5.3 Muster Versicherungsbestätigung (für Gruppenvertrag) Seite 1/1 Stand: 09.10.2024 Muster Versicherungsbestätigung (für Gruppenvertrag) Briefkopf des Versicherungsunternehmens Kennziffer Versicherungsunternehmen: ........................................................................................................................................... Versicherungsnehmer: ........................................................................................... (Gruppenvertrag) Versicherte Person: ........................................................................................................................................... Versicherungsschein-Nummer: ........................................................................................................................................... Versicherungsschutz zum Nachweis der Pflichtversicherung für (Zutreffendes bitte ausdrucken) Versicherungsvermittler nach § 34d Abs. 1 GewO oder Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 GewO oder Versicherungsvermittler nach § 34d Abs. 6 GewO Versicherungsbestätigung Zur Vorlage bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer bestätigen wir, dass Sie als versicherte Person über den o. g. Gruppenvertrag ab dem TT.MM.JJJJ eine Berufshaftpflichtversicherung bei unserer Gesellschaft ab- geschlossen haben, die die Voraussetzungen der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) erfüllt. Die vereinbarte Versicherungssumme beträgt je mitversicherte Person mindestens 1.564.610 EUR je Versicherungs- fall. Die Höchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres je mitversicherte Person beträgt min- destens 2.315.610 EUR. Der Versicherungsschutz für die mitversicherte Person besteht unabhängig von der Tätigkeit für den Versicherungs- nehmer. Datum, Unterschrift des Versicherungsunternehmens
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5.3 Muster Versicherungsbestätigung (für Gruppenvertrag) Seite 1/1 Stand: 09.10.2024 Muster Versicherungsbestätigung (für Gruppenvertrag) Briefkopf des Versicherungsunternehmens Kennziffer Versicherungsunternehmen: ........................................................................................................................................... Versicherungsnehmer: ........................................................................................... (Gruppenvertrag) Versicherte Person: ........................................................................................................................................... Versicherungsschein-Nummer: ........................................................................................................................................... Versicherungsschutz zum Nachweis der Pflichtversicherung für (Zutreffendes bitte ausdrucken) Versicherungsvermittler nach § 34d Abs. 1 GewO oder Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 GewO oder Versicherungsvermittler nach § 34d Abs. 6 GewO Versicherungsbestätigung Zur Vorlage bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer bestätigen wir, dass Sie als versicherte Person über den o. g. Gruppenvertrag ab dem TT.MM.JJJJ eine Berufshaftpflichtversicherung bei unserer Gesellschaft ab- geschlossen haben, die die Voraussetzungen der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) erfüllt. Die vereinbarte Versicherungssumme beträgt je mitversicherte Person mindestens 1.564.610 EUR je Versicherungs- fall. Die Höchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres je mitversicherte Person beträgt min- destens 2.315.610 EUR. Der Versicherungsschutz für die mitversicherte Person besteht unabhängig von der Tätigkeit für den Versicherungs- nehmer. Datum, Unterschrift des Versicherungsunternehmens
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5.3 Muster Versicherungsbestätigung (für Gruppenvertrag) Seite 1/1 Stand: 09.10.2024 Muster Versicherungsbestätigung (für Gruppenvertrag) Briefkopf des Versicherungsunternehmens Kennziffer Versicherungsunternehmen: ........................................................................................................................................... Versicherungsnehmer: ........................................................................................... (Gruppenvertrag) Versicherte Person: ........................................................................................................................................... Versicherungsschein-Nummer: ........................................................................................................................................... Versicherungsschutz zum Nachweis der Pflichtversicherung für (Zutreffendes bitte ausdrucken) Versicherungsvermittler nach § 34d Abs. 1 GewO oder Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 GewO oder Versicherungsvermittler nach § 34d Abs. 6 GewO Versicherungsbestätigung Zur Vorlage bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer bestätigen wir, dass Sie als versicherte Person über den o. g. Gruppenvertrag ab dem TT.MM.JJJJ eine Berufshaftpflichtversicherung bei unserer Gesellschaft ab- geschlossen haben, die die Voraussetzungen der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) erfüllt. Die vereinbarte Versicherungssumme beträgt je mitversicherte Person mindestens 1.564.610 EUR je Versicherungs- fall. Die Höchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres je mitversicherte Person beträgt min- destens 2.315.610 EUR. Der Versicherungsschutz für die mitversicherte Person besteht unabhängig von der Tätigkeit für den Versicherungs- nehmer. Datum, Unterschrift des Versicherungsunternehmens
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5.3 Muster Versicherungsbestätigung (für Gruppenvertrag) Seite 1/1 Stand: 09.10.2024 Muster Versicherungsbestätigung (für Gruppenvertrag) Briefkopf des Versicherungsunternehmens Kennziffer Versicherungsunternehmen: ........................................................................................................................................... Versicherungsnehmer: ........................................................................................... (Gruppenvertrag) Versicherte Person: ........................................................................................................................................... Versicherungsschein-Nummer: ........................................................................................................................................... Versicherungsschutz zum Nachweis der Pflichtversicherung für (Zutreffendes bitte ausdrucken) Versicherungsvermittler nach § 34d Abs. 1 GewO oder Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 GewO oder Versicherungsvermittler nach § 34d Abs. 6 GewO Versicherungsbestätigung Zur Vorlage bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer bestätigen wir, dass Sie als versicherte Person über den o. g. Gruppenvertrag ab dem TT.MM.JJJJ eine Berufshaftpflichtversicherung bei unserer Gesellschaft ab- geschlossen haben, die die Voraussetzungen der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) erfüllt. Die vereinbarte Versicherungssumme beträgt je mitversicherte Person mindestens 1.564.610 EUR je Versicherungs- fall. Die Höchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres je mitversicherte Person beträgt min- destens 2.315.610 EUR. Der Versicherungsschutz für die mitversicherte Person besteht unabhängig von der Tätigkeit für den Versicherungs- nehmer. Datum, Unterschrift des Versicherungsunternehmens
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5.3 Muster Versicherungsbestätigung (für Gruppenvertrag) Seite 1/1 Stand: 09.10.2024 Muster Versicherungsbestätigung (für Gruppenvertrag) Briefkopf des Versicherungsunternehmens Kennziffer Versicherungsunternehmen: ........................................................................................................................................... Versicherungsnehmer: ........................................................................................... (Gruppenvertrag) Versicherte Person: ........................................................................................................................................... Versicherungsschein-Nummer: ........................................................................................................................................... Versicherungsschutz zum Nachweis der Pflichtversicherung für (Zutreffendes bitte ausdrucken) Versicherungsvermittler nach § 34d Abs. 1 GewO oder Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 GewO oder Versicherungsvermittler nach § 34d Abs. 6 GewO Versicherungsbestätigung Zur Vorlage bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer bestätigen wir, dass Sie als versicherte Person über den o. g. Gruppenvertrag ab dem TT.MM.JJJJ eine Berufshaftpflichtversicherung bei unserer Gesellschaft ab- geschlossen haben, die die Voraussetzungen der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) erfüllt. Die vereinbarte Versicherungssumme beträgt je mitversicherte Person mindestens 1.564.610 EUR je Versicherungs- fall. Die Höchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres je mitversicherte Person beträgt min- destens 2.315.610 EUR. Der Versicherungsschutz für die mitversicherte Person besteht unabhängig von der Tätigkeit für den Versicherungs- nehmer. Datum, Unterschrift des Versicherungsunternehmens
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Mit Teilqualifikationen Beschäftigte zu Fachkräften entwickeln Chancen Nutzen! Mit Teilqualifikationen Richtung Berufsabschluss (Stand 2022) Wie können Unternehmen Teilqualifikationen für ihre Mitarbeitenden nutzen? Fehlende Fachkräfte werden immer mehr zum Problem. Insgesamt schätzen 59% der Unternehmen in der Konjunkturumfrage 2021 des Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) den Fachkräftemangel als das größte Geschäftsrisiko ein. In Deutschland werden laut der Bundesagentur für Arbeit 400.000 Fachkräfte benötigt, um den Arbeitskräftebedarf in Deutschland zu decken. Ein erfolgreiches Instrument gegen den Fachkräftemangel sind die sogenannten Teilqualifikationen. Was sind Teilqualifikationen? Teilqualifikationen bieten die Chance, einen Beruf in Theorie und Praxis schrittweise zu erlernen und am Ende sogar einen Berufsabschluss zu erlangen. Sie sind kürzere Bildungseinheiten (im Schnitt 4-6 Monate), die aus anerkannten Ausbildungsberufen abgeleitet werden. Das hat den Vorteil, dass die Inhalte aktuell und am Arbeitsmarkt gefragt sind. Je nach Voraussetzungen des jeweiligen TeilnehmerIn, kann er oder sie nach mehreren erfolgreich durchlaufenen Teilqualifikationen nach §45 BBiG zur Abschlussprüfung bei der IHK des Berufs extern zugelassen werden. Warum sind Teilqualifikationen für Unternehmen eine interessante Qualifizierungsmöglichkeit? Für welche Unternehmen kommt das in Frage? Viele Betriebe beschäftigen Mitarbeitende, die angelernt und ohne Berufsabschluss sind, oder Menschen deren Berufsabschlüsse nicht mehr den Anforderungen des heutigen Arbeitsalltags entsprechen. Oftmals handelt es sich aber um Mitarbeitende, die Sie schon lange beschäftigen und auch weiterhin gerne beschäftigen würden. Durch Teilqualifikationen können Sie diese Mitarbeitenden in Beschäftigung halten und beschäftigungsbegleitend nachqualifizieren. Gleichzeitig gibt es aber auch die Möglichkeit durch die schrittweise Qualifizierung neue Mitarbeitende zu gewinnen. Teilqualifikationen sind für alle Betriebe geeignet- vom kleinen Unternehmen bis zum Großkonzern: • Unternehmen in digitalen Transformationsprozessen und veränderten Bedarfen an Qualifikationsanforderungen an MitarbeiterInnen • Unternehmen mit Fachkräftemangel in den entsprechenden Berufen • Unternehmen mit einem Bewerbermangel für Ausbildungsplätze Wer finanziert Teilqualifikationen? Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen bzw. Teilqualifizierungen sind als abschlussorientierte Weiterbildungen durch vollständige Übernahme der Lehrgangskosten und Zahlung eines Arbeitsentgeltzuschusses durch Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsagenturen, Jobcenter) bis zu 100 Prozent förderfähig. Dadurch bleiben ihre Mitarbeiter in Arbeit und haben nur wenig bis keine finanziellen Einbußen. https://www.dihk.de/de/themen-und-positionen/wirtschaftspolitik/konjunktur-und-wachstum/die-konjunktur-im-herbst-2021 Mit Teilqualifikationen Beschäftigte zu Fachkräften entwickeln Chancen Nutzen! Mit Teilqualifikationen Richtung Berufsabschluss (Stand 2022) Das Projekt Seit Oktober 2017 unterstützt das bei der DIHK Service GmbH angesiedelte Projekt „Chancen Nutzen! Mit Teilqualifikationen Richtung Berufsabschluss“, in einer zweiten Förderphase mit neuem Fokus, die IHK-Organisation dabei, ein bundesweit einheitliches Unterstützungsangebot für Teilqualifikationen umzusetzen. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert und berät, begleitet und fördert als Koordinierungsstelle den Austausch und die Weiterentwicklung des IHK-Angebotes. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie auf der Website des Projektes oder auf dem LinkedIn- Kanal. Was machen die IHKs? Welche Berufe betrifft das? Für welche Mitarbeiter ist das interessant? Was ist meine Aufgabe? Womit starte ich als Unternehmen? Wie läuft eine Teilqualifikation ab? Es gibt für zahlreiche Berufe bundeseinheitliche Teilqualifikationen, für die IHKs Zertifikate vergeben werden: vom Mechatroniker, Industrieelektriker bis zum Koch. Um zu erfahren, ob es Die IHKs vor Ort sind vernetzt mit der regionalen Arbeitsagentur und arbeiten mit zahlreichen Bildungsträgern zusammen. Nehmen Sie Kontakt auf mit der IHK vor Ort, diese finden Sie hier: IHK FINDER Hier erhalten Sie auch noch weiterführende Informationen. Ihre IHK ist mit der regionalen Arbeitsagentur vernetzt und arbeitet mit zahlreichen Bildungsträgern zusammen. Sie vermittelt Ihnen die entsprechenden Kontakte. Anschließend wird die Agentur für Arbeit in Einzelgesprächen prüfen, ob der Teilnehmende für eine Förderung in Frage kommt. • Erwachsene über 25 Jahre • Personen ohne Berufsabschluss • Personen mit veraltetem Berufsabschluss • Beschäftigte ohne formalen Abschluss • Arbeitslose oder Arbeitssuchende • Menschen mit Migrationshintergrund Ein Beruf ist in einzelne TQs aufgeteilt. Die einzelnen Teilqualifikationen erstrecken sich durchschnittlich über einen Zeitraum zwischen 3 bis 6 Monaten. Der Theorieanteil macht ca. zwei Drittel der Gesamtdauer einer TQ aus und wird durch einen Bildungsträger vermittelt. Der Praxisanteil umfasst ein Drittel und erfolgt im Betrieb. Als Betrieb begleiten Sie ihre Mitarbeitenden in der Praxiszeit und stellen diese für die Qualifizierung frei. Die Industrie- und Handelskammern bieten Informationen für Betriebe über Qualifizierungsmöglichkeiten und stimmen konkrete TQ-Maßnahmen mit Bildungsdienstleistern und Betrieben ab. Nach jeder Teilqualifikation kann eine Kompetenzfeststellung durch die regionale IHK stattfinden, welche den Lernstand überprüft und dokumentiert. Bei erfolgreichem Bestehen wird durch die IHK ein TQ- Zertifikat vergeben, als anerkannter Nachweis beruflicher Qualifikationen. Je nach Voraussetzungen des jeweiligen Teilnehmers, kann er oder sie nach mehreren erfolgreich durchlaufenen Teilqualifikationen zur Abschlussprüfung eines Berufs extern zugelassen werden. für Ihr gewünschtes Berufsbild eine Teilqualifikation gibt, kontaktieren Sie ihre regionale Industrie- und Handelskammer. Eine Übersicht der Teilqualifikationsberufe, für die Ihre IHK die Kompetenzfeststellung durchführt, finden Sie hier: Services der IHK https://teilqualifikation.dihk.de/de https://www.linkedin.com/company/76144286/admin/ http://www.ihk.de/?fdialog=ihk-finder https://teilqualifikation.dihk.de/de/ihk-angebot/services-der-ihks
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Teilqualifikationen- Schrittweise Qualifizierung- bis zum Berufsabschluss! Chancen Nutzen! Mit Teilqualifikationen Richtung Berufsabschluss (Stand 2022) Sie sind über 25 Jahre alt und ohne Berufsabschluss? Sie haben keinen bzw. einen Berufsabschluss, der den heutigen Anforderungen im Berufsleben nicht mehr entspricht? Sie haben bereits Berufserfahrung gesammelt oder sind auf der Suche nach dem passenden Einstieg? Sie arbeiten angelernt in einem Beruf und streben eine berufsbegleitende Qualifizierung an? Sie sind noch unsicher und eine langfristige Qualifizierung kommt für Sie aktuell nicht in Frage? Ihre Familiensituation lässt nur eine berufsbegleitende Qualifizierung zu? In all diesen Situationen bieten sich Teilqualifikationen an. Was sind Teilqualifikationen? Teilqualifikationen (TQs) bieten die Chance, einen Beruf in Theorie und Praxis schrittweise zu erlernen und am Ende sogar einen Berufsabschluss zu erlangen. Es sind kürzere Bildungseinheiten (im Schnitt 4-6 Monate), die aus anerkannten Ausbildungsberufen abgeleitet werden. Das hat den Vorteil, dass die Inhalte aktuell und am Arbeitsmarkt gefragt sind. Je nach Voraussetzungen des jeweiligen Teilnehmenden, kann er oder sie nach mehreren erfolgreich durchlaufenen Teilqualifikationen nach §45 BBiG zur Abschlussprüfung bei der IHK des Berufs extern zugelassen werden. Was sind die Vorteile von Teilqualifikationen? Für welche Personen kommt eine TQ in Frage? ▪ Mögliche Anerkennung von Berufspraxis bzw. bereits erworbenen Kenntnissen ▪ Flexibler Weg um Fachkraft zu werden ▪ Berufsbegleitend oder durch Freistellung möglich ▪ Wenig bzw. keine finanziellen Einbußen ▪ Nach jeder einzelnen TQ ist der Erwerb eines IHK- Zertifikats möglich ▪ Erwerb des Berufsabschlusses möglich ▪ Ab 25 Jahren altersunabhängig möglich ▪ Personen über 25 Jahre ▪ Mit oder ohne Berufserfahrung ▪ Ohne Berufsabschluss bzw. mit einem Abschluss in einem veralteten Berufsbild ▪ Personen, für die eine Umschulung bzw. eine Ausbildung aufgrund ihrer Lebenssituation nicht in Frage kommt. ▪ Berufsrückkehrende mit nicht mehr arbeitsmarktlich verwertbaren Qualifikationen ▪ Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte ArbeitnehmerInnen. Wer finanziert Teilqualifikationen? Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen bzw. Teilqualifizierungen werden als abschlussorientierte Weiterbildungen durch vollständige Übernahme der Lehrgangskosten und Zahlung eines Arbeitsentgeltzuschusses durch die Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsagenturen, Jobcenter) bis zu 100 Prozent förderfähig. Die Förderfähigkeit muss mit der Agentur/dem Jobcenter im Vorfeld geklärt werden. Teilqualifikationen- Schrittweise Qualifizierung- bis zum Berufsabschluss! Chancen Nutzen! Mit Teilqualifikationen Richtung Berufsabschluss (Stand 2022) Das Projekt Seit Oktober 2017 unterstützt das bei der DIHK Service GmbH angesiedelte Projekt „Chancen Nutzen! Mit Teilqualifikationen Richtung Berufsabschluss“, in einer zweiten Förderphase mit neuem Fokus, die IHK-Organisation dabei, ein bundesweit einheitliches Unterstützungsangebot für Teilqualifikationen umzusetzen. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert und berät, begleitet und fördert als Koordinierungsstelle den Austausch und die Weiterentwicklung des IHK-Angebotes. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie auf der Website des Projektes oder auf dem LinkedIn- Kanal. Was machen die IHKs? Welche Berufe betrifft das? Was sollte ich mitbringen? An wen wende ich mich für eine TQ? Wie läuft eine Teilqualifizierung ab? Es gibt für zahlreiche Berufe bundeseinheitliche Teilqualifikationen, für die IHK Zertifikate vergeben werden: vom Mechatroniker:in, Industrieelektriker:in bis zum Koch/Köchin, Verkäufer:in und Kfm./-frau für Büromanagement. Um zu erfahren, ob es für Ihr gewünschtes Berufsbild eine Teilqualifikation gibt, kontaktieren Sie ihre regionale Industrie- und Handelskammer. Eine Übersicht der Teilqualifikationsberufe, für die Ihre IHK die Kompetenzfeststellung durchführt, finden Sie hier: Services der IHK Wenn Sie Interesse an einer Teilqualifikation haben, sollten Sie sich an Ihre regionale Arbeitsagentur oder Ihr Jobcenter wenden. Diese prüft die Förderfähigkeit für eine TQ. Wenn Sie bereits in einem Unternehmen beschäftigt sind, kann das Unternehmen den Kontaktaufbau mit der Arbeitsagentur übernehmen und sich zu den Fördermöglichkeiten über den Arbeitgeberservice erkundigen. Ein Beruf ist in einzelne TQs aufgeteilt. Die einzelnen Teilqualifikationen erstrecken sich durchschnittlich über einen Zeitraum zwischen 3 bis 6 Monaten. Der Theorieanteil macht ca. zwei Drittel der Gesamtdauer einer TQ aus und wird durch einen Bildungsträger vermittelt. Der Praxisanteil umfasst ein Drittel und erfolgt im Betrieb. Die IHKs übernehmen die Kompetenzfeststellungen nach einzelnen TQs. Die Bereitschaft zu lernen und sich fortzubilden . Dabei können Sie individuell entscheiden, ob Sie nur eine oder mehrere TQs absolvieren und und die Chance für den Berufsabschluss ergreifen wollen und sich somit ihre Beschäftigungsfähigkeit sichern können Die Industrie- und Handelskammern bieten Informationen für Betriebe über Qualifizierungsmöglichkeiten und stimmen konkrete TQ-Maßnahmen mit Bildungsdienstleistern und Betrieben ab. Nach jeder Teilqualifikation kann eine Kompetenzfeststellung durch die regionale IHK stattfinden, welche den Lernstand überprüft und dokumentiert. Bei erfolgreichem Bestehen wird durch die IHK ein TQ-Zertifikat vergeben, als anerkannter Nachweis beruflicher Qualifikationen. Je nach Voraussetzungen des jeweiligen Teilnehmers, kann er oder sie nach mehreren erfolgreich durchlaufenen Teilqualifikationen zur Abschlussprüfung eines Berufs extern zugelassen werden. https://teilqualifikation.dihk.de/de https://www.linkedin.com/company/76144286/admin/ https://teilqualifikation.dihk.de/de/ihk-angebot/services-der-ihks
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Rechtsform Kapital/Mindesteinzahlun g Gründerzahl Haftung Entscheidungsbefugnis/ Vertretung Formalitäten/ Kosten Eintragung in das HR/GR Vertrag/ Formvorschriften Einzelunternehmen (Nichtkaufleute/Klein- gewerbetreibende) ▪ kein festes Kapital/ ▪ keine Mindesteinlage vorgeschrieben 1 unbeschränkt mit Geschäfts- und Privatvermögen Alleinentscheidung des Inhabers Gewerbeanmeldung/ geringe Gründungskosten Nein Einzelkaufleute (Kaufmann) ▪ kein festes Kapital/ ▪ keine Mindesteinlage vorgeschrieben 1 unbeschränkt mit Geschäfts- und Privatvermögen Alleinentscheidung des Inhabers, Bestellung von Prokuristen möglich Gewerbeanmeldung und Eintragung in das Han- delsregister/ moderate Gründungskosten Ja GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Nichtkaufleute/Klein- gewerbetreibende) ▪ kein festes Kapital/ ▪ keine Mindesteinlage vorgeschrieben mindestens 2 Gesellschaft und Gesellschafter (auch mit Privatvermögen) für Gesellschaftsschulden, gesamtschuldnerische Haftung Gemeinsame Geschäftsführung und Vertretung durch alle Gesellschafter, sofern im Gesellschaftsvertrag nicht abweichend geregelt Gewerbeanmeldung/ Geringe Gründungskosten Eintragung als eGbR (s. eGbR) in das Gesellschaftsregister in bestimmten Fällen zwingend (z.B. Grundbucheintragung, Beteiligung an Gesellschaften) Nein schriftlicher Gesellschaftsvertrag nicht zwingend erforderlich, aber zu empfehlen eGbR Eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Nichtkaufleute/Klein- gewerbetreibende) ▪ wie GbR mindestens 2 wie GbR wie GbR Gewerbeanmeldung und Eintragung in das Gesellschaftsregister/ moderate Gründungskosten Ja wie GbR OHG Offene Handelsgesellschaft (Kaufmann) ▪ kein festes Kapital/ ▪ keine Mindesteinlage vorgeschrieben mindestens 2 Gesellschaft und Gesellschafter (auch mit Privatvermögen) für Gesellschaftsschulden, gesamtschuldnerische Haftung Einzelgeschäftsführung und Einzelvertretungsmacht jedes Gesellschafters, sofern im Gesellschaftsvertrag nicht abweichend geregelt; Bestellung von Prokuristen möglich Gewerbeanmeldung und Eintragung in das Han- delsregister/ moderate Gründungskosten Ja schriftlicher Gesellschaftsvertrag nicht zwingend erforderlich, aber zu empfehlen KG Kommanditgesellschaft (Kaufmann) ▪ kein festes Kapital/ ▪ keine Mindesteinlage vorgeschrieben, ▪ jedoch Kommanditeinlagen für Kommanditisten (Höhe beliebig) mindestens 2 Gesellschaft und Komplementäre (persönlich haftende Gesellschafter) (auch mit Privatvermögen) für Gesellschaftsschulden, Kommanditisten in Höhe der Einlage (Haftungsbeschränkung tritt erst nach Eintragung im Handelsregister ein) Grundsätzlich persönlich haftende Gesellschafter, in besonderen Fällen Beteiligung der Kommanditisten erforderlich, Bestellung von Prokuristen möglich Gewerbeanmeldung und Eintragung in das Han- delsregister/ moderate Gründungskosten Ja schriftlicher Gesellschaftsvertrag nicht zwingend erforderlich, aber zu empfehlen GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung ▪ Mindeststammkapital: 25.000 Euro ▪ Mindesteinzahlung bei Gründung: 12.500 Euro ▪ Bargründung und Sachgründung möglich mindestens 1 nur mit Gesellschaftsvermögen (Haftungsbeschränkung tritt erst nach Eintragung in das Handelsregister ein), ggf. persönliche Haftung des Geschäftsführers Geschäftsführer, Geschäftspolitik: Gesellschafterversammlung, sofern vorhanden Aufsichtsrat, Bestellung von Prokuristen möglich Gewerbeanmeldung und Eintragung in das Han- delsregister, insgesamt umfangreiche Formalitäten/ hohe Gründungskosten (Erleichterung bei Verwendung des notariellen Musterprotokolls) Ja schriftlicher Gesellschaftsvertrag zwingend erforderlich; Mindestinhalt gesetzlich geregelt; notarielle Beurkundung erforderlich (notarielles Musterprotokoll in einfachen Fällen ausreichend) UG (haftungsbeschränkt) Unternehmergesellschaft ▪ Mindeststammkapital: 1 Euro, ▪ vollständige Einzahlung bei Gründung zwingend, ▪ nur Bargründung mindestens 1 wie GmbH wie GmbH wie GmbH Ja wie GmbH AG Aktiengesellschaft • Mindestgrundkapital: 50.000 Euro mindestens 1 nur mit Gesellschaftsvermögen (Haftungsbeschränkung tritt erst nach Eintragung in das Handelsregister ein), ggf. persönliche Haftung des Vorstandes Vorstand, Geschäftspolitik: Aufsichtsrat, Hauptversammlung, Bestellung von Prokuristen möglich Gewerbeanmeldung und Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister, insgesamt sehr umfangreiche Formalitäten/ hohe Gründungskosten Ja schriftlicher Gesellschaftsvertrag zwingend erforderlich; Mindestinhalt gesetzlich geregelt; notarielle Beurkundung erforderlich
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Die Unternehmen in der Region Offenbach befinden sich im Herbst 2024 weiter in einer wirtschaftlich herausfordernden Phase. In der Folge gehen 28 Prozent der Befragten davon aus, dass sie Personal abbauen müssen. Nur 13 Prozent planen zusätzliche Mitarbeitende einzustellen. 47 Prozent rechnen mit einem schlechteren Exportgeschäft. Nur neun Prozent gehen von einer Steigerung der Exporte aus. Die Stimmung der regionalen Wirtschaft entspricht der deutschlandweiten Situation. Aktuelle Prognosen gehen vom zweiten Rezessionsjahr in Folge aus. Mit Blick auf den Deutschen Aktienindex (DAX) mag das zunächst verwundern. Schließlich eilt er von einem Höchststand zum nächsten. Allerdings erzielen die darin enthaltenen börsennotierten deutschen Unternehmen den überwiegenden Teil ihrer Umsätze im Ausland. Der Index spiegelt somit schon lange nicht mehr die Entwicklung der deutschen Wirtschaft wider, die stark durch mittelständische Unternehmen geprägt ist, die einen großen Teil ihrer Umsätze in Deutschland erwirtschaften. Es ist allerhöchste Zeit für wirkungsvolles politisches Handeln, damit sich das Wachstumspotenzial der Wirtschaft voll entfalten kann. Denn nur mit Wachstum und Wohlstand sind zentrale politische und gesellschaftliche Ziele, wie Klimaneutralität, eine gute Infrastruktur oder ein hoher Standard an Sozialleistungen, möglich. Vorrangig muss es darum gehen, die Infrastruktur schleunigst zu modernisieren, Bürokratie in allen wirtschafsrelevanten Bereichen abzubauen sowie Steuern- und Abgabenlasten zu senken, so dass ein international wettbewerbsfähiges Niveau erreicht wird. Außerdem muss ein planbares, attraktives Umfeld für Zukunftsinvestitionen geschaffen werden. Nicht zuletzt sind niedrigere und stabile Energiepreise, eine verlässliche Energieversorgung, geeignete Arbeitsanreize und mehr Investitionen in den Bildungsstandort Deutschland grundlegend, damit die Wirtschaft wieder in Schwung kommt. „Die von der Bundesregierung beschlossene Wachstumsinitiative enthält viele richtige Maßnahmen. Angesichts der schlechten wirtschaftlichen Gesamtsituation und der riesigen Herausforderungen, braucht es allerdings mehr: Die Wirtschaft braucht jetzt einen wahren Befreiungsschlag“, fordert Markus Weinbrenner, Hauptgeschäftsführer der IHK Offenbach am Main. Alle Ergebnisse im Internet unter www.ihkof.de/konjunktur ***
1 heyData GmbH heydata.eu Die neuen KI-Regelungen für Unternehmen Konkrete Schritte für Unternehmen https://heydata.eu 2 Webinarinhalte - Überblick ● Verstehen der KI-Verordnung ● Pflichten und Verantwortlichkeiten ● Welche Risikostufe trifft auf mich und meine Nutzung von KI-Modellen zu? ● Was muss ich tun, um konform zu werden? ● Welche Risiken drohen bei Nichteinhaltung? ● Erste Schritte zur Umsetzung 3 Warum ist die KI-Verordnung wichtig für Unternehmen? Betrifft jedes Unternehmen was KI entwickelt, benutzt oder vertreibt Gilt unmittelbar in jedem EU- Mitgliedstaat Bei Verstoß: Strafen bis zu 35.000.000€ // 7% des Jahresumsatzes 4 Wie beginne ich den Compliance Prozess? Schritt 1: Inventur erstellen Alle KI-Systeme auflisten, die Sie benutzen, entwickeln oder vertreiben “KI”: Nicht deterministisch, anpassungsfähig, in der Lage schlusszufolgern “KI-System”: Meint immer ganzes Programm, kann aus mehreren KI-Modellen/Prozessen bestehen 5 Fin-Tech Startup für Credit Scoring Solutions Produkt: KI-Lösung, welche Kreditwürdigkeit einstuft Case Study: KI-Compliance bei “Schufa-AI” Gründung: 2023 Belegschaft: 30 Mitarbeiter:Innen 6 Beispiel 1: KI-Inventur bei “Schufa-AI” Name Abteilung Beginn Rolle(n) Risikostufe Deepl Marketing / Produkt 01.08.2023 ChatGPT ALLE 01.01.2023 Schufa-AI Tech / Produkt 01.02.2024 7 Wie beginne ich den Compliance Prozess? Schritt 2: Rolle(n) ermitteln 4 Rollen unter der KI Verordnung ➔ Anbieter ➔ Bereitsteller ➔ Händler ➔ Importeur Beschreiben wie Unternehmen mit KI interagiert: 8 Beispiel 2: Verhältnis zu KI bei “Schufa-AI” Name Abteilung Beginn Rolle(n) Risikostufe Deepl Marketing / Produkt 01.08.2023 Bereitsteller ChatGPT ALLE 01.01.2023 Bereitsteller Schufa-AI Tech / Produkt 01.02.2024 Anbieter, Händler 9 Wie beginne ich den Compliance Prozess? Schritt 3: Risikostufen ermitteln KI-VO kennt 4 Risikostufen Risikobewertung nach Use-Cases Möglichkeiten zur Risikobewertung? 10 Beispiel 3: Risikoanalyse bei “Schufa-AI” Name Abteilung Beginn Rolle(n) Risikostufe Deepl Marketing / Produkt 01.08.2023 Bereitsteller minimal ChatGPT ALLE 01.01.2023 Bereitsteller limited Schufa-AI Tech / Produkt 01.02.2024 Anbieter, Händler high 11 Grundsatz: Dokumentieren! Bei externem Audit zählt nur, was zuvor dokumentiert wurde. 12 Wie erreicht mein Unternehmen Compliance? Schritt 1: Verbotene Systeme aussortieren Verbotene Systeme dürfen nicht benutzt, entwickelt oder vertrieben werden Deadline: Februar 2025 13 Wie erreicht mein Unternehmen Compliance? Schritt 2: KI-Kompetenz im Unternehmen herstellen Alle Abteilungen müssen für ihre Aufgaben entspr. geschult sein ggf. Workshops/Seminare buchen Deadline: Februar 2025 14 Beispiel 4: Schulungen bei “Schufa-AI” Name Abteilung Beginn Rolle(n) Risikostufe Deepl Marketing / Produkt 01.08.2023 Bereitsteller minimal ChatGPT ALLE 01.01.2023 Bereitsteller limited Schufa-AI Tech / Produkt 01.02.2024 Anbieter, Bereitsteller high 15 Wie erreicht mein Unternehmen Compliance? Schritt 3: Weitere Pflichten für jedes KI-System ermitteln Abhängig von der Risikostufe des Systems UND der Rolle(n) in der Sie mit dem System interagieren 16 Beispiel 5: Weitere Compliance Pflichten bei “Schufa-AI” a) Deepl: Minimales Risiko + Bereitsteller - keine systemspezifischen Compliance Pflichten b) ChatGPT: Limitiertes Risiko + Bereitsteller - Transparenzpflichten bei Nutzung für Deepfakes / Artikel von öffentlichem Interesse - KI-Kompetenz: Richtiger Umgang mit LLMs, Halluzinationen, generativer KI 17 Beispiel 5: Weitere Compliance Pflichten bei “Schufa-AI” c) Schufa-AI: Hochrisiko + Anbieter + Bereitsteller - Bereitsteller: insb. haben Konsumenten Auskunftsrecht bei KI gestützten Entscheidungen - Anbieter: Langer Pflichtenkatalog → Art. 9 KI-VO: Systembezogene Pflichten → Art. 16 KI-VO: Unternehmensbezogene Pflichten - ggf. externen Compliance-Dienstleister suchen! 18 Kontakt & weitere Fragen Wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie mich! philip.heider@heydata.eu
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