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Am 10. März 2026 durfte unser Netzwerk Zoll@work zu Gast bei DuPont de Nemours (Deutschland) GmbH in Neu‑Isenburg sein – herzlichen Dank für die offene Gastfreundschaft und den wertvollen Austausch! Michael Louis Weber , Technical Service Leader EMEA & Site Manager, eröffnete das Treffen mit einer spannenden Unternehmensvorstellung und gab beeindruckende Einblicke in die Arbeit von DuPont. Besonders die Bedeutung innovativer Spezialmaterialien für Schlüsselindustrien wurde deutlich. Anschließend beleuchtete Rechtsanwalt Dirk Hagemann die Abgrenzung zwischen Ausfuhrverantwortlichen und Exportkontrollbeauftragten – inklusive Rollen, Pflichten und Haftungsrisiken. Ein hochrelevantes Thema, das bei vielen Mitgliedern auf großes Interesse gestoßen ist und wichtige Denkanstöße bot. Im Anschluss entwickelte sich ein offener, konstruktiver Austausch zu aktuellen Fragen der Zoll‑ und Außenwirtschaftspraxis – genau die Art von Dialog, die dieses Netzwerk so wertvoll macht. Ein Netzwerk, das verbindet Zoll@work steht für vertrauensvollen, fachlichen Austausch, gegenseitiges Lernen und echte Vernetzung – und genau das haben wir bei diesem Treffen erneut erlebt. Ein herzliches Dankeschön an alle Teilnehmenden für eure engagierten Beiträge, eure Expertise und die inspirierenden Gespräche. Wir freuen uns schon jetzt auf unser nächstes Treffen und die vielen Impulse, die wir gemeinsam setzen werden! Suchen auch Sie den Erfahrungsaustausch mit Praxiserfahrenen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht? Dann bietet das Netzwerk Zoll@work Ihnen eine gewinnbringende Plattform. ▶️ Jetzt mehr erfahren!
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Die wichtigsten Beschlüsse im Überblick: Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Zahl der Infektionen steigen wird. Wichtig ist daher, dass Betriebe der kritischen Infrastruktur – wie beispielsweise Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste – die Versorgung auch dann gewährleisten können, wenn viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausfallen. Daher werden diese Betriebe aufgefordert, ihre Pandemiepläne zu prüfen und zu aktualisieren. Die harten Beschränkungen für Ungeimpfte bleiben. Es bleibt bei 3G am Arbeitsplatz und im Öffentlichen Nahverkehr, 2G bei Kultur- und Freizeitgestaltung (beispielsweise Kinos, Theater, Gaststätten) sowie bei Einzelhandel mit Ausnahme von Geschäften des täglichen Bedarfs . Je nach regionalem Infektionsgeschehens kann für Geimpfte und Genese auch noch ein Test notwendig sein, also 2G+. Für private Treffen, ob drinnen oder draußen, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, gilt weiterhin: Es dürfen sich lediglich die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Wenn alle geimpft oder genesen sind, gilt ab spätestens 28. Dezember, dass sich maximal zehn Personen treffen können. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit. Überregionale Großveranstaltungen wie Fußballspiele finden spätestens ab dem 28. Dezember 2021 ohne Zuschauer statt. Spätestens ab diesem Zeitpunkt werden in den Ländern, deren Landesparlamente eine epidemische Lage festgestellt haben, Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen, Tanzveranstaltungen verboten. Mit der Überbrückungshilfe IV stehen für die von den Corona-Schutzmaßnahmen betroffenen Unternehmen auch weiterhin finanzielle Unterstützungen zur Verfügung. Um die Krankenhäuser zu entlasten, haben Bund und Länder schon vor einiger Zeit beschlossen, dass der Verkauf von Feuerwerkskörpern zu Silvester verboten wird. Gleichzeitig wird ein Verbot von Ansammlungen und Versammlungen an Silvester und Neujahr gelten. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der Bundesregierung sowie in der Pressemitteilung der Landesregierung . In Hessen werden die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 21. Dezember 2021 nach Diskussion im Corona-Kabinett, welches am 22. Dezember getagt hat, umgesetzt. Ab 28.12.2021 treten die neuen Maßnahmen auch in Hessen in Kraft. Die noch anzupassende Coronavirusschutz-Verordnung soll dann bis zum 13.01.2022 gelten. Am 7. Januar 2022 werden Bund und Länder erneut zu Beratungen zusammenkommen. Zum Corona-Virus: Alle Informationen, Hilfen und individuelle Beratung für Ihr Unternehmen finden Sie aufbereitet auf unserer Website .
Peter Sülzen Nachhaltigkeit + 49 69 8207–244 E-Mail schreiben