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Einwegkunststoffverbot tritt in Kraft


Am 3. Juli 2021 treten die Einwegkunststoffverbotsverordnung sowie die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung in Kraft.

Beide Verordnungen dienen der Umsetzung der Europäischen Einwegkunststoffrichtlinie. Ziel der Regelungen ist die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt. Dazu werden bestimmte Einwegkunststoffprodukte verboten, andere sind entsprechend als solche zu kennzeichnen.
Die Details zu den beiden Regelungen haben wir für Sie in einem Merkblatt zusammengefasst.

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