Beide Verordnungen dienen der Umsetzung der Europäischen Einwegkunststoffrichtlinie. Ziel der Regelungen ist die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt. Dazu werden bestimmte Einwegkunststoffprodukte verboten, andere sind entsprechend als solche zu kennzeichnen. Die Details zu den beiden Regelungen haben wir für Sie in einem Merkblatt zusammengefasst.
HOF-Formulare IHK Offenbach am Main Formular – Antrag auf Eintragung von mitwirkenden Arbeitnehmer/innen in das Vermittlerregister Stand: 2014 1 / 3 (Absender) PLZ Ort Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main Recht und Steuern Frankfurter Str. 90 63067 Offenbach am Main ANTRAG AUF EINTRGAUNG VON BEI DER BERATUNG UND VERMITTLUNG MITWIRKENDEN ARBEITNEHMERN/INNEN IN DAS VERMITTLERREGISTER 1. Unternehmen: Registernummer: IHK Ident-Nr. (soweit vorhanden) Ggf. Unternehmensbezeichnung: Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform: Registergericht und –nummer: Straße, Hausnummer der Hauptniederlassung: PLZ, Ort: Telefon, Telefax, E-Mail 2. Arbeitnehmer/innen: Familienname: Vorname/n (Rufname unterstreichen): Geburtsdatum: Geburtsort: HOF-Formulare IHK Offenbach am Main Formular – Antrag auf Eintragung von mitwirkenden Arbeitnehmer/innen in das Vermittlerregister Stand: 2014 2 / 3 Bitte beachten Sie: Eine Eintragung kann nur erfolgen, wenn die datenschutzrechtliche Einwilligung des/der Betroffenen vorliegt (Anlage). Familienname: Vorname/n (Rufname unterstreichen): Geburtsdatum: Geburtsort: Ort, Datum: Unterschrift des Antragstellers: FAV-Formulare Formular – Antrag auf Eintragung von mitwirkenden Arbeitnehmer/innen in das Vermittlerregister Stand: 2012 3 / 3 ANLAGE: Datenschutzrechtliche Einverständniserklärung des Arbeitsnehmers/der Arbeitnehmerin: (von jeder unter Ziff. 2. benannten Person gesondert auszufüllen.) Hiermit erkläre ich Familienname, Vorname: Geburtsdatum: mein Einverständnis, dass meine oben stehenden persönlichen Daten (Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort) schriftlich und/oder in elektronische Form an die Registerbehörde nach § 11a GewO weiterleitet: IHK Des Weiteren bin ich damit einverstanden, dass diese Daten im Vermittlerregister gespeichert werden und dass mein Familienname und mein Vorname im Vermittlerregister über das Internet öffentlich einsehbar sind. Diese Einwilligung kann durch mich jederzeit widerrufen werden. Ort, Datum: Unterschrift des Arbeitnehmers: Registernummer: IHK IdentNr soweit vorhanden: Ggf Unternehmensbezeichnung: Im Handels Genossenschafts oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform: Registergericht und nummer: Straße Hausnummer der Hauptniederlassung: PLZ Ort: Telefon Telefax EMail: Familienname: Vornamen Rufname unterstreichen: Geburtsdatum: Geburtsort: Familienname_2: Vornamen Rufname unterstreichen_2: Geburtsdatum_2: Geburtsort_2: Familienname Vorname: Geburtsdatum_3: IHK: Text10: Text11: Text12: Text13: Text14:
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Am 20. Mai 2026 haben sich Rat und Europäisches Parlament vorläufig auf zwei Verordnungen zur Umsetzung der zollbezogenen Bestandteile des Handelsabkommens zwischen den USA und der EU geeinigt. Ziel ist die Stärkung stabiler und planbarer transatlantischer Handelsbeziehungen bei gleichzeitiger Wahrung der handelspolitischen Handlungsfähigkeit der EU. Kern der Einigung ist der weitere Abbau von Zöllen auf US‑Industriegüter sowie ein verbesserter Marktzugang, unter anderem durch Zollkontingente und reduzierte Zollsätze für ausgewählte Meereserzeugnisse und nicht sensible Agrargüter. Zur Absicherung europäischer Interessen enthält das Regelwerk einen ausgeprägten Schutzmechanismus. Die Europäische Kommission kann bei drohenden oder tatsächlichen Marktstörungen infolge erheblich steigender Importe Untersuchungen einleiten und Maßnahmen – bis hin zur Aussetzung der Regelung – ergreifen. Auch bei Verstößen der USA gegen vereinbarte Verpflichtungen oder bei handelsverzerrenden Maßnahmen stehen der Kommission erweiterte Eingriffsbefugnisse zur Verfügung. Zudem können EU-seitige Zugeständnisse im Bereich Stahl und Aluminium ausgesetzt werden, sofern die USA bis zum 31.12.2026 weiterhin einen Zollsatz von über 15 % auf aus der EU importierte Stahl- und Aluminiumderivate anwenden. Die Verordnungen sind zeitlich befristet und laufen – vorbehaltlich weiterer Beschlüsse – Ende 2029 aus (Sunset-Klausel). Flankierend ist eine engmaschige Überwachung der Auswirkungen der Handelsliberalisierungsmaßnahmen vorgesehen: Die Kommission berichtet regelmäßig über Entwicklungen der Handelsströme und -volumina und legt vor Ablauf eine umfassende Evaluierung vor, insbesondere mit Blick auf Auswirkungen auf KMU. Nach technischer Finalisierung müssen die Rechtsakte noch formell verabschiedet werden. Ihr Inkrafttreten erfolgt unmittelbar nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU. Weitere Informationen hat der Europäische Rat in seiner Pressemeldung herausgegeben.
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