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Neues Tool für die Rückerstattung von IEEPA-Zöllen


U.S. Customs and Border Protection (CBP) führt CAPE-Tool zur Beantragung von Zollrückerstattungen im ACE-Portal ein.

Ab dem 20. April 2026 stellt die U.S. Customs and Border Protection (CBP) betroffenen Unternehmen im Automated Commercial Environment Secure Data Portal (ACE Portal) das neue CAPE-Tool (Consolidated Administration and Processing of Entries) zur Beantragung von Rückerstattungen von IEEPA-Zollerträgen zur Verfügung.

Ziel von CAPE ist es, die Beantragung und Abwicklung von IEEPA-Zollrückerstattungen zu vereinfachen. Künftig steht ein vollständig elektronisches Verfahren zur Verfügung, das es Importeuren ermöglicht, berechtigte Rückerstattungsansprüche auf Grundlage gerichtlicher Entscheidungen sowie gesetzlicher Vorgaben digital einzureichen.
Im Unterschied zur bisherigen einzelpositionsbezogenen Bearbeitung pro Zolleintrag erfolgt die Abwicklung von IEEPA-Rückerstattungen künftig konsolidiert, einschließlich der Berechnung und Auszahlung von Zinsen.

Stufenweise Implementierung

CBP verfolgt bei der Einführung des CAPE-Tools einen phasenweisen Implementierungsansatz:

  • Phase 1 (ab 20. April 2026) ist beschränkt auf:
    • bestimmte noch nicht liquidierte Einträge sowie
    • bestimmte Einträge innerhalb von 80 Tagen nach der Liquidation.

Weitere Phasen sollen schrittweise komplexere Fallkonstellationen abdecken und zusätzliche Funktionalitäten bereitstellen.

Ablauf des CAPE-Verfahrens

Die Beantragung von IEEPA-Zollertragsrückerstattungen erfolgt in wenigen, klar definierten Schritten:

  1. Zugang zum ACE-Portal
    Der Importer of Record (IOR) oder ein bevollmächtigter Zollagent verfügt über ein aktives Konto im ACE Secure Data Portal.
     
  2. Hinterlegung der Bankverbindung
    Empfänger von Rückerstattungen müssen ihre Bankdaten (ACH) im ACE-Portal hinterlegen.
     
  3. Einreichung der CAPE Declaration
    Die CAPE Declaration wird durch den IOR oder einen autorisierten Zollbroker im ACE-Portal eingereicht.
     
  4. Bearbeitung durch CBP
    Nach Annahme der Erklärung erfolgt durch CBP:
    • die Entfernung der IEEPA-HTS-Nummer,
    • die Neuberechnung der Zollschuld ohne IEEPA,
    • die Aktualisierung des Eintrags (neue Version) sowie
    • die Liquidation oder Re-Liquidation des Eintrags.
  5. Konsolidierte Rückerstattung
    Rückzahlungen erfolgen gebündelt:
    • nach Importer of Record oder
    • nach benannter Partei (CBP Form 4811),
    • jeweils gruppiert nach Liquidationsdatum.

Handlungsempfehlungen für Unternehmen

CBP empfiehlt Importeuren und Zollagenten, die CAPE künftig nutzen möchten, frühzeitig die folgenden Punkte zu prüfen und vorzubereiten:

  • Besteht ein aktives ACE-Portal-Konto?
  • Sind die Bankdaten für ACH-Rückerstattungen im ACE-Portal vollständig hinterlegt?
  • Sind interne Prozesse auf die konsolidierte Rückerstattungssystematik eingestellt?

Zur Unterstützung stellt CBP umfangreiche Schulungs- und Informationsmaterialien bereit:

Ansprechpartner bei CBP

Beratung und Hilfestellung für betroffene Unternehmen

Unterstützung und Hilfestellung zu Fragen rund um US-Zölle und deren Erstattung sowie vielen weiteren Themen im Wirtschaftsverkehr zwischen der EU und den USA finden Unternehmen bei der Deutschen Auslandshandelskammer (AHK) New York und deren Dependancen.