Schiedsgerichtshof bei der DIHK (SGH) Breite Straße 29 | 10178 Berlin | Deutschland Tel: +49 30 20308-2730 Fax: +49 30 20308-2731 E-Mail: sekretariat@schiedsgerichtshof.de Website: www.schiedsgerichtshof.de Vorstand: Prof. Dr. Stephan Wernicke Vorsitzender des SGH Christian Graf Stv. Vorsitzender des SGH Geschäftsführung: Dr. Christian Groß Geschäftsstelle: Jennifer Evers Leitung SGH-Verfahrensmanagement und IT-Projektmanagement Susanne Pinkwart SGH-Verfahrensmanagerin Regina Gabriel SGH-Verfahrensmanagerin Effiziente Streitbeilegung Aus der Wirtschaft – für die Wirtschaft Fo to : W er ne r S ch ue rin g Wir verwenden zur besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum. Es sind stets alle Geschlechter gemeint. Copyright DIHK 2026 Foto: DIHK / Sven Ehling Schiedsgerichtshof bei der DIHK (SGH) 32 Hier gelangen Sie direkt zur Website des Schiedsgerichtshofs bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (SGH) www.schiedsgerichtshof.de Kommen Sie zu uns Schritt für Schritt begleiten wir Sie durch Ihr Verfahren. Hierbei treffen jahrzehntelange Erfahrung der IHKs auf dem Gebiet der alternativen Streitbeilegung auf innovative, digitale Verfahrensprozesse. Dies reduziert den administrativen Aufwand und verkürzt die Verfahrensdauer. Damit Sie im Falle eines Konflikts gut vorbereitet sind, sprechen Sie mit Ihrem Vertragspartner über die Einbindung der SGH-Schiedsklausel in Ihre Verträge oder treffen Sie eine gesonderte Schiedsvereinbarung. SGH-Muster- klauseln finden Sie auf der Website des SGH. Konflikte gehören zum Geschäftsalltag – sei es auf nationaler oder internationaler Ebene. Schiedsverfahren bieten eine attraktive Alternative zu traditionellen Gerichts verfahren, auch für kleine und mittlere Unternehmen. Alle Unternehmen profitieren von schnellen, flexiblen und klar strukturierten Verfahren mit Experten als Schiedsrichtern. „Wir haben für Sie den Schiedsgerichtshof bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer aufgebaut, der einen sicheren und modernen Rahmen für Ihr Schiedsverfahren auf Deutsch oder Englisch bietet. Unser Service steht allen Unternehmen zur Verfügung. Dabei profitieren Sie von dem Netzwerk der 79 Industrie- und Handelskammern in Deutschland sowie der Auslandshandelskammern an über 150 Standorten in 93 Ländern weltweit.“ Dr. Helena Melnikov Hauptgeschäftsführerin der DIHK Foto: Werner Schuering Copyright DIHK 2026 54 Die Vorzüge der Schiedsgerichtsbarkeit Unternehmensnahe Verfahren Schiedsverfahren bieten im unternehmerischen Geschäftsverkehr ein Höchstmaß an Flexibilität, da sie individuell an die Bedürfnisse der Parteien angepasst werden können. Von der Wahl des anwendbaren Rechts, der Auswahl der Schieds richter über den Verhandlungsort bis hin zum Ablauf des Verfahrens – die Rahmenbedingungen lassen sich individuell gestalten. Dies ermöglicht eine effiziente, zeitsparende und praxisnahe Streitbeilegung, die sich an den spezifischen Anforderungen der Beteiligten orientiert. Vertraulichkeit Das Verfahren ist von Schiedsrichtern, Parteien und weiteren Beteiligten streng vertraulich zu behandeln. Verhandlungen werden in einem nicht öffentlichen Rahmen geführt. Dadurch werden Ihre Betriebsgeheimnisse und sensible Geschäftsbeziehungen geschützt. Viele Unterneh- men sehen dies als wesentlichen Vorteil. Expertise Schiedsrichter können von den Parteien nach spezifischen Rechtskenntnissen und Branchen erfahrung ausgewählt werden. Sie sind zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet, um faire Entscheidungen sicherzustellen. National und international vollstreckbar Besonders für die exportorientierte Wirtschaft ist von Vorteil, dass Schiedssprüche nicht nur in Deutschland, sondern in über 170 weiteren Ländern durchsetzbar sind. Die Schiedsgerichtsbarkeit wurde von der Kaufmannschaft als Alternative zum staatlichen Gerichtsverfahren entwickelt und ist weltweit anerkannt. Sie ermöglicht den Parteien, ihre Konflikte durch selbstgewählte, fachkundige Schiedsrichter in nur einer Instanz rechtsverbindlich entscheiden zu lassen. „Das SGH-Schiedsverfahren ist die schnelle, kostengünstige und vertrauliche Alternative zu traditionellen Gerichtsverfahren. Durch die vollständige Digitalisierung, die Flexibilität bei der Gestaltung des Verfahrens und die internationale Durchsetzbarkeit der Schiedssprüche stellt es eine attraktive Möglichkeit für Unternehmen dar, um Streitigkeiten effizient zu lösen.“ Prof. Dr. Stephan Wernicke Vorsitzender des SGH Foto: Nils Hasenau „Mit dem SGH bieten wir sowohl national als auch international effiziente Streitbeilegung – eingebettet im starken Netzwerk der IHK-Organisation.“ Dr. Christian Groß Geschäftsführer des SGH Foto: Hans-Christian PlambeckCopyright DIHK 2026 76 Digitalisierung Die Antragstellung und Administration des Schieds verfahrens erfolgt online. Unsere Verfahrensmanagement- plattform (VMP) ermöglicht eine ortsunabhängige Teil- nahme der Parteien am Verfahren. Dies ist insbesondere für internationale Streitfälle eine Erleichterung. Verfah- rensrelevante Dokumente sind jederzeit und von überall einsehbar. Schnelligkeit Unser straffes Fristen- und Verfahrensmanagement macht Entscheidungen innerhalb von 12 Monaten möglich, bei Fast-Track-Verfahren sogar innerhalb von sechs Monaten. Videoverhandlungen Zur Beschleunigung des Verfahrens können die Parteien Videoverhandlungen durchführen und den Aufwand für Reisen und logistische Hürden reduzieren. Kostenkontrolle Die Honorare der Schiedsrichter und das Bearbeitungs- entgelt des SGH sind verbindlich festgesetzt. Kosten- erstattungsansprüche der anderen Partei sind begrenzt. Es können keine Kosten durch eine zweite Instanz entstehen. Auf der Website des SGH finden Sie unseren Kostenrechner zur Kalkulation der voraussichtlichen Verfahrenskosten. Qualitätssicherung Justiziare der IHKs und AHKs können das Verfahren begleiten. Der SGH kann zur Qualitätssicherung und zur Sicherung der Vollstreckbarkeit unter Wahrung der Entscheidungsfreiheit des Schiedsgerichts Änderungen beim Schiedsspruch anregen. Mediation Zu jeder Zeit können die Parteien einen außergerichtli- chen Einigungsversuch mittels Mediation unternehmen. Ein neutraler Mediator unterstützt die Parteien bei der Erarbeitung einer gemeinsamen Lösung. Regionale Betreuung Sofern eine IHK oder AHK vom SGH anerkannt wurde, können die Parteien vereinbaren, dass das Verfahrens- management auf diese übergeht. Die entsprechende Musterklausel finden Sie auf der Website des SGH. Vorteile des SGH-Schiedsverfahrens In Schiedsverfahren profitieren Sie von Vertraulichkeit, Schnelligkeit, Flexibilität und Voll- streckbarkeit. Mit der Verwendung der SGH-Schiedsklausel kommen die SGH-Schiedsregeln zur Anwendung, die eine Verfahrensführung auf Deutsch oder Englisch ermöglichen. Ebenso sorgen sie für einen strukturierten Ablauf und ein klar definiertes, praxisnahes Verfahren. Das Team des SGH unterstützt bei der Auswahl von Schiedsrichtern, die über Expertise und Branchenerfahrung für Ihren spezifischen Streitfall verfügen. „Der SGH kann auf eine Vielzahl von Schiedsrichtern und das Wissen der IHK-Organisation zurückgreifen.“ Konfliktnavigator Wenn Sie unsicher sind, ob das Schieds- verfahren für Ihre Bedürfnisse das passende Konfliktlösungsverfahren ist, nutzen Sie unseren Konfliktnavigator. Durch gezielte Fragen werden Sie zu einem geeigneten Lösungsweg geführt – inklusive Musterklauseln. Sie finden den Konfliktnavigator auf der Website des SGH (www.schiedsgerichtshof.de). Kostenrechner Nutzen Sie den Kostenrechner auf der Web site des SGH (www.schiedsgerichtshof.de) zur Kalkulation der voraussichtlichen Ver- fahrenskosten. IHK-Sachverständigen verzeichnis Als Sachverständige und Berater des Schiedsgerichts sollen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt werden. Diese können auch als Beisitzer eines kollegialen Schiedsgerichts in Be- tracht kommen. Das bundesweite IHK-Sachverständigen verzeichnis (www.svv.ihk.de) bietet Ihnen eine Übersicht über qualifizierte und unabhängige Sachverständige, die für verschiedene Fachgebiete öffentlich bestellt und vereidigt sind. Christian Graf Stv. Vorsitzender des SGH Foto: Nils Hasenau Copyright DIHK 2026 98 Startseite VMP Jedes Verfahren verfügt über eine eigene Verfahrensseite innerhalb der VMP. Verschiedene Module ermög- lichen ein transparentes so- wie schnelles und effizientes Verfahrensmanagement. Digitale Verfahrensführung Der Austausch von Schriftsätzen und die Administration der Verfahren erfolgen digital über die Verfahrensmanagementplattform des SGH (VMP). So haben Sie jederzeit und allerorts Zugriff auf verfahrensrelevante Dokumente und Informationen. Zur Einleitung eines SGH-Schiedsverfahrens steht Ihnen das digitale Schiedsantragsformular zur Verfügung, welches Sie über die VMP (www.vmp-sgh.de) und SGH-Website (www.schiedsgerichtshof.de) erreichen. „Bei der Umsetzung der VMP haben wir größten Wert auf Datenschutz und Datensicherheit gelegt.“ Die SGH-Musterklauseln Mediations- und Schiedsgerichtsklausel: „Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus dem vorliegenden Vertrag oder über seine Gültigkeit ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit zunächst eine Mediation nach den Bestimmungen der Industrie- und Handelskammer… [bitte gewünschte IHK angeben, die Mediation anbietet] durchzuführen. Sollten die Parteien innerhalb von 6 Wochen nach Ein- leitung des Mediationsverfahrens keine Einigung erzielt haben, kann jede Partei eine Schiedsklage nach den Schiedsregeln des Schiedsgerichtshofs bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer erheben. Über alle noch verbleibenden Streitigkeiten wird dann unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges nach den Schiedsregeln des Schiedsgerichtshofs bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer endgültig entschieden.“ Schiedsgerichtsklausel: „Alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag oder über seine Gültig- keit ergeben, werden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges nach den Schiedsregeln des Schiedsgerichts- hofs bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer endgültig entschieden.“ Der SGH empfiehlt allen Unternehmen zu prüfen, ob es sinnvoll ist, in ihre b2b-Verträge Klauseln für eine alternative Konfliktlösung im Wege der Mediation und/oder eines Schiedsverfahrens aufzunehmen. Oftmals können Konflikte einvernehmlich und effizient gelöst werden. Der SGH bietet folgende Musterklauseln an: Die Musterklauseln sowie optionale Ergänzungen und weitere Dokumente stehen Ihnen hier als Download zur Verfügung. https://schiedsgerichtshof.de/dokumente Jennifer Evers Leitung SGH-Verfahrensmanagement & IT-Projektmanagement Foto: Nils Hasenau Copyright DIHK 2026 1110 Von der Einleitung bis zum Schiedsspruch: Ablauf des SGH-Schiedsverfahrens Schiedsvereinbarung Damit ein Schiedsverfahren vom SGH durchgeführt werden kann, müssen die Parteien eine Schieds vereinbarung auch über die Zustän digkeit des SGH treffen. Diese kann bereits in einem Vertrag enthalten sein oder später gesondert vereinbart werden. Der SGH hält hierfür Musterklauseln bereit, die alle Streitigkeiten aus dem Vertrag dem SGH unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges zuweisen. Verfahrenseinleitung Mit Einreichung des digitalen Schiedsantrages über die Ver- fahrensmanagementplattform des SGH durch den Kläger wird das Verfahren eingeleitet. Der Antrag wird dann vom SGH geprüft, um ein ordnungsgemäßes Verfahren zu gewährleisten. Freischaltung der Klagebegründung Sobald die vom SGH angeforderten Bearbeitungskosten sowie Sicher- heitsleistungen von der Klägerseite bezahlt wurden, wird die Klagebe- gründung der Beklagtenseite auf der VMP freigeschaltet. Dokumentenaustausch über VMP Schriftsätze und andere verfahrens- relevante Dokumente werden zwi- schen den Parteien, dem Schieds- gericht und SGH über die digitale Verfahrensmanagementplattform des SGH (VMP) ausgetauscht. Wer zuerst einen Mediationsversuch unter nehmen möchte, bevor das Schiedsverfahren durchgeführt wird, wählt die kombinierte Mediations- und Schiedsgerichts klausel des SGH. Ergänzend können Ort, Anzahl der Schiedsrichter, Verfahrenssprache und weitere Details individu ell festgelegt werden. Strukturgespräch und Verfahrensplan Zuerst führt das Schiedsgericht mit den Parteien via Telefon- oder Videokonferenz ein Strukturge- spräch durch und erstellt einen Verfahrensplan mit Zeitrahmen. Das Schiedsgericht kann auch einen Sachverständigen hinzu- ziehen. Ziel ist es, einen klaren und effizienten Prozess sicherzustellen, der für alle Beteiligten transparent und nachvollziehbar ist. Konstituierung des Schiedsgerichts Beim SGH werden – soweit die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben - Verfahren mit einem Gegenstandswert bis 250.000 € von einem Einzelschiedsrichter entschieden, bei höheren Gegenstandswerten von einem Gremium bestehend aus drei Schiedsrichtern (kollegiales Schiedsgericht). Einigungsversuch mit Mediation Wenn die Parteien einen Mediations- versuch unternehmen wollen, kann das Schiedsverfahren ausgesetzt werden. Ein neutraler Mediator unterstützt die Par- teien dabei, in vertraulichen Gesprächen ihre Interessen zu klären und gemeinsame Lösungen zu erarbeiten. Ziel der Mediation ist es, den Streit einvernehmlich zu lösen. Dadurch können Zeit und Kosten gespart und die Geschäftsbeziehungen geschont werden. Mündliche Verhandlung Zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung hat das Schiedsgericht darauf hingewirkt, dass sich die Par- teien über alle erheblichen Tatsachen vollständig erklären und sachdien- liche Anträge stellen. Nach dem Austausch von Schriftsätzen findet in der mündlichen Verhandlung vor dem Schiedsgericht das Rechtsgespräch, meist als Videokonferenz, statt. Soweit erforderlich, wird durch das Schiedsgericht Beweis erhoben. Schiedsspruch und Beendigung Nachdem die Parteien ausrei- chend Gelegenheit hatten, ihre Positionen darzulegen, oder einen gemeinsamen Vergleich zu schließen, entscheidet das Schiedsgericht den Rechtsstreit durch Schiedsspruch. Mit der Übermittlung des Schiedsspruchs an die Parteien ist das Verfahren beendet. Der Schiedsspruch ist für alle Parteien bindend und regelt auch die Verteilung der Verfahrenskosten. Der SGH verfügt über ein Netz- werk an qualifizierten Schieds- richtern. Diese sind in der Regel Juristen, wenn gewünscht mit zusätzlich spezifischen Erfahrungen und Kenntnissen aus Ihrer Branche. Als Beisitzer des Schiedsgerichts können auch öffent- lich bestellte und vereidigte Sachverständige eingesetzt werden. Die Parteien wählen gemeinsam den oder die Schiedsrichter aus, der SGH bestellt dann den Einzel- schiedsrichter oder das kollegiale Schiedsgericht förmlich. Können sich die Parteien nicht einigen, erfolgt die Aus- wahl der Schiedsrichter durch den SGH. Mit der Kons- tituierung des Schiedsgerichts übernimmt dieses die Verfahrensleitung. Die für Ihr Verfahren zuständigen Verfahrensmanager stehen weiter als Ansprech- partner zur Verfügung. Angestrebte Verfahrensdauer: maximal 12 Monate Fast-Track-Verfahren: maximal 6 Monate Copyright DIHK 2026
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