1 Landtagswahl 2023 – Einzelforderungen* I. Fachkräfte Bis 2035 könnten in Hessen zusammengerechnet 523.000 Fachkräfte fehlen. Die Fachkräftelücke öffnet sich vor allem wegen der demografischen Entwicklung und ist ein großes Risiko für Hessens Wirtschaft. Fast eine halbe Million Arbeitskräfte könnten in einem Land mit gut 6 Millionen Ein- wohnern fehlen. Das ist eine Gefahr für Wertschöpfung und Wohlstand in Hessen. In Zukunft werden vor allem beruflich Qualifizierte fehlen. 2035 werden sie 90 Prozent der Fachkräftelücke ausmachen. Die Engpässe sind in allen Regionen Hessens zu erwarten und keineswegs nur ein Prob- lem der Metropolen. Jede Stärkung der dualen Ausbildung, jedes Werben für berufliche Orientierung ist wichtig. Für eine Trendwende benötigt Hessens Wirtschaft: ➢ mehr berufliche Orientierung an Schulen ➢ noch deutlich mehr Auszubildende ➢ mehr Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland ➢ bezahlbaren Wohnraum für Fachkräfte Berufsorientierung in den Mittelpunkt stellen Nr. Forderung 1 BO-Inhalte als Be- standteil der Kernfä- cher Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass an vielen Schulen Maßnahmen der beruflichen Orientierung eingeschränkt wurden, um sich stärker auf die Kernfächer zu fokussieren. Betriebe spürten dies in Form von weniger Bewerbungen und deutlich schlechter vorbereiteten potenziellen Bewerbern. Als Folge sollten vom Kultusministerium konkrete Vorgaben erarbeitet wer- den, wie berufliche Orientierung auch im Rahmen von Kernfächern aufgegriffen werden kann, damit der Fachunterricht und die berufliche Orientierung nicht gegeneinander ausgespielt werden. Es sollte Fachlehrkräften besser ermöglicht werden, die Un- terrichtsinhalte mit BO und Praxisbezug aus der Arbeitswelt zu bereichern (hierfür sind entsprechende Ressourcen an der Schule notwendig). Es braucht etwa einer festen Koordinationsstelle an Schulen, die es ermöglicht, dass das Thema BO auch in Fachkonferenzen platziert wird, wenn die Fachcurricula erstellt werden. 2 Kompetenzfeststel- lung für alle Schüle- rinnen und Schüler in Hessen Für eine bewusste berufliche Orientierung, die auf der Kenntnis der eigenen Fähigkeiten und Interessen beruht, ist die Durch- führung eines anerkannten, möglichst handlungsorientierten Kompetenzfeststellungsverfahrens unabdingbar. Diese sollte auch für Schülerinnen und Schüler an Gymnasien verpflichtend sein. Aktuell gibt es zwar Pilotprojekte an hessischen Gymnasien, aber keine flächendeckende bzw. verpflichtende Umsetzung. 2 Aus Sicht der Wirtschaft sollte nach einer erfolgreichen Evaluation des aktuellen KomPoG-Verfahrens die Verordnung für be- rufliche Orientierung zeitnah angepasst und Kompetenzfeststellung an Gymnasien flächendeckend verankert wird.1 3 Belastbare Daten über den Verbleib der Schülerinnen und Schüler nach Schulabgang Für eine fundierte Steuerung der Berufswahlprozesse und der gemeinsamen Arbeit im Übergang Schule-Beruf sind belastbare Daten über den Verbleib der Schülerinnen und Schüler notwendig. Es sollte ermöglicht werden, dass entsprechende Daten systematisch von den Schulen erhoben und dem Kultusministerium und anderen Akteuren im Übergang Schule-Beruf zur Ver- fügung gestellt werden. 4 Stärkung der Koope- ration Schule und Unternehmen Für eine zielgerichtete berufliche Orientierung ist das Erleben betrieblicher Praxis für Schülerinnen und Schüler aller Schulfor- men unerlässlich. Kooperationen zwischen Schulen und Betrieben fördern diese Begegnungen, z. B. in Form von Praktika, Betriebserkundungen und gemeinsamen Projekten. Die HIHK-Bildungsumfrage im Jahr 2022 hat allerdings gezeigt, dass die Kooperation Schule-Betrieb unter der Pandemie deutlich gelitten hat. Dass Land sollte darauf hinwirken, dass jede Schule min- destens eine feste Kooperation mit einem Unternehmen eingeht. 5 Breite MINT-Förde- rung in Schule und außerschulischen Lernorten stärken Die zunehmend technisierte und digitalisierte (Arbeits-)Welt macht es erforderlich, die naturwissenschaftlich-technische sowie informatische Bildung (oder allgemeiner: MINT-Bildung) als besondere Bildungsaufgabe aufzunehmen. Um MINT-Begeiste- rung zu wecken und zu erhalten, bedarf es einer frühzeitigen Förderung und kontinuierlicher Angebote verschiedener Partner. Hier gibt es bereits zahlreiche Initiativen, deren Sichtbarkeit gestärkt und deren Wirken durch die Bildungspolitik hessenweit unterstützt werden sollte. 6 Durchlässigkeit und Höhere Berufsbil- dung als zentraler Teil der beruflichen Orientierung auf- nehmen Insbesondere leistungsstarke junge Menschen mit Abitur und deren Eltern sehen im Studium oft den einzigen Karriereweg und klammern sinnvolle Alternativen kategorisch aus. Es sollte daher frühzeitig über die Chancen der Beruflichen Bildung und der Gleichwertigkeit akademischer und beruflicher Abschlüsse informiert werden (z. B. die im Dezember 2021 verstetigte Möglich- keit des Hochschulzugangs mit mittlerer Reife und entsprechendem Ausbildungsabschluss). Schulen und insbesondere die Gymnasien sollten über die Perspektiven einer dualen Ausbildung informieren und Schülerinnen und Schülern eine ausgewo- gene berufliche Entscheidung ermöglichen. Dabei sollten sie insbesondere auf die vielfältigen Qualifizierungs- und Entwick- lungsmöglichkeiten in der Höheren Berufsbildung, aber auch auf Kombinationen aus Studium und Ausbildung wie duale Studi- engänge hinweisen. Um Lehrkräften das entsprechende Wissen zu vermitteln, sollten entsprechende Bildungsangebote ver- pflichtend in der Lehrkräftebildung angedockt werden. 7 Lehrkräftebildung in den Bereichen BO und Digitalisierung stärken. Mit der Novelle des Lehrkräftebildungsgesetzes wurde eine wichtige Weiche gestellt, indem dort die Berufliche Orientierung und Digitalisierung als verbindliche Querschnittthemen verankert wurden. Es fehlt jedoch bisher an klaren Umsetzungsformen und Überprüfungsmechanismen, die eine flächendeckende Verwirklichung sicherstellen. Wir fordern, dass vom Hessischen Kultusministerium konkrete Vorgaben erarbeitet werden, wie einer Verankerung der Querschnittsaufgaben im Lehrkräftebil- dungsgesetz Rechnung getragen und eine regelmäßige Teilnahme der Lehrkräfte an entsprechenden Fortbildungen sicherge- stellt werden kann. Für Lehrkräfte bietet der Austausch mit der Wirtschaft wertvolle Erkenntnisse für die passende Vorberei- tung der Schülerinnen und Schüler auf die Arbeitswelt. Gerade nach dem Lehramtsstudium können regelmäßige Praxiseinbli- cke in die Wirtschaftswelt Lehrkräften wichtige Impulse liefern, um beispielsweise ihr Wissen über den Ausbildungsmarkt zu 3 aktualisieren. Aus diesem Grund empfehlen wir die Umsetzung regelmäßiger Praxiseinblicke für Lehrkräfte im Bereich der Fortbildung. 8 Orientierungs- und Eignungstests vor Studienbeginn / An- gebote für Studien- zweifler Aufgrund der mangelhaften beruflichen Orientierung in den vergangenen Jahren sind viele Jugendliche unreflektiert ins Stu- dium gestartet. Es muss daher mit einem hohen Anteil von Studierenden gerechnet werden, die das Studium nicht erfolgreich abschließen werden. Jeder Studienanfänger sollte einen Studienorientierungs- und einen Studienfähigkeitstest absolvieren, der Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist. Hier könnte das Land auf erprobte Tests aus Baden-Württemberg zurückgreifen. Es sollten zudem gezielt Formate an Hochschulen gefördert werden, die Studierende mit Schwierigkeiten früh- zeitig über alternative Wege informieren (z. B. duale Ausbildung oder duales Studium). 9 Stärkere Ausrich- tung von Studienan- geboten auf Be- schäftigungsfähig- keit Studienangebote sollten stärker auf Beschäftigungsfähigkeit ausgerichtet werden. Bei der Gestaltung von Studienangeboten sollten Hochschulen die Anforderungen von Unternehmen stärker berücksichtigen, um Absolventen den Übergang in die Er- werbstätigkeit zu erleichtern. Um bessere Voraussetzungen für die Beschäftigungsfähigkeiten der Absolventen zu schaffen, sollten im Austausch mit der Wirtschaft Studieninhalte überprüft und angepasst werden. Berufsbildung stärken Nr. Forderung 10 Die Digitalisierung der Berufsschulen muss beschleunigt und landesweit ein- heitlich gestaltet werden Hessen braucht eine digitale Bildungsstrategie. Sie sollte die Aspekte IT- und Medienkompetenzen, den Einsatz digitaler Me- dien im Unterricht sowie die Bereitstellung einer bedarfsgerechten Infrastruktur umfassen. Es bedarf neuer Lernkonzepte und Unterrichtsmethoden, insbesondere für den digitalen Unterricht. Damit einhergehen sollte eine schulübergreifende Zusammen- arbeit zur Erstellung und Nutzung digitaler Unterrichtsmaterialien. Für Lehrkräfte ist eine entsprechende Aus- bzw. Fortbildung anzubieten, die verpflichtend ist. Für die Digitalisierung ist eine leistungsfähige Infrastruktur in den Berufsschulen notwendig. Die Administration der Infrastruktur darf nicht mehr Lehrkräften, sondern nur noch professionellen Kräften übertragen werden. Um gleiche Lernverhältnisse in Hessen herzustellen, sollte das Kultusministerium mit den Schulträgern hessenweite Standards für die Ausstattung und den Einsatz von Lernplattformen verabreden. 11 Berufsschulen auch qualitativ zukunftsfä- hig aufstellen Die IHKs unterstützen den Prozess „Zukunftsfähige Berufsschule“, der auch nach der Landtagswahl Bestand haben sollte. Die neue Landesregierung sollte deutlich machen, wie in den ab 2025 verordneten Bezirks- und Landesfachklassen die Qualität des Lehrpersonals, der Unterrichtsversorgung und der Ausstattung gesichert wird. Von Berufsschulen wird eine exzellente digitale Ausstattung und der Einsatz digitaler Lernmethoden erwartet. Hierfür sollte auch Distanzunterricht für Fachstufen in IT- affinen Berufen genutzt werden. Einsparungen aus dem Prozess „Zukunftsfähige Berufsschule“ müssen den Berufsschulen zugutekommen. Damit einhergehend sollte das Land die finanzielle Unterstützung von Auszubildenden bei Fahrtkosten und bei der Unterbringung am Schulstandort bei Blockunterricht verbessern. 4 12 Die Berufsschulen sind als Partner im dualen System zu stärken Unterrichtsausfall und Lehrermangel an Berufsschulen wirken sich auf die Ausbildungsqualität und das Image der dualen Be- rufsausbildung negativ aus. Für mehr Lehrer in den technischen Berufsfeldern ist ein Konzept notwendig, das Werbemaßnah- men für diesen Beruf vorsieht, aber auch Interessenten aus der Wirtschaft leichteren Quereinstieg ermöglicht sowie interes- sante Ausbildungswege an den Hochschulen und Anreize im Vorbereitungsdienst vorsieht. 13 Die Gleichwertigkeit dualer und akademi- scher Bildung muss auch für die Förder- rahmenbedingungen gelten Die Gleichwertigkeit dualer und akademischer Bildung sollte sich nicht nur in der Gleichwertigkeit der Abschlüsse, sondern sollte auch bei den Rahmenbedingungen gelten. Für die Förderung von Auszubildenden und Ausbildungsunternehmen, für das Angebot zum Wohnen und für das Marketing für duale Berufsausbildung sollte das Fördervolumen ähnlich hoch sein wie im akademischen System. So ist z. B. das Marketing-Budget des Wirtschaftsministeriums zur Bewerbung der dualen Berufsaus- bildung den Marketing-Budgets von Hochschulen zur Akquise von Studierenden anzugleichen. 14 Ein Bildungsmonito- ring soll zu einem gezielteren Einsatz staatlicher Ressour- cen führen Der Trend nach immer höheren Schulabschlüssen und zum Studium verlängert die Verweildauer im staatlichen Bildungssys- tem. Für dieses werden zunehmend mehr staatliche Ressourcen benötigt. Inwieweit diese effizient eingesetzt werden, sollte ein Bildungsmonitoring überwachen. Hierzu gehört auch ein gezielterer Ressourceneinsatz bei der Vermittlung in Berufsausbil- dung. Ein Bildungsmonitoring ermöglicht ferner die Nachsteuerung. Auszubildende in ganz Hessen müssen gleiche Rahmen- bedingungen an ihren Berufsschulen vorfinden. Hierzu sollte das Land die Umsetzung des Digitalpakts bei den Schulträgern anhand eines Kriterienkatalogs überwachen. 15 Mehr als die Hälfte der Schulabgänger eines Jahrgangs soll in die duale Berufs- ausbildung münden Der Bedarf an beruflich qualifizierten Fachkräften ist vielfach größer als der Bedarf akademischer Nachwuchskräfte. Daher muss der Übergang in die duale Berufsausbildung nach dem allgemeinbildenden Schulabschluss wieder zum Normalfall wer- den. Die Maßnahmen zur Berufsorientierung an den Schulen muss an dem Ziel gemessen werden, mehr als die Hälfte der Schulabgänger eines Jahrgangs in duale Berufsausbildung zu steuern. Kampagnen und Informationsmaterialien des Landes stellen die duale Berufsausbildung prioritär und als bestmögliche Alternative zum Studium dar. Damit wird die Gleichwertigkeit zwischen dualer Berufsausbildung und den anderen Bildungssystemen hergestellt. Hierfür müssen die Übergänge entsprechend gestaltet werden: für die Übergänge in Vollzeitangebote der Beruflichen Schulen sowie ins Studium sollten Bewerbungsverfahren eingeführt werden. Das bedeutet z. B. um Plätze in der Fachoberschule oder in Assistentenausbildung (u. ä. Vollzeitangebote in Beruflichen Schulen) sollte man sich bewerben, nicht nur anmelden. Die Beruflichen Schulen führen dann ein Auswahlverfahren durch. ▪ Andere Abschlüsse, die einem dualen Beruf entsprechen sind zugunsten einer Ressourcenumsteuerung in die duale Berufsausbildung abzuschaffen. ▪ Jeder Studienanfänger absolviert einen Studienorientierungs- und einen Studienfähigkeitstest. Dieser ist Vorausset- zung für die Aufnahme eines Studiums. ▪ Das Ziel, den Anteil des Übergangs in Ausbildung zu erhöhen, wird regelmäßig monitort. 16 Um Fachkräfte zu entwickeln, ist eine professionelle Angesichts des hohen Bedarfs an Fachkräften ist eine Professionalisierung der Bildungsberatung notwendig. Hier gibt es deut- liche Qualitätsunterschiede. Etliche Berater verfügen nicht über ausreichendes Know-how oder praktizieren nur eine Verweis- beratung. Menschen mit schwierigen Lebensläufen fühlen sich hierbei oft nicht genügend unterstützt und verlieren die Motiva- tion, sich neu zu orientieren und dazu zu lernen. 5 Bildungsberatung notwendig Bildungsberatung soll neutral und nach einheitlichen Qualitätsstandards erfolgen. Bildungsberatung in Hessen sollte flächen- deckend zertifiziert sein. Fachkräfteeinwanderung praxisnah umsetzen, Integration voranbringen, Wohnraum schaffen Nr. Forderung 17 Qualifizierte Zuwan- derung weiter er- leichtern Ausländische Fachkräfte sind der Hebel für die Fachkräftesicherung. Die qualifizierte Zuwanderung sollte daher weiter erleich- tert werden. Wichtig ist auch eine klare Bleibeperspektive. Mit dem Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes im März 2020 wurde dafür ein wichtiger Schritt unternommen. Im Zuge der Umsetzung des Gesetzes sind Verbesserungsmög- lichkeiten offensichtlich geworden. So sollte zum Beispiel eine „Zentrale Ausländerbehörde“ für das beschleunigte Verfahren in Hessen eingerichtet werden. Die Einrichtung sollte an eine bereits bestehende Ausländerbehörde mit Erfahrung in der Durch- führung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens angegliedert werden. Dadurch könnten die Fachkräfteverfahren hessenweit gebündelt und im Rahmen von einheitlichen Verwaltungsprozessen schneller bearbeitet werden. 18 Flüchtlinge bei der Ausbildungs- und Arbeitsintegration unterstützen und Hürden abbauen Flüchtlinge leisten mittlerweile einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Arbeitskräftebedarfs in Hessen. Sie ergreifen ver- stärkt Berufe, in denen ein Engpass an Arbeitskräften herrscht. Bei der Integration von Geflüchteten in Ausbildung und Arbeit bestehen weiterhin Hürden, die es abzubauen gilt. An erster Stelle steht dabei die weitere Verbesserung der Sprachförderung. Sie muss bereits vor dem (Berufs-) Schuleintritt ansetzen um die Flüchtlinge zu einer Ausbildung und insbesondere den Be- such der Berufsschule2 befähigen. Dazu bietet sich die Stärkung berufsbezogener Sprachkurse an, die sich an die Integrati- onskurse anschließen. Neben der Sprachförderung ist die Feststellung und Weiterentwicklung der individuellen Kompetenzen ein Eckpfeiler der Integration in den Arbeitsmarkt. Sie muss für die beteiligten Akteure transparenter und verständlicher gestal- tet werden. Im Bereich der Anerkennung gibt es teilweise noch eine Fragmentierung der zuständigen Anerkennungsstellen. Dort wo es Sinn ergibt, sollte auf eine weitere Zusammenfassung und Zentralisierung der Anerkennungsstellen hingearbeitet werden. 19 Betreuungssituation verbessern Eine wichtige Grundlage für eine höhere Erwerbsbeteiligung der hessischen Erwerbstätigen ist eine hochwertige und flexible Kinderbetreuung. In den vergangenen Jahren hat sich die Betreuungssituation in Hessen in manchen Bereichen verbessert. Lange Wartelisten, unzureichende Betreuungszeiten und der Fachkräftemangel beim Personal verhindern jedoch eine weitere Verbesserung der Betreuungssituation. Verantwortlich sind vorhandene Fehlstrukturen in der Planung, die eine schnelle An- passung des Angebotes an die Nachfrage verhindern. Um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich in Hessen umsetzen zu können, bedarf es laut einer Studie der TU Dortmund1 bis zu dem Schuljahr 2029/30 zusätzlich zwi- schen 2.400 und 3.600 pädagogische Fachkräfte, je nach Personalschlüssel. Die Lücke kann nur geschlossen werden, indem schon jetzt aktiv für die relevanten Erzieherberufe geworben und ihr Ansehen gesteigert wird. Neben der Situation im Bereich der Kinderbetreuung gewinnt im Zuge der demografischen Entwicklung auch die Betreuung von Senioren immer mehr an 1 Quelle: Rauschenbach, T./Meiner-Teubner, C./Böwing-Schmalenbrock, M./Olszenka, N. (2021): Plätze. Personal. Finanzen. 6 Bedeutung. Die bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist daher ein weiterer Baustein zu mehr Erwerbsbeteiligung. Das Land Hessen sollte hier für Rahmenbedingungen sorgen, die mehr betriebliche Lösungen und Individualabsprachen ermögli- chen. 20 Angebot an bezahl- barem Wohnraum erhöhen Der Fachkräftemangel hat sich für viele hessische Unternehmen in den zurückliegenden Jahren zu einer zentralen Herausfor- derung entwickelt. Vor diesem Hintergrund kommt der Wohnraumversorgung eine besondere Bedeutung zu. Gerade in Städ- ten mit angespanntem Wohnungsmarkt ist es für Personen mit niedrigen und mittleren Einkommen schwer, eine Wohnung zu finden. Das Institut für Wohnen und Umwelt hat im Jahr 2020 eine Wohnraumbedarfsprognose erstellt, wonach bis zum Jahr 2040 in Hessen ca. 367.000 Wohnungen zusätzlich benötigt werden. Hier sind das Land und insbesondere die Kommunen gefordert, die Engpässe beim Wohnen für die dringend benötigten Fachkräfte zu beseitigen und zusätzliches Bauland auszu- weisen sowie Baurecht zu schaffen. Die Wohnungsmarktpolitik in Hessen setzt den Trend zur stärkeren Regulierung des Woh- nungsmarktes mit Maßnahmen wie dem im Mai 2022 in Kraft getretenen Baulandmobilisierungsgesetz fort, welches ein Um- wandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen sowie ein Vorkaufsrecht für Kommunen enthält, die die Entwicklung von Wohnbauprojekten nicht begünstigen. Diese Investitionshemmnisse gilt es abzubauen und Anreize zur Schaffung von Wohn- raum für alle Einkommensschichten zu schaffen. 7 II. Standort Hessens Wirtschaft steht vor vielfachen strukturellen Herausforderungen. So braucht Hessen mehr Umsetzungsstärke bei Infrastrukturprojekten, um den Wirtschaftsstandort zukunftsfähig zu halten. Eine dynamische Wirtschaft benötigt passgenaue und bezahlbare Industrie- und Gewerbeflä- chen. Beim Ausgleich zwischen Stadt und Land darf es nicht bei Absichtserklärungen bleiben. Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse misst sich auch in Aspekten wie verkehrliche Erreichbarkeit und digitaler Infrastruktur. Zahlreiche rechtliche Vorgaben kommen von der EU: Bei Über- nahme von EU-Regelungen in deutsche Rechts- und Aufsichtspraxis dürfen keine Wettbewerbsnachteile für die hessische Wirtschaft durch zu- sätzliche Regulierungen entstehen. Für eine Trendwende benötigt Hessens Wirtschaft u. a. ➢ Beschleunigung beim Infrastrukturausbau ➢ Passgenaue Flächen für Industrie- und Gewerbe ➢ Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse Stadt/Land Planung und Genehmigung durch Digitalisierung beschleunigen Nr. Forderung 21 Schneller planen und genehmigen Planungs- und Genehmigungsverfahren in den Bereichen Verkehrsinfrastruktur und Flächenentwicklung müssen beschleunigt und vereinfacht werden. Dies kann geschehen durch: ▪ Zusammenführung von Verfahren (z. B. Umweltprüfungen) ▪ Öffentlichkeitsbeteiligung optimieren und außerhalb des Planrechtsverfahrens umsetzen ▪ Instanzenverkürzung und Regeldauer bei Gerichtsverfahren ▪ Genehmigungsfiktion für Behörden ▪ Wiedereinführung der Präklusion ▪ Taskforces für eilbedürftige Infrastrukturen ▪ Bereitstellung von Planungskapazitäten 22 Handlungsfähigkeit der Kommunen stärken Damit sich Kommunen entfalten können und auch ihre wichtige Rolle als Gestalter der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor Ort wahrnehmen können, benötigen sie eine angemessene finanzielle und personelle Ausstattung. Damit wird auch die Grundlage für eine Politik geschaffen, die den unterschiedlichen Erfordernissen von Metropolregion und ländlichem Raum bes- ser Rechnung trägt. Hierzu sollten das Land und der Bund durch weniger regulatorische Vorgaben und strikte Beachtung des Konnexitätsprinzips beitragen. 23 Bürokratie systema- tisch abbauen Bürokratieabbau erfolgt weitgehend unkoordiniert und beschränkt sich auf Einzelmaßnahmen. Eine ganzheitliche, langfristig angelegte Strategie und adäquate, professionelle Strukturen fehlen. Die kommende Landesregierung sollte einen zielorientier- ten und ressortübergreifenden Ansatz beim Bürokratieabbau verfolgen, wobei die Berücksichtigung der Unternehmensrealität 8 im Mittelpunkt stehen sollte. Der Anspruch sollte sein, sich an den einfachsten und unkompliziertesten Lösungen zu orientieren oder diese auch zu finden.3 24 Mehr behördliche Vorgaben digital er- möglichen Digitalisierung ist für die hessische Wirtschaft ein wichtiges Thema. Neben der Erzeugung von Sichtbarkeit oder der Etablierung neuer Geschäftsmodelle können mit digitalen Strukturen, in Zeiten von enormem Fachkräftemangel, Betriebsabläufe optimiert werden. Doch auch alle behördlichen Vorgaben sollten digital ermöglicht werden. Das Onlinezugangsgesetz sollte Anlass sein, die bürokratischen Prozesse neu zu strukturieren und vom Ergebnis her zu denken. So sollte beispielsweise für Tourismusbe- triebe die Infektionsschutzbelehrung durch ein hessenweit einheitliches digitales Portal, durch das die Belehrung jederzeit - ungeachtet der behördlichen Öffnungszeiten - online erfolgen kann, abgelöst werden. 25 Serviceorientierter Umgang der Finanz- ämter mit den Un- ternehmen, ver- ständliche Vorga- ben der Finanzver- waltung, zeitnahe Betriebsprüfungen, verbindliche Aus- kunft erleichtern Die Unternehmen möchten sich gesetzeskonform verhalten, scheitern aber oft an der hohen Komplexität des Steuerrechts und unklaren Vorgaben. Aufgabe der Finanzverwaltung sollte es sein, für die Unternehmen schnelle Rechtssicherheit und Planbar- keit zu schaffen. Hierzu ist ein serviceorientierter und partnerschaftlicher Umgang (u. a. durch Erreichbarkeit, konstruktive Be- treuung) erforderlich. Auch bei der Umsetzung von digitalen Angeboten sollte die Verwaltung die Kundenperspektive einneh- men. Die Modernisierung und Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens sollte nicht nur der Finanzverwaltung, sondern gleichermaßen auch den Steuerpflichtigen nützen. Steuerliche Prüfungen sollten zeitnah und gestrafft durchgeführt werden. Die verbindliche Auskunft über die steuerliche Beurteilung von zukünftig zu verwirklichenden Sachverhalten sollte zu einem praxis- tauglichen Instrument ausgebaut werden, indem die Anforderungen an den Antrag auf verbindliche Auskunft großzügig ge- handhabt werden und Unternehmen bei formalen Vorgaben von der Verwaltung unterstützt werden. 26 Vergaberecht dere- gulieren und digita- lisieren Die öffentliche Hand sollte die Chancen für wirtschaftliche Beschaffungen erkennen und nutzen. Immer detailliertere Regeln und Auflagen in Bezug auf soziale, ökologische und Menschenrechtsaspekte sind nicht erforderlich, da das bisherige Recht sie schon umfassend berücksichtigt. Je mehr Aspekte in einem einzigen Vergabeverfahren zu prüfen sind, desto komplizierter, bürokratischer und langwieriger werden die Verfahren. So besteht die Gefahr, dass sich viele kompetente Unternehmen nicht um öffentliche Aufträge bewerben. Damit Vergabeverfahren schneller und kostensparend durchgeführt werden können, sollte eine elektronische Angebotsabgabe von öffentlichen Auftraggebern durchweg angeboten werden. Auch schaffen elektronische Verfahren von der Einleitung bis zur Auftragserteilung mehr Transparenz bei der Beschaffung. 27 Hessisches Präqua- lifikationsregister und Hessische Aus- schreibungsdaten- bank erhalten Kleine und mittlere Unternehmen profitieren besonders vom Hessischen Präqualifikationsregister (HPQR). Es ist eine gleich- wertige, rechtskonforme und kostengünstige Alternative zu anderen Präqualifizierungsregistern und das einzige Register in Deutschland, das Unternehmen ermöglicht, sich mit nur einer Zertifizierung an Verfahren zur Vergabe von Bauleistungen oder Dienst- und Lieferleistungen zu beteiligen. Sehr hilfreich ist zudem die Hessische Ausschreibungsdatenbank (HAD), die alle Veröffentlichungen von hessischen Vergabeverfahren bündelt und Bietern Ressourcen in Form von Zeit und Geld bei der Su- che von Auftragsvergaben in Hessen erspart. Beide Instrumente sind deshalb unbedingt zu erhalten. 9 Mobilität stärken, Infrastruktur ausbauen Nr. Forderung 28 Landesstraßen in- stand halten Die hessischen Landesstraßen und deren Brücken sind vielfach marode und für den Wirtschaftsverkehr nur noch eingeschränkt nutzbar. Der hessische Landesstraßenbauetat sollte so weit erhöht werden, dass nicht nur der fortschreitende Verschleiß auf- gehalten wird, sondern auch Neubaumaßnahmen weiterhin möglich sind. 29 Brücken: Ersatzneu- bauten schnell um- setzen In den kommenden Jahren müssen viele Brücken in Hessen ersetzt werden. Das Land Hessen sollte sich beim Bund dafür ein- setzen, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren von dringenden Ersatzneubauten wie Autobahnbrücken beschleunigt und auf insgesamt ein Jahr verkürzt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sollte die UVP-Pflicht auch bei einer Querschnittsvergrö- ßerung entfallen und standardisierte Handlungsempfehlungen bei Betroffenheiten des Schutzgutes Umwelt gesetzt werden. Bei Standardbauwerken muss das Ziel sein, nach einem Jahr Planung den Bau innerhalb von zwei Jahren umzusetzen. Bei den Ausschreibungen ist auf beschleunigende Instrumente wie Anreize zur früheren Fertigstellung zu setzen. 30 Radschnellwege planen und bauen Das Verkehrsmittel Fahrrad hat in den vergangenen Jahren seinen Anteil am Modal Split in Hessen erhöht und wird zuneh- mend auch für mittlere Distanzen auf dem Weg zur Arbeit genutzt. Die Planungen der hessischen Radschnellwege sollten mit Nachdruck weiterverfolgt werden und beispielsweise durch eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung und den Entfall der Planfest- stellung beschleunigt werden. 31 Lkw-Stellplätze aus- bauen und verbes- sern An allen hessischen Autobahnen sollten dringend neue Lkw-Stellplätze sowie Unterkunftsmöglichkeiten für LKW-Fahrer ge- schaffen werden. Zur kurzfristigen Entlastung des Stellplatzmangels sollte die bestehende Förderung von Lkw-Stellplätzen auf autobahnnahen Betriebshöfen von Unternehmen intensiviert werden. Dabei sollte eine bedarfsgerechte Tank- und Ladeinfra- struktur mitgeplant werden. 32 Ladeparks für Elektro-Pkw ermög- lichen Die Antriebswende im Pkw-Bereich droht durch fehlende Flächen zur Errichtung von öffentlicher Schnellladeinfrastruktur ge- bremst zu werden. Das Land sollte eine Flächendatenbank und eine Kooperationsstelle einrichten, die Betreibern von Ladeinf- rastruktur schnelle Kontaktvermittlung und Investitionen ermöglicht. 33 Fernbahntunnel schnell umsetzen Der für den Personen- und Güterverkehr zentrale deutsche und europäische Knoten Frankfurt/Rhein-Main ist stark überlastet. Der Fernbahntunnel Frankfurt ermöglicht gemeinsam mit den Maßnahmen des Programms FrankfurtRheinMainPlus die Auflösung des Engpasses und eine Angebotsverbesserung für den Fern-, Regional-, Nah- und Güterverkehr. Das Land sollte sich auch in der neuen Legislaturperiode offensiv zu diesem Infrastrukturprojekt bekennen und sich beim Bund dafür einsetzen, den Fernbahntunnel Frankfurt zum Pilotprojekt der Planungsbeschleunigung zu machen. 34 Bahnstrecken elekt- rifizieren und aus- bauen Rund 30 Prozent der hessischen Eisenbahnstrecken sind nicht elektrifiziert. Die Elektrifizierung sollte vorangebracht werden, zudem sollte der zweigleisige Ausbau von eingleisigen Strecken untersucht und wo sinnvoll forciert werden. Dies erhöht die Netz- und Betriebsqualität, reduziert Verspätungen und schafft über den so gestärkten Regionalverkehr neue Anbindungsmög- lichkeiten der ländlichen Regionen an den Nah- und Fernverkehr in den Oberzentren in Hessen. 10 35 Schnellbus-System ausbauen, Takte verdichten Die erfolgreichen Schnellbusangebote sollten als schnelles und wirtschaftliches Verkehrsmittel weiter ausgebaut werden. Für den ländlichen Raum können On-Demand-Verkehre mit demselben Mitteleinsatz die Nachfrage besser bedienen. Auf stark nachgefragten Strecken sollten Taktverdichtungen unter Wahrung der Betriebsqualität geprüft werden. 36 Mobilitätsstationen zu Hubs entwickeln Die Vernetzung der Verkehrsträger ist eine der wichtigsten Grundlagen für die Stärkung des Umweltverbundes. Das Land Hes- sen sollte den zielgerichteten Ausbau von zentralen Umsteigestationen wie Bahnhöfe und zentralen Omnibusstationen als at- traktive Hubs mit einem breiten Verkehrsangebot wie Park+Ride und Car-/ Bike-/ Ridesharing Angeboten stärker fördern. 37 Verknüpfung des Schienenfernver- kehrs mit dem Luft- verkehr verbessern Inlandsflüge sind vielfach Zubringerflüge zu Hub-Verkehren. Um Inlandsflüge vom Flugzeug auf die Bahn verlagern zu können, sollten neben dem zügigen Ausbau der ICE-Strecke Frankfurt-Mannheim entsprechende Voraussetzungen für eine bessere multimodale Verknüpfung von Schienen- und Luftverkehr geschaffen werden. Dazu gehört eine spürbare Vereinfachung des Umsteige- und Check-In-Prozesses, für den es umfangreichere Infrastrukturen am Frankfurter Flughafen als die bisher vorhan- denen braucht. 38 Mobilitätskonzepte über die Landes- grenzen entwickeln Mobilität hört nicht an Ländergrenzen auf, Bus- und Bahnlinien dagegen oftmals schon. Dies erschwert den Umstieg vom Auto auf öffentliche Verkehrsmittel. Der ÖPNV ist für viele Berufspendler unverzichtbar. Dort, wo Pendlerbeziehungen auch länder- übergreifend bestehen, gilt es, Mobilitätsentwicklungskonzepte auf den Weg zu bringen und zu verzahnen. Hier sollte die Hes- sische Landesregierung die Initiative ergreifen und auf die Nachbarländer zugehen. 39 Ganzheitliches Lo- gistikkonzept für Hessen entwickeln Für den Transport von Waren zur Versorgung der Bevölkerung und der Unternehmen fehlt ein ganzheitliches Logistikkonzept in Hessen. Unternehmen fragen verstärkt klimaneutrale Transportmöglichkeiten nach, dazu gehört insbesondere der kombinierte Verkehr. Das Logistikkonzept sollte daher den Bedarf von Flächen für den kombinierten Verkehr in besonderem Maß berück- sichtigen. Dazu sollten strategische Flächen gesichert und für mögliche Investoren entwickelt werden. Bei der Genehmigung von Bebauungsplänen sollte darauf geachtet werden, dass bestehende Schienenverkehrsinfrastrukturen, die sich für kombi- nierte Verkehre eignen, nicht voreilig zurückgebaut werden. Zu diesen Infrastrukturen gehören unter anderem Gleisanschlüsse, Gleisvorfelder, Nebenstrecken oder Weichen. 40 Potenziale des ge- werblichen, profes- sionellen Drohnen- flugs besser er- schließen Bislang kommt die Drohnen-Technologie vor allem für Vermessungen sowie für Foto- und Videoaufnahmen zum Einsatz. Dar- über hinaus werden allerdings bereits heute zahlreiche andere Anwendungsgebiete in fast allen Sektoren der Wirtschaft er- dacht und erprobt, wie beispielsweise eilige Transporte von Produktproben zwischen getrennt gelegenen Produktions- und Prü- fungsstandorten von Industrieunternehmen. Die Umsetzung neuer Geschäftsmodelle scheitert jedoch oftmals an rechtlichen und regulatorischen Hürden, insbesondere durch Sicherheitsanforderungen, die nicht zur Realität der jeweiligen Einsatzzwecke passen. Teilweise werden sogar bestehende Geschäftsmodelle durch neue Verordnungen eingeschränkt. So ist beispielsweise die seit Jahren auf sichere Art und Weise durchgeführte 3D-Modellierung und fotografische Fassadendokumentation von denk- malgeschützten Gebäuden innerorts mittlerweile nahezu unmöglich. Diese Hürden gilt es abzubauen. Zudem sollten die zu- ständigen Genehmigungsbehörden des Landes digitale, standardisierte Prozesse etablieren, die die Antragstellung von Droh- neneinsätzen und deren Genehmigung beschleunigt. 11 Wirtschaft braucht Fläche, Fachkräfte benötigen Wohnraum Nr. Forderung 41 Flächen strategisch entwickeln und langfristig sichern Flächenmangel und spezifische Angebotslücken können schon mittelfristig zu einem wirtschaftlichen Risiko für Unternehmen und ganze Regionen werden. Daher erscheint es zunehmend wichtiger, interkommunale und interregionale Gewerbeflächenpo- tentiale zu erheben und zu realisieren: Daher sollte auf allen Planungsebenen die strategische Perspektive der Flächenentwick- lung gestärkt werden. Auf regionaler Ebene gilt es die richtigen, mobilisierbaren Flächen zu identifizieren. Kommunen sollten vom Land bei der Entwicklung einer langfristigen Flächenentwicklungsstrategie für Wohn- und Gewerbegebiete unterstützt wer- den. Im gewerblichen Bereich sind Flächen für Logistik, Industrie, Rechenzentren und Rohstoffabbau von besonderer Bedeu- tung. Für die Darstellung der aktuellen Situation und die bedarfsgerechte Sicherung von gewerblichen Flächen sollte das Land Hessen ein gebietsübergreifendes Gewerbeflächenmonitoring forcieren. 42 Flächenkonkurren- zen minimieren Es darf weder durch Bauleitplanung noch Baurecht zu einer Verschärfung von Konflikten zwischen Wohnen und Gewerbe kom- men. Vorgegebene Zielgrößen der Landesplanung zur Flächeninanspruchnahme dürfen nicht zur Blockade von Entwicklungen führen. Es gilt, Lösungen zum Beispiel mit Flächentauschinstrumenten zu entwickeln – länderübergreifend. Entwicklungshemm- nisse der Flächen müssen identifiziert und möglichst beseitigt werden. Das Land sollte bei der Neuaufstellung des Landesent- wicklungsplans festlegen, dass auf Ebene der Regionen Nord-, Mittel- und Südhessen regionale Entwicklungsstrategien für Wohnen und Gewerbe entwickelt werden. 43 Anreize für die Aus- weisung interkom- munale Gebiete für Wohnen und Ge- werbe Die Flächenverfügbarkeit in Hessen für Bauland ist knapp. Mit dem von der Landesregierung im LEP verankerten Ziel, die Flä- cheninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen auf 2,5 ha/Tag zu begrenzen, und anderen umweltbezogenen Rest- riktionen wird es in Hessen schwieriger, geeignetes (Lage, Größe, Anbindung) sowie preisgünstiges Bauland zu finden. Durch die Zusammenarbeit der Kommunen in interkommunalen Gebieten sowohl für Gewerbe als auch für Wohnen können zum ei- nen größere Flächen realisiert werden, zum anderen können Erschließungskosten geteilt werden. Das Land sollte Anreize („Extra-Geld“ bei interkommunaler Ausweisung) für die Kommunen zur Zusammenarbeit bei der Flächenentwicklung schaffen. 44 Baulandoffensive für Wohnen und Ge- werbe weiterentwi- ckeln Um mehr bezahlbare Wohnungen zu bauen, fehlt es vor allem an baureifen Grundstücken. Die rasche Baulandentwicklung ist daher eine der zentralen kommunalen Aufgaben. Hierbei unterstützt das Land aktuell zusammen mit der Nassauischen Heim- stätte die Kommunen mit der „Bauland-Offensive Hessen GmbH“ bei der Entwicklung von Wohngebieten. Die Baulandoffensive sollte weiterentwickelt werden. Eine Öffnung für weitere Beratungsgesellschaften und Entwicklungsträger führt zu mehr Wettbe- werb. Wichtig für die Unternehmen am Standort ist dabei die Ausweitung der Baulandoffensive auf eine Mobilisierung von Ge- werbeflächen. 45 Flächennutzungska- tegorie „Urbanes Gebiet“ weiterentwi- ckeln In der Baunutzungsverordnung sind die einzelnen Flächennutzungskategorien aufgeführt. Die Landesregierung sollte sich bei der Novelle des TA Lärm dafür einsetzen, dass in der Flächennutzungskategorie „Urbanes Gebiet“ höhere Lärmwerte möglich sind, damit in der Flächennutzungskategorie „Urbanes Gebiet“ auch in der Realität neue, gemischte Quartiere (Wohnen und Gewerbe) entstehen können. 12 46 Verzicht auf Miet- preisbremse und Deckelung von Miet- preisen Die Mietpreisbremse und die Deckelung von Mietpreisen schränken marktwirtschaftliche Grundprinzipien wie eine freie Preisbil- dung und die Vertragsfreiheit im Bereich „Miete“ ein. Durch die Mietpreisbremse oder Deckelung von Mietpreisen wird kein neuer Wohnraum geschaffen; beides sind keine geeigneten Instrumente, um den Herausforderungen angespannter Wohnungs- märkte zu begegnen. Im Gegenteil: Sie setzen negative Anreize für Investoren und führen zu Nebenwirkungen im Bestand, etwa durch weniger Eigentumsbildung, weniger Modernisierung und Instandhaltung sowie soziale Selektion. Für die Fachkräfte unserer Mitgliedsunternehmen ist es wichtig, dass es ein breites Angebot an Wohnraum gibt. Dies passiert nicht durch Ein- schränkungen des vorhandenen Wohnungsbestandes, sondern kann nur durch die Erhöhung des Bestands erfolgen. 47 Gleichberechtigung von kommunalen und privaten Anbie- tern bei Vergabever- fahren Grundsätzlich sind alle Anbietergruppen – also sowohl kommunale als auch private – gleichberechtigt in Vergabeverfahren im Wohnungsbau einzubeziehen. Weshalb ausschließlich kommunale oder öffentliche Investoren preisgebundene Wohnungen erstellen und anbieten sollen, ist nicht ersichtlich. Entscheidend für den Zuschlag sollte das beste Konzept sein. 48 Umwandlungsver- bot wieder abschaf- fen Die aktuelle Landesregierung hat von den neuen Verordnungsermächtigungen zur Bestimmung der Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten in § 201a Satz 1 und § 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB Gebrauch gemacht und einen Verordnungsentwurf veröf- fentlicht, wonach der Genehmigungsvorbehalt bei Umwandlungen in 49 Gemeinden mit einem angespannten Wohnungsmarkt mit mehr als sechs Wohnungen greift. Eine Festsetzung auf sechs Wohnungen insbesondere in Vierteln mit einer hohen bauli- chen Dichte – wie beispielsweise in den Gründerzeitvierteln der betroffenen hessischen Großstädte – trifft eine Vielzahl von Gebäuden. Die Regelung ist ein weiteres Investitionshemmnis und verhindert den Eigentumserwerb für eine breite Bevölke- rungsschicht. 49 Grunderwerbsteuer absenken Hessen ist mit einem Steuersatz von 6 Prozent im bundesweiten Vergleich unter den Spitzenreitern der Grunderwerbsteuer (zweithöchste Grunderwerbsteuer unter den Bundesländern). In Bayern und Sachsen beträgt der Steuersatz 3,5 Prozent. Eine hohe Grunderwerbsteuer hat einen nachteiligen Effekt auf das Angebot von Immobilien und Wohnraum und damit auf die Ver- fügbarkeit von Arbeitskräften. Sie belastet Wohnungsgesellschaften wie auch den privaten Wohnungsbau und führt zu einem Rückgang von Investitionen. Während diese in strukturschwachen Gebieten zu einem Anstieg der Leerstände beitragen kön- nen, führen die rückläufigen Renditeerwartungen in den Ballungsgebieten zu einem Anstieg der Kaltmieten. Gerade Kleinver- diener sind besonders betroffen. Der politischen Forderung nach erschwinglichem Wohnraum steht diese Konsequenz deutlich entgegen. Auch werden betriebswirtschaftlich sinnvolle Umstrukturierungen und Investitionen erschwert. Daher fordern wir, dass die Grunderwerbsteuer wieder auf 3,5 Prozent gesenkt wird. 50 Investitionsanreize beim Kommunalen Finanzausgleich schaffen Der Fachkräftemangel hat sich für viele hessische Unternehmen in den zurückliegenden Jahren zu einer zentralen Herausfor- derung entwickelt. Vor diesem Hintergrund kommt der Wohnraumversorgung eine besondere Bedeutung zu. Die Ausweisung von Wohnbauflächen erfordert von den Kommunen zunächst erhebliche Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen. Angesichts knapper Haushaltsmittel kann eine finanzielle Unterstützung der Kommune die Motivation der Politik zur Nutzung der Flächen- potentiale steigern. Durch die Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen beim Kommunalen Finanzausgleich können für Kommunen finanzielle Anreize gesetzt werden, um ihr Wohnbauland zu aktivieren. 13 51 Deponiekapazitäten fördern Neben den Kosten für Rohstoffe und Bauleistungen steigen auch die Entsorgungspreise und damit die Kosten für Gebäude. Der Deponieraum für die Beseitigung und Verwertung insbesondere mineralischer Abfälle ist zu knapp, die Nachfrage steigt und das Angebot sinkt. Mit der geringen Deponiekapazität in Hessen nimmt das Land bewusst in Kauf, dass Abbau- und Bau- abbrüche auf Deponien in anderen Bundesländern zwischengelagert werden. Die hessischen Deponiebetreiber müssen jedoch zusichern, dass sie das Material zurücknehmen. Somit stellt der doppelte Transport der Abbrüche ein höheres Klimarisiko dar. Aufgrund dessen sollte das Land bei der Sicherstellung der Abfallentsorgung und Reduzierung der Baukosten auf finanzielle Anreize setzen, damit Landkreise und kreisfreie Städte die seit langem benötigten Verwertungs- und Deponiekapazitäten schaf- fen können. Innenstädte zukunftsfähig machen, verkaufsoffene Sonntage praktikabel regeln Nr. Forderung 52 Bündnis für die In- nenstadt versteti- gen und das Förder- programm Zukunft Innenstadt nach 2023 weiterführen Das Bündnis für die Innenstadt Hessen ist das Gremium auf Landesebene, in dem Vertreter aller wichtiger Institutionen vertre- ten sind, die an der Zukunft der Innenstädte in Hessen mitgestalten. Das Bündnis begleitet das Förderprogramm „Zukunft In- nenstadt“ und die Erarbeitung des „Zukunftsplans Innenstadt Hessen“. Die Umsetzung der Projekte aus dem Förderprogramm ist bis Ende 2023 geplant. Der Transformationsprozess in den Innenstädten ist aber bis zu diesem Zeitpunkt noch lange nicht abgeschlossen. Deshalb sollte eine neue Landesregierung das Förderprogramm in der gesamten nächsten Legislaturperiode weiterführen und das Bündnis für die Innenstadt verstetigen. 53 Erreichbarkeit der Innenstädte ver- kehrsträgerüber- greifend fördern Die Attraktivität von Innenstädten und der dort ansässigen Unternehmen ist davon abhängig, dass sie schnell, zuverlässig, si- cher und bezahlbar erreicht werden können. Um mehr Innenstadtbesucher zum Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel zu moti- vieren, sollte ein Anreiz durch spürbare Verbesserung der ÖPNV-Qualität geschaffen werden. Auch der Ausbau der Radinfra- struktur (Radwege, Abstellanlagen) kann ein Anreiz für Innenstadtbesucher sein. Ebenso sollte der Ausbau von P&R-Parkplät- zen der Kommunen vorangetrieben werden. Die Erreichbarkeit der Innenstädte für Besucher zu erschweren, die mit dem PKW anreisen wollen, ohne vorherige Verbesserung der Alternativangebote, schwächt die Innenstädte. Die Kommunen sind gefor- dert die Themen Mobilität und Innenstadt gemeinsam zu betrachten und verkehrsträgerübergreifende Mobilitätskonzepte zur Erreichbarkeit der Innenstadt zu entwickeln. Das Land sollte die Kommunen hierbei unterstützen. 54 Verkaufsoffene Sonntage als Marke- tinginstrument für Innenstädte und Stadtteilzentren wie- der nutzbar machen Verkaufsoffene Sonntage sind ein erprobtes und hilfreiches Marketinginstrument zur Stärkung der Einkaufsstraßen. Die derzei- tige Regelung im Hessischen Ladenöffnungsgesetz ist auch nach der letzten Novellierung des Gesetzes nicht, ja noch weniger geeignet Sonntagsöffnungen tatsächlich zu ermöglichen. Es sollte daher schnellstmöglich eine Neuregelung der Sonntagsöff- nung in Angriff genommen werden, die engagierten Gemeinden und ihrem Einzelhandel bis zu vier verkaufsoffene Sonntage, ohne die derzeit für viele Gemeinden nicht überwindbaren Hürden, erlaubt und die zahlreichen Gerichtsverfahren überflüssig macht. Hierbei sollte endlich von der zwangsweisen Kopplung der Sonntagsöffnung von Veranstaltungen Abstand genommen und andere Sachgründe ins Hessische Ladenöffnungsgesetz aufgenommen werden. Dass dies verfassungsrechtlich zulässig ist, hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil am 16. März 2022 noch einmal klargestellt. 14 55 Tourismusorte bei den Öffnungszeiten mit Kurorten gleich- setzen Prädikatisierte Tourismusorte haben nicht die gleichen Sonderrechte bzgl. Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen wie Kurorte. Landesweit werden vermehrt vormalige Kurorte als Tourismusorte prädikatisiert, wodurch den entsprechenden Händ- lern die Möglichkeit der Öffnung an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen genommen wird. § 5 Abs. 1 Nr. 1 HLöG sollte entsprechend angepasst werden. Stark am Standort – stark in der Welt Nr. Forderung 56 Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse Stadt/Land sicher- stellen Der ländliche Raum hat durch die Pandemie und fortschreitende Digitalisierung an Attraktivität gewonnen. Die Möglichkeiten, die der ländliche Raum bietet, sollten in Anknüpfung an die reichlich vorhanden industriellen Kerne mit Fokussierung auf Wachstumsbranchen genutzt werden, um neue Impulse zu setzen. Durch das Angebot von Gewerbeflächen werden Unterneh- men angezogen, Arbeits- und Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt, Gewerbe- und Einkommenssteuereinnahmen generiert und dem demografischen Wandel im ländlichen Raum entgegengewirkt. Im Sinne der Nachhaltigkeit und der Gleichwertigkeit der Lebensräume, gilt es den ländlichen Raum weiter zu fördern. 4Dabei insbesondere die zentralen Bereiche durch Nahversor- gung und angepasste Angebote zu 5attraktiveren. 57 Ersetzen der Gewer- besteuer durch Er- höhung des kom- munalen Anteils an der Einkommens- teuer Die Gewerbesteuer verursacht bei Unternehmen und Staat hohen bürokratischen Aufwand und ist ungerecht. Sie belastet aus- schließlich gewerbliche Unternehmen, während die weniger risikobehafteten wirtschaftlichen Betätigungen der Freiberufler und der Vermietung und Verpachtung von der Gewerbesteuer befreit sind. Durch Hinzurechnungen der Mieten und Pachten sowie den Ausschluss eines Verlustrücktrags weicht die Steuerbelastung von der Leistungsfähigkeit ab. Für die Kommunen ist die Gewerbesteuer aufgrund ihrer hohen Volatilität und der räumlich ungleichen Verteilung keine verlässliche Einnahmequelle, weshalb die Kommunen einen Teil der Einnahmen als Gewerbesteuerumlage an Bund und Länder weiterreichen und dafür einen Teil der Lohn- und Einkommensteuer von Bund und Land erhalten. Hessen sollte ein Ende der Hin- und Herverteilung fordern und sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass die bürokratisch aufwändige und ungleich belastende Gewerbesteuer durch unmittelbare Teilhabe der Kommunen an der Einkommensteuer ersetzt wird. 58 Aufkommensneutra- lität der Grund- steuer einhalten Das Grundsteuermodell in Hessen geht über ein reines Flächenmodell hinaus. Für die neue Grundsteuer sind die Hebesätze maßgeblich, die ab 2025 gelten werden. Die Gemeinden könnten also versuchen, bis 2025 ihre Hebesätze zu verändern, um den Eindruck der Aufkommensneutralität zu erwecken. Es gilt das Versprechen der Aufkommensneutralität einzuhalten und zu überwachen. Die Wirtschaft sollte durch das neue Grundsteuermodell nicht höher belastet werden. Grundsteuerhebesatz-Erhö- hungen sollten bis 2025 von den Aufsichtsbehörden nicht genehmigt werden. Veränderungen der Hebesätze sollten vom Land jeweils aktuell zentral veröffentlicht werden, um Transparenz zu schaffen. 59 EU-Geldwäschebe- hörde AMLA an den Nach der erfolgreichen Bewerbung Frankfurts um den Hauptsitz des neuen International Sustainability Standards Board (ISSB) müssen die Bemühungen um eine Steigerung der internationalen Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Deutschland - und hier 15 Finanzplatz Frank- furt holen insbesondere Hessens mit seiner Finanzmetropole Frankfurt - weitergehen. Die neue Bundesregierung hat in ihrem Koalitions- vertrag vereinbart, sich auf europäischer Ebene im Sinne des Finanzplatzes Deutschland für Frankfurt als Sitz der neuen EU- Anti-Geldwäschebehörde AMLA einzusetzen. Die hessische Landesregierung sollte sich, wo möglich und sinnvoll, konstruktiv- unterstützend in den Bewerbungsprozess einbringen. 60 Frankfurt als geeig- neten Standort für Euro-Clearing posi- tionieren Falls die Verhandlungen der EU mit UK scheitern, in den Äquivalenzregeln zur künftigen regulatorischen Behandlung des Euro- Clearings strenge EU-Standards zu verankern und der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA vollen aufsichtlichen Zugang zu den eingebundenen zentralen Gegenparteien (CCPs) am Standort UK zu gewähren, muss die ESMA die Zulassung des Euro-Clearings in UK nach dem Ende der dreijährigen Übergangsphase verweigern. Als zentraler Standort für das künftige Euro-Clearing in der Eurozone böte sich dann Frankfurt an. Hierfür sollte die hessische Landesregierung in Bund und EU wer- ben und sich aktiv an einer breit aufgestellten Standortkampagne beteiligen. 61 Verlust der interna- tionalen Wettbe- werbsfähigkeit in- folge zunehmender Reporting-Anforde- rungen vermeiden Das Vorhaben eines europäischen Lieferkettengesetzes nimmt Unternehmen in die Pflicht, dafür zu sorgen, dass Unterlieferan- ten weltweit Standards bzgl. Menschenrechte, Umwelt- und Klimaschutz einhalten. Auch wenn KMUs nur eingeschränkt von der geplanten Regelung betroffen sind, werden sie als Lieferanten von ihren Abnehmern absehbar mit einbezogen. Das Schutzmotiv ist unstreitig, die praktische Umsetzung muss für die Unternehmen aber praktikabel bleiben und mit vertretbarem Aufwand zu bewältigen sein. Sonst leidet die internationale Wettbewerbsfähigkeit gerade von KMUs. Bei der Umsetzung einer Verordnung muss zudem die möglichst einheitliche Handhabung innerhalb der EU gewährleistet sein, damit entsprechende Wettbewerbsverzerrungen zulasten hessischer Unternehmen vermieden werden. 62 Proportionalität bei der Finanzmarktre- gulierung wahren, Goldplating von EU- Vorgaben vermei- den Ein Ordnungsrahmen für das Finanzsystem muss die Vorzüge der bankbasierten Unternehmensfinanzierung in Deutschland berücksichtigen – nämlich die Fähigkeit, unternehmensspezifische Risiken im kleinteiligen Bankgeschäft angemessen beurtei- len zu können. Das Ausmaß der Finanzmarktregulierung sollte gemäß dem Proportionalitätsprinzip stets Komplexität und Risi- kogehalt der betriebenen Geschäfte Rechnung tragen. Bei Übernahme von EU-Regelungen in deutsche Rechts- und Aufsichts- praxis dürfen keine Wettbewerbsnachteile für die deutsche Wirtschaft durch zusätzliche Regulierung entstehen. EU-Vorgaben sollten daher 1:1 umgesetzt, Abweichungen, die komplexe Zusatzbelastungen für Finanzdienstleister in Deutschland bedeuten, vermieden werden. Hierfür muss sich die hessische Landesregierung einsetzen. 63 Dauerhafte Absage an Finanztransakti- onssteuer erteilen Eine (teil-)europäische Finanztransaktionssteuer ist weder inhaltlich noch fiskalisch geboten. Vielmehr ist es mit Blick auf ein- schlägige Erfahrungen anderer Länder sehr wahrscheinlich, dass die Steuer die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllt, son- dern stattdessen große Kollateralschäden für die Beschäftigung am Finanzplatz sowie für die Unternehmensfinanzierung her- vorruft. Die hessische Landesregierung sollte daher ihre Einflussmöglichkeiten nutzen, um die zuletzt abgeebbte Diskussion über eine solche Steuer auch dauerhaft zu verhindern. 64 Auf IHK-Kompetenz bei Aufsicht über Fi- nanzanlagenvermitt- ler setzen Die hessische Landesregierung sollte im Bund darauf hinwirken, an der bewährten effizienten, kostengünstigen und bürokratie- armen Länderzuständigkeit der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f GewO – derzeit exekutiert durch IHKs oder Gewerbeämter – festzuhalten. Zudem sollte ernsthaft erwogen werden, bundesweit einheitlich auf die wirtschaftsnahe IHK- Kompetenz zu setzen und den IHKs durchgängig die Zuständigkeit für die Erlaubniserteilung für Immobilienmakler, 16 Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter nach § 34c GewO zu übertragen, wie es beispiels- weise in Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein der Fall ist 65 Förderinstrumenta- rium des Landes in der Außenwirtschaft weiterentwickeln Nach Auslaufen des Länderspezifischen Marktberatungsprogramms (LMH) Ende 2021 steht hessischen KMUs als Unterstüt- zung bei der Auslandsmarkterschließung aktuell noch das Hessische Auslandsmesseprogramm zur Verfügung, das die Beteili- gung an hessischen Auslandsmesseständen sowie Gruppen- und Einzelförderung umfasst. Gerade für KMUs können beglei- tende Fördermaßnahmen entscheidend sein, um Chancen im Auslandsgeschäft realisieren zu können. Das entsprechende Förderinstrumentarium sollte weiterentwickelt werden, etwa durch spezifische Angebote für junge Unternehmen / Start-ups. Besonderes Augenmerk sollte auf nutzerfreundliche Antrags- und Abwicklungsprozesse gelegt werden. 66 Politische Flankie- rung der Auslands- markterschließung ausweiten und schärfen Politisch flankierte Wirtschaftsdelegationsreisen bilden ein sinnvolles Instrument, um in ausgewählten Märkten, insbesondere außerhalb Europas, den Marktzugang für hessische Unternehmen zu unterstützen. Mit Nachlassen der Pandemie-bedingten Einschränkungen sollte dieses Instrument wieder verstärkt genutzt werden. Die Auswahl der Zielmärkte sollte sich dabei konse- quent an Marktpotential und Hebelwirkung politischer Flankierung orientieren sowie zu enge Branchenfestlegungen vermeiden. Erfolgsgeschichten beginnen und fortführen Nr. Forderung 67 Gründungsprozesse verschlanken Startups sind wichtig für die Innovation, tragen dazu bei, dass sich die Wirtschaft erneuert und generiert positive Arbeitsplatzef- fekte. Aktuell ist der Gründungswillige vor eine Vielzahl von verwaltungstechnischen Herausforderungen gestellt und auch die finanzielle Förderstruktur ist nicht selbsterklärend. Gründungsprozesse sollten verschlankt werden, Verwaltung sollte sich als Berater für Existenzgründer verstehen und erfolgversprechende Ansätze frühzeitig fördern, z. B. durch Bereitstellung von Risi- kokapital. 68 Bürokratie reduzie- ren - „Reallabor Nachfolge“ einrich- ten An vielen Stellen besteht der Eindruck, dass mehr Wirtschaftsdynamik durch in der Umsetzung unnötig aufwendige Gesetze verhindert wird. Alle gesetzlichen und verordneten Rahmenbedingungen sollten darauf hin überprüft und geändert werden, ob sie überhaupt erforderlich sind oder wie sie vereinfacht werden können. Dies trägt den begrenzten Ressourcen von Existenz- gründern, Unternehmensübernehmern und Mittelständlern Rechnung. Außerdem sollte das Land ein „Reallabor Nachfolge“ einrichten, indem der bestehende Regulierungsrahmen durch gezielte Anpassungen sowie Anwendungs- und Durchführungs- verordnungen so ausgestaltet wird, dass Betriebsübernahmen / Unternehmensnachfolgen in Hessen möglichst einfach stattfin- den können. Ziel muss es sein, Unternehmensnachfolgen auch durch den Wegfall bürokratischer Hürden zu erleichtern, denn durch die erfolgreiche Übernahme eines bestehenden Unternehmens können wertvolle Arbeitsplätze erhalten werden. 69 Beratungsförderung ausreichend budge- tieren In Hessen gibt es gute Instrumente der Beratungsförderung. Zuschüsse zu den Beratungskosten helfen kleinen und mittleren Unternehmen, rechtzeitig professionelle externe Unternehmensberatung einzukaufen. Die Förderquote muss wesentlich sein und mit der Honorarentwicklung mithalten. Es sollten ausreichend Mittel bereitstehen. 17 70 Förderinstrumenta- rium des Landes für Gründer und Nach- folger weiter ver- bessern Das Förderinstrumentarium des Landes für Gründer und Nachfolger sollte weiter verbessert werden: • Förderprogramme bündeln und Zugang über WI-Bank/Bürgschaftsbank sichern, damit Hausbanken nicht zum Gatekeeper für die Gründungsförderung werden. • Über die Förderung von Gründungen im Fintech- und nachhaltigen Bereich hinaus sollten auch für die Vielzahl der anderen Gründungen bessere Finanzierungsinstrumente erarbeitet werden. Dazu könnten ein Gründerstipendium wie auch attrak- tive Angebote für die Phase der zweiten Finanzierungsrunde gehören. Vor diesem Hintergrund sollte sich Hessen mit sei- nen guten (wenn auch verbesserungsfähigen) Rahmenbedingungen als Gründungsstandort stärker profilieren. • Mehr Risikokapital zur Verfügung stellen: Aufstockung der von der BMH Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH verwalteten Fonds, um Angebotslücken vor allem in der Wachstums- und Expansionsfinanzierung von Start-ups zu schließen. • VC-Kapital aktivieren: Entwickeln von Strukturen zur stärkeren Aktivierung von VC-Gesellschaften, um nachhaltig privates Beteiligungskapital anzureizen. • Das Land Hessen sollte die bestehenden Beratungsstrukturen für Start-ups überprüfen und in einem One-Stop-Shop bün- deln. Ziel ist eine Aufstellung, die Information und Vernetzung zu höchstmöglicher Effizienz führt und in der Marktentwick- lungen sowie förderwürdige Vorhaben rechtzeitig erkannt werden sowie Förderprodukte optimal darauf ausgerichtet werden können. Wichtig ist hierbei auch die internationale Wahrnehmbarkeit des VC-Standorts Hessen. 71 Wissenstransfer und Existenzgrün- dungen an Hoch- schulen stärken Insgesamt benötigen die Aspekte des Wissenstransfers und des Entrepreneurships einen höheren Stellenwert in den Leitbil- dern und Konzepten der Hochschulen (beispielsweise auch über Aufgreifen des Themas Gründung in der Lehre). Für eine er- folgreiche Umsetzung gilt es zudem, die Gründungsstrukturen in den Hochschulen noch stärker zu professionalisieren, zum Beispiel durch die Kooperation mit zentralen Einrichtungen der Gründungsberatung. 72 Mehr ökonomische Bildung in der Schule Die gesellschaftliche Wertschätzung des Unternehmertums kann die Gründungsdynamik wesentlich beeinflussen. Das Thema ökonomische Bildung sollte daher als besondere Bildungs- und Erziehungsaufgabe ins Schulgesetz aufgenommen werden. Know-how und Interesse am Unternehmertum erhöhen Gründungschancen, sind Basis für Gründungen mit Innovationspoten- zial, legen den Grundstein für Betriebsnachfolgen und sichern den Fachkräftenachwuchs. Ökonomische Bildung in der Schule kann außerdem zu einem realistischeren Unternehmerbild beitragen. 73 Digitale Transforma- tion unterstützen Digitalisierung ist für die hessische Wirtschaft ein wichtiges Thema. Neben der Erzeugung von Sichtbarkeit oder der Etablierung neuer Geschäftsmodelle können mit digitalen Strukturen, in Zeiten von enormem Fachkräftemangel, Betriebsabläufe optimiert werden. Unterstützungsprogramme zur Digitalisierung sollten fortgeführt und an den Bedarfen der Unternehmen orientiert aus- gebaut werden, um deren Zukunftsfähigkeit zu stärken. 18 Schnelles Internet - hessenweit Nr. Forderung 74 Genehmigungsver- fahren beschleuni- gen und digitalisie- ren Aktuell stockt der Breitband- und Mobilfunkausbau an den fehlenden Ausbaukapazitäten und den langen Genehmigungsverfah- ren. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die europäische Union die Aufgreifschwelle beim Breitbandausbau zum 1.1.2023 fallen lässt, und somit sehr viele Kommunen in Deutschland miteinander um die Kapazitäten konkurrieren werden, ist es umso wichtiger, dass aus Sicht des Landes und der Kommunen keine weiteren Hürden für den Ausbau bestehen sollten. Die neue Landesregierung ist deshalb aufgefordert, die konsequente Digitalisierung wie das Tool GigaMaP voranzutreiben. Zudem wäre zu überlegen, ob man durch Erfahrungsaustausche insbesondere im Bereich der alternativen Ausbauverfahrens die Kommu- nen bei der Beschleunigung der Genehmigungsverfahren unterstützen könnte. 75 5G-Maßnahmen evaluieren Der 5G-Standard hat viele Kritiker hervorgebracht, die sich mit den bisherigen Bewerbungsmaßnahmen nicht überzeugen lie- ßen. Daher ist es absolut notwendig, die bisherigen Kommunikationsmaßnahmen zu evaluieren und gegebenenfalls neue For- mate zu entwickeln. 76 Unterstützung beim Aufbau von 5G Net- zen Das Land unterstützt und fördert innovative 5G-Konzepte durch Aufbau von Testumgebungen und 5G-Förderungen für KMU. 77 Voucher-System etablieren Es gibt immer noch Unternehmen, die für ausbauende Unternehmen nicht interessant sind, weil sie sich z. B. in Randlage be- finden. Oftmals wird ihnen mitgeteilt, dass sie nur gegen eine hohe Selbstbeteiligung ausgebaut werden können. Für solche Fälle sollte das Land ein Vouchersystem entwickeln, um auch diese Unternehmen zu unterstützen. Mit diesen Gutscheinen können Unternehmen gezielt gefördert werden. 78 Kommunale und re- gionale Masterpläne entwickeln Kommunale und regionale Masterpläne (z. B. die Gigabit-Region Frankfurt Rhein-Main) könnten mit Unterstützung von Bund und Ländern entwickelt werden; Ausschreibung der Ausbauvorhaben über Kommunen. Fördermittel sollten nur da eingesetzt werden, wo es keinen marktwirtschaftlichen Wettbewerb gibt. 79 Mobilfunkinfrastruk- tur verbessern Die öffentliche Hand stellt vielfältige Standorte für den Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur zu angemessenen Preisen zur Verfü- gung. 5G-Masten bedürfen kürzere Abstände im städtischen Bereich als 4G-Masten, so dass mehr Standorte erforderlich sind. 19 III. Nachhaltigkeit Hessens Wirtschaft sieht Nachhaltigkeit als ein Selbstverständnis und ist bereit sich der Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft mit neuen und ver- änderten Geschäftsmodellen zu stellen. Damit Hessen als Wirtschaftsstandort attraktiv bleibt, benötigt die Wirtschaft eine sichere, bezahlbare und umweltverträg- liche Energieversorgung.6 Für eine erfolgreiche nachhaltige/zukunftsfähige Ausgestaltung muss die Landesregierung einen verlässlichen regulatorischen Rah- men schaffen, die die Wirtschaft fördert und nicht durch unverhältnismäßige bürokratische Hürden hemmt. Für eine Trendwende benötigt Hessens Wirtschaft u. a. ➢ Beschleunigung bei Genehmigungsverfahren für den Ausbau erneuerbarer Energien ➢ Mehr Flächen für die Wind- und Solarenergienutzung ➢ Spielräume für KMU-Finanzierung erhalten Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben Nr. Forderung 80 Hessische Wirt- schaft auf den Weg zur Klimaneutralität unterstützen Das produzierende Gewerbe und die Industrie sind bedeutende Treiber bei der Innovation von umwelt- und klimafreundlichen sowie energieeffizienten Produkten und Maßnahmen. Um die Klimaneutralität ihrer Betriebe zu erreichen, ist es jedoch erfor- derlich, dass der Markt eine ausreichende Menge an CO2-freiem Strom sowie Substituierungen von Heiz- und Kraftstoffanwen- dungen zur Verfügung stellt. Die hessischen Betriebe verfolgen unterschiedliche technologische Ansätze, wie sie CO2 einspa- ren können. Diese Ansätze bedürfen oftmals einer Genehmigung, die zügig erteilt werden sollte. Das Land sollte daher eine Taskforce einrichten, die die regionalen Genehmigungsverfahren fachkundig unterstützt. So soll ein schnellerer Markteinsatz innovativer CO2-armer Lösungen ermöglicht werden. 81 Mehr Flächen für Wind- und Solar- energienutzung be- reitstellen Wirtschaftsunternehmen benötigen eine gesicherte Stromversorgung. Aktuelle Ereignisse und zukünftige Ziele hinsichtlich des Green Deals verstärken den Bedarf an regenerativen Energien. Solaranlagenfelder sowie Windkraftanlagen können einen wich- tigen Versorgungsbeitrag leisten. Es gilt dafür deutlich mehr Flächen - und nach dem Aspekt der Windhöffigkeit - als in der Ver- gangenheit auszuweisen und Genehmigungsverfahren drastisch zu beschleunigen. Die Landesregierung sollte dafür im Lan- desentwicklungsplan (Kapitel Erneuerbare Energien) die Grundlagen schaffen. Gleichzeitig dürfen Flächen für Wind- und Solar- energienutzung andere Flächenentwicklungen (für Wohnen und Gewerbe) nicht behindern bzw. es darf keine direkte Konkur- renz um Flächen entstehen. 82 Repowering landes- weit ermöglichen Bedingt durch den Atom- und Kohlausstieg werden bundesweit 42,6 GW an Erzeugungskapazität für Strom bis 2030 wegfallen. Zur Sicherstellung einer klimaneutralen Stromversorgung sollte, neben dem Ausbau in den Windvorrangflächen, ein Repowering außerhalb der Vorrangflächen ermöglicht werden. Derzeit befinden sich nur 42 Prozent der Bestandsanlagen in den 2 Prozent der Hessischen Windvorranggebieten. Bei diesen Anlagen ist ein Repowering zur Erhöhung des Wirkungsgrades planungsrechtlich nicht möglich. 20 83 Wasserstoffstrate- gie umsetzen Der Einsatz CO2-neutraler und CO2-armer Gase ist zur Erreichung der ambitionierten Klimaschutzziele notwendig. Wasserstoff kann aufgrund seiner vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten eine zentrale Rolle spielen. Wasserstoff wird perspektivisch im Wärmesektor Erdgas und Strom und im Verkehr flüssige Kraftstoffe und Batterien ersetzen können. Übergangsweise sollten daher Wasserstoffverbraucher auch mit konventionell bzw. CO2-arm erzeugtem Wasserstoff versorgt werden können. Dies würde eine schnellere Markteinführung des Energieträgers und Ausgangsstoffs unterstützen. Andere Bundesländer engagieren sich schon länger aktiv beim Thema Wasserstoff und werben gezielt mit nachhaltiger Energieversorgung um Investoren. Hes- sen darf nicht hinter anderen Bundesländern zurückbleiben und damit die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Hessen gefähr- den. 84 Versorgungssicher- heit für den Mittel- stand sicherstellen und Energiepreise stabilisieren Energiepolitik ist Wirtschaftspolitik. Damit Hessen als Wirtschaftsstandort attraktiv bleibt, benötigt die Wirtschaft eine sichere, bezahlbare und umweltverträgliche Energieversorgung. Die Transformation hin zu einer CO2-armen Wirtschaft erfordert be- trächtliche Investitionen, insbesondere für den Ausbau der erneuerbaren Energien, der Netze und der gesamten Energieinfra- struktur. Die Kosten werden über das bislang bereits erreichte hohe Niveau hinaus beträchtlich zunehmen. Eine besondere Herausforderung für die Landespolitik wird daher der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der hessischen Wirtschaft sein. Innerhalb der EU zahlen gewerbliche Verbraucher und der Großteil mittelständischer Industriebetriebe in Deutschland u.a. die höchsten Strompreise und den höchsten Anteil staatlich induzierter Preisbestandteile. Um eine weitere Verschlechterung der Marktsitua- tion durch weiter steigende Energiekosten zu vermeiden, ist die Landesregierung gefordert, sich auf Bundesebene für eine Sta- bilisierung der Energiepreise7 einzusetzen. 85 Schneller planen und genehmigen Langwierige Genehmigungsprozesse sind ein Hemmnis für Hessens Transformation hin zur Klimaneutralität und einer nachhal- tigen Wirtschaft. Planungs- und Genehmigungsverfahren im Bereich der Energieinfrastruktur müssen beschleunigt und verein- facht werden. Dies kann geschehen durch: ▪ Planungskapazitäten bereitstellen ▪ Digitale Lösungen konsequent weiterentwickeln und einsetzen ▪ Öffentlichkeitsbeteiligung optimieren und auch außerhalb des Planrechtsverfahrens umsetzen ▪ Verbandsklagerecht nur betroffenen Parteien einräumen ▪ Instanzenverkürzung und Regeldauer bei Gerichtsverfahren ▪ Taskforces für eilbedürftige Infrastrukturen einsetzen Rahmenbedingungen für einen nachhaltigen Wirtschaftsstandort Hessen schaffen Nr. Forderung 86 Sustainable Fi- nance: Spielräume für KMU-Finanzie- rung erhalten Das Dickicht bereits umgesetzter und noch in der Diskussion befindlicher EU-Regulierungsmaßnahmen – nicht zuletzt im Kom- plex „Sustainable Finance" und EU-Taxonomie-Verordnung – wirkt sich hemmend auf die Geschäftstätigkeit in der Realwirt- schaft aus und engt zunehmend Spielräume der Unternehmensfinanzierung ein. Sustainable Finance muss sicherstellen, dass der ökologische Umbau der Wirtschaft kreditfinanziert organisiert werden kann Die hessische Landesregierung sollte ihre Ein- flussmöglichkeiten nutzen, um hier im Sinne der mittelständischen Wirtschaft gegenzusteuern. Es gilt, die Fähigkeit des 21 Mittelstandes zu Investitionen – nicht nur in solche, die die ESG-konforme Transformation der Betriebe vorantreiben – zu be- wahren. Neue bürokratische Anforderungen und Berichtspflichten für kleine und mittlere Unternehmen müssen unterbleiben - oder deren Ausmaß zumindest in einem angemessenen größenproportionalen Rahmen gehalten werden. Die Finanzmarktpoli- tik darf in diesem Kontext generell nicht als Vehikel zur Verwirklichung ökologischer oder sozialpolitischer Zielsetzungen heran- gezogen werden. 87 ÖPNV stärken Der ÖPNV ist für viele Berufspendler unverzichtbar. Er entlastet den Straßenverkehr und kann einen entscheidenden Beitrag zur Dekarbonisierung leisten. Die Finanzierung des ÖPNV durch Bund, Länder und Kommunen sollte auskömmlich sein. Das Land sollte über die Regionalisierungsmittel hinaus stärker Maßnahmen für Investitionen und Betrieb im ÖPNV fördern und sich für eine solide Finanzierung über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz stark machen. Die hessischen Unternehmen leis- ten durch die Einführung von Jobtickets und durch Investitionen in nachhaltige und saubere Mobilitätsformen bereits einen gro- ßen Beitrag zur Finanzierung des ÖPNV und zur umweltfreundlichen Verlagerung von Verkehren. 88 Klimaneutrale Kraft- stoffe für die Logis- tik und den Luftver- kehr Für Flugzeuge und schwere Nutzfahrzeuge ist die Nutzung batterieelektrischer Mobilität mittelfristig nur für einzelne Szenarien denkbar. Die Förderung und Entwicklung von klimaneutralen Kraftstoffen sollte für die Logistikbranche daher vorangetrieben werden. Eine Forschungsförderung für die Weiterentwicklung im Anlagenbau für Wasserstoff-Tankinfrastruktur kann die Markt- reife des Kraftstoffes beschleunigen und die Nutzung in der Logistikbranche voranbringen. 89 Industrie- und Ge- werbegebiete zu- kunftsfähig (wei- ter)entwickeln und resilient gestalten Städtebauliche Fehlentwicklungen in Form von mangelnder Aufenthaltsqualität, Defizite in der Verkehrserschließung und ein- dringende Wohnnutzung führen dazu, dass Funktion und Aufgabe der Gewerbegebiete verloren gegangen sind. Industrie- und Gewerbegebiete bedürfen einer Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels. Hitze und auch Starkregenereignisse tref- fen Gewerbestandorte aufgrund der hohen Versiegelung besonders stark. Industrie- und Gewerbegebiete zukunftsfähig (wei- ter)entwickeln und resilient gestalten. Die Kommunen sollten vom Land bei dieser Aufgabe unterstützt werden. 90 Gleichstellung von Recyclingbaustof- fen und Naturmate- rialien Die Schonung von Ressourcen ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachhaltigkeit und wird im Sinne des Klimaschutzes eine zentrale wirtschafts- und umweltpolitische Rolle einnehmen. Im Hinblick auf die steigenden Kosten bei der Ablagerung und Ent- sorgung von Erdaushub und Baustoffen sowie den dramatisch abnehmenden Deponiekapazitäten in Hessen gilt es Recycling- baustoffe gezielt zu fördern. Bereits heute können mittels geeigneter Recyclinganlagen mineralischen Bau- und Abbruchabfälle zu hochwertigen Rezyklaten aufgearbeitet und dem Wirtschaftskreislauf wieder zugeführt werden. Mit der hochwertigen Aufar- beitung der Bau- und Abrissabfälle werden sowohl die Deponien entlastet als die Nutzung von Rohstoffen erheblich reduziert. Die zukünftige Landesregierung sollte sich deshalb dafür einsetzen, dass bei der Ausschreibung von Bauprojekten (sowohl im Tief-, als auch im Hochbau) eine Gleichstellung von RC-Baustoffen gewährleistet und somit die Nutzung von Rohstoffen erheb- lich vorangetrieben wird. 91 Heimische Rohstoff- gewinnung stärken Um eine ausreichende Versorgung mit heimischen Rohstoffen8 für Wirtschaft und Gesellschaft sicherzustellen, bedarf es einer Aktualisierung des bestehenden Rohstoffsicherungskonzeptes, um eine strategische Sicherung der Rohstoffe auf Landesebene zu gewährleisten. Wichtig ist hierbei ein Kommittent zwischen den Akteuren herzustellen, Planungssicherheit für Unternehmen der Rohstoffindustrie zu bieten, Flächen für den Abbau von Rohstoffen langfristig zu sichern und zu ermöglichen sowie die Komplexität und Dauer der Genehmigungsverfahren zu reduzieren. 22 92 Zirkuläre Wirtschaft sollte auch in Hes- sen eine Rolle spie- len Stoffkreisläufe zu schließen ist ein zentraler Schlüssel für nachhaltiges Wirtschaften und damit auch für das Erreichen der Kli- maziele. Der Standort Hessen hat aufgrund seiner hohen technologischen Kompetenz enormes Potenzial, zum Leitanbieter neuer Technologien zu werden, die eine wirtschaftlich sinnvolle Wiederverwertung eingesetzter Rohstoffe ermöglichen und da- bei die Abhängigkeit von Rohstoffeinfuhren zu reduzieren. Das Konzept der Ressourcenstrategie Hessen findet in der Praxis kaum Beachtung. Ziel muss es sein, den Einsatz von Primärrohstoffen zu reduzieren und gleichzeitig Potenziale bei der Wie- derverwertung von Produktionsabfällen auszubauen, zum Beispiel durch die Festlegung der Gleichwertigkeit zu Produkten aus Rohstoffen. Die dazu notwendigen Maßnahmen sind mit den verschiedenen Akteuren zu entwickeln. 23 *Die Vollversammlung der IHK Kassel-Marburg hat am 9. März 2023 Ergänzungen beschlossen: 1 werden Zwischen den Forderungen 9 und 10 wurde nachfolgende Forderung ergänzt: Landesprogramme zur Bewerbung der dualen Ausbildung Zur Verfügungstellung leistungsfähiger und zielorientierter Landesprogramme zur Bewerbung der dualen Ausbildung. Zwischen den Forderungen 15 und 16 wurde nachfolgende Forderung ergänzt: Entbürokratisierung und Digitalisie- rung als wichtiger Beitrag zur Fach- kräftesicherung Grundsätzlich zahlen auch Entbürokratisierung und Digitalisierung auf die Fachkräftesicherung ein. Je weniger Bürokratie entsteht oder je mehr Bürokratie abgebaut wird, desto geringer fällt der Stellenaufwuchs im öffentlichen Sektor aus, der inzwischen als relevanter Konkurrent der Privatwirtschaft um Fachkräfte anzusehen ist. 2 zu 3 Denkbar wäre auch die Einrichtung einer Clearingstelle Mittelstand, die Landesgesetze im Entstehungsprozess auf ihre KMU-Tauglichkeit hin überprüft. In anderen Bundeslän- dern bestehen solche Clearingstellen bereits. Zwischen den Forderungen 37 und 38 wurde nachfolgende Forderung ergänzt: ÖPNV-Struktur im länd- lichen Raum verbes- sern Aufgrund der vergleichsweisen großen Defizite sollte die ÖPNV-Struktur insbesondere im ländlichen Raum verbessert werden. Hierzu zählen die Einrichtung weiterer Bus- und Bahnlinien, die Erhöhung der Taktraten und eine Stärkung der Angebote an den Tagesrandzei- ten. Zur Stärkung des ÖPNV-Angebots zählt auch die Verbesserung bundesländerüberschreitender Verbindungen und Verkehrswege. 4 , dabei 5 attraktivieren 6 Die IHK Kassel-Marburg verweist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf ihre Resolution zur Energiekrise vom 7. Dezember 2022. 7 sowie für eine Ausweitung und Verbreiterung des Energieangebots 8 – dazu zählt auch der Rohstoff Holz und die Leistungsfähigkeit des Wirtschaftswaldes –
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