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Embargo

Aus politischen Gründen hat die Europäische Union gegen eine Reihe von Ländern Wirtschaftssanktionen verhängt. Diese werden in der Regel vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen beschlossen. Danach erfolgt die Umsetzung der Beschlüsse innerhalb der Europäischen Union über den Gemeinsamen Standpunkt auf dem Gebiet der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Damit die Beschlüsse der GASP unmittelbar geltendes EU-Recht werden, bedürfen diese der Umsetzung entweder als geltende EU-Verordnungen oder durch nationale Rechtsakte. Allerdings kann die Gemeinsame Sicherheits- und Außenpolitik auch ohne eine UN-Resolution, nämlich durch einen EU-Beschluss, europäische Embargomaßnahmen vereinbaren und innerhalb der EU umsetzen.

Definition von Embargo

Embargos sind Wirtschaftssanktionen gegenüber einem bestimmten Land. Der Außenwirtschaftsverkehr mit diesem Land wird dadurch eingeschränkt oder komplett untersagt.

Hinweis: Auch die Finanzsanktionen ist ein Embargo (Personenembargo). Ist die Person, das Unternehmen oder die Organisation gelistet, so ist das Geschäft jeglicher Art komplett untersagt!

Embargoarten

Es wird zwischen drei Embargoarten unterschieden:

  • Totalembargo
  • Teilembargo
  • Waffenembargo

Beim Totalembargo wird jeglicher wirtschaftliche Kontakt zu einem Land verboten. Ausnahmen bestehen meist nur für Güter zur humanitären Hilfe. Die Europäische Union hat derzeit kein Totalembargo gegen ein Land ausgesprochen.

Das Teilembargo bezieht sich auf bestimmte Wirtschaftsbereiche. Teilweise werden die auf ein spezifisches Land ausgerichteten Beschränkungen mit personenbezogenen Restriktionen kombiniert. Inhaltlich umfassen die personenbezogenen Maßnahmen zumeist Finanzsanktionen sowie Reisebeschränkungen.

Ist gegen ein Land ein Waffenembargo verhängt, so ist die Ausfuhr von militärischen Gütern nicht gestattet und auch nicht genehmigungsfähig. Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste enthält alle Rüstungsgüter (Waffen, Munition und Rüstungsmaterial).

Übersicht der Embargoländer

Aktuell bestehen gegenüber 28 Ländern Finanzsanktionen, Teil- und Waffenembargos, die aus einer europäischen Embargoregelung resultieren.

Ausfuhrbeschränkungen wegen Waffenembargos bestehen für folgende Länder:
Armenien
Aserbaidschan
Demokratische Republik Kongo
Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea)
Irak
Iran
Libanon
Libyen
Myanmar (Birma)
Russland
Simbabwe
Somalia
Sudan
Süd-Sudan
Syrien
Venezuela
Weißrussland (Belarus)
Zentralafrikanische Republik

Eine Übersicht der Länderembargos kann der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entnommen werden. Eine weitere Übersicht bietet die EU-Sanctions Map.
Bitte beachten Sie, dass sich die Länderliste täglich ändern kann.

BAFA-Merkblatt Russland-Embargo

BAFA-Merkblatt zu den Entwicklungen des Iran-Embargo

EU-Sanktionen gegen Russland

Seit Februar 2022 hat die Europäische Union in sieben Sanktionspaketen Maßnahmen als Reaktion auf Russlands Invasion in die Ukraine erlassen. Die bestehenden Wirtschaftssanktionen werden damit verschärft. Wir haben Ihnen eine Kurzübersicht dieser Sanktionen zusammengestellt. 

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen sind weitere Sanktionen und Einschränkungen, insbesondere wirtschaftliche, möglich.

+++ Hinweis: Die Informationslage ändert sich sehr schnell, daher erhebt die Übersicht keinen Anspruch auf Vollständigkeit +++

  • Listung russischer Banken, Einschränkung der Refinanzierungsmöglichkeiten von Staatsunternehmen und strategischer Branchen auf dem EU-Finanzmarkt. 70 Prozent des russischen Bankensektors ist davon betroffen. Diese Sanktionen wurden inzwischen durch einen Ausschluss einzelner russischer Banken aus dem SWIFT-System weiter verschärft.
  • Beschränkung der Konvertierbarkeit der Devisenreserven der russischen Zentralbank
  • Listung weiterer russischer Unternehmen. Diese sind unter anderem in der Finanzsanktionsliste der EU (Fisalis) enthalten.
  • Erweiterung der Sanktionsliste um weitere Personen, darunter auch Russlands Präsident Putin und sein Außenminister Lawrow sowie mehrere Oligarchen aus dem Umfeld Putins. Die Sanktionsliste sieht eine Sperre von Aktiva, Kreditverbote sowie ein EU-Einreiseverbot vor. 
  • Verbot/Einschränkung der Lieferung von Dual-use-Gütern nach Russland
  • Schlüsseltechnologien: Ausfuhrbeschränkungen unter anderem von Halbleitern und Hightech-Gütern
  • Energiesektor: Ausfuhrverbote betreffen Technologien, die für den Ausbau der Erdölraffinerien benötigt werden
  • Transportsektor: Verbot des Verkaufs sämtlicher Luftfahrzeuge, Ersatzteile und entsprechender Ausrüstung an russische Fluggesellschaften.
  • Schlüsseltechnologien: Der Zugang Russlands zu Schlüsseltechnologien (z.B. Halbleiter oder Spitzentechnologien) wird eingeschränkt.
  • Visapolitik: Diplomaten und verwandte Gruppen sowie Geschäftsleute werden keinen privilegierten Zugang mehr zur Europäischen Union haben.
  • Sperrung des EU-Luftraums für russische Flugzeuge
  • Einfuhrverbot in die EU von bestimmten Stahlerzeugnissen aus den Kapiteln 72 und 73. (Amtsblatt L87I, VO (EU) 2022/428
  • Ausfuhrverbot von Luxusgütern
  • Einfuhrverbot für Kohle
  • Tätigkeitsverbot für russische und belarussische Speditionen in der EU
  • Einlaufverbot für Schiffe unter russischer Flagge in EU-Häfen.
  • Ausfuhrverbot von Flugturbinenkraftstoff und Kraftstoffadditiven
  • Zusätzliche Einfuhrverbote für Zement, Gummiprodukte, Holz, Spirituosen (auch Wodka), sonstige alkoholische Getränke, erlesene Meeresfrüchte (auch Kaviar) und eine Maßnahme zur Verhinderung einer Umgehung des Importverbots für Kali aus Belarus. 
  • Vollständiges Verbot der Teilnahme russischer Staatsangehöriger und russischer Einrichtungen an öffentlichen Ausschreibungen in der EU. 
  • Ausweitung des Verbots der Ausfuhr von Banknoten und des Verkaufs übertragbarer Wertpapiere auf alle amtlichen EU-Währungen.
  • Einfuhrverbot von Rohöl und Erdölerzeugnissen auf dem Seeweg
  • Verbot von Versicherungen für Tankschiffe mit russischem Öl.
  • Exportverbot für weitere High-Tech-Produkte, die der Stärkung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors dienen könnten (z.B. Chemikalien)
  • Verbot der Erbringung von Buchführungs- und Beratungsdienstleistungen für russische Unternehmen
  • Verbot des Kaufs, der Einfuhr und der Verbringung von Gold und Schmuckwaren
  • Erweiterung und Verschärfung für Dual-Use-Güter
  • Ausweitung des Zugangsverbots für Häfen und Schleusen

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