US-Handelspolitik im Fokus: Auswirkungen auf deutsche Unternehmen Seit Januar steht das USA-Geschäft im Zeichen der Zölle. Basiszölle, hohe branchenspezifische Zölle und angedrohte weitere Zollerhöhungen erschweren neue Vertragsabschlüsse und belasten bestehende Lieferbeziehungen. Mit einer Kurzbefragung vom 31. Juli bis 4. August 2025 an der sich 3.500 Unternehmen (davon 390 aus Hessen) beteiligt haben, hat die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) ein aktuelles Stimmungsbild eingefangen: Wie stark sind Unternehmen von den US-Handelsmaßnahmen betroffen, und welche Reaktionen und Strategien entwickeln sie? Die Ergebnisse sollen in politische Entscheidungsprozesse auf deutscher und europäischer Ebene einfließen, um die Interessen der Wirtschaft gezielter zu vertreten. Der EU-USA-Zoll-Deal vom 27. Juli bringt keine Entlastung – im Gegenteil: Ein Pauschalzoll von 15 % verteuert die meisten EU-Produkte in den USA weiter. Auch Arzneimittel aus Hessen, bislang ausgenommen, sind nun betroffen. Nur Kfz-Exporteure profitieren: Ihre Zölle sinken von zuletzt 27,5 % auf 15 %. 77 % der hessischen Unternehmen mit US-Geschäft sehen eine zusätzliche Belastung durch den US-Deal auf sich zukommen. Für Unternehmen ohne US-Geschäft sind die Auswirkungen weniger dramatisch. 63 Prozent erwarten keine Auswirkungen. Dennoch gehen 35 Prozent von einer Mehrbelastung aus. Die vollständigen Umfrageergebnisse Hessen: ► Zoll-Deal mit den USA bringt keine Erleichterung für hessische Unternehmen Bundesweit: ► Zoll-Deal mit den USA bringt der Wirtschaft neue Sorgen statt Erleichterung
Mit dem Auslaufen der bislang geltenden Zusatzzölle nach Section 122 des US Trade Act (10 % plus Meistbegünstigtenzollsatz (MFN)) am 24. Juli 2026 hat das US-Handelsministerium eine Proklamation zur Implementierung der Untersuchung zum Thema Zwangsarbeit nach Section 301 veröffentlicht. Für die Europäische Union und Taiwan gilt seitdem folgende Zollstruktur bei der Einfuhr von Waren in die USA: Produkte mit einem MFN-Zollsatz von weniger als 10 Prozent werden ab sofort mit einem Gesamtzollsatz von 10 Prozent belastet, wobei der MFN-Zoll bereits enthalten ist. Für Waren mit einem MFN-Zollsatz von mehr als 10 Prozent fällt ausschließlich der jeweilige MFN-Zoll an, zusätzliche Zölle werden nicht erhoben. Die Änderungen tragen somit dem sog. Turnberry-Deal Rechnung, indem sie festgelegte Obergrenze der zu erhebenden Zölle von maximal 15 Prozent berücksichtigen. Für Japan, die Republik Korea und die Schweiz gilt eine vergleichbare Regelung mit einem abweichenden Mindestzollsatz von 12,5 Prozent. Für eine Reihe weiterer Handelspartner, darunter Kanada, Mexiko, Indien, Indonesien, Malaysia und das Vereinigte Königreich, wird ein Zusatzzoll von 10 Prozent zuzüglich des jeweiligen MFN-Zolls erhoben. Für weitere 38 Länder, darunter China, beträgt der Zusatzzoll 12,5 Prozent zu den regulär geltenden MFN-Zöllen. Von den neuen Maßnahmen ausgenommen sind Waren, die bereits sektorspezifischen US-Zöllen unterliegen, insbesondere nach Section 232 auf bestimmte Stahl- und Aluminiumerzeugnisse, Kraftfahrzeuge sowie Halbleiter. Weitere Ausnahmen gelten für bestimmte Erzeugnisse und Rohstoffe, welche in den USA nicht in ausreichender Menge verfügbar sind, sowie für länderspezifische Besonderheiten. Welche länderspezifischen Ausnahmen für die EU gelten, regelt Anhang II Teil C der Proklamation (Annex II Part C). Die Ergebnisse und Auswirkungen wesentlicher weiterer handelspolitischer Untersuchungsverfahren bleiben derweil weiterhin offen. Dazu zählen u. a. die Ergebnisse der laufenden Section-301-Untersuchung zu globalen Überkapazitäten sowie die Untersuchung zur deutschen Pharmabepreisung. Unternehmen sollten die weitere Entwicklung der US-Handelspolitik und mögliche Auswirkungen auf bestehende Liefer- und Absatzstrukturen aufmerksam verfolgen.
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Die Europäische Union hat umfassende Wirtschaftssanktionen gegen Belarus in Kraft gesetzt. Eine Maßnahme auf die erzwungene Landung eines Ryanair-Flugzeuges und Menschenrechtsverletzungen. Die neuen gezielten Wirtschaftssanktionen beinhalten das Verbot, direkt oder indirekt Ausrüstung, Technologie oder Software, die in erster Linie für die Überwachung oder das Abhören des Internets und der Telefonkommunikation bestimmt sind, sowie Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck für militärische Zwecke an bestimmte Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Belarus zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben oder auszuführen. Der Handel mit Erdölprodukten, Kaliumchlorid ("Pottasche") und Waren, die für die Produktion oder Herstellung von Tabakprodukten verwendet werden, ist eingeschränkt. Darüber hinaus ist der Zugang zu den EU-Kapitalmärkten eingeschränkt und die Bereitstellung von Versicherungen und Rückversicherungen für die belarussische Regierung und belarussische öffentliche Einrichtungen und Agenturen ist verboten. Schließlich wird die Europäische Investitionsbank alle Auszahlungen oder Zahlungen im Rahmen bestehender Vereinbarungen in Bezug auf Projekte im öffentlichen Sektor sowie alle bestehenden Dienstleistungsverträge über technische Hilfe einstellen. Die Mitgliedstaaten werden außerdem verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um das Engagement der multilateralen Entwicklungsbanken, deren Mitglied sie sind, in Belarus zu begrenzen. Mit dem Beschluss werden die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 24. und 25. Mai 2021 vollständig umgesetzt, in denen die Staats- und Regierungschefs der EU den Rat aufforderten, belarussischen Fluggesellschaften das Überfliegen des EU-Luftraums zu untersagen und den von solchen Fluggesellschaften durchgeführten Flügen den Zugang zu EU-Flughäfen zu verwehren sowie die erforderlichen Maßnahmen, einschließlich zusätzlicher Listen von Personen und Einrichtungen auf der Grundlage des einschlägigen Sanktionsrahmens, zu erlassen und weitere gezielte Wirtschaftssanktionen zu verhängen. Alle diese Maßnahmen wurden inzwischen umgesetzt. Seit Oktober 2020 hat die EU schrittweise restriktive Maßnahmen gegen Belarus verhängt. Insgesamt 166 Personen und 15 Einrichtungen unterliegen derzeit restriktiven Maßnahmen, die ein Einfrieren von Vermögenswerten sowohl für natürliche als auch für juristische Personen sowie ein Reiseverbot für natürliche Personen umfassen. Zum Beschluss des Rates Verordnung (EU) 2021/1030 des Rates vom 24. Juni 2021 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus Beschluss (GASP) 2021/1031 des Rates vom 24. Juni 2021 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus
Steigende Nachfrage trifft auf Produktions- und Logistikprobleme Laut einer Befragung der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und der Auslandshandelskammern (AHK) unter 3.200 deutschen Unternehmen im Ausland spitzen sich die Lieferkettenprobleme im Welthandel aktuell weiter zu. Inzwischen haben mehr als die Hälfte der deutschen Unternehmen im Ausland Probleme in ihren Lieferketten oder der Logistik – ein Anstieg um 14 Prozent im Vergleich zum Frühjahr. Es gibt vielfältige Gründe für die aktuellen Lieferschwierigkeiten und Preissteigerungen . Angesichts der Herausforderungen im internationalen Geschäft planen über die Hälfte der Unternehmen, Lieferketten anzupassen oder haben dies bereits getan. Das gilt v or allem für Industrie- und Bauunternehmen (67 Prozent von ihnen wollen ihre Lieferketten neu sortieren) und Handelsunternehmen (59 Prozent). Bei den Anpassungen der Lieferketten gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Weltregionen. Den Spitzenwert in der Einzelbetrachtung wichtiger deutscher Handelspartner erreicht das Vereinigte Königreich. Dort passen 77 Prozent der Unternehmen ihre Lieferketten an. Die Ergebnisse im Einzelnen finden sie direkt in der
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Positiv denken und leben: 3 Möglichkeiten, wie es funktioniert Drei Erfolgsgeheimnisse Verhaltensmuster „schwieriger“ Menschen, Bürger, Vorgesetzten und Kollegen erkennen Missverständnisse vermeiden – wer fragt, der führt! Sollte man Streit (immer) aus dem Wege gehen? Konflikte – Quelle neuer Energie und Fortschritt Strategien zur Konfliktbewältigung Anti-Ärger-Training - werden Sie Chef Ihrer Emotionen Beleidigen, Drohen, Schimpfen, Schreien – was tun, wenn es passiert? Schlagfertigkeitstraining Praktische Übungen zu Ihren Beispielen Sie lernen, konstruktiv und lösungsorientiert in schwierigen Situationen mit schwierigen Menschen zu handeln. Sie bleiben souverän, kontrolliert, selbstsicher und ärgern sich nicht mehr über andere. Sie lernen, auch bei persönlichen Angriffen Distanz zu wahren und erfahren Möglichkeiten der Konfliktvermeidung und der Konfliktlösung. Alle, die bei Ihrer Arbeit und im Leben Konflikte zu bewältigen haben.
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