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EU beschließt weitreichende Zollreform: Neue Pflichten für E-Commerce und mehr Digitalisierung

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Der Rat der Europäischen Union hat eine umfassende Reform des EU-Zollrechts beschlossen. Ziel ist es, den Zoll an den stark wachsenden Online-Handel anzupassen, die Kontrolle unsicherer Produkte zu verbessern und Zollverfahren europaweit stärker zu digitalisieren. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Mehr Verantwortung für Online-Plattformen
Künftig gelten Nicht-EU-E-Commerce-Plattformen beim Verkauf in die EU als Importeur der Ware. Damit sind sie für die korrekte Zollanmeldung, die Entrichtung der Zollabgaben sowie die Einhaltung der EU-Vorschriften verantwortlich. Die Verantwortung verlagert sich damit vom Endverbraucher auf die Plattformbetreiber.
Neue Sanktionen bei Verstößen
Zur Durchsetzung der neuen Pflichten führt die EU ein verschärftes Sanktionssystem ein. Bei schwerwiegenden Verstößen drohen Geldbußen von bis zu sechs Prozent des jährlichen Importwerts der im Vorjahr eingeführten Waren. Zudem können zollrechtliche Erleichterungen entzogen oder Marktzugänge eingeschränkt werden.
Gebühren für Kleinsendungen
Bis spätestens 1. November 2026 wird eine EU-weite Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen eingeführt. Die Höhe der Gebühr legt die Europäische Kommission fest. Sie kommt zusätzlich zur bereits beschlossenen Abschaffung der Zollfreigrenze für Sendungen unter 150 Euro hinzu.
Neue EU-Zollbehörde und zentraler Datenraum
Kernstück der Reform ist der EU Customs Data Hub, der Import- und Exportdaten EU-weit bündeln und Unternehmen künftig einen zentralen Zugang für Zollmeldungen bieten soll. Gleichzeitig wird mit der EU Customs Authority eine neue Zollbehörde geschaffen. Sie soll Risiken analysieren, Kontrollschwerpunkte koordinieren und die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten stärken. Die Behörde wird ihren Sitz in Lille haben und 2027 ihre operative Tätigkeit aufnehmen.
Vorteile für vertrauenswürdige Unternehmen
Für besonders zuverlässige Unternehmen wird der neue Status„Trust and Check Trader“ eingeführt. Anerkannte Unternehmen profitieren von vereinfachten Zollverfahren, geringerem Verwaltungsaufwand und einer schnelleren Warenfreigabe. In bestimmten Fällen sollen Waren sogar ohne aktive Intervention der Zollbehörden in den freien Verkehr überführt werden können.
Nächste Schritte
Nach der Zustimmung des Rates wird nun die formale Billigung durch das Europäische Parlament erwartet. Anschließend kann der Rechtsakt unterzeichnet und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
Für Unternehmen sind insbesondere die Umsetzungsfristen relevant: Die Nutzung des EU Customs Data Hub wird für Unternehmen des elektronischen Handels ab dem 1. Juli 2028 verpflichtend. Für alle übrigen Wirtschaftsbeteiligten gilt die verpflichtende Nutzung der neuen Datenplattform ab dem 1. März 2034. Unternehmen sollen somit ausreichend Zeit erhalten, ihre Zoll- und IT-Prozesse schrittweise auf die neue digitale Infrastruktur auszurichten.