[13.01.2022] Nutzen Sie das Online-EU FashionMatch Amsterdam-Events des Enterprise Europe Network. Finden Sie den richtigen Partner für ihr Geschäft über 1:1-Online-Meetings. Jetzt kostenfrei teilnehmen! Besonders lohnt sich die Teilnahme für: Aufstrebende Modelabels und Marken (Bekleidung/Modeaccessoires), Start-ups Textil- und Accessoires-Hersteller Einzelhändler, Distributoren, Handelsvertreter, Modegeschäfte E-Commerce-Plattformen PR-Agenturen, Coaching, Marketing- und Unternehmensberater Einkäufer/Handelsagenten Universitäten/Forschungseinrichtungen, die neue Partnerschaften suchen Recycling (chemisch und mechanisch) & Sortierdienste Dienstleistungen für die Modebranche Wie kann man teilnehmen? 1. Registrieren Sie sich schon jetzt auf https://fashionmatch-11th-edition-online.b2match.io/ - kostenlos! 2. Erstellen Sie Ihr eigenes Profil und werfen Sie einen Blick auf die Firmenprofile auf der Webseite (werden laufend aktualisiert). 3. Laden Sie interessante Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu bilateralen Treffen ein. Wann geht es los? 30. Januar - 1. Februar 2022 Die Videogespräche finden direkt auf der Plattform statt
Die EU und Australien haben die Verhandlungen über ein umfassendes Freihandelsabkommen (FTA) abgeschlossen und die Etablierung einer Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft (SDP) vereinbart. Zudem wurden förmliche Gespräche über eine Assoziierung Australiens mit „Horizon Europe“, dem weltweit größten Programm für Forschung und Innovation, in den Blick genommen. Mit dem Abkommen baut die EU ihre wirtschaftliche Präsenz im indopazifischen Raum weiter aus und diversifiziert ihre Handelsbeziehungen. Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft Die SDP soll vor dem Hintergrund sich wandelnder sicherheitspolitischer Herausforderungen einen verlässlichen Rahmen für eine engere Zusammenarbeit schaffen. Vorgesehen sind regelmäßige Dialoge zu strategischen Fragen, eine stärkere Zusammenarbeit bei der Krisenbewältigung sowie die Ausweitung der Kooperation auf maritime Sicherheit, Cybersicherheit und im Umgang mit hybriden Bedrohungen. Hinzu kommen eine engere Abstimmung bei Schlüsseltechnologien einschließlich künstlicher Intelligenz sowie in der Weltraumsicherheit. Der Austausch zur Lageerfassung, der Kapazitätsaufbau bei Partnern und die Koordinierung in internationalen Foren sollen ausgebaut werden. Freihandelsabkommen: Chancen für Unternehmen Das umfassende Freihandelsabkommen verbessert den Marktzugang zu einer wachstumsstarken Volkswirtschaft und schafft neue Perspektiven für international tätige Unternehmen. EU-Exporte könnten in den kommenden zehn Jahren deutlich, um bis zu 33 Prozent steigen, eine Steigerung des jährlichen Ausfuhrwertes bis zu 17, 7 Mrd. Euro liegt im Bereich des Möglichen. Wachstum wird insbesondere in den Bereichen Milchprodukte, Kraftfahrzeuge und Chemie erwartet. Auch die EU-Investitionen in Australien könnten spürbar zunehmen. Zugleich stärkt das Abkommen perspektivisch die strategische Versorgung mit kritischen Rohstoffen und erhöht die Widerstandsfähigkeit von Lieferketten angesichts geopolitischer Krisen und Unsicherheiten. Verbindliche Nachhaltigkeitsregeln fördern einen umweltfreundlichen, fairen Handel mit starker Orientierung von Einfuhren an EU-Standards in den Bereichen Klima, Umwelt und Tierschutz.
Einstiegsqualifizierungsvertrag gemäß § 54 a Sozialgesetzbuch III Zwischen (Arbeitgeber) und (zu Qualifizierender) Name, Vorname: Geschlecht: m w geboren am: Staatsangehörigkeit: Straße, Plz., Ort: Schulabschluss: ohne Hauptschule Realschule Andere: ggf. gesetzlich vertreten durch: Name, Vorname: Straße, Plz., Ort: wird nachstehender Vertrag über die Einstiegsqualifizierung geschlossen. Die Einstiegsqualifizierung ist auf die Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit ausgerichtet. Die zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten bereiten auf einen anerkannten Ausbildungsberuf vor. Die Beschreibung der Einstiegsqualifizierung liegt als Anlage bei. 1. Die Einstiegsqualifizierung dauert Monate. Sie beginnt am . . und endet am . . . 2. Die Probezeit beträgt Wochen/Monat(e)1. 3. Die regelmäßige tägliche Qualifizierungszeit beträgt Stunden. 4. Der Arbeitgeber zahlt dem zu Qualifizierenden eine Vergütung in Höhe von monatlich €. 5. Der Arbeitgeber gewährt dem zu Qualifizierenden Urlaub nach den geltenden Bestimmungen des BUrlG/JArbSchG. Für die Dauer der Einstiegsqualifizierung besteht ein Urlaubsanspruch von Werktagen/ Arbeitstagen2. 6. Der Arbeitgeber stellt dem zu Qualifizierenden nach Abschluss der Einstiegsqualifizierung ein betriebliches Zeugnis3 aus. 7. Der zu Qualifizierende wird sich bemühen, die Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die erforderlich sind, um das Qualifizierungsziel zu erreichen. Er verpflichtet sich zu lernen und an den Qualifikationsphasen teilzunehmen. Das Qualifizierungsziel ist erreicht, wenn der Betrieb mindestens vier der Beurteilungskriterien mit mindestens „ausreichend erkennbar“ bewertet. 8. Während der Probezeit kann der Vertrag jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist von beiden Seiten gekündigt werden. Nach der Probezeit kann der Vertrag nur aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Der zu Qualifizierende kann, wenn er die Einstiegsqualifizierung aufgeben oder eine andere Beschäftigung aufnehmen will, mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen kündigen. Die Kündigung muss schriftlich und im Fall von Satz 2 und 3 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. 9. Der zu Qualifizierende verpflichtet sich, über die während der Einstiegsqualifizierung erlangten betriebsspezifischen Kenntnisse Stillschweigen zu bewahren. Ort, Datum Arbeitgeber zu Qualifizierender/gesetzlicher Vertreter Bitte reichen Sie eine Kopie des Vertrages bei Ihrer IHK ein! 1 Die Probezeit soll bei einer Einstiegsqualifizierung von 12 Monaten höchstens zwei Monate betragen. Sie ist im Übrigen nach der Dauer der Einstiegsqualifizierung zu bemessen. 2 Nichtzutreffendes bitte streichen 3 Mustervordrucke für die betrieblichen Zeugnisse sind bei der zuständigen IHK erhältlich.
Dateityp: application/pdf
Verlinkt bei:
Theresa Staffa Recht und Steuern +49 69 8207-227 E-Mail schreiben
Am 27. Januar 2026 haben die EU und Indien ein historisches und wirtschaftlich bedeutendes Freihandelsabkommen abgeschlossen. Es stärkt die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen beider Partner und schafft eine Freihandelszone für rund zwei Milliarden Menschen. Ziel ist es, Handel zu erleichtern, Zölle abzubauen und die Zusammenarbeit zu vertiefen. Die EU-Warenexporte nach Indien sollen sich bis 2032 verdoppeln. Dafür werden Zölle auf 96,6 % der EU-Exporte gesenkt oder abgeschafft, was europäischen Unternehmen jährlich rund 4 Mrd. Euro spart. Indien gewährt der EU dabei die umfangreichsten Zollsenkungen, die es je einem Handelspartner zugesprochen hat – unter anderem für Autos, Maschinen, Chemikalien und Arzneimittel. Auch im Agrarbereich werden hohe Zölle deutlich reduziert, z. B. auf Wein, Olivenöl oder verarbeitete Lebensmittel. Sensible EU-Sektoren wie Rindfleisch, Hühnerfleisch, Reis und Zucker bleiben geschützt. Strenge EU‑Lebensmittelstandards gelten weiterhin. Das Abkommen erleichtert außerdem den Zugang zu Indiens Dienstleistungsmärkten, insbesondere im Finanz- und Seeverkehrsbereich, und stärkt den Schutz geistigen Eigentums durch eine engere rechtliche Angleichung. Ein Kapitel zu nachhaltiger Entwicklung fördert Klima- und Umweltschutz, Arbeitnehmerrechte und Gleichstellung. Zusätzlich planen die EU und Indien eine gemeinsame Klimaschutzplattform, unterstützt durch bis zu 500 Mio. Euro an EU‑Mitteln. Die nächsten Schritte umfassen die rechtliche Prüfung, Übersetzung der Texte sowie die Zustimmung durch Rat, Europäisches Parlament und Indien. Die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen begannen 2007, wurden mehrfach unterbrochen und 2022 wieder aufgenommen. Parallel laufen weiterhin Gespräche zu geografischen Angaben und Investitionsschutz. ♦ EU-Pressemitteilung ♦ EU-Indien-Abkommen: Informationsblätter und Leitfäden ♦ Pressemitteilung Hessische Industrie- und Handelskammer (HIHK)
Solide digitale Grundlagen – Effizienz im Mittelpunkt Knapp 5.000 Unternehmen aller Branchen wurden im Rahmen der DIHK-Erhebung befragt. Den eigenen Digitalisierungsstand bewerten die Betriebe im Durchschnitt mit der Schulnote 2,8 – und damit auf einem soliden Niveau. Digitale Lösungen werden vor allem zur Effizienzsteigerung, Kostensenkung und zur Sicherung der Produkt- und Dienstleistungsqualität genutzt: 65 % der Unternehmen nennen die Flexibilisierung des Arbeitens als Hauptgrund für Digitalisierung, 64 % wollen Kosten sparen und 63 % die Qualität ihrer Leistungen verbessern. Gleichzeitig sehen 36 % in der Digitalisierung einen Hebel für die Entwicklung innovativer Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle. Künstliche Intelligenz als Wettbewerbsfaktor – Hürden bleiben Künstliche Intelligenz (KI) ist in vielen Unternehmen angekommen und entwickelt sich zunehmend zu einem Produktivitätsfaktor: 34 % der Betriebe bewerten den Einfluss von KI auf ihre Produktivität bereits als hoch, weitere 52 % als moderat. KI kommt vor allem bei der Qualitätssicherung und Prozessüberwachung (43 %), der automatisierten Erstellung von Texten, Bildern und Codes (38 %) sowie bei der Kundenansprache und im Kundensupport (34 %) zum Einsatz. Gleichzeitig nennen die Unternehmen weiterhin große Hürden: 59 % sehen rechtliche Unsicherheiten und 50 % technische Hemmnisse als zentrale Herausforderungen bei der Nutzung von Daten und KI. Infrastruktur und Verwaltung im Fokus Der Ausbau der digitalen Infrastruktur schreitet voran: Der Anteil der Unternehmen, bei denen die Verfügbarkeit von schnellem Internet dem eigenen Bedarf entspricht, ist im Vergleich zum Vorjahr um 5 Prozentpunkte gestiegen und liegt nun bei rund 74 %. Deutlich kritischer fällt die Bewertung der öffentlichen Verwaltung aus: Während Unternehmen den eigenen Digitalisierungsstand im Schnitt mit 2,8 bewerten, erhält die öffentliche Verwaltung lediglich die Note 4,2 und bleibt damit aus Sicht der Wirtschaft eine zentrale Bremse für die digitale Transformation. Cybersicherheit und digitale Souveränität Die Bedrohungslage durch Cyberangriffe bleibt hoch: 18 % der Unternehmen mit bis zu 999 Beschäftigten und 50 % der großen Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden waren im vergangenen Jahr von mindestens einem erheblichen Cybersicherheitsvorfall betroffen. Zwar setzen viele Betriebe grundlegende Schutzmaßnahmen um – etwa regelmäßige Backups (88 %) oder laufende IT-Sicherheitsupdates (85 %) –, doch bei der Krisenvorsorge besteht Nachholbedarf: Nur 30 % verfügen über einen Notfallplan und lediglich 13 % führen Notfallübungen durch. Zugleich sehen viele Unternehmen eine starke Abhängigkeit von außereuropäischen Anbietern, insbesondere bei Cloud-Lösungen, Betriebssystemen und KI-Anwendungen, was das Thema digitale Souveränität weiter in den Fokus rückt. Regionale Relevanz für Stadt und Kreis Offenbach Die Ergebnisse der DIHK-Umfrage spiegeln auch die digitale Situation vieler Unternehmen in der Region wider: Betriebe bewerten ihren Digitalisierungsstand insgesamt als solide, sehen jedoch ähnliche Herausforderungen wie bundesweit – von Fachkräftemangel (29 % nennen fehlende IT-Fachkräfte als Hemmnis) bis hin zu Zeit- und Komplexitätsproblemen, die mit 58 % und 56 % zu den größten Hürden der Digitalisierung zählen. Für den regionalen Mittelstand bleibt die digitale Weiterentwicklung ein zentrales Thema, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Ausblick Die IHK Offenbach am Main wird gemeinsam mit Unternehmen vor Ort den Austausch über digitale Strategien, praktische Umsetzungsansätze und politische Rahmenbedingungen weiter vertiefen. Ziel ist es, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen konkrete Unterstützung auf dem Weg in eine erfolgreiche digitale Zukunft zu bieten. DIHK-Digitalisierungsumfrage 2026 (PDF, 865 KB) Weitere Informationen: Digitalisierungsumfrage 2026: Trends und Erkenntnisse für Unternehmen
Thomas Maier Sachverständigenwesen +49 69 8207-224 E-Mail schreiben
Robin Hillesheim Innovation +49 69 8207-351 E-Mail schreiben
Wir bieten Ihnen kostenfrei und unkompliziert eine fundierte Beratung dazu, wie Sie Ihr Projekt oder Vorhaben fördern lassen können. Grundsätzlich über den Digi-Zuschuss förderfähig sind: die Anschaffungen von IT-Hard- und Software zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen die Anschaffungen von Hard- und Software zur Implementierung einer IT-Sicherheitslösung die mit den Anschaffungen verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf neue digitale Systeme sowie erforderliche Schulungen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter Von einer Förderung ausgeschlossen sind in der Regel Standard-Hard- und Software. Eine hilfreiche Übersicht bietet das auf der Seite der WIBank hinterlegte Merkblatt. Informationen und Antragstellung : https://www.wibank.de/wibank/digital-zuschuss/ Eine Übersicht der wichtigsten Förderprogramme finden Sie hier auf unserer Seite zur Förderung & Finanzierung .