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Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland
© ismagilov | Getty Images| Canva
Geschäftsreisen sind ein wichtiger Bestandteil der internationalen Geschäftsbeziehungen. Vertriebsmitarbeiter besuchen Kunden im Ausland, Maschinen müssen vor Ort installiert oder gewartet werden.
Vor jeder Entsendung ist jedoch zu prüfen, ob umfangreiche Melde- und Registrierungspflichten im jeweiligen Ausland bestehen. Dies gilt auch für die EU-Mitgliedsstaaten. Zudem gelten außerhalb der EU häufig die Visa-Bestimmungen des jeweiligen Ziellandes. Entsendende Unternehmen müssen sich möglichst frühzeitig mit diesen bürokratischen Herausforderungen befassen.
Informieren Sie sich in der gemeinsamen kostenfreien Webinarreihe der hessischen IHKs zu Meldevorschriften, arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie den weiteren länderspezifischen Aspekten bei der Entsendung.
✅ Weltweit. ✅ Rechtssicher. ✅ Entsenden.
2026 erwartet Sie eine Fortsetzung der Reihe
Entsendung von Mitarbeitern nach ...
Die folgenden Themen sind aktuell in Vorbereitung - Anmeldung demächst verfügbar:
| Grundlagen der Mitarbeiterentsendung | Februar |
| Finnland | Februar |
| Spanien | März |
| Italien | März |
| Schweiz | April |
| Portugal | Mai |
| Frankreich | Juni |
| Polen | September |
| Großbritannien | September |
| Niederlande | Oktober |
| Österreich | November |
| Entsendung von Mitarbeitenden mit Drittstaatenangehörigkeit | November |
| Dänemark | Dezember |
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Finnland
24. Februar 2026 | 10:00 - 11:00 Uhr
Im Februar richtet die Webinarreihe ihren Blick auf das nordische Finnland – für viele Unternehmen ein attraktives Ziel für den grenzüberschreitenden Mitarbeitereinsatz. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den arbeits- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen ist dabei entscheidend: von Meldepflichten über Vorgaben zu Mindestlohn sowie Arbeits- und Ruhezeiten bis hin zu Anforderungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die gesetzlichen Regelungen sind vielfältig und anspruchsvoll.
▶️ Jetzt anmelden!
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Spanien
19. März 2026 | 10:00 - 11:00 Uhr
Melanie Gierth und Birte Gerster, Juristinnen der Rechtsabteilung der Deutschen Handelskammer in Spanien (AHK Spanien), geben einen praxisnahen Überblick über die aktuellen administrativen und arbeitsrechtlichen Auflagen, die deutsche Unternehmen bei Mitarbeitereinsätzen in Spanien beachten müssen. Auch auf die Remote-Beschäftigung spanischer Mitarbeiter wird am Rande eingegangen.
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Schweiz
29. April 2026 | 10:00 - 12:00 Uhr
Die Schweiz ist ein wichtiger und attraktiver Markt für deutsche Produkte und Dienstleistungen. Sollen jedoch Montage oder anderen Dienstleistungen vor Ort durchgeführt werden, gilt es eine Reihe von Meldefristen oder arbeitsrechtlichen Vorschriften zu beachten. Wir informieren Sie, wo Sie die Meldung abgeben und welche weiteren Formalitäten und Regeln für eine rechtskonforme Entsendung in die Schweiz wichtig sind.
Eine Kooperation der hessischen Industrie- und Handelskammern (IHK) mit dem Enterprise Europe Network (EEN)
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