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Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland

 

Geschäftsreisen sind ein wichtiger Bestandteil der internationalen Geschäftsbeziehungen. Vertriebsmitarbeiter besuchen Kunden im Ausland, Maschinen müssen vor Ort installiert oder gewartet werden.

Vor jeder Entsendung ist jedoch zu prüfen, ob umfangreiche Melde- und Registrierungspflichten im jeweiligen Ausland bestehen. Dies gilt auch für die EU-Mitgliedsstaaten. Zudem gelten außerhalb der EU häufig die Visa-Bestimmungen des jeweiligen Ziellandes. Entsendende Unternehmen müssen sich möglichst frühzeitig mit diesen bürokratischen Herausforderungen befassen.

Informieren Sie sich in der gemeinsamen kostenfreien Webinarreihe der hessischen IHKs zu Meldevorschriften, arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie den weiteren länderspezifischen Aspekten bei der Entsendung. 

✅ Weltweit. ✅ Rechtssicher. ✅ Entsenden. 

2026 erwartet Sie eine Fortsetzung der Reihe

Entsendung von Mitarbeitern nach ...

Die folgenden Themen sind aktuell in Vorbereitung - Anmeldung demächst verfügbar:

Grundlagen der MitarbeiterentsendungApril
FinnlandFebruar
SpanienMärz
ItalienMärz
Schweiz

April

PortugalMai
FrankreichJuni
PolenSeptember
GroßbritannienSeptember
NiederlandeOktober
ÖsterreichNovember
Entsendung von Mitarbeitenden mit DrittstaatenangehörigkeitNovember
DänemarkDezember

 

  • Grundlagen der Entsendung von Mitarbeitern in Europa

  • Fürsorgepflicht in der Praxis: Wie Gefährdungsbeurteilungen Mitarbeitende auf Auslandsreisen schützen

  • Die Entsendung von Beschäftigten ins europäische Ausland bietet Unternehmen vielfältige Chancen – sie ist jedoch zugleich mit komplexen rechtlichen Anforderungen verbunden. Wer Mitarbeitende grenzüberschreitend einsetzt, muss arbeitsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Vorgaben sorgfältig beachten.

    In unserem Seminar „Grundlagen der Entsendung von Mitarbeitern in Europa“ erhalten Sie einen kompakten und praxisorientierten Überblick über die wesentlichen Rahmenbedingungen bei grenzüberschreitenden Mitarbeitereinsätzen innerhalb Europas.

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  • Mitarbeiter in der Personalabteilung und im Arbeitsschutz sind mit der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen am Arbeitsplatz vertraut. Doch wie sieht es bei beruflichen Auslandsreisen und Entsendungen aus? Führt Ihr Unternehmen systematisch Gefährdungsbeurteilungen für Geschäftsreisen durch und berücksichtigt dabei die ISO 31030 Leitlinie zum Travel Risk Management? 

    Dr. Stefan Eßer, Ärztlicher Leiter Zentraleuropa, und Wolfgang Hofmann, Security Manager Deutschland + Österreich, Experten von International SOS, erläutern anhand der aktuellen Lage im Nahen Osten, was bei der Gefährdungsbeurteilung für berufliche Auslandsreisen und Entsendungen zu beachten ist, um der Fürsorgepflicht als Arbeitgeber gerecht zu werden.

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  • Schweiz

    29. April 2026 | 10:00 - 12:00 Uhr

    Die Schweiz ist ein wichtiger und attraktiver Markt für deutsche Produkte und Dienstleistungen. Sollen jedoch Montage oder anderen Dienstleistungen vor Ort durchgeführt werden, gilt es eine Reihe von Meldefristen oder arbeitsrechtlichen Vorschriften zu beachten. Wir informieren Sie, wo Sie die Meldung abgeben und welche weiteren Formalitäten und Regeln für eine rechtskonforme Entsendung in die Schweiz wichtig sind.

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  • Portugal

    06. Mai 2026 | 11:00 - 12:00 Uhr

    Portugal ist für viele Unternehmen ein attraktiver Einsatzort – doch auch innerhalb der EU gelten bei der Entsendung von Mitarbeitenden klare rechtliche und administrative Vorgaben. Welche Meldepflichten müssen erfüllt werden? Welche arbeitsrechtlichen Regelungen sind vor Ort zu beachten? Und welche Unterlagen sollten Unternehmen bereithalten? In unserem praxisorientierten Webinar im Mai erhalten Sie einen kompakten Überblick über die wichtigsten Rahmenbedingungen der Mitarbeiterentsendung nach Portugal.

    ▶️ Jetzt anmelden!

Eine Kooperation der hessischen Industrie- und Handelskammern (IHK) mit dem Enterprise Europe Network (EEN)

 Appiah Brigitte

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