Ausbildung - Übersicht für Auszubildende und Firmen

Mit der beruflichen Ausbildung eröffnen sich Chancen am Arbeitsmarkt und gegen den Fachkräftemangel.

Fachkräftesicherung durch Berufsausbildung ist der Königsweg zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses im Unternehmen. Viele Unternehmen planen, erstmals oder erneut in die Berufsausbildung einzusteigen.

Nutzen Sie die Chance und investieren Sie in die Zukunft Ihres Unternehmens

Die Vorteile für Ihr Unternehmen

  • Produktive Leistungen der Auszubildenden
  • Sofort einsatzfähige qualifizierte Fachkräfte
  • Weniger Kosten für Neueinstellungen
  • Stabilere Lohn- und Gehaltsstruktur
  • Geringere Einarbeitungskosten
  • Weniger Fehlbesetzungen
  • Weniger Personalwechsel
  • Besseres Image auf dem Arbeitsmarkt

Duale Berufsausbildung und schulische Abschlüsse

Ausbildungsvoraussetzungen

Ausbildungsvoraussetzungen

Auf dieser Seite finden Sie die für die Ausbildung notwendigen Unterlagen. Ob ein Betrieb zur Berufsausbildung geeignet ist, entscheidet die Ausbildungsberatung.

Zunächst ermittelt der Betrieb, in welchen Bereichen zukünftig Fachkräfte gebraucht werden. Es wird je ein Verantwortlicher für die Ausbildung in den kaufmännischen beziehungsweise industriell–technischen Berufen ernannt, und das Ausbildungskonzept wird mit dem verantwortlichen Ausbildungsberater der Industrie– und Handelskammer abgestimmt. Wichtige rechtliche Grundlagen für die Ausbildung sind das

  • Berufsbildungsgesetz
  • Jugendarbeitsschutzgesetz
  • die Ausbildungsordnung für den jeweiligen Beruf.

Im einzelnen ist der Betrieb grundsätzlich zur Ausbildung geeignet, wenn dort

  • alle in der Ausbildungsordnung festgelegten Kenntnisse und Fertigkeiten eines bestimmten Berufsbildes vermittelt werden können. Falls dies nicht vollends möglich ist, kann nach geeigneten Partnern gesucht werden, um diese Lücke in sogenannten Ausbildungsverbünden zu schließen.
  • die persönliche Eignung zur Einstellung von Auszubildenden vorliegt. Diese Eignung fehlt, wenn ein Beschäftigungsverbot gegenüber Jugendlichen und Kindern besteht.
  • der für die Ausbildung Verantwortliche fachlich geeignet ist, das heißt, dass er alle Kenntnisse und Fertigkeiten für den jeweiligen Beruf besitzt. Darüber hinaus muss er berufspädagogisch und arbeitspädagogisch geeignet sein. Diese Eignung wird durch eine besondere Prüfung vor der IHK oder entsprechende Abschlüsse, zum Beispiel Meisterprüfungen, nachgewiesen.

Ausbildung in Teilzeit

Ausbildung in Teilzeit

Eine Vielzahl von jungen Menschen ohne Berufsausbildung betreut ein Kind. Die Teilzeitberufsausbildung eröffnet diesen Jugendlichen eine Perspektive auf eine qualifizierte Berufsausbildung. Gleichzeitig sichert sie Betrieben hoch motivierte Fachkräfte.

Die Jugendlichen sind motiviert und verfügen über sehr gute soziale und organisatorische Kompetenzen.

Eine Berufsausbildung kann nach § 8 Berufsbildungsgesetz (BBiG) auch in Teilzeit absolviert werden.

Vor allem junge Mütter und Väter oder Auszubildende, die während ihrer Ausbildung ein Kind bekommen haben, können von dieser flexiblen Regelung profitieren.

Aber auch Menschen mit Behinderung oder Auszubildende, die einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen müssen, können ihre Berufsausbildung in Teilzeitform abschließen.

Fakten:

  • Gemeinsamer Antrag von Ausbildenden und Auszubildenden bei der IHK.
  • Die Teilzeitberufsausbildung führt grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung der kalendarischen Gesamtausbildungsdauer.
  • Als Richtschnur soll eine wöchentliche Ausbildungszeit von 25 Stunden nicht unterschritten werden.
  • Im Einzelfall kann eine Verlängerung der kalendarischen Ausbildungsdauer erforderlich sein - um das Ausbildungsziel zu erreichen.
  • Während der Teilzeitausbildung ist eine Verkürzung der Berufsschulzeiten grundsätzlich nicht vorgesehen.
  • Die Vermittlung der Ausbildungsinhalte muss an die verkürzte Arbeitszeit angepasst werden. Ebenso ist die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung an die geänderten Arbeitszeiten anzupassen.

Urlaubsanspruch:

Der Urlaubsanspruch richtet sich nach der Anzahl der festgelegten Arbeitstage.

(Beispiel: der Urlaubsanspruch für Vollzeitkräfte beträgt 25 Urlaubstage bei 5 Arbeitstagen pro Woche. Urlaubsanspruch für Auszubildende in Teilzeit bei 4 Arbeitstagen pro Woche: 25 / 5 x 4 = 20 Urlaubstage)

Vergütung:

Auch Teilzeit-Auszubildende haben Anspruch auf eine anteilige Ausbildungsvergütung.

Unsere Dienstleistungen

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Freitag 08:00 - 15:00 Uhr

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Industrie- und Handelskammer
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Frankfurter Straße 90
63067 Offenbach am Main