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EU-Batterieverordnung: Schlimmer geht immer


Für in Deutschland ansässige Unternehmen gilt aktuell das deutsche Batteriegesetz, das die EU-Batterie-Richtlinie 2006/66/EG in deutsches Recht umsetzt. Die Richtlinie wurde nun durch die so genannte EU-Batterie-Verordnung ersetzt. Sie ist unmittelbar in jedem EU-Mitgliedsstaat gültig und wird stufenweise wirksam (z.B. am 18.02.2024 und 18.08.2024).

Bemerkenswert an der Verordnung ist insbesondere, dass es die erste Rechtsnorm ist, die für bestimmte Produkte den Ausweis des CO2-Fussabdruckes verbindlich vorschreibt. Das wird vermutlich Vorbild sein für andere anstehende Produktregulierungen.

Die Verordnung ist extremst umfänglich und enthält zudem an zahlreichen Stellen Ermächtigungsklauseln für Detailregelungen in delegierten Rechtsakten, die noch zu erlassen sein werden. Dass viele Stichtage, ab denen irgendeine Verpflichtung in Kraft tritt, von der vorherigen Veröffentlichung eben jener delegierten Rechtsakten abhängen, macht die Les- und Nutzbarkeit der Verordnung noch komplizierter.

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