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Newsletter International September 2026
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Inhaltsverzeichnis
Allgemein
- Zollaussetzungen/Zollkontingente: Anträge aus Deutschland - Runde zum 01.07.2027
- Umfassende Evaluation der EU-Dual-Use VO gestartet
- Konsultation EU-Stahlverordnung
- EUDR: Neue Vorgaben zum Produktumfang und Informationssystem
- Dual-Use: EU-Kommission veröffentlicht aktualisierte nationale Kontrolllisten
- Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung
- ATLAS-Einfuhr: Zollkontingente, Vorlagepflicht von Unterlagen
- ATLAS-Einfuhr: Informationen zur Anmeldung der Produktkennungen
- ATLAS-Ausfuhr: Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr (CCE)
- ATLAS-Ausfuhr: Neue Codierungen für Sudan
Länder
- EU - Neue Zollpräferenzen für US-Waren
- EU - Stahlschutzmaßnahmen
- EU - Embargomaßnahmen
- EU - Antidumpingzölle
- EU - Kombinierte Nomenklatur
- EU/Gibraltar - Zollunion eingerichtet
- Indien - Antidumpingverfahren für Cyanurchlorid
- Jemen - Legalisierung von Handelsdokumenten
- Mexiko - Elektronische Zollwertanmeldung verpflichtend
- Südafrika - Liste beschränkter und verbotener Ein- und Ausfuhren
- Südafrika - Verlängerung bestehender Schutzmaßnahmen auf bestimmte Schrauben
- USA - Neue Zölle nach Section 301
- USA - Zusatzzölle auf bestimmte Waren
- VAE - Einführung digitales Carnetverfahren
- Vereinigtes Königreich - Schutzmaßnahmen für Stahlimporte
- Vereinigtes Königreich - Wegfall der Zollfreigrenze für Kleinsendungen
Messen und Veranstaltungen
- Inmitten von Krisen: Neue Chancen, Strategien und Herausforderungen für globales Wachstum am 14. September 2026
- SpotLight Internationalisierung: LKSG und CSDDD: Update und praktische Handlungsempfehlungen für Unternehmen am 17. September 2026
- Entsendung von Mitarbeitern nach Polen am 22. September 2026
- Geschäftsanbahnungsreise Transport & Logistik nach Rumänien und Moldau, Oktober 2026
- Hessischer Gemeinschaftsstand: SPS Italia im Mai 2027
Enterprise Europe Network (EEN)
Auslandshandelskammer
Hilfe für Betroffene in Venezuela und Kolumbien

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Schwere Erdbeben haben im Juni in Venezuela und im August in Kolumbien große Zerstörungen hinterlassen. Viele Menschen verloren Angehörige, ihr Zuhause oder ihre Lebensgrundlage. Auch Monate nach den Katastrophen bleibt die humanitäre Lage in den betroffenen Regionen schwierig. Zahlreiche Familien sind weiterhin auf Unterstützung angewiesen.
Wer den Menschen vor Ort helfen möchte, kann die Hilfsmaßnahmen des Deutschen Caritasverbands e. V. mit einer Spende unterstützen.
Deutscher Caritasverband e. V.
Bank für Sozialwirtschaft Karlsruhe
IBAN: DE88 6602 0500 0202 0202 02
Bitte geben Sie als Verwendungszweck für Venezuela „CY02350 Erdbeben-Spendenaufruf der AHK Venezuela“ bzw.Kolumbien „CY02399 Erdbeben Spendenaufruf AHK Kolumbien“ an.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Allgemein
Zollaussetzungen/Zollkontingente: Anträge aus Deutschland - Runde zum 01.07.2027
Das BMWE hat die aktuelle Liste der in Deutschland vorgeprüften Anträge auf autonome Zollaussetzungen und Zollkontingente veröffentlicht. Die beantragten Maßnahmen sollen zum 1. Juli 2027 in Kraft treten.
Unternehmen sollten die Anträge prüfen und mögliche wirtschaftliche Auswirkungen bewerten. Einwände gegen deutsche Anträge können noch bis zum 10. September 2026 beim BMWE eingereicht werden. Einwände gegen Neu-Anträge sind bis spätestens Anfang Dezember möglich. Anschließend werden die positiv bewerteten Anträge an die EU-Kommission weitergeleitet. (Quelle: DIHK/BMWE)
Umfassende Evaluation der EU-Dual-Use VO gestartet
Die Europäische Kommission hat eine umfassende Evaluierung der EU-Dual-Use-Verordnung gestartet und hierzu eine öffentliche Konsultation eröffnet. Unternehmen können sich noch bis zum 15. Oktober 2026 beteiligen.
Im Mittelpunkt stehen unter anderem der Umgang mit neuen Technologien, die Wirksamkeit bestehender Catch-All-Regelungen sowie eine stärkere Harmonisierung der Exportkontrollpraxis in der EU. Auch die Frage, ob künftig weitere Technologien, Know-how-Transfers oder andere Sachverhalte der Exportkontrolle unterliegen sollen, wird diskutiert.
Die Konsultation bietet Unternehmen die Gelegenheit, ihre praktischen Erfahrungen und Anforderungen in die zukünftige Ausgestaltung des europäischen Exportkontrollrechts einzubringen. Insbesondere für bewährte Instrumente wie die deutschen Allgemeinen Genehmigungen könnten die Ergebnisse von großer Bedeutung sein. (Quelle: Europäische Kommission)
Konsultation EU-Stahlverordnung
Die EU-Stahlverordnung ist am 01.07.2026 in Kraft getreten und sieht zollfreie Kontingente von 18,3 Millionen Tonnen vor. Für Einfuhren außerhalb der Quote gilt ein Zollsatz von 50 Prozent. Die Europäische Kommission hat am 30.07.2026 eine Konsultation gestartet, um Rückmeldungen zum Anwendungsbereich der EU-Stahlverordnung einzuholen und zu prüfen, welche Produkte in den Anwendungsbereich aufgenommen werden sollten. Eine Beteiligung an der Umfrage ist bis zum 28. September 2026 möglich. (Quelle: Europäische Kommission)
EUDR: Neue Vorgaben zum Produktumfang und Informationssystem
Die Europäische Kommission hat zwei wichtige Maßnahmen zur weiteren Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) beschlossen.
Ein Delegierter Rechtsakt passt den Anhang I der Verordnung und damit den Kreis der betroffenen Produkte an. Künftig werden unter anderem Rinderhäute und -leder, runderneuerte Reifen sowie Sojabohnen zur Aussaat aus dem Anwendungsbereich herausgenommen. Neu erfasst werden hingegen löslicher Kaffee, bestimmte Palmölderivate und gefrorene Rinderzungen. Für die neu aufgenommenen Produkte gelten die EUDR-Anforderungen erst ab dem 30. Dezember 2027.
Zudem hat die Kommission die technischen Regelungen für das EUDR-Informationssystem festgelegt, über das Unternehmen künftig ihre Sorgfaltserklärungen einreichen. Vorgesehen sind unter anderem vereinfachte Erklärungen für Kleinst- und kleine Primärerzeuger sowie optimierte technische Schnittstellen. Darüber hinaus wurde die aktualisierte EUDR-Leitlinie offiziell in allen EU-Amtssprachen veröffentlicht. (Quelle: DIHK/EU)
Dual-Use: EU-Kommission veröffentlicht aktualisierte nationale Kontrolllisten
Die EU-Kommission hat eine aktualisierte Übersicht der nationalen Kontrolllisten für Dual-Use-Güter veröffentlicht. Der neue Vermerk enthält die nationale Kontrollliste Finnlands sowie erweiterte Listen der Niederlande und Spaniens. Für Unternehmen ist dies relevant, da nationale Kontrolllisten anderer EU-Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Genehmigungspflichten für Ausfuhren auslösen können. (Quelle: Germany Trade & Invest)
Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung
Das Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung (Stand: August 2026) wurde aktualisiert.
Das Handbuch informiert über die Online-Anmeldung und Online-Abschreibung von genehmigungspflichtigen Ausfuhren und gibt einen Überblick über die außenwirtschaftsrechtlich relevanten Genehmigungscodierungen im Ausfuhrbereich.
Darüber hinaus wird erläutert, wie die Erklärung, dass zur Ausfuhr angemeldete Güter keiner Ausfuhrgenehmigung bedürfen, zu codieren ist und welche Rechtswirkung die Angabe von Codierungen in einer Ausfuhranmeldung entfaltet. (Quelle: Zoll)
ATLAS-Einfuhr: Zollkontingente, Vorlagepflicht von Unterlagen
Die Zollverwaltung informiert in seiner ATLAS-Info 0986/2026 über die Vorlagepflichten von Unterlagen. Insbesondere bezieht sich die Information auf die Vorlage von Unterlagen für die Gewährung von Zollkontingente im Windhundverfahren. Diese müssen zum Zeitpunkt der Zollanmeldung vorgelegt werden. Die erforderlichen Unterlagen ergeen sich aus der jeweiligen EU-Verordnung oder können im EZT-Online unter Bedingungen oder Präferenzpapier nachgelesen werden. (Quelle: Zoll)
ATLAS-Einfuhr: Informationen zur Anmeldung der Produktkennungen
Seit dem 1. Juli 2026 können für Waren, die im Fernverkauf von eingeführten Gegenständen verkauft werden, zusätzliche Produktkennungen freiwillig in der Zollanmeldung angegeben werden.
Mit ATLAS-Info 0984/2026 informiert die Zollverwaltung, dass ab dem 1. November 2026 diese Angaben in ATLAS-Zollbehandlung und ATLAS-IMPOST verpflichtend sind. Die Regelung gilt unabhängig vom Warenwert.
Für jede Warenposition sind künftig die Produktkennungen C127 (Produktidentifikator des Handelsprodukts) und C128 (nicht standardisierte Produktkennung des Herstellers) anzugeben. Zusätzlich ist mindestens eine weitere Kennung über C129 (standardisierte Produktkennung des Herstellers) zu melden. Existiert keine standardisierte Herstellerkennung, ist stattdessen der Befreiungscode Y081 zu verwenden. (Quelle: Zoll)
ATLAS-Ausfuhr: Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr (CCE)
In der ATLAS–Info 0979/2026 teilt die Zollverwaltung mit, dass Irland seit dem 1. August 2026 die Voraussetzungen für die Abwicklung des Verfahrens CCE erfüllt und somit am elektronischen Nachrichtenaustausch zwischen der Ausfuhr- und Gestellungszollstelle teilnimmt.
Hinweis: Die Mitgliedstaaten Schweden, Dänemark, Österreich, Bulgarien, Slowenien, Luxemburg, Slowakei und Kroatien nehmen bereits am elektronischen CCENachrichtenaustausch mit Deutschland teil. (Quelle: Zoll)
ATLAS-Ausfuhr: Neue Codierungen für Sudan
Die EU-Kommission (Generaldirektion TAXUD) hat im Zusammenhang mit den restriktiven Maßnahmen gegenüber Sudan neue Codierungen für die Zollanmeldung in ATLAS-Ausfuhr veröffentlicht. Ab sofort stehen die Codes Y772 für genehmigungsfreie Ausnahmetatbestände sowie Y773 für die Altvertragsregelung zur Verfügung. Unternehmen sollten die neuen Codierungen bei entsprechenden Ausfuhrvorgängen berücksichtigen (ATLAS-Info 0977/2026). (Quelle: Zoll)
Länder
EU - Neue Zollpräferenzen für US-Waren
Am 1. Juli 2026 informierte die Zollverwaltung in seiner Fachmeldung über die Anwendung von Präferenzen im Warenverkehr mit den USA. Grundlage ist die Umsetzung der zwischen der EU und den USA vereinbarten Zollregelungen des sogenannten „Turnberry-Deals“. Bis zur Einführung eines Präferenzabkommens mit eigenen Ursprungsregeln wird der Warenursprung nach den Vorschriften zum nichtpräferenziellen Ursprung bestimmt.
Unternehmen müssen dabei nachweisen können, dass die Waren ihren Ursprung in den USA haben und direkt in die EU befördert wurden oder während eines Transits unter zollamtlicher Überwachung standen und nicht wesentlich verändert wurden. Als Nachweis kommen beispielsweise Transport- und Vertragsunterlagen sowie Zollpapiere in Betracht. Für die Anmeldung im ATLAS-System wurden neue Unterlagencodes eingeführt. Die Regelungen werden derzeit in die Datenbank WuP online eingearbeitet und stehen Unternehmen künftig dort zur Verfügung.
Die ermäßigten Zollsätze für Waren mit US-Ursprung können im ATLAS-Verfahren wie eine klassische Präferenzabfertigung beantragt werden. Hierfür wurden neue Präferenz- und Unterlagencodes eingeführt. Neben dem Ursprungsnachweis (U190) ist auch ein Nachweis der Direktbeförderung (7HHF) erforderlich. Weitere Informationen stellt die Zollverwaltung zeitnah in einer ATLAS-Info bereit. (Quelle: Zoll)
EU - Stahlschutzmaßnahmen
Seit 1. Juli 2026 gelten neue Stahlschutzmaßnahmen (Factsheet: EU steel measure), um europäische Hersteller vor den Folgen globaler Überkapazitäten zu schützen. Die bisherigen Schutzmaßnahmen sind zum 30. Juni 2026 ausgelaufen.
Betroffen sind alle Einfuhren aus allen Drittländern, ausgenommen der EWR-Staaten Island, Lichtenstein und Norwegen.
Innerhalb festgelegter Importkontingente bleiben Einfuhren zollfrei. Außerhalb der Kontingente fällt ein zusätzlicher Schutzzoll von 50 Prozent an (Durchführungsverordnung (EU) 2026/1457), der zusätzlich zu allen anderen anfallenden Abgaben erhoben wird. Die Kontingente gelten jeweils vom 1. Juli bis 30. Juni des Folgejahres, werden quartalsweise verwaltet und nach dem Windhundprinzip vergeben.Länder mit einem Importanteil von mindestens fünf Prozent (Referenzzeitraum 2022 bis 2024) erhalten eigene Kontingente.
Ab 1. Oktober 2026 müssen Importeure das Schmelz- und Gießland der Stahlprodukte bei der Einfuhr angeben. Als Nachweis kann beispielsweise ein Werksprüfzertifikat dienen. Künftig könnte das Schmelz- und Gießland auch bei der Verteilung der Kontingente berücksichtigt werden. Die EU-Kommission prüft eine entsprechende Regelung. (Quelle: Zoll/Germany Trade & Invest)
EU - Embargomaßnahmen
Belarus
VERORDNUNG (EU) 2026/1846 DES RATES vom 23. Juli 2026
Demokratische Republik Kongo
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/1880 DES RATES vom 28. Juli 2026
Libyen
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/1941 DER KOMMISSION vom 7. August 2026
Iran
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/1851 DES RATES vom 24. Juli 2026
VERORDNUNG (EU) 2026/1891 DES RATES vom 30. Juli 2026
VERORDNUNG (EU) 2026/1867 DES RATES vom 30. Juli 2026
Russland
21. Sanktionspaket der EU
Das 21. Sanktionspaket ist mit Veröffentlichung im Amtsblatt der EU am 23. bzw. 24. Juli 2026 in Kraft getreten. Es erhöht abermals den Druck auf Russland (und Belarus) – ganz besonders durch weitreichende zusätzliche Maßnahmen im Finanz- und Kryptobereich. Es friert außerdem den Preisdeckel für russisches Öl auf dem aktuellen niedrigen Niveau für weitere 12 Monate ein – im Schulterschluss mit den Partnern der Oil Price Cap Coalition. Dadurch – und durch weitere Maßnahmen – werden Russland Finanzierungsmittel für seinen Angriffskrieg entzogen. Das Paket enthält sowohl Änderungen der beiden primären Sanktionsverordnungen gegenüber Russland, Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und Verordnung (EU) Nr. 269/2014, als auch Änderungen der Sanktionen gegenüber Belarus (Verordnung (EU) Nr. 765/2006).
Fragen und Antworten zu Russland-Sanktionen | BMWE
Konsolidierte Version der FAQ der EU-KommissionMerkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit Russland
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/1708 DES RATES vom 13. Juli 2026
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/1710 DES RATES vom 13. Juli 2026
VERORDNUNG (EU) 2026/1848 DES RATES vom 23. Juli 2026
Sudan
VERORDNUNG (EU) 2026/1724 DES RATES vom 13. Juli 2026
Ukraine (Souveränität und Unabhängigkeit)
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/1940 DES RATES vom 7. August 2026
Chemische Waffen
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/1541 DES RATES vom 3. Juli 2026
Cyberangriffe
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/1714 DES RATES vom 13. Juli 2026
Menschenrechtsverletzungen
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/1895 DES RATES vom 30. Juli 2026
Terrorismus
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/1878 DES RATES vom 30. Juli 2026
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/1965 DES RATES vom 26. August 2026
Aktualisierte Merkblätter und hilfreiche Informationen
Merkblatt Optimierte Antragstellung
Merkblatt zu Allgemeinen Genehmigungen und Registrier- und Meldeverfahren
Übersicht über die länderbezogenen Embargos
(Quelle: Europäische Kommission/BAFA)
EU - Antidumpingzölle
EU-Kommission verhängt Antidumpingzölle auf Pkw- und Leicht-Lkw-Reifen aus China
Am 7. Juli 2026 veröffentlichte die EU-Kommission eine Verordnung zur Einführung endgültiger Antidumpingzölle auf Einfuhren von Pkw- und Leicht-Lkw-Reifen mit Ursprung in der Volksrepublik China. Die festgesetzten endgültigen Antidumpingzölle liegen zwischen 4,3 % und 45,3 %. Derzeit läuft eine parallele Antisubventionsuntersuchung, die denselben Warensatz betrifft und im Dezember dieses Jahres abgeschlossen werden soll. (Quelle: DIHK/EU)
Antidumping - Titandioxid mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet eine Absorptionsuntersuchung ein und nimmt damit die Antidumpinguntersuchung wieder auf.
Antisubvention: Glasfasern mit Ursprung in China und Ägypten
Die EU-Kommission gibt die Verlängerung der Maßnahmen bekannt. Seit 2022 bestehen auch Antidumpingmaßnahmen.
Antidumpingzölle auf PVC Paste Resin
Südkorea führt Antidumpingmaßnahmen ein. Betroffen sind vier EU-Länder, unter anderem Deutschland.
Antidumping - Bestimmte offenmaschige Gewebe aus Glasfasern
Die Europäische Kommission leitet eine Umgehungsuntersuchung ein. Die Maßnahmen betreffen Waren mit Ursprung in China, Indien, Indonesien, Malaysia, Taiwan und Thailand.
Antidumping - Verbindungselemente aus Eisen mit Ursprung in China
Ein weiteres chinesisches Unternehmen profitiert vom reduzierten Antidumpingzollsatz. Die Antidumpingzölle auf bestimmte Schrauben gelten seit Februar 2022.
Antidumping - Draht aus Mangan-Silicium-Stahl mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingmaßnahmen bekannt.
Antisubvention - Thermopapier mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antisubventionsmaßnahmen bekannt. Das Verfahren betrifft leichtgewichtiges Thermopapier.
Antidumping - Terephthalsäure mit Ursprung in Südkorea und Mexiko
Die Europäische Kommission gibt die Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen bekannt.
Antidumping - Lysin mit Ursprung in China
Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an. Im April 2026 leitete die Kommission eine Absorptionsuntersuchung ein.
Antidumping/-subvention – Biodiesel mit Ursprung in den USA
Die Europäische Kommission leitet eine Auslausüberprüfung ein. Gleichzeitig gibt sie die Einleitung einer Interimsüberprüfung bekannt.
Antidumping - Natriumbenzoat mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingmaßnahmen bekannt.
Antidumping - Garne aus Polyamiden mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen bekannt.
Antidumping - Benzylalkohol mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingmaßnahmen bekannt.
Antidumping - Ferrosilicium mit Ursprung in China und Russland
Die Europäische Kommission gibt die Verlängerung der Antidumpingmaßnahmen bekannt.
Antidumping - Hartholzsperrholz mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet eine Umgehungsuntersuchung ein.
Antidumping - Copolyester mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an. Das Antidumpingverfahren betrifft bestimmte aliphatisch-aromatische Copolyester.
Antidumping - Glasperlen mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
Antidumping – Polymere mit Ursprung in Südkorea
Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingzölle bekannt.
Antidumping - Pekingente mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
Antidumping – warmgewalzte Flacherzeugnisse mit Ursprung Türkei
Die Europäische Kommission gibt die Einleitung einer Auslaufüberprüfung bekannt.
Antidumping - bestimmte Batterien mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
Antidumping - Luftreifen aus Kautschuk mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen bekannt.
Antidumpingzölle auf Aluminiumbleche aus Deutschland
Die USA behalten die Antidumpingzölle auf Common Alloy Aluminum Sheet aus 16 Ländern bei. Die Dumpingmargen reichen von 3,19 Prozent bis 242,8 Prozent.
(Quelle: Germany Trade & Invest)
EU - Kombinierte Nomenklatur
Dekorationsartikel sowie Türen und Fenster - Änderungen in den Erläuterungen
Die Erläuterung zur KN-Unterposition 4418 21 10 bis 4418 29 80 "Türen und Rahmen dafür, Türverkleidungen und -schwellen" erhält einen neuen Wortlaut (C/2026/4137)
Die Änderung umfasst eine Ergänzungen zur KN-Unterposition 9503 00 21 "Puppen" sowie zur Position 9505 "Fest-, Karnevals-/Faschings- oder andere Unterhaltungsartikel, einschließlich Zauber- und Scherzartikel" (C/2026/4225)
Verzinkte Gewindestange
"Verzinkte Gewindestangen aus anderem als nicht rostendem Stahl, in ganzer Länge mit einem metrischen Gewinde versehen, ohne Kopf oder Vertiefung, mit einer Zugfestigkeit von weniger als 800 MPa, in unterschiedlichen Längen (zwischen 1 000 mm und 3 000 mm) und Durchmessern (zwischen 4 und 36 mm). Sie werden ohne Muttern, Unterlegscheiben oder ähnliche Elemente gestellt. Die Waren werden zum Verbinden, Aufhängen oder Befestigen einer Vielfalt von Vorrichtungen und Komponenten verwendet."
Die Ware ist als "andere Schrauben und Bolzen ohne Kopf, aus anderem als nichtrostendem Stahl, mit einer Zugfestigkeit von weniger als 800 MPa einzureihen" unter dem folgenden KN-Code einzureihen: 7318 15 42.
Ware für Infusionssysteme
Die nachstehend beschriebenen Waren werden in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:
"Ware zur Verwendung mit Infusionssystemen, bestehend aus:
- drei miteinander verbundenen durchsichtigen Kunststoffschläuchen mit einer Länge von jeweils etwa 5 cm und einem Außendurchmesser von etwa 1,5 mm,
- einem Y-Verbinder,
- einem einfachen Luer-Lock-Verbinder mit einer Überwurfmutter und einer Schutzkappe,
- zwei Luer-Lock-Verbindern mit eingebautem Rückschlagventil und
- zwei Schiebeklemmen.
Die drei Schläuche sind mittels des Y-Verbinders miteinander verbunden. Der einzelne Schlauch, der das untere Ende des "Y“ bildet, ist mit einem Luer-Lock-Verbinder mit Überwurfmutter und Schutzkappe versehen; die beiden Schläuche am oberen Ende des "Y“ sind jeweils mit einer Schiebeklemme und einem Luer-Lock-Verbinder mit eingebautem Rückschlagventil ausgestattet. Die Ware hat eine Gesamtlänge von etwa 15 cm. Die Luer-Lock-Verbinder dienen dazu, die Ware mit anderen Schläuchen und/oder Geräten (zum Beispiel Spritzen) auslaufsicher zu verbinden.
Die Ware ist für den einmaligen Gebrauch in Gesundheitseinrichtungen, der häuslichen Pflege, der ambulanten Behandlung und bei Krankentransporten (z. B. in einem Krankenwagen) in Verbindung mit Infusionssystemen zur Verabreichung von Flüssigkeiten bestimmt. Zu diesem Zweck wird der am unteren Ende des "Y“ befindliche Schlauch mittels eines Luer-Lock-Verbinders auf der Patientenseite an das Infusionssystem angeschlossen. Da sich am oberen Ende des "Y“ (Zufluss) zwei Schläuche mit jeweils einem Luer-Lock-Verbinder befinden, können bei Verwendung der Ware zwei Infusionsdosen gleichzeitig verabreicht werden, ohne dass der Zugang des Infusionssystems aufseiten des Patienten berührt oder ausgewechselt werden muss. Die Rückschlagventile bilden eine physische Barriere (geschlossenes System) und verhindern eine mikrobielle Kontamination. Der Zufluss durch die Schläuche lässt sich mittels der an den Schläuchen am oberen Ende des "Y“ angebrachten Schiebeklemmen regulieren. Die Ware wird in einer sterilen Einzelverpackung gestellt."
Die Ware ist als "andere Rohre und Schläuche aus Kunststoff, weder mit anderen Stoffen verstärkt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, mit Formstücken, Verschlusstücken oder Verbindungsstücken" unter dem folgenden KN-Code einzureihen: 3917 33 00.
(Quelle: Germany Trade & Invest)
EU/Gibraltar - Zollunion eingerichtet
In seiner Fachmeldung vom 24. Juli 2026 informiert die Zollverwaltung, dass für den Warenverkehr mit Gibraltar seit dem 15. Juli 2026 neue Regelungen gelten: Die Europäische Union und das Vereinigte Königreich haben für Gibraltar eine Zollunion eingerichtet. Dadurch wird der freie Warenverkehr zwischen der EU und Gibraltar ermöglicht. Dies betrifft sowohl Waren, die in der EU oder in Gibraltar hergestellt wurden, als auch Waren, die sich bereits im zollrechtlich freien Verkehr befinden.
Das entsprechende Abkommen wird seit dem 15. Juli 2026 vorläufig angewendet und soll den Handel zwischen beiden Wirtschaftsräumen erleichtern. (Quelle: Zoll)
Indien - Antidumpingverfahren für Cyanurchlorid
Indien hat ein Antidumpingverfahren gegen Cyanurchlorid mit Ursprung in der EU und China eingeleitet. Das Verfahren betrifft einen wichtigen chemischen Grundstoff, der unter anderem in Pflanzenschutzmitteln und Farbstoffen eingesetzt wird. Sollte die indische Behörde Dumpingpraktiken und eine Schädigung der heimischen Industrie feststellen, können künftig Antidumpingzölle erhoben werden. Betroffene Exporteure sollten prüfen, ob ihre Produkte von der Untersuchung erfasst sind. Stellungnahmen und Informationen interessierter Parteien sind innerhalb der in der Einleitungsbekanntmachung genannten Fristen über das Online-Portal SETU bei der DGTR einzureichen. Die Fallnummer lautet AD/OI/035/2026.
(Quelle: Germany Trade & Invest)
Jemen - Legalisierung von Handelsdokumenten
Wie die Botschaft der Republik Jemen in seinem Schreiben vom 23. Juni 2026 informierte, werden Legalisierungen von Handelsdokumenten grundsätzlich durch die Konsularabteilung der Botschaft der Republik Jemen in Berlin durchgeführt.
Außerdem informierte die Botschaft über die aktuellen Legalisierungspreise und die Bescheinigungskette. Bevor die Dokumente zur Botschaft gesendet werden, müssen diese vorab entweder durch die zuständige IHK oder einem Notar und Landgericht bestätigt werden. Im Anschluss daran sind die Dokumente noch von der GHORFA (Deutsch-Arabische Handelskammer) vorzubeglaubigen.
Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen müssen vorab von der IHK bestätigt werden. Handelsregisterauszüge, Handelsverträge, Vertreterverträge, Vollmachten und Herstellungserlaubnisse sind vorab vom Notar und dem Langericht zu beglaubigen. Von der jeweiligen Gesundheitsbehörde sind Gesundheitsbescheinigungen als auch Radiationsbescheinigungen vorab zu bestätigen. (Quelle: Botschaft Jemen)
Dokumentenart | EUR |
Ursprungszeugnis | 200 |
Handelsrechnungen, je nach Rechnungssumme | |
bis 50.000 € | 200 |
50.001 bis 150.000 € | 300 |
150.001 bis 250.000 € | 400 |
250.001 bis unbegrenzt | 600 |
Handelsvertrag | 250 |
Legalisierung Kopie vom Original | 100 |
Mexiko - Elektronische Zollwertanmeldung verpflichtend
Seit dem 1. August 2026 ist die elektronische Zollwertanmeldung (Manifestación de Valor, MVE) in Mexiko verpflichtend. Da mexikanische Importeure für die Richtigkeit der Angaben zum Zollwert haften, fordern sie vermehrt Unterlagen wie ein „signed commercial agreement“ zur Dokumentation der Preis- und Lieferkonditionen an.
Nach Einschätzung der AHK Mexiko besteht jedoch keine allgemeine Verpflichtung, für jede Lieferung einen gesonderten Vertrag abzuschließen. In vielen Fällen können die üblichen Geschäftsunterlagen wie Bestellung, Auftragsbestätigung, Rechnung, Incoterms und Zahlungsbedingungen als Nachweis ausreichen.
Sofern ein „signed commercial agreement“ abgeschlossen werden soll, empfiehlt sich eine sorgfältige Prüfung der Vertragsinhalte. Insbesondere sollten Unternehmen darauf achten, keine zusätzlichen Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der mexikanischen Zollwertanmeldung zu übernehmen. (Quelle: IHK/AHK)
Südafrika - Liste beschränkter und verbotener Ein- und Ausfuhren
Südafrika hat am 31. Juli 2026 eine aktualisierte Fassung der Liste der verbotenen und beschränkten Ein- und Ausfuhren veröffentlicht.
Die Zolltarifpositionen 3402.90, 0406.10, 3202.90 und 0801.12.10 unterliegen einer Kontrolle durch den Gesundheitsdienst am Hafen und/oder der Border Management Authority (BMA). Ferner ist für die Zolltarifnummer 0801.12.10 eine Genehmigung des Directorate: Food Import and Export Standards (DFIES) erforderlich.
Südafrika stellt eine Liste mit allen Verboten und Beschränkungen zur Verfügung, die regelmäßig aktualisiert wird: "Prohibited and Restricted Good"
(Quelle: Germany Trade & Invest)
Südafrika - Verlängerung bestehender Schutzmaßnahmen auf bestimmte Schrauben
Seit 2023 bestehen Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr bestimmter Schrauben und Bolzen (HS 7318.15.41 und 7318.15.42) sowie Sechskantmuttern (HS 7318.16.30) aus Eisen und Stahl (ausgenommen solche aus rostfreiem Stahl und solche, die für Luftfahrzeuge bestimmt sind). Diese wurden schrittweise eingeführt und nun erneut um weitere drei Jahre verlängert (Report No. 780). Es finden folgende Schutzmaßnahmen Anwendung:
- 24. Juli 2025 bis zum 23. Juli 2026: 44,04 Prozent
- 24. Juli 2026 bis zum 23. Juli 2027: 42,04 Prozent
- 24. Juli 2027 bis zum 23. Juli 2028: 40,04 Prozent
- 24. Juli 2028 bis zum 23. Juli 2029: 38,04 Prozent
Zahlreiche Entwicklungsländer sind von dieser Maßnahme ausgenommen.(Quelle: Grmany Trade & Invest)
USA - Neue Zölle nach Section 301
Nachdem die Zusatzzölle nach Section 122 ausgelaufen sind, führt die USA neue Zusatzzölle auf Basis Section 301 des Trade Act of 1974 ein (Presidential Documents). Als Grund nennt die US-Regierung, dass US-Handelspartner unzureichende Maßnahmen gegen die Einfuhr von mit Zwangsarbeit hergestellten Waren ergreifen und dies den US-Handel beeinträchtige.
Betroffen von den Zusatzzöllen sind 60 US-Handelspartner inkl. der EU. Der Zusatzzoll beträgt 12,5 Prozent. Für Länder, die bereits Maßnahmen ergriffen haben, beträgt der Zusatzzoll 10 Prozent.
Konkret gelten folgende Zollsätze:
- Für Waren mit Ursprung Europäische Union und Taiwan gilt ein Zollsatz von 10 Prozent.
- Wenn der MFN-Zollsatz geringer als 10 Prozent ist, gilt ein Zollsatz von 10 Prozent (MFN-Zoll inklusive).
- Wenn der MFN-Zollsatz höher als 10 Prozent ist, gilt der MFN-Zollsatz (der Zusatzzoll beträgt Null).
- Für Waren mit Ursprung in Japan, Südkorea oder der Schweiz gilt ein Zollsatz von 12,5 Prozent
- Wenn der MFN-Zollsatz geringer als 12,5 Prozent ist, gilt ein Zollsatz von 12,5 Prozent (MFN-Zoll inklusive).
- Wenn der MFN-Zollsatz höher als 12,5 Prozent ist, gilt der MFN-Zollsatz (der Zusatzzoll beträgt Null)
Für alle übrigen betroffenen Staaten gelten die Zölle zusätzlich zu regulären MFN-Zollsätzen:
- Zusatzzoll 10 Prozent für Argentinien, Bangladesch, Kambodscha, Kanada, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Indien, Indonesien, Jordanien, Malaysia, Mexiko, Pakistan, Sri Lanka, Vereinigtes Königreich und Trinidad and Tobago
- Zusatzzoll 12,5 Prozent für alle anderen von der Untersuchung betroffenen Länder: Algerien, Angola, Australien, Bahamas, Bahrain, Brasilien, Chile, China, Kolumbien, Costa Rica, Dominikanische Republik, Ägypten, Guyana, Hongkong, Irak, Israel, Kasachstan, Kuwait, Libyen, Marokko, Neuseeland, Nicaragua, Nigeria, Norwegen, Oman, Peru, Philippinen, Katar, Russland, Saudi Arabien, Singapur, Südafrika, Thailand, Türkei, Vereinigte Arabische Emirate, Uruguay, Venezuela, Vietnam.
Die Zusatzzölle gelten nicht für Erzeugnisse, die bereits 232-Zusatzzöllen unterliegen (Stahl, Aluminium, Kupfer, Kfz und Kfz-Teile, LKW und LKW-Teile sowie Holz und Holzprodukte). Für diese Waren gelten weiterhin die sektoralen 232-Zölle.
Zudem sind weitere Waren von den Zusatzzöllen ausgenommen. Dabei handelt es sich unter anderem um bestimmte Rohstoffe, Erzeugnisse, die in den USA nicht in ausreichender Menge angebaut oder produziert werden sowie länderspezifische Ausnahmen. Auch Informationsmaterial, Spenden sowie Reisegepäck sind nicht von den Zusatzzöllen betroffen.
Alle Ausnahmen sind in US Note 52 in Anhang II der Notice aufgeführt.
Spezifische Regelungen gibt es für Rück- und Veredelungswaren sowie Reparaturen. (Quelle: Germany Trade & Invest)

AWZ Hessen
US-Zölle im Fokus
Aktuelle Entwicklungen und Informationen zu US-Zöllen finden Sie auf der gemeinsamen IHK-Informationsseite des Außenwirtschaftsportals Hessen.
USA - Zusatzzölle auf bestimmte Waren
Mindestpreise und Zusatzzölle für Silicium
In den USA gelten ab dem 4. Dezember 2026 gelten Mindestpreise (MIP - minimum import price) sowie Zusatzzölle von 15 Prozent bei der Einfuhr von Silizium und Derivaten. Grundlage ist die Proklamation 11052 vom 6. August 2026 (Section 232 Trade Expansion Act).
Bedeutet, dass bei der Einfuhr der Warenwert die festgelegten Mindestpreise nicht unterschreiten darf, auch wenn der Marktpreis niedriger ist. Importeure müssen entsprechende Nachweise zum Verkaufspreis vorlegen. Fehlen diese, können zusätzliche Zölle erhoben werden, die die Differenz zum Mindestimportpreis ausgleichen.
Zudem werden ab dem 4. Dezember 2026 Zusatzzölle von 15 Prozent erhoben, die zu allen bestehenden Abgaben erhoben werden. Für Waren mit Ursprung in der EU, Japan, Korea, Taiwan, der Schweiz und Liechtenstein gilt ein pauschaler Zollsatz von 15 Prozent, in dem die regulären MFN-Zölle bereits enthalten sind. Waren aus UK werden mit Zusatzzöllen von 10 Prozent belegt. (Quelle: Germany Trade & Invest)
Zusatzzölle auf Drohnen und deren Teile
Mit der Proklamation 11055 vom 13. August 2026 führen die USA zusätzliche Zölle auf Einfuhren von unbemannten Luftfahrzeugen bzw. Drohnen und deren Derivate ein. Die Zusatzzölle gemäß Section 232 Trade Expansion Act treten stufenweise in Kraft:
- am 3. September 2026 (00:01 Uhr Eastern Time (ET)) für die in Anhang I und Anhang II der Proklamation aufgeführten Waren,
- am 9. Februar 2027 (00:01 Uhr ET) für die in Anhang III aufgeführten Waren.
Dabei ist jeweils der Zeitpunkt der Einfuhr entscheidend. Demnach fallen die entsprechenden Zusatzzölle an, sobald die Waren zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden.
Auch hier werden die Zusatzzölle auf die bereits bestehenden Abgaben erhoben.
Für Waren mit Ursprung Vereinigtes Königreich, Japan, Liechtenstein, Südkorea, Schweiz, Taiwan und Europäische Union gelten abweichende - geringere Zollsätze -, sofern die Herkunft nachgewiesen werden kann.
Schutzmaßnahmen für Einfuhren von Produkten mit Quarzoberflächen
Die USA haben zum 15. August 2026 neue Schutzmaßnahmen für bestimmte Produkte mit Quarzoberflächen eingeführt (Proklamation vom 31. Juli 2026). Betroffen sind insbesondere Platten und andere Oberflächenmaterialien auf Quarzbasis. Die Einfuhren unterliegen künftig einem Zollkontingent, das zunächst für vier Jahre gilt. Hintergrund ist eine Untersuchung der US-Handelsbehörden, die eine Schädigung der heimischen Hersteller durch gestiegene Importe festgestellt hat. Von den Maßnahmen ausgenommen sind unter anderem Importe aus Kanada, Mexiko, Australien, Südkorea sowie weiteren ausgewählten Ländern und Entwicklungsländern. Die Kontingentsmengen sollen in den kommenden Jahren schrittweise erhöht werden.
(Quelle: Germany Trade & Invest)
VAE führen digitales Carnetverfahren ein
Das digitale Carnetverfahren (eATA Carnet) gewinnt weiter an Bedeutung. Nachdem bereits zum 1. Juni 2026 die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie die Schweiz, Norwegen und das Vereinigte Königreich dem digitalen Verfahren beigetreten sind, folgen nun auch die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE). Ab dem 9. November 2026 müssen Carnetinhaber bei der Einfuhr in die VAE künftig einen QR-Code vorlegen. (Quelle: ICC)
Vereinigtes Königreich - Schutzmaßnahmen für Stahlimporte
Seit dem 1. Juli 2026 hat das Vereinigte Königreich seine Schutzmaßnahmen für Stahlimporte deutlich verschärft. Die zollfreien Einfuhrkontingente wurden reduziert, während für Importe außerhalb der Kontingente künftig Zusatzzölle von 50 Prozent gelten. Ziel der Maßnahmen ist es, die britische Stahlindustrie angesichts globaler Überkapazitäten und steigender Kosten zu stärken.
Für deutsche Exporteure gewinnt damit die Überwachung der verfügbaren Kontingente an Bedeutung, da nach deren Ausschöpfung erhebliche Mehrkosten entstehen können. Für bestimmte Altverträge, die vor dem 14. März 2026 abgeschlossen wurden, gilt bis zum 30. September 2026 eine Übergangsregelung.
Die Kontingente werden quartalsweise und nach dem Windhundprinzip verwaltet. Restmengen werden ins folgende Quartal übertragen. Im britischen Zolltarif UK Global Tariff sind die Kontingentsnummern für Einfuhren aus der EU hinterlegt. Für jedes Kontingent sind der Ausnutzungsstand und die verfügbaren Restkontingente abrufbar.
Zur Nutzung der Kontingente stellen die britischen Zollbehörden einen Leitfaden bereit, der auch Hinweise zur korrekten Zollanmeldung enthält.(Quelle: Germany Trade & Invest)
Vereinigtes Königreich - Wegfall der Zollfreigrenze für Kleinsendungen
Wie die briische Regierung ankündigt, soll die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen (Warenwert < 135 GBP) bis spätestens Oktober 2028 abgeschafft werden. Grund für die Maßnahme ist der erhöhte Onlinehandel, Wettbewerbsnachteile für britische Anbieter und der Verbraucherschutz.
Die Maßnahme wird britische Unternehmen betreffen, die Kleinsendungen importieren. Sie hat auch Auswirkungen auf Verkäufer und E-Commerce-Anbieter mit Sitz außerhalb Großbritanniens sowie Online-Marktplätze. Deutsche Unternehmen müssen sich auf zusätzliche Zollanforderungen einstellen. (Quelle: Germany Trade & Invest)
Messen und Veranstaltungen
Inmitten von Krisen: Neue Chancen, Strategien und Herausforderungen für globales Wachstum am 14. September 2026
Krisen verändern die Weltwirtschaft rasanter denn je. Die USA wackeln als verlässliche Konstante, während neue Wachstumsregionen aufstreben. In einem Vortrag analysiert ein Experte diese Verschiebungen im Detail und zeigt Ihnen, wie Sie daraus tragfähige Strategien für Ihr Business Development und Ihre Auslandsexpansion ableiten. Nutzen Sie die Gelegenheit sich mit dem Experten auszutauschen und zu diskutieren.
LKSG und CSDDD: Update und praktische Handlungsempfehlungen für Unternehmen am 17. September 2026
aus unserer SpotLight-Reihe
Mit der geplanten Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) kommen ab 2027 neue Anforderungen auf Unternehmen zu. In unserem SpotLight erfahren Sie, welche Änderungen gegenüber dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) zu erwarten sind und wie Sie bestehende Prozesse strategisch weiterentwickeln können. Ein kompaktes Update und praxisnahe Handlungsempfehlungen gibt Natascha Waltke von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK).
Entsendung von Mitarbeitern nach Polen am 22. September 2026
Roland Fedorczyk, Leiter des Geschäftsbereichs Recht und Steuern der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer (AHK Polen), gibt Ihnen im Webinar am Dienstag, 22. September von 10 bis 11 Uhr einen praxisnahen Überblick über die aktuellen administrativen und arbeitsrechtlichen Auflagen, die deutsche Unternehmen bei Mitarbeitereinsätzen in Polen beachten müssen.
Das Webinar ist Teil der Webinarreihe „Mitarbeiterentsendung – Weltweit.Rechtssicher.Entsenden“ der hessischen Industrie- und Handelskammern.
Geschäftsanbahnungsreise Transport & Logistik nach Rumänien und Moldau, Oktober 2026
Vom 26. bis 30. Oktober 2026 führt eine Geschäftsanbahnungsreise Unternehmen aus den Bereichen Transport, Logistik, Spedition und Supply Chain Management nach Rumänien und Moldau, um neue Geschäftsmöglichkeiten zu erschließen und internationale Kooperationen aufzubauen.
Rumänien und Moldau gewinnen aufgrund ihrer strategischen Lage zwischen der Europäischen Union, Osteuropa und dem Schwarzmeerraum zunehmend an Bedeutung als Logistik- und Transportstandorte. Gleichzeitig bieten umfangreiche Investitionen in die Verkehrs- und Logistikinfrastruktur sowie die wachsenden Warenströme in der Region attraktive Geschäftsperspektiven für deutsche Unternehmen.
Besonders relevant für Transport- und Logistikunternehmen:
- Ausbau internationaler Lieferketten und neuer Transportkorridore
- Wachsende Warenströme zwischen der EU, der Ukraine und den Schwarzmeerhäfen
- Bedarf an leistungsfähigen Transport-, Speditions- und Logistikdienstleistungen
- Chancen für Kooperationen in den Bereichen Straßentransport, Intermodalverkehr, Lagerlogistik und Supply Chain Management
Die Teilnehmer erwartet ein praxisorientiertes Programm mit Fachworkshops, individuell organisierten B2B-Gesprächen, Unternehmensbesuchen sowie dem Austausch mit relevanten Marktakteuren und Institutionen.
Die Maßnahme wird im Rahmen des Markterschließungsprogramms des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie durchgeführt.
Anmeldungen sind noch bis zum 4. September 2026 möglich.

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Hessischer Gemeinschaftsstand: SPS Italia im Mai 2027
Italiens führende Fachmesse für Automatisierung und Smart Manufacturing
Die SPS Italia ist die führende Fachmesse für industrielle Automatisierung, Smart Manufacturing und Digitalisierung in Italien. Vom 25. bis 27. Mai 2027 treffen in Parma mehr als 40.000 Fachbesucher und über 800 Aussteller zusammen, um sich über aktuelle Entwicklungen in den Bereichen Automatisierung, Robotik, Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und intelligente Fertigung auszutauschen.
Für hessische Unternehmen bietet der Hessische Gemeinschaftsstand die Möglichkeit, sich mit geringem organisatorischem Aufwand und zu attraktiven Konditionen auf einem der wichtigsten europäischen Automatisierungsmärkte zu präsentieren. Das schlüsselfertige Messepaket umfasst individuell anpassbare Standflächen sowie eine umfassende Betreuung vor und während der Messe.
Kontakt: Brigitte Appiah, IHK Offenbach am Main, Telefon: 069 8207-255, E-Mail: appiah(at)offenbach.ihk.de
Enterprise Europe Network
Geschäftspartner im Ausland gesucht?
Das Enterprise Europe Network (EEN) unterstützt Sie bei der Suche nach geeigneten Geschäftspartnern – sei es für den Vertrieb der Produkte und Dienstleistungen im Ausland oder aber für Technologie-transfer und Forschung und Entwicklung. Finden Sie ausgewählte Kooperationsgesuche und Angebote aus der EU-weiten Geschäftskooperationsdatenbank. Gerne suchen wir auch nach Ihren individuellen Kriterien. Zu den Profilen des Monats ▶️ September 2026
Auslandshandelskammern
AHK-Delegationsreisen weltweit auf einen Blick
Neue Märkte kennenlernen, Geschäftskontakte knüpfen und internationale Chancen nutzen: Der neue AHK-Delegationsreisenfinder bündelt die Delegationsreisen des weltweiten AHK-Netzwerks zentral an einem Ort. Unternehmen können gezielt nach Märkten, Branchen oder Regionen suchen und passende Delegationsreise schnell finden. So gelingt der Einstieg in neue Auslandsmärkte noch einfacher.
Ihr Kontakt
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IHK Offenbach am Main
Frankfurter Straße 90
63067 Offenbach am Main
Kontakt: Brigitte Appiah
Telefon: 069 8207-255
E-Mail appiah(at)offenbach.ihk.de, InternetIHK Darmstadt Rhein Main Neckar
Rheinstraße 89
64295 Darmstadt
Kontakt: Axel Scheer
Telefon: 06151 871-1252
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Kontakt: Eva-Maria Stolte
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