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Hessen beschließt neue Corona-Regeln


Bestehende Verordnung wird verlängert und 2G-Optionsmodell eingeführt

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Die Hessische Landesregierung hat die bestehende Coronavirus-Schutzverordnung für vier Wochen verlängert und an die Neuregelungen im Bundesinfektionsschutzgesetz angepasst. Die neue Verordnung wird am Donnerstag, den 16. September 2021 in Kraft treten. 

Die wichtigsten Änderungen der landesweit geltenden Coronavirus-Schutzverordnung im Überblick: 

3G

  • Innenbereich: Die 3G-Vorgaben gelten nun landesweit in Innenbereichen von Veranstaltungen, Freizeiteinrichtungen, Museen, Sportstätten, Gaststätten (außer Kantinen für Betriebsangehörige) und bei körpernahen Dienstleistungen. Es müssen nunmehr nicht mehr nur die Gäste bzw. Kundinnen und Kunden einen Negativnachweis vorlegen, sondern auch die Mitarbeitenden. Erleichterungen gibt es für Personal durch die regelmäßige Teilnahme an zweimal wöchentlichen Betriebstestungen. In Übernachtungsbetrieben sind Negativnachweise bei der Anreise und bei längeren Aufenthalten im Anschluss zweimal wöchentlich erforderlich.
  • Außenbereich: In Außenbereichen wird die Verpflichtung zum 3G-Nachweis, da wo er bislang gilt, gestrichen. Ausnahme: Bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Gästen ist ein Negativnachweis vorzulegen.

2G-Optionsmodell

  • Veranstalter und private Betreiber haben die Möglichkeit, ausschließlich Geimpfte und Genesene einzulassen. Auch das Personal muss sich an die 2G-Regel halten. In diesem Fall entfallen wesentliche coronabedingte Einschränkungen: Die Abstandsregeln entfallen ebenso wie die Maskenpflicht und Kapazitätsbeschränkungen. Von der 2G-Pflicht ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren.

Veranstaltungen (mehr als 25 Personen)

  • Veranstaltungen können in 3G oder auch im 2G-Optionsmodell durchgeführt werden. Entsprechend muss sich auch das Personal an die Vorgaben halten.
  • Drinnen: 3G, Maskenpflicht bis zum Platz, bis 500 Personen plus Geimpfte und Genesene genehmigungsfrei.
  • Draußen: Bis 1.000 Personen plus Geimpfte und Genesene genehmigungsfrei. Bei mehr als 1.000 Personen genehmigungspflichtig.
  • Bei den 3G-Veranstaltungen muss ein Abstands- und Hygienekonzept vorliegen.

Kontaktdatenerfassung

Aufgrund der steigenden Impfquote entfällt die Kontaktdatenerfassung in weiten Teilen. Grundsätzlich gilt bereits in Hessen, dass Geimpfte und Genesene nur dann in Quarantäne müssen, wenn sie positiv getestet wurden. Künftig ist lediglich in Einrichtungen mit besonders gefährdeten Personen weiterhin die Kontaktnachverfolgung notwendig. Das betrifft insbesondere Krankenhäuser sowie Alten- und Pflegeheime. Auch beim Betrieb von Diskotheken und Bordellen ist weiterhin sowohl bei 3G als auch dem 2G-Optionsmodell die Kontaktdatenerfassung Pflicht.

Einen Systemwechsel gibt es in den Indikatoren für die Festlegung der Corona-Maßnahmen. Die Hospitalisierungsinzidenz und die Belegung der Intensivbetten löst die 7-Tage-Inzidenz ab. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemeldung des Landes Hessen

Hier finden Sie die Regeln für Hessen kurz und kompakt: Zur Übersicht

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