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Stadt Offenbach: Änderungen bei den Corona-Regeln ab 30. Mai


Für die Stadt Offenbach gelten ab dem 30. Mai die hessischen Corona-Regeln der Stufe 1.

Das Sozialministerium des Landes Hessen hat auf seiner Website veröffentlicht, dass die Stadt Offenbach ab dem 30. Mai 2021 aus der Bundesnotbremse fällt und fortan die Landesregelungen der Stufe 1 gelten. Stufe 1 greift in allen hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten, die 5 Werktage eine Inzidenz von unter 100 aufweisen und dadurch nicht mehr unter die Bundesnotbremse fallen. Für den Kreis ist dies ab Sonntag der Fall. 

Das bedeutet unter anderem, dass die Außengastronomie unter Auflagen wieder öffnen darf. Die Testpflicht bei "click & meet" im Einzelhandel entfällt, Tests werden weiterhin empfohlen. Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen ebenfalls unter Auflagen wieder Gäste beherbergen. Körpernahe Dienstleistungen sind mit negativen Testergebnis möglich.

Weitere Informationen zu den Vorgaben und Auflagen finden Sie hier: 

Zur Meldung der Stadt Offenbach - hier sind die aktuellen Regelungen zusammengefasst.

Zur Corona-Übersichtsseite des Landes Hessen - hier finden Sie die genauen Vorgaben für Geschäfte, Dienstleistungen, Restaurants oder Geschäfte. 

Zur Übersicht des Sozialministeriums - hier finden Sie die Übersicht, wo welche Regeln in Hessen gelten.

Zum Corona-Virus: Alle Informationen, Hilfen und individuelle Beratung für Ihr Unternehmen finden Sie aufbereitet auf unserer Website

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