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LKSG und CSDDD: Update und praktische Handlungsempfehlungen für Unternehmen
aus unserer SpotLight-Reihe
Donnerstag, 17.09.2026
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) verpflichtet Unternehmen bereits seit 2023 zur Einhaltung umfassender menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten. Mit der geplanten Umsetzung der EU-Richtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)) entsteht ab 2027 ein EU-weit harmonisierter Rechtsrahmen.

© AndreyPopov | Getty Images | Canva
Zielgruppe
Allgemein, Unternehmer, Vertriebsleiter, Geschäftsführer, Exportmanager
Veranstaltungsort
Webinar
Preis pro Person
Das Angebot ist kostenlos.
Maximale Teilnehmerzahl
99
Inhalt
Welche Neuerungen bringt die CSDDD im Vergleich zum LKSG? Welche Fristen gelten nach aktuellem Stand? Und was ist künftig bei Risikoanalyse und Überwachung der Lieferkette – sowohl upstream als auch downstream – zu beachten? In unserem SpotLight erfahren Sie, wie Unternehmen bestehende LKSG-Strukturen strategisch weiterentwickeln und sich frühzeitig auf die europäische Regulierung vorbereiten können.
Ein kompaktes Update zur perspektivischen Ablösung des LKSG durch die EU-Richtlinie sowie praxisnahe Handlungsempfehlungen für eine rechtssichere und effiziente Umsetzung in Ihrem Unternehmen gibt Natascha Waltke, Referatsleiterin Wirtschaft und Menschenrechte der Deutschen Industrie- und Handelskammer in Berlin.
Weitere Informationen
Kooperationspartner

Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
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