Menü ausblenden

Entsendung von Mitarbeitern in die Schweiz

aus unserer Reihe „Mitarbeiterentsendung – Weltweit.Rechtssicher.Entsenden“

Mittwoch, 29.04.2026

10:00–12:00 Uhr, Webinar

Mitarbeiter können während 90 Arbeitstagen im Kalenderjahr ohne ausländerrechtliche Bewilligung in der Schweiz arbeiten, jedoch besteht eine Meldepflicht. Weitere Informationen folgen im Webinar.

Zielgruppe

Allgemein, Arbeitnehmer, Geschäftsführer, Leitende Angestellte, Unternehmer

Veranstaltungsort

Webinar


Preis pro Person

Das Angebot ist kostenlos.


Maximale Teilnehmerzahl

99



Kontakt

Brigitte Appiah
International

+49 69 8207-255
E-Mail schreiben

Inhalt

Die Schweiz ist ein wichtiger und attraktiver Markt für deutsche Produkte und Dienstleistungen. Sollen jedoch Montage oder anderen Dienstleistungen vor Ort durchgeführt werden, müssen eine Reihe von Punkten beachtet werden. Zwar können deutsche Unternehmen ihre Mitarbeiter während 90 Arbeitstagen im Kalenderjahr ohne ausländerrechtliche Bewilligung in der Schweiz arbeiten lassen, jedoch besteht eine Meldepflicht. Wir informieren Sie, wo Sie die Meldung abgeben und welche weiteren Formalitäten und Regeln Sie zu beachten haben.  

Referentin
Dr. Alexandra Balmer, Leiterin der Rechtsabteilung, Handelskammer Deutschland-Schweiz

Das Webinar ist Teil der Webinarreihe „Mitarbeiterentsendung – Weltweit.Rechtssicher.Entsenden“ der hessischen Industrie- und Handelskammern und richtet sich an Unternehmen, die derzeit oder auch zukünftig Mitarbeiter in die Schweiz entsenden.

Weitere Informationen

Kooperationspartner