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Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Ausländische Fachkräfte leichter einstellen
Die Sicherung des Fachkräftebedarfs wird durch die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland gestärkt. Die neuen gesetzlichen Regelungen ermöglichen erweiterte Zuwanderungsmöglichkeiten aus Drittstaaten, bringen jedoch auch eine erhöhte Komplexität mit sich.
Entdecken Sie die aktuellen Entwicklungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz und der zugehörigen Verordnung. Wichtige Änderungen, wie die Einführung der Fachkräftetitel nach §18a und 18b AufenthG sowie der Blauen Karte EU im November 2023 und der Chancenkarte im Juni 2024, treten in Kraft. Erfahren Sie mehr über die neuen Regelungen und Voraussetzungen für erfolgreiche Zuwanderungsmöglichkeiten.
Die wichtigsten Neuerungen beim Thema „Einwanderung von Fachkräften”
Das galt bisher | Das gilt künftig |
Beschäftigung von Fachkräften nur in verwandten Berufen möglich. | Beschäftigung in allen qualifizierten Berufen (nur Fachkräfte mit förmlicher Anerkennung ihres Abschlusses). |
Einreise von Fachkräften mit in Deutschland anerkannter Berufsqualifikation oder anerkanntem Hochschulabschluss möglich. | Zusätzliche Möglichkeit der Einreise von Fachkräften mit ausländischer Berufsqualifikation oder ausländischem Hochschulabschluss und Berufserfahrung. Kein förmliches Anerkennungsverfahren notwendig (nur bei nicht-reglementierten Berufen). |
Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte aus dem Ausland nach vier Jahren möglich. | Nach drei Jahren möglich. |
Aufenthaltsmöglichkeit für Fachkräfte mit Teilanerkennung zur Qualifizierung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens. | Anerkennungspartnerschaft als neue zusätzliche Möglichkeit: gesamtes Anerkennungsverfahren kann in Deutschland durchgeführt werden. |
Bei Fachkräften keine Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit. | Wegfall der Vorrangprüfung auch bei Auszubildenden. |
Einreise zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Möglichkeit der Probearbeit von maximal zehn Stunden pro Woche und zur Ausbildungsplatzsuche ohne Möglichkeit der Probearbeit. | Neuer Suchtitel: Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems mit Möglichkeit einer Nebenbeschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche und jeweils 14-tägigen Probebeschäftigungen. |
Das Drei-Säulen-Modell der Fachkräfteeinwanderung
Im neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz spricht die Bundesregierung von den drei Säulen der Fachkräfteeinwanderung - Fachkräftesäule, Erfahrungssäule und Potentialsäule. Wir zeigen, was sich dahinter verbirgt. Diese Zusammenstellung umfasst wichtige Änderungen, kann aber keinen vollständigen Überblick über das Regelwerk geben. Erfahren Sie mehr über die Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten auf der Webseite der Bundesregierung.
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