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Entsendung von Mitarbeitern in die Schweiz
aus unserer Reihe „Mitarbeiterentsendung – Weltweit.Rechtssicher.Entsenden“
Mittwoch, 29.04.2026
Mitarbeiter können während 90 Arbeitstagen im Kalenderjahr ohne ausländerrechtliche Bewilligung in der Schweiz arbeiten, jedoch besteht eine Meldepflicht. Weitere Informationen folgen im Webinar.

Zielgruppe
Allgemein, Arbeitnehmer, Geschäftsführer, Leitende Angestellte, Unternehmer
Veranstaltungsort
Webinar
Preis pro Person
Das Angebot ist kostenlos.
Maximale Teilnehmerzahl
99
Inhalt
Die Schweiz ist ein wichtiger und attraktiver Markt für deutsche Produkte und Dienstleistungen. Sollen jedoch Montage oder anderen Dienstleistungen vor Ort durchgeführt werden, müssen eine Reihe von Punkten beachtet werden. Zwar können deutsche Unternehmen ihre Mitarbeiter während 90 Arbeitstagen im Kalenderjahr ohne ausländerrechtliche Bewilligung in der Schweiz arbeiten lassen, jedoch besteht eine Meldepflicht. Wir informieren Sie, wo Sie die Meldung abgeben und welche weiteren Formalitäten und Regeln Sie zu beachten haben.
Referentin
Dr. Alexandra Balmer, Leiterin der Rechtsabteilung, Handelskammer Deutschland-Schweiz
Das Webinar ist Teil der Webinarreihe „Mitarbeiterentsendung – Weltweit.Rechtssicher.Entsenden“ der hessischen Industrie- und Handelskammern und richtet sich an Unternehmen, die derzeit oder auch zukünftig Mitarbeiter in die Schweiz entsenden.
Weitere Informationen
Kooperationspartner

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