IHK-Expertenrat Internationale Märkte | Zoll 1 Stand: 16.09.2020 Sorgfaltspflichtengesetz – Positionspapier IHK Offenbach am Main Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Offenbach am Main hat das hier folgende Positionspapier zum geplanten Lieferkettengesetz verabschiedet. Sie hat dabei eine IHK-Befragung von Unternehmen im Rhein-Main-Gebiet von Ende Juli 2020 berücksichtigt. In Deutschland und Europa wird aktuell der Entwurf für ein Sorgfaltspflichtengesetz – oder auch Lieferkettengesetz genannt – diskutiert. Eine gut entwickelte Volkswirtschaft wie Deutschland hat die moralische Verpflichtung und die wirtschaftliche Basis, sich bei Themen wie Umweltschutz, Sozialstandards und Nachhaltigkeit beispielgebend zu verhalten und dies weltweit voranzutreiben. Kinderarbeit, untragbare Arbeitsbedingungen und Umweltschäden zu vermeiden sind ebenso wichtige Ziele, wie Löhne sicherzustellen, die zum Lebensunterhalt reichen. Basis der Überlegungen zu einem Sorgfaltspflichtengesetz sollte sein – wie auch in den OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen formuliert, dass „die erste Pflicht der Unternehmen in der Einhaltung des geltenden Rechts der jeweiligen Länder besteht“1. Die internationalen Vereinbarungen zu Menschenrechten, Anti-Diskriminierung und Umweltschutz gelten und binden Betriebe. Sie sind der Wirtschaft in der Tradition des "Ehrbaren Kaufmanns" fest verankert. Keine nationalen Sonderwege: EU-einheitliche Lösung unabdingbar Aufgrund der internationalen wirtschaftlichen Verflechtungen sollte unbedingt EU-einheitlich vorgegangen werden. Nationale Sonderwege mit nationalen Belastungen müssen vermieden werden. Ein deutscher Alleingang durch eine nationale Gesetzgebung kann keine Veränderungen von Arbeits- und Lebensbedingungen in aller Welt bewirken. Dies könnte aber zu Wettbewerbsnachteilen deutscher Unternehmen führen. Hinzu kommt, dass der internationale Handel und die Lieferkettenbeziehungen durch die Maßnahmen gegen das Coronavirus bereits größtenteils erschwert, wenn nicht sogar zum Erliegen gekommen ist. Die exportorientierte deutsche Wirtschaft befindet sich aufgrund neu hinzugekommener Handelsbeschränkungen sowie weiterhin bestehender Grenz- schließungen und Reiseeinschränkungen in der größten Krise seit dem Zweiten Weltkrieg. Wenn die EU und weitere Staaten gemeinsame Voraussetzungen vereinbaren und damit auf die nationale Gesetzgebung kritischer Länder einwirken, bewirkt das einen größeren Fortschritt als eine ausschließliche Verpflichtung der Wirtschaft. Blick auf die Realitäten nicht verlieren Die Umsetzung der OECD-Leitlinien in die Verantwortung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu geben, ist nicht zielführend, weil diese Unternehmen keinen Einfluss 1vgl. www.oecd-ilibrary.org/docserver/9789264122352-de.pdf?expires=1576163867&id=id&accname=gu- est&checksum=C4DF06D62468E7A740856D32C6688363, Seite 19 http://www.oecd-ilibrary.org/docserver/9789264122352-de.pdf?expires=1576163867&id=id&accname=gu-est&checksum=C4DF06D62468E7A740856D32C6688363 http://www.oecd-ilibrary.org/docserver/9789264122352-de.pdf?expires=1576163867&id=id&accname=gu-est&checksum=C4DF06D62468E7A740856D32C6688363 http://www.oecd-ilibrary.org/docserver/9789264122352-de.pdf?expires=1576163867&id=id&accname=gu-est&checksum=C4DF06D62468E7A740856D32C6688363 IHK-Expertenrat Internationale Märkte | Zoll 2 Stand: 16.09.2020 auf internationale Lieferketten oder weltweite Produktionsbedingungen besitzen, sie haben häufig nicht einmal Zugang zu verlässlichen Informationen. Laut IHK-Umfrage im Rhein- Main-Gebiet² können Unternehmen nur zur Hälfte ihre Anfragen zur Einhaltung von Umweltschutz, Menschenrechten und Nachhaltigkeit in ihrer Lieferkette vollständig beantworten. KMU würden mit zusätzlicher Bürokratie belastet oder verlören den Zugang zu internationalen Lieferketten. Beides kann vom Gesetzgeber nicht gewollt sein. Zur Vermeidung von Haftungsrisiken kann es sein, dass Unternehmen nicht mit Partnern in anderen Ländern zusammenarbeiten und sich von dort zurückziehen, anstatt zu investieren. Die praxistaugliche Gestaltung einer solchen Regelung und die Auswirkungen für die Partner vor Ort sollten daher im Mittelpunkt stehen. Handlungsrahmen klar definieren: Regeln und Verantwortlichkeiten nicht verwässern Mit einer Importquote von über 40 Prozent und einer Exportquote von knapp 50 Prozent sind weltweite Verflechtungen für die Wirtschaft über alle Unternehmensgrößen hinweg Voraussetzung des deutschen Geschäftsmodells. Sie sind die Basis für den Lebensstandard in Deutschland. Die Verlagerung der Verantwortung auf die betriebliche Ebene wirkt sich nachteilig auf deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb aus und ist von KMU gar nicht zu leisten. Dies gilt insbesondere, da die im bislang vorliegenden Gesetzentwurf formulierten Regeln relativ unbestimmt sind. Durch Verlagerung der Verantwortung von Regelkonformität in die Unternehmenssphäre vermeidet der Bund klare außenpolitische Festlegungen und Interventionen, die nur auf politischer Ebene getroffen und nur supranational kontrolliert und durchgesetzt werden können. Wenn der deutsche Gesetzgeber fordert, dass aufgrund der politischen Situation, regionalen unternehmerischen Gegebenheiten und/oder Umweltschutzüberlegungen kein Handel mit bestimmten Ländern oder Produkten erfolgen soll, muss er selbst ermitteln und mit den betroffenen Staaten in Abkommen die Voraussetzungen und Nachweise für nach Deutschland lieferbare Produkte oder Leistungen vereinbaren. Unternehmen sollten nicht dazu verpflichtet werden, staatliche Ermittlungsarbeit zu leisten. Dass hier nur eine europäische Lösung sinnvoll ist, liegt auf der Hand. Handlungsrahmen für Unternehmen könnte eine „Sourcing-Landkarte“ sein, die mit einem Ampelsystem weltweit Risikoregionen und -produkte lokalisiert. Dies sollte im Rahmen der OECD oder zumindest auf EU-Ebene abgestimmt erarbeitet werden, um Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen zu minimieren. Auch ein Datenbanksystem in Form einer "schwarzen Liste" (Beispiel: Sanktionsprüfung Exportkontrolle), in der die Unternehmen einfach und schnell recherchieren können, ist denkbar und praxisorientiert. Mittelstand nicht zusätzlich – auch nicht mittelbar – mit Bürokratie belasten Im Fokus des Sorgfaltspflichtengesetzes stehen in Deutschland aktuell zwar multinationale Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern. Aufgrund der Erfahrungen mit Zertifizierungen, bspw. im Bereich ISO und beim Thema Compliance, wissen wir, dass diese Unternehmen sehr schnell ihre Verpflichtungen in der Lieferkette und die damit eventuell einhergehenden Risiken per Vertragsrecht an Mittelstand und Kleinunternehmen „durchreichen“. 2 vgl. www.offenbach.ihk.de/N1030/ http://www.offenbach.ihk.de/N1030/ IHK-Expertenrat Internationale Märkte | Zoll Stand: 16.09.2020 3 Dies bestätigt eine Umfrage der IHKs im Rhein-Main-Gebiet Ende Juli 2020. 82% der gut 160 befragten Unternehmer haben hier angegeben, dass sie es für wahrscheinlich oder sehr wahrscheinlich halten, dass multinationale Konzerne ihre Verpflichtungen und Risiken an kleine und mittlere Unternehmen "durchreichen". Abbildung 1: Das Lieferkettengesetz soll auf Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern angewendet werden. Erwarten Sie, dass multinationale Konzerne Ihre Verpflichtungen und Risiken an kleine und mittlere Unternehmen "durchreichen"? Schon heute befragen Hersteller ihre Zulieferer mittels Fragebogen zu den Lieferketten und wälzen dabei die Haftung auf die Zulieferer ab. Kleine Unternehmen haben aber oftmals weder den notwendigen Zugang zu Informationen noch die Marktmacht, Informationen zu beschaffen. Sie besitzen auch oft nicht die finanziellen und personellen Ressourcen zur Recherche. Andererseits möchten sie ihre Kunden nicht verlieren, so dass die Gefahr besteht, diese Fragebögen "blind" zu unterschreiben. Dass Berichtspflichten und Haftung auf multinationale Konzerne (Kriterien des § 267 (3) HGB) beschränkt bleiben, ist praxisfern. Die in der Umfrage präferierte unbürokratische Lösung für KMU in der Praxis ist, einen Verhaltenskodex im Lieferantenvertrag festzulegen. Prüfung der Lieferkette an EU-Außengrenze Sofern ein Gesetz tatsächlich Anforderungen an die Lieferketten sicherstellen will, wäre ein System, das an den Außengrenzen der EU greift, die praxistauglichste Lösung. Zur Vermeidung weiterer Bürokratie sollten Erklärungen auf einem bereits bestehenden Handelspapier (Rechnung, Lieferschein oder anderes Handelspapier zum präferentiellen Ursprung) abgegeben werden. Solche Erklärungen sind im Rahmen der Einfuhrerklärung bereits üblich und werden in neueren Handelsabkommen zunehmend im Rahmen der Selbstzertifizierung der Unternehmen abgegeben. Exporteure im Drittland könnten ebenso auf Exportdokumenten hinzufügen, dass die nach deutschem oder europäischem Sorgfaltspflichtengesetz definierten Kriterien erfüllt sind (ggf. ließe sich dies nach einem Ampelsystem bewerten). Die Kontrolle von Rechtsverstößen in Drittländern ist eine staatliche Aufgabe. Unternehmen können diese nicht für den Staat übernehmen. Die Zollbehörden der EU in Zusammenarbeit mit den internationalen Zollbehörden würden für die Einhaltung der Schutzziele einstehen. Keine nationalen Sonderwege: EU-einheitliche Lösung unabdingbar Blick auf die Realitäten nicht verlieren Handlungsrahmen klar definieren: Regeln und Verantwortlichkeiten nicht verwässern Mittelstand nicht zusätzlich – auch nicht mittelbar – mit Bürokratie belasten Prüfung der Lieferkette an EU-Außengrenze
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