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Neue Corona-Regeln in Hessen


Lockerungen bei einer Inzidenz unter 35 beschlossen

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Die Hessische Landesregierung hat am 19. Juli 2021 neue Beschlüsse zu den Corona-Regelungen gefasst, die ab kommenden Donnerstag, den 22. Juli 2021 gelten. Die bestehende Coronaschutzverordnung wurde vom 22.7. bis zum 19.8. verlängert und einzelne zusätzliche Lockerungen insbesondere für Veranstaltungen und in der Gastronomie beschlossen. 

Die wichtigsten Änderungen im Überblick. Sie gelten in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 35:

Veranstaltungen (ab 25 Personen):

Veranstaltungen können genehmigungsfrei wieder mit mehr Teilnehmern stattfinden. In geschlossenen Räumen wird die Obergrenze von 250 auf 750 Teilnehmer angehoben. Im Freien sind künftig 1.500 statt bislang 500 Teilnehmer möglich. Geimpfte und Genesene zählen bei dieser Zahl nicht mit. Größere Veranstaltungen bleiben genehmigungspflichtig.
Bei Veranstaltungen in Innenräumen entfällt zukünftig die Testpflicht, wenn nicht mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (einschließlich geimpfter und genesener Personen) eingelassen werden.
Bei Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen muss die Kontaktdatenerfassung nur noch bei gastronomischen Angeboten erfolgen.

Hotels und Übernachtungen:

Bei Anreise muss bei touristischen Übernachtungen weiterhin ein gültiger Negativnachweis (Geimpft/Genesen/Getestet) vorgelegt werden. Die bisherige wöchentliche Testpflicht bei längeren Aufenthalten entfällt.

Gastronomie:

Die Testpflicht in der Innengastronomie wird aufgehoben. Es bleibt die Maskenpflicht bis zum Sitzplatz.

Bibliotheken und Archive:

Maskenpflicht besteht nur noch bis zum Sitzplatz.

Großveranstaltungen:

Hessen übernimmt die Regelungen für Großveranstaltungen, die auf Ebene der Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien vereinbart wurden. Demnach ist ab einer Zuschauerzahl von 5.000 eine 50-prozentige Auslastung zulässig, maximal jedoch 25.000 Besucherinnen und Besucher.

Clubs / Discotheken:

Weiterhin sind Tanzveranstaltungen in Clubs und Discotheken nur im Freien zulässig. Allerdings wird die Zugangsregelung gelockert. Künftig ist eine Person je 5 qm möglich. Bislang ist es eine Person je 10 qm Veranstaltungsfläche.

Sollte die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigen, entfallen diese Lockerungen und es gelten die bisherigen Maßnahmen.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemeldung des Landes Hessen. Die neue und ab Donnerstag gültige Verordnung liegt aktuell noch nicht vor. 

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