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30. Kasseler CE-Gespräche:
Die neue Maschinenverordnung (MVO)
Dienstag, 03.11.2026
Die neue EU-Maschinenverordnung ist ab dem 20. Januar 2027 umzusetzen – und bringt für Hersteller, Einführer, Händler und weitere Wirtschaftsakteure wichtige Änderungen mit sich. Erfahren Sie kompakt, was sich gegenüber der bisherigen Rechtslage ändert, welche neuen Anforderungen zu beachten sind und wo vor dem Stichtag noch Handlungsbedarf besteht.

Phuchit | Getty Images |Canva
Zielgruppe
Arbeitgeber, Geschäftsführer, Leitende Angestellte, Unternehmer
Veranstaltungsort
Online
Preis pro Person
Das Angebot ist kostenlos.
Maximale Teilnehmerzahl
99
Inhalt
Warum sollte ich teilnehmen?
- Sie erhalten einen kompakten Überblick über die wichtigsten Änderungen im Anwendungsbereich.
- Sie erfahren, wie sich die Maschinenverordnung zur EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) verhält.
- Sie lernen die Pflichten der Wirtschaftsakteure kennen.
- Sie erfahren, welche Anforderungen für digitale Elemente, Cybersecurity und Dokumentation gelten.
- Sie erhalten einen Überblick über die neuen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen.
- Sie erfahren, was sich bei Konformitätsbewertung und Marktüberwachung ändert.
Was sind die wichtigsten Themen?
- Was ändert sich ab 20.01.2027 durch die MVO?
- Sind erforderliche Maßnahmen durchgeführt?
- Was ist ggfs. bis 20.01.2027 noch zu tun?
Zielgruppe
- Product-Compliance-Verantwortliche
- Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer und Händler
- Marktüberwachungsbehörden
- Prüforganisationen
Was ändert sich mit der neuen Maschinenverordnung?
Von neuen Pflichten für Wirtschaftsakteure über digitale Elemente und Cybersecurity bis hin zu Konformitätsbewertung und Marktüberwachung: Die neue Maschinenverordnung verändert zentrale Anforderungen an die Sicherheit und Compliance von Maschinen. In den 30. Kasseler CE-Gesprächen gibt Dr. Carsten Schucht einen praxisnahen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und zeigt auf, worauf Unternehmen bei der Vorbereitung auf den 20. Januar 2027 besonders achten sollten.
Referent:
Dr. Carsten Schucht ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Produktkanzlei, einer auf produktrechtliche Fragestellungen spezialisierten Kanzlei mit Standorten in Augsburg und Berlin.
Als Industrieanwalt berät und vertritt er Unternehmen in allen Fragen der Product Compliance, insbesondere im Produktsicherheits- und Produkthaftungsrecht. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen marktüberwachungsbehördliche Verfahren, die Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen sowie die Begleitung nationaler und internationaler Produktrückrufe.
Dr. Carsten Schucht ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen zu produktsicherheits- und produkthaftungsrechtlichen Themen und regelmäßig als Referent auf Fachkonferenzen und Seminaren tätig.
Weitere Informationen
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Freitag: 09:00 - 14:00 Uhr
