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Newsletter International September 2025

Inhaltsverzeichnis

Allgemein

Länder

Messen und Veranstaltungen

Enterprise Europe Network (EEN)

Auslandshandelskammer

Ihr Kontakt

Impressum


KAI KO Deutsch-Japanischer Wirtschaftsempfang 2025 in Offenbach am Main

Am 15. August 2025 versammelten sich rund 110 Gäste aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft im Bernardbau Offenbach zum KAI KÔ-Wirtschaftsempfang – direkt neben dem Main Matsuri Festival. Gastgeber waren Oberbürgermeister Dr. Felix Schwenke und IHK-Präsidentin Kirsten Schoder-Steinmüller. Unter den Ehrengästen: Japans Generalkonsul Takeshi Ito und der traditionelle Kabuki-Löwe vom Festival.

Im Fokus stand das Thema „KI. Automatisierung. Wachstum.“ – präsentiert von der SMC Deutschland GmbH. In einem praxisnahen Impulsvortrag zeigte Patrik Scherrer, wie KI industrielle Prozesse effizienter und nachhaltiger gestaltet.

IHK-Präsidentin Schoder-Steinmüller hob die Rolle von KAI KÔ als Plattform für deutsch-japanischen Austausch hervor und betonte die Innovationskraft beider Nationen im digitalen Wandel.

Der Abend bot Raum für intensive Gespräche und neue Partnerschaften. Seit 2019 stärkt KAI KÔ gezielt die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen im Rhein-Main-Gebiet.

Ein herzlicher Dank gilt den zahlreichen Partnern und Unterstützern, die diesen Austausch möglich machen. 

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Allgemein

ATLAS-Ausfuhr: Neue Codierungen in Bezug auf Russland und Belarus

Einführung der Codierung X809 in Bezug auf Russland

Am 8. August 2025 informiert die Zollverwaltung in seiner ATLAS-Info 0831/2025 über die Einführung der neuen Codierung X809 in Bezug auf Russland. Für die Anmeldung in ATLAS-Ausfuhr stehen ab sofort folgende Codierungen neu zurVerfügung:

X809/RU: „Ausfuhrgenehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemäß Artikel 4 Abs. 2b VO (EU) Nr. 833/2014 für die in Artikel 4 Abs. 2a und 2aa genannten Ausnahmen“

X809/EU: „Ausfuhrgenehmigung von Genehmigungsbehörden anderer Mitgliedstaaten gemäß Artikel 4 Abs. 2b VO (EU) Nr. 833/2014 für die in Artikel 4 Abs. 2a und 2aa genannten Ausnahmen“

Bescheinigungstextänderung der Codierung Y691 in Bezug auf Russland

In der ATLAS-Info 0829/2025 wird bezüglich der Codierung Y691 eine Bescheinigungstextänderung bekannt gegeben. 
Y691: „Ausnahme gemäß Artikel 4 Abs. 2a bzw. 2aa vom Verbot nach Artikel 4 Abs. 1 VO (EU) Nr. 833/2014 für in der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU aufgeführte Güter“ Hinweis: Der Ausnahmetatbestand nach Artikel 4 Abs. 2aa VO (EU) Nr. 833/2014 wurde ergänzend in den Bescheinigungstext aufgenommen.

Ausweitung der Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland und Belarus

In der ATLAS-Info 0825/2025 informiert die Zollverwaltung über die Einführung zweier neue Codierungen, die Aussagen, dass bestimmte Verbote im Kontext der Sanktionsausweitung nicht gelten.

1) in Bezug auf Russland und Belarus Y759: „Die Güter/Technologien fallen nicht unter die Gemeinsame Militärgüterliste der EU“ Hinweis: Diese EU-Codierung Y759 betrifft nur Russland und Belarus und entspricht inhaltlich der nationalen Codierung 3LNA/RU bzw. 3LNA/BY („Die Güter fallen nicht unter die Gemeinsame Militärgüterliste/unterliegen nicht dem Waffenembargo“). Bei Anmeldung der Codierung Y759 ist die Angabe der nationalen Codierung entbehrlich. 2) in Bezug auf Russland Y692: „Ausnahme gemäß Artikel 4 Abs. 2 vom Verbot nach Artikel 4 Abs. 1 VO (EU) Nr. 833/2014 für bestimmte in der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU aufgeführte Güter“ Hinweis: Die gemäß Artikel 4 Abs. 2 vom Verbot nach Artikel 4 Abs. 1 VO (EU) Nr. 833/2014 ausgenommenen Waren (bestimmte Ersatzteile) unterliegen einer Genehmigungspflicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 Außenwirtschaftsverordnung (Güter des Teils I Abschnitt A der Ausfuhrliste).

Ausweitung der Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland und Belarus

Die ATLAS-Info 0822/2025 informiert über die Einführung neuer Codierungen im Kontext der Sanktionsausweitung gegenüber Russland und Belarus.

X867/RU: „Ausfuhrgenehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemäß Artikel 3k Abs. 5h VO (EU) Nr. 833/2014 für bestimmte in Anhang XXIII aufgeführte Güter“
Hinweis: Ausfuhrgenehmigung für den in Artikel 3k Abs. 5h VO (EU) Nr. 833/2014 genannten Verwendungszweck in Bezug auf Waren des KN-Codes 8422 30

X867/EU: „Ausfuhrgenehmigung von Genehmigungsbehörden anderer Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3k Abs. 5h VO (EU) Nr. 833/2014 für bestimmte in Anhang XXIII aufgeführte Güter“
Hinweis: Ausfuhrgenehmigung für den in Artikel 3k Abs. 5h VO (EU) Nr. 833/2014 genannten Verwendungszweck in Bezug auf Waren des KN-Codes 8422 30

X868/RU: „Ausfuhrgenehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemäß Artikel 3k Abs. 5i VO (EU) Nr. 833/2014 für bestimmte in Anhang XXIII aufgeführte Güter“ Hinweis: genehmigungspflichtige Altvertragsregelung

X868/EU: „Ausfuhrgenehmigung von Genehmigungsbehörden anderer Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3k Abs. 5i VO (EU) Nr. 833/2014 für bestimmte in Anhang XXIII aufgeführte Güter“
Hinweis: genehmigungspflichtige Altvertragsregelung

Y691: „Genehmigungspflichtige Ausnahme gemäß Artikel 4 Abs. 2a vom Verbot nach Artikel 4 Abs. 1 VO (EU) Nr. 833/2014 für bestimmte in der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU aufgeführte Güter“
Hinweis: Die gemäß Artikel 4 Abs. 2a vom Verbot nach Artikel 4 Abs. 1 VO (EU) Nr. 833/2014 ausgenommenen Waren unterliegen bei der Ausfuhr einer Genehmigungspflicht. Die Genehmigung ist in der Ausfuhranmeldung anzumelden.

Y696: „Altvertragsregelung (genehmigungsfreier Ausnahmetatbestand) gemäß Artikel 3k Abs. 3ai VO (EU) Nr. 833/2014 in Bezug auf Güter der in Anhang XXIIIF aufgeführten KNCodes“

Y697: „Altvertragsregelung (genehmigungsfreier Ausnahmetatbestand) gemäß Artikel 3k Abs. 3ah VO (EU) Nr. 833/2014 in Bezug auf Güter der in Anhang XXIIIE aufgeführten KN-Codes“

Y760: „Altvertragsregelung (genehmigungsfreier Ausnahmetatbestand) gemäß Artikel 1bb Abs. 3a VO (EG) Nr.765/2006 in Bezug auf die dort genannten KN-Codes der in Anhangs XVIII aufgeführten Güter“

Y761: „Altvertragsregelung (genehmigungsfreier Ausnahmetatbestand) gemäß Artikel 1bb Abs. 3b VO (EG) Nr. 765/2006 in Bezug auf in Anhang XVIII aufgeführte Güter des KN-Codes 9032 89“

Y762: „Ausnahme gemäß Artikel 1ab Absätze 2 und 3 vom Verbot nach Artikel 1ab Abs. 1 VO (EG) Nr. 765/2006 für bestimmte in der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU aufgeführte Güter“
Hinweis: Die gemäß Artikel 1ab Absätze 2 und 3 vom Verbot nach Artikel 1ab Abs. 1 VO (EG) Nr. 765/2006 ausgenommenen Waren unterliegen bei der Ausfuhr einer Genehmigungspflicht. Die Genehmigung ist in der Ausfuhranmeldung anzumelden.

(Quelle: Zoll)


Änderungen bei Dienstleistungen „Zertifikatsverwaltung für B2A“ und „EU-Trader-Portal und CBAM-Portal“

Seit dem 13. August 2025 gibt es zwei Änderungen im Zoll-Portal. 
Aus IT-Sicherheitsgründen wurde der Upload in der „Zertifikatsverwaltung für B2A“ angepasst. Künftig weisen Sie den privaten Schlüssel mittels PDF-Signatur nach. Eine entsprechende Anleitung finden Sie im Zoll-Portal.

Im „EU-Trader-/CBAM-Portal“ steht eine neue Nutzerverwaltung zur Verfügung. Damit können Sie Rechte für EU-Anwendungen einschränken oder freigeben. Alle anderen Dienste bleiben unverändert. (Quelle: Zoll)


PEM: Regionales Übereinkommen - Ausstellung von Lieferantenerklärungen im Übergangszeitraum 2025 und darüber hinaus

Am 11.08.2025 veröffentlichte die EU im Amtsblatt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1728 zur Änderung der DVO (EU) 2015/2447 bezüglich Ursprungsnachweisen und Lieferantenerklärungen. Details dazu finden sich im Bereich „Warenursprung und Präferenzen“ auf zoll.de.

Im Übergangszeitraum vom 01.01. bis 31.12.2025 gelten sowohl die ursprünglichen als auch die geänderten Ursprungsregeln des PEM-Übereinkommens. Dadurch entstehen zwei Kumulierungszonen.

Lieferanten müssen den verwendeten Rechtsrahmen zur Ursprungsbestimmung angeben. Fehlt diese Angabe in Lieferantenerklärung bis zum 31.12.2025, wird grundsätzlich die ursprüngliche PEM-Fassung angenommen.

Die Anhänge 22-15 bis 22-18 der DVO wurden angepasst. Die Verordnung tritt 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft und gilt ab dem 1. Januar 2025.

Für die einfachere Handhabung solcher Lieferantenerklärungen hat die DIHK eine Handlungsempfehlung erstellt. (Quelle: Zoll/DIHK)


Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung

Das Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung (Stand: August 2025) wurde aktualisiert.

Das Handbuch informiert über die Online-Anmeldung und Online-Abschreibung von genehmigungspflichtigen Ausfuhren und gibt einen Überblick über die außenwirtschaftsrechtlich relevanten Genehmigungscodierungen im Ausfuhrbereich.

Darüber hinaus wird erläutert, wie die Erklärung, dass zur Ausfuhr angemeldete Güter keiner Ausfuhrgenehmigung bedürfen, zu codieren ist und welche Rechtswirkung die Angabe von Codierungen in einer Ausfuhranmeldung entfaltet. (Quelle: Zoll)

Länder

China - Neue Visakategorie

Ab dem 1. Oktober 2025 führt China ein neues Visum ein – das sogenannte K-Visum. Es richtet sich speziell an junge ausländische Talente aus den Bereichen Wissenschaft und Technologie. Die neue Visakategorie wurde in Artikel 6 der überarbeiteten Einreisebestimmungen für Ausländer ergänzt.

Die genauen Voraussetzungen für die Beantragung des K-Visums, einschließlich der erforderlichen Nachweise, sollen laut Artikel 7 Absatz 6 noch von den zuständigen Behörden festgelegt werden. Ziel ist es, qualifizierte Nachwuchskräfte aus dem Ausland gezielt für Forschung, Lehre und technologische Entwicklung nach China zu holen.

Die Änderungen der Einreise- und Ausreisebestimmungen, die ursprünglich aus dem Jahr 2013 stammen, wurden am 14. August 2025 veröffentlicht und treten am 1. Oktober 2025 in Kraft. Die bisherigen zwölf Visakategorien bleiben weiterhin bestehen. (Quelle: Germany Trade & Invest)



EU - Antidumpingmaßnahmen

Antisubvention - PET mit Ursprung in Indien
Die Europäische Kommission gibt die Verlängerung der Antisubventionsmaßnahmen bekannt.

Antisubventionsuntersuchung bei Milchprodukten aus der EU
Der Untersuchungszeitraum wurde verlängert.

Antidumping - Acrylnitril-Butadien-Styrol-Harze
Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingmaßnahmen bekannt. Betroffen sind Einfuhren aus Südkorea und Taiwan.

Antidumping - Acrylnitril-Butadien-Styrol-Harze
Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingmaßnahmen bekannt. Betroffen sind Einfuhren aus Südkorea und Taiwan.

Antidumping - Valin mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingmaßnahmen bekannt.

Antidumping - Terephthalsäure mit Ursprung in Südkorea und Mexiko
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.

Antidumping - Bariumcarbonat mit Ursprung in China und Indien
Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingmaßnahmen bekannt.

Antidumpingzölle auf flachgewalzte Erzeugnisse aus Siliziumstahl
Für deutsche Hersteller bleiben die Antidumpingzölle bis zu weiteren fünf Jahren bestehen.

Antidumping - Aluminiumfolie (kleine Rollen) mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen. Die Maßnahmen gelten auch für Einfuhren aus Thailand.

Antidumping - Zuckermais mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingmaßnahmen bekannt.

Antidumping – Flacherzeugnisse mit Ursprung in China und Taiwan
Die Maßnahmen gelten für bestimmte kaltgewalzte Flacherzeugnisse.

Antidumping - Dekorpapier mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Einführung endgültiger Antidumpingzölle bekannt.

Antidumping - Verbindungselemente aus Eisen mit Ursprung in China
Ein weiteres chinesisches Unternehmen profitiert vom reduzierten Antidumpingzollsatz. Die Antidumpingmaßnahmen auf die Einfuhr bestimmter Schrauben gelten seit Februar 2022.

Antidumping - 1,4-Butandiol mit Ursprung in China
Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an. Auch Einfuhren aus Saudi-Arabien und den USA sind von der Untersuchung betroffen.

Antidumping - Mononatriumglutamat aus China und Indonesien
Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen bekannt.

Antidumping - Zitronensäure mit Ursprung in China und Malaysia
Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen bekannt.

Antidumping - Hochdruckstahlflaschen mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingmaßnahmen bekannt.

Antidumping - geschweißte Rohre aus Eisen oder nicht legiertem Stahl
Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen bekannt. Die Maßnahmen betreffen Waren mit Ursprung in Belarus, China und Russland.

Antidumping - Garne aus Polyamiden mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.

Antidumping - Polyethylenterephthalat mit Ursprung in Vietnam
Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an. Das Antidumpingverfahren läuft seit Mai 2025.

Antidumping - Aluminiumoxid mit Ursprung in China
Die EU führt vorläufige Antidumpingmaßnahmen ein.

Antidumping/-subvention – Solarglas mit Ursprung in China
Die EU-Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein.

Antidumping – organisch beschichtete Stahlerzeugnisse mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Verlängerung der Maßnahmen bekannt. Es gelten sowohl Antidumping- als auch Antisubventionsmaßnahmen.

Antidumping - Rohrformstücke mit Ursprung in China und Thailand
Die Europäische Kommission leitet eine Umgehungsuntersuchung ein und ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Waren an.

Antidumping - Luftreifen aus Kautschuk mit Ursprung in China
Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an. Das Antidumpingverfahren läuft seit Mai 2025.

Antidumping - Holzfußböden mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen bekannt.

Antidumping - Epoxidharze mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Einführung endgültiger Antidumpingzölle bekannt. Das Antidumpingverfahren betrifft auch Einfuhren aus Taiwan und Thailand.

(Quelle: Germany Trade & Invest)


EU - Kombinierte Nomenklatur

Filtereinsatz für Skimmerkörbe - Neue Einreihungsentscheidung.

"Einwegartikel von etwa 28 cm Länge und 12 cm Breite, hergestellt aus einem schlauchförmigen, eng gewirkten Spinnstoff aus Chemiefasern. Die Ware ist an einem Ende mit einer Naht verschlossen. Am anderen Ende verfügt sie über eine Öffnung mit einer hochelastischen gesäumten Kante von etwa 3 cm Breite. Bei der Einfuhr wird die Ware als Vorfilter gestellt, d. h. als eine Art Filtereinsatz für Skimmerkörbe (Körbe aus Kunststoff mit einer netzähnlichen Struktur, die in die Abflussöffnungen eines Schwimmbeckens eingesetzt werden, um Blätter und Schmutz aufzufangen, bevor das Wasser in die Filteranlage geleitet wird)."

Die Ware ist als "andere Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu Kapitel 59“ unter dem folgenden KN-Code einzureihen: 5911 90 99.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1556 (ABl. L vom 6. August 2025) enthält eine beispielhafte Abbildung der Ware. (Quelle: Germany Trade & Invest)


EU - Handelsvereinbarung mit den USA

Am 21.08.2025 haben die EU und die USA ihre Zolleinigung vom 27.07.2025 in einer gemeinsamen Erklärung verschriftlicht. In dem nicht rechtsverbindlichen Dokument wird der weitere Verhandlungsfahrplan dargelegt. Die Einigung muss nun von beiden Seiten umgesetzt werden. Zu den wichtigsten Verpflichtungen auf beiden Seiten gehören u. a. eine Zollobergrenze von 15 % für EU-Erzeugnisse, Zollsenkungen für Pkw und Kfz-Teile auf 15 % voraussichtlich retroaktiv ab dem 01.08.2025, Verhandlungen zu Zollkontingenten im Stahl- und Aluminiumsektor, der Abbau nichttarifärer Hemmnisse, die verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit. (Quelle: Europäische Kommission)

Zollkosten im Blick – schnell & präzise

Mit dem Tariff Simulator von flexport haben Sie die Möglichkeit die aktuellen US-Zölle zu berechnen, basierend auf HTS-Codes .

Hinweis: Dieser Zollsimulator dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Zollberatung dar. Überprüfen Sie alle Berechnungen mit den US-Zollbehörden, da Zollsätze und Zollbestimmungen ohne vorherige Ankündigung geändert werden können. 


EU-USA - Betriebe erwarten mehrheitlich weitere Beeinträchtigungen vom EU-USA-Deal

Statt Erleichterung melden uns viele deutsche Unternehmen vor allem eins: zusätzliche Sorgen

Nach der vorläufigen Einigung zwischen der EU und den USA im Zollstreit erwarten die deutschen Unternehmen mehrheitlich weitere Beeinträchtigungen im transatlantischen Handel. Das ist das Ergebnis einer aktuellen ► Blitzumfrage der DIHK unter bundesweit rund 3.500 Betrieben.


EU-Kanada - Gegenseitige Anerkennung der AEO-Programme

Zum 1. August 2025 wird die gegenseitige Anerkennung der Programme für Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (Authorised Economic Operator, AEO) zwischen der Europäischen Union und Kanada wirksam.

Die Vereinbarung sieht vor, dass Bewilligungsinhaber, die im Rahmen der jeweiligen Programme zugelassen sind - in der EU als AEOS/AEOF und in Kanada als PIP (Partners in Protection) - künftig von vereinfachten Verfahren und erleichterten Sicherheitsüberprüfungen bei der Einfuhr profitieren können.

Ziel der gegenseitigen Anerkennung ist es, die internationale Lieferkette und die Sicherheit des globalen Warenverkehrs zu stärken, die Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden zu vertiefen und vertrauenswürdige Unternehmen zu entlasten.

Die Anerkennung basiert auf einem Abgleich der Sicherheitsstandards beider Programme und markiert einen weiteren Schritt in der internationalen Zusammenarbeit der Zollbehörden. (Quelle: Zoll)


EU - Futter- und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs

Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 enthält Vorschriften über die vorübergehenden verstärkten amtlichen Kontrollen bei der Einfuhr sowie besondere Bedingungen für die Einfuhr bestimmter Lebens- und Futtermittel in die Europäische Union. Die Anhänge dieser Verordnung werden regelmäßig aktualisiert.

Anhang I enthält die Liste der Futtermittel und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs, die verstärkten amtlichen Kontrollen am benannten Eingangsort unterliegen.

Anhang II enthält Lebens- und Futtermittel aus bestimmten Drittländern, deren Eingang besonderen Bedingungen unterliegt.

In Anhang I werden Flaschenkürbis (Lagenaria siceraria) aus Indien und Tomaten (Solanum lycopersicum L.) aus der Türkei neu aufgenommen.

Zudem werden Pfeffer der Gattung Piper, Früchte der Gattungen Capsicum oder Pimenta, die getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert sind, Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze aus Äthiopien von Anhang II in Anhang I verschoben. Schoten des Meerrettichbaums (Moringa oleifera) ("Drumsticks“) aus Indien und Spargelbohnen (Vigna unguiculata ssp. sesquipedalis, Vigna unguiculata ssp. unguiculata) aus Indien werden von Anhang I in Anhang II verschoben.

Eine weitere Änderung ist, dass für einige Waren wie Granadillas und Passionsfrüchten (Passiflora ligularis und Passiflora edulis) aus Kolumbien und Weinblätter aus Ägypten die Häufigkeit von Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen erhöht. (Quelle: Germany Trade & Invest)


EU - Aktualisierung Anti-Folter-Verordnung

Güter, die zur Vollstreckung der Todesstrafe verwendet werden könnten, sowie Vermittlungstätigkeiten oder technische Hilfe in Bezug auf diese Güter unterliegen in der Europäischen Union Ausfuhrbeschränkungen, die in Verordnung 2019/125 geregelt sind.

Vor dem Hintergrund von Veränderungen im internationalen Sicherheitsmarkt sowie technologischer Entwicklungen werden die Anhänge II und III (Delegierte Verordnung (EU) 2025/928 DER KOMMISSION vom 21. Mai 2025) neu gefasst:

Anhang II der Verordnung enthält Güter, die außer zur Vollstreckung der Todesstrafe oder zum Zwecke der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe keine praktische Verwendung haben. Die Aus-, Ein- und Durchfuhr dieser Waren ist verboten.

Anhang III der Verordnung enthält Güter, die zum Zwecke der Folter oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden könnten, d. h. Güter, die in erster Linie für Strafverfolgungszwecke verwendet werden, und Güter, die unter Berücksichtigung ihrer Gestaltung und ihrer technischen Merkmale ein materielles Risiko der Verwendung zu Folter oder zu anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe bergen. Für diese Waren ist eine Ausfuhrgenehmigung notwendig. (Quelle: Germany Trade & Invest)


Japan - EU-Konsultation zum Handelsabkommen

Die Europäische Kommission erstellt einen Bericht, der auf Fakten und Daten basiert. Darin wird untersucht, welche Auswirkungen das Handelsabkommen zwischen der EU und Japan nach fünf Jahren Anwendung hatte. Ziel ist es, aus den bisherigen Erfahrungen zu lernen und die Umsetzung des Abkommens künftig noch wirksamer zu gestalten.

In ihrer Strategie „Handel für alle“ hat sich die Kommission verpflichtet, abgeschlossene Handelsabkommen im Nachhinein zu bewerten. Auch das Abkommen mit Japan enthält eine Klausel, die eine solche Überprüfung vorsieht.

Bis zum 28. November 2025 können Unternehmen und Organisationen ihre Rückmeldungen zum EU-Japan-Abkommen an die EU-Kommission geben. (Quelle: EU-Kommission)


Ukraine - Rückwirkende Anerkennung von Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1

Am 23. Mai 2025 trat der Beschluss Nr. 2/2024 in der Ukraine in Kraft. Seitdem gilt zwischen der EU und der Ukraine der Ursprungsstatus „CR“. Zuvor (01.01. bis 22.05.2025) wandte die Ukraine ausschließlich das revidierte Regionale Übereinkommen („R“) an.

Die Europäische Kommission weist darauf hin, dass für Einfuhren in die Ukraine in diesem Zeitraum besondere Regelungen gelten. Seit dem 23. Mai 2025 akzeptieren die ukrainischen Zollbehörden rückwirkend folgende Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1:

  • Vor dem 1. Januar 2025 nach Übergangsregeln ausgestellte Bescheinigungen mit dem Vermerk „Transitional Rules“ in Feld 7, sofern sie bei Einfuhr gültig waren.
  • Vor dem 22. Mai 2025 nach dem ursprünglichen Regionalen Übereinkommen („C“) ausgestellte Bescheinigungen.
  • Zwischen dem 1. Januar und 22. Mai 2025 unter Anwendung der Durchlässigkeit nach dem revidierten Übereinkommen („R“) ausgestellte Bescheinigungen.

Bis zum 22. Mai 2025 abgelehnte EUR.1-Bescheinigungen können im Rahmen eines Erstattungsantrags erneut vorgelegt werden.

Auch für Ausfuhren in die Ukraine im genannten Zeitraum können EUR.1-Bescheinigungen nachträglich unter Anwendung der Durchlässigkeit gemäß dem revidierten Übereinkommen („R“) ausgestellt werden. (Quelle: Zoll Fachmeldung vom 15.08.2025)

Messen und Veranstaltungen

12. Nordhessischer Außenwirtschaftstag – 11. September 2025

Die IHK Kassel-Marburg lädt gemeinsam mit dem Außenwirtschaftsforum zum 12. Nordhessischen Außenwirtschaftstag ein. Unter dem Motto „Auf zu neuen Märkten: Chancen nutzen – Risiken mindern!“ erwarten die Teilnehmer spannende Vorträge, Podiumsdiskussionen und praxisnahe Einblicke in das internationale Geschäft. Die Veranstaltung bietet eine ideale Plattform, um Potenziale, Chancen und Risiken grenzüberschreitender Geschäfte zu beleuchten und Erfahrungen auszutauschen. Darüber hinaus eröffnet der Internationale Marktplatz vielfältige Beratungs- und Vernetzungsmöglichkeiten.

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Rechtssicher in den USA: Erfolgreich in den US-Markt einsteigen - im Spannungsfeld globaler Handelsentwicklungen am 16. September 2025,

Die USA gehören zu den wichtigsten Handelspartnern Deutschlands. Auch für hessische Unternehmen sind die USA ein wichtiger Markt - trotz aktueller handelspolitischer Entwicklungen. Wer den Schritt über den Atlantik wagt, sei es durch die Gründung einer Tochtergesellschaft, den Aufbau einer Niederlassung oder die Entsendung von Mitarbeitenden, steht vor einer Vielzahl rechtlicher und organisatorischer Herausforderungen. 

Der Erfolg Ihres US-Geschäfts hängt nicht allein von einer guten Geschäftsidee oder einem starken Produkt ab – entscheidend sind fundierte Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen und eine sorgfältige Planung. 

In unserem Webinar informieren wir Sie kompakt und praxisnah über die wesentlichen Aspekte für einen erfolgreichen Markteintritt - und wie Sie sich trotz aktueller Unsicherheiten und handelspolitischer Herausforderungen optimal vorbereiten können. 

Das Webinar ist Teil der Veranstaltungsreihe der hessischen IHKs zum Thema USA.

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Entsendung von Mitarbeitern nach Irland am 18. September 2025

Unternehmen, die Personal auf die „Grüne Insel“ entsenden möchten, sollten sich frühzeitig mit den relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen.

In einer kompakten kostenfreien 90-minütigen Online-Veranstaltung vermittelt Patrick Bamming, Leiter des Bereichs Recht und Steuern der Deutsch-Irischen Auslandshandelskammer (AHK) Irland, einen praxisnahen Überblick über die zentralen Regelungen und Fallstricke bei der Entsendung nach Irland. Profitieren Sie von konkreten Hinweisen, aktuellen Entwicklungen und hilfreichen Tipps für eine rechtssichere Vorbereitung Ihrer Auslandseinsätze.

Das Webinar ist Teil der Webinarreihe „Mitarbeiterentsendung – Weltweit.Rechtssicher.Entsenden“ der hessischen Industrie- und Handelskammern und richtet sich an Unternehmen, die derzeit oder auch zukünftig Mitarbeiter nach Irland entsenden.

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ASEAN Insights Frankfurt – 19. September 2025

Die ASEAN-Staaten, eine der dynamischsten Wirtschaftsräume Asiens mit über 680 Millionen Einwohnern, bieten enormes Potenzial für deutsche KMU. Bei der ganztägigen Veranstaltung ASEAN Insights präsentieren die Auslandshandelskammern aus Indonesien, Malaysia, Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam spannende Marktchancen vor Ort. Vertreter namhafter deutscher Firmen vor Ort diskutieren über wirtschaftliche Entwicklung, Vertriebsstrategien und lokale Fachkräftesicherung. Teilnehmer erhalten die Gelegenheit, ihre Geschäftsideen und Expansionspläne in persönlichen Markteinstiegsberatungen mit AHK-Experten zu besprechen.

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International aktiv mit Dienstleistungen in Europa am 15. Oktober 2025

Viele Unternehmen – nicht nur aus dem Dienstleistungssektor – erbringen Dienstleistungen mit eigenem Personal im europäischen Ausland. Maschinen und Anlagen werden installiert, es steht ein Montage-Einsatz an, oder ein Wartungs- beziehungsweise Servicevertrag greift. Ein Messestand will aufgebaut, ein Kundenprojekt vor Ort betreut werden. Die langjährige Kundin wünscht eine Schulung für ihre neuen Mitarbeiter für eine vor einiger Zeit gelieferte Maschine.

Sie können das erfüllen, aber nur mit Ihrem eigenen Personal vor Ort. Welche Vorbereitungen müssen jeweils getroffen werden?

Vor allem die Verantwortlichen in kleinen und mittelständischen Unternehmen sehen sich mit Fragen und Herausforderungen konfrontiert, insbesondere wenn ein Zielland neu ist.
Welche Entsendeauflagen sind einzuhalten? Wo gibt man die Entsendemitteilung ein? Welche Dokumente müssen vorgehalten, welche mitgeführt werden? Welche Bestimmungen sind darüber hinaus zu beachten?

Nutzen Sie unser kompaktes Format, um sich an einem Tag über vier Zielmärkte zu informieren. 

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Save-the-Date: Erfolgreich in den US-Markt starten – Ihre individuelle Roadmap zur Expansion am 28. Oktober 2025

Der US-Markt ist groß, schnell und voller Potenzial – aber auch komplex. Wenn Sie hier erfolgreich sein möchten, brauchen Sie mehr als nur gute Absichten: Sie brauchen eine klare, individuelle Strategie. Genau hier setzt unser Workshop an. Am 28. Oktober 2026 bieten wir Ihnen in der IHK Offenbach am Main ein interaktives Format, das auf Ihre spezifische Ausgangslage zugeschnitten ist. 

Halten Sie sich den 28. Oktober schon jetzt frei – ein Termin, den Sie nicht verpassen sollten!

Enterprise Europe Network

Geschäftspartner im Ausland gesucht?

Das Enterprise Europe Network (EEN) unterstützt Sie bei der Suche nach geeigneten Geschäftspartnern – sei es für den Vertrieb der Produkte und Dienstleistungen im Ausland oder aber für Technologie-transfer und Forschung und Entwicklung. Finden Sie ausgewählte Kooperationsgesuche und Angebote aus der EU-weiten Geschäftskooperationsdatenbank. Gerne suchen wir auch nach Ihren individuellen Kriterien. Zu den Profilen des Monats ▶️ September 2025

Auslandshandelskammern

Entdecken und erfahren Sie mehr über naturbasierte Lösungen in Panama am 9. September 2025

9. September 2025 | Online

Wir laden Sie herzlich zu einem besonderen Webinar ein, das von OGAYA in Kooperation mit der Deutsch-Panamaischen Industrie- und Handelskammer veranstaltet wird. Im Mittelpunkt stehen inspirierende Projekte aus Panama, die sich dem regenerativen Tourismus und der Wiederherstellung von Ökosystemen widmen.

Tauchen Sie ein in praxisnahe Erfahrungen, innovative Kooperationsmodelle und erfahren Sie, wie Sie sich aktiv an wirkungsvollen Umwelt- und Sozialinitiativen beteiligen können. Lassen Sie sich inspirieren und werden Sie Teil einer Bewegung, die Reisen neu denkt – verantwortungsvoll, regenerativ und zukunftsorientiert.

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Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main
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