Hessischer Industrie- und Handelskammertag HIHK-Forderungen Bundestagswahl 2025 In aller Kürze EU Binnenmarkt vollenden, Bürokratie abbauen Offene Grenzen wahren, freien Markt erhalten, Einschränkungen minimieren Binnenmarkt nicht mit politischen Zielen überfrachten Bürokratieabbau und Harmonisierung technischer Standards vorantreiben INTERNATIONAL Standort international sichern Regeln unternehmensfreundlich gestalten Offene Märkte sichern, Handelshemmnisse abbauen Lieferketten resilient und nachhaltig gestalten INNOVATION UND FORSCHUNG Fortschritt wagen und internationale Wettbewerbsfähigkeit sichern Förderung von Innovation und Forschung – Bürokratie abbauen und Verfahren vereinfachen Bewährte Förderinstrumente verbessern Reallabore flächendeckend einführen Transfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft fördern Innovationsagenturen wirtschaftsnah aufstellen FINANZPLATZ FRANKFURT Regulierung mit Augenmaß Politisches Bewusstsein für die Bedeutung des Finanzplatzes schärfen Augenmaß bei der Regulierung der Finanzbranche wahren; Komplexität und Risikogehalt der betriebenen Geschäfte berücksichtigen Nachhaltigkeitsberichtspflichten entschlacken, KMU entlasten Finanztransaktionssteuer verhindern STEUERN Dem Wirtschaftsstandort bessere Chancen geben Verhinderung der kalten Progression durch Einführung eines Einkommensteuertarifs auf Rädern Senkung der Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau unter Neuausrichtung der Gewerbesteuer und vollständigem Verlustausgleich Senkung der Befolgungskosten durch weniger Komplexität, weniger Erklärungspflichten und mehr Pauschalierungen im Steuerrecht Keine Schulden für gegenwartsbezogene Ausgaben 2 | HIHK-Forderungen Bundestagswahl 2025 RECHT Stärkung des Mittelstands durch Bürokratieabbau Stärkung des Mittelstands durch Stärkung der KMU Mehr Beteiligung der Unternehmen im Rechtsetzungsverfahren Digitalisierung und Datenschutzerleichterungen als Beschleunigungselement VERKEHR Logistik stärken, Mobilität sichern Logistik stärken - Verlässliche Rahmenbedingungen für die Logistikbranche schaffen Ausbau von Lkw-Stellplätzen zügig voranbringen Schienengüterverkehr stärken Zukunftssichere Binnenschifffahrt Luftfahrt stärken ÖPNV stärken - Mobilität von Fachkräften sicherstellen VERKEHRSINFRASTRUKTUR Ausbauen, Planung beschleunigen, Bürokratie im Verkehrsbereich abbauen Planung und Genehmigung beschleunigen - Infrastruktur schneller ausbauen Abbau von Bürokratie im Verkehrsbereich WOHNRAUM UND FLÄCHE Wohnraum für Fachkräfte, Flächen für die Wirtschaft Ausreichend Wohnraum für Fachkräfte bereitstellen Ausreichende Flächen für die Wirtschaft bereitstellen Innenstadt fördern – Zukunft gestalten ENERGIE Energie sichern, Wirtschaft stärken Energie bezahlbar machen Energieinfrastruktur bereitstellen Perspektive für Carbon-Management geben Deutschland im Energiebinnenmarkt verankern UMWELT- UND KLIMASCHUTZ Technologieoffen, unbürokratisch und effizient gestalten Innovative Technologien als Schlüssel zum Umwelt- und Klimaschutz Umwelt- und Klimaschutz international vorantreiben Effizienter Klimaschutz durch schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren Förderung der Kreislaufwirtschaft Zugang zu heimischen Rohstoffen ermöglichen Optimierung der Sorgfaltspflichten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit HIHK-Forderungen Bundestagswahl 2025 | 3 UNTERNEHMENSFÖRDERUNG Gründung und Nachfolge stärken Den Gründergeist fördern – Anreize für die Unternehmensnachfolge schaffen Unternehmensgründung und Nachfolge entbürokratisieren Gründung und Nachfolge finanzieren und steuerlich attraktiv gestalten TOURISMUS Hessen attraktiv und weltoffen gestalten Bürokratische Belastungen reduzieren Tourismusfinanzierung FACHKRÄFTE Arbeitsmarkt flexibilisieren und Fachkräftepotenziale heben Flexibilisierung des Arbeitsmarktes: Höhere Wochenarbeitszeit ermöglichen, Arbeitszeiten weiter flexibilisieren, Bürgergeld anpassen Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Betreuungsangebot ausbauen, Fachkräfte gewinnen, Beruf und Pflege vereinbaren Beschleunigung der Fachkräftezuwanderung: Mehr Ermessensspielraum im Ausländerrecht, Verfahren digitalisieren, Anerkennungsstrukturen zentralisieren BERUFLICHE AUS- UND WEITERBILDUNG Zukunftsorientiert anpassen Berufsbildungsgesetz erneuern Stärkung der Berufsschule Hürden in der Weiterbildung abbauen Erlernen der Berufssprache deutlich verbessern BERUFSORIENTIERUNG/(HOCH-)SCHULE Bildungsdefizite und Fachkräftemangel beheben Praxisnähe in Schule und Hochschule fördern: Durch berufliche Orientierung, Praktika und Kooperationen dem Fachkräftemangel begegnen Digitalisierung und Einsatz von KI stärken: Digitale Infrastruktur ausbauen, Bildung vernetzen und Verwaltungsprozesse optimieren Bildung zukunftsfähig gestalten: Bundeseinheitliche Standards und berufliche Durchlässigkeit für ein flexibles und zukunftsorientiertes Bildungssystem ORDNUNGSPOLITIK Soziale Marktwirtschaft zukunftsfähig gestalten Soziale Marktwirtschaft zukunftsfähig gestalten Wettbewerb im Binnenmarkt stärken Regulierung überdenken 4 | HIHK-Forderungen Bundestagswahl 2025 Inhalt EU – Binnenmarkt vollenden, Bürokratie abbauen 6 INTERNATIONAL – Standort international sichern 8 INNOVATION UND FORSCHUNG – Fortschritt wagen und internationale Wettbewerbsfähigkeit sichern 10 FINANZPLATZ FRANKFURT - Regulierung mit Augenmaß 12 STEUERN - Dem Wirtschaftsstandort bessere Chancen geben 14 RECHT - Stärkung des Mittelstands durch Bürokratieabbau 16 VERKEHR - Logistik stärken, Mobilität sichern 18 VERKEHRSINFRASTRUKTUR- Ausbauen, Planung beschleunigen, Bürokratie im Verkehrsbereich abbauen 20 WOHNRAUM UND FLÄCHE – Wohnraum für Fachkräfte, Flächen für die Wirtschaft 22 ENERGIE – Energie sichern, Wirtschaft stärken 24 UMWELT- UND KLIMASCHUTZ - Technologieoffen, unbürokratisch und effizient gestalten 26 UNTERNEHMENSFÖRDERUNG - Gründung und Nachfolge stärken 28 TOURISMUS – Hessen attraktiv und weltoffen gestalten 30 FACHKRÄFTE – Arbeitsmarkt flexibilisieren und Fachkräftepotenziale heben 32 BERUFLICHE AUS- UND WEITERBILDUNG – Zukunftsorientiert anpassen 34 BERUFSORIENTIERUNG/(HOCH-)SCHULE – Bildungsdefizite und Fachkräftemangel beheben 36 ORDNUNGSPOLITIK - Soziale Marktwirtschaft zukunftsfähig gestalten 38 HIHK-Forderungen Bundestagswahl 2025 | 5 Auf einen Blick Offene Grenzen wahren, freien Markt erhalten, Einschränkungen minimieren Offene Grenzen innerhalb der Europäischen Union sind wesentlich für die Vollendung des Binnenmarktes. Soweit es in Ausnahmefällen zu Grenzkontrollen, etwa im Schen- gen-Raum, kommt, sollten diese den grenzüberschreitenden Verkehr von Unternehmen so wenig wie möglich beeinträchtigen. Das gemeinsame Ziel der Union und der Mit- gliedstaaten sollte sein, bestehende Diskriminierungen und Beschränkungen des freien Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehrs weiter abzubauen. Die „Single Market Enforcement Taskforce“ (SMET) sollte dabei ergebnisorientiert und transparent arbeiten sowie die Interessen der Wirtschaft berücksichtigen. Eine Vereinheitlichung nationaler Regelungen kann dazu dienen, bestehende Barrieren im Binnenmarkt ab- zubauen und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Nach dem Subsidiaritäts- prinzip muss jedoch abgewogen werden, ob der wirtschaftliche Nutzen neuer EU-Rege- lungen die entstehenden Kosten überwiegt. Handlungsspielräume der Mitgliedstaaten sind schützenswert, und häufig reicht eine bessere und einheitlichere Umsetzung z. B. von Richtlinien aus, anstatt zwingender europäischer Normierung und damit verbun- dener Kontrolle. Auf dem Weg zur Vollendung des Binnenmarktes ist neben der Har- monisierung das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung unter Achtung nationaler und regionaler Identitäten entscheidend. Europäische Normen müssen klar und rechtssicher formuliert sein, um Unsicherheiten für Unternehmen zu vermeiden. Der europäische Binnenmarkt spielt eine zentrale Rolle für die exportorientierte hessische Wirtschaft. Im Jahr 2023 gingen 54 Prozent der hessischen Exporte, ins- gesamt rund 43 Milliarden Euro, in den Binnenmarkt. Zudem entfallen mehr als 37 Prozent der hessischen Direktinvestitionen im Ausland auf die EU. Damit der euro- päische Binnenmarkt weiterhin als Raum für Wachstum und Innovation funktio- niert, muss die künftige Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass die Politik sich strikt am Prinzip einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb orientieren, einschließlich der Freizügigkeit von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital. Die Vollendung des Binnenmarktes, insbesondere in bislang unvollständigen Berei- chen, und der Schutz seiner Errungenschaften müssen politische Priorität haben. Orientierung an einer EU als offene Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb beibehalten Errungenschaften des Europäischen Binnenmarktes bewahren und seine Vollendung vorantreiben Regulierung überdenken Forderungen Überfrachtung der wirtschaftlichen Grundfreiheiten mit gesellschaftli- chen oder sich wandelnden politi- schen Zielen vermeiden. EU-Regulierung zu Sorgfaltspflich- ten in der Lieferkette überarbeiten und für Unternehmen handhabbar machen. EU Binnenmarkt vollenden, Bürokratie abbauen 6 | HIHK-Forderungen Bundestagswahl 2025 HIHK-Forderungen Bundestagswahl 2025 | 7 Binnenmarkt nicht mit politischen Zielen überfrachten Die EU ist eine Rechtsunion, in der der Binnenmarkt nur durch klare rechtliche Vor- gaben bestehen kann. Eine Überfrachtung der wirtschaftlichen Grundfreiheiten mit gesellschaftlichen oder wechselnden politischen Zielen sollte vermieden werden. Die Binnenmarktpolitik muss sich auf den Kern des Marktes konzentrieren. Ein Beispiel hier- für ist die Regulierung der Sorgfaltspflichten in Lieferketten. Obwohl fast ausschließ- lich internationale Handlungen betroffen sind, wurde als Rechtsgrundlage der Artikel 114 AEUV und nicht die Außenhandelsnorm gewählt, da die Maßnahme offiziell den Binnenmarkt betrifft. Der erwartete hohe bürokratische Aufwand, Haftungsfragen und absehbare Prozesse werden jedoch von vielen Unternehmen als ernsthafte Probleme wahrgenommen. Besonders besorgniserregend ist, dass die EU den Binnenmarkt nicht mehr als Ort des rechtmäßigen Handels sieht. Die Sorgfaltspflichten betreffen auch den inneren Handel, während „Safe-Harbour“-Regelungen abgelehnt wurden. Hier be- steht dringender Nachbesserungsbedarf, um praktikable Lösungen zu schaffen. Neue Konzepte wie die Einführung einer Datenverkehrsfreiheit oder von Wissen als „fünfter Grundfreiheit“ des Binnenmarktes sind mit erheblichen rechtlichen Unsicherheiten ver- bunden und könnten zu einer stärkeren Politisierung des Binnenmarktes führen. Es ist essenziell, den Binnenmarkt primär als freien Markt zu bewahren und weiterzuent- wickeln. Bürokratieabbau und Harmonisierung technischer Standards vorantreiben Der wachsende Umfang an Anzeige-, Melde-, Statistik-, Nachweis- und Informations- pflichten kann den Warenverkehr stark einschränken. Vorgaben für Dienstleistungs- erbringer, z. B. in Bezug auf Sprachkenntnisse, sollten wo möglich reduziert werden. Administrative Anforderungen bei der Arbeitnehmerentsendung sollten abgebaut und innerhalb der Europäischen Union vereinheitlicht werden. Auch die A1-Bescheinigung, welche bei den Mitgliedstaaten unterschiedliche, vielfach überflüssige bürokratische Anforderungen und Prozesse aufstellt, wird von Unternehmen häufig als Beispiel für unverhältnismäßige Bürokratie und großes Hemmnis wahrgenommen. Zur Förderung des freien Warenverkehrs sollten (u. a. technische) Standards möglichst EU-weit har- monisiert und kostengünstig zugänglich werden. Um den grenzüberschreitenden Ver- sandhandel nicht zu hemmen, müssen europäische Verpackungsvorschriften im B2C– Bereich durch die Mitgliedstaaten einheitlich umgesetzt werden. Die Belastung von Unternehmen durch immer neue nationale Registrierungsvorschriften und Pflichten zur Benennung von Bevollmächtigten sollten minimiert werden. Informationen und Verwaltungsverfahren müssen zukünftig in allen Mitgliedstaaten online und neben der jeweiligen Landessprache zumindest auch in englischer Sprache zur Verfügung gestellt werden. Forderungen Zunehmenden Anzeige-, Melde-, Statistik-, Nachweis- und Informa- tionspflichten beim grenzüberschrei- tenden Waren- und Dienstleistungs- verkehr entgegenwirken. Administrative Anforderungen bei der Arbeitnehmerentsendung ab- bauen und EU-weit vereinheitlichen. Verwaltungsverfahren neben der Landessprache auch in Englisch zur Verfügung stellen. Forderungen Diskriminierungen und Beschränkun- gen für den freien Waren-, Dienst- leistungs-, Personen- und Kapital- verkehr weiter abbauen. Orientierung am Grundsatz der Subsidiarität bei der Normensetzung. Bei der Normenumsetzung auf Klarheit und Rechtssicherheit achten. Anprechpartner: Dr. Jürgen Ratzinger | j.ratzinger@frankfurt-main.ihk.de | 069 2197-1211 Auf einen Blick Regeln unternehmensfreundlich gestalten Zu den bürokratischen Hürden im Auslandsgeschäft gehört seit Jahren die Vergabe von Visa für Geschäftsreisende und Touristen nach Deutschland. Das Anmeldeverfahren über AHKs und private Dienstleister hat die Situation an einigen Standorten verbessert. Dieser Ansatz sollte weitergeführt werden. Dennoch klagen hessische Unternehmen und ihre ausländischen Geschäftspartner weiterhin über praxisferne und langwierige Verfahren. Die Bundesregierung sollte sich für einen einfachen internationalen Ge- schäftsreiseverkehr einsetzen. Im Warenverkehr fehlen Erleichterungen bei der Zoll- abwicklung. Im Rahmen der EU-Zollreform ist eine Vereinfachung des EU-Zolltarifs notwendig, um Unternehmen und Zollbehörden zu entlasten. Die Digitalisierung von Zollverfahren und Dokumenten sollte ebenfalls verstärkt vorangetrieben werden. Bei exportkontrollrechtlich relevanten Ausfuhren müssen Genehmigungen auf ministeriel- ler Ebene beschleunigt werden. Eine EU-weit einheitliche Anwendung der Regelungen im Hinblick auf Umsetzungsniveau und Genehmigungsfristen ist notwendig, um faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Ein „Outbound-Investment-Screening“ sollte vermieden werden, um die unternehmerische Handlungsfreiheit zu schützen. Bei Prüfungen ausländischer Investitionen in Deutschland sollten diese unter Berücksich- tigung der Kapitalverkehrsfreiheit und des Eigentumsrechts zurückhaltend gehandhabt werden, um Überregulierung und lange Entscheidungsprozesse zu vermeiden. Die hessische Wirtschaft ist stark international ausgerichtet. Im verarbeitenden Ge- werbe werden etwa 56 Prozent des Umsatzes mit Kunden aus dem Ausland erzielt. Auch im Dienstleistungsbereich spielt das internationale Geschäft eine große Rolle, wie z. B. am Finanzplatz Frankfurt und dem Flughafen als Logistikhub sichtbar wird. Die ausländischen Direktinvestitionen hessischer Unternehmen betragen aktuell 267 Milliarden Euro. Diese internationale Ausrichtung und Wettbewerbsfähigkeit bilden das Fundament des hessischen Wohlstands. Die künftige Bundesregierung sollte hier gezielt unterstützen, indem sie offene Märkte und klare, bürokratiearme Rahmenbedingungen fördert und eine Überfrachtung des Auslandsgeschäfts mit anderen politischen Zielen vermeidet.1 Starke internationale Verankerung und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft als Fundament des Wohlstandes in Hessen. Für offene Märkte sowie klare und bürokratiearme Rahmenbedingungen und gegen eine Überfrachtung des Auslandsgeschäfts mit anderen Politikzielen2 Forderungen Für ein wirtschaftlich souveränes Europa, das für offene Märkte und praktikable Regeln für Handel und Investitionen eintritt. Funktionsfähigkeit der WTO wieder stärken. Zugleich den Ausbau bilateraler Handelsabkommen zur weiteren Marktöffnung mit wichtigen Han- delspartnern und zur Diversifizierung und Absicherung von Lieferketten nutzen. INTERNATIONAL Standort international sichern 8 | HIHK-Forderungen Bundestagswahl 2025 HIHK-Forderungen Bundestagswahl 2025 | 9 Offene Märkte sichern, Handelshemmnisse abbauen Die international ausgerichtete Wirtschaft ist angewiesen auf ein wirtschaftlich sou- veränes Europa, das für offene Märkte und praktikable Regeln für Handel und Inves- titionen eintritt. Im Zuge der geopolitischen Verschiebungen in jüngerer Zeit nehmen auch Unternehmen kritische Abhängigkeiten wahr, analysieren die Risiken und passen sich an. Ziel einer flankierenden EU-Strategie für wirtschaftliche Sicherheit müssen die Diversifizierung und das zielgenaue De-Risking sowie die Öffnung neuer Märkte für resiliente Lieferketten sein.3 Einer wirtschaftlichen Abkopplung von einzelnen Ländern sollte kein Vorschub geleistet werden. Dabei sollten konkrete Änderungen von Lieferketten unternehmerische Ent- scheidungen bleiben. Ganz allgemein liegt es auch im Interesse der exportorientierten hessischen Wirtschaft, wenn die WTO als Garantin einer regelbasierten Welthandels- systems wieder gestärkt wird. Darüber hinaus sollte der Ausbau bilateraler Handels- abkommen konkret zur weiteren Marktöffnung mit wichtigen Handelspartnern genutzt werden und zur Diversifizierung und Absicherung von Lieferketten beizutragen. Dabei sollte auf eine mittelstandsfreundliche Umsetzung geachtet werden. Im Verhältnis zu den USA bietet der Transatlantische Handels- und Technologierat TTC die Chance, glo- bale Zukunftsstandards zu setzen. Im Verhältnis zum UK und zur Schweiz sollten zudem die bestehenden Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um eine enge Anbindung an den EU-Binnenmarkt zu gewährleisten. Lieferketten resilient und nachhaltig gestalten Politische Ambitionen im Nachhaltigkeitsbereich dürfen nicht zum internationalen Wettbewerbsnachteil werden. Die EU-Handelspolitik sollte bei der Aushandlung von bilateralen Abkommen Überfrachtungen mit handelsfernen Themen vermeiden und den Fokus auf die Verankerung international vereinbarter Standards legen. Regelungen in den Bereichen Menschenrechte, Nachhaltigkeit, Klima- und Umweltschutz sollte die Bundesregierung international vorantreiben. Vorgaben zu Sorgfaltspflichten in Liefer- ketten sollten so bürokratiearm und praxistauglich wie möglich umgesetzt werden. Hierbei ist ein Augenmerk auf die Digitalisierung von Prozessen zu legen. Ferner soll- ten Berichtsportale und deren Zugänge vereinheitlicht zur Verfügung gestellt werden, damit diese praxistauglicher erscheinen - und somit auf größere Akzeptanz stoßen. Aufgrund von Haftungsrisiken drohen Beeinträchtigungen bei der Diversifizierung von Lieferketten und der Rückzug aus bestimmten Ländern. Bei der Umsetzung anderer Due-Diligence-Gesetze sollte berücksichtigt werden, dass Unternehmen bereits mit einer Vielzahl an Sorgfaltspflichten und Dokumentationsanforderungen konfrontiert sind. Zur Eindämmung des Klimawandels bedarf es globaler Lösungsansätze und eines koordinierten Handelns aller relevanten CO2-emittierenden Länder. Die Unternehmen sind gleichzeitig auf einen wirksamen und effizienten Schutz vor Carbon Leakage an- gewiesen. Der avisierte internationale Klimaclub sollte daher rasch mit wichtigen Han- delspartnern in verbindlicher Form umgesetzt werden. Bei der Umsetzung von CBAM muss insbesondere die Exportseite vor Standortnachteilen bewahrt und der Bürokra- tieaufwand etwa durch ein EU CBAM Self-Assessment Tool, Bagatellregelungen und Standardwerte reduziert werden.6 Forderungen Vermeiden, dass politische Ambitio- nen im Nachhaltigkeitsbereich zum internationalen Wettbewerbsnachteil für die Wirtschaft werden. EU-Vorgaben zu Sorgfaltspflichten in Lieferketten so bürokratiearm und praxistauglich wie möglich umsetzen. Zur Eindämmung des Klimawandels internationalen Klimaklub mit wich- tigen Handelspartnern umsetzen.5 Forderungen Visaverfahren vereinfachen und beschleunigen. EU-Zollverfahren vereinfachen und Digitalisierung vorantreiben. Unternehmerische Freiheit bei grenzüberschreitenden Investitions- entscheidungen achten.4 Anprechpartner: Dr. Jürgen Ratzinger | j.ratzinger@frankfurt-main.ihk.de | 069 2197-1211 Auf einen Blick Förderung von Innovation und Forschung Bürokratie abbauen und Verfahren vereinfachen Hohe bürokratische Anforderungen im Innovationsprozess machen vielen Unterneh- men zu schaffen und binden Ressourcen. Darunter fällt z. B. der Zeit- und Kosten- aufwand bei Zulassungs- und Genehmigungsverfahren. Aber auch Produktvorschriften und regulatorische Anforderungen belasten die Unternehmen und können Innovatio- nen erschweren. Zudem vermissen Unternehmen oftmals Ansprechpersonen in den Aufsichtsbehörden, die qualifizierte und verbindliche Auskünfte geben. Dazu kommen komplizierte Verfahren für steuerlich Forschungsförderung und die Nutzung von För- dermitteln, restriktive Datenschutzregeln, die den Austausch und die Nutzung von Daten in Forschung und Entwicklung erschweren, sowie arbeitsrechtliche Hürden beim Zugang zu hochqualifiziertem Personal aus dem Ausland. Die Entschlackung von Ver- fahren kann die Unternehmen dabei unterstützen, ihre Innovationstätigkeit zu verstär- ken. Dazu sollte die Politik Innovationshemmnisse, die sich aus dem geltenden Recht ergeben, abbauen. Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ent- wickelte Format der „Praxis-Checks“ könnte hier Pate stehen. Bewährte Förderinstrumente verbessern Um Innovationsvorhaben neuen Schwung zu verleihen, bedarf es einer breiten Innova- tions- und Standortpolitik für Unternehmen jeglicher Größe. Das Zentrale Innovations- programm Mittelstand (ZIM), die Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF), „KMU- innovativ“, die steuerliche Forschungsförderung „Forschungszulage“ und INNO-KOM sind hilfreiche Förderinstrumente. Die Bundesregierung sollte erfolgreiche Fördermög- lichkeiten weiter ausreichend und gesichert finanzieren und auf die Schaffung von Doppelstrukturen verzichten.7 Unvermittelte Antrags- und Bewilligungsstopps sollten vermieden werden. Insgesamt benötigen Unternehmen eine transparentere und unbü- rokratischere Innovationsförderung mit zügigen Bearbeitungs- und Bewilligungszeiten. Um die Innovationsorientierung in der öffentlichen Beschaffung zu erhöhen, kann das Kompetenzzentrum innovative Beschaffung (KOINNO) unterstützen. Digitalisierung, klimafreundlichere Energieversorgung und demografischer Wan- del – diese Herausforderungen verdeutlichen, wie sehr die deutsche Wirtschaft auf Forschung und Innovation angewiesen ist. Zur Stärkung der Innovationskraft hat die Bundesregierung daher das Ziel ausgegeben, die Ausgaben für Forschung und Entwicklung (FuE) deutlich zu erhöhen. Die Zielsetzung ist richtig, da FuE Unter- nehmen helfen, durch neue Produkte, Dienstleistungen und Technologien wett- bewerbsfähig zu bleiben und Lösungen für aktuelle Herausforderungen zu finden. Allerdings benötigen Unternehmen geeignete Rahmenbedingungen, immerhin tra- gen sie zwei Drittel der nationalen FuE-Ausgaben. Umfragen zeigen jedoch, dass die Innovationsaktivitäten der Unternehmen rückläufig sind. Hierbei sind die hes- sischen Unternehmen sogar zurückhaltender als im Bundesdurchschnitt, so der DIHK-Innovationsreport 2023 für Hessen. Um den Innovationsstandort zu stärken, sollte die Politik die Innovationsförderung auf Effektivität prüfen und weiterentwi- ckeln sowie die Rahmenbedingungen für private FuE-Aktivitäten verbessern. Forderungen Vereinfachte Genehmigungs- und Zulassungsverfahren Verbindliche Ansprechpartner in Behörden Leichterer Zugang zu Fördermitteln INNOVATION UND FORSCHUNG Fortschritt wagen und internationale Wettbewerbsfähigkeit sichern 10 | HIHK-Forderungen Bundestagswahl 2025 Forderungen Breite und nachhaltige Innovations- förderung stärken. Verlässliche Finanzierung bestehender Förderprogramme Unbürokratische und transparente Antragsverfahren schaffen. HIHK-Forderungen Bundestagswahl 2025 | 11 Reallabore flächendeckend einführen Reallabore bieten innovative Umgebungen, in denen Unternehmen in einem flexibleren regulatorischen Rahmen neue Ideen und Technologien testen und entwickeln können. Damit können neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen hervorgebracht werden. Reallabore sind wertvolle Netzwerkknotenpunkte für Akteure aus Wirtschaft, Wissen- schaft und Politik. Auf Basis der im Reallabor gewonnenen Ergebnisse kann der beste- hende Rechtsrahmen bedarfsgerecht angepasst werden. Sie sind ein wirksames Instru- ment, um Innovationen zu erleichtern und zu beschleunigen. Die Rahmenbedingungen für die Entstehung von Reallaboren sollten bundesweit verbessert werden. Transfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft fördern Zur Stärkung des Transfers zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sollten sich Hoch- schulen und Forschungseinrichtungen noch weiter als bisher für eine Zusammenarbeit mit Unternehmen öffnen. Der Technologietransfer sollte stärker im Fokus der Hoch- schulen sowie der Forschungseinrichtungen stehen. Dazu brauchen sie entsprechende Ressourcen, um einen regelmäßigen Austausch mit der Wirtschaft zu ermöglichen und die breite Vielfalt des deutschen Wissenschaftssystems zu erhalten. Insgesamt ist es wichtig zu evaluieren, wie sich bisherige Transfermaßnahmen niedergeschlagen haben. Gerade für den Mittelstand sind feste, regionale und wirtschaftsnahe Ansprechpartner zum Technologietransfer entscheidend. Um den Zugang zu Informationen zu vereinfa- chen, die Vernetzung zu verbessern, Effizienz zu steigern und Kooperationen zu fördern wäre zudem eine erhöhte, digitale Transparenz bei Portalen zu FuE- und Transferkom- petenzen hilfreich. Perspektivisch wird KI beim Technologietransfer eine größere Rolle spielen. Innovationsagenturen wirtschaftsnah aufstellen Die Deutsche Agentur für Transfer und Innovation (DATI) soll nach Willen der Politik als eigenständige Förderagentur dazu beitragen, Forschungsergebnisse durch einen effektiven Ideen-, Wissens- und Technologietransfer in die wirtschaftliche oder gesell- schaftliche Anwendung zu bringen. Dabei sollte aus Sicht der Wirtschaft die DATI nicht nur Innovationsnetzwerke initiieren, sondern auch den Transfer in die Wirtschaft durch niederschwellige und unbürokratische Fördermöglichkeiten unterstützen. Wichtig ist dabei, dass die DATI ihre Programme und Angebote so gestalten sollte, dass sie eng an den Bedürfnissen und Realitäten der Wirtschaft, insbesondere kleinerer Unternehmen, ausgerichtet sind. Das gilt auch für die 2019 gegründete Agentur für Sprunginnovatio- nen (SprinD). Die SprinD sollte zukünftig noch stärker auf bestehende Unternehmen mit großem Transformationspotenzial zugehen. Um die Reichweite und die Bekanntheit zu steigern, sollte die SprinD zudem ihr Angebot in der Fläche zusammen mit regionalen Netzwerkpartnern bekannter machen. Forderungen Technologietransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft stärken. Ressourcen für Austausch und Vernetzung bereitstellen. Digitale Transparenz bei Transferportalen erhöhen. Forderungen Reallabore als flexible Testumgebungen fördern. Netzwerke zwischen Wirtschaft, Wissenschaft, Politik stärken. Rahmenbedingungen für Reallabore bundesweit verbessern. Anprechpartner: Dr. Thomas Steigleder | t.steigleder@frankfurt-main.ihk.de | 069 2197-1219 Forderungen DATI als unbürokratische Förderagentur etablieren. Förderprogramme wirtschaftsnah ausrichten. SprinD in der Fläche stärker bekannt machen. Auf einen Blick Bewusstsein für den Finanzplatz Frankfurt schärfen – Finanztransaktionssteuer verhindern Die bundesweit wohlstandsfördernde Wirkung eines prosperierenden Finanzplatzes Frankfurt sollte noch stärker im Bewusstsein der Verantwortlichen im (wirtschafts-) politischen Berlin verankert werden. Hierzu zählen nicht zuletzt Augenmaß und Be- sonnenheit bei der Regulierung der Finanzbranche, indem etwa bei Übernahme von EU-Regelungen in nationale Rechts- und Aufsichtspraxis kein Wettbewerbsnachteil für die deutsche Finanzwirtschaft durch zusätzliche Regeln verursacht wird. EU-Vorgaben sollten daher 1:1 umgesetzt, Opt-Out-Möglichkeiten, wo sinnvoll und sachgerecht, ge- nutzt und Abweichungen, die komplexe Zusatzbelastungen für Finanzdienstleister in Deutschland bedeuten könnten, vermieden werden. Kreative Innovationstätigkeit bei der Entwicklung von Finanzmarktprodukten darf nicht bereits im Keim durch zu strenge Regulierung erstickt werden. Politische Initiativen, die die Funktionsfähigkeit des Finanzplatzes beschädigen können, müssen ferner zwingend unterbleiben. So droht etwa eine (teil-)europäische Finanz- transaktionssteuer, über die in der Vergangenheit immer wieder EU-weit diskutiert worden ist, keine signifikanten fiskalischen Erträge zu generieren, wohl aber große Kollateralschäden für die Beschäftigung am Finanzplatz, für die Unternehmensfinan- zierung und für die Altersvorsorge hervorzurufen. Die künftige Bundesregierung sollte daher eventuell aufkommenden Ansinnen in der EU, eine Diskussion über eine solche Steuer wieder aufleben zu lassen, eine klare Absage erteilen. Der Finanzplatz Frankfurt und die dort ansässigen Unternehmen der Finanzbran- che sind von entscheidender Bedeutung für die Wirtschaftskraft des Landes, für die Unternehmensfinanzierung, für den Erhalt und die Schaffung von qualifizierten, hochwertigen Arbeitsplätzen, für die Standortqualität sowie für die Zukunftssiche- rung der gesamten Region Frankfurt-RheinMain. Die Politik muss darauf hinwir- ken, dass Frankfurt diesen Status als international wettbewerbsfähiger Finanz- und Versicherungsstandort bewahren und weiter ausbauen kann. Unternehmen der Fi- nanzbranche dürfen in ihrer wichtigen Finanzierungsfunktion für die gewerbliche Wirtschaft nicht durch überbordende Regulierung beeinträchtigt werden. Folgende Forderungen stellt der HIHK in diesem Kontext an die neue Bundesregierung: Politisches Bewusstsein für die Bedeutung des Finanzplatzes schärfen Augenmaß bei der Regulierung der Finanzbranche wahren; Komplexität und Risikogehalt der betriebenen Geschäfte berücksichtigen Nachhaltigkeitsberichtspflichten entschlacken, KMU entlasten Finanztransaktionssteuer verhindern FINANZPLATZ FRANKFURT Regulierung mit Augenmaß 12 | HIHK-Forderungen Bundestagswahl 2025 Forderungen Bei Übernahme von EU-Regelungen in nationale Rechts- und Aufsichts- praxis Wettbewerbsnachteile für die deutsche Finanzwirtschaft vermeiden. Finanzmarktinnovationen nicht durch zu strenge Regulierung behindern. Initiativen zu einer (teil-)europäischen Finanztransaktionssteuer eine klare Absage erteilen. HIHK-Forderungen Bundestagswahl 2025 | 13 Nachhaltigkeitsberichtspflichten reduzieren – Transformation fördern Die Politik hat im Kontext der nachhaltigen Transformation u. a. mit der Corporate Sus- tainability Reporting Directive (CSRD) und der Taxonomie-Verordnung eine bürokrati- sche und kleinteilige Herangehensweise zur Mobilisierung privater Finanzierungsmittel (Sustainable Finance) gewählt, die erhebliche Akzeptanzprobleme und hohe administ- rative Lasten – insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen – hervorruft. Ne- gative Folgewirkungen drohen auch über den eigentlichen Anwendungsbereich hinaus, wenn etwa nicht börsennotierte KMU unterhalb bestimmter Schwellenwerte, die zwar von den Vorschriften der CSRD formal nicht erfasst werden, von größeren – verpflich- teten – Geschäftspartnern in der Lieferkette oder von Kreditinstituten zur Datenabgabe angehalten und mithin mit den gleichen bürokratischen Anforderungen konfrontiert werden (Trickle-down-Effekt). Auf allen politischen Ebenen sollte daher darauf hingewirkt werden, Belastungen von Unternehmen durch Nachhaltigkeitsregulierungen, -berichtspflichten und -nachwei- sen zu minimieren. Damit KMU nicht mit vielen unterschiedlichen Informationsabfra- gen seitens ihrer Stakeholder konfrontiert werden, könnte ein einheitlicher freiwilliger Standard – bei entsprechender Akzeptanz der Geschäftspartner – die Chance bieten, den Aufwand zumindest in Grenzen zu halten. Letztlich muss freilich sichergestellt wer- den, dass KMU die für das Gelingen der nachhaltigen Transformation nötigen Finanzie- rungsmittel weiterhin erhalten. Proportionalität in der Finanzmarktregulierung wahren – Auswirkungen evaluieren Gerade für Start-up-Finanzierungen, aber auch zur Finanzierung von Innovationspro- jekten im Rahmen der nachhaltigen Transformation, kann der Kapitalmarkt eine wich- tigere Rolle in Deutschland spielen. Eine Europäische Kapitalmarktunion könnte daher Optionen für die Finanzierung der Realwirtschaft eröffnen und die Finanzierung von Gründungen, Unternehmensnachfolgen und Restrukturierungen stärken. Wichtig ist in diesem Kontext, dass einfache, einheitliche und standardisierte Regeln geschaffen werden, die die Attraktivität für Investoren erhöhen, aber auch für die Unternehmen kosteneffizient umsetzbar sind. Ein Ausbau der kapitalmarktbasierten Unternehmens- finanzierung darf allerdings nicht dazu führen, dass die hierzulande überwiegend bank- basierte Finanzierung der KMU geschwächt wird. Denn obwohl die Regulierung seit der Finanzkrise 2008 die Finanzstabilität in Europa insgesamt erhöht hat, erschwert sie zugleich die Mittelstandsfinanzierung. Die Kredit- vergabe verteuert sich, wodurch sich die Zinslast auch für die Kunden der gewerblichen Wirtschaft erhöht. Bestimmte Geschäfte wie die Start Up-Finanzierung werden unter diesen Bedingungen immer schwieriger. Diese Entwicklung muss aus Sicht der gewerb- lichen Wirtschaft aufgehalten werden. Finanzmarktregulierung sollte proportional zu Komplexität und Risikogehalt der betriebenen Geschäfte ausgestaltet, Auswirkungen regulatorischer Anforderungen auf die Unternehmensfinanzierung laufend evaluiert und bei Bedarf mit Blick auf die notwendigen Investitionen und Finanzierungsspiel- räume der Unternehmen angepasst werden. Forderungen Auf allen politischen Ebenen darauf hinwirken, Belastungen durch Nachhaltigkeitsregulierungen, -berichtspflichten und -nachweisen zu minimieren. Praktikabilität eines einheitlichen freiwilligen Standards prüfen, um Informationsabfragelasten an KMU zu begrenzen. Anprechpartner: Dr. Matthias Schoder | m.schoder@frankfurt-main.ihk.de | 069 2197-1370 Forderungen Kapitalmarktbasierte Unternehmens- finanzierung ausbauen,ohne bankbasierte Finanzierung der KMU zu schwächen. Regulierungszuwachs stoppen; Finanzmarktregulierung proportional zu Komplexität und Risikogehalt der betriebenen Geschäfte ausgestalten. Auf einen Blick Verhinderung der kalten Progression durch Einführung eines Einkommensteuertarifs auf Rädern Eine Verhinderung der kalten Progression ist in Deutschland nicht vorgeschrieben. Viel- mehr liegt es in der freien Entscheidung des Gesetzgebers, ob der Steuertarif an die Inflation angepasst wird. Der Ausgleich der kalten Progression darf aber nicht Spiel- ball der Politik sein. Die kalte Progression ist leistungsfeindlich. Sie belastet sowohl die Löhne der Arbeitnehmer als auch die Einkommen der ca. 2,5 Millionen Einzelunterneh- mer und Personengesellschaften. Verzögerte Anpassungen des Steuertarifs hemmen Investitionen und berufliche Entscheidungen. Ein automatischer Inflationsausgleich im Steuertarif (Einkommensteuertarif auf Rädern) verhindert die kalte Progression. Der Steuertarif verändert sich dadurch jedes Jahr entsprechend dem Kaufkraftverlust, in- dem die für die Besteuerung maßgeblichen Werte an die Inflation angepasst werden. Die neuen Eckwerte werden von der zuständigen Behörde entsprechend dem Lebens- haltungskostenindex berechnet und per Verordnung bekannt gegeben. Dadurch ist si- chergestellt, dass das Verhältnis zwischen der Steuerbelastung und der Kaufkraft des Einkommens gleich bleibt, solange nicht der Gesetzgeber Steuererhöhungen beschließt. Senkung der Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen auf ein international wett- bewerbsfähiges Niveau unter Neuausrichtung der Gewerbesteuer und vollständi- gem Verlustausgleich In Deutschland werden Unternehmensgewinne durch Körperschaftssteuer, Solidari- tätszuschlag und Gewerbesteuer mit durchschnittlich ca. 30%, je nach Gemeinde auch deutlich mehr, belastet. Damit zählt Deutschland in der EU und unter den OECD-Staa- ten zu den Spitzenreitern bei der Unternehmensbesteuerung. Angesichts knapper Kas- sen der Kommunen drohen weitere Erhöhungen der Gewerbesteuer. Die Hinzurechnun- gen von Mieten und Pachten machen die Gewerbesteuer ungerecht und sie erfordert eine zusätzliche Steuererklärung und damit unnötigen Bürokratieaufwand. Sie sollte daher durch eine aus der Einkommen- und Körperschaftssteuer abgeleitete Kommu- nalsteuer mit eigener Hebesatzkomponente ersetzt werden. Außerdem sollten sich Ver- luste steuerlich spiegelbildlich zu den Gewinnen auswirken. Das ist aber nicht der Fall. Gewinne und Verluste halten sich nicht an das Kalenderjahr, aber ein Verlustvortrag in Entgegen dem weltweiten Trend ist das deutsche Bruttoinlandsprodukt erstmals seit mehr als 20 Jahren zwei Jahre in Folge zurückgegangen. Ursache sind eine Rei- he von Standortnachteilen, die Unternehmen in Deutschland bewältigen müssen, darunter ein überkomplexes Steuersystem mit einer im internationalen Vergleich besonders hohen Gesamtsteuerbelastung und einem enormen bürokratischen Befolgungsaufwand. Der HIHK fordert deshalb: Verhinderung der kalten Progression durch Einführung eines Einkommen- steuertarifs auf Rädern Senkung der Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau unter Neuausrichtung der Gewerbesteuer und vollständigem Verlustausgleich Senkung der Befolgungskosten durch weniger Komplexität, weniger Erklärungspflichten und mehr Pauschalierungen im Steuerrecht Keine Schulden für gegenwartsbezogene Ausgaben STEUERN Dem Wirtschaftsstandort bessere Chancen geben 14 | HIHK-Forderungen Bundestagswahl 2025 Forderungen Einführung eines automatischen Inflationsausgleichs im Steuertarif (Einkommensteuertarif auf Rädern) Forderungen Deckelung der Steuerbelastung für Unternehmen auf 25% Abschaffung des Solidaritätszu- schlags Ersetzung der Gewerbesteuer durch eine Kommunalsteuer mit Hebesatzkomponente Unbeschränkter Verlustrücktrag in allen Steuerarten, mindestens aber auf fünf Jahre HIHK-Forderungen Bundestagswahl 2025 | 15 Forderungen Anhebung der GWG-Grenze auf 5.000 Euro Übergangsweise Fortführung der degressiven AfA von 25% Langfristig Ersetzung der AfA-Tabellen durch drei AfA-Fristen Gleichklang von Wertgrenzen, Terminen und Definitionen in allen Steuerarten und der Sozialversiche- rung Ausbau der verbindlichen Auskunft zu einem praxistauglichen Instru- ment mit niedrigschwelligem Zugang Anprechpartnerin: Elke Dietrich | dietrich@giessen-friedberg.ihk.de | 0641 7954-4100 Forderungen Reform der Schuldenbremse nur für Maßnahmen mit nachweislich positi- vem Effekt auf Wirtschaftswachstum künftige Jahre oder ein Verlustrücktrag in vorangegangene Jahre ist nur in engen Gren- zen möglich. In der Gewerbesteuer ist der Verlustrücktrag sogar ganz ausgeschlossen. Die Beschränkungen der Verlustverrechnung machen Unternehmen krisenanfälliger und belasten vor allem diejenigen, die investieren. Daher ist ein Verlustrücktrag in allen Steuerarten in tatsächlich entstandener Höhe und über den gesamten Lebenszyklus des Unternehmens zuzulassen. Senkung der Befolgungskosten durch weniger Komplexität, weniger Erklärungs- pflichten und mehr Pauschalierungen im Steuerrecht Die Unternehmen möchten sich gesetzeskonform verhalten, scheitern aber oft an un- verständlichen Vorgaben. Geschäftschancen werden aus Sorge vor dem bürokratischen Aufwand und Unsicherheit über die steuerlichen Konsequenzen nicht genutzt. Der Ge- setzgeber muss dringend bürokratiearme Steuerregeln für Unternehmertum schaffen. Berücksichtigt werden sollte, dass aufgrund des Fachkräftemangels in der Steuerbe- ratung gerade Start-Ups und kleine Unternehmen immer öfters ohne Steuerberater zurechtkommen müssen. Zur Erhaltung der Liquidität für zeitnahe Investitionen sollte übergangsweise die degressive Abschreibung von Wirtschaftsgütern mit 25% fort- geführt werden, langfristig sollten aber die derzeit mehr als 100 verwendeten AfA- Tabellen durch drei Gruppen von Wirtschaftsgütern und drei AfA-Fristen ersetzt, die GWG-Grenze auf 5.000 Euro angehoben und höhere Kleinbetrags- und Pauschalre- geln eingeführt werden. Wertgrenzen, Termine und Definitionen müssen in Lohnsteuer und Sozialversicherung sowie in allen Steuerarten gleich sein. Die Steuerbilanz ist an internationale Standards anzupassen. Schließlich sollte die verbindliche Auskunft über die steuerliche Beurteilung von zukünftig zu verwirklichenden Sachverhalten so aus- gestaltet werden, dass jedes Unternehmen ohne Hinzuziehung von Fachleuten schnell Rechtssicherheit erhalten kann. Keine Schulden für gegenwartsbezogene Ausgaben Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse hat sich grundsätzlich bewährt und entscheidend dazu beigetragen, dass finanzieller Spielraum zur Bewältigung der Coro- na-Pandemie bestand. Die Vergangenheit hat aber auch gezeigt, dass mehr finanzieller Handlungsspielraum des Staates nicht zwangsläufig zu mehr Investitionen führt. Die wachstumsbedingten Rekordeinnahmen vergangener Jahre wurden für gegenwarts- bezogene, nicht dauerhaft wirksame Ausgaben verwendet, während sich gleichzeitig die Standortbedingungen verschlechterten. Eine etwaige Reform der Schuldenbremse muss sicherstellen, dass Steuereinnahmen effizient verwendet werden, Investitionen in Infrastruktur wie Straßen, Stromnetze, digitale Netze sowie in Bildung und Forschung Priorität haben und gegenwartsbezogene Ausgaben nicht über-proportional ansteigen. Denn letztlich müssen alle Staatsausgaben, auch Zins und Tilgung von Schulden, von den Steuerzahlern erwirtschaftet werden. Dies geht nur, wenn die Mehrausgaben des Staates ihren wachstumsfördernden Zweck nicht verfehlen und zu einer stabilen, nach- haltigen Einnahmebasis für die öffentlichen Haushalte führen. Auf einen Blick Stärkung des Mittelstands durch Stärkung der KMU Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen stellt die Bürokratiebelastung nicht nur erhebliche finanzielle Einbußen dar, sondern hemmt spiegelbildlich bei Potenzialen im Rahmen der Innovationsfähigkeit und des Wachstums im Allgemeinen. Ziel muss es sein, den Mittelstand als wichtige Säule in der deutschen und europäischen Wirtschaft bewusst zu stärken. Bürokratieabbau ist hier die Chance, Unternehmertum und Innova- tionsfreude nachhaltig und spürbar aufleben zu lassen. Sind Informations- und Offenlegungspflichten bei größeren Unternehmen gerechtfer- tigt und verhältnismäßig, muss insbesondere darauf geachtet werden, dass KMU in die- sem Zusammenhang nicht mittelbar in Mitleidenschaft gezogen werden. Die bewusste und richtige Abgrenzung zu KMUs darf dahingehend in keiner Weise verschwimmen. Die frühzeitige Umsetzung der Anhebung der KMU-Schwellenwerte war hierfür es- senziell. Sie kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass im § 267 HGB auch eine Anhebung der Schwellenwerte für Mitarbeiterzahlen erforderlich ist. Hierauf sollte die Bundesregierung im Rahmen einer aktiven Rolle auf EU-Ebene hinwirken. Der bürokratische Aufwand, den Unternehmen mit Berichts-, Nachweis-, Aus- kunfts- und Dokumentationspflichten ausgesetzt sind, droht schon längst im Ver- gleich zu vorhandenen Ressourcen außer Verhältnis zu fallen. Dies betrifft insbe- sondere KMU, die in Deutschland rund 99 Prozent aller Unternehmen und deutlich mehr als die Hälfte aller Beschäftigten in der Privatwirtschaft stellen. Der Büro- kratieabbau sollte dabei als kostenloses Wachstumsprogramm verstanden werden. Er birgt die Möglichkeit, freiwerdende Ressourcen für sinnvollere Investitionen zu nutzen. Auch wenn diese Problematik bereits seit Jahrzehnten virulent ist, zeigt sich in unseren regelmäßigen Befragungen bei Mitgliedsunternehmen, dass sich die Belastungen durch unnötige Bürokratie weiterhin als erheblichste Schwierig- keit darstellen und nach wie vor weiter anwächst anstatt zurückgeführt wird. Stärkung des Mittelstands durch Stärkung der KMU Mehr Beteiligung der Unternehmen im Rechtsetzungsverfahren Digitalisierung und Datenschutzerleichterungen als Beschleunigungselement RECHT Stärkung des Mittelstands durch Bürokratieabbau 16 | HIHK-Forderungen Bundestagswahl 2025 Forderungen Bürokratieabbau als Chance für mehr unternehmerische Freiheit Strikte Trennung zwischen KMU und größeren Unternehmen Anhebung der Schwellenwerte für Mitarbeiterzahlen Forderungen Rechtsetzungsverfahren verbessern. Ständige Praxis-Checks BEG IV als Startinitiative nutzen. HIHK-Forderungen Bundestagswahl 2025 | 17 Forderungen Zielbild einer digitalen Verwaltung entwerfen. Once-Only-Prinzip umsetzbar machen. Ausnahmen für KMU in der DSGVO Anprechpartner: Prof. Dr. Friedemann Götting | f.goetting@wiesbaden.ihk.de | 0611 1500-156 Mehr Beteiligung der Unternehmen im Rechtsetzungsverfahren Klare und verständliche Rechtsetzung kann Bürokratiekosten in Unternehmen ent- scheidend senken. Für die Umsetzung dieser Ziele ist es essenziell, dass Unternehmen so früh wie möglich in die Rechtsetzungsverfahren eingebunden werden. Geeignete Instrumente sind hierfür (KMU-)Praxis-Checks präventiv innerhalb der Rechtsetzung sowie retrospektiv in Bezug auf bereits bestehende und verbesserungswürdige Rege- lungswerke. Bürokratieabbau darf nicht nur ein politisches Ziel sein, sondern muss auch praktisch und spürbar umgesetzt werden. Den Versuch der Bundesregierung, im Rahmen des Entwurfs des Bürokratieentlas- tungsgesetz (BEG) IV Abhilfe zu schaffen, erkennen wir als ersten Schritt in die richtige Richtung an. Er kann jedoch in Anbetracht einer Bürokratiebelastung der Wirtschaft in Höhe von 65 Milliarden Euro nur der Anfang sein. Die im Rahmen der Bürokratiebrem- se eingeführte „One-in-one-out“-Regel sollte in der Zielsetzung für die Zukunft einer progressiveren und einer dem Anspruch gerecht werdenden „One-in-two-out“-Regel weichen. Digitalisierung und Datenschutzerleichterungen als Beschleunigungselement Deutschland bekleidet in der digitalen Verwaltung bei der öffentlichen Dienstleistung für Bürger und Unternehmen sowie vorausgefüllten digitalen Formularen nach wie vor einen der letzten Plätze. Damit liegt man unter dem EU-weiten Durchschnitt. Es fehlt weiterhin an einem gemeinsamen Zielbild einer zukunftsorientierten digitalen Verwaltung. Die Wirtschaft braucht zwingend ein digitales, nutzerfreundliches Ange- bot der öffentlichen Verwaltung. Hierbei wird der Ruf nach einem Once-Only-Prinzip zu Recht laut. Ein synchroner und vollautomatischer Datenabruf würde Aufwände für Unternehmen erheblich reduzieren und ist daher schrittweise anzustreben. Vom Standpunkt des Mittelstands aus braucht es eindeutige und KMU-freundliche Er- leichterungen. So bedarf es z. B. einer Anpassung der Fallgruppen des Art. 30 Abs. 5 DSGVO. Die Ausnahme läuft in der Praxis ins Leere, da sie voraussetzt, dass die Daten- verarbeitung „nur gelegentlich“ erfolgen darf. Damit sind die vielen kleinen Unterneh- men, die Lohnabrechnungen selbst vornehmen, gerade nicht von der Pflicht befreit. Auf einen Blick Logistik stärken Verlässliche Rahmenbedingungen für die Logistikbranche schaffen Für den Transport von Waren zur Versorgung der Bevölkerung und der Unternehmen benötigen Logistikunternehmen eine intakte Verkehrsinfrastruktur sowie ausreichend Fahrpersonal. Unternehmen fragen verstärkt emissionsarme Transporte im kombinier- ten Verkehr nach. Der Bund sollte die gesetzliche Grundlage dafür schaffen, dass beste- hende Schienenverkehrsinfrastrukturen nicht voreilig zurückgebaut werden. Zu diesen Infrastrukturen gehören unter anderem Gleisanschlüsse, Gleisvorfelder, Nebenstrecken oder Weichen. Ausbau von Lkw-Stellplätzen zügig voranbringen An allen Autobahnen sollten dringend neue Lkw-Stellplätze mit ausreichend Tank- und Ladeinfrastruktur sowie sanitären Anlagen und Unterkunftsmöglichkeiten für Lkw-Fah- rer geschaffen werden. Zur kurzfristigen Entlastung des Stellplatzmangels sollte das Förderprogramm „LKW-Stellplätze“ neu aufgelegt werden. Schienengüterverkehr stärken Dringend notwendige Baumaßnahmen erschweren den Gütertransport auf der Schiene. Dies führt zu teils wochenlangen Verzögerungen, sodass grundlegende Betriebsabläufe gefährdet sind. Neben dem Ausbau des Schienennetzes sollten dem Güterverkehr aus- reichend Trassen zur Verfügung gestellt werden. Um künftig den Anteil der Schiene am Gütertransport zu erhöhen, müssen zusätzliche Umschlagskapazitäten geschaffen werden. Dies kann mit der Fortschreibung und Ausweitung der laufenden Richtlinie zur Förderung von Umschlagsanlagen des kombinierten Verkehrs unterstützt werden. Zukunftssichere Binnenschifffahrt Mit geringem Personalaufwand und deutlich geringeren Treibhausgasemissionen als im Straßengüterverkehr tragen Binnenschiffe zur emissionsarmen Logistik sowie zur Reduktion des Fachkräftemangels auf Straße und Schiene bei. Um dies auch in Zukunft leisten zu können, sollten die Wasserstraßen- sowie die Hafeninfrastruktur entlang des Rheins und des Mains instandgehalten und ausgebaut werden. Nur wenn der Binnen- schifffahrt die Infrastruktur zur Verfügung gestellt wird, die sie benötigt, kann sie zur Entlastung von Schiene und Straße sowie zu einem emissionsarmen Güterverkehr bei- Für die hessische Wirtschaft sind attraktive und leistungsfähige Infrastrukturen des Umweltverbundes ein wichtiger Standortfaktor. Unternehmen haben den An- spruch, ihren Anteil zur Stärkung einer nachhaltigen Mobilität zu leisten. Für sie ist es aber auch eine Notwendigkeit, mit allen Verkehrsträgern erreichbar zu sein. Eine Verlagerung der Mobilität von Mitarbeitern und Kunden auf den Umwelt- verbund entlastet die Wirtschaftsverkehre, die auch in Zukunft überwiegend auf der Straße durchgeführt werden müssen. Hessen ist ein attraktiver Standort für Logistikunternehmen, weshalb sich Hessen als wichtige Drehscheibe der Logistik etablieren konnte. Dies gilt für alle Verkehrsträger: Straße, Wasser, Schiene und Luft. Grundlage dafür sind eine verlässliche Infrastruktur und ausreichend Flächen, um Güter in Hessen umschlagen zu können. Die wirtschaftliche Bedeutung der Logistik wird allerdings oftmals unterschätzt. VERKEHR Logistik stärken, Mobilität sichern 18 | HIHK-Forderungen Bundestagswahl 2025 Forderungen Fahrermangel bekämpfen durch Verbesserung der Arbeitsbedingun- gen (z. B. Ausbau der Lkw- Stellplätze). Für den Güterverkehr mehr Termi- nalinfrastrukturen und Umschlag- flächen bauen. Stärkere Priorisierung von Güter- verkehrstrassen auf der Schiene Sicherstellen der Verfügbarkeit von Logistikflächen Transportinfrastruktur (Straße, Schiene, Wasserstraße) in Stand halten, modernisieren und wo nötig ausbauen. Forderungen Sicherungen der vorhandenen Flughafeninfrastrukturn Reduktion wettbewerbsverzerrender Steuern HIHK-Forderungen Bundestagswahl 2025 | 19 Forderungen Auskömmliche ÖPNV-Finanzierung sicherstellen. Beschleunigung des Aus- und Neu- baus von Infrastrukturen Vermeidung der Bauarbeiten an Parallel-Trassen auf Straße und Schiene Verlässlichkeit des ÖPNV steigern. Anprechpartner: Dr. Alexander Theiss | a.theiss@frankfurt-main.ihk.de | 069 2197-1332 tragen. Dafür müssen ausreichend Kapazitäten in der Wasserstraßen- und Schifffahrts- verwaltung des Bundes zur Planung und Umsetzung von Instandhaltung- und Aus- baumaßnahmen auf Bundeswasserstraßen bereitgestellt werden. Auch die nationale Hafenstrategie muss konsequent umgesetzt und regelmäßig an die sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst werden. Luftfahrt stärken Der Luftverkehr in Deutschland hat sich im Vergleich zum Luftverkehr anderer euro- päischer Länder in den vergangenen Jahren deutlich langsamer erholt. Der Flughafen Frankfurt ist für die international aufgestellte Region und den Wirtschaftsstandort Deutschland unverzichtbar und ist gleichzeitig die größte Arbeitsstätte in Hessen. Um einen flächendeckenden Zugang zum Luftverkehr zu sichern, sollten Flughäfen wie Kas- sel-Calden erhalten bleiben. Steuern, wie die Luftverkehrssteuer oder die teilweise Ein- beziehung in den EU-Emissionshandels, die Luftfahrtunternehmen sowie deren Kunden in Deutschland gegenüber den internationalen Wettbewerbern benachteiligen, sind zu minimieren. Die Versorgung mit ausreichend Sustainable Aviation Fuel (SAF) sollte an- gesichts der gesetzlich vorgegebenen Beimischungsquoten sichergestellt werden. ÖPNV stärken - Mobilität von Fachkräften sicherstellen Der öffentliche Personennahverkehr nimmt eine zentrale Rolle dabei ein, die Erreich- barkeit von Betrieben für Mitarbeiter und Kunden zu gewährleisten. In den Ballungs- räumen ist die ÖPNV-Infrastruktur bereits heute überlastet und sollte daher weiter ausgebaut werden. Im ländlichen Raum besteht ebenfalls Ausbaubedarf. Hierzu zählen die Einrichtung weiterer Bus- und Bahnlinien, die Erhöhung der Taktraten und eine Stärkung der Angebote an den Tagesrandzeiten. Für Fachkräfte und Kunden nimmt die Verlässlichkeit des Fahrplans eine zentrale Bedeutung ein. Verkehrsunternehmen soll- ten daher in die Lage versetzt werden, Fahrpläne einzuhalten, Taktungen wo sinnvoll zu verdichten und neue Angebote zu schaffen. Autonome Verkehrsangebote und die Aus- weitung digitaler Anwendungen im ÖPNV-System können hierzu beitragen. Der Bund sollte hierfür ausreichend Regionalisierungsmittel zur Verfügung stellen, die in erster Linie für die Instandhaltung und den Ausbau der Infrastruktur sowie Digitalisierungs- maßnahmen aufgewendet werden sollten. Der Betrieb von Bussen und Bahnen sollte so kostendeckend wie möglich durchgeführt werden. Auch die Finanzmittel aus dem Ge- meindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) sollten bedarfsgerecht fortgeschrieben und effizient eingesetzt werden, um Kommunen die Finanzierung für den Aus- und Neubau von Schieneninfrastruktur zu ermöglichen. Auf einen Blick Planung und Genehmigung beschleunigen Infrastruktur schneller ausbauen Aus Sicht der hessischen Wirtschaft ist der erste Schritt eine politische Verständigung darüber, dass das politische Ziel einer funktionierenden Verkehrsinfrastruktur über Ein- zelinteressen stehen muss. Langwierige Verfahren und stillstehende Projekte zeigen, dass diese Verständigung nicht immer üblich ist. Darüber hinaus sind Verbesserungen in den Planungsprozessen notwendig, um die Fertigstellung von Verkehrsinfrastruktur wieder planbar zu machen. Planungs- und Genehmigungsverfahren in den Bereichen Verkehrs- und Energieinfra- struktur sowie Flächenentwicklung müssen vereinheitlicht, beschleunigt und vereinfacht werden. Dies könnte unter anderem mit der Einführung einer Genehmigungsfiktion für alle Infrastrukturprojekte erreicht werden. Voraussetzung dafür wäre die Formulierung verbindlicher Fristen in allen Verfahrensschritten. Bei ausgewählten Energie- und Ver- kehrsvorhaben gilt eine solche Regelung bereits. Des Weiteren können folgende Maß- nahmen zur Beschleunigung von Plan- und Genehmigungsverfahren beitragen: Zusammenführung und Vereinfachung von Verfahren (z. B. Umweltprüfungen, Vermeidung von Doppelprüfungen) Instanzenverkürzung und Regeldauer bei Gerichtsverfahren Genehmigungsfiktion für Behörden Wiedereinführung der Präklusion Task Forces für eilbedürftige Infrastrukturen Bereitstellung von Planungskapazitäten Verschlankung des EU-Rechts im Bereich Natur- und Wasserschutz Die Verkehrsinfrastruktur in Hessen muss zahlreiche Ausgangs-, Ziel- und Tran- sitverkehre bewältigen und nimmt daher eine überregional bedeutsame Rolle ein. Nicht nur für die etwa 2,1 Millionen Berufspendler, die täglich innerhalb von Hessen diese Infrastruktur in Anspruch nehmen, ist deren Funktionsfähigkeit es- senziell. Auch über drei Viertel der hessischen Unternehmen bewerteten 2019 in der HIHK-Verkehrsumfrage die Bedeutung einer leistungsfähigen Infrastruktur als hoch oder sehr hoch. Die Auswirkungen einer maroden Infrastruktur zeigen sich in Hessen durch unsanierte Landstraßen, in die Jahre gekommene Autobahnbrücken, bei denen Sperrungen in Zukunft nicht ausgeschlossen werden können, sowie un- pünktliche Personen- und Güterzüge aufgrund des chronisch überlasteten Schie- nennetzes. Daher ist es dem HIHK ein wichtiges Anliegen, dass der Sanierungs- und Ausbaustau auf Hessens Straßen und Schienen zügig behoben wird und Redun- danzen geschaffen werden, um die Auswirkungen von Streckensperrungen zu re- duzieren. Ein wichtiger Baustein künftiger Verkehrssteuerung ist der Ausbau digi- taler Kommunikationsinfrastruktur, um beispielsweise das Verkehrsaufkommen in Echtzeit erfassen und steuern zu können. Auch die Bürokratie bindet immer mehr Arbeitskraft und verursacht zusätzliche Kosten im Verkehrssektor. Die zahlreichen Berichts- und Dokumentationspflichten belasten gerade kleinere und mittlere Unternehmen in der Branche zunehmend. Dabei ist es in der Regel die Summe aller Berichte und Pflichten, die in den letzten Jahren immer weiter zugenommen hat, und nicht eine einzelne Vorgabe, die die Unternehmen vor Herausforderungen stellt. Jede einzelne Regelung sollte daher auf den Prüfstand gestellt werden. VERKEHRSINFRASTRUKTUR Ausbauen, Planung beschleunigen, Bürokratie im Verkehrsbereich abbauen 20 | HIHK-Forderungen Bundestagswahl 2025 Forderungen Planungs- und Genehmigungs- verfahren vereinheitlichen, beschleu- nigen und vereinfachen. Prozesse vollständig digitalisieren. Planungspersonal aufstocken. Auskömmliche Finanzierung bereit- stellen und Projekte konsequent umsetzen. Flächendeckendes 5G-Netz für auto- nome Fahrzeuge und eine effiziente Verkehrssteuerung HIHK-Forderungen Bundestagswahl 2025 | 21 Forderungen Reduktion bürokratischer Berichts- und Dokumentationspflichten für Unternehmen Beschleunigung von Zulassungs- verfahren bei Spezialfahrzeugen Zusätzlich sollte es möglich sein, dass Ersatzneubauten an die heutigen und künftigen Verkehrsmengen angepasst werden können, ohne die Einordnung als Ersatzneubau zu verlieren. Um die Verkehrsinfrastruktur Instand zu halten und ausbauen zu können, sollten ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden. Gerade die zahlreichen sa- nierungsbedürftigen oder gar baufälligen Brücken müssen zeitnah Instand gesetzt be- ziehungsweise ersetzt werden, um Umwege und dadurch zusätzliche Kosten und Emis- sionen zu vermeiden. Der HIHK hat eine Übersicht der aus Sicht der Wirtschaft wichtigsten Verkehrsprojekte in Hessen zusammengestellt. Diese ist unter www.hihk.de/verkehrsinfrastruktur2025 abrufbar. Die Digitalisierung sollte auch im Verkehrsbereich konsequent vorangetrieben und zur Verbesserung der Verkehrssteuerung und des Verkehrsflusses genutzt werden. Erst durch ein flächendeckendes 5G-Netz sind das Echtzeittracking von Verkehrsaufkom- men und eine entsprechende Steuerung der Verkehrsströme denkbar. Autonome Fahr- zeuge, die sich permanent im Austausch mit Datenbanken und weiteren internetge- stützten Applikationen befinden, sind auf ein ausreichend starkes Netz angewiesen. Die Kommunikationsinfrastruktur in Deutschland sollte daher flächendeckend auf einem hinreichenden Niveau ausgebaut werden. Abbau von Bürokratie im Verkehrsbereich Unternehmen unterliegen zahlreichen Berichts- und Dokumentationspflichten. Diese haben in den vergangenen Jahren drastisch zugenommen und treffen gerade KMU. Das Mautgesetz beispielsweise, welches nicht nur die Kosten pro Mautkilometer nahe- zu verdoppelt hat, sondern auch Fahrzeuge zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen in die Mautpflicht aufgenommen hat, sorgt gerade bei kleineren Betrieben mit wenigen Fahrzeugen ohne On-Board-Unit für zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Um diese Unternehmen zu entlasten und ihnen die Möglichkeit zu geben sich auf ihr Alltags- geschäft zu fokussieren, sollten bürokratische Berichts- und Dokumentationspflichten deutlich reduziert werden. Auch die teils sehr langwierigen Zulassungs- und Genehmigungsverfahren für Wirt- schaftsfahrzeuge behindern die Unternehmen im Alltag und verursachen zusätzliche Kosten. Dies betrifft sowohl Straßenfahrzeuge ohne Certificate of Conformity als auch spezielle Schienenfahrzeuge für Wartungs- oder Baumaßnahmen am Gleis. In manchen Fällen warten Unternehmen Monate lang auf die Zulassung von speziellen Schienen- fahrzeugen durch das Eisenbahnbundesamt. In anderen Fällen können Unternehmen Fahrzeuge nicht rechtzeitig an Kunden ausliefern, weil sie keine Termine für eine Zu- lassung erhalten oder die Prüfung der Unterlagen Wochen in Anspruch nimmt. Die Zulassungsverfahren für Spezialfahrzeuge sollten daher vereinfacht und beschleunigt werden. Anprechpartner: Dr. Alexander Theiss | a.theiss@frankfurt-main.ihk.de | 069 2197-1332 Link Hier geht es zur Übersicht der aus Sicht der Wirtschaft wichtigsten Verkehrsprojekte in Hessen. Auf einen Blick Ausreichend Wohnraum für Fachkräfte bereitstellen Der Fachkräftemangel ist eine der größten Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung. Beziehbarer Wohnraum ist nötig, um qualifizierte Arbeitskräfte zu gewinnen. In Bal- lungszentren übersteigt die Nachfrage das Angebot, was zu steigenden Mieten führt. Ausreichender Wohnraum ist ein wichtiger Standortvorteil für Unternehmen. Aufgrund der aktuellen wirtschaftspolitischen Unsicherheiten, den konjunkturellen Entwicklungen, der Inflationsrate sowie dem gestiegenen Zinsniveau ist die Baudyna- mik zum Erliegen gekommen. 2023 sank die Zahl der fertiggestellten Wohnungen in Hessen um 2,1 %, während die Baukosten um 35 % stiegen. Parallel zu den einbrechen- den Neubauzahlen herrscht bereits jetzt ein massiver Investitionsstau, der durch die Vielzahl an Regulierungen und Vorgaben noch gestärkt wird. Die Bundesregierung muss Maßnahmen ergreifen, um den Wohnungsbau zu beschleu- nigen. Dazu gehören vereinfachte und harmonisierte Bauvorschriften und schnellere Genehmigungsverfahren. Eine Überprüfung von BauGB, Bauvertragsvorschriften, DIN- Normen und der Umsetzung europäischer ESG-Kriterien könnte Baukosten senken, ohne die Qualität zu beeinträchtigen. Auch die Digitalisierung von Bauanträgen würde den Prozess beschleunigen. Wohnraum muss als Wettbewerbsvorteil gesehen werden, um Regionen für Fachkräfte attraktiv zu machen. Eine schnelle Ausweisung von Flächen, die Beschleunigung von Planungsverfahren und der Abbau bürokratischer Hürden sind entscheidend, um den Wirtschaftsstandort Deutschland und Hessen langfristig zu sichern. Hierfür sollte sich das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im gemeinsa- men Austausch mit den Ländern federführend einsetzen. Die Wirtschaft steht vor großen Herausforderungen, die in der kommenden Legisla- turperiode entschlossen, angegangen werden müssen, um die Wettbewerbsfähig- keit Deutschlands zu sichern. Dringlich sind der Mangel an beziehbaren Wohnraum für qualifizierte Fachkräfte, fehlende Gewerbeflächen und die Zukunft unserer Innenstädte. Der Fachkräftemangel wird durch fehlenden Wohnraum verstärkt, während Unternehmen neue Flächen benötigen, um zu wachsen und Innovationen voranzutreiben, die auch durch die ökologische Transformation notwendig sind. Gleichzeitig müssen Innenstädte als kulturelle und wirtschaftliche Zentren neu ge- dacht werden, um den Anforderungen der Zukunft gerecht zu werden. Wir fordern von der Bundesregierung klare und unbürokratische Maßnahmen, um den Wohnungsbau zu beschleunigen, Planungsverfahren zu vereinfachen und die Innenstädte zu transformieren. Nur verlässliche Rahmenbedingungen können die- se zentralen Aufgaben bewältigen und die Basis für eine starke, zukunftsfähige Wirtschaft schaffen. WOHNRAUM UND FLÄCHE Wohnraum für Fachkräfte, Flächen für die Wirtschaft 22 | HIHK-Forderungen Bundestagswahl 2025 Forderungen Planungs- und Genehmigungs- verfahren beim Bauen vereinfachen und beschleunigen. BauGB, Bauvorschriften und Bau- normen auf Umsetzung und Praktikabilität überprüfen. HIHK-Forderungen Bundestagswahl 2025 | 23 Forderungen Konkurrenz zwischen Wohnbau, Landwirtschaft, Naturschutz und gewerblicher Nutzung aus- balancieren. Planungs- und Genehmigungsver- fahren digitalisieren. Abbau von Bürokratie im Verkehrsbereich Der Mangel an Gewerbeflächen ist eine wachsende Herausforderung für unsere Wirt- schaft. Unternehmen brauchen ausreichend Flächen, um zu expandieren und neue Pro- jekte umzusetzen. Gleichzeitig müssen die Flächen auch für KMU finanzierbar sein. In wirtschaftsstarken Regionen sind die verfügbaren Flächen besonders knapp. Dies be- trifft sowohl Neuansiedlungen als auch bestehende Betriebe, die ihre Standorte erwei- tern wollen. Gleichzeitig bremsen langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren den Ausbau. Die Konkurrenz zwischen Wohnbau, Landwirtschaft, Naturschutz und gewerblicher Nutzung verschärft die Lage weiter. Eine klare Strategie ist nötig, um diese Interessen auszubalancieren und gleichzeitig dringend benötigte Gewerbeflächen zu sichern. Maß- nahmen wie der Einsatz von Recyclingbaustoffen und die Revitalisierung von Brach- flächen helfen, den Flächenverbrauch zu reduzieren. Dennoch bleibt die Ausweisung neuer Flächen unverzichtbar, um den wachsenden Bedarf zu decken. Die Bundesregie- rung muss daher Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleu- nigen. Wo dies in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt, müssen diese unterstützt werden. Bürokratische Hürden verzögern häufig die Bereitstellung von Flächen für wirtschaftliche Nutzung. Durch Digitalisierung können Effizienzgewinne erzielt und Verzögerungen minimiert werden. Nur durch effizientes Flächenmanagement und eine gezielte Flächenpolitik bleibt der Standort Deutschland attraktiv und wettbewerbsfähig. Innenstadt fördern – Zukunft gestalten Innenstädte sind wichtig für das soziale und wirtschaftliche Miteinander. Sie sind Be- gegnungsorte, Kulturzentren und Wirtschaftsmotoren und befinden sich im Wandel. Das Bundesförderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ (ZIZ) hat vie- le Ansätze benannt und Impulse in den Städten gesetzt. Projektverantwortliche der Kommunen betonen, dass es im Vergleich zum Hessischen Förderprogramm „Zukunft Innenstadt“ besonders bürokratisch und unflexibel war. Besonders wichtig ist es, die Vielfalt der Innenstädte zu sichern, den Nutzungsmix zu stärken und so für eine belebte Stadtmitte zu sorgen. Aktuelle Herausforderungen sind die Nachnutzung leer stehender Großimmobilien, die Integration zeitgemäßer Wohn- und Arbeitsangebote und die Schaffung neuer Aufenthaltsqualitäten im öffentlichen Raum durch klimaverträgliche Umgestaltung. Wir fordern die aktive Unterstützung der Transformation der Innenstädte und die Nut- zung der Erfolge des hessischen Förderprogramms „Zukunft Innenstadt“ als Modell für ein bundesweites Förderprogramm. Zentrale Maßnahmen sind die Förderung von Nutzungsmischungen und Experimentierraum. Innenstädte müssen Wohnen, Arbeiten, Einkaufen und Freizeit kombinieren. Dafür sind flexible Rahmenbedingungen und Orte für neue Ideen notwendig. Kooperationen zwischen Kommunen, Wirtschaft und Zi- vilgesellschaft müssen gestärkt werden. Der Fokus auf den klimaangepassten Umbau führt zu Aufenthaltsqualität in der Stadt. Aus dem Dialog zwischen Fördernden und Geförderten muss ein lernender Prozess entstehen. Der Bund muss dies in seinem För- derprogramm berücksichtigen. Anprechpartner: Frank Achenbach | achenbach@offenbach.ihk.de | 069 8207-241 Forderungen Transformation der Innenstädte unterstützen. Bundesweite Förderprogramme am hessischen Vorbild „Zukunft Innen- stadt“ orientieren. Auf einen Blick Energie bezahlbar machen Die Stromkosten sollten von zusätzlichen Steuern, Abgaben, Umlagen und zunehmend steigenden Netzentgelten entlastet werden. Daher sind die verbleibenden Umlagen und Abgaben in den Bundeshaushalt zu überführen sowie die Netzentgelte dauerhaft zu be- zuschussen. Um den internationalen Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen zu verringern, sollte die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß gesenkt werden. Zudem sollte die Senkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe auf alle Branchen ausgeweitet werden. Erneuerbare Energien zu wettbewerbsfähigen Preisen sind essenziell für den Wirt- schaftsstandort Deutschland, daher muss ihr Ausbau erheblich beschleunigt werden. Durch reduzierte Netzentgelte und einen Investitionszuschuss könnten gezielt Anreize geschaffen werden, um Direktstromlieferverträge abzuschließen. Die „StromPartner- schaften“ der IHK bieten dazu ein konkretes Modell. Energieinfrastruktur bereitstellen Unternehmen sollten bundesweit und digital Netzauskünfte und Netzanschlüsse be- antragen können. Die Bundesnetzagentur sollte diesen Prozess einführen, um Unter- nehmen Planungssicherheit für Investitionen zu geben. Da immer mehr Vorschriften Unternehmen zur Installation von PV-Anlagen, Ladeinfrastruktur und Wärmepumpen verpflichten, während die vorhandene Netzkapazität oft begrenzt sind, sollten diese Vorschriften die real verfügbaren Netzkapazitäten berücksichtigen. Energieeffizienz liegt im Interesse der Unternehmen, da sie so Klimaziele erreichen und Energiekosten senken können. Zusätzliche Anforderungen über europäische Standards hinaus, etwa bei Energieaudits, -managementsystemen und Abwärmenutzung, sind je- doch unverhältnismäßig und sollten vermieden werden. Die Berücksichtigung betrieb- licher Abwärme in vorgeschriebenen Energieaudits sollte als Nachweis genügen. Die aufwendigen Nachweis- und Offenlegungspflichten für Maßnahmenpläne und Abwär- mepotenziale bedeuten unnötige Bürokratie und sollten entfallen, insbesondere wenn sie betriebliches Know-how oder sicherheitsrelevante Informationen betreffen. Statt- dessen sollten Anreize für die Nutzung von industrieller Abwärme geschaffen werden. Hohe Energiepreise, übermäßige Bürokratie und mangelnde Planbarkeit beein- trächtigen die Wettbewerbsfähigkeit vieler Unternehmen, wie das IHK-Energie- wende-Barometer 2024 für Hessen zeigt. Vier von zehn Industriebetrieben erwägen aufgrund dieser Belastungen, ihre Produktion einzuschränken oder ins Ausland zu verlagern – mit gravierenden Folgen. Die Unternehmen benötigen daher eine lang- fristige, zukunftsweisende Perspektive für ihr Wirtschaften am Standort Deutsch- land. Die Politik muss eine Strategie entwickeln, die den prognostizierten Anstieg des Strombedarfs abdeckt, klare Ziele für die Energiewende setzt und gleichzeitig stabile, wettbewerbsfähige und wachstumsfördernde Rahmenbedingungen für den wirtschaftlichen Wandel schafft. Hierzu gehören bezahlbare Energiepreise, der Ab- bau bürokratischer Hürden und ein planbarer regulatorischer Rahmen, der Investi- tionen und Innovationen fördert. Nur so können die Unternehmen das Vertrauen in den Standort zurückgewinnen, notwendige Investitionen tätigen und Deutschland als starken Produktionsstandort langfristig in Europa sichern. ENERGIE Energie sichern, Wirtschaft stärken 24 | HIHK-Forderungen Bundestagswahl 2025 Forderungen Steuern und Abgaben auf Strompreis dauerhaft senken. Netzausbau beschleunigen, Netzentgelte mit Haushaltsmitteln senken. Ausbau erneuerbarer Energien auf Investitionsförderung umstellen. Forderungen Netzanschlüsse schnell und bedarfs- gerecht bereitstellen. Keine übermäßige Regulierung bei Energieeffizienz und Abwärme Importstrategie für Wasserstoff HIHK-Forderungen Bundestagswahl 2025 | 25 Forderungen CO2-Speicherung weder sektoral noch regional beschränken. Perspektive für Carbon-Management geben Die Energiewende kann nur erfolgreich sein, wenn Unternehmen Zugang zu bezahlbaren Technologien für die CO2-Abscheidung, -Transport, -Speicherung (CCS) und -Nutzung (CCU) erhalten. CO2-Abscheidung und -Nutzung sind für das Erreichen der Klimaziele unverzichtbar, insbesondere in schwer zu dekarbonisierenden Sektoren wie Zement, Kalk und Stahl und Chemie. Daher sollte eine neue Bundesregierung die CO2-Speiche- rung weder sektoral noch regional einschränken. Während zwei Drittel der EU-Staaten CO2-Speicherung bereits erlauben und die EU-Kommission bereits Maßnahmen für den grenzüberschreitenden Pipeline-Transport plant, sollte Deutschland diesen Beispielen folgen und eine klare Perspektive für die CO2-Nutzung und -Speicherung schaffen. Deutschland im Energiebinnenmarkt verankern Eine sichere und effiziente Energieversorgung lässt sich im europäischen Verbund bes- ser realisieren als im nationalen Alleingang. Der wettbewerbsorientierte Energiebinnen- markt ist trotz gewisser Fortschritte jedoch noch nicht vollständig entwickelt. Die Voll- endung des Marktes und der Abbau nationaler Sonderreglungen liegen im Interesse der gesamten Wirtschaft. Um den Energiebinnenmarkt zu stärken, sollten marktnahe Lösungen gemeinsam vorangetrieben und die europäischen Netze konsequent ausge- baut werden. Anprechpartnerin: Lisa Schäfer | schaefer@lahndill.ihk.de | 02771 842-1500 Forderungen Europäischen Energiebinnenmarkt vollenden und nationale Sonder- regelungen abbauen. Auf einen Blick Innovative Technologien als Schlüssel zum Umwelt- und Klimaschutz Um die Innovationskraft nachhaltig zu stärken, ist eine gezielte Förderung von For- schung und Entwicklung neuer Umwelt- und Klimatechnologien erforderlich. Unter- nehmen, die innovative Lösungen in diesen Bereichen anstreben, sollten durch staat- liche Anreize unterstützt werden. Technologieoffenheit muss dabei gewährleistet sein, um unterschiedliche Lösungsansätze zu erproben und die effektivsten Technologien zur Bewältigung der Herausforderungen im Umwelt- und Klimaschutz zu finden. Innovati- ve Technologien sind der Schlüssel zum erfolgreichen und nachhaltigen Umwelt- und Klimaschutz. Für die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Deutschland ist es wichtig, dass die neuen Technologien im Land entwickelt und patentiert werden. Klimaschutz „Made in Germany“ kann unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit stärken und zum Inno- vationsmotor werden. So kann die Wertschöpfung in Deutschland erfolgen und sowohl die Wettbewerbsfähigkeit als auch der Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft ge- sichert werden. Umwelt- und Klimaschutz international vorantreiben Der Klimawandel kennt keine nationalen Grenzen und erfordert globale Zusammen- arbeit. Nur gemeinsam lassen sich Klimaschutzziele erreichen und faire Wettbewerbs- bedingungen schaffen. Internationale Kooperation und transparente Standards sind entscheidend, um Klimaschutz dort zu fördern, wo er am wirkungsvollsten ist. Um Un- terschiede bei der Umsetzung von Umweltvorschriften in der EU zu vermeiden, sollte der Fokus der Überwachung auf der Anwendung und Durchsetzung der bestehenden Regeln liegen, statt zusätzliche nationale Vorgaben zu schaffen. Effizienter Klimaschutz durch schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren In Deutschland bremsen lange Planungs- und Genehmigungsverfahren das Innova- tionspotenzial der Unternehmen auf ihrem Weg in eine klimaneutrale Zukunft. Um die Erteilung von Genehmigungen zu beschleunigen, sollten die Verfahren stärker digitali- siert werden. Der Umfang von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) sollte vor allem bei kleineren Vorhaben reduziert und Schwellenwerte angepasst werden. Durch die Ver- einfachung gesetzlicher Regelungen und Genehmigungsverfahren können Ressourcen freigesetzt werden, die für die Entwicklung und Umsetzung nachhaltiger Technologien dringend benötigt werden. Um Umwelt- und Klimaschutz unbürokratisch und effizient zu gestalten, ist es notwendig, die komplexen EU-Regelungen des „European Green Deal“ zu überprüfen und zu vereinfachen. Umweltschutz sowie Klimaanpassung sind zentrale Herausforderungen für die Zu- kunft, bei denen die Politik eine besondere Verantwortung trägt. Die deutsche Wirt- schaft unterstützt diesen Wandel durch vielfältige Innovationen, die Unternehmen Chancen bieten und entscheidend zur Problemlösung beitragen. Für erfolgreichen Umwelt- und Klimaschutz ist das Zusammenspiel von Ökonomie, Ökologie und sozialen Aspekten entscheidend, ebenso wie die enge Zusammenarbeit mit den Menschen und Betrieben vor Ort. Die Politik muss Anreize schaffen und Freiwillig- keit fördern, damit Klimaschutz effektiv umgesetzt wird. Klimapolitische Vorgaben sollten dabei die wirtschaftliche Entwicklung berücksichtigen, da ein erfolgreicher Klimaschutz von einer starken Wirtschaft abhängt. Darüber hinaus ist es die Auf- gabe der Politik, sicherzustellen, dass Umwelt- und Klimaschutz technologieoffen, unbürokratisch und effizient gestaltet sind. UMWELT- UND KLIMASCHUTZ Technologieoffen, unbürokratisch und effizient gestalten 26 | HIHK-Forderungen Bundestagswahl 2025 Forderungen Technologieoffenheit gewährleisten. Neue Technologien entwickeln und patentieren. Forderungen Keine zusätzlichen nationalen Vorgaben schaffen. Forderungen Umfang der UVP reduzieren und Schwellenwerte anpassen. HIHK-Forderungen Bundestagswahl 2025 | 27 Forderungen Umfang Spielraum und Flexibilität bei Vorgaben, damit Raum für Innovation erhalten bleibt. Förderung der Kreislaufwirtschaft Die verstärkte Förderung der Kreislaufwirtschaft auf EU-Ebene ist entscheidend, um ökologische und ökonomische Potenziale zu nutzen und die Importabhängigkeit von Rohstoffen zu reduzieren, was die Resilienz der Unternehmen stärkt. Ökodesign-Anfor- derungen sollten ausreichend Spielraum für Innovationen und Produktvielfalt bieten. Vorgaben zur Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit und Recyclingfähigkeit müssen flexibel sein, um die Energie- und Materialeffizienz im Wettbewerb zu steigern. Neue Regularien, wie der Digitale Produktpass, sollten europaweit einheitlich und in enger Zusammenarbeit mit der Industrie entwickelt werden, um Planungssicherheit zu ge- währleisten. Zugang zu heimischen Rohstoffen ermöglichen Die Erschließung heimischer Rohstoffvorkommen sollte durch Entbürokratisierung und beschleunigte Genehmigungsverfahren gefördert werden. Die Reduzierung komplexer Formalitäten und die Einführung schnellerer Entscheidungsprozesse bei der Erschlie- ßung von Rohstoffvorkommen würden den Zugang erleichtern. Gleichzeitig sollten strategische Rohstoffpartnerschaften mit wichtigen Partnerländern ausgebaut werden, um die Unabhängigkeit der EU in der Rohstoffversorgung zu stärken. Die Initiierung internationaler Abkommen zur nachhaltigen und fairen Beschaffung von Rohstoffen würde strategische Partnerschaften fördern. Optimierung der Sorgfaltspflichten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Die Bürokratie rund um das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sollte reduziert werden, um den Aufwand für Unternehmen zu minimieren. Die Regelungen sollen praxistauglich und nachvollziehbar gestaltet sein, um Planungssicherheit zu ge- währleisten. Es sollte geprüft werden, ob das LkSG bis zur Umsetzung der EU-Richtli- nie über unternehmerische Sorgfaltspflichten (CSDDD) ausgesetzt werden kann, um Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen zu vermeiden. Ein dialogorientierter Ansatz zur Optimierung bestehender Anforderungen, unter Einbeziehung von Unter- nehmensvertretern, könnte zusätzlich dazu beitragen, praxisnahe Lösungen zu finden. Anprechpartnerin: Lisa Schäfer | schaefer@lahndill.ihk.de | 02771 842-1500 Forderungen Genehmigungsverfahren entbüro- kratisieren und beschleunigen. Forderungen LkSG bis zur Umsetzung der EU-Richtlinie aussetzen. Auf einen Blick Den Gründergeist fördern – Anreize für die Unternehmensnachfolge schaffen Die Unternehmensgründungen in Hessen stagnieren seit mehreren Jahren auf einem niedrigen Niveau. Ein aktives Gründungsgeschehen braucht aber Impulse aus der Poli- tik, um ein nachhaltiges Wachstum in der Wirtschaft zu ermöglichen. Der Gründergeist muss durch gezielte Maßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit und Förderprogramme gestärkt werden und im Besonderen muss für die Karriereoption Unternehmensnachfolge ge- worben werden. Großes Potenzial besteht bei Gründungen und Nachfolge durch Frauen. Nur 37% der Gründungen in Hessen gehen auf Frauen zurück. Sie werden auch deutlich seltener Nachfolgerinnen von Unternehmen. Studien zeigen, dass die beruflichen Werdegänge von Frauen häufig durch die Geburt von Kindern negativ beeinflusst werden, was ein Hauptgrund dafür ist, dass sie andere Karrierewege einschlagen. Um den Gründungswunsch unter Frauen breiter zu verankern, müssen Geschlechter- klischees in Schule und Erziehung aufgebrochen und erfolgreiche Rollenmodelle sicht- barer werden (KfW-Gründungsmonitor 2024). Es bedarf daher gezielter politischer Unterstützungsmaßnahmen sowie gesicherter Kinderbetreuungsangebote, um die Ver- einbarkeit von Familie und Selbstständigkeit zu ermöglichen. Die Bundespolitik muss hier, Rahmenbedingungen verbessern (z. B. Anspruch auf Mutterschutz für Selbststän- dige) und auch finanzielle Verantwortung übernehmen. Unternehmensgründungen und -nachfolgen sind essenziell für eine erfolgreiche Wirtschaft. Sie sichern und schaffen Arbeitsplätze, generieren Investitionen, för- dern Innovationen und tragen zur Weiterentwicklung und Stärkung der lokalen Wirtschaft bei. Durch Unternehmensgründungen und -nachfolgen entsteht neuer Wettbewerb und der Markt wird lebendig gestaltet. Die Bewertung des Gründungsstandortes Deutschland nahm jedoch bei den Grün- derinnen und Gründern in den letzten Jahren weiter ab und erhält 2024 nur noch die Note 3,6, so der DIHK-Report Unternehmensgründung 2024. Auch Nachfolge- rinnen und Nachfolger werden in vielen Betrieben händeringend - aber oft vergeb- lich - gesucht. Als wichtige Wendepunkte zur Umkehr von diesen Trends können sich die Unter- stützung von Gründerinnen und Nachfolgerinnen, die Abschaffung übermäßiger Bürokratie sowie steuerliche Entlastungen und finanzielle Anreize erweisen. UNTERNEHMENSFÖRDERUNG Gründung und Nachfolge stärken 28 | HIHK-Forderungen Bundestagswahl 2025 Forderungen Positives Bild unternehmerischer Tätigkeit stärker etablieren. Unternehmensnachfolge bekannter machen. Gezielte Unterstützung und Förderung von Gründerinnen und Nachfolgerinnen HIHK-Forderungen Bundestagswahl 2025 | 29 Forderungen Bürokratieerleichterungen für die Gründungsjahre realisieren. One-Stop-Shop für Gründungen schaffen. Vorteile der Digitalisierung nutzen. Unternehmensgründung und Nachfolge entbürokratisieren Bürokratie belastet Gründerinnen und Gründer an zahlreichen Stellen. Bereits beim An- meldeprozess könnte ein One-Stop-Shop über eine zentrale Meldestelle bürokratische Hürden mindern. Unternehmensgründungen und -nachfolgen haben durch bürokra- tische Hürden oftmals einen erschwerten Zugang zu Finanzmitteln und werden hier überproportional belastet (u. a. bei öffentlichen Ausschreibungen). Hier sind verein- fachte Verfahren erforderlich, um den Zugang zu erleichtern. Durch Digitalisierung können Prozesse schneller und effizienter gestaltet werden. Bürokratische Belastungen existieren auch in Bezug auf Dokumentationspflichten, Beantragung von Fördermitteln, Gewinnermittlung von Kleinstunternehmen, Gründung durch ausländische Staatsange- hörige, regulatorische Anforderungen und steuerliche Regelungen (u. a. Umsatzsteuer- voranmeldungen). Bürokratieerleichterungen fördern die Startphase von Gründerinnen und Gründern sowie Nachfolgerinnen und Nachfolgern, um sich auf das Kerngeschäft konzentrieren zu können. Bei der Unternehmensnachfolge gilt es, konkrete Hindernisse für den Übergang zu be- seitigen. So bedarf es einer praktikablen Lösung für die Weiternutzung von Kunden- und Lieferantendaten. Nachfolger sollen möglichst reibungsfrei das Geschäft mit Kun- den und Geschäftspartnern fortführen können. Reallabore können zur Erprobung neuer Regelungen hilfreich sein und schaffen Raum für Innovation und Wachstum. Gründung und Nachfolge finanzieren und steuerlich attraktiv gestalten Die Förderung und Finanzierung von Unternehmensgründungen und -nachfolgen sind entscheidend für die wirtschaftliche Innovation und das Wachstum von Volks- wirtschaften. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, jungen Unternehmen finanzielle Unterstützung und Beratung zu bieten, damit sie ihre Geschäftsideen umsetzen und auf dem Markt erfolgreich sein können. Untersuchungen zeigen, dass insbesondere für Start-Ups und andere stark wachstumsorientierte Unternehmen Risikokapital ein wich- tiger Erfolgsfaktor ist. Zur Förderung von Risikokapital sollten daher die steuerlichen Rahmenbedingungen für solche Investments verbessert und der Risikokapitalmarkt gestärkt werden. Auch die Bereitstellung von staatlichem Risikokapital ist eine Mög- lichkeit, diesen Markt zu stärken. Die Einrichtung von Inkubatoren und Acceleratoren unterstützt Start-Ups, Geschäftsideen weiterzuentwickeln und zu skalieren. Eine weitere Möglichkeit Jungunternehmen wie bestehende Unternehmen gleicherma- ßen zu unterstützen, ist die Beibehaltung und der Ausbau der Beratungszuschüsse, um Unternehmensgründungen und -nachfolgen in der Aufbau- und Übergangsphase zu fördern. Hierbei ist es erforderlich, dass die Fördertöpfe erhöht werden, damit diese nicht gegen Ende des Jahres ausgeschöpft sind. Das gemeinsame Bekenntnis der Politik und einem breiten Bündnis von Wirtschaft, Verbänden und der KfW zur Stärkung des deutschen Venture-Capital-Ökosystems sollte über die Parteigrenzen hinweg eingehal- ten werden. Anprechpartner: Marko Ackermann | ackermann@kassel.ihk.de | 0561 7891-279 Forderungen Gründungsförderung sicherstellen. Investments in Start-ups erleichtern. Steuerliche Regelungen vereinfachen. Auf einen Blick Bürokratie und Weltoffenheit Neben der touristischen Vielfalt zieht Hessen auch mit seinen Messestandorten und dem Flughafen und Finanzplatz Frankfurt internationale Gäste an und verkörpert da- bei Weltoffenheit. Doch ausländische Gäste sind im Gegensatz zu deutschen Gästen weiterhin gesetzlich dazu verpflichtet, einen Meldeschein auszufüllen. Neben dem be- stehenden bürokratischen Aufwand für die touristischen Betriebe kann die Unterschei- dung in in- und ausländische Gäste zu diskriminierenden Situationen beim Check-In führen. Die Abschaffung des Hotelmeldescheins nur für inländische Gäste kann daher nur ein erster Schritt in Richtung Entbürokratisierung sein. Die Bundesregierung sollte sich für eine komplette Abschaffung des Meldescheins einsetzen. Auch weitere bürokratische Herausforderungen belasten touristische Betriebe: Hessens vielfältige Kulinarik ist auch durch Saisonalität geprägt. Um die Spielräume für kreative und flexible Angebote im Restaurantbetrieb zu fördern, sollten jedoch Sonderkreationen wie wechselnde Tages- oder Saisongerichte von der elektronischen oder schriftlichen Dokumentation der Zutaten nach der Lebensmittelinformations-Durchführungsverord- nung (LMIDV) ausgenommen werden und eine rein mündliche Informationspflicht aus- reichen. In der Praxis ist seit Langem eine große Selbstverantwortung der Kunden und Gäste vorhanden. Gastronomiebetriebe haben ein großes Eigeninteresse, allergische Reaktionen ihrer Gäste oder sonstige Unverträglichkeiten bei den Gästen zu vermeiden. Neben Haftungsfragen steht hier für die Unternehmen das Wohlbefinden der Gäste und der gute Ruf des Betriebes im Fokus. Der Fach- und Arbeitskräftemangel wird sich in den nächsten Jahren noch weiter inten- sivieren. Bereits jetzt hat er besonders in der Tourismusbranche und speziell im Gast- gewerbe dramatische Auswirkungen auf die Aufrechterhaltung von Öffnungszeiten, Angeboten touristischer Leistung etc. Dies gilt nicht nur für die ländlichen Gebiete. Es ist daher dringend zu überprüfen, einzelne touristische Engpassberufe in die Liste der “Mangelberufe” (analog zur Gesundheits- und Pflegebranche) aufzunehmen, um ausländischen Arbeitskräften die Arbeitserlaubnis in Deutschland unbürokratischer zu ermöglichen. Von lebhaften Städtereisen, entspannten Land- und Weintourismus-Erlebnissen über den Aktivurlaub in Radfahr-, Wander- und Wintersportregionen, bis hin zum Messe- und Geschäftsreisetourismus, mit seiner zentralen Lage in Deutschland präsentiert sich Hessen dem nationalen und internationalen Gast als vielfältiges Reiseland mit einer starken und leistungsfähigen Tourismuswirtschaft. Dennoch stehen hessische Betriebe im Tourismus vor Herausforderungen wie dem Fachkräf- temangel und bürokratischen Belastungen, die die weitere Entwicklung hemmen. Die Tourismuswirtschaft erfährt oftmals nicht die Wertschätzung, die sie verdient. Touristische Strukturen zahlen aktiv auf die Lebensqualität vor Ort ein und bieten dabei nicht nur dem Gast einen Mehrwert, sondern ganzjährig auch der heimischen Wohnbevölkerung und erhöhen die Attraktivität für den Zuzug von Fachkräften in alle Branchen. Daher ist es notwendig, politische Maßnahmen zu ergreifen, die die Wertschätzung und Förderung des Tourismussektors in Hessen erhöhen, Barrieren abbauen und so die Rahmenbedingungen für eine weitere Entwicklung schaffen, um dem Tourismus als wichtigem Standortfaktor Rechnung zu tragen. TOURISMUS Hessen attraktiv und weltoffen gestalten 30 | HIHK-Forderungen Bundestagswahl 2025 Forderungen Abschaffung des Hotelmeldescheins auch für ausländische Gäste Bürokratische Belastungen reduzieren. Kennzeichnungspflichten nach LMIDV vereinfachen. Touristische Engpassberufe in die Liste der Mangelberufe aufnehmen. HIHK-Forderungen Bundestagswahl 2025 | 31 Forderungen Keine finanziellen Mehrbelastungen, insbesondere in Form einer Betten- steuer. Beitragserhebungssystematiken bun- deslandübergreifend synchronisieren. Bekanntheit des Kompetenzteam Tourismus des Bundes steigern. Doppelstrukturen in der Fördermit- telberatung auflösen. Branchenübergreifenden Mehrwert des Tourismus weiter hervorheben. Tourismusfinanzierung Der Tourismus in Hessen hat sich vom „Fremdenverkehr“ zum Lebensraumgestalter ge- wandelt. Die Investitionen in touristische und Naherholungsinfrastruktur dienen dabei nicht nur dem Gast, sondern auch der heimischen Bevölkerung und zahlen aktiv auf die Lebensqualität vor Ort ein. Der Freizeitwert einer Region kann dabei branchenüber- greifend zur Fachkräftegewinnung genutzt werden. Diesen Mehrwert gilt es auf allen Ebenen weiter hervorzuheben. Über die Finanzierungsmöglichkeiten der touristischen Infrastruktur wird zunehmend kontroverser diskutiert. Die touristischen Betriebe zahlen, wie jeder andere Gewerbe- betrieb, eine Vielzahl an Steuern und zweckgebundene Abgaben. Eine weitere Belastung der Betriebe durch eine Bettensteuer, die Übernachtungen zusätzlich besteuert, lehnen wir entschieden ab. Die Systematik in der Erhebung von Kur- oder Tourismusabgaben ist bundeslandspezifisch und sollte bundesweit synchronisiert werden, um die Trans- parenz auch gegenüber internationalen Gästen zu erhöhen. Der Bund hat durch das Angebot des „Kompetenzteams Tourismus des Bundes” Ver- besserungen im Bereich der Transparenz der Fördermittelstrukturen erzielt. Allerdings ist die Existenz des Kompetenzteams noch nicht überall durchgedrungen. Hier gilt es die Bekanntheit des Kompetenzzentrums seitens des Bundes zu steigern, stärker in den Bundesländern zu informieren und Doppelstrukturen in der Fördermittelberatung auf- zulösen. Anprechpartner: Marko Ackermann | ackermann@kassel.ihk.de | 0561 7891-279 Auf einen Blick Flexibilisierung des Arbeitsmarktes Höhere Wochenarbeitszeit ermöglichen Im Bereich der Teilzeitbeschäftigten bestehen große Potenziale, um die Arbeitszeit zu erhöhen. Dazu sollte die Betreuungssituation in den Kindertagesstätten und die Verein- barkeit von Beruf und Pflege verbessert werden. Arbeitszeiten weiter flexibilisieren Flexible Arbeitsbedingungen tragen zur Fachkräftesicherung bei und steigern die At- traktivität des Wirtschaftsstandortes. Unternehmen und Beschäftigten sollte daher mehr Flexibilität ermöglicht werden. Weitere Regulierungen wie ein gesetzliches Recht auf Homeoffice würden die Möglichkeiten zu partnerschaftlichen und innerbetrieb- lichen Lösungen einschränken. Der gesetzliche Rahmen sollte weit gefasst und den Un- ternehmen und Beschäftigten damit mehr Verhandlungsspielraum verschafft werden. Bürgergeld anpassen Das System aus Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag und Kindergrundsicherung sollte neu ausgerichtet werden, um die Arbeitsanreize zu steigern. Insbesondere die Transferentzugsrate sollte in höheren Einkommensbereichen stärker abgesenkt werden. Insgesamt gilt es, das Lohnabstandsgebot im Blick zu behalten, damit eine betriebliche Beschäftigung das Ziel bleibt. Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie Betreuungsangebot ausbauen Das Betreuungsangebot in Kitas und im Rahmen von schulischen Ganztagesangeboten wurde in den letzten Jahren bereits ausgebaut. Um die Vereinbarkeit von Beruf und Fa- milie zu verbessern, ist aber eine noch größere Kraftanstrengung notwendig. Der Bund sollte daher die Länder bei ihren Anstrengungen zum Ausbau des Betreuungsangebotes weiterhin unterstützen und für möglichst einheitliche Rahmenbedingungen eintreten. Der Fokus sollte weiter darauf liegen, flächendeckend ein ausreichendes Angebot zur Verfügung zu stellen. Der Fachkräftemangel stellt für die Unternehmen in Hessen eines der größten Risi- ken für die weitere wirtschaftliche Entwicklung dar. Laut den Konjunkturumfragen der hessischen Industrie- und Handelskammern sieht darin regelmäßig jedes zwei- te Unternehmen ein Risiko. Im Laufe der Zeit hat der Fachkräftemangel im Trend zugenommen. Es handelt sich um ein strukturelles Risiko, welches durch den de- mografischen Wandel in den kommenden Jahren noch einmal größer werden wird. Von dem notwendigen Personal hängen auch die Erreichung vieler anderer Ziele wie etwa die nachhaltige Transformation der Wirtschaft und damit die Schaffung von neuem Wirtschaftswachstum ab. Die Fachkräftesicherung ist daher eine stän- dige und wichtige Aufgabe aller Akteure am Arbeitsmarkt. Die hessische Wirtschaft setzt dabei vor allem auf eine Flexibilisierung des Arbeitsmarktes Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie Beschleunigung der Fachkräftezuwanderung FACHKRÄFTE Arbeitsmarkt flexibilisieren und Fachkräftepotenziale heben 32 | HIHK-Forderungen Bundestagswahl 2025 Forderungen Mehr Arbeitszeit ermöglichen. Flexible Arbeitszeiten ermöglichen. Bürgergeld anpassen. Forderungen Betreuungsangebot ausbauen. HIHK-Forderungen Bundestagswahl 2025 | 33 Fachkräfte gewinnen Die Betreuungseinrichtungen sind selbst vom Fachkräftemangel betroffen. Um die- sem zu begegnen, sollten Fachkräfteinitiativen auf Bundesebene immer auch den Er- ziehungsbereich berücksichtigen. Die Ausbildung von Betreuungspersonen sowie von Pflegekräften sollte vom Gesetzgeber attraktiver ausgestaltet werden. Beruf und Pflege vereinbaren Der demografische Wandel wird die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege künftig noch stärker in den Fokus rücken. Schon heute ermöglichen Betriebe ihren Beschäftigten fle- xible Absprachen, damit diese Beruf und Pflege von Angehörigen vereinbaren können, um Fachkräfte im Betrieb zu halten. Neue Rechtsansprüche oder eine Ausweitung der Freistellungsansprüche werden hingegen kritisch gesehen. Beschleunigung der Fachkräftezuwanderung Mehr Ermessensspielraum im Ausländerrecht Die Politik sollte bei der Ausrichtung des Aufenthaltsrechts die Arbeitsbelastung der Ausländerbehörden reduzieren. Doppelprüfungen von Bundesagentur für Arbeit und kommunaler Ausländerbehörde sowie unnötige Vorsprachen bei bereits gefällten Ent- scheidungen zum Aufenthaltstitel gilt es dabei zukünftig zu vermeiden. Die Fristen bei der Verlängerung von Aufenthaltstiteln müssen verlängert werden. Den Mitarbeite- rinnen und Mitarbeitern der kommunalen Ausländerbehörden sollten zudem die Be- denken hinsichtlich der Wahrnehmung ihrer Ermessensspielräume genommen werden. Das kann über eine bessere Ausrichtung des Aufenthaltsgesetzes über die Ziele der Zuwanderung gelingen. Verfahren digitalisieren Deutliche Entlastungen und Verfahrensbeschleunigungen sind durch die Digitalisie- rung und Zusammenschaltung der Verwaltungsprozesse im Rahmen der Zuwanderung zu erwarten. Der Bund könnte hierbei die Koordination übernehmen und für ein naht- loses Ineinandergreifen der Systeme von Deutschen Botschaften, Ausländerbehörden, Anerkennungsstellen und Arbeitsagenturen sorgen. Anerkennungsstrukturen zentralisieren Die komplizierte Struktur der Anerkennungsstellen stellt ein großes Hindernis für eine schnelle Fachkräftezuwanderung dar. Zum einen stellt sich oft die Frage nach der Zu- ständigkeit. Eine Zentralisierung der Strukturen könnte hier zu Vereinfachungen und einer Beschleunigung der Verfahren führen. Zum anderen sind Einschätzungen zur Ver- fahrensdauer schwierig. Eine Überwindung der stark zerklüfteten Strukturen könnte auch hier zu mehr Verlässlichkeit führen. Anprechpartner: Sebastian Trippen | s.trippen@frankfurt-main.ihk.de | 069 2197-1482 Forderungen Fachkräfte gewinnen. Beruf und Pflege vereinbaren. Forderungen Zentrale Ausländerbehörden einrichten. Verfahren digitalisieren. Anerkennungsstrukturen zentralisieren. Auf einen Blick Berufsbildungsgesetz muss erneuert werden Bei den jüngsten Änderungen des BBiG im Jahr 2024 sind notwendige Überarbeitungen zur Entlastung des Ehrenamts sowie zur Stärkung der Aussagekraft von IHK-Zeugnis- sen unberücksichtigt geblieben. IHK-Prüfungen stellen die berufliche Handlungsfähig- keit fest. Prüfende müssen aus der Praxis kommen und ihre Expertise ehrenamtlich einbringen. In den letzten Jahren ist der Aufwand für die Prüfenden jedoch immer mehr gestiegen. Das Zwei-Prüfenden-System, das bereits für schriftliche Prüfungen möglich ist, sollte daher auf alle Prüfungen ausgedehnt werden. Außerdem sollten jeweils ein- zelne Prüfungsausschüsse einzelne Prüfungsleistungen bewerten können. In der höher qualifizierenden Berufsbildung sollten die Fortbildungsstufen einheit- lich betitelt werden. Obwohl bereits als Zielvorgabe im BBiG formuliert, wird es nicht konsequent umgesetzt: Dies betrifft die zweite und dritte Fortbildungsstufe, die im BBiG als Bachelor Professional und Master Professional bezeichnet werden. So wird der kaufmännische Betriebswirt bereits als „Master Professional in Business Manage- ment“ bezeichnet, der Technische Betriebswirt weiterhin als „Geprüfter Technischer Betriebswirt“. Eine Sammel-Änderungsverordnung sollte diesen „Wildwuchs“ bei den Abschlussbezeichnungen beenden. Ferner sollte die Evaluierung bei der Validierung informell erworbener Kompetenzen bereits nach drei Jahren erfolgen, und nicht erst nach zehn Jahren. Die Aus- und Weiterbildung steht vor großen Herausforderungen, die eine zukunfts- orientierte Anpassung erfordern. In einer sich stetig wandelnden Arbeitswelt ist es essenziell, dass das Berufsbildungsgesetz (BBiG) modernisiert wird, um den verän- derten Anforderungen gerecht zu werden. Berufsschulen müssen als starke Partner im dualen System gestärkt und mit zeitgemäßen Inhalten sowie technischen Res- sourcen ausgestattet werden. Weiterbildungsunternehmen brauchen einen sicheren Rechtsrahmen, der die gelebte Realität ihrer Zusammenarbeit mit Dozenten aus der Wirtschaft anerkennt. Zudem ist es unerlässlich, Berufssprachkurse weiter auszu- bauen und an die Bedürfnisse der zunehmend internationalen Belegschaft anzu- passen. Nur durch diese gezielten Maßnahmen kann eine zukunftssichere und qua- litativ hochwertige Aus- und Weiterbildung gewährleistet werden, die sowohl den Unternehmen als auch den angehenden Fachkräften langfristig Perspektiven bietet. Reform des Berufsbildungsgesetz Stärkung der Berufsschulen Rechtssicherheit für Bildungsunternehmen Mehr Berufssprachkurse BERUFLICHE AUS- UND WEITERBILDUNG Zukunftsorientiert anpassen 34 | HIHK-Forderungen Bundestagswahl 2025 Forderungen Prüferehrenamt entlasten. Abschlüsse in der höheren Berufsbildung einheitlich benennen. Evaluation der Validierung informell erworbener Kompetenzen bald angehen. Forderungen Fachrichtungen bei Neuordnungen reduzieren. Länderübergreifende Beschulung ermöglichen. Standards für deutschlandweite Digitalstrategie HIHK-Forderungen Bundestagswahl 2025 | 35 Stärkung der Berufsschule Der Standort einer Berufsschule entscheidet mit über die Attraktivität von dualer Be- rufsausbildung. Es ist nicht mehr vermittelbar, dass Auszubildende, die an Bundesland- grenzen wohnen, in ihrem bundeseinheitlichen Ausbildungsberuf keine Schule jenseits der Landesgrenzen besuchen dürfen. Hessen mit Grenzen zu sechs Nachbarländern ist davon besonders betroffen. Die KMK ist daher aufgefordert, die länderübergreifende Beschulung zu vereinfachen. Eine Zersplitterung eines Berufs in mehrere Fachrichtungen erschwert die Beschulung. Sozialpartner und der Bund als Gesetzgeber müssen daher bei Neuordnungen von Be- rufen auch die Auswirkungen auf die Schulstandorte mitbedenken. Deutschland braucht eine digitale Bildungsstrategie. Um gleiche Lernverhältnisse für die bundesweit einheitlichen Ausbildungsberufe herzustellen, sollten deutschlandweite Standards verabredet werden. Diese sollten die Aspekte IT- und Medienkompetenzen, auf digitalen Unterricht abge- stimmte Lernkonzepte und Unterrichtsmethoden sowie die Bereitstellung einer leis- tungsfähigen Infrastruktur umfassen. Eine länderübergreifende Zusammenarbeit für digitale Unterrichtsmaterialien ist wichtig. Hürden in der Weiterbildung abbauen Die gesetzlichen Sozialversicherungen haben nach der Rechtsprechung des Bundesso- zialgerichtes die Beurteilungskriterien zur Feststellung des Erwerbsstatus von freiberuf- lich tätigen Personen verschärft. Die pauschale Übertragung der angepassten Beurtei- lungskriterien auf die gesamte berufliche Aus- und Weiterbildung in der Wirtschaft führt praktisch zum Ausschluss von freiberuflicher Tätigkeit. Weiterbildung in Deutschland geschieht durch unternehmensnahe Bildungsträger und schlagkräftige Weiterbildungsabteilungen. Für ein praxisnahes Weiterbildungsangebot setzen diese externe Honorarkräfte und freiberuflich tätigen Mitarbeitern ein. Die neue Beurteilungspraxis in der Sozialversicherung verunsichert Bildungsunternehmen, führt dazu, dass Dozenten ihre Tätigkeit einstellen und damit zur Ausdünnung des Weiter- bildungsangebotes. Der Gesetzgeber sollte die Rechtsunsicherheit bei Bildungsanbietern und ihren freibe- ruflichen Dozenten zur Beurteilungspraxis der Sozialversicherungen beenden, indem er im Sozialgesetzbuch durch Änderung Klarheit schafft. Das Erlernen der Berufssprache muss deutlich verbessert werden Die Wirtschaft ist auf ausländische Fach- und Arbeitskräfte angewiesen, um dem Arbeitskräftemangel begegnen zu können. Sprachkenntnisse sind ein zentraler Bau- stein für die Integration in den Betrieb. Für die Förderung der Berufs- und Fachsprache Deutsch sollten prioritär digitale Formate vom BAMF eingesetzt werden. Damit ermög- licht man auch Teilnehmern in ländlichen Regionen einen besseren Zugang, die Kurse selbst würden rentabel. Für Unternehmen, die ihre Beschäftigten melden wollen, sollte das Zugangsprocedere deutlich vereinfacht werden. Anprechpartnerin: Dr. Brigitte Scheuerle | b.scheuerle@frankfurt-main.ihk.de | 069 2197-1223 Forderungen Im Sozialgesetzbuch freiberuflichen Dozentenstatus definieren. Forderungen Digitales Erlernen der Berufssprache Deutsch ermöglichen. Auf einen Blick Praxisnähe in Schule und Hochschule fördern Durch berufliche Orientierung, Praktika und Kooperationen dem Fachkräftemangel begegnen Berufliche Orientierung muss früh ansetzen, um Geschlechterklischees abzubauen, das Berufswahlspektrum zu erweitern und die Stärken Jugendlicher zu fördern. Der HIHK fordert praxisnahe und kompetenzorientierte berufliche Orientierung ab der Grund- schule und deren kontinuierliche Fortführung in allen Schulformen bis zur erfolgrei- chen Einmündung in Ausbildung oder Studium. Es darf nicht zu Kürzungen bei erprobten und etablierten Maßnahmen wie dem Be- rufsorientierungsprogramm (BOP) und der Bildungsketteninitiative des BMBF kommen. Berufliche Orientierung ist bundesweit als Querschnittsaufgabe im Lehramtsstudium zu verankern. Praktika sind für den Übergang von Schule zu Beruf und die Fachkräftegewinnung zen- tral. Die Vergütung für kurze Schul- und Pflichtpraktika muss freiwillig bleiben. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Bundes- und EU-Ebene sind dementsprechend anzupassen und geplante Regulierungsbestrebungen zu verhindern Bildungspolitik muss auf Arbeitsmarktanforderungen reagieren. Förderung der MINT- Fächer, ökonomische Bildung und Entrepreneurship sind wesentlich zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Unternehmergeist soll schon in der Schule gefördert werden und ein positives Bild von Unternehmertum vermittelt werden. Für moderne Unter- richtsinhalte sollten Bundesprogramme Länderinitiativen ergänzen und die Unterneh- mensperspektive integrieren. Das deutsche Bildungssystem steht vor großen Herausforderungen, da sich das Kompetenzniveau von Schülern in vielen Bereichen verschlechtert hat, Bildungs- standards nicht erreicht werden und Schulabgängern wesentliche Grundlagen fehlen. Inzwischen verlassen rund 7 % der Jugendlichen die Schule ohne formale Qualifikation. Gleichzeitig herrscht auf dem Arbeitsmarkt ein hoher Bedarf an Fachkräften, be- sonders an beruflich Qualifizierten. Über 80 % der Unternehmen befürchten da- durch negative Folgen für ihre Wettbewerbsfähigkeit. Diese Diskrepanz bedroht nicht nur die Wirtschaftskraft, sondern auch die gesellschaftliche Teilhabe und den sozialen Frieden. Eine neue Bundesregierung sollte das Bildungssystems reformie- ren, um den Anforderungen der modernen Arbeitswelt gerecht zu werden durch frühzeitige berufliche Orientierung und Praxisnähe in Schule und Hochschule konsequente Förderung von Digitalisierung und IT-Ausstattung verbindliche Bildungsstandards und eine verbesserte Infrastruktur BERUFSORIENTIERUNG/(HOCH-)SCHULE Bildungsdefizite und Fachkräftemangel beheben 36 | HIHK-Forderungen Bundestagswahl 2025 Forderungen Frühzeitige und praxisnahe berufliche Orientierung Anpassung Bildungspolitik an die Erfordernisse des Arbeitsmarktes Forderungen Verbesserung der digitalen Infrastruktur Integration digitaler Bildung in Lehrpläne Effizienz durch digitale Verwaltungsprozesse HIHK-Forderungen Bundestagswahl 2025 | 37 Digitalisierung und Einsatz von KI stärken Digitale Infrastruktur ausbauen, Bildung vernetzen und Verwaltungsprozesse optimieren Konsequente Digitalisierung und effiziente Verwaltungsstrukturen sind die Basis für ein zukunftsfähiges Bildungssystem. Die Digitalisierung in Schulen und Hochschulen muss beschleunigt werden, wofür Breitbandversorgung, moderne Ausstattung und konti- nuierliche Schulungen der Lehrkräfte, besonders im Bereich KI, notwendig sind. Der HIHK fordert eine flexible, bedarfsgerechte und unbürokratische Mittelbereitstellung zur Fortführung des DigitalPakts. Digitale Bildung soll in allen Schulformen ab der Grundschule verankert werden. Die KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ muss auf Länderebene umgesetzt und von wirtschaftsnahen Initiativen begleitet werden, um die Arbeitsweltanforderungen zu erfüllen. Digitale Technologien können die Verwaltung in Schulen und Hochschulen effizienter gestalten. Standardisierte Prozesse für Mittelbeschaffung und Datenverwaltung sollen den Verwaltungsaufwand senken und Ressourcen bündeln. Bildung zukunftsfähig gestalten Bundeseinheitliche Standards und berufliche Durchlässigkeit für ein flexibles und zukunftsorientiertes Bildungssystem Zur Steigerung der Bildungsqualität sollen die KMK-Bildungsstandards verbindlich um- gesetzt und bürokratische Hürden abgebaut werden, damit Schulen flexibel auf regio- nale Bedürfnisse eingehen können. Eine bundesweite Vereinheitlichung von Schulfor- men und Abschlüssen fördert Mobilität und Bildungsgerechtigkeit. Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) soll in allen Schulformen etabliert werden, um die Vielfalt von Bildungs- und Karrierewegen aufzuzeigen. Dies verbessert die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung und erhöht die An- erkennung dualer Abschlüsse. Einheitliche Hochschulzugangsregelungen für beruflich Qualifizierte ohne Abitur sollen landesspezifische Barrieren reduzieren und Kompeten- zen besser berücksichtigen. Bei drohendem Studienabbruch ist die duale Ausbildung von den beratenden Institutionen als attraktive Karrierealternative zu empfehlen und diesem durch verbindliche Orientierungs- und Eignungstests präventiv entgegenzu- wirken. Angesichts des Sanierungsstaus an Schulen, insbesondere im IT-Bereich, sind bundes- weit Investitionen und effizientere Planungsprozesse notwendig, um Schulen zukunfts- sicher zu machen. Die Schulträger können diese Mammutaufgabe nicht allein stemmen und sollten durch eine Sanierungsoffensive des Bundes sowie durch vereinfachte Ge- nehmigungsverfahren unterstützt werden. Der akute Lehrkräftemangel bedroht Bildungsqualität und Chancengleichheit. Der Bund ist gefordert, im Austausch mit den Ländern den Quereinstieg in das Lehramt zu er- leichtern und attraktive Rahmenbedingungen zu schaffen. Die im Maßnahmenkatalog der Kultusministerkonferenz aufgeführten Reformen zur Gewinnung zusätzlicher Lehr- kräfte sind zügig umzusetzen. Anprechpartner: Dr. Marcel Walter | marcel.walter@darmstadt.ihk.de | 06151 871-1240 Forderungen Verbindliche Umsetzung von Bildungsstandards Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung Beschleunigung der Schulmoderni- sierung und Bekämpfung des Lehr- kräftemangels Auf einen Blick Soziale Marktwirtschaft zukunftsfähig gestalten Die Soziale Marktwirtschaft hat seit Jahrzehnten den wirtschaftlichen Erfolg Deutsch- lands getragen. Allerdings stehen wir nun vor neuen Herausforderungen, insbesondere durch die Digitalisierung und den globalen Wettbewerb. Um auch in Zukunft Wohl- stand und Wachstum zu sichern, muss die Soziale Marktwirtschaft angepasst und mo- dernisiert werden. Eine zentrale Aufgabe ist der Abbau von Bürokratie und die Schaffung unternehmens- freundlicher Rahmenbedingungen. Schnellere Entscheidungsprozesse in der Verwal- tung sowie der Abbau von Marktzugangshürden sind hierfür entscheidend. Außerdem sollten weitere Privatisierungen angestrebt werden, um die Effizienz in bestimmten Be- reichen zu steigern. Es gilt das Subsidiaritätsprinzip als ein zentrales Element der Sozia- len Marktwirtschaft zu bewahren und zu stärken. Dieses Prinzip ermöglicht Eigeninitia- tive und Wettbewerb, die für eine dynamische und nachhaltige Wirtschaftsentwicklung unverzichtbar sind. Besonders wichtig ist, dass die Prinzipien der Sozialen Marktwirt- schaft auch auf digitale Märkte angewendet werden, um Monopolbildungen und Lock- In-Effekte zu vermeiden. Die Modernisierung der Sozialen Marktwirtschaft sollte auch eine kritische Auseinandersetzung mit der aktuellen Förder- und Subventionspolitik beinhalten. Weniger staatlicher Interventionismus und mehr gute Rahmensetzung in Form einer innovationsfreundlichen Angebotspolitik sollten dabei das Ziel sein. Eine zukunftsfähige Soziale Marktwirtschaft ermöglicht nicht nur Wettbewerb und In- novation, sondern schafft auch die Grundlage für ein dauerhaftes Wirtschaftswachs- tum in einem dynamischen und digitalen Umfeld. Die wirtschaftspolitische Zukunft Deutschlands und Hessens erfordert eine zügige Modernisierung der Sozialen Marktwirtschaft, um den digitalen Wandel zu bewäl- tigen und den europäischen Binnenmarkt zu stärken. Entscheidend ist ein schneller Abbau von bürokratischen Hürden, die Förderung eines lebendigen Wettbewerbs und die Einführung einer klaren, unternehmensfreundlichen Regulierung. Diese Maßnahmen schaffen Raum für Innovation, Investitionen und sichern langfristig Wachstum sowie Arbeitsplätze in Hessen. Die Rahmenbedingungen der Sozialen Marktwirtschaft müssen fit für die digitale Zukunft gemacht werden, um Wettbewerb und Wohlstand zu sichern. Unternehmen benötigen klare und faire Wettbewerbsbedingungen, um Innovation und Wachstum zu fördern. Klare und verhältnismäßige Regeln helfen, unnötige Bürokratie abzubauen und Unternehmen zu entlasten. ORDNUNGSPOLITIK Soziale Marktwirtschaft zukunftsfähig gestalten 38 | HIHK-Forderungen Bundestagswahl 2025 Forderungen Bürokratie abbauen und Verwal- tungsprozesse effizienter gestalten. Wettbewerb im digitalen Raum fördern. Weniger staatlicher Interventionismus Forderungen Wettbewerbsregeln innovations- freundlicher gestalten. Vergaberecht vereinfachen. Zivilrechtliche Durchsetzung des Wettbewerbsrecht stärken. HIHK-Forderungen Bundestagswahl 2025 | 39 Wettbewerb im Binnenmarkt stärken Ein starker Wettbewerb ist die treibende Kraft hinter Innovation und Investitionen. Der europäische Binnenmarkt bietet Unternehmen enorme Chancen, doch diese können nur genutzt werden, wenn klare und verlässliche Wettbewerbsregeln bestehen. Un- ternehmen müssen wissen, was sie im Wettbewerb tun dürfen und was nicht – dies schafft Rechtssicherheit und fördert Innovationsbereitschaft. Darüber hinaus ist es entscheidend, dass öffentliche Vergaben durch ein einfacheres und transparenteres Vergaberecht wettbewerbsfreundlicher gestaltet werden. Bürokra- tische Hürden und komplizierte Verfahren hemmen den Wettbewerb und erschweren es, dass innovative Unternehmen an Ausschreibungen teilnehmen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die effektive Rechtsdurchsetzung: Während der Schutz des Wettbewerbs und der Verbraucher durch zivilrechtliche Verfahren gut funktioniert, darf dies nicht durch die Einführung behördlicher Maßnahmen gefährdet werden. Der Wettbewerb im Binnenmarkt muss gestärkt werden, um langfristig Wachstum, Innova- tion und fairen Handel zu fördern. Regulierung überdenken Eine klare und verhältnismäßige Regulierung ist essenziell, um wirtschaftliche Unsi- cherheiten abzubauen und Unternehmen den nötigen Raum für Wachstum und Inno- vation zu geben. Derzeit leiden viele Unternehmen unter unscharfen oder übermäßig detaillierten Vorschriften, die unnötige Rechtsunsicherheit und Beratungskosten ver- ursachen. Um dem entgegenzuwirken, sollte der Gesetzgeber sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene klare, verständliche und unternehmensfreundliche Regelungen schaffen. Ein besonderes Augenmerk sollte auf die Vermeidung von bürokratischen Be- lastungen gelegt werden. Insbesondere die EU sollte sich stärker auf ihre Kernaufgaben konzentrieren, wie die Sicherstellung der Grundfreiheiten und die Vollendung des Bin- nenmarktes. Eine Fokussierung auf geeignete, erforderliche und verhältnismäßige Regulierungen schafft ein Umfeld, in dem sich Unternehmen auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Dies fördert nicht nur den unternehmerischen Erfolg, sondern auch den ge- sellschaftlichen Wohlstand und die Innovationskraft Deutschlands. Anprechpartner: Maximilian Hanz | hanz@hihk.de | 0611 360115-22 Forderungen Europäische und nationale Gesetz- gebung abstimmt und verständlich gestalten. Regulierungspolitik auf Grundfrei- heiten ausrichten, um wirtschaftliche Barrieren abzubauen. Neue Regulierungen auf Verhältnis- mäßigkeit überprüfen. 1) Ferner muss die Digitalisierung außenwirtschaftsbezogener Prozesse dringend vorangetrieben werden, um Unternehmen die Ausübung bürokratischer Pflichten zu erleichtern. 2) Weiterer Spiegelstrich eingefügt: - Für die Vereinheitlichung von Berichts- und Meldeportalen und das Anstreben eines „Single Point of Contact“. 3) Neuerliche, bürokratische Pflichten dürfen nicht zum Konterkarieren dieser Bestrebungen führen. Insofern müssen Themen, wie bspw. das LkSG bzw. CSDDD oder auch die Entwaldungsverordnung praxisnah gestaltet werden oder gar in Gänze überdacht werden, da sich hier verstärkt gezeigt hat, dass dies zum Rückzug aus internationalen Märkten führen kann und Unternehmen ihre Lieferketten verschlanken. 4) Weiterer Spiegelstrich eingefügt: - Neue Berichtspflichten stark vereinfachen oder in Gänze überdenken. 5) Weitere Spiegelstriche eingefügt: - Gegebenheiten auf internationalen Märkten in den Vordergrund rücken und die politischen Ambitionen auf dieser Grundlage bewerten. - Technologieoffenheit in den Fokus rücken, Anreize zur Weiterentwicklung bewährter Technologien setzen. 6) Weiterhin sollte die Devise der Technologieoffenheit ausschlaggebend bei allen Bestrebungen sein. Hierbei sind Anreize zu setzen, die auch auf eine Weiterentwicklung bewährter Technologien abzielen – und so sowohl der Nachfrage als auch der wirtschaftlichen Erfüllbarkeit seitens der Unternehmen gerecht wird. 7) Die Ministerien sollten sich hinsichtlich der Förderprogramme besser abstimmen, um Parallelstrukturen zu vermeiden. Ergänzungen der IHK Kassel-Marburg: 40 | HIHK-Forderungen Bundestagswahl 2025 IHK Kassel-Marburg IHK Fulda IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern IHK Gießen-Friedberg IHK Lahn-Dill IHK Limburg IHK Frankfurt a. M. IHK Offenbach a. M.IHK Wiesbaden IHK Darmstadt Rhein Main Neckar Hessischer Industrie- und Handelskammertag Über den Hessischen Industrie- und Handelskammertag Gemeinsam für Hessens Wirtschaft: Der Hessische Industrie- und Handelskammertag (HIHK) koordiniert die landespolitischen Aktivitäten der zehn hessischen IHKs. Als Sprachrohr der gewerblichen Wirtschaft in Hessen vertreten wir die Interessen von rund 400.000 Mitgliedsunternehmen gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Mit engen Kontakten zur Landesregierung, dem Landtag, den Medien sowie allen wichtigen Akteuren auf Landesebene wollen wir einen Beitrag leisten, damit die Standpunkte der hessischen Wirtschaft Gehör finden und auch in der öffentlichen Wahrnehmung zur Geltung kommen. Dabei ist das Gesamtinteresse der Wirtschaft der Maßstab unserer Arbeit. Herausgeber Hessischer Industrie- und Handelskammertag (HIHK) e. V. Karl-Glässing-Straße 8 65183 Wiesbaden 0611 360 115-0 info@hihk.de www.hihk.de Bildnachweis frank peters - stock.adobe.com Stand Dezember 2024 Impressum HIHK-Forderungen Bundestagswahl 2025 | 41
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