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21. Sanktionspaket der EU gegenüber Russland verabschiedet

Am 15. Juni 2028 wurde das 21. Sanktionspaket wurde verabschiedet.
Ein zentraler Fokus liegt auf dem russischen militärisch-industriellen Komplex: Sanktionen richten sich gegen sieben Personen und 21 Unternehmen, darunter Hersteller und Zulieferer von Drohnen sowie militärischem Gerät, auch unter Einbeziehung von Akteuren aus Drittstaaten wie China. Gleichzeitig nimmt die EU verstärkt Russlands Energieeinnahmen in den Blick, die eine wesentliche Finanzierungsquelle für den Krieg darstellen. Hier wurden zwei Personen und 24 Organisationen gelistet, die am Export von Öl und Erdölprodukten beteiligt sind, insbesondere über die sogenannte „Schattenflotte“, mit der bestehende Sanktionen umgangen werden sollen.
Darüber hinaus adressiert das Paket gezielt Russlands hybride Aktivitäten und Desinformationskampagnen. Zehn Personen und eine Organisation – darunter prominente Propagandisten – wurden sanktioniert, da sie zur Verbreitung manipulativer Narrative beitragen, die den Angriffskrieg rechtfertigen und anti-ukrainische Inhalte verbreiten. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Fall Alexei Nawalny: 15 Personen sowie eine Organisation wurden wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung an Verfolgung, Vergiftung und Tod des Oppositionspolitikers sanktioniert. In diesem Kontext richten sich Maßnahmen auch gegen den Einsatz von Überwachungstechnologie zur Kontrolle von Oppositionellen und Demonstrierenden.
Nach Angaben der EU-Außenbeauftragten Kaja Kallas haben westliche Sanktionen Russland bereits wirtschaftliche Schäden in Höhe von schätzungsweise 1 bis 1,3 Billionen Euro verursacht. Parallel arbeitet die EU bereits an einem weiteren, umfassenderen Sanktionspaket.
Ergänzend wurden bestehende Maßnahmen im Zusammenhang mit der illegalen Annexion der Krim und Sewastopols verlängert, die nun bis zum 23. Juni 2027 gelten. Die EU bekräftigt damit erneut ihre Nichtanerkennung dieser Annexion und ihre klare Verurteilung des russischen Vorgehens.
Die Pressemitteilung sowie die dazugehörigen Verordnungen finden Sie auf der Webseite der ⇒ Europäischen Union