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Die EU-KI-Verordnung (AI Act): Unternehmen müssen Mitarbeitende schulen


Ab 2025 treten neue Vorschriften der EU-KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Besonders wichtig für Unternehmen: Eine Schulungspflicht für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Wer KI-gestützte Systeme nutzt, muss sicherstellen, dass Mitarbeitende entsprechend qualifiziert sind.

AI-Act EU-KI-Verordnung

Wen betrifft die EU-KI-Verordnung ?
Die Verordnung gilt für alle Unternehmen in der EU, die KI-Anwendungen entwickeln, vertreiben oder nutzen – unabhängig von ihrer Größe. Unternehmen, deren Mitarbeiter KI entwickeln, sollten darüber hinaus die Erfordernisse des AI-Acts kennen. Wie der jeweilige Kenntnisstand gewährleistet werden soll, ist nicht vorgegeben, aber jedes Unternehmen, das KI einsetzt oder gar entwickelt, sollte aus purem Eigeninteresse dafür Sorge tragen, dass betreffende Mitarbeiter hinreichende Kenntnis zum Einsatz von KI haben. 

Was müssen Unternehmen tun?
Je nach Einstufung des KI-Systems in eine Risikokategorie müssen Betriebe Schulungen anbieten und den verantwortungsvollen Umgang mit der Technologie dokumentieren. Ziel ist es, Transparenz zu schaffen und Risiken zu minimieren. Eine generelle Schulungspflicht geht aus Artikel 4 allerdings nicht hervor.

Jetzt vorbereiten
Wer frühzeitig aktiv wird, kann sich Wettbewerbsvorteile sichern. Die IHK Offenbach am Main unterstützt Unternehmen mit Informationen und Weiterbildungsmöglichkeiten.

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