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Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland
Geschäftsreisen sind auch nach der Pandemie wichtiger Bestandteil der internationalen Geschäftsbeziehungen. Vertriebsmitarbeiter besuchen Kunden im Ausland, Maschinen müssen vor Ort installiert oder gewartet werden.
Vor jeder Entsendung ist jedoch zu prüfen, ob umfangreiche Melde- und Registrierungspflichten im jeweiligen Ausland bestehen. Dies gilt auch für die EU-Mitgliedsstaaten. Zudem gelten außerhalb der EU häufig die Visa-Bestimmungen des jeweiligen Ziellandes. Entsendende Unternehmen müssen sich möglichst frühzeitig mit diesen bürokratischen Herausforderungen befassen.
Informieren Sie sich in der gemeinsamen kostenfreien Webinarreihe der hessischen IHKs zu Meldevorschriften, arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie den weiteren länderspezifischen Aspekten bei der Entsendung.
Entsendung von Mitarbeitern nach ...
Bald erwarten Sie weitere spannende Webinare aus unserer Reihe MitarbeiterEntsendung: ✅ Weltweit. ✅ Rechtssicher. ✅ Entsenden. Seien Sie gespannt und bleiben Sie dran für weitere Details!
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Norwegen
21. März 2024 | 11:00 bis 12:30 Uhr
Norwegen ist zwar kein Mitglied der Europäischen Union, jedochTeil des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Aber welche Rechtsgrundlagen gelten eigentlich für die Mitarbeiterentsendung nach Norwegen? Und was ist bei der Entsendemeldung für Norwegen zu beachten?
In Webinar Entsendung von Mitarbeitern nach Norwegen erklärt Ihnen unsere Expertin, welche juristischen und steuerlichen Fallstricke Sie zu beachten haben, damit Ihr nächster Einsatz ein sicherer und voller Erfolg wird.
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Italien
11. April 2024 | 10:00 bis 11:15 Uhr
Wenn Sie als deutsches Unternehmen Geschäfte mit italienischen Vertragspartnern haben, die über eine reine Warenlieferung hinausgehen, sind Sie in dem EU-Mitgliedsland mit komplexeren Formalitäten konfrontiert. Insbesondere Montagen, Wartungsarbeiten, Reparaturen von Maschinen und Anlagen sowie Tätigkeiten im Bau- und Baunebengewerbe unterliegen den Regelungen des italienischen Entsendegesetzes.
Informieren Sie sich über die Formalitäten und Pflichten im kompakten Webinar mit der AHK Italien!
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Frankreich
15. Mai 2024
Bevor Sie Mitarbeiter ins Ausland entsenden, müssen Sie prüfen, welche Melde- und Registrierungspflichten dort gelten, auch innerhalb der EU. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit diesen Anforderungen auseinandersetzen, um Sanktionen zu vermeiden.
In diesem Webinar erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über die aktuellen administrativen und arbeitsrechtlichen Anforderungen, die bei Mitarbeitereinsätzen in Frankreich beachtet
werden müssen. -
Tschechien
12. Juni 2024 | 10:00 bis 11:30 Uhr
Vor jeder Entsendung gilt zu prüfen, ob bzw. welche Melde- und Registrierungspflichten im Ausland bestehen. Dies gilt auch für die EU-Mitgliedsstaaten.
Peter Hrbik von der Deutsch-Tschechischen Industrie- und Handelskammer gibt einen Überblick über die arbeits-, steuer-, sozialversicherungs- und möglicherweise sogar aufenthalts- und gewerberechtlichen Regelungen in Tschechien.
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Spanien
Juli 2024
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Schweiz
5. September 2024 | 10:00 bis 11:30 Uhr
Die Schweiz ist ein wichtiger und attraktiver Marktfür deutsche Produkte und Dienstleistungen. Sollen jedoch Montage oder anderen Dienstleistungen vor Ort durchgeführt werden, müssen eine Reihe von Punkten beachtet werden.
Zwar können deutsche Unternehmen ihre Mitarbeiter während 90 Arbeitstagen im Kalenderjahr ohne ausländerrechtliche Bewilligung in der Schweiz arbeiten lassen, jedoch besteht eine Meldepflicht.
Wir informieren Sie, wo Sie die Meldung abgeben und welche weiteren Formalitäten und Regeln
Sie zu beachten haben.
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Österreich
24. Oktober 2024 | 10:00 bis 11:30 Uhr
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USA
November 2024
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Luxemburg
Dezember 2024
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Schweden
Januar 2025
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Belgien
Februar 2025
Eine Kooperation der hessischen Industrie- und Handelskammern (IHK) mit dem Enterprise Europe Network (EEN).
IHK Offenbach am Main
Industrie- und Handelskammer
Offenbach am Main
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63067 Offenbach am Main
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Freitags: 08:00 - 15:00 Uhr
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