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Die Europäische Union hat ihr 21. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen und verschärft damit den wirtschaftlichen Druck auf die russische Kriegswirtschaft weiter. Im Fokus der neuen Maßnahmen stehen insbesondere die Bereiche Energie, Finanzdienstleistungen, Kryptowährungen, Handel sowie der militärisch-industrielle Komplex . Zudem umfasst das Paket mit 218 neuen Listungen – darunter 48 Personen und 170 Organisationen – die größte Erweiterung der EU-Sanktionsliste seit vier Jahren. Im Finanzsektor werden Vermögenssperren und Finanzierungsverbote gegen zahlreiche russische Banken und Finanzinstitute verhängt. Darüber hinaus weitet die EU ihre Maßnahmen auf weitere Kreditinstitute und Kryptodienstleister aus, die zur Umgehung bestehender Sanktionen beitragen könnten. Erstmals wird zudem die Möglichkeit geschaffen, Kryptodienstleister in Drittstaaten vollständig vom EU-Markt auszuschließen, wenn sie Russland bei der Sanktionsumgehung unterstützen. Auch im Energiesektor werden die Maßnahmen ausgeweitet. Die EU hält am Ölpreisdeckel für russisches Rohöl fest und setzt dessen automatische Anpassung bis Juli 2027 aus. Zudem werden weitere Schiffe der sogenannten russischen „Schattenflotte“, zusätzliche Unternehmen des Ölsektors sowie Akteure aus den Bereichen Gold, Diamanten und Bergbau sanktioniert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Einschränkung von Russlands militärischer Leistungsfähigkeit. Neue Exportbeschränkungen betreffen unter anderem Güter und Technologien, die für die Rüstungsindustrie sowie die Produktion von Drohnen und anderen militärischen Anwendungen genutzt werden können. Zudem werden weitere Unternehmen aus Russland und Drittländern mit verschärften Handels- und Exportbeschränkungen belegt. Für Unternehmen in der EU bedeutet das neue Sanktionspaket insbesondere einen erhöhten Prüfungsbedarf bei Geschäftsbeziehungen, Zahlungsströmen und Lieferketten. Die neuen Regelungen sind bereits in Kraft und bei Exportkontroll- und Compliance-Prüfungen zu berücksichtigen. Mehr erfahren unter ⇒ Ukraine-Krieg: Informationen für die Wirtschaft
Mehr Flexibilität bei der Qualifizierung Eine zentrale Neuerung betrifft die beschleunigte Grundqualifikation, die für viele Berufskraftfahrer Voraussetzung für den Berufseinstieg ist. Künftig kann die theoretische Prüfung nicht mehr nur auf Deutsch, sondern auch in mehreren Fremdsprachen abgelegt werden. Dazu gehören unter anderem Englisch, Arabisch, Polnisch, Rumänisch, Türkisch, Ukrainisch und weitere Sprachen. Für Unternehmen bedeutet dies einen deutlich erleichterten Zugang zu internationalen Bewerberinnen und Bewerbern. Sprachliche Hürden im Qualifizierungsprozess werden reduziert, wodurch Fachkräfte schneller einsatzfähig werden können. Kürzere Prüfungen, schnellerer Berufseinstieg Darüber hinaus wird die praktische Prüfung der Grundqualifikation deutlich verkürzt. Der bisherige Prüfungsteil zur „Bewältigung kritischer Situationen“ entfällt. Dadurch reduziert sich die praktische Prüfungsdauer um insgesamt 90 Minuten. Im Vergleich zur bisherigen Regelung profitieren Unternehmen von schnelleren Qualifizierungsprozessen und kürzeren Wartezeiten bis zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung. Gerade in einer Branche mit akutem Personalbedarf kann dies die Besetzung offener Stellen beschleunigen. Erleichterungen bei Führerscheinen aus dem Ausland Auch bei der Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse werden Verfahren vereinfacht. So sollen Führerscheine aus der Ukraine und Montenegro künftig prüfungsfrei in deutsche Fahrerlaubnisse umgeschrieben werden können. Zudem werden Führerscheine aus Drittstaaten anerkannt, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat umgetauscht wurden. Damit wird für Unternehmen die Rekrutierung internationaler Berufskraftfahrer attraktiver. Beschäftigte können schneller eingesetzt werden, da aufwändige und zeitintensive Anerkennungsverfahren teilweise entfallen. Positive Impulse für Unternehmen Die beschlossenen Änderungen adressieren mehrere Herausforderungen gleichzeitig: den Fachkräftemangel, lange Qualifizierungszeiten sowie Hürden bei der Integration internationaler Arbeitskräfte. Im Vergleich zu den bisherigen Regelungen werden Verfahren flexibler, Prüfungen praxisnäher und der Zugang zum Beruf erleichtert. Für Unternehmen der Transport- und Logistikbranche eröffnen sich dadurch zusätzliche Möglichkeiten, qualifiziertes Fahrpersonal zu gewinnen und vakante Stellen schneller zu besetzen. Insbesondere Betriebe, die bereits auf internationales Recruiting setzen oder dies künftig planen, können von den neuen Rahmenbedingungen profitieren. Quelle: Beschluss des Bundesrates zur Ersten Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (1067. Sitzung, TOP 61).
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FAV-Formulare – Negativerklärung Seite 1/1 Stand: Juli 2026 IHK Offenbach am Main Frankfurter Str. 90 63067 Offenbach am Main Negativerklärung nach § 24 FinVermV für das Kalenderjahr .................................................. Registrierungsnummer D-F- ODER ☐ Inhaber/-in einer Schubladenerlaubnis Erlaubnisinhaber/-in (bei natürlicher Person) Familienname Vorname/-n (Rufname bitte unterstreichen) Erlaubnisinhaberin (bei juristischer Person, z. B. GmbH, AG) Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform Familienname der/einer gesetzlich vertretenden Person Vorname/-n (Rufname bitte unterstreichen) Straße, Hausnummer (Hauptniederlassung) PLZ Ort Telefon* Fax* Mobil* E-Mail* * Felder mit freiwilligen Angaben, die ausschließlich zur Kommunikation im Rahmen der Antragsbearbeitung dienen Es wird hiermit versichert, dass im oben genannten Kalenderjahr keine nach § 34f/§ 34h GewO erlaubnispflichtige Tätigkeit ausgeübt worden ist und damit keine Verpflichtungen gemäß §§ 12 bis 23 FinVermV vorliegen. Mir ist bekannt, dass diese Erklärung nicht ausreicht, wenn im Prüfungszeitraum auch nur eine Vermittlung und/oder Beratung nach § 34f Abs. 1/§ 34h GewO erfolgt ist. Ferner ist mir bekannt, dass eine unvollständige oder unrichtige Erklärung eine Ordnungswidrigkeit begründet, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann und zum Widerruf der Erlaubnis nach § 34f/§ 34h GewO führen kann. Zudem ist die zustän- dige Behörde befugt, eine außerordentliche Prüfung nach § 24 Abs. 2 FinVermV auf Kosten des/der Erlaubnisinhabers/Erlaubnisinhaberin anzuordnen. Datenschutzrechtlicher Hinweis Die erfragten personenbezogenen Daten werden zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags benötigt. Die Erhebung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 S.1 c DS-GVO, den einschlägigen landesrechtlichen Datenschutzvorschriften und § 34f GewO. Die Informationspflichten der IHK Offenbach am Main gemäß Art. 13, 14 DS-GVO finden Sie auf der Webseite der IHK Offenbach am Main. Die weiteren freiwilligen Angaben (Telefon, Fax, Mobil, E-Mail) erheben und speichern wir zur leichteren Kontaktaufnahme im Rahmen des Erlaubnisverfah- rens und der nachträglichen Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen. Sie können Ihr Einverständnis in die Verarbeitung dieser freiwilligen Angaben jederzeit schriftlich oder per E-Mail an vermittler@offenbach.ihk.de widerrufen, sowie Auskunft, Berichtigung oder Löschung verlangen. ..................................................................................................... ................................................................................................................................................................ Ort, Datum Unterschrift des/der Erlaubnisinhabers/Erlaubnisinhaberin bzw. der gesetzlich vertretenden Person Bitte per E-Mail an: vermittler@offenbach.ihk.de https://www.offenbach.ihk.de/fileadmin/offenbach/40_footer/datenschutz/informationen-dsgvo/Erlaubnisse-34d-f-h-i-GewO-Info-Art.13-14-DSGVO-2023.pdf mailto:vermittler@offenbach.ihk.de mailto:vermittler@offenbach.ihk.de Negativerklärung nach 24 FinVermV für das Kalenderjahr: Registrierungsnummer DF: Familienname: Vornamen Rufname bitte unterstreichen: Im Handels Genossenschaftsoder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform: Familienname dereiner gesetzlich vertretenden Person: Vornamen Rufname bitte unterstreichen_2: Straße Hausnummer Hauptniederlassung: PLZ: Ort: Telefon: Fax: Mobil: EMail: Ort Datum: Schubladenerlaubnis: Off
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FAV-Formulare – Negativerklärung Seite 1/1 Stand: Juli 2026 IHK Offenbach am Main Frankfurter Str. 90 63067 Offenbach am Main Negativerklärung nach § 24 FinVermV für das Kalenderjahr .................................................. Registrierungsnummer D-F- ODER ☐ Inhaber/-in einer Schubladenerlaubnis Erlaubnisinhaber/-in (bei natürlicher Person) Familienname Vorname/-n (Rufname bitte unterstreichen) Erlaubnisinhaberin (bei juristischer Person, z. B. GmbH, AG) Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform Familienname der/einer gesetzlich vertretenden Person Vorname/-n (Rufname bitte unterstreichen) Straße, Hausnummer (Hauptniederlassung) PLZ Ort Telefon* Fax* Mobil* E-Mail* * Felder mit freiwilligen Angaben, die ausschließlich zur Kommunikation im Rahmen der Antragsbearbeitung dienen Es wird hiermit versichert, dass im oben genannten Kalenderjahr keine nach § 34f/§ 34h GewO erlaubnispflichtige Tätigkeit ausgeübt worden ist und damit keine Verpflichtungen gemäß §§ 12 bis 23 FinVermV vorliegen. Mir ist bekannt, dass diese Erklärung nicht ausreicht, wenn im Prüfungszeitraum auch nur eine Vermittlung und/oder Beratung nach § 34f Abs. 1/§ 34h GewO erfolgt ist. Ferner ist mir bekannt, dass eine unvollständige oder unrichtige Erklärung eine Ordnungswidrigkeit begründet, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann und zum Widerruf der Erlaubnis nach § 34f/§ 34h GewO führen kann. Zudem ist die zustän- dige Behörde befugt, eine außerordentliche Prüfung nach § 24 Abs. 2 FinVermV auf Kosten des/der Erlaubnisinhabers/Erlaubnisinhaberin anzuordnen. Datenschutzrechtlicher Hinweis Die erfragten personenbezogenen Daten werden zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags benötigt. Die Erhebung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 S.1 c DS-GVO, den einschlägigen landesrechtlichen Datenschutzvorschriften und § 34f GewO. Die Informationspflichten der IHK Offenbach am Main gemäß Art. 13, 14 DS-GVO finden Sie auf der Webseite der IHK Offenbach am Main. Die weiteren freiwilligen Angaben (Telefon, Fax, Mobil, E-Mail) erheben und speichern wir zur leichteren Kontaktaufnahme im Rahmen des Erlaubnisverfah- rens und der nachträglichen Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen. Sie können Ihr Einverständnis in die Verarbeitung dieser freiwilligen Angaben jederzeit schriftlich oder per E-Mail an vermittler@offenbach.ihk.de widerrufen, sowie Auskunft, Berichtigung oder Löschung verlangen. ..................................................................................................... ................................................................................................................................................................ Ort, Datum Unterschrift des/der Erlaubnisinhabers/Erlaubnisinhaberin bzw. der gesetzlich vertretenden Person Bitte per E-Mail an: vermittler@offenbach.ihk.de https://www.offenbach.ihk.de/fileadmin/offenbach/40_footer/datenschutz/informationen-dsgvo/Erlaubnisse-34d-f-h-i-GewO-Info-Art.13-14-DSGVO-2023.pdf mailto:vermittler@offenbach.ihk.de mailto:vermittler@offenbach.ihk.de Negativerklärung nach 24 FinVermV für das Kalenderjahr: Registrierungsnummer DF: Familienname: Vornamen Rufname bitte unterstreichen: Im Handels Genossenschaftsoder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform: Familienname dereiner gesetzlich vertretenden Person: Vornamen Rufname bitte unterstreichen_2: Straße Hausnummer Hauptniederlassung: PLZ: Ort: Telefon: Fax: Mobil: EMail: Ort Datum: Schubladenerlaubnis: Off
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