Grundlagentraining Artikulation Wahrnehmung, aktives Zuhören Verwendung positiver Sprache Reizfreie Formulierungen Kundenfreundlichkeit Professionelle Telefonnotizen Fragetechniken Praktische Übungen Telefongespräch mit Aufzeichung und Analyse In diesem Seminar lernen die Azubis, wie sie das Unternehmen am Telefon professionell repräsentieren. Sie erfahren, wie wichtig es ist, kunden- und serviceorientiert zu telefonieren. Die theoretischen Ausführungen werden durch praxisnahe Beispiele mit Rollenspielen an der Telefontrainingsanlage ergänzt. Alle Auszubildenden aus Wirtschaft und Verwaltung
Grundlagentraining Artikulation Wahrnehmung, aktives Zuhören Verwendung positiver Sprache Reizfreie Formulierungen Kundenfreundlichkeit Professionelle Telefonnotizen Fragetechniken Praktische Übungen Telefongespräch mit Aufzeichung und Analyse In diesem Seminar lernen die Azubis, wie sie das Unternehmen am Telefon professionell repräsentieren. Sie erfahren, wie wichtig es ist, kunden- und serviceorientiert zu telefonieren. Die theoretischen Ausführungen werden durch praxisnahe Beispiele mit Rollenspielen an der Telefontrainingsanlage ergänzt. Alle Auszubildenden aus Wirtschaft und Verwaltung
Diese Schulung ist für alle Mitarbeitenden in Unternehmen und KMU relevant, die KI-Systeme nutzen oder deren Nutzung durch das Unternehmen unterstützt wird. Besonders interessant auch für Führungskräfte, IT-Experten, Mitarbeitende im Kundenservice, Finanzen, Compliance sowie Datenschutzverantwortliche.
Diese Schulung ist für alle Mitarbeitenden in Unternehmen und KMU relevant, die KI-Systeme nutzen oder deren Nutzung durch das Unternehmen unterstützt wird. Besonders interessant auch für Führungskräfte, IT-Experten, Mitarbeitende im Kundenservice, Finanzen, Compliance sowie Datenschutzverantwortliche.
Volker Becker, Bereichsleiter Recht & Steuern der Deutsch-Dänischen Handelskammer (AHK Dänemark), gibt einen praxisnahen Überblick über die aktuellen Melde- und Dokumentationspflichten sowie nationalen Arbeitsbedingungen, die deutsche Unternehmen bei Mitarbeitereinsätzen in Dänemark beachten müssen. Das Webinar ist Teil der Webinarreihe „Mitarbeiterentsendung – Weltweit.Rechtssicher.Entsenden“ der hessischen Industrie- und Handelskammern.
Im Kreis Offenbach wurden durchschnittlich 10,0 Gewerbeanmeldungen je 1.000 Einwohner registriert. In allen 13 Kreiskommunen übertraf die Zahl der Gründungen die Zahl der Geschäftsaufgaben. Die Stadt Offenbach erreichte mit 12,6 Gewerbeanmeldungen je 1.000 Einwohner erneut einen hohen Wert. „Die aktuellen Zahlen unterstreichen die hohe Gründungsdynamik in Stadt und Kreis Offenbach. Die große Anzahl neu angemeldeter Gewerbe macht den Unternehmergeist in unserer Region sichtbar“, sagt Holger Winkler, Teamleiter Unternehmensförderung bei der IHK Offenbach am Main, und betont: „Um diese Dynamik zu erhalten, brauchen wir gründungsfreundlichere Rahmenbedingungen und weniger Bürokratie.“ Anhaltender Trend: Gründungen im Nebenerwerb Besonders stark vertreten bei den Neugründungen waren 2025 Unternehmen aus den Bereichen Dienstleistung, Handel und Baugewerbe. Ebenso gewinnen wissensintensive und dienstleistungsorientierte Geschäftsmodelle weiter an Bedeutung. Ein anhaltender Trend zeigt sich im Hinblick auf Nebenerwerbsgründungen. Deren Anzahl stieg in Stadt und Kreis Offenbach von 1.700 im Jahr 2016 auf 2.555 im Jahr 2025. Immer mehr Gründerinnen und Gründer starten ihre Selbstständigkeit zunächst parallel zu einer bestehenden Beschäftigung. Frauen tragen zunehmend zur Gründungsdynamik in der Region bei. 2025 lag ihr Anteil an den Gründungen bei 31 Prozent. In den Vorjahren betrug der Gründerinnenanteil 30 Prozent (2024) beziehungsweise 29 Prozent (2023), vor zehn Jahren 27 Prozent (2016). Die vollständige Analyse ist auf der Website der IHK Offenbach am Main verfügbar: Existenzgründungen im Blick
Die Entsendung von Mitarbeitern nach Österreich erfordert eine genaue Kenntnis der nationalen Bestimmungen. Unternehmen, die dort Dienstleistungen erbringen oder Personal einsetzen, müssen insbesondere die Meldepflichten, Regelungen zu Arbeitszeit und Mindestlohn sowie Vorgaben zum Arbeitsschutz beachten. Diese gelten sowohl für kurzfristige Serviceeinsätze als auch für längerfristige Projekte im Bau-, Montage- oder Transportbereich. Neben den arbeitsrechtlichen Anforderungen sind steuerliche und administrative Pflichten zu berücksichtigen. In dem Webinar erhalten Sie einen Überblick, was Sie prüfen sollten, wann eine Steuer- oder Umsatzsteuerpflicht entsteht, wie Rechnungen richtig erstellt werden und welche Unterlagen vor Ort mitzuführen sind. Referentin Mag. Maria Piciu, Leiterin der Rechtsabteilung der Deutschen Handelskammer in Österreich Das Webinar ist Teil der Webinarreihe „Mitarbeiterentsendung – Weltweit.Rechtssicher.Entsenden“ der hessischen Industrie- und Handelskammern.
Die Europäische Union und Mexiko haben ihr seit mehr als 25 Jahren bestehendes Handelsabkommen grundlegend modernisiert. Mit dem im Mai 2026 unterzeichneten Modernised Trade Agreement stärkt die EU ihre bilateralen Handelsbeziehungen und schafft zeitgemäße Rahmenbedingungen für Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks. Damit die handelsrelevanten Neuerungen möglichst schnell wirksam werden, wurde zusätzlich ein Interims-Handelsabkommen (Interim Trade Agreement, ITA) vereinbart. Dieses umfasst ausschließlich die Handelsbestimmungen und kann ohne die Ratifizierung durch alle EU-Mitgliedstaaten in Kraft gesetzt werden. Nach aktuellem Stand wird die Anwendung der neuen Regelungen für den Warenverkehr voraussichtlich im November 2026 beginnen. Vereinfachte Ursprungsregeln Für exportierende Unternehmen besonders relevant sind die neuen, großzügigeren Ursprungsregeln. Diese bieten mehr Flexibilität bei der Erfüllung der Präferenzursprungsanforderungen und orientieren sich an modernen Freihandelsabkommen der EU. Unternehmen, die bereits heute die Ursprungsregeln erfüllen, werden dies in der Regel weiterhin problemlos tun können. Gleichzeitig eröffnet das neue Abkommen auch Unternehmen, die bislang keine Präferenzvorteile nutzen konnten, neue Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Zollvergünstigungen. Ursprungsnachweis Eine wesentliche Änderung betrifft den Nachweis des präferenziellen Ursprungs. Die bisherige Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 wird abgeschafft. Künftig dient ausschließlich die Ursprungserklärung auf der Rechnung als Präferenznachweis. Für Sendungen mit einem Warenwert über 6.000 Euro darf diese Erklärung nur von Registrierten Exporteuren (REX) ausgestellt werden. Gleichzeitig ersetzt das REX-System den bisherigen Status des „Ermächtigten Ausführers“ (EA). Die Registrierung als REX ist deutlich einfacher, da keine umfangreiche betriebliche Prüfung und keine detaillierte Arbeits- und Organisationsanweisung mehr erforderlich sind. Handlungsbedarf für Unternehmen Unternehmen, die Waren nach Mexiko exportieren und bislang noch nicht als Registrierter Exporteur registriert sind, sollten die Umstellung frühzeitig vorbereiten. Die Anmeldung im REX-System erfolgt digital über das Zoll-Portal und ermöglicht die weitere Nutzung von Zollpräferenzen nach Inkrafttreten des neuen Abkommens. Mit der Modernisierung des EU-Mexiko-Abkommens werden Handelsprozesse vereinfacht, bürokratische Hürden reduziert und neue Möglichkeiten für den zollbegünstigten Warenverkehr geschaffen. Für Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen nach Mexiko lohnt sich daher eine frühzeitige Prüfung der neuen Regelungen.
Seit dem 15. Juli 2026 gilt ein neues Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich über Gibraltar. Ziel ist es, den grenzüberschreitenden Verkehr von Waren und Personen zu vereinfachen und gleichzeitig die Integrität des EU-Binnenmarktes und des Schengen-Raums zu gewährleisten. Kernstück der Vereinbarung ist eine besondere Zollunion („sui generis“) zwischen der EU und Gibraltar. Für den Warenverkehr bleiben Zollanmeldungen zwar grundsätzlich erforderlich, die Abwicklung erfolgt künftig jedoch digital oder über festgelegte Zollstellen in Spanien. Waren aus der EU nach Gibraltar werden im Regelfall über das NCTS-Verfahren mit dem speziellen Code T2GI abgewickelt. Nach ordnungsgemäßer Verzollung und Versteuerung in Gibraltar können die Waren anschließend ohne weitere Zollkontrollen über die Landgrenze nach Spanien und in den EU-Binnenmarkt gelangen. Zudem ersetzt Gibraltar sein bisheriges Einfuhrzollsystem durch eine neue Transaktionssteuer, die je nach Warengruppe zwischen 15 und 17 Prozent liegt. Ausnahmen gelten unter anderem für lebensnotwendige Güter wie Medikamente oder Kinderkleidung. Auch für Reisende ergeben sich spürbare Änderungen: Die bisherigen Routinekontrollen an der Landgrenze zwischen Spanien und Gibraltar entfallen. Pendler, Einwohner und Touristen können die Grenze künftig ähnlich wie innerhalb des Schengen-Raums passieren. Gleichzeitig werden die Schengen-Außengrenzkontrollen an den Flughafen und den Hafen Gibraltars verlagert. Dort finden künftig parallele Kontrollen durch die gibraltarischen und die spanischen beziehungsweise Frontex-Behörden statt. Darüber hinaus verpflichtet sich Gibraltar zu hohen Standards bei Steuertransparenz, Geldwäschebekämpfung, Umwelt- und Sozialstandards sowie zur Anwendung von EU-Beihilferegeln. Das Abkommen schließt damit eine wichtige Lücke im Regelwerk der Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich nach dem Brexit. Das Abkommen muss nun noch von den zuständigen Institutionen auf beiden Seiten ratifiziert werden. Es gilt jedoch bereits als wichtiger Schritt zur wirtschaftlichen Integration und zur Stärkung der Zusammenarbeit in der Grenzregion. Die EU-Kommission hat Eckpunkte zum Abkommen und den Text des Abkommens veröffentlicht.