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LKSG und CSDDD: Update und praktische Handlungsempfehlungen für Unternehmen

aus unserer SpotLight-Reihe

Donnerstag, 17.09.2026

09:00–09:20 Uhr, Webinar

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) verpflichtet Unternehmen bereits seit 2023 zur Einhaltung umfassender menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten. Mit der geplanten Umsetzung der EU-Richtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)) entsteht ab 2027 ein EU-weit harmonisierter Rechtsrahmen. Auch KMU, die nicht unmittelbar in den Anwendungsbereich der CSDDD fallen, können durch Anforderungen ihrer Kunden entlang der Wertschöpfungskette zunehmend betroffen sein (Trickle-Down-Effekt).

Zielgruppe

Allgemein, Unternehmer, Vertriebsleiter, Geschäftsführer, Exportmanager

Veranstaltungsort

Webinar


Preis pro Person

Das Angebot ist kostenlos.


Maximale Teilnehmerzahl

99



Kontakt

Mirjam Pai
International

+ 49 69 8207-256
E-Mail schreiben

Inhalt

Welche Neuerungen bringt die CSDDD im Vergleich zum LKSG? Welche Fristen gelten nach aktuellem Stand? Und was ist künftig bei Risikoanalyse und Überwachung der Lieferkette – sowohl upstream als auch downstream – zu beachten? Der europäische Regulierungsrahmen wird dabei weit über die unmittelbar verpflichteten Unternehmen hinauswirken und durch vertragliche Anforderungen entlang der Wertschöpfungskette auch zahlreiche KMU erfassen. In unserem SpotLight erfahren Sie, wie Unternehmen bestehende LKSG-Strukturen strategisch weiterentwickeln und sich frühzeitig auf die europäische Regulierung vorbereiten können.

Ein kompaktes Update zur perspektivischen Ablösung des LKSG durch die EU-Richtlinie sowie praxisnahe Handlungsempfehlungen für eine rechtssichere und effiziente Umsetzung in Ihrem Unternehmen gibt Natascha Waltke, Referatsleiterin Wirtschaft und Menschenrechte der Deutschen Industrie- und Handelskammer in Berlin.

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