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Newsletter International Juli | August 2025

ThomasVogel | Getty Images Signature | Canva
Inhaltsverzeichnis
- Hessische Exporterfolge ausgezeichnet
Allgemein
- ATLAS–Ausfuhr: Schnittstelle NCTS/AES: Aufnahme Probebetrieb
- ATLAS–Einfuhr: Anmeldung von ODS-Lizenzen
Länder
- EU - Zoll auf Waren mit russischem Ursprung
- EU - Sanktionsrecht bei Incoterm®-Klausel EXW
- EU - Antidumpingmaßnahmen
- Israel - Präferenzbegünstigte Einfuhren in die EU
- Türkei - Producer/Exporter Certificate im Rahmen von Anti-Dumping-Maßnahmen
Messen und Veranstaltungen
- M1-Zukunftskongress Messe für ausstellender Unternehmen
KI-Innovationsreise nach Dublin im Oktober 2025
Enterprise Europe Network (EEN)
- Geschäftspartner im Ausland gesucht?
Veröffentlichungen
- Präferenzhandel: Aktualisierte Leitlinien zu den Ursprungsregeln
- KundM Online
Auslandshandelskammer
- STEP USA MedTech Programm, September 2025

Julia Essl
Hessische Exporterfolge ausgezeichnet
Am 3. Juli wurde in der IHK Frankfurt am Main der Exportpreis Hessen 2025 feierlich verliehen.
Gewinner in der Kategorie „Handel und Dienstleistungen“ ist das Frankfurter Architektur- und Stadtplanungsbüro AS+P Albert Speer + Partner GmbH. Preisträger in der Kategorie „Industrie“ ist die ReiCat GmbH, ein Abluft- und Gasbehandlungsanlagenbauer aus Gelnhausen. In der Kategorie „Handwerk“ hat Rink-Formgriffe gewonnen, Hersteller von Sportwaffenzubehör aus Ehringshausen.
„Alle Nominierten des Hessischen Exportpreises zeigen eindrucksvoll, wie vielfältig, innovativ und international erfolgreich der hessische Mittelstand ist,“ sagte Kirsten Schoder-Steinmüller, Präsidentin des Hessischen Industrie- und Handelskammertags: „Sie alle stehen für globale Weitsicht und vor allem unternehmerischen Mut, der in diesen geopolitisch turbulenten Zeiten keine Selbstverständlichkeit ist.“
Eine Fachjury hatte die drei Gewinner unter 9 Nominierten aus ganz Hessen ausgewählt. Der Preis wird alle zwei Jahre von den hessischen IHKs, Handwerkskammern und dem Wirtschaftsministerium verliehen.
Mehr zum ▶️ Preis und zu den Gewinnern
Allgemein
ATLAS–Ausfuhr: Schnittstelle NCTS/AES: Aufnahme Probebetrieb
Mit ATLAS-Info 0811/25 informiert die Zollverwaltung, dass ab dem 16.07.2025 die neuen Funktionalitäten durch die erweiterten Schnittstellen zwischen den Fachanwendungen ATLAS-Versand und ATLAS-Ausfuhr in der ATLAS-Probebetriebsumgebung getestet werden können.
Der Probebetrieb dient dazu, allen Teilnehmern (einschl. Softwarehäusern) ausreichend Zeit und Raum zu geben, um sich mit den neuen Prozessen und Plausibilitäten vertraut zu machen.
Hinweis: Die Echtbetriebsaufnahme des Datenabgleichs innerhalb der Schnittstelle NCTS/AES wird rechtzeitig und gesondert per ATLAS-Info kommuniziert. (Quelle: Zoll)
ATLAS–Einfuhr: Anmeldung von ODS-Lizenzen
In seiner ATLAS-Info 0813/25 weist die Zollverwaltung darauf hin, dass bei Anmeldung der Codierung L100 erklärt wird, dass die Ware unter die o.g. ODS-Verordnung fällt und eine Einfuhrlizenz vorliegt.Zusätzlich ist zwingend die Codierung
Y797 unter Angabe der Registrierungs-ID sowie Y798 und / oder Y799 unter Angabe der entsprechenden Menge anzumelden.
Mit der Codierung L100 ist die zusätzliche Codierung Y792 (Ware fällt nicht unter die ODS-VO) oder Y793 (persönliche Gebrauchsgegenstände) unzulässig.
Zudem weist die Zollverwaltung darauf hin, dass alle bei der angemeldeten Warennummer angezeigten Bedingungsblöcke der TARIC-Maßnahme 726 fachlich abzuprüfen sind und die jeweils zutreffende Codierung, eine aus jedem Bedingungsblock, in der Zollanmeldung (Positionsebene) anzugeben sind. Mehrfachnennungen derselben Codierung ist unzulässig.
Bei der Prüfung der ODS-Lizenz werden zusätzlich die Angaben zum Versender/Ausführer benötigt. Bei vereinfachten Zollanmeldungen/Anschreibungsmitteilungen sind diese Datenfelder derzeit nicht für die Übermittlung vorgesehen. Bis auf Weiteres sind nachfolgende Angaben bei vereinfachten Anmeldungen/Anschreibungsmitteilungen auf Kopfebene in dem
Datenfeld „Zusätzliche Angaben zur Anmeldung“ zwingend anzugeben:
- Name des Versenders/Ausführers
- Straße und Hausnummer des Versenders/Ausführers
- Land des Versenders/Ausführers
- Postleitzahl des Versenders/Ausführers (sofern existent)
- Ort des Versenders/Ausführers
Zollanmeldungen bei denen die erforerliche Codierung oder die Angabe zum Versender/Ausführer fehlt, werden nicht angenommen oder zurückgegeben.
Länder
EU - Zoll auf Waren mit russischem Ursprung
Mit Verordnung (EU) 2025/1227 hat die EU zusätzliche Zölle auf Einfuhren von Lebensmitteln und bestimmten landwirtschaftlichen Waren sowie Düngemitteln mit Ursprung in Russland und Weißrussland (Belarus) beschlossen.
Einfuhren bestimmter Lebensmittel (Anhang I der VO) und andere landwirtschaftliche Produkte mit Ursprung in Russland oder Belarus werden seit dem 20. Juli 2025 mit einem Zusatzzoll in Höhe von 50 Prozent erhoben. Bei der Einfuhr bestimmter Düngemittel (Anhang II der VO) mit Ursprung in Russland und Belarus wird ein gestaffelter gewichtsbezogener Zusatzzoll erhoben. Die Staffelung erfolgt jahresweise, beginnend mit 40 Euro/Tonne ab 1. Juli 2025 bis zu 430 Euro/Tonne ab 1. Juli 2028. Zugleich wurden jährliche Kontingente festgelegt. Werden diese mengenmäßigen Beschränkungen erreicht, greift für alle weiteren Importe im jeweiligen Kalenderjahr der höchste festgelegte Zusatzzoll. (Quelle:IHK/Europäische Kommission)
EU - Sanktionsrecht bei Incoterm®-Klausel EXW
Die Europäische Kommission stellt mitt neuem Factsheet klar, dass bei Vereinbarung der Inoterm®-Klausel EXW (Ex Works) die sanktionsrechtlichen Verpflichtungen des Verkäufers bestehen bleiben. Privatrechtliche Vereinbarungen können nicht von EU-Sanktionen abweichen. Daher ändert die Verwendung von Incoterms®-Regeln wie EXW nichts an sanktionsbezogenen Verpflichtungen. Dazu gehört die Verpflichtung, sicherzustellen, dass bestimmte Waren nicht in verbotene Bestimmungsländer wie Russland oder Weißrussland gelangen. Exporteure/Verkäufer sollten alle notwendigen Maßnahmen ergreifen.
Wichtigste Erkenntnis
Die Anwendung der EXW-Regel entbindet einen Exporteur/Verkäufer nicht von der Verpflichtung, die EU-Sanktionen einzuhalten. (Quelle: IHK/Europäische Kommission)
EU - Antidumpingsmaßnahmen
Antidumping - Phosphorigsäure mit Ursprung in China
Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an. Das Antidumpingverfahren läuft seit März 2025.
Antidumping - Lysin mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission führt endgültige Antidumpingmaßnahmen ein.
Antidumpingverfahren Edelstahl
China erhebt hohe Antidumpingzölle auf legierte Flachstahlerzeugnisse und Profile aus der EU.
Antidumping - Rohrformstücke und Rohrverbindungsstücke
Die Europäische Kommission gibt die Verlängerung der Antidumpingmaßnahmen bekannt. Sie gelten für Einfuhren mit Ursprung in Russland, Südkorea und Malaysia.
Antidumping – Aluminiumstrangpresserzeugnisse mit Ursprung China
Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen bekannt.
Antidumping - Ferrosilicium mit Ursprung in China und Russland
Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein.
Antidumping - Cholinchlorid mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingzölle bekannt.
Antisubvention – Endlosglasfaserfilamente mit Ursprung in Ägypten
Die EU-Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein.
Antidumping - Sulfanilsäure mit Ursprung in China
Die EU-Kommission kündigt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen an.
Antidumping - Grafitelektrodensysteme mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission weitet die Maßnahmen nach Abschluss einer Umgehungsüberprüfung aus. Die endgültigen Antidumpingmaßnahmen bestehen seit 2022.
Antidumping - Schrauben ohne Kopf mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingzölle bekannt.
Antisubvention: Glasfasern mit Ursprung in China und Ägypten
Die EU-Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein. Seit 2022 bestehen auch Antidumpingmaßnahmen.
Antidumping - Vanillin mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission führt endgültige Antidumpingmaßnahmen ein.
Antisubvention - Kabel aus optischen Fasern mit Ursprung in Indien
Die EU führt endgültige Antisubventionsmaßnahmen ein und ändert die Antidumpingzölle.
Antidumping - Kabel aus optischen Fasern mit Ursprung in Indien
Die Europäische Kommission ändert die Antidumpingzölle.
Antidumping - Hartholzsperrholz mit Ursprung in China
Die EU führt vorläufige Antidumpingzölle ein.
Antidumping - 1,4-Butandiol mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein. Auch Einfuhren aus Saudi-Arabien und den USA sind von der Untersuchung betroffen.
Antisubvention - Endlosgflasfaserfilamente mit Ursprung in China
Die EU-Kommission kündigt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antisubventionsmaßnahmen an.
Antidumping - nahtlose Rohre mit Ursprung in China
Das Verfahren wird eingestellt.
Israel - Präferenzbegünstigte Einfuhren in die EU
Die Europäische Kommission hat auf ihren Internetseiten die Liste der nicht-präferenzrechtlich begünstigten Orte mit den siebenstelligen Postleitzahlen mit Stand 05.06.2025 veröffentlicht.
Waren, die in israelischen Siedlungen, die seit 1967 unter israelischer Verwaltung stehen, fallen nicht unter das Assoziierungsabkommen (Präferenzabkommen) zwischen der EU und Israel.
Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt entnehmen. (Quelle: Zoll/Europäische Kommission)
Türkei - Producer/Exporter Certificate im Rahmen von Anti-Dumping-Maßnahmen
Die Türkei hat im März 2025 eine neue Bekanntmachung zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb veröffentlicht (Nr. 2025/1), die 60 Tage nach Veröffentlichung in Kraft getreten ist.
Neu ist das „Producer/Exporter Certificate“, das vorgelegt werden muss, wenn individuelle Anti-Dumping-Maßnahmen für bestimmte Hersteller oder Exporteure gelten. Es dient dem Nachweis der Identität des Herstellers bzw. Exporteurs gegenüber der türkischen Zollbehörde.
Wichtig: Dieses Formular ist nicht identisch mit dem Exporter Registry Formular, das z. B. bei Textilien über ebirlik abgewickelt wird.
Bitte prüfen Sie bei Ausfuhren in die Türkei genau, ob das neue Producer/Exporter Certificate erforderlich ist. (Quelle: IHK)
Messen und Veranstaltungen
M1-Zukunftskongress Messe für ausstellender Unternehmen
30.09./01.10.2025 | memox | Frankfurt am Main
In Zusammenarbeit mit dem Verband der deutschen Messewirtschaft AUMA lancieren die dfv Conference Group und der m+a report, beide dfv Mediengruppe, ein neues Eventformat: M1 – Zukunftskongress Messe. Der Kongress findet vom 30. September bis 1. Oktober 2025 statt und richtet sich vorrangig an ausstellende Unternehmen, die Messen als strategisches Marketing-Instrument nutzen und sich damit weiterentwickeln wollen.
Die Veranstaltung, die 2025 in Frankfurt am Main Premiere feiert, soll jährlich in einer anderen deutschen Messestadt stattfinden. So werden regionale Märkte einbezogen und die Vielfalt der deutschen Messewirtschaft unterstrichen. Mit einem Mix aus Keynotes, praxisnahen Workshops und Networking-Formaten positioniert sich der M1 – Zukunftskongress Messe als die neue Leitveranstaltung der Messewirtschaft.
Kaiko
Entsendung von Mitarbeitern nach Irland am 18. September 2025
Auch innerhalb des europäischen Binnenmarkts gelten bei der Entsendung von Mitarbeitenden länderspezifische Vorschriften – so auch für Irland. Unternehmen, die Personal auf die „Grüne Insel“ entsenden möchten, sollten sich frühzeitig mit den relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen. Von Meldepflichten über Vorgaben zu Mindestlohn, Arbeitszeit und Ruhezeiten bis hin zu Anforderungen in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz: Die rechtlichen Anforderungen sind vielfältig – und Verstöße können kostspielig sein.
KI-Innovationsreise nach Dublin im Oktober 2025
Tech-Industrie wurde: Über 16 der 20 weltweit führenden Technologieunternehmen – darunter LinkedIn, Salesforce und IBM – haben ihren Europasitz in Dublin. Auf unserer dreitägigen Delegationsreise vom 21. Bis 23.10.2025 erhalten Sie exklusive Einblicke in die Innovationsstrategien dieser digitalen Vorreiter. Lernen Sie von den Besten, wie Sie KI und moderne Technologien gezielt einsetzen, um Effizienz, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit in Ihrem Unternehmen zu steigern. Die AHK Irland stellt ein hochkarätiges Programm zusammen – weitere spannende Unternehmensbesuche sind in Planung!
Weitere ▶️Informationen und Anmeldung
Enterprise Europe Network
Geschäftspartner im Ausland gesucht?
Das Enterprise Europe Network (EEN) unterstützt Sie bei der Suche nach geeigneten Geschäftspartnern – sei es für den Vertrieb der Produkte und Dienstleistungen im Ausland oder aber für Technologie-transfer und Forschung und Entwicklung. Finden Sie ausgewählte Kooperationsgesuche und Angebote aus der EU-weiten Geschäftskooperationsdatenbank. Gerne suchen wir auch nach Ihren individuellen Kriterien. Zu den Profilen des Monats ▶️ Juli und August 2025
Veröffentlichungen
Am 3. März 2025 hat die Generaldirektion Steuern und Zollunion der EU-Kommission die aktualisierten Fassung der „Preferential Trade Guidance on the Rules of Origin“ veröffentlicht.
Die Leitlinien wurde in enger Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten erarbeitet und bieten detaillierte Anweisungen zur korrekten Anwendung der Präferenzursprungsregeln, um die Einhaltung von Präferenzabkommen sicherzustellen. (Quelle: Europäische Kommission)
KundM Online
Die Konsulats- und Mustervorschriften – kurz: „K und M“ – der Handelskammer Hamburg sind seit 1920 als das Standardwerk zum Thema Einfuhrbestimmungen, insbesondere von Drittstaaten, bekannt. Auf über 760 Seiten bietet es dem Leser einen Überblick über die wichtigsten benötigten Warenbegleitpapiere, ihre Aufmachung, Verpackungs- und Markierungsvorschriften, Legalisierungsbestimmungen, Konsulatsgebühren u.v.m. für nahezu alle Bestimmungsländer.
Die „K und M“ werden periodisch alle 2 Jahre neu aufgelegt und sind im Juni 2025 bereits in der 46. Auflage erschienen. Mit dieser Neuauflage wurden wieder umfangreiche Änderungen in die Länderabschnitte eingearbeitet und die „Allgemeinen Hinweise“ sowie ergänzenden Anhänge und Übersichten auf Stand gebracht. Bis zur jeweiligen nächsten Neuauflage wird das Werk durch 5-6 kostenlose Nachträge aktuell gehalten.
Auslandshandelskammern
Die AHK New York bietet vom 8. bis 11. September 2025 den STEP USA MedTech & Life Sciences Program an, ein dynamisches 4-tägiges Startup-Bootcamp. Die AHK führt Sie in die pulsierenden Startup-Ökosysteme von zwei Hotspots der US-Ostküste für MedTech und Life Sciences ein: Boston und Philadelphia! Nehmen Sie an interaktiven Seminaren, Workshops und zahlreichen Networking-Möglichkeiten teil, die speziell auf die Bedürfnisse von MedTech- und Life Sciences-Startups zugeschnitten sind. Das STEP USA-Programm bietet praktische Unterstützung, um Ihnen den Weg für eine erfolgreiche Expansion in den US-Markt zu ebnen. Tauschen Sie sich mit vielfältigen Experten aus den Bereichen MedTech und Biowissenschaften aus und lernen Sie, wie Sie Ihr Unternehmen auf einem der wettbewerbsintensivsten Märkte der Welt vergrößern können. Sichern Sie sich noch heute Ihren Platz!
Hotline: Wir sind für Sie da!
Erreichbarkeit unserer Hotline:
Montag - Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 14:00 Uhr