zur Technologie- politik erstellen kann. Dazu sollte der Technologiebeirat mit eigenen Ressourcen ausgestattet und neben den Wissenschaftsvertretern mit weiteren Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Verbänden besetzt werden. Innovation und Forschung 16 Wirtschaftspolitische Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern T echnologische Entwicklungen und Trends sollen frühzeitig aufgegriffen und in der Struktur der Technolo- gielinien der Hessen Agentur entsprechend abgebildet werden. Dabei sind einerseits branchenübergreifende Fragestellungen zur Material- und Energieeffizienz noch stärker zu berücksichtigen. Andererseits ist gegenüber anderen Akteuren der Wirtschaftsförderung das Subsidiaritätsprinzip zu beachten. Die existierenden Technolo- gielinien sind in diesem Sinn regelmäßig auf Wirksamkeit und Effizienz durch den Technologiebeirat zu über- prüfen. Die Technologienetzwerke bzw. -cluster sollen weiter gestärkt werden. Die Clusterinitiative des Landes Hessen ist deshalb weiterzuführen. Am Bottom-up-Prozess sollte festgehalten werden, denn Cluster lassen sich nicht auf der „Grünen Wiese“ entwickeln. Zu beachten ist, dass für die Netzwerkförderung in den Clusterinitiativen eine kritische Masse an Unternehmen, Wissenschaftlern und Multiplikatoren vorhanden sein muss, welche die Wertschöpfungskette weitgehend abbilden. Clustermanagementstrukturen sollen wie bisher als Anschubmaß- nahme öffentlich gefördert und regelmäßig auf Erfolg evaluiert werden. Allerdings sollen die Steuerung sowie die operative Arbeit der Cluster dezentral durch die regionalen Akteure erfolgen. Die hessische Landesregierung sollte eine entlang der gesamten Bildungskette ansetzende Fachkräftestrategie anstoßen und moderieren. Innovation und Forschung Wirtschaftspolitische Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern 17 Förderung von Forschung und Entwicklung Wie es ist: Mit LOEWE III und „HessenModellProjekte“ wurde die direkte FuE-Projektförderung in Hessen eingeführt. Sie hat die Förderung von Forschung und Entwicklung im Mittelstand zum Ziel. Gegenstand sind dabei einerseits die Übertragung der Ergebnisse anwendungsnaher Forschung aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in die Wirtschaft und andererseits die Förderung von Kooperationen innerhalb der Wirtschaft. Besonders zu begrüßen ist die Ausweitung der „HessenModellProjekte“ vor dem Hintergrund der Wirtschafts- und Finanzkrise im Jahr 2009. Ebenso wurden die Förderkapazitäten der Bürgschaftsbank Hessen über Darlehens- und Beteiligungsprogramme bzw. Bürgschaften erweitert. Dennoch verfügt Hessen im Vergleich zu anderen Bundesländern bezogen auf 2007 noch immer über ein geringeres Volumen der Förderprogramme zur Unterstützung von Forschung und Entwicklung. Hinzu kommt, dass die Programme noch nicht transparent genug gestaltet und unübersichtlich dargestellt werden. Kleinen und mittelständischen Unter- nehmen sowie Existenzgründern fällt es noch zu schwer, das geeignete Programm und den richtigen Ansprechpartner zu finden. Mit Blick auf die EU-Förderung kann zwar positiv hervorgehoben werden, dass die hessischen Hochschulen innerhalb des 6. EU-Forschungsrahmenprogramms sehr erfolgreich agiert haben. Allerdings beteiligen sich hessische Unterneh- men im bundesdeutschen Vergleich nur unterdurchschnittlich an EU-Forschungsprojekten. Wie es sein sollte: Hessen ist bei der Förderung von Forschung und Innovation in Deutschland führend vertreten. Die Förderprogramme sind unbürokratisch und transparent aufgebaut. Die Unternehmen finden rasch das für sie passende Programm und den kompetenten Ansprechpartner. Die Grundlagenforschung als Basis für neue technologische Entwicklungen wird gestärkt und die Beteiligung Hessens an EU-Programmen steigt. Was zu tun ist: Die Projektförderung (Modellprojekte und LOEWE III) des Landes Hessens befindet sich auf dem richtigen Weg und sollte auf diesem Niveau verstetigt werden. Allerdings herrscht im Rahmen der Antrags- und Abwicklungs- verfahren weiterhin Optimierungsbedarf. Die monetären Programme zur Innovationsförderung des Landes sollten transparenter dargestellt werden. Dies kann z.B. auf der Internetplattform http://www.innovationsfoerderung-hessen.de geschehen, die künftig einen Überblick über alle hessischen Programme liefern könnte. E s sollte darauf hingewirkt werden, dass sich mehr Unternehmen und Forschungseinrichtungen aus Hessen an EU-Forschungsprojekten beteiligen. Direkt, indem das Beratungsangebot insbesondere für Unternehmen und Hochschulen verstärkt wird. Indirekt, in dem das Land Hessen europäische Mittel einwirbt, die für übergreifende Projekte und Initiativen in der Wirtschaft und Wissenschaft eingesetzt werden können. Innovation und Forschung 18 Wirtschaftspolitische Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern A ngewandte Forschung und Grundlagenforschung bedingen einander. Ihr Zusammenspiel bringt zukunftsfähige Produkte, Prozesse und Dienstleistungen hervor. Um Exzellenz zu schaffen und den Transfer in die Wirtschaft zu ermöglichen, müssen beide Forschungszweige gleichermaßen gefördert werden. Die staatliche Förderung der Grundlagenforschung soll daher weitergeführt werden. Die im Rahmen des Hochschulpaktes garantierten Mittel sind zu begrüßen. Zudem sollte Exzellenz in Lehre und Forschung im Rahmen von LOEWE I und II weiterhin gefördert werden. Das Land Hessen soll die Hochschulen auch künftig bei der Mittelakquise aus EU-Forschungsprogrammen un- terstützen, um sich so an Spitzenforschung beteiligen und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit ausbauen zu können. Innovation und Forschung Wirtschaftspolitische Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern 19 Technologie- und Wissenstransfer Wie es ist: Hessenweit unterstützen die Partner im TTN-Hessen, darunter auch die IHK-Arbeitsgemeinschaft Hessen, den Aus- tausch und die Kooperation von Unternehmen und Forschungseinrichtungen/Hochschulen. Die Regionalberater des TTN-Hessen helfen in enger Zusammenarbeit mit den IHKs dabei, Ansprechpartner für gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu identifizieren. Allerdings ist das Angebotsspektrum des TTN-Hessen vielfach nicht bekannt genug – weder bei Unternehmen noch bei den Hochschulen. Darüber hinaus sind letztere bisher noch zu wenig in die Strukturen des TTN-Hessen eingebettet. Es fehlen vielfach die Rahmenbedingungen und die erforderliche Dienst- leistungsinfrastruktur, die es den Wissenschaftlern ermöglicht, sich auf die fachliche Abwicklung von Kooperations projekten konzentrieren zu können. Ein weiterer Schwerpunkt des TTN-Hessen ist die Patentverwertungsinitiative Hessische-Intellectual-Property- Offensive (HIPO), die das Land Hessen gemeinsam mit dem Bund fördert. Die hochschulnahe regionale Aufteilung der Verwertungsaktivitäten mit einer engen Kooperation der einzelnen Patentverwertungsagenturen hat sich bewährt. Wie es sein sollte: Die Stärkung von Forschung, Entwicklung und Innovation ist zentrales Anliegen der Politik. Vor allem Kleine und Mittlere Unternehmen arbeiten bei Forschungsvorhaben eng mit den Hochschulen zusammen. Sie stärken damit ihre Innovationskraft und sind Wachstumsmotoren der hessischen Wirtschaft. Was zu tun ist: Die zentralen Instrumente des Landes zur Anregung des Technologietransfers sollten innerhalb der HA Hessen Agentur GmbH stärker gebündelt werden: Pilot- und Modellprojektförderung, LOEWE III, die Förderung von Clustern/ Netzwerken und die Geschäftsstelle des TTN-Hessen sollten zu einer Organisationseinheit zusammen- gefasst werden. Eine transparente und klare Struktur erleichtert den Unternehmen Zugang zu Informationen und Fördermöglichkeiten. Das Land Hessen sollte die Hochschulen stärker animieren, den Technologietransfer zu intensivieren, d.h. im Rahmen des TechnologieTransferNetzwerks Hessen eine Gesamtstrategie für den Technologie- und Wissen- stransfer zu entwickeln. Das Ziel sollte sein, dass Hochschulen ihre Transferstellen zu fachbereichsübergreifen- den Transferdienstleistern ausbauen. Als Vorbild kann hierbei die TransMit GmbH in Gießen dienen. Programme für den Ausbau der Forschungsförderung an Fachhochschulen sind weiterzuführen. Der Technologietransfer ermöglicht es insbesondere KMUs, die häufig keine eigene FuE-Abteilung aufweisen können, kostengünstig am innovativen Know-how der Hochschulen zu partizipieren und es für die weitere Entwicklung eigener Produkte und Verfahren nutzbar zu machen. Damit der Technologietransfer gelingt, müssen jedoch auch für die Hochschulen und die Hochschullehrer entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden. Den Technologietransfer lediglich gesetzlich (§ 3 Abs. 3 HHG) zur Aufgabe der einzelnen Mitglieder der Hochschule zu machen, reicht dabei nicht aus. Vielmehr müssen die Hochschullehrer in die Lage versetzt werden, dieser Aufgabe im Hauptamt neben Forschung und Lehre auch tatsächlich nachgehen zu können. So werden die notwendigen Anreize geschaffen, die Bereitschaft für Kooperationsprojekte mit der Wirtschaft zu erhöhen. Innovation und Forschung 20 Wirtschaftspolitische Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern Arbeitsmarkt und Fachkräftesicherung Fachkräftenachwuchs sichern Wie es ist: Die Innovationsfähigkeit der hessischen Wirtschaft hängt von gut ausgebildeten Fachkräften ab. Ersatzbedarfe können in den kommenden Jahren schwer gedeckt werden. Der IHK-Fachkräftemonitor zeigt dies deutlich: Ab 2011 wird der Fachkräftemangel erheblich zunehmen. Beispielsweise werden im Jahr 2014 der hessischen Wirtschaft rund 500.000 Fachkräfte fehlen. Bislang gibt es keine sichtbare und durchgehende Strategie des Landes, wie dem Fach kräftemangel begegnet werden soll. Der Mangel an qualifizierten Fachkräften ist in einigen Bereichen schon heute Realität und wird sich zukünftig aufgrund der demografischen Entwicklung in unserem Land weiter verschärfen. Dieser Mangel wird die Prosperität, Innovationsfähigkeit der Unternehmen und damit den Wirtschaftsstandort Hessen schwächen. Wie es sein soll: Unternehmen finden ausreichend qualifizierte Fachkräfte in nachgefragten Bereichen. Die IHKs unterstützen sie dabei. Die wirtschaftliche Entwicklung wird nicht durch fehlende Fachkräfte beeinträchtigt. Land und kommunale Gebietskörperschaften sowie Wirtschaftsförderer werben für qualifizierte Arbeitnehmer mit den regionenspezifischen Vorteilen. Die IHKs bringen sich dabei im Rahmen ihrer Standortwerbung aktiv ein. Unternehmen qualifizieren ihre Fach- und Führungskräfte und nutzen Weiterbildungsinstrumente. Was zu tun ist: Das Problem des Fachkräftemangels muss in der Arbeitsmarkt, Bildungs- und Wirtschaftspolitik als eigenes Thema angegangen werden, da zur Verbesserung der Situation in vielen Bereichen gegengesteuert werden muss. Es ist erfor- derlich, die Anzahl der Fachkräfte perspektivisch zu erhöhen und neue Zielgruppen zu erschließen, die dem Arbeits- markt bislang nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Dafür setzen sich die IHKs ein und führen dazu den Dialog mit der Landespolitik. Die hessische Landesregierung entwickelt gemeinsam mit der Wirtschaft eine Strategie zur nachhaltigen Fachkräfte- sicherung und setzt diese gemäß eines Fahrplans um. Die zu erarbeitende Strategie umfasst die ganze Bildungskette (vom Kindergarten bis zur Weiterbildung). Prioritäten liegen dabei in folgenden Maßnahmen: Senkung der Studi- enabbrecherquoten, Förderung von Frauen in Naturwissenschaften und Technik, Migration, strategischer Ausbau der Weiterbildung von Arbeitslosen und älteren Fachkräften, insbesondere Ingenieuren an Hochschulen. Diese sind Elemente einer langfristigen Gesamtstrategie, die dazu führen soll, dass die von der Wirtschaft benötigten Fachkräfte ausreichend vorhanden sind und die Prosperität nicht gebremst wird. U m im Wettstreit um Fachkräfte mithalten zu können, müssen Vernetzungen und Kooperationen zwischen kleinen und mittleren Unternehmen angeregt und gefördert werden. Sie können ihre Synergien bündeln und zusammenarbeiten. Zentral für die Fachkräftegewinnung ist ebenfalls die Kooperation mit Schulen und Hoch- schulen, um potenziellen Fachkräftenachwuchs z.B. im Rahmen von Praktika zu identifizieren. Die IHKs unter- stützen die Unternehmen bei der Anbahnung von Kooperationen. E s muss das positive Image der Regionen als Wirtschafts- und Lebensstandorte gestärkt werden, um in den Fokus qualifizierter Bewerber zu gelangen, die sich außerhalb Hessens bewegen. Die Vorzüge und Attraktivität der Gemeinden und Landkreise müssen stärker beworben werden. Die IHKs leisten dazu einen Beitrag und un- terstützen damit die regionale gewerbliche Wirtschaft bei der Sicherung des Fachkräftebedarfs. Wirtschaftspolitische Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern 21 Arbeitsmarkt und Fachkräftesicherung Vereinbarkeit Familie und Beruf Wie es ist: Um den drohenden Fachkräftemangel zu lindern, muss das verfügbare Arbeitskräftepotenzial stärker integriert wer- den. Dies betrifft u. a. die Beschäftigung von Eltern und damit die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Bei der Bereitstellung einer effizienten Infrastruktur für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gibt es deutliches Flexibilisie- rungs- und Verbesserungspotenzial. Vor allem das berufliche Potenzial vieler hoch qualifizierter Mütter bleibt häufig ungenutzt. Rund die Hälfte aller 30-jährigen Frauen mit Kindern – viele davon mit abgeschlossenem Studium und mehrjähriger Berufserfahrung – sind nicht (mehr) erwerbstätig. Das Kinderbetreuungsangebot – insbesondere für unter 3-Jährige und Grundschulkinder – ist noch nicht bedarfsge- recht ausgebaut. Lange Wartezeiten auf einen Platz in einer Tageseinrichtung oder einem Hort erschweren Müttern und Vätern den Wiedereinstieg ins Erwerbsleben. Oftmals müssen Eltern den Wiedereinstieg verschieben und ver- schlechtern so ihre Berufsperspektiven. Auch die Öffnungszeiten von Betreuungseinrichtungen gehen oft am Berufs leben vorbei. Angebote, die sich an den Arbeitszeiten der Eltern orientieren sind rar, viele Kindertagesstätten und –horte schließen bereits gegen 14 Uhr. Samstags hat kaum eine Kita geöffnet und auch bei der Betreuung während der Ferienzeiten gibt es noch viel zu tun. Wie es sein soll: Hessen ist Familienland. Eltern müssen nicht zwischen Kindern und Beruf abwägen, da sie beides gut miteinander verbinden können. Die Betreuungsangebote werden ausgeweitet und flexibler ausgestaltet. Was zu tun ist: K rippen und Kindergärten sollten bereits als frühe Bildungseinrichtungen angesehen werden und ein entspre- chend hochwertiges Angebot aufweisen. Denn Eltern, die ihre Kinder gut versorgt wissen, stehen dem Arbeits- markt eher wieder zur Verfügung. Das Kinderbetreuungsangebot in Kitas und Horten muss für erwerbstätige Eltern bedarfsgerecht und qualitativ hochwertig ausgebaut werden. Der Ausbau muss dabei Vorrang vor der Gebührenbefreiung haben. Die Wahlfreiheit der Kita sowohl am Wohn- als auch Beschäftigungsort ist zuzulassen. E in zügiger Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder unter drei Jahren, um einen Versorgungsgrad von 35 Prozent zu erreichen, ist notwendig. Die Einführung von Betreuungsgutscheinen wird von den hessischen IHKs begrüßt. Betreuungsgutscheine ermöglichen berufstätigen Eltern die notwendige Wahlfreiheit. Mit der größeren Wahlfreiheit werden die Bedürfnisse der Eltern stärker deutlich, da diese sich für die Betreuungseinrichtungen entscheiden können, die aus ihrer Sicht ein gutes Angebot haben. Auch die Probleme der kommunenübergreifenden Betreuung werden durch die Zuordnung des Gutscheines an das Kind minimiert. Wir begrüßen, dass die Koalitionspartner vor allem kleine und mittlere Unternehmen beim Ausbau der betrieb- lich geförderten Kinderbetreuung unterstützen wollen. Die Unterstützung sollte nicht nur beim Aufbau eines eigenen Betriebskindergartens erfolgen. Gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen ist die Beratung im Rahmen von Belegplätzen oder der Schaffung von Kooperationsmodellen wichtig. Wir erwarten ein klares Bekenntnis zur Förderung der Ganztagsbetreuung von Schulkindern. Die Probleme der Vereinbarkeit von Beruf und Familie hören nicht mit dem Schuleintritt der Kinder auf. Es muss flächendeckend sichergestellt sein, dass es auch für Schulkinder Betreuungsmöglichkeiten bis in die Abendstunden gibt. 22 Wirtschaftspolitische Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern Arbeitsmarkt und Fachkräftesicherung Integrationskonzept notwendig Wie es ist: Der Ausländeranteil unter den Auszubildenden ist unterdurchschnittlich. Von ausländischen Jugendlichen befinden sich etwa 8 Prozent in einer Ausbildung, während diese Quote in der Gesamtbevölkerung Hessens in der Altersklasse zwischen 15 bis unter 25 Jahren 12 bis 15 Prozent beträgt. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Erwerbslosenquote von Migranten, die mit 14 Prozent etwa doppelt so hoch ist wie bei der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund. Auch der Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung, die auf ALG-I- oder ALG-II-Leistungen als überwiegende Quelle des Lebensunterhaltes angewiesen ist, ist bei der Bevölkerung mit Migrationshintergrund deutlich höher als bei den Nicht-Migranten (21 gegenüber 9 Prozent). Menschen mit Migrationshintergrund gründen häufig kleine und kleinste Unternehmen . Aufgrund der kleinteiligen Unternehmensstrukturen und der oft wenig modernen Unternehmensorganisation ist deren Produktivität häufig gering. Oft sind die Unternehmen auch in wirtschaftlich wenig attraktiven Bereichen tätig, aus denen sich deutsche Betriebe zurückgezogen haben. Wegen oftmals geringer deutscher Sprachkenntnisse stehen häufig nur die eigenen Landsleute als Kunden im Fokus. So werden nicht nur zusätzliche Kundenpotenziale, sondern auch Integrations potenziale verschenkt. Etliche Studien weisen vor allem Sprachdefizite wie auch eine geringe Vorbildung als Ursache der geringeren Teilhabe von Migranten am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt nach. Damit die hessischen Unternehmen mit Migranten als Beschäftigten dem drohenden Fachkräftemangel begegnen können, müssen sie teilweise ihre Sprachkenntnisse und ihre Qualifikationen verbessern. Hinsichtlich der Integration von Migranten in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt vermissen die hessischen IHKs ein ganzheitliches Konzept, das Erfahrungen aus von der Landesregierung geförderten Projekten wie „Internationale Unternehmen bilden aus“ (IUBA) berücksichtigt. Bei diesem Projekt stellte sich heraus, dass bei Eltern mit Migrations- hintergrund eine große Unkenntnis über das deutsche Bildungssystem besteht. Ein ganzheitliches Konzept ist auch erforderlich für die Abstimmung zum Einsatz von Integrationslotsen des Integrationsministeriums, der Bildungslotsen des Kultusministeriums sowie zur Zielsetzung der OloV-Netzwerke des Wirtschaftsministeriums, die alle das gut ge- meinte Ziel der Integration von Migranten in den Ausbildungsmarkt vor Augen haben. Wie es sein soll: Der Anteil an Migranten, die an Integrationskursen teilnehmen, wird deutlich erhöht. Die nachfolgenden Generationen müssen bereits im Kindergarten Deutsch lernen, um Grundlagen für einen erfolgreichen Übergang in das Berufs- und Arbeitsleben zu legen. Kinder und Eltern mit Migrationshintergrund wissen über das deutsche Bildungssystem sowie die Perspektiven von Studium und dualer Berufsausbildung Bescheid. Sie verstehen die Chancen, die die duale Berufs- ausbildung und die Aufstiegsfortbildung bieten, als Alternativen zu einer Hochschulausbildung in Deutschland. Wirtschaftspolitische Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern 23 Arbeitsmarkt und Fachkräftesicherung Was zu tun ist: Die Landesregierung erarbeitet ein Integrationskonzept, das die erfolgreichen, jedoch unkoordinierten Einzelmaßnahmen im Land aufeinander abstimmt und miteinander verzahnt. I n Informationsveranstaltungen für Eltern und in den Elternvereinbarungen werden das deutsche Bildungssystem und seine Abschlüsse dargestellt und mögliche Berufswege aufgezeigt. Die Integrations- und Sprachkurse sehen als verpflichtende curriculare Einheit vor, über das deutsche Bildungssystem zu informieren. Die Vorteile der Berufsausbildung sind bekannt und das Ansehen im Vergleich zu schulischer oder akademischer Bildung ist vergleichsweise hoch. Wichtige Entscheidungsträger und Multiplikatoren in den Migrantenorganisationen sind entsprechend geschult. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Vorbildkampagne wird auf Meister und Fachwirte ausgedehnt. Die Ministerien stimmen ihre einzelnen Programme zum Übergang von Migranten in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt aufeinander ab. 24 Wirtschaftspolitische Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern Wirtschaftsförderung und Standortmarketing Standortmarketing Wie es ist: Das Land Hessen zeichnet sich durch starke nationale und internationale wirtschaftliche Verflechtungen aus. Da- bei sind die Ansiedlung neuer Unternehmen und die Sicherung des Unternehmensbestandes für die Wirtschaftskraft des Landes und der einzelnen Regionen von entscheidender Bedeutung. Um dieses zu erreichen sind unter anderem vielfältige Standortmarketingaktivitäten erforderlich. In diesem Bereich arbeiten in Hessen verschiedene Akteure auf unterschiedlichen Ebenen. Die HA Hessen Agentur GmbH bündelt auf Landesebene die Standortmarketingaktivitäten der Landesregierung. Neben verschiedenen regionalen und lokalen Wirtschaftsförderungsorganisationen betreiben auch die hessischen IHKs und nicht zuletzt auch einzelne Unternehmen Standortmarketing. Im Jahr 2010 wurden die Aktivitäten der HA Hessen Agentur unter anderem im Bereich Standortmarketing / Außenwirtschaftsförderung evaluiert. Dabei wurde eine Verbesserung der Kommunikation und der Abstimmung von Aktivitäten vereinbart. Wie es sein soll: Die verschiedenen Standortmarketingaktivitäten sollten zukünftig stärker aufeinander abgestimmt und somit Synergieeffekte genutzt werden. Die Zusammenarbeit der Akteure sollte im Sinne eines Netzwerks intensiviert und verbessert werden. Von einer besseren Nutzung der finanziellen und personellen Ressourcen im Bereich Standort- marketing profitieren der Standort Hessen, aber auch die Unternehmen und die einzelnen Regionen und Kommunen. Standortmarketingaktivitäten sollten an wahrgenommenen Wirtschaftsräumen orientieren und nicht an administrati- ven Grenzen. Hierfür sind länderübergreifende Kooperationen nötig und entsprechend zu fördern. Was zu tun ist: Die im Rahmen des Evaluierungsprozesses erarbeiteten Kooperationsvereinbarungen zwischen Wirtschafts ministerium, HA Hessen Agentur und den einzelnen Partnern sind mit Leben zu erfüllen. Der HA Hessen Agentur kommt die Rolle des Moderators innerhalb des Netzwerks Standortmarketing Hessen zu. Die einzelnen Partner arbeiten dabei eng und vertrauensvoll zusammen. Dabei bedarf es einer engen Abstimmung der Standortmarketingaktivitäten des Landes, der einzelnen Regionen Hessens (FrankfurtRhein- Main GmbH International Marketing of the Region, Mitte Hessen e.V., Regionalmanagement Nordhessen GmbH) und weiterer Partner. Das Marketing für die einzelnen Regionen und Standorte Hessens steht im Mittelpunkt der Standort marketingstrategie. Der Dachmarke Hessen kommt dabei nur eine untergeordnete Rolle zu. Der neu eingerichtete Beirat „Standortmarketing / Außenwirtschaftsförderung“ bei der HA Hessen Agentur sollte die weitere Verbesserung der Zusammenarbeit bewirken. Hierzu sollten z.B. Abläufe und Schnittstellen konkret definiert werden. Wirtschaftspolitische Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern 25 Wirtschaftsförderung und Standortmarketing Stärkung des Finanzplatzes Frankfurt Wie es ist: Der Finanzplatz Frankfurt ist der bedeutendste Standort für Banken und Finanzdienstleistungen in Kontinentaleuropa, Mittelpunkt der Wirtschaftsregion FrankfurtRheinMain, mit starken Impulsen für die hessische Wirtschaft. Die Aus- strahlung des Finanzplatzes resultiert aus den hoch spezialisierten Arbeitsplätzen, weshalb Unternehmen und Arbeits- kräfte aus allen Teilen Hessens direkt und indirekt hier Aufträge bzw. Beschäftigung finden. Der Finanzplatz Frankfurt betrifft in seiner Qualität den Finanzstandort Deutschland und Hessen insgesamt und ist damit von Relevanz für die gesamte unternehmerische Wirtschaft. Die hessischen IHKs unterstützen die Initiativen der hessischen Landesregierung auf nationaler und internationaler Ebene für eine ausgewogene Balance zwischen politischer Regulierung und Eigenverantwortung der Finanzwirtschaft. So ist es jüngst gelungen, den Europäischen Rat für Systemrisiken (ESRB) sowie das Komitee der europäischen Versi- cherungsaufseher (CEIOPS) und dessen Nachfolgeorganisation (EIOPA) nach Frankfurt zu holen. Regulierung der Finanzmärkte kann Vertrauen schaffen, muss aber durch verantwortungsvolles Handeln der Finanz- branche ergänzt werden. Das Erreichen dieses Ziels erfordert eine enge Verbindung von Wirtschaft und Landespolitik. In diesem Sinn unterstützen die hessischen IHKs die „Frankfurter Erklärung zur Regulierung der Finanzmärkte“. Sie appellieren, auf nationale Alleingänge bei der Finanzmarktregulierung zu verzichten und keinerlei Maßnahmen ein zuleiten, die die deutsche Finanzindustrie im internationalen Wettbewerb benachteiligen. Wie es sein soll: Eine wirkungsvolle Regulierungsarchitektur stärkt den Finanzplatz Frankfurt. Entsprechend der Forderung des Finanz- ausschusses des europäischen Parlaments wird die gesamte Finanzaufsicht Europas künftig in Frankfurt gebündelt. Auf nationale Alleingänge bei der Finanzmarktregulierung wird verzichtet. Der Finanzplatz Frankfurt wird im inter- nationalen Wettbewerb nicht benachteiligt. Das Standortmarketing stellt die Vorzüge des deutschen Finanzzentrums heraus. Was zu tun ist: F ür eine international funktionierende Regulierung und eine effektive Aufsicht über die Akteure am Finanzmarkt ist es erforderlich, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am Finanzplatz Frankfurt gebündelt wird. Die Vorrangstellung Frankfurts als Wissenschaftsstandort mit hoher finanzwirtschaftlicher Kompetenz ist weiter auszubauen, um Produktivität, Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes nach- haltig zu erhöhen. E in koordiniertes, selbstbewusstes Marketing für den Finanzplatz Frankfurt – als Synonym für den Finanzplatz Deutschland insgesamt – positioniert die Standortvorzüge des deutschen Finanzzentrums im globalen Wett bewerb. 26 Wirtschaftspolitische Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern Tourismusförderung Wie es ist: Ein einheitliches Reiseland „Hessen“ existiert nicht. Vielmehr besteht das Bundesland aus elf Destinationen und mehreren großen Städten, die hinsichtlich ihrer Angebots- und Nachfrageseite erhebliche Unterschiede in der touris- tischen Struktur und Qualität aufweisen. Einige lassen sich eindeutig als urlaubsorientiert einstufen, andere sind klar geschäftsreiseorientiert. Auf dieser Basis ist eine einheitliche Vermarktung Hessens nur schwer möglich. Die Zusam- menarbeit der Destinationen innerhalb Hessens und über die Landesgrenzen hinweg ist verbesserungsfähig. Zudem gibt es parallele Vermarktungsangebote von einzelnen Destinationen und HA Hessen Agentur. Alles zusammen führt zu einer nicht optimalen Wertschöpfung der Potentiale durch die heimische Tourismuswirtschaft und mit ihr zusam- men arbeitender Unternehmen. Wie es sein soll: Die verschiedenen Destinationen bzw. großen Städte und die touristischen Unternehmen mit ihren unterschiedli- chen Zielgruppen positionieren sich mit Unterstützung des Landes erfolgreich über zukunftsfähige Themen und hohe Qualität im nationalen und internationalen Wettbewerb. Aus der erfolgreichen Tourismusvermarktung resultiert ein Imagegewinn für das Land mit Auswirkungen auf die Attraktivität des Standortes und damit auf alle Branchen. Was zu tun ist: Die Vermarktung des Bundeslandes sollte von einer von der Politik unabhängigen Landestourismus-Vermarktungs organisation oder alternativ einer Einrichtung, in der größtmögliches Mitspracherecht für die unterschiedlichen Gruppen der Tourismusakteure besteht, vorgenommen werden. Hierbei wird Hessen nicht als Dachmarke gesehen, sondern als organisatorische Einheit, die die Einzelmarken (Destinationen) unterstützt und vernetzt. Sie muss folgende Aufgaben wahrnehmen: A ufbau und Stärkung vermarktungsfähiger (über die Grenzen Hessens hinaus bekannter) Destinationen; kompetente Unterstützung der Destinationen in ihrer Funktionsfähigkeit; U nterstützung der Destinationen bei der Entwicklung von touristischen Qualitätsprodukten und Vermarktungsplattformen; B ildung von Netzwerken (auch bundesländerübergreifend) und Kooperationen. Insgesamt ist der Fokus auf die Weiterentwicklung leistungs- und zukunftsfähiger Themenlinien wie z. B. aktuell Tagungen & Kongresse, Städte & Kultur, Kunst & Geschichte, Wellness & Gesundheit, Aktiv & Natur, Wein & Kulinari- sches und Welterbestätten zu legen. Als Quellmärkte sind Deutschland bzw. weitere ausgewählte Länder zu bearbei- ten. Ausgewählte Destinationen und Themen sollten in Zusammenarbeit mit der DZT international vermarktet werden. Um die ihr übertragenen Aufgaben der Tourismusvermarktung auf Basis der Destinationen erfolgreich wahrnehmen zu können, muss die Landestourismus-Vermarktungsorganisation mit ausreichenden Mitteln von Seiten des Landes ausgestattet werden. Die Mittelvergabe muss zur Berücksichtigung der Besonderheiten der hessischen Destinationen in den Regionen selbst bzw. abgestimmt zu den gemeinsamen Themen übergreifend organisiert werden. Dabei ist die „Stärkung von Stärken“ an vorhandenen leistungsfähigen Standorten, wie z. B. größeren Städten, ebenso zu berücksichtigen, wie sinnvolle infrastrukturelle Maßnahmen in touristisch entwicklungsfähigen ländlichen Regionen oder Kooperationen und Netz- werke zwischen ländlichen Regionen und Städten. Wirtschaftsförderung und Standortmarketing Wirtschaftspolitische Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern 27 AuSSenwirtschaftsförderprogramm Wie es ist: B ei der strategischen Ausrichtung der hessischen Außenwirtschaftsförderung und der Ausgestaltung einzelner Fördermaßnahmen gab es in der Vergangenheit keinen durchgehenden strukturierten Dialog zwischen dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL), der Hessen Agentur und den anderen Akteuren der Außenwirtschaft in Hessen. Die Förderinstrumente „Außenwirtschaftsberatungsprogramm“ und die „Gruppen- und Einzelförderung“ für die KMUs auf Auslandsmessen werden gut angenommen. H essische Landesbeteiligungen auf Auslandsmessen und damit die Begleitung hessischer Unternehmen auf Auslandsmärkten ist seit langem etabliertes IHK-Geschäft. Seit ihrer Gründung im Jahre 2004 ist die Hessen Agentur im Auftrag des HMWVL mit der Organisation der Landesbeteiligungen auf Auslandsmessen befasst. Die Kooperations- und Vertretungsbüros des Landes Hessen im Ausland arbeiten mit unterschiedlicher institu tioneller Anbindung und unterschiedlichen Arbeitsschwerpunkten. Wie es sein soll: Hessische Unternehmen werden beim Auf- und Ausbau ihres Auslandsgeschäfts effizient unterstützt, um von den Wachstumschancen auf den globalen Märkten optimal zu profitieren. Damit werden die Wettbewerbsfähigkeit der hessischen Wirtschaft gestärkt und qualifizierte Arbeitsplätze in Hessen gesichert und neu geschaffen. Die Unterstüt- zung reicht von politischer Flankierung bis zu praxisnahen Förderinstrumenten der hessischen Landesregierung und des Bundes. Die hessische Landesregierung arbeitet dabei mit den Akteuren der Außenwirtschaft partnerschaftlich zusammen. Was zu tun ist: Das Vorhaben der Landesregierung, als Ergebnis der Ende 2009 initiierten Diskussion um die Neuausrichtung der Hessen Agentur die Zusammenarbeit zwischen Hessen Agentur, Hessischem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung und den weiteren Akteuren der hessischen Außenwirtschaft auf dem Gebiet der Außenwirtschaftsförderung zu intensivieren, wird im Sinne der neuen Kooperationsvereinbarung zwischen den Akteuren konsequent in die Tat umgesetzt und in regelmäßigen Abständen überprüft. Institutionelle Plattform der Kooperation ist der neu eingerichtete Beirat für Standortmarketing und Außenwirtschaftsförderung bei der Hessen Agentur. Die strategische Ausrichtung erfolgt im Wirtschaftsministerium. Die hessischen IHKs sind kompetente Partner bei der Abwicklung der hessischen Außenwirtschaftsförderung. Die Kürzungen der Haushaltsmittel für die hessische Einzel- und Gruppenförderung werden bei verbesserter Haushaltslage zurückgenommen. F ür hessische Landesbeteiligungen auf Auslandsmessen fokussiert sich die Hessen Agentur auf die operative Durchführung sowie flankierende Standortmarketingaktivitäten, während die IHKs vorrangig Teilnehmer akquirieren und die teilnehmenden Unternehmen vor, während und nach der Messe betreuen. Das Leistungsangebot der hessischen Landesbüros im Ausland wird transparent gemacht. Bei der Einrichtung neuer Büros im Ausland wird im Regelfall mit den deutschen Auslandshandelskammern vor Ort kooperiert. B ei der Beratung der Unternehmen zu Außenwirtschaftsthemen sind die IHKs im Verbund mit den Auslands handelskammern und den hessischen Fachverbänden der Wirtschaft erste Ansprechpartner der Unternehmen. Wirtschaftsförderung und Standortmarketing 28 Wirtschaftspolitische Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern Verkehrs- und Infrastrukturpolitik Wie es ist: Hessens verkehrsgünstige Lage im Herzen Europas hat die wirtschaftliche Entwicklung nachhaltig beeinflusst. Sowohl die west- wie die osteuropäischen Märkte sind gleichermaßen gut erreichbar. Hessen ist Drehkreuz der deutschen und europäischen Autobahnen und bietet mit dem Frankfurter Hauptbahnhof Europas meistfrequentierten Schienen verkehrsknoten. Schließlich zählt der Flughafen Frankfurt Main zu den wichtigsten Flughäfen der Welt und ist als drittgrößter europäischer Passagierflughafen und bedeutendster europäischer Frachtflughafen das Tor zu Hessen und „Gateway to Europe“. Gleichwohl sind in einzelnen Bereichen Defizite erkennbar, die dem Erreichen des Zieles, eine in vollem Umfang funk- tionierende Verkehrsinfrastruktur in Hessen zu erreichen, entgegenstehen. Es gibt noch einen enormen Nachholbedarf im Bereich Straßen-, Schienen- und Luftverkehr, so sind z. B. einzelne Regionen weder über Schiene noch über Auto- bahn akzeptabel erreichbar. Zunehmende Staus auf den Autobahnen verursachen nicht nur direkte Kosten durch die verlängerten Fahrzeiten. Die Erfolge des Projektes „Staufreies Hessen“ sind ein erster Schritt in die richtige Richtung, genügen aber nicht, um das prognostizierte Verkehrswachstum auf der Straße aufzunehmen. Der Stauatlas des DIHK aus dem Jahre 2009 zeigt auf, dass insgesamt 14 Autobahnabschnitte in Hessen auf einer Länge von 81 km perma- nent überlastet sind. Alleine die Kosten durch Stau und Behinderungen belaufen sich mittlerweile für die deutsche Volkswirtschaft auf rund 100 Mrd. Euro jährlich. Sie verringern zudem die Berechenbarkeit von Transporten. Wie es sein soll: Die Verkehrsinfrastruktur ist Voraussetzung für die Mobilität von Menschen und Gütern. Diese ist für Hessen als Transitland von entscheidender Bedeutung. Dies gilt für ein funktions- und leistungsfähiges Straßennetz, einen wettbewerbsfähigen Schienenverkehr und Schifffahrtsstraßen, Flughäfen mit langfristig gesicherten Kapazitäten und eine Sicherung der Schnittstellen zwischen diesen Verkehrsträgern. Was zu tun ist Luftverkehr Die IHK-Arbeitsgemeinschaft Hessen begrüßt den zügigen Ausbau des Frankfurter Flughafens. Die Ergebnis- se des Mediationsverfahren und anschließend des Regionalen Dialogforums, fortgeführt im Forum Flughafen und Region, haben die Interessen der Wirtschaft insgesamt, die Interessen der Luftverkehrswirtschaft und der Bevölkerung abgewogen und, dokumentiert im Mediationsergebnis, bestätigt, dass damit Wachstum und Beschäftigung in der Region und Hessen gesichert wird. Neben dem Ausbau der Kapazitäten hat deshalb auch der Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm durch aktive und passive Schallschutzmaßnahmen eine große Bedeu- tung. Das im Forum Flughafen und Region vorgestellte Maßnahmenpaket „Aktiver Schallschutz“ sollte deshalb kurzfristig getestet, wenn möglich umgesetzt und weiterentwickelt werden. Mobilität und Infrastruktur Wirtschaftspolitische Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern 29 Straßennetz S owohl Hauptverkehrsachsen, als auch Verkehrserschließungsachsen für die ländlicheren Regionen Hessens sind gemäß ihrer Verkehrsbelastung und Funktion im überörtlichen Verkehrsnetz für Deutschland und Europa auszubauen. A ls Transitland hat Hessen einen hohen Anteil an Durchgangsverkehr. Die Ausstattung an Rastanlagen und Autohöfen an Bundesautobahnen ist aktuell bereits nicht ausreichend. Wünschenswert ist ein klares Bekenntnis zur Bereitstellung von – auch privat finanzierten, gebauten und betriebenen – Autohöfen, insbesondere um die Städte und Gemeinden entlang der Hauptverkehrsachsen von überflüssigen LKW-Verkehren zu befreien. U m Planungen und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur vorantreiben und begleiten zu können, muss sichergestellt sein, dass die zuständigen Landesinstitutionen adäquat mit personellen und finanziellen Ressourcen ausgestat- tet sind. Um den Ausbau selbst zügig voranzutreiben wäre es zweckdienlich, ein hessenweites Baustellenmana- gement einzurichten, auch um Unternehmen einen schnellen Überblick zur Optimierung ihrer Transportabläufe über Sperrungen und Behinderungen geben zu können. Das angekündigte Gesamtkonzept für den mautpflichtigen Verkehr in Hessen darf nicht dazu führen, dass auf diese Weise die Funktion des Bundesstraßennetzes als zusammenhängendes, dem überregionalen Verkehr dienendes Netz als Komplementärangebot zu den Autobahnen verloren geht und damit dann auch die Recht fertigung der Finanzierung durch den Bund in Gefahr gerät. E ine Rückstufung von Bundesstraßen und damit eine Überführung in die Straßenbaulast des Landes ist nur in den Fällen akzeptabel, in denen ein Parallelangebot mit jeweils vergleichbarer Kapazität und Qualität ge- schaffen wurde. Bereits jetzt ist der Landesstraßenbauetat nicht ausreichend. Weitere durch eine Rückstufung entstehende Bau- und Unterhaltslasten würden den Gesamterhalt des Landesstraßennetzes erschweren, und die Qualität dieses Netzes würde zum Nachteil der Erreichbarkeit der hessischen Wirtschaft in Frage gestellt. I m Hinblick auf das Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtes im Mai 2008 ist eine Überprüfung von Sperrun- gen einiger Bundesstraßen für den Schwerlastverkehr in Nord- und Mittelhessen angebracht. Sperrungen von Bundesstraßen für die Quell- und Zielverkehre müssen in Hessen ausgeschlossen werden, um gute Standort bedingungen für Unternehmen und deren Arbeitsplätze sicher zu stellen. Schienenverkehr Die Pläne der EU, ein europäisches Schienennetz für den Güterverkehr zu etablieren, würden Hessen in beson- derer Weise betreffen. Die dadurch betroffenen Strecken in Hessen sind bereits heute überlastet. Es ist sicher- zustellen, dass neben dem erforderlichen Ausbau dieser Strecken die Verkehre in Zukunft nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die Leistungsfähigkeit des Personenverkehrs darf nicht weiter gefährdet werden. Das Schnellbahnnetz in Hessen muss schnellstmöglich ausgebaut werden. Mobilität und Infrastruktur 30 Wirtschaftspolitische Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern Öffentlicher Nahverkehr und Fernbuslinienverkehr Wie es ist Das Angebot von qualitativ gutem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowohl in der Fläche als auch in Ballungs- räumen ist ein wichtiger Standortfaktor und beeinflusst Ansiedlungsentscheidungen. Die Sicherstellung von ÖPNV ist Aufgabe der Länder und Kommunen. Kostendeckende Einnahmen über die Beförderungsentgelte sind in der Regel nicht erzielbar und müssen durch Mittel aus öffentlichen Haushalten ergänzt werden. Das Land Hessen hat durch sein an Wettbewerbsprinzipien orientiertes Hessisches ÖPNV-Gesetz dafür die Grundlagen gelegt. Busfernlinien spielen national aufgrund der heute restriktiven Regeln des Personenbeförderungsgesetzes nur eine untergeordnete Rolle. Wie es sein soll Die begrenzten Steuermittel sollen für wirtschaftlich und qualitativ hochwertigen ÖPNV eingesetzt werden. Deshalb soll durch die Schaffung von Wettbewerb und Ausschreibungen ein effizienter Mitteleinsatz sichergestellt werden. Die im Hessischen ÖPNV-Gesetz fixierten Prinzipien tragen dem Rechnung. Es hat sich aber gezeigt, dass gerade das mittelständische und eher in kleinen Betriebsgrößen strukturierte Omnibusgewerbe in Hessen mit den Aus schreibungsprozessen und der Wettbewerbsentwicklung aufgrund ihrer Betriebsgrößen nicht immer mithalten kann. Die Einrichtung von Busfernlinien als preisgünstige und flexible Alternative zu Schienenverkehren ist zu fördern. Was zu tun ist Wettbewerb und Ausschreibungen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) müssen in Hessen unter Wahrung der Bedürfnisse kleiner und mittlerer Busunternehmen weiterentwickelt werden. Bei der Ausschrei- bung von Verkehrsleistungen sind mittelstandsgerechte Losgrößen zu bevorzugen. Hierauf ist insbesondere bei der anstehenden Neufassung des Hessischen ÖPNV-Gesetzes zu achten, ebenso wie bei der Positionierung des Landes des für 2010 / 2011 zur Novellierung anstehenden Personenbeförderungsgesetzes (PbefG). Bei der Erbringung von ÖPNV-Leistungen ist grundsätzlich kommerziellen (früher eigenwirtschaftlichen) Ver- kehren, die in der Regel außer Ausgleichszahlungen für die Schüler- und Schwerbehindertenbeförderung keine öffentlichen Mittel erhalten, Vorrang zu gewähren. Die bisherige Regelung im PbefG sollte bei der anstehenden Anpassung an die EU-VO 1370/2007 beibehalten werden. Der Genehmigungswettbewerb muss neuen Anbietern bei besseren Angeboten die Möglichkeit zur Übernahme dieser Verkehre eröffnen. Durch die Festschreibung verfahrensleitender Fristen sollten Konflikte im Genehmigungswettbewerb vermieden werden. Die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes 2010/2011 soll eine Marktöffnung für Busfernlinien bewirken. Fernbusse gewinnen vor allem neue Kunden im preissensiblen Bereich hinzu und steigern den Druck zur Angebotsverbesserung auf der Schiene. Allerdings führen Marktöffnungen oft schnell zu einer Aufteilung unter wenigen dominierenden Anbietern. Besonders die mittelständisch strukturierten hessischen Busunterneh- men müssen reelle Chancen für einen Markteintritt erhalten. Es gilt außerdem, die Chance zu einem unbürokra- tischen und einfachen Zulassungsverfahren zu nutzen. Eine Liberalisierung des Marktes bedeutet aber deutlich mehr Busfernlinien als bislang. Die Landesregierung sollte dies beachten und die hessischen Kommunen und Kreise bei der Gestaltung von attraktiven Einrichtungen an den Schnittstellen zu Fernbahn und ÖPNV unterstützen. Mobilität und Infrastruktur Wirtschaftspolitische Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern 31 Mobilität und Infrastruktur Ausbau der Breitbandinfrastruktur Wie es ist: Die Unterschiede zwischen der Leistungsfähigkeit der Hochleistungsnetze in den Ballungsräumen und den Internet verbindungen in so genannten „weißen Flecken“ in ländlichen Räumen sind groß und dringend zu beheben. Die Un ternehmen, die durch leistungsschwache Internetverbindungen betroffen sind, haben klare Wettbewerbsnachteile. Das führt in der Konsequenz zur Schwächung der wirtschaftlichen Situation einer gesamten Region, fördert Abwan- derungen von bestehenden Unternehmen und verhindert vor allem Neuansiedlungen; nicht nur von Unternehmen, sondern auch von Familien. Damit wird die mangelnde Verfügbarkeit von Fachkräften in manchen Regionen noch verschärft. Wie es sein soll: Schnelle Internetverbindungen sichern die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Hessen. In einer sich zunehmend vernetzenden Wirtschaft ist das Internet existenzieller Bestandteil der unternehmerischen Infrastruktur. Lücken der Breitbandversorgung in Hessen wurden beseitigt. Was zu tun ist: A ngebot und Nachfrage von schnellen Internetverbindungen werden analysiert. Dazu müssen Kommunen, Telekommunikationsunternehmen und potenzielle Kunden an einen Tisch. Nachbarkommunen und benachbarte Unternehmen sollten zusammenarbeiten. M arktwirtschaftlichen Lösungen ist der Vorzug zu geben. Nur dort, wo der Markt nicht das gewünschte Ergebnis bringt, gilt es, nach anderen Lösungen zu suchen. Wenn auf absehbare Zeit die Lücken nicht wirtschaftlich zu schließen sind, kann eine Förderung Sinn machen. Die Förderinstrumente müssen dann jedoch effektiv, effizient, technologieoffen, mit minimalem bürokratischem Aufwand realisierbar und regional ausgeglichen sein. 32 Wirtschaftspolitische Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern Wirtschaft stärken, Umwelt schützen Wie es ist: Die Wirtschaft in Hessen leistet viel für den Umweltschutz. Gewachsenes Umweltbewusstsein, die Innovationsfähig- keit der hessischen Unternehmen und steigende Kosten für Ressourcen machen es möglich: Trotz wachsender Pro- duktion sinken die Belastungen von Umwelt und Natur. Unsere Unternehmen haben sich eine führende Position bei Umwelttechnologien erarbeitet und exportieren diese Produkte weltweit. Gleichzeitig haben die hessischen Unterneh- men Nachteile gegenüber Wettbewerbern aus Ländern, die geringeren Umweltstandards unterliegen. Insgesamt sind die Unternehmen immer noch mit einem überbordenden Umweltrecht konfrontiert. Eine Flut von Umweltvorschriften, die zudem oft nicht zwischen EU, Bund, Länder und Kommunen abgestimmt sind, erzeugen Komplexität und unnötige Kostenbelastungen. Die Umweltallianz Hessen, mit ihrem kooperativen Ansatz, ist und war für die Wirtschaft ein Erfolg. Ein partnerschaft- liches Klima hat sich zwischenzeitlich entwickeln können. Eine Reihe wichtiger Projekte, wie die Einrichtung von Klärungsstellen, die gemeinsame Erstellung von Merkblättern, Durchführung von Veranstaltungen usw. sind vorzeig bare Erfolge. Wie es sein soll: Der Ausgleich von Wirtschafts- und Umweltinteressen wird erreicht, wenn die Politik in Hessen weiter und verstärkt auf die Handlungs- und Innovationsfähigkeit der hessischen Wirtschaft setzt und hilft, die wirtschaftlichen Chancen z.B. moderner Umwelttechnologie, zu erschließen. Ein pragmatisches Miteinander von Politik, Verwaltung und Wirt- schaft ist auch in Zukunft im Interesse eines attraktiven Wirtschaftsstandorts Hessen notwendig. Was zu tun ist: Das partnerschaftliche Modell der Umweltallianz Hessen muss fortgesetzt werden. Die Umweltallianz Hessen muss sich darauf fokussieren, den Verwaltungsvollzug zu erleichtern, Hilfestellung für Kleine und Mittlere Unternehmen bei der Umsetzung von Vorschriften zu bieten und den Kontroll- und Überwachungsaufwand zu reduzieren. Die Eigen verantwortung muss weiter gestärkt werden. Nützlich dafür sind Anreize für eigenverantwortliches Handeln statt staatlicher Vorschriften. Im Vorfeld jeder hessischen Gesetzes- und/oder Verordnungsinitiative sollte geprüft werden, ob ein Ziel anders als durch Regulierung, etwa durch freiwillige oder vertragliche Vereinbarungen, erreichbar ist. Dieses Potenzial sollte die Politik im Rahmen der Umweltallianz Hessen wieder stärker nutzen. Energie, Umwelt und Naturschutz | Energie und Umwelt Wirtschaftspolitische Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern 33 Andienungspflicht gefährlicher Abfälle in Hessen abschaffen Wie es ist: Noch immer müssen besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Beseitigung der Hessischen Industriemüll GmbH (HIM) als zentralem Träger angedient werden. Vor dem Hintergrund eines ausreichenden Entsorgungsangebots für diese Abfälle ist ein Anschluss- und Benutzungszwang in Hessen antiquiert. Außerdem ist davon auszugehen, dass die hessischen Unternehmen für die Entsorgungsleistungen durch die HIM mehr aufwenden müssen, als wenn diese Andienungspflicht aufgehoben und die Preisfindung dem Markt überlassen werden würde. Wie es sein soll: Die Andienungspflicht für gefährliche Abfälle an die HIM ist abgeschafft worden. Was zu tun ist: Im Rahmen der notwendigen Novellierung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschafts- und Abfall- gesetz (HAKA), die für 2011 geplant ist, muss die Andienungspflicht für gefährliche Abfälle aufgehoben werden. Energie und Umwelt | Energie, Umwelt und Naturschutz 34 Wirtschaftspolitische Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern Nachhaltigkeitsstrategie Hessen Wie es ist: Das Projekt einer Nachhaltigkeitsstrategie für Hessen zeichnet sich im Augenblick durch eine Vielzahl von Projekten, Gesprächsrunden und Maßnahmen aus. Dabei wird bei vielen Vorhaben ein aktives Engagement von Unternehmen in von der Landesregierung und/oder von vielen unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen vorstrukturierten Projekten erwartet. Hier läuft die Politik Gefahr, dass sich die hessischen Unternehmen nicht beteiligen, obwohl sie sich mit großem Einsatz bei der Ausrichtung ihrer Unternehmenspolitik an der Nachhaltigkeit orientieren. Außerdem ist zu beobachten, dass in Folge des starken Engagements der Landesregierung für die Nachhaltigkeitsstrategie das erfolgreiche Modell der Umweltallianz Hessen vernachlässigt wird. Wie es sein soll: Die Unternehmen stehen dem Thema Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit der Zukunftssicherung ihrer Betriebe und der schonenden Nutzung von Ressourcen offen gegenüber. Davon ausgehend ist es nicht von Nöten, dass sich die Un- ternehmen erst durch Beteiligung an Nachhaltigkeitsprojekten der Landesregierung zur Nachhaltigkeit bekennen. Die Nachhaltigkeitsaktivitäten der Landesregierung sollten abgestimmt, koordiniert, zielgerichtet und überschaubar sein. Die Wirtschaft in Hessen steht zum Klimaschutz und zur Minderung von Treibhausgasen. Die dazu geführte öffentliche Diskussion und die sich oft überbietenden Vorschläge sind aber nicht lösungsorientiert. Effizienzsteigerungen beim Energieverbrauch und die Sicherung der Energiebeschaffung sind für die Versorgungssicherheit der Unternehmen von großer Bedeutung. Was zu tun ist: Durch viel Transparenz und die Darstellung von guten Beispielen lässt sich im Bereich der Nachhaltigkeit noch mehr erreichen. Mit Hilfe einer Sammlung von Best-Practice-Beispielen könnten Anregungen für Unternehmen geschaffen werden, die zu einer Verstärkung nachhaltiger Unternehmensführung beiträgt. Darüber hinaus wird von der Landes regierung ein klares Bekenntnis zur Umweltallianz Hessen erwartet. Gerade beim betrieblichen Umweltschutz, bei dem die Unternehmen nach wie vor mit einer großen Regelungsdichte konfrontiert sind, braucht es direkte Hilfe stellung und Beratung durch Politik und Verwaltung. Energie, Umwelt und Naturschutz | Energie und Umwelt Wirtschaftspolitische Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern 35 Sichere Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen Wie es ist: Die hessischen Unternehmen sehen sich mit stark steigenden Energiepreisen konfrontiert. Aus Sicht der IHK- zugehörigen Unternehmen ist der Erhalt eines attraktiven und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandorts Hessen ein besonderes Anliegen. In unserem Bundesland müssen sowohl die energieintensiven Industrien, als auch die Be- triebe, die sich mit regenerativen Energietechniken und Effizienztechnologien beschäftigen, eine Zukunftsperspektive haben. Produkte und Dienstleistungen im Bereich der Energieeffizienz und regenerativer Energien haben sich bereits zu Wachstumsmärkten für hessische Unternehmen entwickelt. Es ist aber auch zu beobachten, dass in diesen Feldern mit viel Aufwand oft unkoordiniert Strukturen geschaffen wurden, die sich nur sehr suboptimal vernetzen. Wie es sein soll: Wohlstand, Sicherheit und Fortschritt in einer lebenswerten Umwelt sind in Hessen ohne eine leistungsstarke Energie- politik und Energiewirtschaft nicht denkbar. Die Politik formuliert einen Rahmen, der dem von der Wirtschaft gewoll- ten und gebotenen Ausbau erneuerbarer Energien Raum gibt, ohne die Ziele Versorgungssicherheit und Wettbewerbs- fähigkeit zu gefährden. Was zu tun ist: Die Landesregierung sollte ein schlüssiges Energiekonzept erarbeiten, das kompatibel zum Konzept der Bundesregie- rung sein muss. Auch einschlägige EU-Regelungen und internationale Übereinkommen sind zu berücksichtigen. Dabei sollten in besonderem Maße Innovationsprozesse im Energiebereich unterstützt werden. Außerdem ist es von großer energiepolitischer Bedeutung, wenn es zu stärkeren Anstrengungen im Bereich Energie-Forschung und Entwicklung kommen würde. Dabei sind die Vernetzung von entsprechenden Forschungs- und Entwicklungsressourcen und ver- mehrt interdisziplinäres Arbeiten geboten. Hier ist zusätzliches Engagement der Landesregierung gefragt. Energie und Umwelt | Energie, Umwelt und Naturschutz 36 Wirtschaftspolitische Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern Naturschutz Wie es ist: Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur (Flughäfen, Straße, Schiene, Wasserstraßen) hat hessenweit eine große Bedeu- tung für viele Unternehmen. Bei der Planung und Realisierung von solchen Projekten ist der Schutz von Arten und Lebensräumen zu berücksichtigen. Besonders beim Bau von Verkehrstrassen, wie Straßen und Eisenbahnstrecken, treten häufig Probleme mit dem Naturschutz auf. Aber auch beim Abbau von oberflächennahen Rohstoffen (z.B. Sand, Kies und Hartgesteine) und bei der Entwicklung von neuen Gewerbeflächen ist es nicht immer einfach, die Anforderungen des Naturschutzes zu erfüllen. Das komplexe, über Jahrzehnte „gewachsene“ Naturschutzrecht auf EU-, Bundes- und Landesebene kostet den Staat und vielen Unternehmen Zeit und Geld bei der Realisierung der Projekte. Zur Erfüllung der europarechtlichen Anforderungen hat das Land Hessen mehr als 20 Prozent der Landesfläche als Vogelschutz- und FFH-Gebiete ausgewiesen. Diese Gebiete haben erhebliche Auswirkungen auf die Planung und Realisierung von öffentlichen und privaten Projekten. Zusätzlich sind, unabhängig von diesen Gebieten, verschiedene Tier- und Pflanzenarten auf der gesamten Fläche Hessens streng geschützt. Vielfach liegen nur wenige Informatio- nen über das Vorkommen dieser Arten und die Situation in den Schutzgebieten vor. Das führt dazu, dass diejenigen, die ein Projekt planen, kostspielige Gutachten in Auftrag geben müssen. Das hessische Wirtschaftsministerium hat festgestellt, dass durch Naturschutzvorgaben allein bei der Planung von Straßenbauprojekten in Hessen zusätzliche Planungskosten von rund 44 Mio. entstehen. Wie es sein soll: Der Schutz der Natur ist ein wichtiges Ziel. Bei einer dringend notwendigen Reform des Naturschutzrechts, besonders auf europäischer Ebene, geht es nicht darum, den Naturschutz zu verhindern. Es geht vielmehr darum, die Abwägung zwischen verschiedenen Anforderungen zu ermöglichen und somit Planungsprozesse zu vereinfachen und zu beschleu- nigen. Die hessischen IHKs setzen sich schon seit Jahren für eine Reform des europäischen Naturschutzrechts ein. Auf diesem Wege könnten Investitionen von Unternehmen beschleunigt und erleichtert werden. Zusätzlich würde auch der für die Wirtschaft wichtige Ausbau der Verkehrsinfrastruktur erleichtert. Energie, Umwelt und Naturschutz | Naturschutz Wirtschaftspolitische Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern 37 Was zu tun ist: V erkehrsinfrastrukturprojekte müssen im Sinne der betroffenen Unternehmen vereinfacht und vor allem beschleunigt werden. Auch für Unternehmen, die oberflächennahe Rohstoffe abbauen, müssen Genehmigungsverfahren einfacher, schneller und rechtsicherer gestaltet werden. U m das zu erreichen sind auch die europäische Vogelschutz-Richtlinie und die FFH-Richtlinie zu evaluieren und in eine gemeinsame Naturschutzrichtlinie zu überführen. Die Widerstände gegen eine solche Reform sind groß. Sie können nur durch ein gemeinsames Vorgehen von Politik, Verwaltung und Wirtschaft auf Bundes- und Landesebene überwunden werden. M it einer solchen Reform sollen Rechtssicherheit geschaffen, Projekte beschleunigt und Planungskosten reduziert werden. Der Naturschutz muss in Planungsprozessen mit anderen Anforderungen, wie z.B. der Unternehmen abgewogen werden können. Das Land Hessen sollte weiterhin versuchen, Spielräume bei der Umsetzung des europäischen und Bundesrechts zu nutzen. Der Vorrang des Vertragsnaturschutzes ist dabei ein richtiger Ansatz. Energie, Umwelt und Naturschutz | Naturschutz 38 Wirtschaftspolitische Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern Stärkung der Innenstädte Wie es ist: Innenstädte stehen in verschiedenen Bereichen vor großen Herausforderungen. Viele hessische Kommunen sind noch auf der Suche nach guten Konzepten für die Revitalisierung innerstädtischer Brachflächen. In den Innenstädten hat der Einzelhandel eine prägende Funktion. Dieser steht jedoch unter erheblichem Konkurrenzdruck. Standorte am Stadtrand, andere Zentren (z.B. Malls und FOCs) und andere Vertriebsformen (z.B. Internet) führen zu erheblichen Veränderungen in der Einzelhandelslandschaft und somit in den Innenstädten. Die Steuerung und Koordination der Einzelhandelsentwicklung, besonders des großflächigen Einzelhandels hat dabei eine große Bedeutung. In vielen Kommunen und Regionen Hessens wurden Einzelhandelskonzepte erarbeitet. Dennoch gibt es häufig Einzelhandels- projekte, die außerhalb des in den Konzepten dargestellten Rahmens entstehen. Der Wettbewerb „Ab in die Mitte – Die Innenstadtoffensive Hessen“ erreicht bei geringem finanziellem Einsatz eine große Wirkung. Förderprogramme wie „Stadtumbau in Hessen“ und „Aktive Kernbereiche“ bieten Hilfen bei der Weiterentwicklung der Innenstädte. Diese Programme setzen, anders als die klassische Stadtsanierung, stark auf die Beteiligung der lokalen Akteure, somit auch der Unternehmen. Wir unterstützen diese Programme, denn sie haben aus unserer Sicht Beispielfunktion für die gesamte Städtebauförderung. Mit dem Gesetz zur Stärkung innerstädtischer Geschäftsquartiere (INGE) hat Hessen eine Vorreiterrolle eingenommen und als erstes Flächenbundesland das Konzept der Business Improvement Districts (BID) aufgegriffen. Hier haben Private die Möglichkeit, mit einem schlagkräftigen Instrument ihr eigenes Umfeld aufzuwerten. Die vier Projekte in der Gießener Innenstadt zeigen, dass mit INGE ein wichtiges Instrument geschaffen wurde. In Baunatal hat sich ebenfalls ein BID-Projekt etabliert. Die Innenstadt von Offenbach soll ab Anfang 2011 durch ein BID-Projekt auf gewertet werden. Wie es sein soll: Attraktive und funktionierende Innenstädte sind ein wichtiger Standortfaktor und dienen gleichzeitig als Identifikati- onskerne für gesamte Regionen. Somit sind sie für die gesamte Wirtschaft von besonderer Bedeutung. Urbanes Leben in den Innenstädten und deren städtebauliche Qualität sind wichtige Grundlagen für das Standortmarketing. Deshalb sollten die Instrumente zur Stärkung der Innenstädte konsequent genutzt und weiterentwickelt werden. Was zu tun ist: F ür die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel sollten auf lokaler und regionaler Ebene transparente und verbindliche Rahmenbedingungen z.B. in Form von Einzelhandelskonzepten entwickelt werden. Ausgangspunkt für solche Konzepte sind in der Regel Politik und Verwaltung. Bei der Erstellung sollten aber auch Unternehmen, IHKs, Einzelhandelsverband und andere Betroffene eingebunden werden. Diese Konzepte sollten Flexibilität für die Weiterentwicklung von Einzelhandelskonzepten bieten und eine Basis für einen fairen Wettbewerb zwischen verschiedenen Anbietern sein. Der Wettbewerb „Ab in die Mitte“ setzt wichtige Impulse. Deshalb sollte er auch in den nächsten Jahren stattfinden. Das INGE-Gesetz ist bis Ende 2010 befristet. Es sollte auf Basis der durchgeführten Evaluation weiterentwickelt und für weitere fünf Jahre verlängert werden. Private Initiativen, die die Nutzung des Instruments INGE planen, sollten unterstützt werden. Das Programm der klassischen Stadtsanierung sollte perspektivisch zurückgefahren bzw. langfristig eingestellt werden. Stattdessen sollten die modernen, stark auf Beteiligung der Privaten setzenden Programme, wie Aktive Kernbereiche und Stadtumbau, gestärkt und ausgebaut werden. Stadtentwicklung und Handel Wirtschaftspolitische Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern 39 Verkaufsoffene Sonntage Wie es ist: Nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz darf pro Gemeinde viermal im Jahr ein verkaufsoffener Sonntag festge- setzt werden. Wird in größeren Städten für das ganze Stadtgebiet eine Sonntagsöffnung genehmigt, so übt die Innen- stadt mit ihrem umfangreichen Angebot eine derartige Anziehungskraft auf die Kunden aus, dass in den geöffneten Geschäften in den Einkaufsbereichen in den Stadtteilen kaum ein Kunde anzutreffen ist. Das gleiche Phänomen ist in Gemeinden mit unterschiedlich großen Ortsteilen wahrzunehmen. Gerade aber der Einzelhandel in den Stadtteil- oder den Ortsteilzentren mit seiner wichtigen Nahversorgungsfunktion sieht sich vor besondere Herausforderungen gestellt. Bei einer zeitgleichen Sonntagsöffnung ist ihm faktisch die Chance genommen, sich an diesen verkaufsoffenen Sonn- tagen dem Kunden zu präsentieren. Ein weiteres Problem ist die uneinheitliche Praxis der Gemeinden bei der Festsetzung der verkaufsoffenen Sonntage. Die Auslegung der gesetzlichen Regelungen ist von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich. Die Anforderungen an die Veranstaltungen, aus deren Anlass eine Sonntagsöffnung viermal im Jahr genehmigt werden darf, sind sehr unterschiedlich. Dies führt dazu, dass es Kommunen in Hessen gibt, die aus Sicht ihrer Verwaltung keine geeigneten Veranstaltungen haben, um einen Sonntagsverkauf festzusetzen. Deren Nachbargemeinde genehmigt jedoch un- ter geringsten Voraussetzungen einen Sonntagsverkauf. Dies führt zu Wettbewerbsverzerrungen, da die Kunden die verkaufsoffenen Sonntage in der Nachbargemeinde wahrnehmen, in der eigenen Gemeinde der Einzelhandel unter gleichen Voraussetzungen aber nicht öffnen darf. Wie es sein sollte: Gerade für inhabergeführte, kleinere und mittelständische Einzelhändler in den Stadt- und Ortsteilen ist es besonders wichtig, sich viermal im Jahr ohne Wochentagsstress und ungleichem Wettbewerb durch die Innenstadt ihren Kunden präsentieren zu können. Daher sollten künftig wieder vier Sonntagsverkäufe im Jahr pro Stadtteil ermöglicht werden. Vor Inkrafttreten des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes wurde im Wege der Auslegung des alten Bundes-Laden- schlussgesetzes eine solche stadtteilweise Sonntagsöffnung ermöglicht. Um Wettbewerbsverzerrungen für den Einzelhandel, insbesondere zwischen benachbarten Gemeinden, wegen einer unterschiedlichen Festsetzungspraxis für Sonntagsverkäufe zu vermeiden, sollte die Genehmigung der verkaufsoffenen Sonntage nicht mehr zwingend an zeitgleich stattfindende Veranstaltungen gekoppelt sein. Vielmehr sollte dies auf freiwilliger Basis natürlich auch künftig möglich sein. Was zu tun ist: Um eine stadtteilweise Sonntagsöffnung künftig zu ermöglichen, ist eine Option, den § 6 Abs. 1 Hessisches Laden öffnungsgesetz in diesem Sinne zu ändern, bzw. § 6 Abs. 2 zu konkretisieren. Ferner könnte durch eine Verwaltungs- vorschrift eine Auslegungsregel für die Kommunalverwaltungen als Genehmigungsbehörden erlassen werden, die eine solche Genehmigungspraxis beschreibt. Ebenso sollte zur Entkoppelung der Genehmigung verkaufsoffener Sonntage von Veranstaltungen in § 6 Abs. 1 Hessi- sches Ladenöffnungsgesetz der Passus „aus Anlass von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstal- tungen“ gestrichen werden. Stadtentwicklung und Handel 40 Wirtschaftspolitische Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern Steuern Die steuerrechtliche Gesetzgebung liegt im Hoheitsbereich des Bundes. Für die hessischen IHKs besteht die Möglich- keit, über die Arbeitsgemeinschaft auf das hessische Finanzministerium bzw. auf die hessische Landesregierung und damit auf den Bundesrat Einfluss zu nehmen. So können die steuer- und finanzpolitischen Interessen der Unterneh- men der Region vertreten werden. Mindestbesteuerung Wie es ist: Die Mindestbesteuerungsregelung verweigert ab 1 Mio. € Gewinn die sofortige Verrechnung von 40 % der in Vor jahren entstandenen Verluste mit aktuellen Gewinnen. Die international unübliche Regelung ist ein erheblicher Nachteil für Unternehmen am Investitionsstandort Deutschland. Hierdurch wird das Leistungsfähigkeitsprinzip verletzt, denn Gewinne werden voll besteuert, wohingegen Verluste nur eingeschränkt verrechnet werden können. Wie es sein soll: Den Unternehmen wird eine weitgehend unbeschränkte Verlustverrechnung auch für die Vergangenheit (Verlust rücktrag) gewährt. Was zu tun ist: Die Mindestbesteuerung sollte abgeschafft werden. Der Verlustrücktrag für Verluste, die ab 2009 entstehen, sollte auf 2 bis 3 Jahre erweitert werden. Verlustabzugsbeschränkung (Mantelkauf) Wie es ist: Die sog. Mantelkaufregelung des § 8c Körperschaftsteuergesetz sieht den Anteilseignerwechsel i.H.v. 25 % bzw. 50 % als alleiniges Kriterium für die Verlustabzugsbeschränkung bei Unternehmen an. Ein anteiliger Untergang des Verlusts erfolgt, wenn innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren mehr als 25 % der Anteile übertragen werden. Sobald die Schwelle von 50 % innerhalb von 5 Jahren überschritten wird, geht der Verlustvortrag bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer vollständig unter. Damit schießt die Mantelkaufregelung weit über das eigentliche Ziel, den Handel von Verlustvorträgen zu unterbinden. Wie es sein soll: Betriebswirtschaftlich sinnvolle Umstrukturierungen werden durch eine Konzernklausel ermöglicht. Was zu tun ist: Die Verlustabzugsbeschränkung sollte auf missbräuchliche „Mantelkäufe“ beschränkt werden. Steuern, Finanzen und Gebühren | Steuern Wirtschaftspolitische Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern 41 Zinsschranke Wie es ist: Durch die Zinsschrankenregelung sind Zinsaufwendungen ab einer bestimmten Größenordnung nicht als Betriebsaus- gabe abziehbar. Übersteigen die Zinsaufwendungen die Zinserträge, sind sie bis zu einem Betrag von 3 Mio. € voll abzugsfähig (Freigrenze). Mit Überschreiten dieser Grenze ist der gesamte negative Zinssaldo nur bis zu 30 % des um die Zinsaufwendungen und Abschreibungen erhöhten und um die Zinserträge verminderten maßgeblichen Gewinns vor Steuern (= EBITDA) abziehbar. Die eingeschränkte Möglichkeit, Zinsaufwendungen als Betriebsausgabe abzuziehen, kommt einer Substanzbesteuerung gleich und ist für betroffene Unternehmen sehr problematisch. Wie es sein soll: Zinsaufwendungen sind voll als Betriebsausgabe abziehbar. Was zu tun ist: Die Zinsschrankenregelung sollte abgeschafft werden. Sie sollte durch eine einfache und unbürokratische Miss- brauchsbekämpfungsregelung ersetzt werden. Gewerbesteuer Wie es ist: Durch die Gewerbesteuerreform im Jahr 2008 ist die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer erweitert worden. Insbesondere wurde die Hinzurechnung gewinnunabhängiger Elemente zum Gewinn eines Unternehmens ausgeweitet. Die teilweise Hinzurechnung von Mieten, Pachten, Leasingraten, Lizenzen u.a. und die Hinzurechnung aller Zinsauf- wendungen führen insbesondere in der Krise zu einer erheblichen Substanzbesteuerung bei der Gewerbesteuer. Das bedeutet, dass Unternehmen auch dann Gewerbesteuer zahlen, wenn sie in einem Jahr gar keinen Gewinn erwirt- schaften. Wie es sein soll: Die Gewerbesteuer ist eine reine Gewinnsteuer. Was zu tun ist: Die Erweiterung der Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer sollte rückgängig gemacht werden. Dadurch würde bei der Gewerbesteuer eine Besteuerung des Gewinns und somit der Leistungsfähigkeit eines Betriebes erfolgen. Im Idealfall wird die Gewerbesteuer durch eine Gemeindegewinnsteuer mit Hebesatzrecht ersetzt. Als Ausgleich sollten die Kommunen an einer stabilen Steuer, z.B. Lohn- und/oder Umsatzsteuer, höher beteiligt werden. Steuern | Steuern, Finanzen und Gebühren 42 Wirtschaftspolitische Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern Funktionsverlagerung Wie es ist: Durch die Funktionsverlagerungsverordnung werden nicht realisierte Gewinne, die potenziell zukünftig im Ausland entstehen können, besteuert. Dies ist z.B. bei der betriebswirtschaftlich notwendigen Verlagerung von Produktions stätten ins Ausland der Fall. Die fehlende internationale Abstimmung bei dieser Regelung geht zu Lasten der Unter- nehmen in Deutschland. Die Regelung wirkt wie ein Fremdkörper in einer globalisierten Welt. Wie es sein soll: Im Ausland zu erwartende zukünftige Gewinne werden in Deutschland nicht versteuert. Was zu tun ist: Die Funktionsverlagerungsregelung sollte auf ein international übliches Maß beschränkt werden. Systematische Doppelbesteuerungen (In- und Ausland) sollten vermieden werden. Sanierungsgewinne Wie es ist: Durch einen Sanierungsgewinn erhöht sich das Betriebsvermögen eines Unternehmens. Ein Sanierungsgewinn entsteht dadurch, dass Schulden zum Zweck der Sanierung des Unternehmens ganz oder teilweise erlassen werden. Voraus- setzung für die Annahme eines steuerbegünstigten Sanierungsgewinns sind insbesondere die Sanierungsbedürftigkeit und die Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens. Die derzeitigen Voraussetzungen zur Steuerfreiheit von Sanierungs- gewinnen sind lediglich im sog. Sanierungserlass geregelt und damit ohne klare Rechtsgrundlage. Wie es sein soll: Sanierungsgewinne sind steuerfrei, auch bei der Gewerbesteuer. Was zu tun ist: Voraussetzungen und Folgen bei Sanierungsgewinnen sollten gesetzlich klar im Sinne des Sanierungserlasses geregelt werden. Die gegenwärtige Regelung als verwaltungsinterne Erlassregelung (Sanierungserlass vom 27.03.2003) reicht nicht aus. Steuern, Finanzen und Gebühren | Steuern Wirtschaftspolitische Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern 43 Einkommensteuer Wie es ist: Der Einkommensteuertarif wurde über Jahrzehnte weder an Inflation noch an nominale Einkommenssteigerungen angepasst. Dadurch wurden die steuerlichen Pauschal- und Freibeträge stetig entwertet sowie die Belastung durch die Progression verstärkt. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von kalter Progression. Das ist die Steuermehr- belastung, die dann eintritt, wenn Gewinn- und Lohnsteigerungen lediglich zu einem Inflationsausgleich führen und gleichzeitig der Einkommensteuertarif nicht der Inflationsrate angepasst wird. Der Staat darf seine Bürger nicht über Gebühr belasten. Normalverdienende Unternehmer oder Arbeitnehmer, liegen schon heute in der Nähe des Spitzensteuersatzes: Der Spitzensteuersatz wurde im Jahr 2006 schon mit dem Doppelten des durchschnittlichen Haushaltseinkommens erreicht, während dies 1970 erst mit dem siebenfachen Durchschnittseinkommen der Fall war. Den Einkommensteuerzahlern verbleibt Netto zu wenig vom Brutto. Insbesondere mittlere Einkommen werden durch den Knick im Lohn- und Einkommensteuertarif (sog. Mittelstandsbauch) hoch belastet. Wie es sein soll: Das Steuersystem ist insgesamt verständlich und international wettbewerbsfähig. Die Vorschriften sind konsistent. Was zu tun ist: Das Steuersystem sollte vereinfacht werden. Der Einkommensteuertarif und die Pauschal- und Freibeträge sollten inflationsbereinigend angepasst werden. Es sollte eine Erhöhung des zu versteuernden Einkommens von ca. 53.000 € auf ca. 80.000 € erfolgen, ab dem die erste und einzige Proportionalzone von 42 % beginnt. Der leistungsfeindliche sog. Mittelstandsbauch sollte entfernt werden. Umsatzsteuer Wie es ist: Das Umsatzsteuersystem bietet Unternehmen derzeit keine einfachen und gut handhabbaren Regelungen. Es be- stehen vielmehr – vor allem bei grenzüberschreitender Tätigkeit von Unternehmen – zahlreiche Risiken (Beleg- und Buchnachweise). Der ermäßigte Umsatzsteuersatz (7 statt 19 %) enthält teilweise nicht nachvollziehbare und wenig zielgerichtete Regelungen. Das Umsatzsteuerrecht fordert bei Rechnungen, die auf elektronischem Weg übermittelt werden, dass die Rechnung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist. Für Unternehmen entsteht dadurch ein sehr hoher verwaltungsmäßiger Aufwand. Wie es sein soll: Das Umsatzsteuersystem ist binnenmarkttauglich. Es erfolgt eine Rückbesinnung auf das Ursprungslandprinzip. Was zu tun ist: Die bürokratischen Belastungen sollten reduziert werden. Es sollten weniger Ausnahmen gelten und der Regelsteuer- satz sollte im Rahmen fiskalischer Möglichkeiten abgesenkt werden. Elektronische Rechnungen sollten wie Papierrech- nungen behandelt werden (vgl. EU-Änderungsrichtlinie Rechnungsstellungsvorschriften vom 13.07.2010); die elektro- nische Signatur sollte praxisgerecht ausgestaltet werden. Steuern | Steuern, Finanzen und Gebühren 44 Wirtschaftspolitische Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern Aufbewahrungsfristen Wie es ist: Die Frist zur Aufbewahrung von Buchungsbelegen wurde im Jahr 1998 von 6 auf 10 Jahre verlängert. Mit dem Steuersenkungsgesetz wurde zum 1.1.2002 ein umfassendes elektronisches Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung eingeführt. Seither besteht das Gebot der maschinellen Auswertbarkeit dieser Daten während der gesamten Dauer der Aufbewahrungspflicht, also auch nach Durchführung und Abschluss einer Außenprüfung. Der Unternehmer muss ungeachtet des technischen Fortschritts die ursprünglichen, oftmals unwirtschaftlichen und ungenügend funktions- tüchtigen EDV-Anlagen und Programme nebst sachkundigem Bedienungspersonal vorhalten. Wie es sein soll: Als Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege gelten 5 Jahre. Was zu tun ist: Die steuerliche Betriebsprüfung sollte zeitlich gestrafft, auf Schwerpunkte begrenzt und vor allem näher am Veran lagungsjahr stattfinden. Sie sollte spätestens nach 5 Jahren seit dem Veranlagungsjahr abgeschlossen sein. Die Auf bewahrungsfrist für Buchungsbelege wird entsprechend auf 5 Jahre verkürzt. Verrechnungspreise Wie es ist: Bei Geschäftsbeziehungen mit nahe stehenden Personen im Ausland, z.B. mit ausländischen Tochtergesellschaften, sind deutsche Unternehmen verpflichtet, ausführliche Dokumentationen über die Angemessenheit des Verrechnungs- preises der Waren oder auch Dienstleistungen zu erstellen. Bei Nichterfüllung dieser Pflichten kann die Finanzbehörde ohne weitere Prüfung von einer Unangemessenheit der Preise ausgehen und Hinzuschätzungen zum Ergebnis vorneh- men. Wie es sein soll: Es bestehen nur wenige Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten. Die Finanzbehörde nimmt keine Hinzuschät- zungen zum Ergebnis vor. Was zu tun ist: Die engmaschigen Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten der Gewinnaufzeichnungsverordnung (GAufzVO) sollten reduziert und die Schwellen für weitergehende Erleichterungen mindestens verdoppelt werden. Außerdem sollte keine Hinzuschätzung bei Verletzung der Aufzeichnungs- und Vorlagepflichten durch ausländische Vertrags partner erfolgen. Steuern, Finanzen und Gebühren | Steuern Steuern | Steuern, Finan- zen und Gebühren Wirtschaftspolitische Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern 45 Erbschaft- und Schenkungsteuer Wie es ist: Bei der Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen im Unternehmensbereich bestehen verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber dem seit 2009 geltenden Gesetz. Insbesondere die steuerliche Ungleichbehandlung der Erben ist eine erhebliche Schwachstelle. Wie es sein soll: Der Generationenübergang in Familienunternehmen wird durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht erschwert. Was zu tun ist: Die Erbschaft- und Schenkungsteuer sollte für Unternehmen klar im Voraus kalkulierbar sein. Niedrige Tarife und eine breite Bemessungsgrundlage sind daher besser als selektive Verschonungen. Der beste Weg wäre ein Verzicht auf die Steuer. Bankenabgabe und Finanzmarktsteuer Wie es ist: Aufgrund der Finanzkrise beabsichtigt die Bundesregierung, neben einer Bankenabgabe eine Finanzmarktsteuer ein zuführen. Eine Finanzmarktsteuer würde sämtliche Transaktionen am Finanzmarkt verteuern. Davon wären auch Un- ternehmen negativ betroffen. Die hessische Landesregierung unterstützt das Vorhaben, obwohl der Koalitionsvertrag von 2009 den Passus „Wir werden keine neuen Steuern und Abgaben einführen“ enthält. Wie es sein soll: Eine Finanzmarktsteuer wird nicht eingeführt. Steuern | Steuern, Finanzen und Gebühren Steuern | Steuern, Finan- zen und Gebühren 46 Wirtschaftspolitische Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern Energiesteuer Wie es ist: Die deutschen Energiesteuersätze liegen deutlich über den EU-Sätzen und noch deutlicher über der außereuropäischen Energiesteuerbelastung. Das produzierende Gewerbe in Deutschland erhält derzeit bei Erfüllung bestimmter Vorausset- zungen bei der Energie- und Stromsteuer Ermäßigungen (Steuersatzermäßigung und Spitzenausgleich). Die Bundes- regierung will den Unternehmen ab 2011 Steuervergünstigungen in Höhe von rund 1 Mrd. Euro (2011 und 2012) bzw. rund 1,5 Mrd. Euro (ab 2013) streichen. Unternehmen müssen somit mit erheblichen Steuererhöhungen rechnen. Wie es sein soll: Unternehmen mit energieintensiven Produktionsprozessen werden bei der Energie- und Stromsteuer entlastet. Was zu tun ist: Die Steuerermäßigungen bei der Energie- und Stromsteuer sollten erhalten bleiben, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen im internationalen Vergleich zu gewährleisten. Nur so können der energieintensiven Produktion in Deutschland weiterhin ein attraktiver Standort geboten und der Abbau von Arbeitsplätzen verhindert werden. Nichtanwendungserlasse Wie es ist: Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht sog. Nichtanwendungserlasse in Steuerangelegenheiten. Darun- ter versteht man BMF-Schreiben, die im Bundessteuerblatt wie eine allgemeine Verwaltungsvorschrift veröffentlicht werden. Diese verpflichten die Finanzbehörden, eine bestimmte, gleichzeitig im Bundessteuerblatt veröffentlichte Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden. Wie es sein soll: Die Umsetzung unternehmerfreundlicher BFH-Urteile wird von der Finanzverwaltung gewährleistet. Was zu tun ist: Das Vertrauen in den Rechtsstaat sollte durch eine schnelle und vollständige Anwendung der BFH-Urteile durch die Finanzverwaltung gestärkt werden. Die Praxis der Nichtanwendungserlasse sollte demnach eingeschränkt werden. Steuern, Finanzen und Gebühren | Steuern Wirtschaftspolitische Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern 47 Gruppenbesteuerung Wie es ist: Die Regelungen zur ertragsteuerlichen Organschaft stehen schon seit längerer Zeit in intensiver Diskussion. Ein wesentlicher Kritikpunkt ist der Gewinnabführungsvertrag als Voraussetzung für die Organschaft. Dieser sei zu formalistisch und führe in der Praxis zu erheblichen Anwendungsproblemen (z.B. Ausgleichsposten bei Mehr- und Minderabführungen). Zudem hebe der Gewinnabführungsvertrag die Haftungssegmentierung der Organgesellschaf- ten auf und schränke deren Ergebnisverantwortung ein. Daher wird im Zusammenhang mit den Überlegungen für ein modernes Gruppenbesteuerungssystem in Deutschland unter anderem die Abschaffung des Gewinnabführungsvertrags gefordert. Wie es sein soll: Anstelle der bisherigen Organschaft ist ein modernes, europataugliches Gruppenbesteuerungssystem etabliert. Was zu tun ist: Der Gewinnabführungsvertrag sollte abgeschafft und durch ein einfaches und flexibles Gruppenbesteuerungssystem ersetzt werden. Neben der Ermöglichung des innerkonzernlichen Verlustausgleichs sollte der Grundsatz der Besteue- rung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gewahrt werden. E-Bilanz Wie es ist: Die elektronische Übermittlung der Handels- bzw. der Steuerbilanz (E-Bilanz) sowie der steuerlichen Überleitungs rechnung ans Finanzamt wird erstmals für Wirtschaftsjahre ab 2011 verpflichtend. Wie es sein soll: Im Rahmen der weiteren Umsetzung der §§ 5b und 51 Abs. 4 Nr. 1b Einkommensteuergesetz werden keine über den Wortlaut und Zweck des Gesetzes hinausgehenden Erschwernisse für Unternehmen geschaffen. Was zu tun ist: Angesichts der grundlegenden Umstellung auf ein elektronisches Übermittlungsverfahren ist für den Prozess der Anpassung der Rechnungslegungssysteme an die für die E-Bilanz benötigten Daten ein Zeitraum von mindestens zwölf Monaten zu veranschlagen. Der Entwurf des BMF-Schreibens zur E-Bilanz wurde erst am 31.8.2010 veröffent- licht. Deshalb sollte die Verpflichtung zur elektronischen Bilanzübermittlung auf mindestens den 1.1.2012 verschoben werden. Steuern | Steuern, Finanzen und Gebühren 48 Wirtschaftspolitische Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern Staatsverschuldung Wie es ist: Die Staatsverschuldung des Landes Hessen liegt zur Jahresmitte 2010 bei knapp 38 Milliarden Euro. Das jährliche strukturelle Defizit des Landeshaushalts (2010: 2,1 Milliarden Euro) erhöht den Schuldenstand kontinuierlich. Die hohen Schulden verpflichten das Land Hessen, laufende Kredite mit hohen Zinszahlungen zu bedienen. Dieses Geld fehlt für öffentliche Investitionen. Durch die hohe Staatsverschuldung besteht zudem die Gefahr, dass es auf Landes- und Kommunalebene zu Steuer- und Abgabenerhöhungen kommt, die auch die Unternehmen treffen würden. Wie es sein soll: Auf allen staatlichen Ebenen liegen ausgeglichene Haushalte vor. Was zu tun ist: Das strukturelle Defizit des Landes sollte in konjunkturell guten Zeiten überproportional durch Ausgabenkürzungen und konjunkturell bedingt höhere Steuereinnahmen verringert werden, um die Schuldenbremse einzuhalten. Die Schuldenbremse des Grundgesetzes sieht für die Bundesländer vor, dass ab dem Jahr 2020 eine strukturelle Neu verschuldung gänzlich untersagt ist. In einer Rezessionsphase sollte das Defizit nicht abgebaut werden, weil sonst das Sozialprodukt noch stärker einbricht. Länderfinanzausgleich Wie es ist: Der Länderfinanzausgleich leidet weiterhin an zahlreichen sachfremden Sonderbestimmungen und hohen Grenzbelas- tungen sowohl der ausgleichsberechtigten als auch der meisten ausgleichsverpflichteten Länder. Das Land Hessen ver- liert über den Länderfinanzausgleich einen nicht unerheblichen Teil seiner Steuereinnahmen. Dies wird u.a. vom Land als Argument herangezogen, im Jahr 2011 den Anteil des Landes am Kommunalen Finanzausgleich um 360 Mio. € zu kürzen. Den hessischen Kommunen gehen dadurch Einnahmen verloren. In der Folge kann es zu kommunalen Steuer- und Abgabenerhöhungen kommen, die auch die Unternehmen treffen würden. Wie es sein soll: Der Länderfinanzausgleich setzt den Bundesländern Anreize für mehr Wachstum. Was zu tun ist: Der Länderfinanzausgleich sollte mittelfristig so umgestaltet werden, dass den Ländern die durch eigene Wachstums- politik erwirtschafteten Finanzmittel mindestens zur Hälfte verbleiben. Steuern, Finanzen und Gebühren | Finanzen, Landes- und Kommunalhaushalte Wirtschaftspolitische Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern 49 Kommunaler Finanzausgleich Wie es ist: Der kommunale Finanzausgleich ist in seinen Berechnungen und Wirkungen intransparent und nicht nachvollziehbar. Wie es sein soll: Der kommunale Finanzausgleich begünstigt den gesunden Standortwettbewerb der Kommunen, indem er Investitionen in die Zukunftsfähigkeit von Kommunen honoriert und Gewerbesteuerzugewinne in den Kommunen belässt, anstatt sie zu sozialisieren. Was zu tun ist: Das System des kommunalen Finanzausgleichs ist auf seine Aktualität und Zukunftsfähigkeit zu prüfen und durch ein einfaches, transparentes und den Standortwettbewerb förderndes System zu ersetzen. Finanzen, Landes- und Kommunalhaushalte | Steuern, Finanzen und Gebühren 50 Wirtschaftspolitische Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern Reform des Rundfunkgebührensystems Wie es ist: Bei der Überarbeitung der zurzeit geltenden Regelung der Rundfunkgebühren, die auf einer Geräteabgabe basiert, wird jetzt der der schon lange erforderliche Paradigmenwechsel eingeläutet. Im Entwurf der Ministerpräsidenten wird die Geräteabgabe für die Unternehmen durch eine Betriebsstättenabgabe ersetzt. Die Betriebsstättenabgabe wird gestaffelt und richtet sich nach der Mitarbeiterzahl pro Betriebsstätte. Sonderregelungen soll es für Hotels und für auf Unternehmen zugelassene Fahrzeuge geben, sie werden zusätzlich abgabepflichtig. Wie es sein soll: Die Rundfunkgebührenpflicht leitet sich aus den Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab und ist unab- hängig von der tatsächlichen Nutzung. Grundsätzlich können nur Personen Radio hören und fernsehen, deshalb entrichten auch nur Personen (Bürger) Rundfunkgebühren. Wenn eine Betriebsstättenabgabe erhoben wird, werden die Unternehmen durch die Gebührenpflicht nicht überdurchschnittlich belastet. Die Betriebsstättenabgabe sollte dann eine Staffelung enthalten. Eine zusätzliche Belastung einzelner Branchen (Übernachtungsbetriebe, Dienstwagen) unterbleibt. Mit der politisch geforderten Beteiligung der Wirtschaft an der Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks dürfen aber an anderer Stelle keine Wettbewerbsnachteile durch das Engagement der GEZ-finanzierten Sender aufkommen, z.B. im Online-Bereich. Was zu tun ist: Die grundlegende Änderung des Systems der Rundfunkgebühren weg von der Geräteabgabe hin zu einer Betriebs stättenabgabe wird begrüßt und ist weiter zu verfolgen. Die einzelnen Regelungen der Betriebsstättenabgabe müssen überdacht werden. So sollte sie erst für Unternehmen mit mehr als einem Mitarbeiter greifen, um eine überproportional hohe Belastung gerade kleiner Unternehmen und Existenzgründer zu verhindern. Die unverhältnis- mäßige Belastung von Unternehmen mit vielen Filialen bei vergleichsweise geringer Mitarbeiterzahl, Dienstwagen und Übernachtungsbetrieben muss abgeändert werden. Steuern, Finanzen und Gebühren | Gebühren Wirtschaftspolitische Positionen der hessischen Industrie- und Handelskammern 51 Impressum Layout: Zully Kostka www.zumiko.de November 2010 Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit Quellenangabe gestattet, Belegexemplar erbeten. Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main Frankfurter Straße 90 63067 Offenbach Telefon +49 69 8207-0 Telefax +49 69 8207-199 www.offenbach.ihk.de www.ihk-hessen.de
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