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Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main Prüfung Frankfurter Straße 90 63067 Offenbach Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung Sommer 20______ (gemäß § 45 Abs. 1, Berufsbildungsgesetz) Winter 20______ Anmeldeschluss! Sommer: 01.Februar Winter: 01. September Auszubildender/Prüfungsbewerber: ____________________________________ Name, Vorname ____________________________________ Straße, Hausnummer ____________________________________ Postleitzahl, Ort Ausbildungsfirma: Geboren am: Geburtsort: Ausbildungsberuf mit Fachrichtung Ausbildungszeit – Ausbildungsvertrag (von – bis): Hinweise auf körperliche, geistige oder seelische Behinderungen des Prüfungsbewerbers, die für die Prüfung von Bedeutung sind: __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ Die vorgeschriebenen Ausbildungsnachweise sind ordnungsgemäß geführt und vom Ausbildenden bzw. Ausbilder kontrolliert worden. Die Richtigkeit aller Angaben dieser Prüfungsanmeldung wird bestätigt: ______________________________ Ort, Datum _____________________________ E-Mail Ausbildenden _________________ _______________________ ___________________________ Telefonnummer Unterschrift des Ausbildenden Unterschrift des Prüfungsbewerbers Bitte füllen Sie auch die folgenden Seiten aus. Unvollständige Anträge können wir nicht bearbeiten! E-Mail Prüfungsbewerber: Stellungnahme des Ausbildenden (unbedingt erforderlich): Der Antrag auf vorzeitige Zulassung wird vom Ausbildungsbetrieb befürwortet * Damit wird bescheinigt, 1. dass die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung entsprechend der verkürzten Aus- bildungszeit abgeändert worden ist, und 2. dass dem Auszubildenden bis zur Abschluss- prüfung die für das Erreichen des Ausbil- dungszieles wesentlichen Kenntnisse und Fer- tigkeiten vermittelt werden können, und 3. dass die Beherrschung der Kenntnisse und Fertigkeiten aufgrund der bisherigen Leistun- gen erwartet werden kann. ______________________________ Ort, Datum * Nichtzutreffendes streichen Der Antrag auf vorzeitige Zulassung wird vom Ausbildungsbetrieb nicht befürwortet * Begründung: ______________________________ Unterschrift des Ausbildenden Stellungnahme der Berufsschule Wir stimmen einer vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung zu, da in den prüfungsrelevan- ten Bereichen (Lernfelder/Fächer) überdurchschnittliche Leistungen erzielt wurden. (Gesamtnote „gut“ = bis 2,49) Wir stimmen einer vorzeitigen Zulassung nicht zu. Begründung: ______________________________ ______________________________ Ort, Datum Stempel und Unterschrift der Schule Für die folgenden Ausbildungsberufe werden zu dem Antragsformular zur vorzeiten Abschlussprüfung Anlagen benötigt: Wenn Sie die vorzeitige Zulassung in einem der genannten Berufe beantragen möchten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Kaufmännische Berufe: Karin Basler (069 8207-323); basler@offenbach.ihk.de Christian Bahlecke (069 8207-215); bahlecke@offenbach.ihk.de Thomas Ullherr (069 8207-321); ullherr@offenbach.ihk.de Karin Kötter (069 8207-338); koetter@offenbach.ihk.de Alina Dell (069 8207-314); dell@offenbach.ihk.de Thomas Hofferberth (069 8207-315); hofferberth@offenbach.ihk.de Gewerblich-technische Berufe: Sandra Martin (069 8207-312); martin@offenbach.ihk.de Jennifer Wesenberg (069 8207-321); wesenberg@offenbach.ihk.de Wichtige Hinweise! Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung (§ 45 BBiG in Verbindung mit § 11 und 12 der Prüfungsordnung) Ein Auszubildender kann nach Anhören des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf seiner Ausbildungszeit zur Ab- schlussprüfung zugelassen werden, wenn seine Leistungen dies rechtfertigen. Die Zulassung zur Abschlussprüfung vor Ablauf der Ausbildungszeit ist gerechtfertigt, wenn a) die bisherigen Leistungen des Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb überdurchschnittlich sind, d. h. mit mindestens „gut“ beurteilt werden und der Ausbildende deshalb die Zulassung befürwortet, und b) die Leistungen des Auszubildenden in den Unterrichtsfächern / Lehrgängen / Lernfeldern der Berufsschule, die Gegenstand der Abschlussprüfung sind, im Durchschnitt mindestens mit „gut“ (bis 2,49) beurteilt werden. Darüber hinaus muss die Berufsausbildung zum Zeitpunkt der angestrebten Prüfungsteilnahme abgeschlossen sein, d. h. dass die für den Beruf erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten abschließend vermittelt sind. Bitte beachten Sie den Anmeldeschluss für die Prüfungen. Sofern die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, erteilen wir die vorzeitige Zulassung. Dieser Antrag gilt dann gleich- zeitig auch als „Anmeldung zur Abschlussprüfung“. Der Auszubildende erhält rechtzeitig vor der Prüfung die Einladung (inkl. Prüfungstermine und –orte). Liegt eine oder liegen beide Zulassungsvoraussetzungen nicht vor, entscheidet der Prüfungsausschuss. Die Entscheidung wird dem Auszubildenden mitgeteilt. Im Falle einer Ablehnung ist ein Widerspruch des Auszubildenden innerhalb 4 Wochen nach Erhalt des Bescheides möglich. Ausbildungsfirma: Name Vorname: Straße Hausnummer: Postleitzahl Ort: Geboren am: Geburtsort: Ort Datum_2: Group10: Off Jahr: EMail Ausbildender: Telefonnummer Ausbildender: Ausbildungsberuf mit Fachrichtung: Ausbildungszeit: Begründung des Betriebes: Ort, Datum: Begründung der Schule: Hinweise zu Einschränkungen des Prüflings: Hinweise zu Einschränkungen des Prüflings2: Dokument zurücksetzen: E-Mail Adresse Azubi:
Dateityp: application/pdf
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Das Europäische Parlament hat am 16. Dezember 2025 mit großer Mehrheit der im Trilog im Rahmen des Omnibus-I-Pakets erzielten Einigung zur Abschwächung und Vereinfachung der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) zugestimmt. Nach der noch ausstehenden formalen Annahme durch den Rat kann die Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Die wichtigsten Änderungen im Überblick: Engerer Anwendungsbereich: Erfasst werden künftig Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und über 1,5 Mrd. Euro weltweitem Nettoumsatz. Für Franchise-Unternehmen gelten ebenfalls höhere Schwellenwerte als ursprünglich angedacht: In den Anwendungsbereich fallen Unternehmen, deren Lizenzgebühren 75 Mio. Euro übersteigen und deren weltweiter Nettoumsatz mehr als 275 Mio. Euro beträgt. Drittstaatenunternehmen sind bei entsprechenden in der EU erwirtschafteten Umsätzen betroffen. Risikobasierter Ansatz für Sorgfaltspflichten entlang der Wertschöpfungskette: Sorgfaltspflichten sollen über die gesamte Wertschöpfungskette hinaus ausgeübt und nicht auf direkte Geschäftspartner beschränkt werden, sind jedoch risikobasiert auszugestalten. Unternehmen müssen nur dort aktiv werden, wo tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen festgestellt werden. Risiken können nach Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit priorisiert und nacheinander adressiert werden. Für die abstrakte Risikoanalyse ist ausschließlich auf verfügbare Informationen abzustellen. Zusätzliche Informationen von direkten oder indirekten Geschäftspartnern sind im Rahmen der vertieften Risikoanalyse nur dann einzuholen, wenn diese notwendig sind und nicht anderweitig beschafft werden können. Aussetzung von Geschäftsbeziehungen: Die Pflicht zur Beendigung von Geschäftsbeziehungen unter bestimmten Umständen entfällt. stattdessen ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Aussetzung vorgesehen. Begrenzung der Einbeziehung von Stakeholdern: Konsultationen zur Informationssammlung sowie zu Präventions- und Abhilfemaßnahmen sollen sich auf direkt betroffene Stakeholder beschränken. Keine verpflichtenden Klimaschutzpläne: Unternehmen sollen im Rahmen der CSDDD nicht mehr zur Verabschiedung und Umsetzung von Klimaschutzplänen verpflichtet werden. Die Vorgabe entfällt vollständig. Streichung des spezifischen, EU-weiten Haftungsregimes: Auf ein spezifisches, EU-weiter Haftungsregime soll verzichtet werden. Entsprechende Vorgaben wurden gestrichen. Absenkung der maximalen Höhe von Geldbußen: Die maximale Höhe von Geldbußen wird auf drei statt fünf Prozent des Nettoumsatzes von Unternehmen begrenzt. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, die Vorgaben bis zum 26. Juli 2028 in nationales Recht umsetzen. Für Unternehmen kommen die Vorschriften ab dem 26. Juli 2029 zur Anwendung. Die Berichtspflichten für Unternehmen greifen jedoch erst ab dem Geschäftsjahr, welches zum oder nach dem 1. Januar 2030 beginnt.
[Offenbach am Main, 16. Dezember 2025] Der IHK-Expertenrat International traf sich in Offenbach zu einem intensiven Austausch über die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen im deutsch-amerikanischen Wirtschaftsraum. Im Mittelpunkt standen die Chancen und Risiken für deutsche Unternehmen im Süden der USA – einer der dynamischsten Wirtschaftsregionen Nordamerikas. Zu Gast war Jona Rowold, Director Consulting Services der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer (AHK USA-Süd), der aus erster Hand Einblicke in das AHK-Netzwerk, Standortvorteile, Markteintrittsstrategien und aktuelle Konjunkturtrends gab. Diskutiert wurden neben der US-Zollpolitik unter anderem die Wettbewerbsfähigkeit der EU versus USA und der sogenannte „big beautiful bill“, der Anreize zum Investieren von Forschungs- und Entwicklungsausgaben in den USA bieten soll. Die Teilnehmenden beleuchteten zudem kulturelle Unterschiede im Geschäftsleben, wie den hohen Stellenwert von Netzwerken, indirekter Kommunikation und der transaktionellen Herangehensweise im US-Markt. Ein Risiko bleibt der Fachkräftemangel in den USA, dem Deutschland mit der Dualen Berufsausbildung begegnet. Die Veranstaltung bot Geschäftsführern und internationalen Entscheiderinnen und Entscheidern eine Plattform für den fachlichen Austausch und die Vernetzung rund um die transatlantischen Beziehungen. Die Teilnehmenden nutzten die Gelegenheit, individuelle Fragen zu stellen und Erfahrungen aus der Praxis zu teilen.
Andrea Zbiral-Müller Recht und Steuern + 49 69 8207-225 E-Mail schreiben
Unsere Expertengespräche sind keine Vorträge, sondern echter Austausch: Stellen Sie Ihre Fragen, diskutieren Sie Ihre Herausforderungen und finden Sie gemeinsam Lösungsansätze. Mit dem Jahresprogramm 2026 der IHK-Expertengespräche begleiten wir Sie durch alle Unternehmensphasen – von Gründung über Nachfolge bis zur Weiterentwicklung. Profitieren Sie von praxisnahen Impulsen, individueller Beratung und wertvollen Netzwerken.