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Newsletter International November 2026

Inhaltsverzeichnis

Exportpreis Hessen 2027

Allgemein

  • Umfrage zu Nullbescheidsanträgen und Vorlageverfahren in der Exportkontrolle
  • HS 2033: Ihre Vorschläge für Änderungen

  • EU hat die FAQs zu CBAM aktualisiert

  • CBAM: Aktuelle Hinweise für Einführer

  • Runde 27-7 -Zollaussetzungen, Zollkontingente

  • ATLAS-ZELOS in der Einfuhr ab dem 1. Februar 2028 verpflichtend

  • ATLAS-Ausfuhr - Zentrale Zollabwicklung

  • ATLAS-Einfuhr: Y-Codierungen bei der Einfuhr von Stahlerzeugnissen
  • ATLAS-Einfuhr: Warenverkehr mit der Republik Armenien
  • ATLAS–Einfuhr: Schutzzölle auf bestimmte kornorientierte flachgewalzte Erzeugnisse aus Silicium-Elektrostahl – Workaround

Länder

  • EU/China - Neue Signale für den bilateralen Handel

  • EU/Andorra/San Marino - Assozierungsabkommen
  • EU/Türkei – Fortschritte beim Abbau von Handelshemmnissen

  • EU - Embargomaßnahmen

  • EU - Antidumpingmaßnahmen

  • Frankreich - Neue EPR-Pflichten für industrielle und gewerbliche Verpackungen: Tarife 2027 jetzt verfügbar

  • Indien - Antidumpingverfahen und -zölle

  • USA - Antidumpinguntersuchung bei Blöcken aus geschmiedetem Stahl

Messen und Veranstaltungen

  • Reform des Unionszollkodex (UZK) am 16. November oder 27. November oder 14. Dezember 2026

  • Nordics go Germany - Digital Resilience am 19. November 2026 in Frankfurt

  • CBAM-Zertifikate in der Praxis am 26. November 2026

  • Energie-Geschäftsreise im Februar 2027 nach Paris

  • SPS Italia 2027 – mit Hessen auf den italienischen Markt

Enterprise Europe Network (EEN)

  • Geschäftspartner im Ausland gesucht?

Veröffentlichungen

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Auslandshandelskammer

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Ihr Kontakt

Impressum

Von Hessen in die Welt: Bewerbungsstart am 1. November 2026

Exportpreis Hessen 2027


Hessische Unternehmen sind weltweit aktiv – mit starken Ideen, überzeugenden Produkten und Dienstleistungen sowie dem Mut, neue Märkte zu erschließen. Der Exportpreis Hessen rückt diese internationalen Erfolgsgeschichten ins Rampenlicht.

Ihr Unternehmen hat sich auf internationalen Märkten etabliert oder ist mit einer besonderen Idee im Ausland erfolgreich? Sie haben Herausforderungen im Export gemeistert und neue Wege gefunden, um Kundinnen und Kunden weltweit zu erreichen? Dann erzählen Sie uns Ihre Geschichte!

Am 1. November 2026 beginnt die Bewerbungsphase für den Exportpreis Hessen. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre internationalen Erfolge einem breiten Publikum vorzustellen und das Engagement der Menschen sichtbar zu machen, die dahinterstehen. Zeigen Sie, wie Ihr Unternehmen aus Hessen heraus weltweit etwas bewegt.

Machen Sie Ihre Erfolgsgeschichte zum nächsten Aushängeschild für Hessen! www.exportpreis-hessen.de.


Allgemein

Umfrage zu Nullbescheidsanträgen und Vorlageverfahren in der Exportkontrolle

DIHK und BDI führen gemeinsam eine ⇒ Umfragezu den Erfahrungen von Unternehmen bei der Beantragung von Nullbescheiden und den Bearbeitungszeiten bei Ausfuhranträgen durch. Erfasst werden derzeit anhängige oder kürzlich abgeschlossene Verfahren.

Ziel ist es, ein möglichst aussagekräftiges Bild aus der Unternehmenspraxis zu erhalten. Die Ergebnisse sollen in den weiteren Austausch mit den zuständigen Behörden und Ministerien einfließen.

Die Teilnahme dauert etwa drei bis fünf Minuten und ist bis zum 13. November 2026 möglich.


HS 2033: Ihre Vorschläge für Änderungen

Die Überarbeitung des Harmonisierten Systems (HS) für die Ausgabe 2033 läuft. Unternehmen können frühzeitig Vorschläge für notwendige Anpassungen einbringen. Die Internationale Handelskammer (ICC) bittet um Rückmeldungen an Huidi Feng: huidi.feng(at)iccwbo.org bis zum 9. November 2026.

Gesucht werden insbesondere Hinweise zu:

  • notwendigen Änderungen bestehender HS-Positionen, Unterpositionen oder Anmerkungen,
  • möglichen neuen Unterpositionen zur besseren Produktabgrenzung,
  • Problemen, Unklarheiten oder Lücken bei der Einreihung von Waren,
  • weiteren Themen, die für die künftige Entwicklung des HS relevant sind.

Warum eine frühzeitige Rückmeldung wichtig ist:
Änderungsvorschläge durchlaufen mehrere Beratungsrunden. Nach der Sitzung des zuständigen WCO-Unterausschusses vom 16. bis 27. November 2026 stehen nur noch sechs weitere Sitzungen für die Beratung zum HS 2033 zur Verfügung.

Vorschläge sollten möglichst die betroffenen HS-Positionen, eine Beschreibung des Produkts bzw. Einreihungsproblems sowie die gewünschte Änderung mit Begründung enthalten. Ergänzende Beispiele, Produktspezifikationen oder Handelsdaten können beigefügt werden. (DIHK)


EU hat die FAQs zu CBAM aktualisiert

Die EU hat ihre FAQs zu CBAM umfassend überarbeitet und im Oktober 2026 nochmals aktualisiert. Wesentliche Ergänzungen betreffen die Regelphase ab 2026, die Verifizierung der Emissionsdaten, die Behandlung von Rückwaren und Veredelungsverkehren sowie die Abgrenzung relevanter Produktionsschritte bei Stahl- und Aluminiumerzeugnissen. (Quelle: IHK)


CBAM: Aktuelle Hinweise für Einführer

Für Unternehmen, die CBAM-Waren importieren, gibt es wichtige Neuerungen und Klarstellungen, die die DEHSt in ihrem Newsletter vom 12. Oktober 2026 veröffentlicht hat. Sie betreffen insbesondere die Verwendung der TARIC-Unterlagencodierungen, neue Codes für den Zementsektor, korrigierte CBAM-Standardwerte sowie neue Leitfäden der Europäischen Kommission.

TARIC-Codes richtig verwenden

Bei der Einfuhr von CBAM-Waren ist die korrekte TARIC-Unterlagencodierung entscheidend. Sofern keine Ausnahme greift, benötigen Einführer grundsätzlich eine Zulassung als CBAM-Anmelder oder einen rechtzeitig gestellten Zulassungsantrag bis zum 31.03.2026.

  • Y128: für bereits zugelassene CBAM-Anmelder. In der Zollanmeldung ist zusätzlich die CBAM-Kontonummer anzugeben.
  • Y238: für Einführer, die ihren Zulassungsantrag bis zum 31. März 2026 gestellt haben, aber noch nicht zugelassen sind. Der Code kann derzeit bis zum 31. Dezember 2026 zusammen mit der Antragsreferenznummer verwendet werden.
  • Y137: für Einfuhren, die unter die De-minimis-Regelung fallen. Maßgeblich ist ein kumulierter Schwellenwert von weniger als 50 Tonnen CBAM-Waren pro Kalenderjahr und EORI-Nummer. Wird der Schwellenwert überschritten beziehungsweise ist eine Überschreitung absehbar, darf Y137 nicht mehr verwendet werden. In diesen Fällen greift die Regelung für die Unterlagencodierung Y128 oder Y238.
  • Y195: neuer Code für bestimmte Stromeinfuhren über die explizite Kapazitätsvergabe. Für diese Einführer gelten besondere Regelungen für die Zulassung und die Übermittlung von Informationen über das CBAM-Register.
  • Y135: betrifft die eng begrenzte CBAM-Ausnahme für Waren, die im Rahmen militärischer Aktivitäten befördert oder verwendet werden. Der normale Verkauf von Handelswaren an EU-Streitkräfte fällt nicht automatisch unter diese Ausnahme.

Besonders relevant ist die richtige Zuordnung bei indirekter Zollvertretung: Die in der Zollanmeldung angegebene CBAM-Kontonummer beziehungsweise Antragsreferenznummer bestimmt, wer die CBAM-Pflichten übernimmt. Übernimmt der indirekte Zollvertreter diese Pflichten, muss er seine eigene Nummer angeben. Andernfalls ist die Nummer des vertretenen Einführers zu verwenden.

Neue TARIC-Codes für Zement

Für Zementklinker und hydraulische Zemente wurde die TARIC-Systematik stärker differenziert. Seit 1. Januar 2026 wird zwischen weißem und sonstigem Klinker sowie weißem und sonstigem hydraulischem Zement unterschieden:

  • 2523 10 00 10: weißer Klinker
  • 2523 10 00 90: sonstiger Klinker, einschließlich Grauklinker
  • 2523 90 00 10: weißer hydraulischer Zement
  • 2523 90 00 90: sonstige hydraulische Zemente

Die richtige Einreihung ist für CBAM besonders wichtig, weil sie Einfluss darauf hat, welche Standardwerte für die Berechnung der Emissionen angewendet werden und damit auch auf die Anzahl der abzugebenden CBAM-Zertifikate.

CBAM-Standardwerte wurden berichtigt

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1740 wurden die Anhänge I und IV der Regelungen zu den CBAM-Standardwerten korrigiert. Die Änderungen gelten rückwirkend ab 1. Januar 2026. Betroffen sind unter anderem Kennzeichnungen von Produktionswegen, Einheiten, einzelne länderspezifische Standardwerte und KN-Codes.

Unternehmen, die für das Erklärungsjahr 2026 bereits Berechnungen auf Grundlage von Standardwerten vorgenommen haben, sollten diese deshalb anhand der korrigierten Werte überprüfen. Die Europäische Kommission stellt die berichtigten Standardwerte auch als Excel-Datei zur Verfügung.

Neue CBAM-Leitfäden der Europäischen Kommission

Die Europäische Kommission hat im August 2026 insgesamt zehn Guidance-Dokumente für die CBAM-Regelphase veröffentlicht. Sie richten sich vor allem an Anlagenbetreiber außerhalb der EU, die die tatsächlichen Emissionen ihrer CBAM-Waren ermitteln und ihren europäischen Abnehmern zur Verfügung stellen möchten.

Vier allgemeine Leitfäden behandeln unter anderem die Grundlagen des CBAM, die Erstellung von Überwachungsplänen, die Berechnung der eingebetteten Emissionen und die Anpassung aufgrund kostenloser Zuteilungen. Hinzu kommen sechs sektorspezifische Leitfäden für Zement, Wasserstoff, Düngemittel, Eisen und Stahl, Aluminium sowie Strom mit branchenspezifischen Berechnungsbeispielen.

Auch für CBAM-Anmelder sind diese Dokumente hilfreich, insbesondere um Lieferanten außerhalb der EU auf die Ermittlung und Verifizierung tatsächlicher Emissionswerte vorzubereiten. Ergänzend stellt die Kommission ein deutschsprachiges Factsheet bereit, das die Entscheidung zwischen tatsächlichen Emissionswerten und Standardwerten erläutert.

Was Unternehmen jetzt prüfen sollten

Für Einführer von CBAM-Waren ergeben sich damit vor allem drei praktische Punkte: die richtige TARIC-Unterlagencodierung in der Zollanmeldung, die Prüfung der korrigierten Standardwerte für 2026 und die frühzeitige Abstimmung mit Lieferanten außerhalb der EU über die Ermittlung tatsächlicher Emissionsdaten. (Quelle: DEHSt)

Durchführungsverordnung (EU) 2026/1740 der Kommission vom 20. Juli 2026 zur Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621 hinsichtlich ihrer Anhänge I und IV
Durchführungsverordnung (EU) 2026/1740 der Kommission vom 20. Juli 2026 zur Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621 hinsichtlich ihrer Anhänge I und IV
Europäische Kommission berichtigt Durchführungsverordnung zur Festlegung der CBAM-Standardwerte (DEHSt)
Berichtigte Standardwerte der Europäischen Kommission (Excel)
Guidance-Dokumente der Europäischen Kommission


Runde 27-7 -Zollaussetzungen, Zollkontingente

Die EU startet die nächste Verhandlungsrunde zu autonomen Zollaussetzungen und Zollkontingenten. Beraten wird über Maßnahmen, die zum 1. Juli 2027 in Kraft treten sollen.

Die Anträge der EU-Mitgliedstaaten können auf der EU-Webseite zu Zollaussetzungen und Zollkontingenten eingesehen werden. Die dort aufgeführten Tarifnummern und Warenbeschreibungen sind noch vorläufig.

Unternehmen sollten prüfen, ob sie von den beantragten Maßnahmen betroffen sein könnten. Dies gilt insbesondere für Hersteller von Waren, die von einer Zollaussetzung oder einem Zollkontingent erfasst werden könnten. In diesem Fall empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Wirtschaftliche Einwände können beim BMWE eingereicht werden:

  • gegen bestehende Maßnahmen bis Anfang November,
  • gegen Neuanträge bis Anfang Dezember.

Weitere Informationen zu Fristen, Formularen und Kontakt erhalten Sie beim BMWE. (Quelle: DIHK)


ATLAS-ZELOS in der Einfuhr ab dem 1. Februar 2028 verpflichtend

Wie der Zoll in seiner Teilnehmerinfo 1003/2026 mitteilt, wird die Nutzung des ATLAS-Teilverfahrens ZELOS im Rahmen der Weiterentwicklung der Digitalisierung der Zollabfertigung für die Übermittlung abfertigungsbegleitender Unterlagen in der Einfuhr ab dem 1. Februar 2028 Pflicht.

Der ursprünglich geplante Einführungszeitpunkt wurde aufgrund strategischer Entscheidungen vom 1. Juli 2027 auf den 1. Februar 2028 verschoben. 

ZELOS ermöglicht die medienbruchfreie elektronische Übermittlung von Unterlagen, wie beispielsweise Rechnungen, Lizenzen oder Ursprungszeugnissen an ATLAS, und trägt damit zu einer effizienten und zukunftsorientierten Abwicklung von Zollverfahren bei. (Quelle: Zoll)


ATLAS-Ausfuhr - Zentrale Zollabwicklung

In seiner Atlas-Info 1009/2026 und Atlas-Info 1016/2026 informiert die Zollverwaltung, dass nun auch Rumänien und Spanien die Zentrale Zollabwicklung bereitstellen.

Beide Länder erfüllen die Voraussetzungen für die Abwicklung des Verfahrens CCE und können somit am elektronischen Nachrichtenaustausch zwischen der Ausfuhr- und Gestellungszollstelle teilnehmen.

Hinweis: Die Mitgliedstaaten Schweden, Dänemark, Österreich, Bulgarien, Slowenien, Luxemburg, Slowakei, Kroatien, Irland nehmen bereits am elektronischen CCE Nachrichtenaustausch mit Deutschland teil.  (Quelle: DIHK/Zoll)

 


ATLAS-Einfuhr: Y-Codierungen bei der Einfuhr von Stahlerzeugnissen

Bereits im letzten Newsletter International haben wir über die seit Oktober 2026 geltenden zusätzlichen Anforderungen bei der Einfuhr bestimmter Stahlerzeugnisse informiert. Nun hat die Zollverwaltung ihre Fachmeldung (26.10.2026) ergänzt und die neuen Y-Codierungen für die erforderlichen Nachweise zum Land des „Schmelzens und Gießens“ (Melt and Pour) veröffentlicht.

Für die Überlassung der betroffenen Waren in den zollrechtlich freien Verkehr müssen künftig sowohl das Land des Schmelzens und Gießens als auch der entsprechende Nachweis mit der vorgesehenen Codierung in der Zollanmeldung angegeben werden. Fehlen diese Angaben oder wird kein geeigneter Nachweis vorgelegt, kann die Ware nicht eingeführt werden und die Zollanmeldung wird abgelehnt.

Als regulärer Nachweis ist nach der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1963 grundsätzlich eine Walzwerksbescheinigung (Mill Test Certificate/Mill Certificate) vorgesehen. Sie wird vom Stahl- beziehungsweise Walzwerk ausgestellt und begleitet die Ware üblicherweise entlang der Lieferkette.

Damit Unternehmen ihre Prozesse entsprechend anpassen können, sind innerhalb einer einjährigen Übergangsfrist bis Ende September 2027 auch alternative Nachweise möglich. Für diese hat die EU-Kommission ebenfalls entsprechende Y- beziehungsweise Unterlagencodierungen festgelegt. Die Art des verwendeten Nachweises muss in der Zollanmeldung angegeben werden. (Quelle: Zoll)


ATLAS-Einfuhr: Warenverkehr mit der Republik Armenien

Die Europäische Union hat mit Verordnung (EU) 2026/2269 bekannt gegeben, dass für einige Waren mit präferentiellem Ursprung in der Republik Armenien ab dem 10.10.2026 ermäßigte Zollsätze in Anspruch genommen werden können. Die Europäische Kommission hat im TARIC/EZT für das Gewähren von Präferenzzollsätzen für Waren mit Ursprung in der Republik Armenien neue Bedingungen integriert. Die erforderlichen Präferenznachweise und ggf. Kombinationen sind im TARIC/EZT als Bedingung bei den betroffenen Codenummern einsehbar. Für die Erklärung auf der Rechnung eines registrierten Ausführers in Armenien ist die neue Unterlagencodierung U082 integriert worden. Zusätzlich ist für die Gewährung ein Direktbeförderungsnachweis (Unterlagencodierung 7HHF) notwendig. Im Post- und Reiseverkehr sind für die Präferenzgewährung im Rahmen dieser Verordnung * Vereinfachungen vorgesehen. (Quelle: Zoll | ATLAS-Info 1021/2026)

ATLAS–Einfuhr: Schutzzölle auf bestimmte kornorientierte flachgewalzte Erzeugnisse aus Silicium-Elektrostahl – Workaround

Seit dem 25. September 2026 gelten Schutzzölle auf bestimmte kornorientierte flachgewalzte Erzeugnisse aus Silicium-Elektrostahl. Bei der Einfuhr bestimmter Transformatoren der Position 8504 führte die technische Umsetzung im TARIC zu Problemen.

Durch die Art der Speicherung dieser Schutzzölle im TARIC kam es bei der Überlassung in den zollrechtlich freien Verkehr von Transformatoren der Position 8504, die Stahlelektrobleche- und kerne in Mengen unter 1 kg enthalten, zu technischen Schwierigkeiten. Die TARIC-Maßnahme fordert grundsätzlich als Bemessungsgrundlage die Maßeinheit TNEO (Tonne Stahl-Elektrobleche und -kerne, auch geschichtet oder gewickelt). Um die Anmeldung von Transformatoren mit enthaltenem Silizium-Elektrostahl in Mengen von weniger als 1 kg zu erleichtern, ist es jetzt möglich, alternativ die Maßeinheit KGMO (Kilogramm Stahl-Elektrobleche und -kerne, auch geschichtet oder gewickelt) mit bis zu 3 Nachkommastellen (Gramm genau) anzumelden. Das IT-Verfahren ATLAS rechnet diese Maßeinheit automatisch um und berechnet den Schutzzoll in zutreffender Höhe. (Quelle: Zoll | ATLAS-Info 1028/2028)

Länder

EU/China - Neue Signale für den bilateralen Handel

Die EU und China wollen ihre Handels- und Investitionsbeziehungen stabilisieren und bestehende Marktzugangshürden weiter abbauen. Bei ihren Konsultationen Anfang Oktober verständigten sich beide Seiten unter anderem auf weitere Gespräche zu Zöllen, Exportkontrollen, seltenen Erden und Permanentmagneten sowie zum Schutz geistigen Eigentums. Auch bei Handelsfragen rund um Hybrid- und Elektrofahrzeuge sowie Medizinprodukte wurden Fortschritte erzielt. Besonders für europäische Unternehmen relevant: China will die Erteilung von Exportlizenzen für seltene Erden und Permanentmagnete über einen Fast-Track-Mechanismus weiter erleichtern. (Quelle: DIHK/Europäische Kommission)


EU/Andorra/San Marino - Assozierungsabkommen

Die Kommission hat am 19.10.2026 ein Assoziierungsabkommen mit Andorra und San Marino unterzeichnet, wodurch beide Länder näher an die EU heranrücken und ein klarer, umfassender Rahmen für eine vertiefte wirtschaftliche und institutionelle Integration geschaffen wird. Das Abkommen eröffnet Andorra und San Marino den Zugang zum Binnenmarkt auf der Grundlage gemeinsamer Vorschriften und fairer Wettbewerbsbedingungen. Im Bereich der Finanzdienstleistungen wird die Integration schrittweise und unter spezifischen Bedingungen erfolgen. Unter anderem wird bewertet, wie robust die Regulierungs- und Aufsichtsrahmen beider Partner sind. 

Im Anschluss an die Unterzeichnung wird der Rat nun das Europäische Parlament um Zustimmung ersuchen, bevor das Abkommen abgeschlossen wird. Das Abkommen kann vorläufig angewendet werden, sobald die Ratifizierungsverfahren in Andorra und San Marino dies zulassen. (Quelle: DIHK/Euuropäische Kommission)


EU/Türkei – Fortschritte beim Abbau von Handelshemmnissen

Beim dritten hochrangigen Handelsdialog am 13. Oktober 2026 haben EU und Türkei über die Weiterentwicklung ihrer Handelsbeziehungen beraten. Im Fokus standen Zollreformen, die gegenseitige Anerkennung zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) sowie die Angleichung türkischer Vorschriften an EU-Recht.

Zudem wurde die Abschaffung eines Hindernisses bei Einfuhrkontrollen im türkischen TAREKS-System angekündigt. Weitere Gespräche sollen unter anderem zu Marktzugangsfragen, technischen Vorschriften und zum digitalen Handel folgen. 

Außerdem drehten sich die Gespräche um den Sachstand bei der gemeinsamen Bekämpfung der Umgehung von EU-Sanktionen. Beim digitalen Handel kamen die Parteien überein, sich auf fachlicher Ebene mit der Frage der gegenseitigen Anerkennung elektronischer Signaturen zu befassen. (Quelle: DIHK/Europäische Kommission)

Mehr zum Handelsdialog zwischen der EU und der Türkei


EU - Embargomaßnahmen

Belarus
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/2313 DES RATES vom 13. Oktober 2026

Guinea
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/2318 DES RATES vom 13. Oktober 2026

Irak
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/2388 DER KOMMISSION vom 21. Oktober 2026

Demokratischen Republik Kongo
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/2374 DES RATES vom 26. Oktober 2026

Demokratische Volksrepublik Korea
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/2278 DES RATES vom 12. Oktober 2026

Libyen
VERORDNUNG (EU) 2026/2259 DER KOMMISSION vom 9. Oktober 2026

Nicaragua
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/2271 DES RATES vom 9. Oktober 2026

Russland
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/2257 DES RATES vom 8. Oktober 2026

Mit den beiden EU-Verordnungen 2026/2281 sowie 2026/2292 hat die EU mit Wirkung vom 12. Oktoer 2026  über 1600 weitere Personen und Organisationen in den Anhang I der Verordnung 269/2014 aufgenommen.

Die Verordnung 2026/2292 enthält 77 Personen, die an der Organisation von Wahlen zur russischen Staatduma im September 2026 beteiligt waren. Mit der Verordnung 2026/2281 unterwirft die EU 826 Organisationen und 743 Personen restriktiven Maßnahmen gemäß der VO 269/2014, die am militärisch-industriellen Komplex Russlands beteiligt sind.

Gemäß Art.2 VO 269/2014 werden sämtliche Gelder, die einer in Anhang I dieser Verordnung gelisteten Person oder Einrichtung gehören, in ihrem Besitz sind oder von ihr gehalten oder kontrolliert werden, eingefroren. Außerdem dürfen ihnen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. 

Sudan
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/2262 DES RATES vom 9. Oktober 2026

Ukraine (Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit,
Souveränität und Unabhängigkeit)
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/2263 DES RATES vom 8. Oktober 2026

Terrorismus
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2026/2384 DER KOMMISSION vom 21. Oktober 2026

EU - Antidumpingmaßnahmen

Antidumping - Polyvinylidenfluorid mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein. Auch Einfuhren aus Indien und Japan sind betroffen.

Antidumping - Acetylsalicylsäure mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an.

Antidumping - Keramikfliesen mit Ursprung in Indien/Türkei
Die Europäische Kommission gibt die Umfirmierung eines Unternehmens bekannt. Die endgültigen Antidumpingmaßnahmen gelten seit Februar 2023.

Antidumping – Zitrusfrüchte mit Ursprung in China
Die EU-Kommission gibt die Verlängerung der Antidumpingmaßnahmen bekannt.

Antidumping/-subvention – Solarglas mit Ursprung in China
Die EU-Kommission gibt die Aufhebung der Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen bekannt.

Antidumping - Silicium mit Ursprung in China, Taiwan und Südkorea
Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an. Aktuell führt die Kommission eine Interimsuntersuchung durch.

Antidumping – Thermopapier mit Ursprung in Südkorea
Die EU-Kommission gibt die Verlängerung der Antidumpingmaßnahmen bekannt. Betroffen ist schwergewichtiges Thermopapier.

Antidumping - PVC mit Ursprung in China, Mexiko, Südkorea, Taiwan
Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an.

Antidumping - Furfurylalkohol mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.

Antidumping – Walzdraht mit Ursprung in China
Die EU-Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein.

Antidumping – Polyvinylalkohole mit Ursprung in China
Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der Einfuhren eines Herstellers an. Sie führt aktuell eine Auslaufüberprüfung durch.

Antidumping - Flachgewalzte Aluminiumerzeugnisse mit Ursprung in China
Die EU-Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein.

Antidumping – Ringbuchmechaniken mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten bekannt. Die Maßnahmen betreffen auch Einfuhren aus Laos und Vietnam.

(Quelle: Germany Trade & Invest)

Frankreich - Neue EPR-Pflichten für industrielle und gewerbliche Verpackungen: Tarife 2027 jetzt verfügbar

Zum 1. Januar 2027 tritt in Frankreich der neue EPR-Bereich für industrielle und gewerbliche Verpackungen in Kraft. Die drei zugelassenen Rücknahmesysteme CITEO Pro, Léko Pro und Twiice haben inzwischen ihre Entsorgungsgebühren für das Jahr 2027 veröffentlicht. Für betroffene Unternehmen ist dies der ideale Zeitpunkt, die zu erwartenden EPR-Kosten zu bewerten und die wirtschaftlichste Lösung für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen auszuwählen.

Ist Ihr Unternehmen betroffen?
Sie gelten als Hersteller im Sinne des französischen Gesetzes, wenn Sie Verpackungen direkt an industrielle oder gewerbliche Endnutzer in Frankreich vertreiben. In diesem Fall sind Sie unter anderem für die Registrierung bei einem Rücknahmesystem und die entsprechenden Mengenmeldungen verantwortlich.

Erfolgt der Vertrieb hingegen ausschließlich über einen französischen Händler, ist grundsätzlich dieser für die Erfüllung der entsprechenden Verpflichtungen verantwortlich.

Unterstützung durch die AHK Frankreich

Die AHK Frankreich unterstützt Unternehmen bei der Abwicklung ihrer EPR-Verpflichtungen für industrielle und gewerbliche Verpackungen, von der Analyse der Verpackungsdaten und dem Vergleich der Rücknahmesysteme bis zu Mengenmeldungen und Kommunikation mit den Systembetreibern. Fordern Sie hier Ihr individuelles Angebot für eine Vertretung an oder vereinbaren Sie ein kostenloses 15-minütiges Beratungsgespräch via MS Teams zur individuelle Beratung. (AHK)


Indien - Antidumpingverfahren und -zölle

Antidumpingzölle auf Natriumcyanid

Indien hat am 30. September 2026 eine Interimsüberprüfung der bestehenden Antidumpingzölle auf Natriumcyanid der indischen Zolltarifnummer 2837 11 00 eingeleitet. Betroffen sind Einfuhren mit Ursprung in der Europäischen Union und China.

Anlass der Überprüfung ist ein Antrag des indischen Herstellers Superform Chemistries. Untersucht wird, ob sich die Umstände seit Einführung der Antidumpingmaßnahmen im Juni 2024 verändert haben und eine Anpassung der Zollsätze erforderlich ist. Die aktuellen Antidumpingzölle für Einfuhren mit Ursprung in der Europäischen betragen 230 US-Dollar pro Tonne.

Interessierte Parteien müssen Stellungnahmen innerhalb der in der Bekanntmachung festgelegten Fristen über das Onlineportal SETU bei der Directorate General of Trade Remedies (DGTR) einreichen. Die Verfahrensnummer lautet AD/MTR/006/2026.

Antidumpingverfahren für Aminopenicillansäure

Indien hat am 25. September 2026 ein Antidumpingverfahren gegen Einfuhren von 6‑Aminopenicillansäure (6‑APA) aus China und der Europäischen Union eingeleitet. Das pharmazeutische Vorprodukt der indischen Zolltarifnummer 2941 10 50 wird zur Herstellung verschiedener Penicillin-Antibiotika verwendet.

Mit dem Verfahren prüft die indische Handelsbehörde DGTR, ob die betroffenen Waren zu Dumpingpreisen nach Indien exportiert werden und dadurch der heimischen Industrie ein Schaden entsteht. Bestätigt die Untersuchung diesen Verdacht, kann Indien Antidumpingzölle auf die betroffene Ware einführen.

Interessierte Parteien müssen Stellungnahmen innerhalb der in der Einleitungsbekanntmachung festgelegten Fristen über das Onlineportal SETU bei der DGTR einreichen. Die Verfahrensnummer lautet AD/OI/059/2026.

Antidumpingverfahren gegen Isopropylalkohol

Indien hat am 28. September 2026 ein Antidumpingverfahren gegen Einfuhren von Isopropylalkohol eröffnet. Betroffen sind Waren mit der indischen Zolltarifnummer 2905 12 20 mit Ursprung in der Europäischen Union, Südkorea, Taiwan und den USA.

Die Untersuchung wird von der Directorate General of Trade Remedies (DGTR) durchgeführt. Stellt die Behörde Dumpingpraktiken und eine daraus resultierende Schädigung der indischen Industrie fest, können im weiteren Verfahren Antidumpingzölle eingeführt werden. 

Stellungnahmen interessierter Parteien sind innerhalb von 37 Tagen ab Veröffentlichung der Bekanntmachung über das Onlineportal SETU bei der DGTR einzureichen. Die Verfahrensnummer lautet AD/OI/063/2026.

Antidumpingverfahren für Clavulansäure und ihre Aminsalze

Indien hat am 30. September 2026 ein Antidumpingverfahren gegen Einfuhren von Clavulansäure und ihren Aminsalzen aus China und der Europäischen Union eingeleitet. Gegenstand der Untersuchung sind das pharmazeutische Vorprodukt Clavulansäure (indische Zolltarifnummer 2941 90 90) sowie dessen Aminsalze (indische Zolltarifnummer 2931 99 90). 

Stellt die Directorate General of Trade Remedies (DGTR) Dumpingpraktiken und eine daraus resultierende Schädigung der heimischen Industrie fest, kann die Behörde Antidumpingzölle auf die betroffenen Einfuhren verhängen. 

Interessierte Parteien müssen Stellungnahmen innerhalb der in der Bekanntmachung festgelegten Fristen über das Onlineportal SETU bei der DGTR einzureichen. Die Verfahrensnummer lautet AD/OI/054/2026. 

(Quelle: Germany Trade & Invest)

USA - Antidumpinguntersuchung bei Blöcken aus geschmiedetem Stahl

Das Handelsministerium kommt im Rahmen der Fünfjahresüberprüfung zu den bestehenden Ausgleichszöllen auf Blöcken aus geschmiedetem Stahl (Forged Steel Fluid End Blocks) aus zahlreichen Ländern, darunter auch Deutschland, zu dem Ergebnis, dass eine Aufhebung der Maßnahmen voraussichtlich erneut zu einer Schädigung der US‑Industrie führen bzw. diese fortsetzen würde.

Folgende Ausgleichszölle werden veranschlagt:

  • China bis zu 337,07 Prozent
  • Deutschland bis zu 14,74 Prozent
  • Indien bis zu 5,92 Prozent
  • Italien bis zu 44,86 Prozent.

(Quelle: GermanyTrade & Invest)

Messen und Veranstaltungen

Reform des Unionszollkodex (UZK)

Die Reform des Unionszollkodex (UZK) ist in Kraft und bringt schrittweise umfassende Änderungen der europäischen Zollverfahren. Im Mittelpunkt stehen unter anderem der EU Customs Data Hub, eine neue EU-Zollbehörde sowie ein stärker datenbasiertes Risikomanagement.

Gemeinsam mit der Generalzolldirektion bieten die deutschen Wirtschaftsverbände eine kostenlose Online-Informationsveranstaltung an, die an drei Terminen mit identischen Inhalten stattfindet. Die GZD informiert über die wesentlichen Neuerungen, den Stand der Umsetzung und die Auswirkungen auf Unternehmen. Im Anschluss besteht Gelegenheit für Fragen.

Zur Auswahl stehen folgende Termine, jeweils von 10:30 bis 12:00 Uhr:

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Eine Anmeldung ist nur für einen der drei Termine erforderlich.


Nordics go Germany - Digital Resilience am 19. November 2026 in Frankfurt

Digitale Resilienz ist für Unternehmen, Regierungen und die Gesellschaft gleichermaßen zu einer strategischen Priorität geworden. Da Organisationen zunehmend von digitaler Infrastruktur abhängig sind, ist die Gewährleistung von Datensicherheit, Betriebskontinuität und Schutz vor Cyberbedrohungen unerlässlich für Wettbewerbsfähigkeit und Stabilität.

Diese Veranstaltung bringt Vertreter führender nordischer und deutscher Unternehmen, öffentlicher Einrichtungen und Branchenexperten zusammen, um zu erörtern, wie resiliente digitale Ökosysteme aufgebaut und erhalten werden können. Durch Keynotes, Podiumsdiskussionen und Unternehmensvorstellungen erhalten die Teilnehmer praktische Einblicke in aktuelle Herausforderungen, neue Risiken und effektive Ansätze zur Stärkung der digitalen Resilienz.

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CBAM-Zertifikate in der Praxis am 26. November 2026

Mit dem Start der CBAM-Regelphase werden für betroffene Importeure nicht nur die Emissionsdaten ihrer Lieferketten relevant, sondern auch die finanziellen Verpflichtungen aus dem Erwerb und der Verwaltung von CBAM-Zertifikaten. Unternehmen müssen den Zertifikatsbedarf ermitteln, Kosten kalkulieren, Fristen einhalten und ausreichende Bestände im Blick behalten. Für 2026 müssen sie außerdem Rückstellungen bilden.

Das Webinar vermittelt Ihnen die Grundlagen des CBAM-Zertifikatsmanagements und zeigt, wie Sie Ihre internen Prozesse für Einkauf, Verwaltung und Abgabe von Zertifikaten effizient und rechtssicher gestalten können. Dabei werden sowohl die regulatorischen Anforderungen als auch praktische Fragen zur Kostenplanung und Organisation behandelt.

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Energie-Geschäftsreise im Februar 2027 nach Paris

Vom 1. bis 4. Februar 2027 organisiert die AHK Frankreich im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) eine Energiegeschäftsreise in den Großraum Paris.

Die Reise richtet sich an deutsche kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus den Bereichen Photovoltaik, Batteriespeicherung und Energiemanagement, die neue Geschäftsmöglichkeiten auf dem französischen Markt erschließen möchten. Im Fokus stehen Technologien und Lösungen für individuelle und kollektive Eigenverbrauchsmodelle in Haushalten, Gewerbe und Industrie.

Während des Aufenthalts erhalten die teilnehmenden Unternehmen die Möglichkeit, ihre Produkte und Lösungen einem qualifizierten französischen Fachpublikum vorzustellen, relevante Marktakteure kennenzulernen und konkrete Kooperations- und Geschäftsmöglichkeiten auszuloten.

Im Mittelpunkt stehen individuell organisierte B2B-Gespräche mit potenziellen französischen Geschäftspartnern und Kunden, die gezielt auf die Interessen und Bedürfnisse der teilnehmenden Unternehmen abgestimmt werden.

Sie möchten am französischen Energiemarkt Fuß fassen oder Ihre Aktivitäten ausbauen?
Weitere Informationen zum Programm, zu den Teilnahmebedingungen und zur Anmeldung finden Sie auf der Website der German Energy Solutions.


SPS Italia 2027 – mit Hessen auf den italienischen Markt

Industrieautomation, Digitalisierung und neue Geschäftschancen in Italien: Präsentieren Sie Ihr Unternehmen auf dem Hessischen Gemeinschaftsstand auf Italiens führender Fachmesse für Automatisierung, Digitalisierung und Industrie 4.0.

Die SPS Italia bringt Hersteller, Technologieanbieter, Kunden und Multiplikatoren zusammen und ist eine ideale Plattform für Produktpräsentation, Kontaktanbahnung, Partnersuche, Trendbeobachtung und Vernetzung. Nutzen Sie den Hessischen Gemeinschaftsstand, um Ihr Unternehmen und Ihre Lösungen einem internationalen Fachpublikum zu präsentieren. Der Gemeinschaftsstand bietet hessischen Unternehmen die Möglichkeit, mit einem geringen organisatorischen Aufwand und zu günstigen Konditionen auf der SPS Italia vertreten zu sein, neue Kontakte im italienischen Markt zu knüpfen und bestehende Geschäftsbeziehungen auszubauen.

Profitieren Sie von einem gemeinsamen starken Messeauftritt und nutzen Sie die SPS Italia 2027, um die Sichtbarkeit Ihres Unternehmens in einem der bedeutenden europäischen Industriemärkte zu erhöhen. Anmeldeschluss wurde auf den 10. November 2026 verlängert.

Interesse an einer Teilnahme? Kontaktieren Sie uns:
Hessen Trade & Invest: Vincent Nittel, vincent.nittel(at)htai.de 
IHK Offenbach am Main: Brigitte Appiah, appiah(at)offenbach.ihk.de

Enterprise Europe Network

Geschäftspartner im Ausland gesucht?

Das Enterprise Europe Network (EEN) unterstützt Sie bei der Suche nach geeigneten Geschäftspartnern – sei es für den Vertrieb der Produkte und Dienstleistungen im Ausland oder aber für Technologie-transfer und Forschung und Entwicklung. Finden Sie ausgewählte Kooperationsgesuche und Angebote aus der EU-weiten Geschäftskooperationsdatenbank. Gerne suchen wir auch nach Ihren individuellen Kriterien. Zu den Profilen des Monats ▶️ November 2026


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