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Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland
Alex - stock.adobe.com
Geschäftsreisen sind ein wichtiger Bestandteil der internationalen Geschäftsbeziehungen. Vertriebsmitarbeiter besuchen Kunden im Ausland, Maschinen müssen vor Ort installiert oder gewartet werden.
Vor jeder Entsendung ist jedoch zu prüfen, ob umfangreiche Melde- und Registrierungspflichten im jeweiligen Ausland bestehen. Dies gilt auch für die EU-Mitgliedsstaaten. Zudem gelten außerhalb der EU häufig die Visa-Bestimmungen des jeweiligen Ziellandes. Entsendende Unternehmen müssen sich möglichst frühzeitig mit diesen bürokratischen Herausforderungen befassen.
Informieren Sie sich in der gemeinsamen kostenfreien Webinarreihe der hessischen IHKs zu Meldevorschriften, arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie den weiteren länderspezifischen Aspekten bei der Entsendung.
✅ Weltweit. ✅ Rechtssicher. ✅ Entsenden.
Webinare und Informationen zur Mitarbeiterentsendung
Die bisherige Webinarübersicht zur Mitarbeiterentsendung finden Sie ab sofort gebündelt auf dem Außenwirtschaftsportal Hessen.
Das Portal bietet Ihnen einen umfassenden Überblick rund um die Entsendung von Mitarbeitenden sowie grenzüberschreitende Dienstleistungen – von rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen bis hin zu länderspezifischen Anforderungen und aktuellen Veranstaltungen.
Zudem erhalten Sie im „Dienstleistungskompass“ des Außenwirtschaftsportals praxisnahe Informationen zu Meldepflichten, Sozialversicherung, Arbeitsrecht und weiteren wichtigen Aspekten für Einsätze im Ausland.
Eine Kooperation der hessischen Industrie- und Handelskammern (IHK) mit dem Enterprise Europe Network (EEN)
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