In ihrer Konferenz am 24. Januar 2022 haben Bund und Länder sich unter anderem auf diese Schritte verständigt: Die bisher vereinbarten Maßnahmen werden beibehalten. PCR-Tests sollen künftig auf besonders gefährdete Gruppen und Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln, konzentriert werden. Also auf das Personal insbesondere in Krankenhäusern, in Praxen, in der Pflege, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und für Personen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe. Auch für die Kontaktnachverfolgung der Gesundheitsämter soll es künftig eine Priorisierung geben. Die genauen Regelungen werden die Gesundheitsminister gemeinsam mit dem Robert Koch-Institut erarbeiten. Wegen der knappen PCR-Tests und wegen neuer Erkenntnisse zu Omikron-Infektionsverläufen sollen die Quarantäne- bzw. Isolierungsregeln geändert werden, und zwar für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Auch für sie soll es künftig möglich sein, sich nach sieben Tagen mit einem negativen zertifizierten Antigen-Schnelltest „freizutesten“. Für das Freitesten aus der Isolierung soll zudem die Regel gelten, dass die Person zuvor 48 Stunden lang symptomfrei gewesen ist. Neue Regelungen zum Geimpften- oder Genesenenstatus sollen künftig rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten angekündigt werden. Bund und Länder wollen Öffnungsperspektiven für den Moment entwickeln, zu dem eine Überlastung des Gesundheitssystems ausgeschlossen werden kann. Die Digitalisierung im Gesundheitssystem soll vorangetrieben werden. Hier hatte der Expertenrat der Bundesregierung Empfehlungen abgegeben, mit denen sich die Gesundheitsministerkonferenz nun zeitnah befassen soll. Am 16. Februar 2022 werden Bund und Länder erneut zusammenkommen, um über die dann aktuelle Corona-Situation zu beraten. Weitere Informationen auf der Seite der Bundesregierung: Zur Website Der Hessische Industrie- und Handelskammertag äußert sich zu den Beschlüssen: Vage Ankündigung von Öffnungen zu wenig Zum Corona-Virus: Alle Informationen, Hilfen und individuelle Beratung für Ihr Unternehmen finden Sie aufbereitet auf unserer Website .
Wir laden Euch ein zu einem Tag der Impulse, Ideen und Innovationen : Mit dem „Tag der jungen Wirtschaft“ machen wir uns gemeinsam auf den Weg in Richtung Zukunft . Marktführer und Überfliegerinnen treffen auf exklusive Gäste aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Ein digitales Event für alle, die Veränderung nicht beobachten, sondern gestalten . Tag der jungen Wirtschaft Am 29.01.2022 ab 13 Uhr online dabei sein und netzwerken unter www.tagderjungenwirtschaft.de Seid live dabei, am 29. Januar ab 13 Uhr . Alle Infos und das Anmeldeformular findet Ihr unter diesem Link. ➔ Ich will mich jetzt anmelden! Das ist dein Tag: Eröffnung mit dem DIHK Darum brauchen wir engagierte junge Menschen in der Wirtschaft! Tag der jungen Wirtschaft Wie wird die Politik die junge Wirtschaft in den kommenden Jahren unterstützen? New Work ist jetzt! Mainstream. Wie können Wirtschaft und Politik diese Dynamik gemeinsam nutzen? Nachhaltigkeit ist kein Buzz-Word Wie tragen Prozesse der Kreislaufwirtschaft zum Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland bei? Vom Wandel des Selbst zum Wandel der Welt Engagement im Ehrenamt und Karriere - Traumpaar oder Widerspruch? Kamingespräche & Networking Tausch dich aus und vernetze dich mit Marktführer:innen, Innovator:innen und jungen Überflieger:innen verschiedenster Hintergründe. Wirtschaftsjunioren Offenbach am Main Du möchtest Dich ehrenamtlich in Stadt und Kreis Offenbach engagieren? Wir sind die junge Stimme der deutschen Wirtschaft. Dann werde Mitglied bei den Wirtschaftsjunioren Offenbach. Belastbares Netzwerk Politische Beteiligung Gesellschaftliches Engagement Persönliche Weiterentwicklung Internationaler Austausch ➔ Jetzt mehr erfahren
Für Kredite aus dem KfW-Sonderprogramm (KfW- Unternehmerkredit 037/047, ERP-Gründerkredit – Universell mit Haftungsfreistellung 075/076) und dem KfW-Schnellkredit 2020 (078) mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr, deren Tilgungszeitraum bis zum 30.06.2022 beginnt, ist die nachträgliche Einräumung eines zweiten Tilgungsfreijahres – unter Beibehaltung der zugesagten Kreditlaufzeit – weiterhin unbürokratisch möglich. Die Rückzahlung der Darlehensvaluta wird hierbei auf die Kreditrestlaufzeit verteilt. Wesentliche Voraussetzung für die Einräumung eines weiteren Tilgungsfreijahres ist, dass der formlose Antrag bis minimal 10 BAT vor Fälligkeit der ursprünglich ersten Tilgungsrate bei der KfW eingeht. Die Antragstellung zur nachträglichen Einräumung eines weiteren Tilgungsfreijahres ist ab sofort bis zum 17.06.2022 möglich (Antragseingang bei der KfW). Die vorgenannte Regelung gilt für Kreditengagements aus dem KfW-Sonderprogramm 2020 und dem KfW-Schnellkredit 2020 mit einem kumulierten Zusageobligo bis einschließlich 10 Millionen Euro.
[13.01.2022] Nutzen Sie das Online-EU FashionMatch Amsterdam-Events des Enterprise Europe Network. Finden Sie den richtigen Partner für ihr Geschäft über 1:1-Online-Meetings. Jetzt kostenfrei teilnehmen! Besonders lohnt sich die Teilnahme für: Aufstrebende Modelabels und Marken (Bekleidung/Modeaccessoires), Start-ups Textil- und Accessoires-Hersteller Einzelhändler, Distributoren, Handelsvertreter, Modegeschäfte E-Commerce-Plattformen PR-Agenturen, Coaching, Marketing- und Unternehmensberater Einkäufer/Handelsagenten Universitäten/Forschungseinrichtungen, die neue Partnerschaften suchen Recycling (chemisch und mechanisch) & Sortierdienste Dienstleistungen für die Modebranche Wie kann man teilnehmen? 1. Registrieren Sie sich schon jetzt auf https://fashionmatch-11th-edition-online.b2match.io/ - kostenlos! 2. Erstellen Sie Ihr eigenes Profil und werfen Sie einen Blick auf die Firmenprofile auf der Webseite (werden laufend aktualisiert). 3. Laden Sie interessante Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu bilateralen Treffen ein. Wann geht es los? 30. Januar - 1. Februar 2022 Die Videogespräche finden direkt auf der Plattform statt
[10.01.2022] Der „Ideas Powered for business SME Fund“ ist ein Finanzhilfeprogramm zur Unterstützung der Rechte des geistigen Eigentums von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der EU. Der KMU-Fonds ist eine Initiative der Europäischen Kommission, die vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) umgesetzt wird und vom 10. Januar 2022 bis zum 16. Dezember 2022 laufen wird. Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager erklärte hierzu: „Man sagt ja zu Recht ‚Klein aber oho‘, denn wenn KMU wachsen und in Bezug auf neue Technologien eine Vorreiterrolle einnehmen wollen, müssen sie ihre Erfindungen und Schöpfungen schützen , so wie es große Unternehmen tun. Neue Ideen und Fachwissen sind der wichtigste Mehrwert, den wir in der EU haben. Mit diesem Fonds möchten wir KMU dabei unterstützen , sich den Herausforderungen dieser befremdlichen Zeit zu stellen und in den kommenden Jahrzehnten stark und innovativ zu bleiben.“ Wie funktioniert der KMU-Fonds? Der KMU-Fonds ist ein Erstattungsprogramm , bei dem Gutscheine ausgegeben werden, mit denen die Gebühren für die ausgewählten Aktivitäten teilweise gedeckt werden können. Beachten Sie, dass Gutscheine nicht rückwirkend verwendet werden. Kosten für Tätigkeiten, die vor der Finanzhilfeentscheidung durchgeführt wurden, können nicht erstattet werden. Die Mittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben. ▶️ Weitere Informationen Sie haben Fragen rund um Patente, Marken und Schutzrechte? Gerne berät Sie: Frank Irmscher Innovation +49 69 8207-342 Irmscher@offenbach.ihk.de Andrea Zbiral-Müller Recht und Steuern + 49 69 8207-225 Zbiral@offenbach.ihk.de
Das Programm „go-digital“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe dabei, die eigene Digitalisierung in nunmehr fünf Bereichen voranzutreiben: IT-Sicherheit, Digitale Markterschließung, Digitalisierte Geschäftsprozesse, Datenkompetenz (NEU) und Digitale Markterschließung (NEU). Auf Grundlage der neuen Richtlinie sollen die Betriebe zukünftig noch zielgerichteter und passgenauer in der Digitalisierung gefördert werden. Das sind die Neuerungen ab dem 1.1.2022: Alle Unternehmen, welche zum 31.12.2021 autorisiert sind, bleiben bis zum 31.12.2022 weiter autorisiert. Bewilligungen in 2022 können nur noch nach neuer Richtlinie erfolgen. Dies gilt auch für Anträge aus 2021, bei denen die Bewilligung noch nicht erfolgt ist. Für die neuen Module kann im Zeitfenster vom 01.01.2022 – 28.02.2022 eine Nachautorisierung beantragt werden; gleiches gilt für Neuautorisierungen in allen Modulen. Neben den neuen förderbaren Leistungen, gibt es auch nicht mehr förderbare Leistungen – z.B. die erstmalige Erstellung und die Anpassung einer bestehenden Webseite. Alle autorisierten Beratungsunternehmen müssen für die Antragstellung im Besitz einer gültigen qualifizierten elektronischen Signatur gemäß der Richtlinie der Bundesnetzagentur sein. Eine Unterteilung von Haupt- und Nebenmodulen entfällt, somit kann ein Projekt in einem Modul (inklusive IT-Sicherheit-Pflichtberatung) auch volle 30 Beratertage umfassen. Außerdem werden zwei neue Fördervarianten eingeführt: Das neue Modul „Digitalisierungsstrategie“ fördert KMU bei der Entwicklung einer umfassenden individuellen Digitalisierungsstrategie. Damit werden die Grundlagen für eine erfolgreiche Digitalisierung gelegt. Das neue Modul „Datenkompetenz“ („go-data“) fördert KMU bei der aktiven Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie. Dieser noch junge Wirtschaftsbereich ist mit großen Potenzialen aber auch Risiken verbunden. Das Modul soll kleine KMU bei den ersten Schritten unterstützen und Hemmnisse abbauen. Mit Start der neuen Förderrichtlinie können auch Anträge auf Autorisierung als Beratungsunternehmen in „go-digital“ gestellt werden. Insbesondere in den neuen Modulen „Digitalisierungsstrategie“ und „Datenkompetenz“ („go-data“) besteht ein großer Bedarf an qualifizierten Beraterinnen und Beratern. Alle Informationen zur Umsetzung und dem Förderprozess von „go-digital“ finden Sie unter www.innovation-beratung-foerderung.de Gerne beraten wir Sie individuell und kostenfrei zu Ihren Fragen - buchen Sie sich gleich einen Termin . Mehr zum Thema Förderung und Finanzierung
Ein hohes Tempo bei den Booster-Impfungen, angepasste Quarantäne- und Isolationsregeln und „2G plus“ in der Gastronomie – dies sind einige der Maßnahmen, auf die sich Bundeskanzler Scholz und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 7. Januar 2022 verständigt haben. Bisherige Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich bleiben bestehen. Demnächst werden die Länder neue Zugangsregelungen in der Gastronomie umsetzen: Besuche von Restaurants oder Cafés sollen dann nur noch für Geimpfte und Genesene mit tagesaktuellem Test oder für Geboosterte möglich sein („2G Plus“). Letztere müssen keinen zusätzlichen Test vorweisen, und zwar ohne Wartezeit ab dem Tag der Booster-Impfung. Bund und Länder haben sich außerdem darauf geeinigt, die Quarantäne- und Isolationsregeln zu entschärfen: Wer Kontakt zu einer infizierten Person hatte und geboostert ist, muss künftig nicht mehr in Quarantäne. Dasselbe gilt für doppelt Geimpfte oder Genesene, deren letzte Impfung oder deren Erkrankung weniger als drei Monate zurückliegt. Ansonsten gilt generell: Für infizierte Personen oder für Kontaktpersonen endet die Isolation bzw Quarantäne nach zehn Tagen. Man kann sich aber bereits jeweils nach sieben Tagen per PCR- oder zertifiziertem Antigen-Schnelltest freitesten. Erleichterungen gibt es für Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen. Diese können sich als Kontaktpersonen im Allgemeinen bereits nach fünf Tagen per PCR- oder Schnelltest freitesten. Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe arbeiten mit besonders vulnerablen Menschen zusammen. Infizierte können sich hier ebenfalls nach sieben Tagen freitesten, allerdings mit verpflichtendem PCR-Test. Außerdem müssen sie zuvor mindestens 48 Stunden keine Symptome gehabt haben. Des Weiteren vereinbarten Bund und Länder unter anderem: Es wird dringend geraten, in Geschäften und bei der Nutzung des Öffentlichen Nah- und Fernverkehrs FFP2-Masken zu tragen . Die vor Weihnachten beschlossenen Kontaktbeschränkungen gelten weiterhin : Für Geimpfte und Genesene sind private Zusammenkünfte mit maximal zehn Personen erlaubt. Nicht Geimpfte oder nicht Genesene dürfen sich lediglich mit Angehörigen des eigenen Haushalts sowie zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit. Auch die 2G-Regelung für den Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung und zum Einzelhandel bleibt . Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Bund und Länder rufen Arbeitgeber und Beschäftigte dazu auf, in den nächsten Wochen angesichts der Infektionslage verstärkt das Homeoffice zu nutzen. Für die von den Corona-Schutzmaßnahmen betroffenen Unternehmen steht auch weiterhin finanzielle Unterstützung zur Verfügung, unter anderem mit der neuen Überbrückungshilfe IV . Das Land Hessen hat angekündigt, die verabredeten Maßnahmen in der Kalenderwoche 3 umzusetzen. Bund und Länder wollen am 24. Januar wieder zusammenkommen, um sich erneut zur aktuellen Pandemie-Situation und zu möglichen weiteren Schritten zu beraten. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesregierung: Zur Pressemeldung und zum Beschluss im Wortlaut Der Hessische Industrie- und Handelskammertag (HIHK) kommentiert die Beschlüsse: Belastung für hessischen Einzelhandel und Gastronomie Zum Corona-Virus: Alle Informationen, Hilfen und individuelle Beratung für Ihr Unternehmen finden Sie aufbereitet auf unserer Website
Die vergangenen zwei Jahre waren eine große Herausforderung für alle Akteure des innerstädtischen Lebens. Trotz der großen Hürden sind dennoch viele spannende Ideen und Projekte realisiert worden. Das Thema Gemeinschaft wurde während der Pandemie essenziell, denn nur so konnten viele Ideen erst umgesetzt werden. In diesem „Ab in die Mitte!“-Jahr sollen wieder gemeinsam mit Ihnen Innenstädte gestaltet werden. Ob besondere Pop-Up-Kaufhäuser und -Kunst-Galerien, entstehende Coworking-Spaces oder andere kreative Ideen. Sorgen Sie für einen angenehmen Aufenthalt in Ihrer Innenstadt. Bewerbungen sind von Kommunen und auch privaten Initiativen möglich. Bis Montag, den 14. Februar 2022 , haben Sie die Möglichkeit Ihre Ideen einzusenden. Sie haben dabei die Chance auf bis zu 25.000€ an Fördergeldern für Ihr Projekt. Genauere Informationen zu Wettbewerb finden Sie unter www.abindiemitte-hessen.de
Die HA Hessen Agentur GmbH hat im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine Digitalisierungsoffensive für die hessische Gastronomie ins Leben gerufen. Ab sofort können sich interessierte Betriebe auf www.gastrodigital-hessen.de registrieren. Das Beratungsprogramm ist Teil der Digitalisierungsstrategie des Landes Hessen und unterstützt Gastronominnen und Gastronomen dabei, Herausforderungen des wirtschaftlichen Betriebs wie dem Fachkräftemangel oder veränderten Kundenwünschen besser begegnen zu können. Die Digitalisierungsoffensive besteht aus Beratungen vor Ort in Kombination mit digitaler Vermittlung von Lerninhalten . Die kostenlosen Vor-Ort-Beratungen starten ab dem 01. Februar 2022 und werden im Zeitraum bis Oktober 2022 durchgeführt. Die Beratungsangebote werden individuell auf den jeweiligen Betrieb abgestimmt. Im persönlichen Gespräch werden Schwerpunkte gesetzt. Die Beratung besteht für jeden Betrieb aus der Kombination von E-Learning-Einheiten und bis zu fünf Beratungen vor Ort. Insgesamt stehen auf der Plattform Lerninhalte zu folgenden Themenfeldern bereit: 1. Digitale Kundenkommunikation 2. Digitaler Vertrieb, Buchung, Bezahlung 3. Digitale Personalplanung & Workflow 4. Digitale Bestellaufnahme 5. Digitale Warenwirtschaft Informationen zum Thema finden Sie auch im Tourismusnetzwerk der Hessen Agentur
Organisiert wird die Veranstaltungsreihe "Future Affairs" durch den Verband Deutscher Industrie Designer (VDID) mit Unterstützung der IHK Offenbach am Main und des IHK-Netzwerks Design to Business . Die Teilnahme ist kostenfrei. Mehr zur Veranstaltungsreihe: Connectivity - alles verbunden oder doch nicht? am 20.1. Mehr erfahren: https://www.vdid.de/veranstaltungen/index.php?v=3043 Mobility - gemeinsam Lösungen gestalten - am 3.2. Mehr erfahren: https://www.vdid.de/veranstaltungen/index.php?v=3048 Eine Übersicht aller Termine rund um die wichtigsten Zukunftsthemen der Wirtschaft finden Sie auf unserer IHK-Netzwerk-Website. Mehr erfahren: https://www.design-to-business.de/events