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Maskenpflicht bei Prüfungen (medizinisch oder FFP-2)

- Die IHK-Organisation verfolgt aufmerksam die Entwicklung des Infektionsgeschehens sowie die dagegen ergriffenen Maßnahmen der zuständigen Behörden, sowohl regional als auch auf Bundesebene. Die IHKs stehen in kontinuierlicher Abstimmung mit allen relevanten Stellen und Partnern vor Ort, insb. Gesundheitsämtern, Betrieben und Beruflichen Schulen mit dem Ziel, die Abschlussprüfungen wie geplant unter Berücksichtigung aller pandemie-bedingten Vorgaben durchführen zu können. Die konkreten Maßnahmen in Offenbach:
- Ein medizinischer Mund-und Nasenschutz oder eine FFP-2 Maske ist immer, auch während der Prüfung, zu tragen.
- Überall wird der Mindesabstand von 1,5 m eingehalten.
- es gelten dder ►Hygiene-Maßnahmen-Katalog der IHK Offenbach
- An die Prüfungsteilnehmer geht die dringende Aufforderung, sich angesichts der anstehenden Prüfungen insbesondere an alle behördlichen Vorgaben zu halten und mindestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin ihre Kontakte eigenverantwortlich so zu beschränken, dass ein Infektions- und Quarantäne-Risiko minimiert und eine Teilnahme an der Prüfung nicht in Frage gestellt wird.
In einem Hygiene-Maßnahmen-Katalog regelt die IHK Offenbach am Main die Durchführung von Prüfungen, Unterrichtungen und Lehrgängen zur Prüfungsvorbereitung.
Hygiene-Maßnahmen-Katalog
Informationen für Prüferinnen und Prüfer & Prüfungsaufsichten
Informationen für Prüflingsteilnehmer