©WifOR 2012 Studie: Frisch- und Abwassermonitor für das Bundesland Hessen – im Auftrag der IHK Arbeitsgemeinschaft Hessen – Autoren: Dr. Dennis A. Ostwald / Matthias von Harten WifOR Elisabethenstraße 35 64283 Darmstadt Darmstadt, 10. Mai 2012 1 Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis ........................................................................................................ 2 Tabellenverzeichnis ............................................................................................................. 3 1 Einleitung ....................................................................................................................... 4 2 Einflussfaktoren auf die kommunale Preisgestaltung ................................................ 6 2.1 Begriffsdefinitionen ................................................................................................... 6 2.2 Einflussfaktoren bei der Bestimmung von Frisch- und Abwasserpreisen .................. 8 2.3 Rahmenbedingungen der kommunalen Preisgestaltung .......................................... 9 3 Beschreibung der Erhebungsmethodik ..................................................................... 11 4 Wasserpreisentwicklung im Land Hessen und den hessischen Kommunen ......... 13 4.1 Entwicklung der hessischen Wasserpreise im Vergleich zu Deutschland ............... 13 4.2 Analyse der kommunalen Frischwasserpreise ........................................................ 14 4.3 Analyse der kommunalen Abwasserpreise ............................................................. 18 4.4 Zwischenfazit zu den Frisch- und Abwasserpreisen ............................................... 21 5 Analyse von unternehmensspezifischen Szenarien ................................................. 23 5.1 Großbäckerei ......................................................................................................... 25 5.2 Galvanikunternehmen ............................................................................................ 26 5.3 Spedition ................................................................................................................ 28 5.4 Druckerei ................................................................................................................ 30 5.5 Energie- und Sanitäranlagenbau ............................................................................ 32 5.6 Blechverarbeiter ..................................................................................................... 34 6 Fazit und Ausblick ....................................................................................................... 37 Anhang ................................................................................................................................ 40 Literatur ............................................................................................................................... V 2 Abbildungsverzeichnis Abbildung 4-1: Häufigkeitsverteilung des Frischwasserpreises in den Jahren 2005, 2011 und 2012 .............................................................................................................17 Abbildung 5-1: Anteile der Kostenarten für eine Großbäckerei im Jahr 2012 ........................26 Abbildung 5-2: Anteile der Kostenarten für ein Galvanikunternehmen im Jahr 2012 .............28 Abbildung 5-3: Anteile der Kostenarten für eine Spedition im Jahr 2012 ..............................30 Abbildung 5-4: Anteile der Kostenarten für eine Druckerei im Jahr 2012 ..............................32 Abbildung 5-5: Anteile der Kostenarten für einen Energie- und Sanitäranlagenbau im Jahr 2012 .............................................................................................................34 Abbildung 5-6: Anteile der Kostenarten für einen Blechverarbeiter im Jahr 2012..................36 Abbildung 0-1: Online-Eingabemaske zur Erhebung der Frischwasserpreise .......................40 Abbildung 0-2: Online-Eingabemaske zur Erhebung der Abwasserpreise ............................41 3 Tabellenverzeichnis Tabelle 4-1: Kosten für die Frischwasserversorgung und Abwasserentsorgung aus privaten Haushalten in den Bundesländern von 2005 bis 2010 [in EUR] .......................13 Tabelle 4-2: Frischwasserpreise im hessenweiten Vergleich im Jahr 2012 (ausgewählte Kommunen) [in EUR] ......................................................................................15 Tabelle 4-3: Durchschnittliche Frischwasserpreisentwicklung in Hessen von 2005 bis 2012 15 Tabelle 4-4: Prozentual stärkste Veränderungen des Wasserpreises der hessischen Kommunen im Jahr 2012 .................................................................................16 Tabelle 4-5: Grundgebühren in der Frischwasserversorgung im hessenweiten Vergleich im Jahr 2012 (ausgewählte Kommunen) [in EUR] ................................................18 Tabelle 4-6: Abwasserpreise der 233 Kommunen ohne Gebührensplitting im hessenweiten Vergleich im Jahr 2012 (ausgewählte Kommunen) [in EUR] ............................19 Tabelle 4-7: Durchschnittliche Abwasserpreisentwicklung der Kommunen ohne Gebührensplitting in Hessen von 2005 bis 2012 ..............................................19 Tabelle 4-8: Abwasserpreise der 193 Kommunen mit Gebührensplitting im hessenweiten Vergleich im Jahr 2012 (ausgewählte Kommunen) [in EUR] ............................20 Tabelle 4-9: Durchschnittliche Abwasserpreisentwicklung der Kommunen mit Gebührensplitting in Hessen von 2005 bis 2012 ..............................................21 Tabelle 4-10: Frisch- und Abwasserpreise pro m³ im Jahr 2012 ...........................................22 Tabelle 5-1: Extrem- und Mittelwerte der Preise für Frisch- und Abwasser in Hessen im Jahr 2012 ................................................................................................................23 Tabelle 5-2: Unternehmenstypen mit spezifischen Verbrauchswerten ..................................24 Tabelle 5-3: Summen der Frischwasser- und Abwasserpreise einer Großbäckerei im hessenweiten Vergleich im Jahr 2012 (Auswahl an Kommunen) .....................25 Tabelle 5-4: Summe der Frischwasser- und Abwasserpreise eines Galvanikunternehmens im hessenweiten Vergleich im Jahr 2012 (Auswahl an Kommunen) .....................27 Tabelle 5-5: Summe der Frischwasser- und Abwasserpreise einer Spedition im hessenweiten Vergleich im Jahr 2012 (Auswahl an Kommunen) .....................29 Tabelle 5-6: Summe der Frischwasser- und Abwasserpreise einer Druckerei im hessenweiten Vergleich im Jahr 2012 (Auswahl an Kommunen) .....................31 Tabelle 5-7: Summe der Frischwasser- und Abwasserpreise eines Energie- und Sanitäranlagenbauers im hessenweiten Vergleich im Jahr 2012 (Auswahl an Kommunen) .....................................................................................................33 Tabelle 5-8: Summe der Frischwasser- und Abwasserpreise eines Blechverarbeiters im hessenweiten Vergleich im Jahr 2012 (Auswahl an Kommunen) .....................35 Tabelle 6-1: Summe der Frischwasser- und Abwasserpreise der Unternehmenstypen im Jahr 2012 ................................................................................................................38 Tabelle 0-1: Preis für die Frischwasserversorgung in Hessen für die Jahre 2005, 2011 und 2012 [in EUR] ..................................................................................................42 Tabelle 0-2: Preise für die Abwasserentsorgung in Hessen für die Jahre 2005, 2011 und 2012 [in EUR] ..................................................................................................53 4 1 Einleitung In der öffentlichen Diskussion um nachhaltiges Wirtschaften ist der nationale und internationale Umwelt- und Ressourcenschutz eine der wesentlichen Säulen. Eine der wichtigsten Ressourcen für die Bevölkerung eines Landes, aber auch für dessen Industrie, ist der immer knapper werdende Rohstoff Wasser.1 Zwar wird es in Deutschland auf längere Sicht keine grundsätzlichen Probleme mit der Verfügbarkeit von Wasser geben, jedoch zeichnen sich auch in Deutschland zunehmend regionale Qualitäts- und Infrastrukturprobleme bei der Wasserversorgung ab. Diese Sachverhalte werden regelmäßig von den kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgern als Argumente für Preisanstiege sowohl bei Frischwasserversorgung als auch der Abwasser- bzw. Schmutzwasserentsorgung angeführt. Den kommunalen Anbietern wird dagegen u.a. vorgeworfen, sie würden ihre Monopolstellung ausnutzen, um höhere Preise durchzusetzen2. Dabei können höhere Preise im Regionalvergleich jedoch durchaus gerechtfertigt sein. Dies kann auf unterschiedliche Topografien, unterschiedliche Wasserqualitäten oder auch auf unterschiedliche Infrastrukturbedingungen zurückzuführen sein. Nicht erst seit dem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) im Fall "Wasserpreise Wetzlar"3 steht diese Diskussion um die Frisch- und Abwasserpreise im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit. Während die Prüfung der Wassergebühren der Kommunalaufsicht unterliegen, ist für die Überwachung der Wasserpreise in Hessen das hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) zuständig.4 Die Überwachung erfolgt durch die im HMWVL ansässige Landeskartellbehörde. Die Behörde verfolgt das Ziel einen Wettbewerb der Wasserversorgungsunternehmen zu simulieren.5 Hierbei werden Wasserversorgungsunternehmen, die unter ähnlichen Bedingungen agieren, miteinander verglichen. Wasserversorger mit zu hohen Preisen werden gezwungen die Preise zu rechtfertigen und gegebenenfalls zu senken. So verfügte die Landeskartellbehörde beispielsweise im Jahr 2007, dass das Unternehmen Enwag in Wetzlar die Wasserpreise um 29 Prozent senken muss. Dieses Urteil wurde vom BGH im oben erwähnten Verfahren am 2. Februar 2010 bestätigt. Mit der Beauftragung dieser Studie verfolgen die hessischen Industrie- und Handelskammern das Ziel, einen Überblick über die Entwicklung der Frisch- und 1 Vgl. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (2007). 2 Vgl. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (2012). 3 Vgl. BGH, Urt. v. 02.02.2010 - KVR 66 / 08. 4 Näheres dazu im Kapitel 2. 5 Vgl. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (2012). 5 Abwasserpreise6 in den hessischen Kommunen zu erhalten und diese transparent darzustellen. Die verbrauchergerechte Darstellung ist dabei von besonderem Interesse, da die Frisch- und Abwasserpreise zusammen mit weiteren kommunalen Abgaben und Gebühren für Unternehmen einen wichtigen Standortfaktor darstellen. Dies gilt insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU). Im Rahmen dieser Studie wurden umfassende Datenrecherchen und -erhebungen durchgeführt, auf deren Basis auch ein hessenweiter Frisch- und Abwassermonitor entwickelt wurde. Dieser Monitor veranschaulicht die Frisch- und Abwasserpreise für alle hessischen Städte und Gemeinden mit Hilfe einer intuitiven Webapplikation. Sowohl in dieser Studie als auch bei der Webapplikation Frisch- und Abwassermonitor stehen den Unternehmen, der Kommunalpolitik und der interessierten Öffentlichkeit Vergleichsrechnungen mit zahlreichen Beispielunternehmen zur Übersicht über die kommunalen Frisch- und Abwasserpreise in Hessen zur Verfügung. Die Studie ist wie folgt aufgebaut: Zunächst werden wichtige Rahmenbedingungen und Einflussfaktoren auf die Gestaltung der regionalen Frisch- und Abwasserpreise beschrieben (Kapitel 2), bevor in Kapitel 3 kurz auf die Datenrecherche bzw. die Datenerhebung eingegangen wird. In Kapitel 4 werden die hessischen Wasserpreise im Vergleich zu Deutschland betrachtet und anschließend die kommunalen Unterschiede in der Frisch- und Abwasserpreisgestaltung herausgestellt. In Kapitel 5 werden schließlich anhand von Beispielunternehmen regionale Preisdifferenzen dargelegt. Die Studie schließt mit einem Fazit und Ausblick. 6 In diesem Gutachten wird vereinfachend von den „Frischwasserpreisen und Abwasserpreisen“ gesprochen. Unter dem Begriff „Preis“ sind im Folgenden die Begriffe „Gebühr“, „Beitrag“, „Abgabe“ und „Entgelt“ subsummiert. 6 2 Einflussfaktoren auf die kommunale Preisgestaltung Die Frischwasserversorgung und Abwasserentsorgung ist in Deutschland eine kommunale Aufgabe. Zur Aufgabenerfüllung haben die Kommunen hinsichtlich der Unternehmens- bzw. Organisationsform die freie Wahl zwischen einer öffentlich-rechtlichen und einer privat- rechtlichen Unternehmensform. Die Wasserversorgung kann somit entweder von einem kommunalen Regiebetrieb7, oder durch ein privat-rechtlich organisiertes Unternehmen übernommen werden.8 Die Kontrolle der Wasserpreise eines privat-rechtlichen Unternehmens wird nach den Vorschriften des Wettbewerbsrechts durch die jeweilige Landeskartellbehörde durchgeführt. Im Falle einer öffentlich-rechtlichen Wasserversorgung gelten für die Kontrolle der Frischwasserpreise die Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Eine doppelte Kontrolle nach Kartellrecht und KAG findet nicht statt.9 Für die Verbraucher setzen sich die Kosten der Wasserversorgung sowohl in der Frischwasserversorgung als auch in der Abwasserentsorgung aus dem verbrauchsabhängigen Kubikmeterpreis und einer monatlichen Grundgebühr zusammen. Im Falle eines Abwassergebührensplittings wird noch ein weiterer Kostenparameter für das anfallende Niederschlagswasser ergänzt (siehe Kapitel 2.3). Nachfolgend werden externe Einflussfaktoren und kommunale Rahmenbedingungen vorgestellt, welche die Kosten für Frisch- und Abwasser bestimmen. Zur Klärung der wichtigsten Termini der Studie sind zuvor jedoch noch einige Begriffsdefinitionen notwendig. 2.1 Begriffsdefinitionen Für ein einheitliches Verständnis der Ergebnisse der Studie in den folgenden Kapiteln müssen zuerst die folgenden Begriffe definiert werden: » Frisch- und Trinkwasser, » Ab- und Schmutzwasser, » Preis, Entgelt, Gebühr, Beiträge und Abgaben und » Grundgebühr. Frisch- und Trinkwasser Die Anforderung an Trinkwasser sind in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001)10 geregelt. In § 3 Abs. 1 der TrinkwV wird der Begriff definiert als „alles Wasser, im 7 Kommunale Regiebetriebe sind eng an die Kommunalverwaltung gebunden bzw. komplett integriert. 8 Vgl. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (2007). 9 Vgl. u.a. Säcker (2011); Merkel (2011); Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (2011). 10 Nähere Informationen dazu sind unter http://www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/trinkwasser/gesetze.htm zu finden. http://www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/trinkwasser/gesetze.htm 7 ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung, das zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken oder insbesondere zu den folgenden anderen häuslichen Zwecken bestimmt ist: » Körperpflege und -reinigung, » Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen, » Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen. [Sowie] alles Wasser, dass in einem Lebensmittelbetrieb verwendet wird für die Herstellung, Behandlung, Konservierung oder zum Inverkehrbringen von Erzeugnissen oder Substanzen, die für den menschlichen Gebrauch bestimmt sind […].“ Mit Trinkwasser wird demzufolge Wasser bezeichnet, das für den menschlichen Genuss und unmittelbaren Gebrauch geeignet ist. Der Begriff Frischwasser wird in dieser Studie als Synonym für Trinkwasser verwendet. Ab-, Schmutz- und Niederschlagswasser Der Begriff Abwasser wird z.B. im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 54 Abs. 1 definiert:11 „Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser).“ Die Definition verdeutlicht, dass bezüglich des Abwassers zwischen Schmutz- und Niederschlagswasser unterschieden wird. Als Schmutzwasser gilt, das durch den Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser. Niederschlagswasser fließt bei Niederschlag in die Kanalisation ab, aufgrund bebauter oder befestigter Flächen. Preis, Entgelt, Gebühr, Beiträge und Abgaben Die Begriffe Preis, Entgelt, Gebühr, Abgabe und Beiträge werden regelmäßig im Zusammenhang mit den Kosten der Wasserversorgung benutzt. Allerdings können diese Begriffe keineswegs als Synonyme verwendet werden. So sind „Gebühren von öffentlichen Einrichtungen erhobene Zwangsabgaben für individuell zurechenbare Leistungen“.12 Beiträge hingegen können nicht individuell zugeordnet werden. Es handelt sich somit um gruppenspezifisch zurechenbare Zwangsabgaben. Der Begriff Abgabe ist ein Sammelbegriff für alle durch öffentliche Finanzhoheit erhobene Pflichtzahlungen. Unter diesen Sammelbegriff fallen neben den Gebühren und Beiträgen beispielsweise auch Steuerzahlungen. Somit wird in der Regel der Begriff Gebühr verwendet, falls öffentlich-rechtliche Unternehmen die Kosten für die Wasserversorgung 11 Nähere Informationen dazu unter http://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__54.html. 12 Vgl. Rürup, Enke, Sesselmeier (2004). 8 festsetzen. Hingegen wird von Preisen oder Entgelten gesprochen, wenn das Versorgungsunternehmen privat-rechtlich organisiert ist und dies unabhängig davon, ob sich das Unternehmen in privatem oder öffentlichem Eigentum befindet.13 Um in der Studie die Kosten der Wasserversorgung einheitlich zu bezeichnen, unabhängig von der Unternehmensform, wird vereinfachend von den „Frischwasserpreisen und Abwasserpreisen“ gesprochen. Grundgebühr Der Begriff Grundgebühr bezeichnet in dieser Studie alle verbrauchs- und flächenunabhängigen Kosten, d.h. die tatsächliche Grundgebühr, Zählergebühr, Ablesegebühr, etc. Im folgenden Abschnitt werden zuerst externe Einflussfaktoren beschrieben, die die Frisch- und Abwasserpreise beeinflussen können. Danach erfolgt die Identifikation kommunaler Rahmenbedingungen, die die Festsetzung der Wasserpreise beeinflussen. 2.2 Einflussfaktoren bei der Bestimmung von Frisch- und Abwasserpreisen Bei der Wasserversorgung können den kommunalen Versorgungs- und Entsorgungsbetrieben durch natürliche äußere Gegebenheiten zusätzliche Kosten entstehen, die zum Teil an den Verbraucher weitergeben werden. Solche externen Einflussfaktoren, die zu besonders hohen oder niedrigen Preise bei der Wasserver- und -entsorgung führen, sind unter anderem:14 » Naturräumliche Gegebenheiten (Topografie, Geologie, Wasserverfügbarkeit), » Ökologische Rahmenbedingungen (Aufbereitungsaufwand des Rohwassers) und » Alter und Zustand des Versorgungsnetzes. Naturräumliche Gegebenheiten haben einen erheblichen Einfluss auf die Kosten für die Wasserversorgung. Obwohl Deutschland als eines der wasserreichsten Länder der Welt gilt,15 ist die Verfügbarkeit von Wasser für die Frischwasserversorgung in Deutschland regional mit Herausforderungen verbunden. Lange Transportwege zwischen Wasserförderungs- und Wasserversorgungsgebieten, aber auch zu überwindende Höhenunterschiede erhöhen den Energieverbrauch (Einsatz von Pumpen) und können somit zusätzliche Kosten bei der Wasserversorgung verursachen. Aufwändige Förderungsmaßnahmen führen ebenfalls zu höheren Kosten. So entstehen beispielsweise durch die Förderung des Rohwassers aus Brunnen mit großen Tiefen deutlich höhere Betriebskosten, als bei einer Wasserentnahme an Talsperren. Teilweise fallen die 13 Vgl. Rürup, Enke, Sesselmeier (2004). 14 Vgl. im Folgenden Holländer (2008). 15 Vgl. Ruhrverband (2012). 9 natürlichen Gegebenheiten so ungünstig aus, dass Unternehmen auf den Fremdbezug von Frischwasser angewiesen sind. Die ökologischen Rahmenbedingungen sind ebenso ein preisbestimmender Einflussfaktor. Um die Regelungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001)16 einhalten zu können, bedarf es häufig der Aufbereitung des geförderten Wassers. Je nach Art der Anwendung (Frischwasserversorgung oder Brauchwasserversorgung für Industrie und Gewerbe) und der Qualität des geförderten Wassers muss das Wasser kostenintensiv aufbereitet werden. In anderen Regionen hingegen kann das geförderte Rohwasser bereits den Anforderungen zur Frischwasserversorgung genügen und ohne Aufbereitung ins Wasserversorgungsnetz eingespeist werden. Alter und Zustand des Versorgungsnetzes sind entscheidend für die Kosten des Ausbaus und der Instandhaltung des Versorgungsnetzes (Pumpen, Frischwasserrohre, Abwasserkanäle, Kläranlagen etc.). Die Kosten hierfür fließen in Form von Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen in die Wasserpreise mit ein. Dieser kurze Überblick verdeutlicht, dass externe Faktoren die Wasserpreise wesentlich beeinflussen. Somit sind höhere Kosten bei der Frischwasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung für Unternehmer und Privatpersonen in einer Region nicht zwangsläufig ein Indiz für zu hoch festgelegte Preise der Wasserversorger und Abwasserentsorger. 2.3 Rahmenbedingungen der kommunalen Preisgestaltung Aus Sicht der Verbraucher setzen sich die Kosten aus verbrauchs- und mengenabhängigen Kosten, verbrauchs- und mengenunabhängigen Kosten (Zählergebühr, Grundgebühr, etc.) und flächenbezogenen Kosten (in der Abwasserentsorgung) zusammen. Diese Kostenpositionen werden von den kommunalen Versorgern unterschiedlich kalkuliert. Der verbrauchs- und mengenabhängige Kostenanteil richtet sich in allen hessischen Städten und Gemeinden nach der Menge des bezogenen Frischwassers. Die bezogene Frischwassermenge wird jeweils direkt über die installierten Wasserzähler gemessen. Zu Differenzen im interkommunalen Vergleich kommt es dagegen beim verbrauchs- und mengenunabhängigen Kostenanteil. Je nach Kommune werden unterschiedliche Gebührenarten, wie Grundgebühr, Zählergebühr und Ablesegebühr erhoben. Des Weiteren kommt es zu unterschiedlichen einmaligen Kosten für die Erschließung von Grundstücken. Diese werden allerdings im Rahmen dieser Studie nicht berücksichtigt. Bei den Abwasserpreisen sind die Kommunen seit dem Jahr 2009 angehalten, zusätzlich ein Gebührensplitting einzuführen. Grund für die Einführung des Gebührensplittings ist das Urteil 16 Nähere Informationen dazu sind unter http://www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/trinkwasser/gesetze.htm zu finden. http://www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/trinkwasser/gesetze.htm 10 des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Hess.VGH) vom 02.09.200917. Mit diesem Urteil hat der Hess.VGH den sogenannten "Frischwassermaßstab" für die Berechnung von Abwasserpreisen für unzulässig erklärt. Auf der Berechnungsgrundlage des "Frischwassermaßstabes" wurden alle anfallenden Kostenanteile für die Behandlung und Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswasser pauschal mit der bezogenen Frischwassermenge berechnet. Bei der Kalkulation der Abwasserpreise nach dem "Frischwassermaßstab" wird die Annahme getroffen, dass die anfallenden Schmutzwassermengen zum Niederschlagswasseraufkommen in Relation stehen. Diese ist allerdings nur haltbar, wenn im Entsorgungsgebiet eine homogene Siedlungsstruktur herrscht. Nur in diesem Fall ist das Verhältnis zwischen den anfallenden Niederschlagswassermengen und dem anfallenden Schmutzwasser in etwa proportional.18 Aus diesem Grund müssen flächenbezogene Preise zur Kalkulation der Kosten des Niederschlags- oder Oberflächenwasser in Kommunen berücksichtigt werden. Dies geschieht in Form des Gebührensplittings. Hierbei setzt sich der Preis für die Abwasserentsorgung aus den aufgesplitteten Anteilen für die Schmutzwasser- bzw. Niederschlagswasserentsorgung zusammen. Die bezogene Frischwassermenge ist weiterhin der Bemessungswert zur Festlegung der anfallenden Schmutzwassermenge. Die Berechnungsgrundlage für das Niederschlagswasser ist die abflusswirksame, versiegelte Fläche des angeschlossenen Grundstücks. Als abflusswirksame oder versiegelte Fläche werden überbaute und befestigte Flächen bezeichnet, auf denen aufgrund ihrer Bodenbeschaffenheit keine Versickerung des Niederschlagwassers stattfindet. Das anfallende Niederschlagswasser gelangt somit in die Abwasserkanalisation.19 Versiegelte Flächen können z.B. Terrassen, Dachflächen oder gepflasterte Zufahrten sein. Die Berechnung der versiegelten Fläche ist je nach Entwässerungssatzung von der Durchlässigkeit des verbauten Materials, der Dachneigung und weiteren Faktoren abhängig.20 In Hessen gibt es derzeit 193 Kommunen die bereits auf Gebührensplitting umgestellt haben, dies entspricht 45 % aller Kommunen. Nachfolgend wird auf die Erhebungsmethodik eingegangen, bevor in den Kapiteln 4 und 5 die regionale bzw. die unternehmensspezifische Analyse vorgenommen wird. 17 Hess. VGH Urteil v. 02.09.2009 Az.: 5 A 631/08 in HSGZ 2009, S.389. 18 Vgl. Gemeinde Rimbach (2011). 19 Vgl. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (2011). 20 Vgl. Entwässerungssatzung (EWS) der Stadt Mörfelden-Walldorf §28a Abs. 2 Ermittlung der gebührenpflichtigen Flächen. 11 3 Beschreibung der Erhebungsmethodik Im Rahmen der Studie wurden zunächst die Verfügbarkeit von kommunalen Frisch- und Abwasserpreisen geprüft. Das Hessische Statistische Landesamt (HSL) stellt derzeit die kommunalen Daten für die Frisch- und Abwasserpreise nur bis zum Jahr 2010 zur Verfügung. Um im Frisch- und Abwassermonitor die aktuellen Daten bis zum Jahr 2012 abbilden zu können, war daher eine umfassende Datenerhebung bei den Kommunen notwendig. Die verwendete Erhebungsmethodik wird im Folgenden beschrieben. Die Ausgangsdatenbasis für die Studie wird durch das HSL zur Verfügung gestellt. Dieses erhebt alle drei Jahre die Frisch- und Abwasserpreise der hessischen Städte und Gemeinden. Darin werden folgende Informationen bereitgestellt: » Verbrauchs- und mengenabhängige Kosten, » Verbrauchs- und mengenunabhängige Kosten (Zählergebühr, Grundgebühr, etc.) und » Flächenbezogene Kosten (in der Abwasserentsorgung). Die erste Erhebung wurde 2007 für die Jahre 2005 bis 2007 durchgeführt und 2010 um die Jahre 2008 bis 2010 aktualisiert.21 Die vorliegenden Daten des HSL aus den Jahren 2005 bis 2010 wurden im Rahmen dieser Studie durch eine Primärerhebung um die Jahre 2011 und 2012 ergänzt. Zu diesem Zweck wurden alle 426 hessischen Kommunen per E-Mail kontaktiert. Die Daten konnten wahlweise per E-Mail oder über eine Online-Eingabemaske übermittelt werden. Der Fragebogen, der im Anhang aufgeführt ist, umfasste folgende Fragen: Fragen zu den Frischwasserpreisen: » Welchen NETTO-Betrag [in €] erheben Sie pro m³ Frischwasser? » Welchen NETTO-Betrag [in €] erheben Sie monatlich für den kleinsten haushaltsüblichen Wasserzähler? » Welchen NETTO-Betrag [in €] erheben Sie als mengenunabhängige Grundgebühr pro Jahr? Fragen zu den Abwasserpreisen: » Welchen Betrag [in €] erheben Sie pro m³ Abwasser? » Welchen Betrag [in €] erheben Sie für Niederschlags- bzw. Oberflächenwasserentgelt je m² versiegelter oder sonstiger Fläche? » Welchen Betrag [in €] erheben Sie als flächen- und mengenunabhängige Grundgebühr pro Jahr? 21 Vgl. Hessisches Statistisches Landesamt (2008) und Hessisches Statistisches Landesamt (2010). 12 Etwa 70% aller Kommunen haben ihre Frisch- und Abwasserpreise als Reaktion auf die elektronische Kontaktaufnahme übermittelt. Die restlichen Kommunen wurden telefonisch kontaktiert um die Datenbank zu vervollständigen. Nach erfolgter Datenerhebung wurden jeder Kommune die Erhebungsergebnisse sowie die Entwicklung der kommunalen Preise über die Jahre 2005 bis 2012 zur Validierung übermittelt. Etwa ein Viertel aller Kommunen haben auf dieses Validierungsanschreiben reagiert. Alle Korrekturhinweise der Kommunen wurden übernommen. Die erhobenen Daten wurden analog zur Erhebung des HSL in die Kostenarten verbrauchs- und mengenabhängige Kosten, verbrauchs- und mengenunabhängige Kosten (Zählergebühr, Grundgebühr, etc.) und flächenbezogene Kosten (in der Abwasserentsorgung) eingeteilt.22 Folgende vereinfachende Annahmen wurden zur Quantifizierung der Kosten in der Studie getroffen, um eine Vergleichbarkeit zu ermöglichen: » Die Zählergebühr entspricht den Kosten für den kleinsten haushaltsüblichen Wasserzähler (meist QN 2,523). Für einen größeren Wasserzähler fällt in der Regel eine höhere Zählergebühr an. Dies ist in Fällen von großen Wasserabnahmen durch Industriebetriebe zu berücksichtigen. » Die Beträge für die versiegelte Fläche (Niederschlagswasser) beziehen sich auf vollversiegelte Flächen. In Fällen von gestaffelten Niederschlagswasserpreisen wurde die niedrigste Kategorie für den Preis pro Quadratmeter angenommen. » In Kommunen mit unterschiedlichen Preisen für einzelne Teilgebiete wurde der Preis des Kerngebietes übernommen. Durch die vereinfachende Annahme, dass ausschließlich der kleinste haushaltsübliche Wasserzähler verwendet wird, können die Summen der Frisch- und Abwasserpreise für den Endverbraucher in der Realität höher ausfallen, als sie in den hier durchgeführten Vergleichsrechnungen und in der Webanwendung berechnet und dargestellt werden. Gleiches gilt für die Annahme zur Bestimmung der Preise pro Quadratmeter der versiegelten Fläche. Die gestaffelte Festlegung der versiegelten Fläche ist allerdings nur in Einzelfällen zu finden. 22 Vgl. Hessisches Statistisches Landesamt (2010). 23 Die Bezeichnung QN 2,5 steht für den üblichen Haushaltswasserzähler, dabei steht QN 2,5 für einen Nenndurchfluss von 2,5 m³/h. 13 4 Wasserpreisentwicklung im Land Hessen und den hessischen Kommunen Im folgenden Abschnitt werden die Preise sowie die Preisentwicklung für die Frischwasserversorgung und Abwasserentsorgung in Hessen betrachtet. Hierzu erfolgt zuerst ein Vergleich der Kosten in den verschiedenen Bundesländern. Im Anschluss werden die kommunalen Wasserpreise in Hessen beschrieben. Der Fokus liegt dabei auf den Veränderungen der Preise aus dem Jahr 2012 zu den Jahren 2011 bzw. 2005. Zum einen kann durch den Vergleich mit dem Jahr 2005 eine längerfristige Tendenz bei der Preisentwicklung aufgezeigt werden. Zum anderen wird deutlich, in welchem Maße die Preise auch jährlich variieren können. Der Stichtag zum Vergleich der Preise ist dabei der 01. Januar des jeweiligen Jahres. 4.1 Entwicklung der hessischen Wasserpreise im Vergleich zu Deutschland Die Tabelle 4-1 zeigt die Entwicklung der Kosten für die Frischwasserversorgung und die Abwasserentsorgung der privaten Haushalte nach Bundesländern für die Jahre 2005 bis 2010 sowie die prozentualen Veränderungsraten. In der Vergleichsrechnung wurde ein 2- Personen-Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 80 m³ und einer versiegelten Fläche von 80 m² angenommen. Tabelle 4-1: Kosten für die Frischwasserversorgung und Abwasserentsorgung aus privaten Haushalten in den Bundesländern von 2005 bis 2010 [in EUR] 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Veränderung 2010 gegenüber 2005 [in %] Mittlere Preisänderung [in %] Bayern 287,92 293,32 297,29 303,85 313,13 324,26 12,6 2,41 Niedersachsen 338,15 341,15 344,82 347,59 353,36 359,35 6,3 1,22 Schleswig-Holstein 353,62 360,49 366,51 359,46 366,51 372,00 5,2 1,02 Baden-Württemberg 340,54 346,80 353,14 355,42 363,38 373,60 9,7 1,87 Rheinland-Pfalz 365,08 368,73 375,26 380,95 384,46 393,81 7,9 1,53 Hamburg 379,48 383,20 383,20 383,21 396,34 396,34 4,4 0,87 Bremen 420,12 419,03 417,80 414,97 415,77 425,37 1,2 0,25 Hessen 400,80 403,57 410,28 415,98 423,77 433,80 8,2 1,60 Deutschland 406,86 413,06 419,43 424,96 432,21 440,99 8,4 1,62 Nordrhein-Westfalen 467,97 475,62 484,72 498,43 505,59 515,82 10,2 1,97 Mecklenburg-Vorpommern 483,77 496,08 502,07 503,05 514,56 516,09 6,7 1,30 Thüringen 494,08 510,42 513,27 515,76 518,12 519,15 5,1 0,99 Saarland 438,69 450,43 466,03 483,61 506,15 534,48 21,8 4,03 Berlin 491,20 504,80 518,40 530,35 545,50 555,52 13,1 2,49 Brandenburg 571,49 573,60 576,58 555,28 555,89 560,57 -1,9 -0,39 Sachsen 549,35 554,46 561,82 565,34 572,12 579,11 5,4 1,06 Sachsen-Anhalt 562,82 567,64 572,67 582,12 588,65 589,89 4,8 0,94 Quelle: Destatis (2011 B). 14 Die Ergebnisse verdeutlichen, dass es zu erheblichen Unterschieden zwischen den Bundesländern bezüglich der Kosten für die Wasserversorgung kommt. Der Vergleichshaushalt in Hessen liegt etwas unterhalb des bundesweiten Durchschnitts von 440,99 € im Jahr 2010. Im Vergleich zu dem Durchschnittspreis der alten Bundesländer waren die Kosten in Hessen mit 433,80 € brutto im Jahr 2010 dennoch rund 57,00 € pro Haushalt höher. Die niedrigsten Kosten für Wasserversorgung fallen in Bayern an. Hier wurden im Jahr 2010 für die Frischwasserversorgung und Abwasserentsorgung im 2-Personen-Musterhaushalt durchschnittlich 324,26 € gezahlt. In Sachsen-Anhalt fielen mit 589,89 € die höchsten Kosten an. Dies entspricht einer Differenz von 266 € bzw. 81,9% gegenüber den Preisen in Bayern. Insgesamt stiegen die Preise in Deutschland im gesamten Betrachtungszeitraum um 8,4% an. Die Betrachtung in den einzelnen Bundesländern zeigt jedoch wieder deutliche Unterschiede. Der Preisanstieg von 8,2% in Hessen liegt leicht unter dem Bundesdurchschnitt. In Brandenburg kann ein Rückgang der Preise um 1,9% konstatiert werden. Der höchste Anstieg ist im Saarland zu verzeichnen, dort stiegen die Preise im gesamten Betrachtungszeitraum um insgesamt 21,8%. Nachfolgend werden diese Unterschiede auf kommunaler Ebene in Hessen separat für Frisch- und Abwasserpreise betrachtet, um der Frage nachzugehen, inwieweit interkommunale Unterschiede im Bundeslandes Hessen bestehen. 4.2 Analyse der kommunalen Frischwasserpreise Entscheidend für die jährlichen Frischwasserkosten sind sowohl der Verbrauch in Kubikmetern als auch die haushaltsübliche verbrauchs- und mengenunabhängige Grundgebühr.24 Im Folgenden wird die Entwicklung der Netto-Preise pro Kubikmeter sowie der Grundgebühr beschrieben. Diese separate Analyse zeigt die Preisentwicklungen, ermöglicht aber keinen finalen Vergleich der Wasserkosten. Hierzu muss der Kubikmeterpreis mit der Grundgebühr verrechnet werden, dies erfolgt in Kapitel 5. In Tabelle 4-2 sind die jeweils fünf Kommunen mit den höchsten bzw. niedrigsten Frischwasserpreisen pro Kubikmeter im Jahr 2012 sowie die fünf kreisfreien Städte dargestellt.25 Wie bereits in Kapitel 2 erwähnt, können die unterschiedlichen Preise auf die jeweiligen Rahmenbedingungen in den Städten und Gemeinden zurückzuführen sein. 24 Vgl. Kapitel 2.3. 25 Eine ausführliche Darstellung der einzelnen Gemeinden und Städte differenziert nach Frischwasserpreis und Grundgebühr ist in Tabelle 0-1 im Anhang zu finden. 15 Tabelle 4-2: Frischwasserpreise im hessenweiten Vergleich im Jahr 2012 (ausgewählte Kommunen) [in EUR] Rang Städte (St.) und Gemeinden Landkreis Frischwasserpreis netto je m³ Durchschnittliche Preisänderung zwischen 2005 und 2012 [in %] 1 Lorsch Bergstraße 0,71 -1,51 2 Einhausen Bergstraße 0,87 +1,39 3 Gernsheim Groß-Gerau 1,02 +/- 0,00 4 Niestetal Kassel 1,03 -1,19 5 Wartenberg Vogelsbergkreis 1,10 -1,24 155 Darmstadt kreisfrei 1,74 +/-0,00 211 Offenbach a.M. kreisfrei 1,83 -1,54 240 Frankfurt a.M. kreisfrei 1,88 +/-0,00 281 Kassel kreisfrei 2,00 +/-0,00 321 Wiesbaden kreisfrei 2,15 -1,02 422 Lorch Rheingau-Taunus-Kreis 3,27 +/-0,00 423 Grävenwiesbach Hochtaunuskreis 3,30 +0,67 424 Waldkappel Werra-Meißner-Kreis 3,35 +2,08 425 Philippsthal (Werra) Hersfeld-Rotenburg 3,45 +7,13 426 Schmitten Hochtaunuskreis 3,80 +3,83 Quelle: Eigene Erhebung bei den hessischen Kommunen. Die angegeben Werten in der Tabelle zeigen, dass sich die Kubikmeterpreise für Frischwasser im Jahr 2012 in einem Korridor von 0,71 € bis 3,80 € bewegen. Dies entspricht einer Spanne von 3,09 € bzw. 435%. Die Stadt Lorsch im Landkreis Bergstraße veranschlagt mit 0,71 € für den Kubikmeter Frischwasser den mit Abstand niedrigsten Preis. Im Gegensatz dazu ist der Frischwasserpreis pro Kubikmeter in der Gemeinde Schmitten im Hochtaunuskreis der höchste in ganz Hessen. Die fünf kreisfreien Städte liegen mit ihren Frischwasserpreisen im Mittelfeld der Preisspanne. Der Kubikmeter Frischwasser kostet in Wiesbaden 2,15 € und ist damit 0,41 € teurer als in Darmstadt. Der Tabelle lässt sich zudem entnehmen, dass der Kubikmeter Frischwasser in Darmstadt, Offenbach am Main und Frankfurt am Main unter 2 € kostet. In Tabelle 4-3 wird der Durchschnittspreis für einen Kubikmeter Frischwasser in Hessen sowie die Veränderung zum Jahr 2005 angegeben. Tabelle 4-3: Durchschnittliche Frischwasserpreisentwicklung in Hessen von 2005 bis 2012 Jahr 1.1.2005 1.1.2006 1.1.2007 1.1.2008 1.1.2009 1.1.2010 1.1.2011 1.1.2012 Durchschnittswert Hessen [€ je m³] 1,73 1,74 1,76 1,79 1,82 1,86 1,89 1,90 Veränderung gegenüber 2005 [in %] - 0,58 1,73 3,47 5,20 7,51 9,25 9,83 Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt (2008) und (2010), eigene Erhebung bei den hessischen Kommunen. Ein Vergleich der Werte lässt einen jährlichen Anstieg der Frischwasserpreise erkennen. Die durchschnittliche Veränderungsrate über die Jahre beträgt 1,35%.26 Für das Jahr 2012 ergibt 26 Unter Berücksichtigung des Zinseszinseffektes. 16 sich ein durchschnittlicher Kubikmeterpreis von 1,90 €, der damit einen Cent gegenüber dem Jahr 2011 angestiegen ist. Die kommunale Betrachtung der Preisentwicklung verdeutlicht, dass es in einzelnen Städten und Gemeinden starke Veränderungen gab. In nachfolgender Tabelle sind die relativen Veränderungen der Frischwasserpreise im Jahr 2012 im Vergleich zum Jahr 2005 bzw. 2011 dargestellt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden jeweils nur die fünf Städte bzw. Gemeinden mit dem höchsten Preisanstieg sowie der stärksten Preisminderung abgebildet. Tabelle 4-4: Prozentual stärkste Veränderungen des Wasserpreises der hessischen Kommunen im Jahr 2012 Preisänderungen gegenüber 2005 Preisänderungen gegenüber 2011 Städte (St.) und Gemeinden Veränderung [in %] Durchschnittliche Veränderung pro Jahr [in %] Städte (St.) und Gemeinden Veränderung [in %] Weilmünster -29,27 -4,82 Hanau -20,79 Linsengericht -20,10 -3,15 Zierenberg -18,72 Hammersbach -19,63 -3,07 Pfungstadt -13,92 Ringgau -18,18 -2,83 Sinn -10,91 Pohlheim -16,67 -2,57 Wahlsburg -10,88 Runkel +67,83 +7,68 Rauschenberg +18,75 Schwalmstadt +68,00 +7,69 Rimbach +21,90 Hirzenhain +70,21 +7,89 Kiedrich +23,08 Haina (Kloster) +86,90 +9,34 Grebenau +29,56 Reiskirchen +90,57 +9,65 Friedewald +38,27 Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt (2008), Erhebungen bei den hessischen Kommunen. Der Vergleich der Frischwasserpreise zu dem Stichtag 01.01.2005 (linke Seite der Tabelle 4- 4) macht deutlich, dass in Weilmünster der Preis um fast 30% zurückgegangen ist, dies entspricht einer jährlichen Veränderungsrate von -4,82%. In Reiskirchen ist es im gleichen Zeitraum nahezu zu einer Verdoppelung des Preises gekommen. Dadurch ergeben sich durchschnittliche jährliche Veränderungsraten von 9,65%. Der direkte Vergleich in der relativen Veränderung der Frischwasserpreise in den Jahren 2011 und 2012 ist auf der rechten Seite in Tabelle 4-4 dargestellt. Die Werte zeigen, dass sich auch von Jahr zu Jahr erhebliche Schwankungen ergeben können. In Hanau kam es zu einem Rückgang des Kubikmeterpreises um knapp 21%, eine Erhöhung des Preises um ca. 38% fand in Friedewald statt. 17 Um einen Gesamtüberblick über die Preisveränderungen der hessischen Kommunen zu erlangen, sind in Abbildung 4-1 die ermittelten Frischwasserpreise in vier Preiskategorien eingeteilt: » Frischwasserpreis pro m³ < 1,50 €, » 1,50 € ≤ Frischwasserpreis pro m³ ≤ 1,99 €, » 2,00 € ≤ Frischwasserpreis pro m³ ≤ 2,50 € und » Frischwasserpreis > 2,50 €. Diese vier Preiskategorien werden in Abbildung 4-1 für die Jahre 2005, 2011 und 2012 einander gegenübergestellt. Abbildung 4-1: Häufigkeitsverteilung des Frischwasserpreises in den Jahren 2005, 2011 und 2012 Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt (2007), eigene Erhebung. Die Abbildung zeigt die Anzahl der hessischen Kommunen, die sich in der jeweiligen Preiskategorie befinden. Während im Jahr 2005 noch 120 Kommunen in Hessen zu der niedrigsten Preiskategorie zählen, hat sich diese Anzahl bis zum Jahr 2012 fast halbiert. Die Anzahl der Kommunen im Preissegment zwischen 1,50 € und 1,99 € bleibt in den betrachteten Jahren nahezu konstant. Dagegen nimmt die Anzahl der Kommunen, die einen Wasserpreis jenseits der 2,00 € veranschlagen deutlich zu. Die Anzahl an Kommunen mit Frischwasserpreisen über 2,50 € hat sich seit dem Jahr 2005 fast verdreifacht. Auch diese Darstellung verdeutlicht, dass es im Analysezeitraum vermehrt zu Preissteigerungen in den einzelnen Kommunen gekommen ist. Neben den verbrauchsabhängigen Kosten fallen in zahlreichen hessischen Kommunen auch Grundgebühren an. Im Jahr 2012 erheben 371 der 426 hessischen Kommunen eine zusätzliche Grundgebühr. In der nachfolgenden Tabelle sind die Kommunen mit den höchsten monatlichen Grundgebühren, die zwischen 7,20 € und 11,27 € liegen, aufgeführt. 120 213 80 13 66 219 108 33 64 216 109 37 0 50 100 150 200 250 < 1,50 € 1,50 € bis 1,99 € 2,00 € bis 2,50 € > 2,50 € A n z a h l K o m m u n e n Netto-Frischwasserpreis pro Kubikmeter 2005 2011 2012 18 Tabelle 4-5: Grundgebühren in der Frischwasserversorgung im hessenweiten Vergleich im Jahr 2012 (ausgewählte Kommunen) [in EUR] Rang Städte (St.) und Gemeinden Landkreis Grundgebühr netto je Monat 417 Heppenheim Bergstraße 7,20 418 Rosenthal Waldeck-Frankenberg 7,31 419 Griesheim Darmstadt-Dieburg 7,49 420 Rasdorf Fulda 7,50 421 Weilmünster, Marktflecken Limburg-Weilburg 8,34 422 Diemelsee Waldeck-Frankenberg 8,41 423 Edertal Waldeck-Frankenberg 8,65 424 Ginsheim-Gustavsburg Groß-Gerau 9,33 425 Bischofsheim Groß-Gerau 9,33 426 Hünstetten Rheingau-Taunus-Kreis 11,27 Quelle: Eigene Erhebung bei den hessischen Kommunen. In der Gemeinde Hünstetten im Rheingau-Taunus-Kreis wird die höchste monatliche Grundgebühr in Hessen veranschlagt. In den hessischen Gemeinden und Städten ergibt sich im Jahr 2012 eine durchschnittliche monatliche Grundgebühr in Höhe von 2,39 €. Eine umfangreiche Übersicht der Nettopreise in der Frischwasserversorgung aller hessischen Städte und Gemeinden ist im Anhang in Tabelle 0-1 zu finden. An dieser Stelle wird auch eine Differenzierung nach Kubikmeterpreisen und den Grundpreisen für die Jahre 2005, 2011 und 2012 vorgenommen. 4.3 Analyse der kommunalen Abwasserpreise Die Bestimmung und Festsetzung der Abwasserpreise in Hessen befindet sich derzeit im Wandel. Zum 01. Januar 2012 hatten bereits mehr als 45% der Kommunen auf ein Abwassergebührensplitting umgestellt, während mehr als die Hälfte der hessischen Kommunen die Abwasserpreise noch auf Grundlage des Frischwasserbezugs erheben. Im Vergleich dazu lag der Anteil der Kommunen mit Gebührensplitting im Jahr 2005 noch bei etwa 28%. Bei der Berechnung der Abwasserpreise unterscheiden Städte und Gemeinden mit Abwassergebührensplitting zwischen Schmutz- und Niederschlagswasser. Die Preiskalkulation für das Schmutzwasser erfolgt auf Basis der bezogenen Menge an Frischwasser. Die Niederschlagswasserkosten werden über die Größe der versiegelten und damit der abflusswirksamen Fläche berechnet. Die Berechnung der versiegelten Fläche ist von zahlreichen Faktoren abhängig (Dachneigung, Dachdeckung, Grad der Durchlässigkeit, etc.) und wird in den kommunalen Entwässerungssatzungen geregelt. Weitere Informationen zu dieser Berechnungsmethodik sind in Kapitel 2.3 zu finden. Durch die unterschiedlichen Berechnungsansätze wird ein direkter Vergleich der kommunalen Preise pro Kubikmeter in der Abwasserentsorgung erschwert. Aus diesem 19 Grund wird die nachfolgende Analyse der Abwasserpreise getrennt nach den beiden Abrechnungssystemen durchgeführt. In Tabelle 4-6 sind die Abwasserpreise in den Städten und Gemeinden ohne Gebührensplitting dargestellt. Analog zu den Darstellungen im vorangegangen Kapitel werden von den 233 Kommunen, die noch kein Gebührensplitting eingeführt haben, die Kommunen mit den jeweils fünf höchsten bzw. niedrigsten Abwasserpreisen dargestellt. Zusätzlich wird noch die jährliche durchschnittliche Preisänderungsrate zwischen den Jahren 2005 und 2012 ausgewiesen. Tabelle 4-6: Abwasserpreise der 233 Kommunen ohne Gebührensplitting im hessenweiten Vergleich im Jahr 2012 (ausgewählte Kommunen) [in EUR] Rang Städte (St.) und Gemeinden Landkreis Abwasserpreis je m³ Durchschnittliche Preisänderung zwischen 2005 und 2012 [in %] 1 Frankfurt a.M. Kreisfrei 1,76 +/-0,00 2 Friedberg Wetteraukreis 1,79 +/-0,00 3 Marburg Marburg-Biedenkopf 1,94 +/-0,00 4 Linden Gießen 2,00 -1,35 5 Breidenbach Marburg-Biedenkopf 2,12 +/-0,00 229 Lautertal Bergstraße 6,00 +5,59 229 Hirzenhain Wetteraukreis 6,00 +4,20 229 Lautertal Vogelsbergkreis 6,00 +3,24 232 Kirtorf Vogelsbergkreis 6,50 +4,82 233 Schwalmtal Vogelsbergkreis 6,70 +4,57 Quelle: Eigene Berechnung und Erhebungen bei den hessischen Kommunen. Das Ranking in der Tabelle zeigt für das Jahr 2012 die aktuelle Preisspanne für den Kubikmeter Abwasser in Hessen. Diese bewegt sich zwischen 1,76 € in Frankfurt am Main und 6,70 € in Schwalmtal. In vier der fünf Gemeinden und Städten kann keine durchschnittliche Veränderung bei den Abwasserpreisen zwischen den Jahren 2005 und 2012 festgestellt werden. In Linden sind die Preise sogar um durchschnittlich 1,35% gesunken. In den fünf Kommunen, in denen aktuell die höchsten Wasserpreisen vorherrschen, sind durchschnittliche Preissteigerungen zwischen den Jahren 2005 und 2012 von bis zu 5,59% zu konstatieren. Die Tabelle 4-7 beinhaltet die durchschnittlichen Kosten für einen Kubikmeter Abwasser in den Kommunen ohne Gebührensplitting für die Jahre 2005 bis 2012. Zudem werden die jeweiligen (relativen) Preisänderungen zum Jahr 2005 dargestellt. Tabelle 4-7: Durchschnittliche Abwasserpreisentwicklung der Kommunen ohne Gebührensplitting in Hessen von 2005 bis 2012 Jahr 1.1.2005 1.1.2006 1.1.2007 1.1.2008 1.1.2009 1.1.2010 1.1.2011 1.1.2012 Durchschnittswert Hessen [€ je m³] 2,96 3,02 3,14 3,46 3,57 3,68 3,49 3,52 Veränderung gegenüber 2005 [%] - 2,03 6,08 16,89 20,61 24,32 17,91 18,92 Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt (2008) und (2010), eigene Erhebung bei den hessischen Kommunen. 20 Der durchschnittliche Preis pro Kubikmeter Abwasser beträgt in den Kommunen ohne Gebührensplitting im Jahr 2012 3,52 €. Vom Jahr 2005 bis 2010 ist ein Anstieg der Preise um insgesamt 0,72 € zu beobachten. Im Folgejahr sind die Preise wiederum um 0,19 € gesunken. In Tabelle 4-8 sind die Wasserpreise für Gemeinden und Städte mit Gebührensplitting, d.h. mit getrennten Preisen für Abwasser bzw. Niederschlagswasser abgebildet. Von den 193 Kommunen in Hessen, die dieses Gebührensplitting eingeführt haben, werden jeweils die fünf Städte und Gemeinde mit den niedrigsten bzw. höchsten Preisen dargestellt. Tabelle 4-8: Abwasserpreise der 193 Kommunen mit Gebührensplitting im hessenweiten Vergleich im Jahr 2012 (ausgewählte Kommunen) [in EUR] Rang Städte (St.) und Gemeinden Landkreis Abwasserpreis je m³ Durchschnittliche Abwasserpreisänderung zwischen 2005 und 2012 [in %] Preis für Niederschlags- wasser je m² 1 Alsbach-Hähnlein Darmstadt-Dieburg 1,18 +0,37 0,82 2 Viernheim Bergstraße 1,25 -7,76 *) 0,72 3 Hanau Main-Kinzig-Kreis 1,40 -3,14 0,55 4 Raunheim Groß-Gerau 1,50 +/-0,00 0,56 5 Kelsterbach Groß-Gerau 1,51 +/-0,00 0,66 189 Cornberg Hersfeld-Rotenburg 5,00 +8,91 1,00 189 Hohenroda Hersfeld-Rotenburg 5,00 +8,91 1,00 189 Nentershausen Hersfeld-Rotenburg 5,00 +8,91 1,00 189 Herleshausen Werra-Meißner-Kreis 5,00 +8,91 1,00 193 Modautal Darmstadt-Dieburg 5,80 +2,35 *) 0,47 *) zwischenzeitliche Umstellung auf Gebührensplitting Quelle: Eigene Erhebung bei den hessischen Kommunen. Die Abwasserpreise in den dargestellten Kommunen bewegen sich im Jahr 2012 in einem Korridor von 1,18 € pro Kubikmeter in Alsbach-Hähnlein und 5,80 € pro Kubikmeter in Modautal. In den Städten Raunheim und Kelsterbach kann keine durchschnittliche Abwasserpreisänderung zwischen den Jahren 2005 und 2012 festgestellt werden. Dagegen ist in den Gemeinden, die einen aktuellen Abwasserpreis von 5,00 € aufweisen, eine jährliche durchschnittliche Änderung von 8,91% zu beobachten. Die Preise für Niederschlagswasser variieren deutlicher, als es der Auszug der Abwasserpreise in Tabelle 4-8 vermuten lässt. Während in Wahlsburg 0,13 € pro Quadratmeter im Jahr berechnet, werden in Bad Soden am Taunus 1,35 € pro Quadratmeter im Jahr veranschlagt. In Tabelle 4-9 wird die Entwicklung des durchschnittlichen Abwasserpreises in Hessen pro Kubikmeter im Zeitraum von 2005 bis 2012 aufgezeigt. 21 Tabelle 4-9: Durchschnittliche Abwasserpreisentwicklung der Kommunen mit Gebührensplitting in Hessen von 2005 bis 2012 Jahr 1.1.2005 1.1.2006 1.1.2007 1.1.2008 1.1.2009 1.1.2010 1.1.2011 1.1.2012 Durchschnittswert Hessen [€ je m³] 2,15 2,18 2,21 2,27 2,32 2,42 2,46 2,54 Veränderung gegenüber 2005 [%] - 1,40 2,79 5,58 7,91 12,56 14,42 18,14 Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt (2008) und (2010), eigene Erhebung bei den hessischen Kommunen. In Kommunen mit Gebührensplitting liegt der durchschnittliche Kubikmeterpreis für Abwasser im Jahr 2012 bei 2,54 €. Dieser Preis liegt um 0,98 € unter dem Preis in den Kommunen ohne Gebührensplitting. Für das Niederschlagswasser werden pro Quadratmeter im Jahr 2012 durchschnittlich 0,64 € verrechnet. Die Abwasserpreise stiegen in den Gemeinden mit Gebührensplitting in den dargestellten Jahren kontinuierlich an. Insgesamt ergab sich ein Anstieg um 0,39 € bzw. 18,1 % im Betrachtungszeitraum von 2005 bis 2012. Neben den Preisen für Abwasser- und Niederschlagswasser erheben 55 Kommunen in Hessen eine Grundgebühr. Im Zeitverlauf lässt sich konstatieren, dass auch diese Gebühren überwiegend zunehmen. Die höchsten jährlichen Grundgebühren in Hessen erheben Rosenthal mit 120,00 €, Wohratal mit 103,92 € und Hünstetten mit 102,00 €. Eine umfangreiche Übersicht der Preise in der Abwasserentsorgung aller hessischen Städte und Gemeinden ist im Anhang Tabelle 0-2 zu finden. 4.4 Zwischenfazit zu den Frisch- und Abwasserpreisen Die Beschreibung der regionalen Entwicklung der Abwasser- und Frischwasserpreise hat gezeigt, dass es nicht nur große Unterschiede zwischen einzelnen Bundesländern und Kommunen gibt, sondern sich die Preise über den Betrachtungszeitraum auch sehr unterschiedlich entwickelt haben. Anhand eines 2-Personen-Modellhaushaltes wurde in Kapitel 4.1 die Kostenentwicklung in Hessen im Vergleich zu den anderen deutschen Bundesländern sowie dem Bundesschnitt dargelegt. Es stellte sich heraus, dass die Preise für Frisch- und Abwasser in Hessen mit einem nicht inflationsbereinigten Anstieg von 8,2% nur moderat gewachsen sind. Hessen belegte im Jahr 2010 mit einem Frisch- und Abwasserpreis von 433,80 € den 8. Platz im Bundeslandranking und liegt mit seinen Wasserpreisen knapp unter dem Bundesdurchschnitt von 440,99 €. Bei der nach hessischen Kommunen getrennten Analyse ergibt sich kein einheitliches Bild. Es konnten große regionale Unterschiede bezüglich der Preise für Frisch- und Abwasser sowie der Preisentwicklung in den vergangenen Jahren herausgearbeitet werden. 22 Während die Abwasserpreise in fast allen untersuchten Kommunen moderat bis stark stiegen, bewegten sich vielerorts die Frischwasserpreise kaum. So betrug die jährliche Steigerungsrate in den Jahren von 2005 bis 2012 im hessischen Durchschnitt für Frischwasser in jeweiligen Preisen, d.h. nicht inflationsbereinigt, lediglich 1,35%. Die Abwasserpreise bei den Kommunen mit Splitting sind um 2,41% und ohne Splitting im Durchschnitt um 2,51% pro Jahr gestiegen. Die absolute Preishöhe in den einzelnen Kommunen ist ebenfalls sehr unterschiedlich. In Tabelle 4-10 sind die wichtigsten Ergebnisse für das Jahr 2012 nochmals zusammengefasst. Tabelle 4-10: Frisch- und Abwasserpreise pro m³ im Jahr 2012 Mittlerer Preis [in EUR] Niedrigster Preis [in EUR] Höchster Preis [in EUR] Differenz [in EUR] Differenz [in %] Frischwasser 1,90 0,71 3,80 3,09 435,2 Abwasser (Kommunen ohne Splitting) 3,52 1,76 6,70 4,94 280,7 Abwasser (Kommunen mit Splitting) 2,54 1,18 5,80 4,62 391,5 Quelle: Eigene Berechnung. Die Werte für das Jahr 2012 zeigen, dass sich die Frischwasserpreise in den hessischen Kommunen zwischen 0,71 € und 3,80 € bewegen. Damit verlangt die Kommune mit dem höchsten Frischwasserpreis ca. 435% mehr pro Kubikmeter, als die Kommune mit dem günstigsten Frischwasserpreis. In Bezug auf die Abwasserpreise – unabhängig davon, ob eine Stadt oder Gemeinde das Gebührensplitting eingeführt hat oder nicht – lassen sich absolut gesehen noch größere Preisdifferenzen nachweisen. Während es in Kommunen ohne Gebührensplitting zu einer maximalen Abwasserpreisdifferenz von bis zu 4,94 € kommen kann, sind es in den Kommunen mit Splitting bis zu 4,62 €. Der durchschnittliche Abwasserpreis pro Kubikmeter ist in den Kommunen mit Gebührensplitting im Jahr 2012 geringer als in den Kommunen ohne Gebührensplitting. Bei dieser Darstellung der Ergebnisse muss allerdings berücksichtigt werden, dass diese Werte nur die Entwicklung einzelner Kostenpositionen verdeutlichen. Daraus lassen sich noch keine direkten Rückschlüsse auf die gesamten Frisch- und Abwasserpreise in den hessischen Städten und Gemeinden ziehen. Um die Gesamtkosten beurteilen zu können, wird daher nachfolgend eine kombinierte Betrachtung aller Faktoren vorgenommen. Hierzu wird eine Quantifizierung aller Kosten, d.h. die jeweiligen Preise für den Kubikmeter Frischwasser / Abwasser, für Niederschlagswasser pro Quadratmeter versiegelter Fläche und die Grundgebühren vorgenommen. Um die Vergleichbarkeit der verschiedenen Abrechnungssysteme zu erhalten, wird nachfolgend auf die tatsächlichen Verbrauchswerte von sechs ausgewählten Unternehmenstypen (Großbäckerei, Galvanikunternehmen, Spedition, Druckerei, Energie- und Sanitäranlagenbau und Blechverarbeiter) zurückgegriffen. Für diese Beispielunternehmen werden die Gesamtpreise in jeder hessischen Kommune errechnet. Durch dieses Vorgehen wird eine kommunale Vergleichbarkeit ermöglicht. 23 5 Analyse von unternehmensspezifischen Szenarien Die vorherigen Kapitel belegen, dass es hessenweit deutliche Unterschiede bei den verbrauchsabhängigen Preisen für Frisch- und Abwasser gibt (vgl. Tabelle 0-1 und Tabelle 0-2 im Anhang). Zu Unterschieden führen auch unterschiedliche Berechnungsansätze in der Erhebung der Abwasserpreise. Hier ist das mögliche Splittingverfahren und die damit einhergehenden Gebühren für das Niederschlagswasser, die sich für die versiegelte Fläche ergeben, zu nennen. Um einen Standort bewerten bzw. mehrere Standorte vollumfänglich miteinander vergleichen zu können, müssen nicht nur die Preiskomponenten einzeln analysiert, sondern auch deren Summe gebildet werden. In der vorliegenden Studie wird diese Summe aus den Preisen für die Frischwasserver- und die Abwasserentsorgung gebildet. Die folgende Analyse verwendet zur Ermittlung der entsprechenden Preise die Methode der „unternehmensspezifischen Szenarien“. Es werden beispielhafte Verbrauchsparameter für verschiedene reale Unternehmen bestimmt, um deren Frischverbrauch und Abwasseraufkommen zu simulieren. Hierbei werden die spezifischen Verbrauchswerte der unterschiedlichen Unternehmen mit den Frisch- und Abwasserpreisen in der jeweiligen Kommune verrechnet. Anhand der so ermittelten Summen besteht dann die Möglichkeit, hessenweit alle Kommunen vollumfänglich miteinander zu vergleichen. Um einen ersten Überblick über die aktuellen Wasserpreise in Hessen zu bekommen, listet die Tabelle 5-1 die Extrem- und Mittelwerte der Frisch- und Abwasserpreise auf, welche die Kommunen aktuell in diesem Bundesland veranschlagen. Zur Bestimmung der Abwasserpreise (Preis pro verbrauchtem Kubikmeter zuzüglich Preis pro Quadratmeter versiegelter Fläche) werden jedoch nur die Kommunen berücksichtigt, die bereits das Abwassergebührensplitting eingeführt haben.27 Tabelle 5-1: Extrem- und Mittelwerte der Preise für Frisch- und Abwasser in Hessen im Jahr 2012 Kennwerte Preis pro m³ Frischwasser [in EUR] Preis pro m³ Abwasser [in EUR] Preis pro m² versiegelter Fläche [in EUR] Minimaler Preis 0,71 1,18 0,13 Maximaler Preis 3,80 5,80 1,35 Saldo 3,09 4,62 1,22 Mittelwert 1,90 2,54 0,64 Quelle: Eigene Berechnung. 27 Die Fokussierung auf Kommunen in denen das Splittingverfahren bereits eingeführt wurde, begründet sich auf das Urteil des Hess.VGH, das dieses Verfahren als neues Standardverfahren bei der Bestimmung der Abwasserpreise vorsieht. 24 Die aufgeführten Werte zeigen, dass der Kubikmeterpreis für Abwasser z. T. deutlich den Preis für Frischwasser übersteigt. Auffällig ist auch, dass sich die Preise für Frischwasser in einem schmaleren Korridor bewegeben, als die für Abwasser. Für die Ermittlung der Gesamtwasserkosten für ein Unternehmen muss noch der Preis für das Abführen des Niederschlagswassers berücksichtigt werden. Dieser Preis wird pro Quadratmeter versiegelter Fläche angegeben und lag im Jahr 2012 im hessenweiten Durchschnitt bei 0,64 € pro Quadratmeter im Jahr. Die kommunalen Preisdifferenzierungen für die Frisch- und Abwasser sind im Anhang in Tabelle 0-1 und Tabelle 0-2 zu finden. Um unternehmensspezifische Szenarien berechnen zu können, ist die Auswahl exemplarischer Unternehmen notwendig. Die von der IHK Arbeitsgemeinschaft Hessen ausgewählten Unternehmenstypen sind in Tabelle 5-2 zusammen mit den jeweiligen Verbrauchswerten aufgeführt. Die Auswahl ist repräsentativ für das gesamte Bundesland, sowohl hinsichtlich ihrer Branchenzugehörigkeit als auch hinsichtlich ihres Frischwasserbedarfs, ihres Abwasseraufkommens und ihrer versiegelten Fläche. Die spezifischen Verbrauchswerte der Unternehmen stammen von realen Unternehmen und wurden dem EMAS Register28 entnommen. Die repräsentativen Unternehmenstypen wurden so gewählt, dass durch die Verbrauchscharakteristika ein möglichst breites Spektrum für die Berechnung der Frisch- und Abwasserpreise erschlossen wird. Tabelle 5-2: Unternehmenstypen mit spezifischen Verbrauchswerten Unternehmenstyp Frischwasser- bedarf [in m³/a] Abwasser- aufkommen [in m³/a] Versiegelte Fläche [in m²] Großbäckerei 18.000 17.500 8.000 Galvanikunternehmen 25.000 20.000 4.000 Spedition 2.000 2.000 10.000 Druckerei 1.000 1.000 2.300 Energie- und Sanitäranlagenbau 18.000 3.000 30.000 Blechverarbeiter 5.000 5.000 10.000 Quelle: EMAS Register (2012). In der Praxis wird kaum ein Unternehmen exakt eine der aufgeführten Kombinationen aufweisen. Jedoch ist davon auszugehen, dass sich aufgrund der so ausgewählten Verbrauchsstrukturen jedes Unternehmen einer der Unternehmenskategorien zuordnen kann. Die folgenden Unterkapitel behandeln die Berechnung der zu erwartenden Kosten für Frischverbrauch und Abwasseraufkommen der einzelnen Unternehmenstypen im Jahr 2012. In die Berechnung fließen die regionalen Preisunterschiede ein. Das Ergebnis zeigt, in welchen Kommunen die höchsten bzw. niedrigsten Kosten für die Unternehmen anfallen. 28 Online verfügbar unter www.emas-register.de. http://www.emas-register.de/ 25 Zudem wird das Verhältnis von Frisch- zu Abwasserpreisen dargestellt. Die Abwasserpreise werden je nach geltendem Verfahren der Kommune mit bzw. ohne Splittingverfahren bestimmt. Es werden die jeweils die fünf Kommunen mit den niedrigsten bzw. höchsten Wasserpreisen für die Beispielunternehmen angegeben, sowie die Preise, die von den fünf kreisfreien Städte erhoben werden. 5.1 Großbäckerei Der Unternehmenstyp Großbäckerei hat einen Frischwasserverbrauch von 18.000 m³ sowie einem Abwasseraufkommen von 17.500 m³ pro Jahr und weist eine versiegelte Fläche von 8.000 m² auf. Die Kombination der Frisch- und Abwasserpreise, die für die exemplarische Großbäckerei in den verschiedenen Regionen für das Jahr 2012 anfallen können sind in Tabelle 5-3 dargestellt. Tabelle 5-3: Summen der Frischwasser- und Abwasserpreise einer Großbäckerei im hessenweiten Vergleich im Jahr 2012 (Auswahl an Kommunen) Rang Städte und Gemeinden Landkreis Summe der Preise [in EUR] Differenz zum günstigsten Anbieter [in EUR] Anteil Frisch- wasserpreis [in EUR] Anteil Ab- wasserpreis [in EUR] 1 Raunheim *) Groß-Gerau 53.419,00 - 22.689,00 30.730,00 2 Hanau *) Main-Kinzig-Kreis 54.340,00 921,00 25.440,00 28.900,00 3 Mühlheim a.M. *) Offenbach 54.847,36 1.428,36 24.327,36 30.520,00 4 Kelsterbach *) Groß-Gerau 54.925,00 1.506,00 23.220,00 31.705,00 5 Einhausen *) Bergstraße 56.831,60 3.412,60 15.681,60 41.150,00 17 Frankfurt a.M. kreisfrei 64.679,24 11.260,24 33.879,24 30.800,00 73 Offenbach a.M. *) kreisfrei 74.402,60 20.983,60 32.967,60 41.435,00 135 Wiesbaden *) kreisfrei 81.949,60 28.530,60 38.724,60 43.225,00 166 Kassel *) kreisfrei 84.543,36 31.124,36 36.018,36 48.525,00 184 Darmstadt *) kreisfrei 86.400,92 32.981,92 31.405,92 54.995,00 422 Hirzenhain Wetteraukreis 148.213,74 94.794,74 43.212,24 105.001,50 423 Modautal *) Darmstadt-Dieburg 152.673,44 99.254,44 47.413,44 105.260,00 424 Kirtorf Vogelsbergkreis 152.823,56 99.404,56 39.073,56 113.750,00 425 Grävenwiesbach *) Hochtaunuskreis 153.159,24 99.740,24 59.409,24 93.750,00 426 Wildeck Hersfeld-Rotenburg 156.350,00 102.931,00 53.100,00 103.250,00 *) Mit Gebührensplitting Quelle: Eigene Erhebung bei den hessischen Kommunen. Die Werte belegen, dass eine Großbäckerei mit dem angegeben Verbrauch in Wildeck mit rund 156.000 € pro Jahr etwa den dreifachen Betrag für die Frischwasserversorgung und die Abwasserentsorgung bezahlen müsste als eine Großbäckerei in Raunheim. Die Wasserpreise in den kreisfreien Städten liegen im Mittelfeld, wobei Frankfurt am Main mit rund 65.000 € pro Jahr die niedrigste Summe aus Frisch- und Abwasserpreisen verlangt. Auffallend ist, dass die fünf Kommunen mit den günstigsten Wasserpreisen bereits das Gebührensplitting eingeführt haben. Allerdings liegt beispielsweise die Stadt Frankfurt am Main, die noch kein Gebührensplitting eingeführt hat, hessenweit auf Rang 17 und gehört somit hessenweit zu den günstigsten 5% der Anbieter für den untersuchten Unternehmenstyp. Die fünf Kommunen mit den höchsten Wasserpreisen weisen keine 26 einheitliche Berechnung der Abwassergebühren auf. Zu diesen gehören sowohl Kommunen mit Abwassergebührensplitting als auch ohne. Für eine Großbäckerei ergibt sich mit dem angegeben Verbrauch je nach Standort Preisdifferenzen von bis zu 200% oder 102.931,00 €. Dabei übersteigen die Preise für die Abwasserentsorgung in 95% aller Kommunen die Preise für die Frischwasserversorgung. So muss eine Großbäckerei in Kirtorf einen Abwasseranteil von 113.750,00 € entrichten, der nahezu den dreifachen Wert des Frischwasserpreises entspricht. Diese Kontraste treten jedoch auch in Kommunen mit Gebührensplitting auf. Die Abwasserpreise zum Beispiel in Einhausen übersteigen in dem hier gewählten Beispiel die Frischwasserpreise um das 2,6- fache im Jahr 2012. Der Anteil der Abwasserpreise an den Gesamtkosten beträgt im Schnitt 53% (siehe Abbildung 4-1). Abbildung 5-1: Anteile der Kostenarten für eine Großbäckerei im Jahr 2012 Quelle: Eigene Berechnung. Der Anteil des Niederschlagswassers ist mit durchschnittlich 6% deshalb so gering, weil im gewählten Beispiel der Großbäckerei das Verhältnis von versiegelter Fläche zu Wasserverbrauch eher klein ist. Bei anderen Unternehmenstypen fällt der Anteil des Niederschlagswassers z. T. höher aus. 5.2 Galvanikunternehmen Das ausgewählte Galvanikunternehmen zeichnet sich durch einen Frischwasserverbrauch von 25.000 m³ sowie einem Abwasseraufkommen von 20.000 m³ bei einer versiegelten Fläche von 4.000 m² aus. Damit ist das Verhältnis von versiegelter Fläche zum Wasserverbrauch besonders klein. In Abhängigkeit des Unternehmensstandortes (c.p. der dort vorherrschenden Wasserpreise) können durch die Verbrauchsparameter Preisdifferenzen von über 128.000 € pro Jahr auftreten. In Tabelle 5-4 sind die Kommunen mit den niedrigsten und höchsten Wasserpreisen sowie die fünf kreisfreien Städte für das 40,9 53,0 6,1 Anteil Frischwasser m³ [%] Anteil Abwasser m³ [%] Anteil Niederschlagswasser m² [%] 27 Jahr 2012 aufgeführt. Daneben werden auch die Preisdifferenzen zum günstigsten Anbieter bei der Frischwasserver- und Abwasserentsorgung angegeben. Tabelle 5-4: Summe der Frischwasser- und Abwasserpreise eines Galvanikunternehmens im hessenweiten Vergleich im Jahr 2012 (Auswahl an Kommunen) Rang Städte und Gemeinden Landkreis Summe der Preise [in EUR] Differenz zum günstigsten Anbieter [in EUR] Anteil Frisch- wasserpreis [in EUR] Anteil Ab- wasserpreis [in EUR] 1 Raunheim *) Groß-Gerau 63.749,00 - 31.509,00 32.240,00 2 Kelsterbach *) Groß-Gerau 65.090,00 1.341,00 32.250,00 32.840,00 3 Hanau *) Main-Kinzig-Kreis 65.510,00 1.761,00 35.310,00 30.200,00 4 Einhausen *) Bergstraße 65.971,60 2.222,60 21.771,60 44.200,00 5 Mühlheim a.M. *) Offenbach 66.137,36 2.388,36 33.777,36 32.360,00 29 Frankfurt a.M. kreisfrei 82.239,24 18.490,24 47.039,24 35.200,00 65 Offenbach a.M. *) kreisfrei 88.657,60 24.908,60 45.777,60 42.880,00 136 Wiesbaden *) kreisfrei 99.574,60 35.825,60 53.774,60 45.800,00 150 Darmstadt *) kreisfrei 101.345,92 37.596,92 43.585,92 57.760,00 154 Kassel *) kreisfrei 101.618,36 37.869,36 50.018,36 51.600,00 422 Hirzenhain Wetteraukreis 180.013,74 116.264,74 60.012,24 120.001,50 423 Modautal *) Darmstadt-Dieburg 183.703,44 119.954,44 65.823,44 117.880,00 424 Kirtorf Vogelsbergkreis 184.263,56 120.514,56 54.263,56 130.000,00 425 Grävenwiesbach *) Hochtaunuskreis 184.509,24 120.760,24 82.509,24 102.000,00 426 Wildeck Hersfeld-Rotenburg 191.750,00 128.001,00 73.750,00 118.000,00 *) Mit Gebührensplitting Quelle: Eigene Erhebung bei den hessischen Kommunen. Auch bei diesem Unternehmensbeispiel liegt der Preis des teuersten kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgungsunternehmens bei mehr als dem dreifachen der günstigsten Kommune. Durch den höheren Verbrauch, im Vergleich zur Großbäckerei, fällt auch die absolute Differenz zwischen dem günstigsten und teuersten Anbieter mit 128.000 € größer aus. Ein Galvanikunternehmen in Raunheim müsste bei dem angegebenen Verbrauch mit jährlichen Wasserkosten von rund 64.000 € rechnen. Das gleiche Unternehmen in Wildeck müsste im Jahr 2012 rund 192.000 € bezahlen. Das Verhältnis zwischen Frisch- und Abwasserpreisen in den Kommunen mit den günstigsten Anbietern ist nahezu ausgeglichen. Nur in Einhausen im Landkreis Bergstraße ist der Abwasserpreis bei dem angegeben Verbrauch mehr als doppelt so hoch wie der des Frischwassers. In der überwiegenden Mehrheit der Kommunen übersteigen die Abwasserpreise die Preise für die Frischwasserversorgung deutlich. Wie auch im Unternehmensbeispiel mit der Großbäckerei berechnen die fünf günstigsten Kommunen die Abwasserpreise mit dem Gebührensplitting, während unter den fünf teuersten Kommunen kein einheitliches Verfahren angewendet wird. Auch in den kreisfreien Städten ergeben sich z. T. große Unterschiede. So müsste das untersuchte Beispielunternehmen in Frankfurt am Main im Jahr 2012 Wasserkosten in Höhe von rund 82.000 € begleichen, während in Kassel rund 102.000 € anfielen. 28 Das hier beschriebene Beispielunternehmen ist durch einen hohen Wasserverbrauch bei gleichzeitig kleiner versiegelter Fläche gekennzeichnet. In Kommunen mit Gebührensplitting ist diese Kombination ausschlaggebend für die Bestimmung des Abwasserpreises. Abbildung 5-2: Anteile der Kostenarten für ein Galvanikunternehmen im Jahr 2012 Quelle: Eigene Berechnung. In Abbildung 5-2 ist das Verhältnis vom Frisch- und Abwasserverbrauch im Vergleich zum veranschlagten Niederschlagswasser pro Quadratmeter für ein durchschnittliches Galvanikunternehmen aufgezeigt. Der hohe Wasserverbrauch lässt den Anteil des Niederschlagswassers in diesem Berechnungsbeispiel mit 2,5 % vernachlässigbar gering ausfallen. 5.3 Spedition Bei einer Spedition ist im Gegensatz zu beiden vorgenannten Unternehmensbeispielen der Wasserverbrauch im Verhältnis zur Größe der versiegelten Fläche typischerweise sehr klein. Für das Beispielunternehmen werden ein jährlicher Frischwasserverbrauch und ein jährliches Abwasseraufkommen von je 2.000 m³, sowie eine versiegelte Fläche von 10.000 m² angenommen. Tabelle 5-5 zeigt die jährlichen Preise für die Frischwasserversorgung und Abwasserentsorgung, die das Beispielunternehmen in den verglichenen Kommunen zu zahlen hätte. Die große versiegelte Fläche führt dabei zu relativ hohen Abwasserpreisen in Kommunen, die bereits ein Abwassergebührensplitting eingeführt haben. Bei den Kommunen hingegen, die Abwassergebührensplitting noch nicht anwenden, könnte die Spedition mit relativ günstigen Abwasserpreisen rechnen. Unter den 150 Kommunen, in denen in diesem Fall die günstigsten Wasserpreise angeboten werden können, sind lediglich 12 Kommunen mit Gebührensplitting zu finden. 47,2 50,3 2,5 Anteil Frischwasser m³ [%] Anteil Abwasser m³ [%] Anteil Niederschlagswasser m² [%] 29 Tabelle 5-5: Summe der Frischwasser- und Abwasserpreise einer Spedition im hessenweiten Vergleich im Jahr 2012 (Auswahl an Kommunen) Rang Städte und Gemeinden Landkreis Summe der Preise [in EUR] Differenz zum günstigsten Anbieter [in EUR] Anteil Frisch- wasserpreis [in EUR] Anteil Ab- wasserpreis [in EUR] 1 Melsungen Schwalm-Eder-Kreis 6.660,00 - 2.360,00 4.300,00 2 Bad Salzschlirf Fulda 6.800,00 140,00 2.400,00 4.400,00 2 Hosenfeld Fulda 6.800,00 140,00 2.400,00 4.400,00 4 Linden Gießen 6.809,24 149,24 2.809,24 4.000,00 5 Friedberg Wetteraukreis 7.129,24 469,24 3.549,24 3.580,00 6 Frankfurt a.M. kreisfrei 7.319,24 659,24 3.799,24 3.520,00 343 Wiesbaden *) kreisfrei 15.624,60 8.964,60 4.324,60 11.300,00 365 Offenbach a.M. *) kreisfrei 16.327,60 9.667,60 3.687,60 12.640,00 367 Kassel *) kreisfrei 16.378,36 9.718,36 4.018,36 12.360,00 405 Darmstadt *) kreisfrei 18.845,92 12.185,92 3.565,92 15.280,00 421 Cornberg *) Hersfeld-Rotenburg 25.460,00 18.800,00 5.460,00 20.000,00 421 Hohenroda *) Hersfeld-Rotenburg 25.460,00 18.800,00 5.460,00 20.000,00 421 Nentershausen *) Hersfeld-Rotenburg 25.460,00 18.800,00 5.460,00 20.000,00 421 Herleshausen *) Werra-Meißner-Kreis 25.460,00 18.800,00 5.460,00 20.000,00 425 Grävenwiesbach *) Hochtaunuskreis 26.409,24 19.749,24 6.609,24 19.800,00 426 Witzenhausen *) Werra-Meißner-Kreis 26.826,62 20.166,62 5.024,12 21.802,50 *) Mit Gebührensplitting Quelle: Eigene Erhebung bei den hessischen Kommunen. Die Differenz zwischen dem günstigsten und teuersten Anbieter für die Frischwasserver- und Abwasserentsorgung im Jahr 2012 liegt in diesem Fall bei rund 20.000 €. Bei getrennter Betrachtung der Kostenkomponenten sind noch markantere Unterschiede zwischen den Kommunen augenfällig. So verlangt im Bereich der Frischwasserpreise der teuerste Versorger – Schmitten – mehr als das 5-fache des günstigsten Anbieters – Lorsch – 7.600 € gegenüber 1.400 €. Die Abwasserpreise im gewählten Beispiel zwischen dem günstigsten und teuersten Versorger liegen sogar um mehr als das 6-fache auseinander: Frankfurt am Main mit rund 3.500 € gegenüber Witzenhausen mit rund 21.800 €. Wie weiter oben bereits erwähnt führt bei der exemplarischen Spedition das Charakteristikum der großen versiegelte Fläche bei gleichzeitig relativ geringem Wasserverbrauch vor allem in Kommunen mit Abwassergebührensplitting zu deutlich höheren Endpreisen. Ein Speditionsunternehmen in Melsungen würde bei dem angenommen Verbrauch jährlich rund 6.700 € zahlen, während es in Witzenhausen mit Wasserpreisen in Höhe von rund 26.800 € kalkulieren müsste. Ein Standort in Frankfurt am Main bietet für das Beispielunternehmen mit einem jährlichen Wasserpreis von rund 7.300 € im Vergleich der kreisfreien Städte die günstigen Konditionen und liegt hessenweit auf dem 6. Platz. Die anderen vier kreisfreien Städte haben bereits das Abwassergebührensplitting eingeführt, was in diesem Unternehmensbeispiel zu insgesamt deutlich höheren Kosten bei der Wasserver- bzw. Wasserentsorgung im Jahr 2012 führt. 30 Der Kostenanteil, der durch die im Beispielunternehmen große versiegelte Fläche entsteht, ist in Abbildung 5-3 dargestellt. Abbildung 5-3: Anteile der Kostenarten für eine Spedition im Jahr 2012 Quelle: Eigene Berechnung. Die Verrechnung der typischen Verbrauchswerte einer Spedition mit den Mittelwerten aus Tabelle 5-1 lässt erkennen, dass der Großteil der Preise auf das Niederschlagswasser entfällt. Für diesen Unternehmenstyp besteht in der Entsiegelung von versiegelten Flächen großes Einsparpotential. 5.4 Druckerei Die exemplarische Druckerei zeichnet sich durch geringen Wasserverbrauch und vergleichsweise kleiner versiegelter Fläche aus. Die konkreten Annahmen liegen bei jeweils 1000 m³ für Frischwasserbedarf und Abwasseraufkommen und einer versiegelten Fläche von 2.300 m². Analog zu den vorangegangenen Unternehmensbeispielen ist in Tabelle 5-6 wieder ein regionaler Vergleich der Wasserpreise nach Frisch- und Abwasser und den Differenzen der einzelnen Kommunen zum günstigsten Anbieter bei der Wasserversorgung abgebildet. Bedingt durch die Verbrauchsannahmen werden die Plätze am unteren Tabellenende von Kommunen mit Abwassergebührensplitting und die Spitzenplätze (c.p. die Kommunen mit den günstigsten Ver- und Entsorgungsunternehmen) von Kommunen ohne Splitting belegt. Auch bei diesem Beispielunternehmen liegen die günstigsten und teuersten kommunalen Anbieter um den Faktor drei auseinander. 24,9 33,2 41,9 Anteil Frischwasser m³ [%] Anteil Abwasser m³ [%] Anteil Niederschlagswasser m² [%] 31 Tabelle 5-6: Summe der Frischwasser- und Abwasserpreise einer Druckerei im hessenweiten Vergleich im Jahr 2012 (Auswahl an Kommunen) Rang Städte und Gemeinden Landkreis Summe der Preise [in EUR] Differenz zum günstigsten Anbieter [in EUR] Anteil Frisch- wasserpreis [in EUR] Anteil Ab- wasserpreis [in EUR] 1 Melsungen Schwalm-Eder-Kreis 3.330,00 - 1.180,00 2.150,00 2 Bad Salzschlirf Fulda 3.400,00 70,00 1.200,00 2.200,00 2 Hosenfeld Fulda 3.400,00 70,00 1.200,00 2.200,00 4 Linden Gießen 3.409,24 79,24 1.409,24 2.000,00 5 Friedberg Wetteraukreis 3.569,24 239,24 1.779,24 1.790,00 6 Frankfurt a.M. kreisfrei 3.679,24 349,24 1.919,24 1.760,00 236 Offenbach a.M. *) kreisfrei 5.828,60 2.498,60 1.857,60 3.971,00 248 Wiesbaden *) kreisfrei 5.934,60 2.604,60 2.174,60 3.760,00 288 Kassel *) kreisfrei 6.173,36 2.843,36 2.018,36 4.155,00 357 Darmstadt *) kreisfrei 6.792,92 3.462,92 1.825,92 4.967,00 422 Cornberg *) Hersfeld-Rotenburg 10.060,00 6.730,00 2.760,00 7.300,00 422 Hohenroda *) Hersfeld-Rotenburg 10.060,00 6.730,00 2.760,00 7.300,00 422 Nentershausen *) Hersfeld-Rotenburg 10.060,00 6.730,00 2.760,00 7.300,00 422 Herleshausen *) Werra-Meißner-Kreis 10.060,00 6.730,00 2.760,00 7.300,00 426 Grävenwiesbach *) Hochtaunuskreis 10.509,24 7.179,24 3.309,24 7.200,00 *) Mit Gebührensplitting Quelle: Eigene Erhebung bei den hessischen Kommunen. In absoluten Zahlen bedeutet dies, dass eine Druckerei in Grävenwiesbach rund 7.200 € oder über 200% mehr für den angegeben Wasserverbrauch bezahlen müsste als in Melsungen. Die Preisdifferenz in diesem Beispiel ist auf den ersten fünf Plätzen mit maximal 240 € marginal. Auffällig ist erneut der z. T. große Unterschied zwischen Frisch- und Abwasserentgelten. So müsste eine Druckerei in Bad Salzschlirf und Hosenfeld fast das Doppelte für seine Abwasserentsorgung als für seine Frischwasserversorgung einkalkulieren. Im Vergleich der kreisfreien Städte ist Frankfurt am Main im gewählten Beispiel mit einem Abstand von über 2.100 € oder 58% die günstigste vor Offenbach am Main. Bedingt durch die gewählte Verbrauchskombination fallen die höchsten Wasserkosten in Kommunen mit Abwassergebührensplitting an. Unter den hier getroffenen Annahmen hat eine Druckerei den geringsten Wasserverbrauch und das geringste Abwasseraufkommen aller betrachteten Unternehmenstypen dieser Studie. Trotzdem gilt es zu beachten, dass die Abwassergebühren von Unternehmen dieses Typs mit der Umstellung auf Gebührensplitting möglicherweise steigen. 32 Abbildung 5-4: Anteile der Kostenarten für eine Druckerei im Jahr 2012 Quelle: Eigene Berechnung. Die Abbildung 5-4 verdeutlicht, dass die Abwasserpreise inklusive des Niederschlagswassers etwa zwei Drittel der Summe der Ausgaben ausmachen. 5.5 Energie- und Sanitäranlagenbau Das Beispielunternehmen für den Energie- und Sanitäranlagenbau zeichnet sich durch eine große versiegelte Fläche (30.000 m²), einen hohen jährlichen Frischwasserbezug (18.000 m³) und ein relativ geringes Abwasseraufkommen (3.000 m³) aus. Aus diesem Grund steigt die Bedeutung des Niederschlagswassers in der Gesamtberechnung für dieses Beispielunternehmen besonders in den Kommunen, die bereits das Abwassergebührensplitting eingeführt haben. Dort werden die Schmutzwasserentsorgung und das anfallende Niederschlagswasser separat verrechnet, was bei Unternehmen mit großer versiegelter Fläche voraussichtlich zu höheren Abwasserpreisen führen kann. In Tabelle 5-7 sind die aggregierten Wasserkosten, die ein Energie- und Sanitäranlagenbauer in verschiedenen hessischen Kommunen im Jahr 2012 zu erwarten hat, dargestellt. Die günstigsten Wasserpreise sind aufgrund der beschrieben Abwasserkostenerhebung in Kommunen ohne Gebührensplitting möglich. Unter den ersten 150 Kommunen befinden sich lediglich 11 Kommunen, die bereits das Splitting eingeführt haben. Die Preisspanne in der Summe aus Frisch- und Abwasserpreisen fällt für das dargestellte Energie- und Sanitäranlagenbauerunternehmen mit mehr als 75.000 € oder etwa 280% sehr hoch aus. Die Differenz bei einer Betrachtung allein der Abwasserpreise ist für dieses Beispielunternehmen noch markanter. Mit einem Faktor von etwa 10 unterscheiden sich die veranschlagten Abwasserpreise von Frankfurt am Main (5.280,00 €) und Witzenhausen (52.202,50 €). 32,2 42,9 24,9 Anteil Frischwasser m³ [%] Anteil Abwasser m³ [%] Anteil Niederschlagswasser m² [%] 33 Tabelle 5-7: Summe der Frischwasser- und Abwasserpreise eines Energie- und Sanitäranlagenbauers im hessenweiten Vergleich im Jahr 2012 (Auswahl an Kommunen) Rang Städte und Gemeinden Landkreis Summe der Preise [in EUR] Differenz zum günstigsten Anbieter [in EUR] Anteil Frisch- wasserpreis [in EUR] Anteil Ab- wasserpreis [in EUR] 1 Melsungen Schwalm-Eder-Kreis 27.690,00 - 21.240,00 6.450,00 2 Bad Salzschlirf Fulda 28.200,00 510,00 21.600,00 6.600,00 2 Hosenfeld Fulda 28.200,00 510,00 21.600,00 6.600,00 4 Wartenberg Vogelsbergkreis 28.837,20 1.147,20 19.837,20 9.000,00 5 Flieden Fulda 29.328,36 1.638,36 21.078,36 8.250,00 54 Frankfurt a.M. kreisfrei 39.159,24 11.469,24 33.879,24 5.280,00 356 Offenbach a.M. *) kreisfrei 64.977,60 37.287,60 32.967,60 32.010,00 360 Kassel *) kreisfrei 65.808,36 38.118,36 36.018,36 29.790,00 363 Wiesbaden *) kreisfrei 66.174,60 38.484,60 38.724,60 27.450,00 405 Darmstadt *) kreisfrei 69.175,92 41.485,92 31.405,92 37.770,00 420 Cornberg *) Hersfeld-Rotenburg 93.660,00 65.970,00 48.660,00 45.000,00 420 Hohenroda *) Hersfeld-Rotenburg 93.660,00 65.970,00 48.660,00 45.000,00 420 Nentershausen *) Hersfeld-Rotenburg 93.660,00 65.970,00 48.660,00 45.000,00 420 Herleshausen *) Werra-Meißner-Kreis 93.660,00 65.970,00 48.660,00 45.000,00 424 Witzenhausen *) Werra-Meißner-Kreis 97.226,62 69.536,62 45.024,12 52.202,50 425 Schmitten *) Hochtaunuskreis 102.492,00 74.802,00 68.412,00 34.080,00 426 Grävenwiesbach *) Hochtaunuskreis 104.109,24 76.419,24 59.409,24 44.700,00 *) Mit Gebührensplitting Quelle: Eigene Erhebung bei den hessischen Kommunen. Die dargestellten Werte verdeutlichen, dass in den Kommunen auf Platz eins bis fünf (alle ohne Gebührensplitting) der Anteil der Abwasserkosten für dieses Beispielunternehmen durchschnittlich nur ca. 25% an den gesamten Wasserkosten ausmacht. Für ein Unternehmen in Frankfurt am Main würde dieser Anteil nur 5.280 € bzw. ca. 13% betragen. In den restlichen vier kreisfreien Städten ist das Verhältnis zwischen Frisch- und Abwasserkosten in diesem Fall ausgeglichener. In den Kommunen mit den höchsten Wasserpreisen sind die Abwasserpreise durch das Gebührensplitting deutlich höher als in den Kommunen ohne Gebührensplitting – bzw. den günstigsten Kommunen. Durch die große Differenz zwischen Frischwasserbedarf und Abwasseraufkommen liegen die Kosten für die Frischwasserversorgung bei fast allen Kommunen oberhalb derer für die Abwasserentsorgung. Trotz der unterschiedlichen Verbrauchskombinationen bietet Melsungen, wie schon in den dargelegten Beispielen für eine Spedition und Druckerei, mit 27.690 € die günstigste Kostenstruktur im hessenweiten Vergleich an. Im Gegensatz dazu müssen Unternehmen, mit den in diesem Beispiel angenommenen Verbrauchswerten, in Grävenwiesbach für den gleichen Verbrauch rund 104.000 € bezahlen. 34 Das ungleiche Verhältnis zwischen Frischwasserbezug und dem Abwasseraufkommen ist in Abbildung 5-5 dargestellt. Abbildung 5-5: Anteile der Kostenarten für einen Energie- und Sanitäranlagenbau im Jahr 2012 Quelle: Eigene Berechnung. Gerade einmal 1/8 der Kosten entstehen durch das zu entsorgende Abwasser. Die Entsiegelung von Flächen bietet auch bei diesem Unternehmenstyp großes Einsparpotential und sollte spätestens mit der Umstellung auf Gebührensplitting in Betracht gezogen werden. 5.6 Blechverarbeiter Das letzte Beispielunternehmen ist in der Blechverarbeitung tätig. Es ist durch einen jährlichen Frischwasserverbrauch und Abwasseraufkommen von je 5.000 m³ sowie einer versiegelten Fläche von 10.000 m² gekennzeichnet. Die Ergebnisse der Verbrauchsrechnung mit den Werten eines Unternehmens vom Typ Blechverarbeitung ähneln denen einer Spedition und einer Druckerei, die ebenfalls große versiegelte Flächen bei relativ geringem Wasserverbrauch aufweisen. In Tabelle 5-8 sind wieder die jeweils fünf Kommunen mit den niedrigsten bzw. höchsten Wasserkosten, die für das Beispielunternehmen entstehen können, sowie die fünf kreisfreien Städte dargestellt. Die Spitzenplätze, d.h. die günstigsten Anbieter, belegen Kommunen ohne Gebührensplitting. Bei den fünf teuersten Anbietern handelt es sich um Kommunen, die das Gebührensplitting anwenden. Mit einer absoluten Differenz von ca. 34.000 € unterscheidet sich die günstigste Kommune (Melsungen) vom teuersten Anbieter (Grävenwiesbach) um den Faktor drei. 56,1 12,5 31,5 Anteil Frischwasser m³ [%] Anteil Abwasser m³ [%] Anteil Niederschlagswasser m² [%] 35 Tabelle 5-8: Summe der Frischwasser- und Abwasserpreise eines Blechverarbeiters im hessenweiten Vergleich im Jahr 2012 (Auswahl an Kommunen) Rang Städte und Gemeinden Landkreis Summe der Preise [in EUR] Differenz zum günstigsten Anbieter [in EUR] Anteil Frisch- wasserpreis [in EUR] Anteil Ab- wasserpreis [in EUR] 1 Melsungen Schwalm-Eder-Kreis 16.650,00 - 5.900,00 10.750,00 2 Bad Salzschlirf Fulda 17.000,00 350,00 6.000,00 11.000,00 2 Hosenfeld Fulda 17.000,00 350,00 6.000,00 11.000,00 4 Linden Gießen 17.009,24 359,24 7.009,24 10.000,00 5 Friedberg Wetteraukreis 17.809,24 1.159,24 8.859,24 8.950,00 6 Frankfurt a.M. kreisfrei 18.239,24 1.589,24 9.439,24 8.800,00 203 Offenbach a.M. *) kreisfrei 27.727,60 11.077,60 9.177,60 18.550,00 229 Wiesbaden *) kreisfrei 28.524,60 11.874,60 10.774,60 17.750,00 268 Kassel *) kreisfrei 29.668,36 13.018,36 10.018,36 19.650,00 332 Darmstadt *) kreisfrei 32.135,92 15.485,92 8.785,92 23.350,00 422 Cornberg *) Hersfeld-Rotenburg 48.560,00 31.910,00 13.560,00 35.000,00 422 Hohenroda *) Hersfeld-Rotenburg 48.560,00 31.910,00 13.560,00 35.000,00 422 Nentershausen *) Hersfeld-Rotenburg 48.560,00 31.910,00 13.560,00 35.000,00 422 Herleshausen *) Werra-Meißner-Kreis 48.560,00 31.910,00 13.560,00 35.000,00 426 Grävenwiesbach *) Hochtaunuskreis 51.009,24 34.359,24 16.509,24 34.500,00 *) Mit Gebührensplitting Quelle: Eigene Erhebung bei den hessischen Kommunen. Die Bedeutung der Abwasserpreise fällt bei diesem Unternehmenstyp besonders ins Gewicht. Bei nahezu allen (dargestellten) Kommunen liegen die Abwasserpreise bei den spezifischen Verbrauchswerten eines blechverarbeitenden Betriebes oberhalb der Preise für den Frischwasserbezug. Eine Ausnahme bildet, wie bereits bei vorherigen Unternehmensbeispielen die Kostenstrukturen in Frankfurt am Main. Der Anteil für die Abwasserentsorgung liegt mit 8.800 € unterhalb dem für die Frischwasserversorgung (ca. 9.400 €). An dieser Stelle muss auch erwähnt werden, dass unter den kreisfreien Städten mit Gebührensplitting in Darmstadt für das gewählte Beispiel sowohl die günstigsten Frischwasserpreise als auch die teuersten Abwasserpreise anfallen. Zudem ist der Anteil für die Abwasserentsorgung in Darmstadt mit ca. 70% des gesamten Wasserpreises der höchste in den kreisfreien Städten. In den fünf Kommunen, in denen die hier angenommene Verbrauchsstruktur die höchsten Wasserpreise hervorrufen, zeichnen sich für das typische Blechverarbeitungsunternehmen ähnliche Tendenzen ab wie beim Beispielunternehmen einer Druckerei (vgl. Abbildung 5-6). 36 Abbildung 5-6: Anteile der Kostenarten für einen Blechverarbeiter im Jahr 2012 Quelle: Eigene Berechnung. Über 75 % der Kosten für Frisch- und Abwasser entfallen auf die verbrauchsabhängigen Kosten. 33,3 44,3 22,4 Anteil Frischwasser m³ [%] Anteil Abwasser m³ [%] Anteil Niederschlagswasser m² [%] 37 6 Fazit und Ausblick Mit der vorliegenden Studie liegt eine übersichtliche und aktuelle Darstellung der kommunalen Frisch- und Abwasserpreise in Hessen vor. Neben der Studie werden durch die intuitive Webapplikation regionale Unterschiede in den kommunalen Preisen für Frisch- und Abwasser visualisiert und vergleichbar dargestellt. Damit können Unternehmen ihre anfallenden Frisch- und Abwasserkosten im Zeitverlauf analysieren und zwischen den Kommunen vergleichen. Der Anwender kann dabei die benutzerspezifischen Verbrauchswerte anpassen, die für ihn relevante Region auswählen und entsprechend auswerten lassen. Die Anwendung beinhaltet folgende innovative Elemente: » Vergleichbarkeit der Kommunen trotz unterschiedlicher Berechnungsansätze zur Festlegung der Preise, » Anwenderspezifische Auswertung der Frisch- und Abwassergebühren und » Darstellung der Preisentwicklung (seit 2005). Die größte Herausforderung bei der Berechnung der Ergebnisse für diese Studie und dem Aufbau der Rechenfunktionalität des Frisch- und Abwassermonitors lag in der großen Diversität der Wasserversorgungs- bzw. Entwässerungssatzungen der einzelnen Kommunen. Die Wasserversorgung erfolgt in Hessen durch etwa vierhundert verschiedene, privat-rechtliche sowie öffentlich-rechtliche Wasserversorgungsunternehmen, die die 426 Städte und Gemeinden des Bundeslandes bedienen. Die Untersuchung hat gezeigt, dass diese Unternehmen verschiedene Berechnungsansätze mit sehr unterschiedlich hohen Einzelpreisen anwenden. So erfolgt zum Beispiel die Berechnung der Jahreskosten für Abwasser in mehreren Kommunen nach der Methode des Gebührensplittings, bei der die Preise getrennt für Abwasser aus Frischwasser und Abwasser aus Niederschlagswasser erhoben werden. In den anderen Kommunen ohne Gebührensplitting wird wiederrum keine Unterscheidung für diese Abwasserarten getroffen. Durch die von WifOR entwickelte und in Kapitel 3 beschriebene Methodik lassen sich nun erstmals Vergleichsrechnungen auf kommunaler Ebene für Unternehmen, Kommunalpolitiker und die interessierte Öffentlichkeit durchführen. Damit erreicht die IHK Arbeitsgemeinschaft Hessen das in der Einleitung erwähnte Ziel der Transparenz und stellt für die verschiedenen Anspruchsgruppen differenzierte Informationen und Ergebnisse bereit. Der Frisch- und Abwassermonitor stellt die Preise für die Wasserversorgung in Hessen transparent und übersichtlich dar, nimmt aber keine Interpretation der ausgewerteten Gebührensituation vor. Von den eingangs erwähnten Rechtfertigungsgründen für unterschiedlich hohe Preise bei der Wasserversorgung in den Kommunen wird in dieser Studie jedoch abstrahiert. Mögliche Gründe, die in einer Kommune bei der Preisgestaltung ausschlaggebend sind, könnten unterschiedliche Standortbedingungen sein, wie zum 38 Beispiel Besonderheiten der regionalen Topografie, unterschiedliche Siedlungsdichte, unterschiedlicher Wasserinfrastruktur, benötigter Personaleinsatz, usw. Aus diesem Grund müssen die Ergebnisse vorsichtig interpretiert werden. Dennoch konnten insbesondere durch die Preisentwicklungen der Einzelkomponenten über die Zeit und die Vergleichsrechnungen für die Beispielunternehmen wichtige und aussagekräftige Ergebnisse für die kommunalen Frisch- und Abwasserpreise in Hessen erarbeitet werden. Anhand der Vergleichsrechnungen der zuvor beschriebenen unternehmensspezifischen Szenarien stehen Unternehmern transparente Orientierungshilfen zur Standortwahl ihres Betriebes zur Verfügung. In Abhängigkeit des Frischwasserverbrauchs, des Abwasseraufkommens und der Größe der versiegelten Fläche können kommunale Preisdifferenzen im dreistelligen Prozentbereich entstehen (vgl. Tabelle 6-1). Eine getrennte Betrachtung der Preise für die Frischwasserversorgung und Abwasserentsorgung führt unter Umständen zu deutlich größeren relativen und absoluten Differenzen, als sie aus Tabelle 6-1 abzulesen sind. Detailinformationen zu den einzelnen Unternehmenstypen sind den Kapiteln 5.1 bis 5.6 zu entnehmen. Basierend auf den unternehmensspezifischen Verbrauchsannahmen aus Kapitel 5 sind nachfolgend die maximalen Preisunterschiede für die sechs Beispielunternehmen für das Jahr 2012 aufgezeigt. Tabelle 6-1: Summe der Frischwasser- und Abwasserpreise der Unternehmenstypen im Jahr 2012 Unternehmenstyp Niedrigste Summe [in EUR] Höchste Summe [in EUR] Differenz [in EUR] Differenz [in %] Großbäckerei 53.419,00 156.350,00 102.931,00 192,7 Galvanikunternehmen 63.749,00 191.750,00 128.001,00 200,8 Spedition 6.660,00 26.826,62 20.166,62 302,8 Druckerei 3.330,00 10.509,24 7.179,24 215,6 Energie- und Sanitäranlagenbau 27.690,00 104.109,24 76.419,24 276,0 Blechverarbeiter 16.650,00 51.009,24 34.359,24 206,4 Quelle: Eigene Berechnung. Für ein idealtypisches Galvanikunternehmen können die Frisch- und Abwasserpreise je nach Standort um über 128.000 € bzw. ca. 200% im Jahr 2012 variieren. Im Falle einer Spedition, mit den hier angenommenen Parametern, kann die relative Differenz in den Summen aus Frisch- und Abwasserpreisen sogar über 300% betragen. Die Berechnungen zeigen, dass unabhängig davon, ob es sich um eine Unternehmen mit sehr hohem Wasserverbrauch und relativ kleiner versiegelter Fläche oder um ein Unternehmen mit geringem Wasserverbrauch und großer versiegelter Fläche handelt, die interkommunalen Preisdifferenzen sehr groß sein können. Zahlreiche Kommunen, die noch nicht auf das geforderte Abrechnungsverfahren des Abwassergebührensplittings umgestellt haben, werden dies sogar noch innerhalb dieses 39 Jahres, rückwirkend zum 01.01.2012 nachholen. Die restlichen Kommunen werden voraussichtlich in den nächsten Jahren das Gebührensplitting einführen. Dadurch werden auf Unternehmen mit großen versiegelten Flächen möglicherweise höhere Abwassergebühren zukommen. Um eine kontinuierliche Transparenz für hessischen Frisch- und Abwasserpreise gewährleisten zu können, ist daher eine jährliche Aktualisierung der Daten zielführend. 40 Anhang Online-Erhebungsbögen: Abbildung 0-1: Online-Eingabemaske zur Erhebung der Frischwasserpreise 41 Abbildung 0-2: Online-Eingabemaske zur Erhebung der Abwasserpreise 42 Tabelle 0-1: Preis für die Frischwasserversorgung in Hessen für die Jahre 2005, 2011 und 2012 [in EUR] Städte (St.) und Gemeinden Frischwasserpreis netto je m³ Haushaltsüblicher verbrauchs- unabhängiger Preis je Monat 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 Darmstadt, Wissenschaftsstadt 1,74 1,74 1,74 7,16 7,16 7,16 Frankfurt am Main, St. 1,88 1,88 1,88 3,27 3,27 3,27 Offenbach am Main, St. 2,04 1,83 1,83 3,65 2,30 2,30 Wiesbaden, Landeshauptstadt 2,31 2,35 2,15 2,76 2,05 2,05 Landkreis Bergstraße Abtsteinach 2,00 2,95 2,95 1,00 1,00 1,00 Bensheim, St. 1,74 1,74 1,74 3,00 3,00 3,00 Biblis 1,70 1,74 1,74 2,08 4,00 4,00 Birkenau 2,19 2,19 2,02 0,77 0,77 2,50 Bürstadt, St. 1,61 1,74 1,74 1,50 3,00 3,00 Einhausen 0,79 0,87 0,87 1,80 1,80 1,80 Fürth 1,68 1,95 1,95 0,77 2,08 2,08 Gorxheimertal 1,90 1,75 1,75 3,00 2,05 2,05 Grasellenbach 2,25 2,25 2,25 2,00 2,00 2,00 Groß-Rohrheim 1,74 1,74 1,70 7,16 2,08 2,08 Heppenheim (Bergstraße), Krst. 1,39 1,40 1,40 5,90 7,20 7,20 Hirschhorn (Neckar), St. 2,12 2,41 2,41 1,02 1,02 1,02 Lampertheim, St. 1,74 1,74 1,72 3,00 3,00 3,00 Lautertal (Odenwald) 2,24 2,40 2,40 0,60 0,60 0,60 Lindenfels, St. 1,81 2,50 2,50 0,00 0,00 0,00 Lorsch, St. 0,79 0,71 0,71 1,78 1,78 1,78 Mörlenbach 1,58 1,77 1,77 0,51 0,62 0,62 Neckarsteinach, St. 1,60 1,67 1,67 0,00 0,00 0,00 Rimbach 1,94 2,10 2,56 2,50 2,50 3,75 Viernheim, St. 1,66 1,65 1,65 3,07 3,07 3,07 Wald-Michelbach 1,50 1,65 1,65 2,93 3,93 3,93 Zwingenberg, St. 1,80 1,80 1,80 1,50 1,61 1,61 Landkreis Darmstadt-Dieburg Alsbach-Hähnlein 1,74 1,74 1,74 7,16 4,58 4,58 Babenhausen, St. 1,63 1,68 1,68 3,90 6,90 6,90 Bickenbach 1,74 1,74 1,74 4,26 4,58 4,58 Dieburg, St. 1,63 1,68 1,68 3,90 6,90 6,90 Eppertshausen 1,63 1,68 1,68 3,90 6,90 6,90 Erzhausen 1,74 1,74 1,74 7,16 7,16 7,16 Fischbachtal 1,59 1,59 1,59 1,03 4,00 4,00 Griesheim, St. 1,53 1,61 1,61 5,10 7,49 7,49 Groß-Bieberau, St. 1,70 1,70 1,70 1,00 0,93 0,93 Groß-Umstadt, St. 1,40 1,56 1,56 1,53 1,53 1,53 Groß-Zimmern 1,63 1,68 1,63 3,90 6,90 6,90 Messel 1,55 1,54 1,54 8,00 2,00 2,00 Modautal 1,99 2,85 2,63 2,19 2,05 6,12 43 Städte (St.) und Gemeinden Frischwasserpreis netto je m³ Haushaltsüblicher verbrauchs- unabhängiger Preis je Monat 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 Mühltal 2,10 2,35 2,50 1,40 1,40 1,40 Münster 1,63 1,68 1,68 3,90 6,90 6,90 Ober-Ramstadt, St. 2,15 2,35 2,35 1,53 1,53 1,53 Otzberg 2,10 2,10 2,24 1,54 1,54 1,54 Pfungstadt, St. 1,25 1,58 1,36 3,80 3,80 3,80 Reinheim, St. 1,90 2,20 2,20 1,54 1,54 1,54 Roßdorf 1,28 1,58 1,58 2,56 2,74 2,74 Schaafheim 1,63 1,68 1,68 3,90 6,90 6,90 Seeheim-Jugenheim 2,30 2,30 2,30 0,77 0,77 0,77 Weiterstadt, St. 1,74 1,74 1,74 7,16 7,16 7,16 Landkreis Groß-Gerau Biebesheim am Rhein 1,74 1,74 1,74 7,16 7,16 7,16 Bischofsheim 1,99 1,99 1,99 8,40 9,30 9,33 Büttelborn 1,31 1,31 1,31 1,74 1,86 1,86 Gernsheim, Schöfferstadt 1,02 1,02 1,02 1,25 1,25 1,25 Ginsheim-Gustavsburg 1,99 1,99 1,99 9,30 9,30 9,33 Groß-Gerau, St. 1,65 1,65 1,65 1,99 1,99 1,99 Kelsterbach, St. 1,29 1,29 1,29 0,00 0,00 0,00 Mörfelden-Walldorf, St. 1,40 1,48 1,48 1,02 1,02 1,02 Nauheim 1,31 1,31 1,31 1,74 1,86 1,86 Raunheim, St. 1,26 1,26 1,26 0,75 0,75 0,75 Riedstadt 1,74 1,74 1,74 7,16 7,16 7,16 Rüsselsheim, St. 1,85 1,85 1,85 2,00 3,50 3,50 Stockstadt am Rhein 1,74 1,74 1,74 7,16 7,16 7,16 Trebur 1,31 1,31 1,31 1,74 1,86 1,86 Hochtaunuskreis Bad Homburg v.d. Höhe, St. 1,79 2,09 2,09 2,05 2,05 2,05 Friedrichsdorf, St. 2,02 2,15 2,15 1,28 1,28 1,28 Glashütten 2,20 2,53 2,53 0,00 0,00 0,00 Grävenwiesbach 3,15 2,90 3,30 0,77 0,77 0,77 Königstein im Taunus, St. 2,00 2,20 2,20 1,80 1,80 1,80 Kronberg im Taunus, St. 2,20 2,34 2,34 0,00 0,00 0,00 Neu-Anspach 2,43 2,70 2,70 0,77 0,77 0,77 Oberursel (Taunus), St. 2,32 2,17 2,17 1,09 1,02 1,02 Schmitten 2,92 3,74 3,80 1,00 1,00 1,00 Steinbach (Taunus), St. 2,80 2,71 2,71 1,02 1,02 1,02 Usingen, St. 2,57 2,70 2,70 0,80 0,80 0,80 Wehrheim 2,45 2,35 2,35 0,50 0,50 0,50 Weilrod 2,50 2,75 2,95 0,00 1,04 1,40 Main-Kinzig-Kreis Bad Orb, St. 1,89 1,92 1,92 1,70 2,00 2,00 Bad Soden-Salmünster, St. 1,58 2,02 2,02 1,00 1,43 1,43 Biebergemünd 1,59 1,73 1,73 0,80 2,40 2,40 Birstein 1,80 1,80 1,90 0,50 0,50 0,50 44 Städte (St.) und Gemeinden Frischwasserpreis netto je m³ Haushaltsüblicher verbrauchs- unabhängiger Preis je Monat 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 Brachttal 1,52 2,10 2,10 1,00 1,00 1,00 Bruchköbel, St. 2,10 1,87 1,87 2,56 3,50 3,50 Erlensee 2,10 1,87 1,87 2,56 3,50 3,50 Flörsbachtal 1,45 1,45 1,45 0,55 0,55 0,55 Freigericht 2,10 1,87 1,87 2,56 3,50 3,50 Gelnhausen, Barbarossast., Krst. 1,91 1,63 1,63 2,55 2,06 2,06 Großkrotzenburg 1,70 1,77 1,77 1,60 1,12 1,12 Gründau 1,47 1,47 1,47 0,51 0,51 0,51 Hammersbach 1,63 1,31 1,31 1,02 1,02 1,02 Hanau, St. 1,60 1,78 1,41 2,10 2,50 5,00 Hasselroth 2,10 1,87 1,87 2,56 3,50 3,50 Jossgrund 1,70 1,85 1,85 0,60 2,50 3,50 Langenselbold, St. 2,10 1,87 1,87 2,56 3,50 3,50 Linsengericht 2,04 1,63 1,63 2,50 2,06 2,06 Maintal, St. 1,93 1,73 1,73 4,00 4,00 4,00 Neuberg 2,10 1,87 1,87 2,56 3,50 3,50 Nidderau, St. 2,10 1,87 1,87 2,56 3,50 3,50 Niederdorfelden 2,10 1,87 1,87 2,56 3,50 3,50 Rodenbach 2,10 1,87 1,87 2,56 3,50 3,50 Ronneburg 1,69 1,69 1,69 0,77 0,77 0,77 Schlüchtern, St. 1,65 2,15 2,25 0,77 0,77 0,77 Schöneck 2,10 1,87 1,87 2,56 3,50 3,50 Sinntal 1,45 1,59 1,75 0,77 0,77 0,77 Steinau an der Straße, St. 1,69 1,69 1,69 0,81 0,81 0,81 Wächtersbach, St. 1,74 1,74 1,84 3,00 3,00 3,00 Main-Taunus-Kreis Bad Soden am Taunus, St. 2,05 2,35 2,23 0,00 1,40 1,40 Eppstein, St. 1,75 2,45 2,50 1,00 1,00 1,00 Eschborn, St. 1,94 1,94 1,93 0,32 0,30 0,30 Flörsheim am Main, St. 2,35 2,35 2,35 0,50 0,00 0,00 Hattersheim am Main, St. 1,89 1,89 1,89 0,00 0,00 0,00 Hochheim am Main, St. 1,92 1,92 1,92 1,02 1,02 1,02 Hofheim am Taunus, Kreisstadt 2,21 2,35 2,35 1,30 1,30 1,30 Kelkheim (Taunus), St. 2,07 2,08 2,29 2,63 2,63 2,63 Kriftel 1,99 1,85 1,90 0,50 0,50 0,50 Liederbach am Taunus 2,23 2,23 2,23 0,77 1,00 1,00 Schwalbach am Taunus, St. 1,82 1,92 1,92 1,43 3,68 3,68 Sulzbach (Taunus) 2,46 2,52 2,52 0,00 0,00 0,00 Odenwaldkreis Bad König, St. 1,15 1,38 1,60 1,00 1,00 1,00 Beerfelden, St. 1,46 1,64 1,64 1,02 2,00 2,00 Brensbach 1,46 1,46 1,46 0,26 0,55 0,55 Breuberg, St. 0,93 1,11 1,11 0,56 0,56 0,56 Brombachtal 1,94 1,80 2,05 1,02 1,02 1,02 45 Städte (St.) und Gemeinden Frischwasserpreis netto je m³ Haushaltsüblicher verbrauchs- unabhängiger Preis je Monat 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 Erbach, Kreisstadt 1,56 1,74 1,74 7,16 7,16 7,16 Fränkisch-Crumbach 1,63 1,88 1,73 0,76 0,76 0,76 Hesseneck 2,06 2,55 2,55 3,04 6,07 6,07 Höchst i.Odw. 1,43 1,71 1,80 1,50 1,50 1,50 Lützelbach 1,43 1,43 1,43 1,60 1,61 1,61 Michelstadt, St. 1,70 1,70 1,70 4,00 5,00 5,00 Mossautal 1,96 2,00 2,00 2,00 3,02 3,02 Reichelsheim (Odenwald) 1,88 1,95 1,95 1,00 2,80 2,80 Rothenberg 1,64 1,94 1,94 2,05 3,00 3,00 Sensbachtal 2,05 2,24 2,52 3,00 4,00 5,00 Landkreis Offenbach Dietzenbach, Kreisstadt 1,53 1,53 1,53 2,30 2,30 2,30 Dreieich, St. 1,56 1,56 1,56 5,11 5,11 5,11 Egelsbach 1,49 1,49 1,49 2,05 2,05 2,02 Hainburg 1,10 1,19 1,27 0,65 0,65 0,65 Heusenstamm, St. 1,23 1,55 1,55 0,00 0,00 0,00 Langen (Hessen), St. 1,49 1,49 1,49 3,33 2,05 2,02 Mainhausen 1,12 1,45 1,49 0,00 1,48 1,48 Mühlheim am Main, St. 1,25 1,35 1,35 2,05 2,28 2,28 Neu-Isenburg, St. 1,68 1,68 1,68 0,00 0,00 2,00 Obertshausen, St. 0,95 1,44 1,44 0,00 0,00 0,00 Rodgau, St. 1,33 1,69 1,69 2,05 3,00 3,00 Rödermark, St. 1,63 1,68 1,68 3,90 6,90 6,90 Seligenstadt, St. 1,23 1,30 1,30 2,04 5,00 5,00 Rheingau-Taunus-Kreis Aarbergen 2,30 2,40 2,40 0,38 0,38 0,38 Bad Schwalbach, Kreisstadt 1,86 2,01 2,01 2,50 2,50 2,50 Eltville am Rhein, St. 2,08 2,15 2,15 4,09 3,10 3,10 Geisenheim, St. 2,35 2,71 2,71 0,00 0,00 0,00 Heidenrod 3,02 3,27 3,27 0,51 0,51 0,51 Hohenstein 2,90 2,90 2,90 1,00 1,00 1,00 Hünstetten 2,90 2,90 2,90 0,25 3,05 11,27 Idstein, St. 2,50 2,30 2,30 0,60 1,00 1,00 Kiedrich 1,30 1,30 1,60 2,05 2,05 2,05 Lorch, St. 3,27 3,27 3,27 2,06 2,06 2,06 Niedernhausen 2,27 2,88 2,88 1,55 1,55 1,55 Oestrich-Winkel, St. 2,24 2,15 2,15 1,80 3,10 3,10 Rüdesheim am Rhein, St. 1,75 1,88 1,88 7,00 7,00 7,00 Schlangenbad 2,08 2,15 2,15 4,09 3,10 3,10 Taunusstein, St. 2,74 2,74 2,74 1,50 0,00 0,00 Waldems 3,00 2,90 2,90 0,70 0,70 0,70 Walluf 2,08 2,15 2,15 4,09 3,10 3,10 Wetteraukreis Altenstadt 1,45 1,87 1,87 1,00 1,00 1,00 46 Städte (St.) und Gemeinden Frischwasserpreis netto je m³ Haushaltsüblicher verbrauchs- unabhängiger Preis je Monat 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 Bad Nauheim, St. 1,50 1,70 1,70 1,60 1,60 1,60 Bad Vilbel, St. 1,44 1,54 1,54 3,10 4,00 4,00 Büdingen, St. 1,42 1,42 1,42 1,52 4,00 4,00 Butzbach, St. 1,81 1,81 1,81 3,20 3,20 3,20 Echzell 1,30 1,54 1,54 0,00 0,00 0,00 Florstadt 1,28 1,45 1,45 0,00 0,00 0,00 Friedberg (Hessen), Kreisstadt 1,46 1,77 1,77 0,77 0,77 0,77 Gedern, St. 1,10 1,64 1,64 1,18 0,21 2,50 Glauburg 1,43 1,80 2,05 1,30 1,30 1,30 Hirzenhain 1,41 2,40 2,40 1,02 1,02 1,02 Karben, St. 1,36 1,49 1,49 0,76 0,80 0,80 Kefenrod 1,49 1,82 1,82 0,00 0,50 0,50 Limeshain 1,94 2,14 2,14 1,28 1,02 1,28 Münzenberg, St. 1,63 1,90 1,90 1,00 1,00 1,00 Nidda, St. 1,29 1,87 1,87 1,02 1,02 1,02 Niddatal, St. 1,30 1,30 1,30 0,75 0,80 0,80 Ober-Mörlen 1,44 1,97 1,97 0,00 0,00 0,00 Ortenberg, St. 1,35 2,20 2,20 0,00 0,50 0,50 Ranstadt 1,60 2,10 2,10 0,50 0,80 0,80 Reichelsheim (Wetterau), St. 1,33 1,80 1,80 0,70 0,70 0,70 Rockenberg 1,78 1,58 1,79 0,00 0,00 0,00 Rosbach v. d. Höhe, St. 1,28 1,90 1,90 1,02 1,02 1,02 Wölfersheim 1,80 1,80 1,80 0,75 0,75 0,75 Wöllstadt 1,31 1,31 1,31 0,00 0,00 0,00 Landkreis Gießen Allendorf (Lumda), St. 1,60 1,80 1,80 1,50 4,04 4,04 Biebertal 1,76 2,14 2,14 2,42 4,28 4,28 Buseck 1,33 1,67 1,67 2,00 2,00 2,00 Fernwald 1,50 1,70 1,70 1,00 1,00 1,00 Gießen, Universitätsstadt 1,92 1,92 1,92 2,34 2,52 2,52 Grünberg, St. 1,40 1,49 1,49 0,75 4,00 4,00 Heuchelheim 1,64 1,91 1,74 1,50 1,50 1,50 Hungen, St. 1,40 1,40 1,40 0,80 0,75 0,75 Langgöns 1,80 1,90 2,00 1,40 2,50 3,00 Laubach, St. 1,56 1,97 1,97 0,77 0,82 0,82 Lich, St. 1,30 1,64 1,64 0,50 0,50 0,50 Linden, St. 1,50 1,40 1,40 0,77 0,77 0,77 Lollar, St. 1,70 1,86 1,86 1,50 3,50 5,25 Pohlheim, St. 1,80 1,50 1,50 1,02 3,00 3,00 Rabenau 2,21 2,21 2,21 0,00 0,00 0,00 Reiskirchen 1,06 2,02 2,02 0,75 0,75 0,75 Staufenberg, St. 1,70 1,86 1,86 1,50 3,50 5,25 Wettenberg 1,82 1,97 1,97 1,50 1,50 1,50 47 Städte (St.) und Gemeinden Frischwasserpreis netto je m³ Haushaltsüblicher verbrauchs- unabhängiger Preis je Monat 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 Lahn-Dill-Kreis Aßlar, St. 1,87 2,34 2,34 1,33 1,33 1,33 Bischoffen 2,02 2,22 2,22 0,80 0,80 0,80 Braunfels, St. 1,71 1,71 1,71 1,50 1,50 1,50 Breitscheid 1,21 1,21 1,21 0,00 0,47 0,50 Dietzhölztal 1,99 1,99 1,99 0,76 0,76 0,76 Dillenburg, St. 1,52 1,52 1,52 1,02 1,02 1,02 Driedorf 1,84 1,84 1,84 1,65 1,84 1,53 Ehringshausen 2,44 2,44 2,44 0,50 0,52 0,52 Eschenburg 1,70 2,00 2,00 0,50 0,50 0,50 Greifenstein 1,95 2,15 2,15 1,02 1,02 1,02 Haiger, St. 2,08 1,95 1,95 1,64 1,50 1,50 Herborn, St. 2,05 2,05 2,05 3,00 3,00 3,00 Hohenahr 2,10 2,10 2,10 0,64 0,64 0,64 Hüttenberg 1,40 1,50 1,50 5,00 6,00 6,00 Lahnau 1,58 2,07 2,27 2,00 2,00 2,00 Leun, St. 1,80 1,99 1,99 1,02 1,02 1,02 Mittenaar 1,82 2,19 2,19 0,60 0,60 0,60 Schöffengrund 1,40 1,50 1,50 5,00 6,00 6,00 Siegbach 2,10 2,25 2,25 0,50 0,00 0,00 Sinn 2,15 2,20 1,96 1,00 3,00 3,00 Solms, St. 1,60 1,95 1,95 1,60 1,75 1,75 Waldsolms 2,17 2,22 2,22 1,09 1,02 1,02 Wetzlar, St. 1,95 1,95 1,95 5,00 2,51 2,51 Landkreis Limburg-Weilburg Beselich 1,85 2,05 2,05 0,00 0,00 0,00 Brechen 1,60 1,50 1,50 0,50 0,50 0,50 Bad Camberg, St. 1,40 1,60 1,66 0,50 0,50 1,62 Dornburg 1,64 2,23 2,41 0,26 0,26 0,26 Elbtal 1,65 2,10 2,10 0,00 0,51 0,51 Elz 1,40 1,47 1,47 0,00 0,00 0,00 Hadamar, St. 1,43 1,60 1,60 0,00 0,90 0,90 Hünfelden 2,22 2,22 2,22 0,75 1,00 1,00 Limburg a. d. Lahn, Kreisstadt 1,77 1,82 1,82 1,00 1,00 1,00 Löhnberg 1,48 1,48 1,59 0,77 0,77 0,75 Mengerskirchen, Marktflecken 1,25 1,67 1,67 0,77 0,77 0,77 Merenberg, Marktflecken 1,43 2,07 2,07 0,00 0,50 0,50 Runkel, St. 1,43 2,40 2,40 0,50 0,51 0,51 Selters (Taunus) 1,80 1,80 1,80 0,70 0,70 0,70 Villmar 1,90 2,07 2,07 0,50 0,50 0,50 Waldbrunn (Westerwald) 1,30 1,69 1,82 0,31 0,48 0,48 Weilburg, St. 1,60 1,60 1,60 2,30 4,50 4,50 Weilmünster, Marktflecken 2,05 1,45 1,45 0,72 8,34 8,34 Weinbach 1,95 2,05 2,05 0,51 0,51 0,51 48 Städte (St.) und Gemeinden Frischwasserpreis netto je m³ Haushaltsüblicher verbrauchs- unabhängiger Preis je Monat 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 Landkreis Marburg-Biedenkopf Amöneburg, St. 1,67 1,67 1,67 1,02 1,02 1,02 Angelburg 1,92 2,15 2,15 1,00 2,00 4,00 Bad Endbach 1,54 2,29 2,19 1,00 1,00 1,00 Biedenkopf, St. 1,72 1,72 1,72 4,00 4,00 4,00 Breidenbach 1,70 1,85 1,85 0,75 0,75 0,75 Cölbe 1,39 1,60 1,60 3,58 6,00 6,00 Dautphetal 1,65 1,65 1,65 1,53 1,53 1,53 Ebsdorfergrund 1,53 1,85 1,85 5,00 5,00 5,00 Fronhausen 1,40 1,50 1,50 5,00 6,00 6,00 Gladenbach, St. 1,40 1,60 1,60 5,00 6,00 6,00 Kirchhain, St. 1,40 1,50 1,50 5,00 6,00 6,00 Lahntal 1,40 1,50 1,50 11,00 6,00 6,00 Lohra 1,40 1,50 1,50 3,58 3,58 3,58 Marburg, Universitätsstadt 1,82 1,74 1,72 3,00 3,50 3,75 Münchhausen 1,12 1,80 1,80 1,25 3,00 3,00 Neustadt (Hessen), St. 1,40 1,50 1,50 3,57 6,00 6,00 Rauschenberg, St. 1,78 1,60 1,90 0,50 1,00 2,00 Stadtallendorf, St. 1,19 1,19 1,19 1,02 1,02 1,02 Steffenberg 1,38 1,38 1,38 1,50 1,50 1,62 Weimar (Lahn) 1,40 1,50 1,50 5,00 6,00 6,00 Wetter (Hessen), St. 1,40 1,50 1,50 5,00 6,00 6,00 Wohratal 1,53 1,74 1,74 3,41 3,41 3,41 Vogelsbergkreis Alsfeld, St. 1,93 1,93 1,93 0,76 2,20 2,20 Antrifttal 1,45 1,85 1,85 1,00 1,00 1,00 Feldatal 1,20 1,33 1,45 0,00 0,00 0,00 Freiensteinau 1,85 2,14 2,14 0,92 0,00 0,00 Gemünden (Felda) 1,83 1,83 1,83 0,77 0,77 0,77 Grebenau, St. 1,59 1,59 2,06 1,00 1,00 1,00 Grebenhain 1,86 1,96 1,96 0,66 0,66 0,66 Herbstein, St. 1,59 1,59 1,59 0,00 0,00 0,00 Homberg (Ohm), St. 1,85 2,20 2,20 0,55 0,55 0,55 Kirtorf, St. 1,58 2,00 2,17 0,00 1,05 1,13 Lauterbach (Hessen), Kreisstadt 1,83 2,10 2,10 1,28 1,28 1,28 Lautertal (Vogelsberg) 1,20 1,80 1,80 0,00 0,00 0,00 Mücke 1,35 1,65 1,65 0,70 0,70 0,70 Romrod, St. 1,67 2,43 2,43 0,21 0,00 0,00 Schlitz, St. 1,85 2,00 2,00 0,00 2,50 2,50 Schotten, St. 1,90 2,25 2,25 1,50 1,50 1,50 Schwalmtal 1,43 1,70 1,64 0,00 0,00 3,00 Ulrichstein, St. 1,60 1,60 1,60 1,17 1,17 1,17 Wartenberg 1,20 1,10 1,10 1,45 1,55 3,10 Kassel, documenta-Stadt 2,00 2,00 2,00 1,53 1,53 1,53 49 Städte (St.) und Gemeinden Frischwasserpreis netto je m³ Haushaltsüblicher verbrauchs- unabhängiger Preis je Monat 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 Landkreis Fulda Bad Salzschlirf 1,05 1,20 1,20 0,00 0,00 0,00 Burghaun 1,53 1,83 1,83 1,00 1,02 1,02 Dipperz 1,67 1,75 1,75 2,18 2,30 2,30 Ebersburg 1,78 1,78 1,78 2,55 2,55 2,55 Ehrenberg (Rhön) 1,48 1,37 1,37 0,00 2,50 2,50 Eichenzell 1,78 1,78 1,78 2,55 2,55 2,55 Eiterfeld 1,36 1,36 1,36 2,50 2,50 2,50 Flieden 1,17 1,17 1,17 1,53 1,53 1,53 Fulda, St. 1,76 1,78 1,78 2,55 2,55 2,55 Gersfeld (Rhön), St. 1,50 2,45 2,45 1,00 0,00 0,00 Großenlüder 1,53 1,80 1,80 1,02 1,02 1,02 Hilders 1,28 1,36 1,36 1,02 1,02 1,02 Hofbieber 1,87 2,42 2,42 2,50 2,50 2,50 Hosenfeld 1,20 1,20 1,20 0,00 0,00 0,00 Hünfeld, St. 1,25 1,35 1,35 6,00 7,00 7,00 Kalbach 1,45 1,60 1,60 1,00 2,50 2,50 Künzell 1,39 1,38 1,38 2,49 2,52 2,52 Neuhof 1,40 1,40 1,49 2,50 2,50 3,08 Nüsttal 1,50 1,50 1,50 0,00 0,00 0,00 Petersberg 1,81 1,91 1,91 2,00 2,00 2,00 Poppenhausen (Wasserkuppe) 1,59 1,59 1,59 1,79 1,96 1,96 Rasdorf 1,73 1,55 1,65 2,50 7,50 7,50 Tann (Rhön), St. 1,43 1,43 1,43 0,00 0,00 0,00 Landkreis Hersfeld-Rotenburg Alheim 2,18 2,47 2,47 0,00 0,00 0,00 Bad Hersfeld, Kreisstadt 1,78 1,98 1,98 1,53 1,53 3,06 Bebra, St. 1,50 1,50 1,50 3,00 3,00 3,00 Breitenbach a. Herzberg 1,27 1,78 1,90 0,75 0,75 0,75 Cornberg 2,05 2,70 2,70 3,33 5,00 5,00 Friedewald 1,87 1,96 2,71 0,50 0,50 1,00 Hauneck 1,73 2,10 2,10 1,18 1,18 1,18 Haunetal 1,41 1,41 1,41 1,67 0,50 1,67 Heringen (Werra), St. 1,95 2,30 2,30 2,30 3,30 3,30 Hohenroda 2,05 2,70 2,70 3,33 5,00 5,00 Kirchheim 1,31 1,96 1,96 1,25 4,00 4,00 Ludwigsau 1,75 2,35 2,35 0,00 0,00 0,00 Nentershausen 2,05 2,70 2,70 3,33 5,00 5,00 Neuenstein 1,60 1,75 1,75 0,50 0,50 0,50 Niederaula 1,45 1,90 2,05 0,35 0,35 0,60 Philippsthal (Werra) 2,13 3,45 3,45 3,20 5,00 5,00 Ronshausen 2,05 2,70 2,70 3,33 5,00 5,00 Rotenburg a. d. Fulda, St. 1,89 2,00 2,10 1,00 1,00 1,00 Schenklengsfeld 2,15 2,50 2,50 0,00 0,00 0,00 50 Städte (St.) und Gemeinden Frischwasserpreis netto je m³ Haushaltsüblicher verbrauchs- unabhängiger Preis je Monat 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 Wildeck 2,04 2,95 2,95 0,00 0,00 0,00 Landkreis Kassel Ahnatal 1,66 2,17 2,17 0,77 0,77 0,77 Bad Karlshafen, St. 1,60 1,75 1,87 0,77 0,77 0,77 Baunatal, St. 1,58 1,96 1,96 0,82 0,82 0,82 Breuna 1,82 1,68 1,57 2,56 2,75 2,57 Calden 1,74 2,15 2,15 0,00 0,00 0,00 Bad Emstal 2,14 2,30 2,30 0,50 0,50 0,50 Espenau 1,70 2,20 2,10 0,00 0,00 0,00 Fuldabrück 1,95 1,95 1,95 0,51 0,60 0,51 Fuldatal 1,74 1,74 1,74 0,77 0,77 0,77 Grebenstein, St. 1,75 1,95 2,20 0,50 0,50 0,50 Habichtswald 1,92 2,05 2,05 0,86 0,80 0,80 Helsa 2,04 2,23 2,23 0,50 0,50 0,50 Hofgeismar, St. 1,60 1,60 1,60 0,77 0,77 0,77 Immenhausen, St. 1,70 2,20 2,10 0,00 0,00 0,00 Kaufungen 1,33 1,28 1,43 1,00 1,00 1,00 Liebenau, St. 2,24 2,65 2,65 1,00 1,00 1,00 Lohfelden 1,40 1,40 1,40 0,75 0,75 0,75 Naumburg, St. 2,19 2,05 2,05 1,50 1,50 1,50 Nieste 1,82 1,82 1,82 0,50 0,47 0,46 Niestetal 1,12 1,03 1,03 0,74 0,51 0,51 Oberweser 2,07 2,40 2,40 1,30 1,30 1,30 Reinhardshagen 1,46 1,41 1,41 1,03 1,03 1,03 Schauenburg 1,75 1,75 1,75 0,00 0,00 0,00 Söhrewald 1,50 2,14 2,08 0,40 0,40 0,40 Trendelburg, St. 1,92 2,06 2,06 0,77 0,77 0,77 Vellmar, St. 1,86 2,00 2,00 1,83 1,53 1,53 Wahlsburg 2,56 2,85 2,54 1,28 1,28 5,35 Wolfhagen, St. 1,59 1,59 1,59 2,60 2,60 2,60 Zierenberg, St. 1,53 2,03 1,65 1,07 1,00 1,00 Schwalm-Eder-Kreis Borken (Hessen), St. 1,75 1,90 1,90 1,00 1,00 1,00 Edermünde 1,65 1,79 1,80 0,50 1,00 1,00 Felsberg, St. 1,65 1,80 1,80 1,00 1,00 1,00 Frielendorf 1,75 2,15 2,15 0,00 0,00 0,00 Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt 1,65 1,80 1,80 1,00 1,00 1,00 Gilserberg 1,30 1,30 1,30 0,50 0,50 0,50 Gudensberg, St. 1,52 1,80 1,80 1,00 1,00 1,00 Guxhagen 1,26 1,51 1,51 0,00 0,00 0,00 Homberg (Efze), Kreisstadt 1,65 1,80 1,80 1,00 1,00 1,00 Jesberg 1,65 1,65 1,65 1,00 0,51 0,51 Knüllwald 1,87 1,87 1,87 1,07 1,00 1,00 Körle 1,07 1,69 1,69 0,00 0,00 0,00 51 Städte (St.) und Gemeinden Frischwasserpreis netto je m³ Haushaltsüblicher verbrauchs- unabhängiger Preis je Monat 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 Malsfeld 1,00 1,40 1,40 0,43 0,43 0,43 Melsungen, St. 1,18 1,18 1,18 0,00 0,00 0,00 Morschen 2,21 2,23 2,23 0,50 0,50 0,50 Neuental 1,64 1,87 1,87 0,00 0,00 0,00 Neukirchen, St. 1,75 1,87 1,87 1,00 2,50 2,50 Niedenstein, St. 1,58 1,80 1,80 1,00 1,00 1,00 Oberaula 1,95 2,38 2,38 0,50 0,00 0,00 Ottrau 1,58 1,77 1,90 1,00 1,00 1,00 Schrecksbach 1,43 1,83 1,83 1,00 0,51 0,51 Schwalmstadt, St. 1,25 2,20 2,10 1,10 1,10 1,10 Schwarzenborn, St. 1,55 2,10 2,10 1,00 1,00 1,00 Spangenberg, Liebenbachstadt 2,30 2,71 2,71 0,00 0,00 0,00 Wabern 1,65 1,80 1,80 1,00 1,00 1,00 Willingshausen 2,08 2,14 2,14 0,50 0,50 0,50 Bad Zwesten 1,60 1,82 1,82 0,00 0,00 0,00 Landkreis Waldeck-Frankenberg Allendorf (Eder) 1,45 1,45 1,45 0,22 0,22 0,22 Bad Arolsen, St. 1,77 2,18 2,18 0,61 0,80 0,80 Bad Wildungen, St. 1,93 1,99 1,99 0,00 0,00 0,00 Battenberg (Eder), St. 1,15 1,45 1,45 0,51 0,51 0,51 Bromskirchen 1,73 1,73 1,73 4,58 4,58 5,09 Burgwald 1,43 1,53 1,73 0,00 1,00 1,00 Diemelsee 1,74 2,66 2,66 4,67 8,41 8,41 Diemelstadt, St. 1,64 1,78 1,78 1,00 1,00 1,00 Edertal 1,44 1,70 1,70 2,66 2,66 8,65 Frankenau, St. 1,46 1,77 1,77 0,50 0,50 0,50 Frankenberg (Eder), St. 1,61 1,61 1,61 1,02 1,02 1,02 Gemünden (Wohra), St. 1,45 1,45 1,70 1,00 1,00 2,00 Haina (Kloster) 1,45 2,71 2,71 0,30 1,00 1,00 Hatzfeld (Eder), St. 1,55 2,48 2,48 2,00 5,33 5,33 Korbach, Kreisstadt 1,98 1,98 1,98 1,50 1,50 1,50 Lichtenfels, St. 1,60 1,75 1,75 0,00 0,00 0,00 Rosenthal, St. 1,20 1,40 1,40 13,07 7,31 7,31 Twistetal 2,15 2,30 2,30 0,60 0,60 0,60 Vöhl 1,82 1,82 1,82 3,05 3,05 3,05 Volkmarsen, St. 1,43 1,43 1,43 1,02 1,02 1,02 Waldeck, St. 1,80 1,90 1,90 0,00 0,00 0,00 Willingen (Upland) 1,43 1,75 1,95 1,02 1,02 1,02 Werra-Meißner-Kreis Bad Sooden-Allendorf, St. 1,67 1,67 1,67 1,00 3,21 5,01 Berkatal 1,68 1,40 1,40 2,00 2,00 2,00 Eschwege, Kreisstadt 2,04 2,34 2,34 1,50 1,50 1,50 Großalmerode, St. 1,75 1,75 1,75 1,00 0,93 0,93 Herleshausen 2,05 2,70 2,70 3,33 5,00 5,00 52 Städte (St.) und Gemeinden Frischwasserpreis netto je m³ Haushaltsüblicher verbrauchs- unabhängiger Preis je Monat 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 Hessisch Lichtenau, St. 2,56 3,17 3,10 0,00 1,00 1,00 Meinhard 2,00 2,00 2,00 0,00 0,00 0,00 Meißner 1,65 1,65 1,65 0,00 0,00 0,00 Neu-Eichenberg 1,87 1,73 1,73 0,60 0,00 0,00 Ringgau 1,65 1,35 1,35 3,30 3,30 3,30 Sontra, St. 2,00 2,24 2,61 0,00 0,00 0,00 Waldkappel, St. 2,90 3,35 3,35 0,43 0,43 0,43 Wanfried, St. 1,80 1,80 1,80 0,00 3,25 3,25 Wehretal 2,50 2,35 2,35 0,00 0,00 0,00 Weißenborn 1,78 1,78 1,78 0,51 5,51 5,51 Witzenhausen, St. 1,79 2,15 2,50 1,02 1,88 2,01 Quelle: Statistisches Bundesamt (2008), Eigene Erhebung bei den hessischen Kommunen. 53 Tabelle 0-2: Preise für die Abwasserentsorgung in Hessen für die Jahre 2005, 2011 und 2012 [in EUR] Städte (St.) und Gemeinden Abwasser- oder Schmutzwasserpreis je m³ Niederschlagswasserpreis je m² versiegelter Fläche im Jahr Haushaltsüblicher mengen- und flächenunabängiger Preis im Jahr 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 Darmstadt, Wissenschaftsstadt 2,19 2,69 2,69 0,74 0,99 0,99 0,00 0,00 0,00 Frankfurt am Main, St. 1,76 1,76 1,76 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Offenbach am Main, St. 2,29 1,97 1,97 0,00 0,87 0,87 0,00 0,00 0,00 Wiesbaden, Landeshauptstadt 2,15 2,15 2,15 0,70 0,70 0,70 0,00 0,00 0,00 Landkreis Bergstraße Abtsteinach 3,07 3,37 3,37 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Bensheim, St. 1,50 1,63 2,00 0,55 0,61 0,65 0,00 0,00 0,00 Biblis 2,95 3,40 3,50 0,10 0,00 0,00 0,00 88,00 88,00 Birkenau 3,37 4,01 2,22 0,00 0,00 0,68 0,00 0,00 30,00 Bürstadt, St. 2,15 2,45 2,45 0,58 0,66 0,66 0,00 0,00 0,00 Einhausen 1,80 2,10 2,10 0,50 0,55 0,55 0,00 0,00 0,00 Fürth 3,25 3,35 2,60 0,00 0,00 0,68 0,00 0,00 0,00 Gorxheimertal 2,80 3,80 2,50 0,00 0,00 0,73 0,00 0,00 0,00 Grasellenbach 3,07 3,07 3,07 0,00 0,00 0,00 37,20 37,20 37,20 Groß-Rohrheim 2,95 4,80 4,80 0,13 0,00 0,00 0,00 0,00 57,60 Heppenheim (Bergstraße), Krst. 2,20 2,55 2,55 0,68 0,75 0,75 0,00 0,00 0,00 Hirschhorn (Neckar), St. 2,21 3,37 3,93 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Lampertheim, St. 2,05 2,05 2,05 0,80 0,80 0,80 0,00 0,00 0,00 Lautertal (Odenwald) 4,10 4,10 6,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Lindenfels, St. 3,11 3,66 2,65 0,00 0,00 0,70 0,00 0,00 0,00 Lorsch, St. 2,78 3,17 3,17 0,33 0,33 0,33 0,00 0,00 0,00 Mörlenbach 3,25 3,25 1,77 0,00 0,00 0,62 0,00 0,00 0,00 Neckarsteinach, St. 2,68 2,88 2,88 0,96 1,08 1,08 0,00 0,00 0,00 Rimbach 3,00 3,30 2,50 0,00 0,00 0,70 18,00 18,00 36,00 Viernheim, St. 2,20 2,80 1,25 0,00 0,00 0,72 2,50 0,00 0,00 Wald-Michelbach 3,10 3,10 3,10 0,00 0,00 0,00 30,00 30,00 30,00 Zwingenberg, St. 2,45 2,45 2,45 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Landkreis Darmstadt-Dieburg Alsbach-Hähnlein 1,15 1,15 1,18 0,75 0,75 0,82 55,00 55,00 55,00 Babenhausen, St. 3,27 2,60 2,60 0,00 0,64 0,64 0,00 0,00 0,00 Bickenbach 3,00 3,00 3,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Dieburg, St. 1,40 2,12 2,12 0,50 0,72 0,72 0,00 0,00 0,00 Eppertshausen 2,85 3,15 2,63 0,00 0,00 0,34 0,00 3,00 3,00 Erzhausen 2,62 2,62 2,62 0,62 0,62 0,62 0,00 0,00 0,00 Fischbachtal 2,84 3,48 3,48 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Griesheim, St. 1,90 2,09 2,09 0,65 0,65 0,65 0,00 0,00 0,00 Groß-Bieberau, St. 2,80 2,80 2,80 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Groß-Umstadt, St. 1,72 2,17 2,17 0,48 0,62 0,62 0,00 0,00 0,00 Groß-Zimmern 1,80 2,10 2,10 0,68 0,80 0,80 0,00 0,00 0,00 Messel 2,80 3,20 3,20 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Modautal 4,93 6,33 5,80 0,00 0,00 0,47 0,00 0,00 0,00 54 Städte (St.) und Gemeinden Abwasser- oder Schmutzwasserpreis je m³ Niederschlagswasserpreis je m² versiegelter Fläche im Jahr Haushaltsüblicher mengen- und flächenunabängiger Preis im Jahr 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 Mühltal 2,45 2,45 2,45 0,70 0,72 0,72 0,00 0,00 0,00 Münster 2,30 2,62 2,77 0,00 0,51 0,53 0,00 0,00 0,00 Ober-Ramstadt, St. 1,99 1,99 1,99 0,50 0,50 0,50 0,00 0,00 0,00 Otzberg 2,45 3,45 3,45 0,65 0,65 0,65 0,00 0,00 0,00 Pfungstadt, St. 2,19 2,67 2,68 0,42 0,68 0,62 0,00 0,00 0,00 Reinheim, St. 1,91 2,44 2,64 0,56 0,66 0,79 0,00 0,00 0,00 Roßdorf 1,74 1,94 1,94 0,56 0,56 0,59 0,00 0,00 0,00 Schaafheim 3,00 2,03 2,03 0,00 0,57 0,57 0,00 0,00 0,00 Seeheim-Jugenheim 2,56 2,56 2,15 0,84 0,84 0,71 0,00 0,00 0,00 Weiterstadt, St. 2,50 2,50 2,50 0,64 0,64 0,64 0,00 0,00 0,00 Landkreis Groß-Gerau Biebesheim am Rhein 2,23 3,11 3,11 0,99 1,06 1,06 0,00 0,00 0,00 Bischofsheim 1,95 1,95 1,95 0,76 0,76 0,76 0,00 0,00 0,00 Büttelborn 2,08 2,08 2,08 0,72 0,72 0,72 0,00 0,00 0,00 Gernsheim, Schöfferstadt 2,20 2,25 2,25 0,80 1,20 1,30 0,00 0,00 0,00 Ginsheim-Gustavsburg 1,95 1,95 1,95 0,76 0,76 0,76 0,00 0,00 0,00 Groß-Gerau, St. 2,95 2,95 2,95 0,31 0,38 0,38 0,00 0,00 0,00 Kelsterbach, St. 1,51 1,51 1,51 0,66 0,66 0,66 0,00 0,00 0,00 Mörfelden-Walldorf, St. 2,30 2,38 2,38 0,65 0,65 0,65 0,00 0,00 0,00 Nauheim 1,88 2,47 2,47 0,39 0,43 0,43 0,00 0,00 0,00 Raunheim, St. 1,50 1,50 1,50 0,56 0,56 0,56 0,00 0,00 0,00 Riedstadt 1,67 1,90 2,41 0,45 0,47 0,64 0,00 0,00 0,00 Rüsselsheim, St. 2,40 2,75 2,75 0,59 0,68 0,68 0,00 0,00 0,00 Stockstadt am Rhein 1,98 2,29 2,80 0,72 0,85 0,90 0,00 0,00 0,00 Trebur 2,86 2,86 2,86 1,15 1,15 1,15 0,00 0,00 0,00 Hochtaunuskreis Bad Homburg v.d. Höhe, St. 1,53 1,69 1,69 0,60 0,64 0,64 0,00 0,00 0,00 Friedrichsdorf, St. 2,76 2,27 2,27 0,00 0,56 0,56 0,00 0,00 0,00 Glashütten 3,40 3,80 2,56 0,00 0,00 0,59 0,00 0,00 0,00 Grävenwiesbach 4,15 3,99 4,90 0,00 0,83 1,00 0,00 0,00 0,00 Königstein im Taunus, St. 2,23 2,66 2,66 0,79 0,97 0,97 0,00 0,00 0,00 Kronberg im Taunus, St. 1,70 1,87 1,87 0,00 0,65 0,65 0,00 0,00 0,00 Neu-Anspach 1,70 1,65 1,65 0,65 0,60 0,60 0,00 0,00 0,00 Oberursel (Taunus), St. 2,45 2,08 2,08 0,00 0,41 0,41 0,00 0,00 0,00 Schmitten 3,22 3,28 3,36 0,81 0,77 0,80 0,00 0,00 0,00 Steinbach (Taunus), St. 2,53 1,98 1,98 0,00 0,33 0,33 0,00 0,00 0,00 Usingen, St. 1,75 1,60 1,60 0,60 0,52 0,52 0,00 0,00 0,00 Wehrheim 2,14 2,25 2,25 0,65 0,68 0,68 0,00 0,00 0,00 Weilrod 4,35 4,90 4,65 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Main-Kinzig-Kreis Bad Orb, St. 2,73 3,20 3,00 0,55 0,60 0,60 0,00 0,00 0,00 Bad Soden-Salmünster, St. 3,32 4,10 4,10 0,00 0,00 0,00 0,00 13,20 13,20 Biebergemünd 3,10 3,10 3,10 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Birstein 4,00 4,00 4,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 55 Städte (St.) und Gemeinden Abwasser- oder Schmutzwasserpreis je m³ Niederschlagswasserpreis je m² versiegelter Fläche im Jahr Haushaltsüblicher mengen- und flächenunabängiger Preis im Jahr 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 Brachttal 4,55 4,00 4,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Bruchköbel, St. 2,44 2,44 2,68 0,43 0,43 0,50 0,00 0,00 0,00 Erlensee 1,53 1,70 1,93 0,59 0,87 0,99 0,00 0,00 0,00 Flörsbachtal 3,00 3,00 3,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Freigericht 3,20 2,87 2,87 0,00 0,52 0,52 0,00 0,00 0,00 Gelnhausen, Barbarossast. 2,91 3,80 3,80 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Großkrotzenburg 3,20 3,50 3,15 0,00 0,00 0,75 0,00 0,00 0,00 Gründau 2,50 2,50 2,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Hammersbach 2,70 3,83 3,83 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Hanau, St. 1,75 1,40 1,40 0,70 0,55 0,55 0,00 0,00 0,00 Hasselroth 2,90 3,81 2,67 0,00 0,00 0,40 0,00 0,00 0,00 Jossgrund 1,75 2,10 2,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Langenselbold, St. 3,20 3,80 4,30 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Linsengericht 3,22 2,05 2,05 0,00 0,63 0,63 0,00 0,00 0,00 Maintal, St. 1,90 1,90 1,90 0,47 0,47 0,47 0,00 0,00 0,00 Neuberg 2,00 2,96 2,96 0,26 0,78 0,78 0,00 0,00 0,00 Nidderau, St. 3,17 2,55 2,55 0,00 0,57 0,57 0,00 0,00 0,00 Niederdorfelden 2,00 2,20 2,20 0,35 0,40 0,40 0,00 0,00 0,00 Rodenbach 2,01 2,25 3,01 0,51 0,57 0,58 0,00 0,00 0,00 Ronneburg 3,02 3,50 3,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Schlüchtern, St. 2,27 2,27 2,27 0,37 0,37 0,37 0,00 0,00 0,00 Schöneck 2,33 2,33 2,33 0,39 0,39 0,39 0,00 0,00 0,00 Sinntal 3,52 4,27 2,24 0,00 0,00 0,61 0,00 0,00 0,00 Steinau an der Straße, St. 4,80 5,95 5,95 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Wächtersbach, St. 3,70 3,70 3,70 0,00 0,00 0,00 0,00 42,00 42,00 Main-Taunus-Kreis Bad Soden am Taunus, St. 2,13 2,40 2,52 0,98 1,21 1,35 0,00 0,00 0,00 Eppstein, St. 2,20 2,45 2,75 0,68 0,75 0,80 0,00 0,00 0,00 Eschborn, St. 2,08 2,08 2,08 0,91 0,91 0,91 0,00 0,00 0,00 Flörsheim am Main, St. 2,55 1,71 1,71 0,00 0,74 0,74 0,00 0,00 0,00 Hattersheim am Main, St. 2,51 2,22 2,22 0,00 0,53 0,53 0,00 0,00 0,00 Hochheim am Main, St. 3,07 3,20 3,20 0,92 0,90 0,90 0,00 0,00 0,00 Hofheim am Taunus, Kreisstadt 1,72 2,10 2,10 0,64 0,74 0,74 0,00 0,00 0,00 Kelkheim (Taunus), St. 2,05 2,49 2,30 0,56 0,76 0,72 0,00 0,00 0,00 Kriftel 1,98 2,03 2,13 0,64 0,64 0,64 0,00 0,00 0,00 Liederbach am Taunus 1,70 1,95 1,95 0,57 0,57 0,57 0,00 0,00 0,00 Schwalbach am Taunus, St. 1,95 1,94 1,94 0,78 0,81 0,81 0,00 0,00 0,00 Sulzbach (Taunus) 1,95 2,16 2,16 0,67 0,75 0,75 0,00 0,00 0,00 Odenwaldkreis Bad König, St. 2,89 2,89 3,14 0,00 0,00 0,00 0,00 12,00 12,00 Beerfelden, St. 3,35 3,95 3,95 0,00 0,00 0,00 0,00 24,00 24,00 Brensbach 2,76 3,15 3,90 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Breuberg, St. 2,94 3,34 3,34 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 56 Städte (St.) und Gemeinden Abwasser- oder Schmutzwasserpreis je m³ Niederschlagswasserpreis je m² versiegelter Fläche im Jahr Haushaltsüblicher mengen- und flächenunabängiger Preis im Jahr 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 Brombachtal 3,35 3,35 3,70 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Erbach, Kreisstadt 3,20 3,20 3,20 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Fränkisch-Crumbach 3,34 3,64 3,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Hesseneck 3,50 4,45 4,55 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Höchst i.Odw. 3,30 3,70 3,70 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Lützelbach 3,30 3,75 3,75 0,00 0,00 0,00 18,41 18,60 18,60 Michelstadt, St. 2,66 2,75 2,75 0,00 0,00 0,00 30,72 36,00 36,00 Mossautal 2,76 3,26 3,75 0,00 0,00 0,00 0,00 24,00 36,00 Reichelsheim (Odenwald) 3,25 3,85 3,85 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Rothenberg 3,14 3,47 3,82 0,00 0,00 0,00 24,60 36,00 36,00 Sensbachtal 2,20 2,20 2,20 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Landkreis Offenbach Dietzenbach, Kreisstadt 2,03 3,10 3,10 0,70 0,69 0,69 0,00 0,00 0,00 Dreieich, St. 1,74 1,50 1,78 0,68 0,60 0,73 0,00 0,00 0,00 Egelsbach 2,30 2,30 2,30 0,75 0,75 0,75 0,00 0,00 0,00 Hainburg 2,99 3,04 3,04 0,50 0,50 0,50 0,00 0,00 0,00 Heusenstamm, St. 2,08 3,43 3,43 0,44 0,59 0,59 0,00 0,00 0,00 Langen (Hessen), St. 2,18 2,39 2,83 0,79 0,84 0,87 0,00 0,00 0,00 Mainhausen 2,80 3,97 4,09 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Mühlheim am Main, St. 1,52 1,52 1,52 0,49 0,49 0,49 0,00 0,00 0,00 Neu-Isenburg, St. 1,57 1,68 2,00 0,42 0,64 0,69 0,00 0,00 0,00 Obertshausen, St. 1,94 1,94 1,94 0,58 0,57 0,57 0,00 0,00 0,00 Rodgau, St. 1,29 1,69 1,69 0,58 0,89 0,89 0,00 0,00 0,00 Rödermark, St. 2,42 2,42 2,42 0,43 0,43 0,43 0,00 0,00 0,00 Seligenstadt, St. 2,91 2,91 2,91 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Rheingau-Taunus-Kreis Aarbergen 3,55 3,70 2,32 0,00 0,00 0,47 0,00 0,00 0,00 Bad Schwalbach, Kreisstadt 2,75 3,24 2,72 0,00 0,00 0,71 12,00 12,00 12,00 Eltville am Rhein, St. 2,95 1,67 1,67 0,00 0,97 0,97 0,00 0,00 0,00 Geisenheim, St. 2,21 2,74 2,80 0,54 0,63 0,56 0,00 0,00 0,00 Heidenrod 3,52 4,72 3,25 0,00 0,00 0,38 0,00 0,00 0,00 Hohenstein 3,50 3,50 2,61 0,00 0,00 0,53 0,00 0,00 0,00 Hünstetten 3,45 3,45 2,82 0,00 0,00 0,80 0,00 102,00 102,00 Idstein, St. 2,75 3,00 2,11 0,00 0,00 0,56 0,00 0,00 0,00 Kiedrich 1,63 1,79 1,97 0,94 1,01 1,11 0,00 0,00 0,00 Lorch, St. 4,04 4,04 4,04 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Niedernhausen 2,26 2,60 2,60 0,73 0,84 0,84 0,00 0,00 0,00 Oestrich-Winkel, St. 2,90 2,90 2,65 0,00 0,00 0,42 0,00 0,00 0,00 Rüdesheim am Rhein, St. 2,60 3,18 3,25 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Schlangenbad 3,45 4,73 3,53 0,00 0,00 0,69 0,00 0,00 0,00 Taunusstein, St. 2,05 2,05 2,05 0,44 0,44 0,44 0,00 0,00 0,00 Waldems 3,05 4,20 3,01 0,00 0,00 0,55 0,00 0,00 0,00 Walluf 2,80 2,80 1,96 0,00 0,00 0,84 0,00 0,00 0,00 57 Städte (St.) und Gemeinden Abwasser- oder Schmutzwasserpreis je m³ Niederschlagswasserpreis je m² versiegelter Fläche im Jahr Haushaltsüblicher mengen- und flächenunabängiger Preis im Jahr 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 Wetteraukreis Altenstadt 2,25 1,90 1,90 0,00 0,66 0,66 0,00 0,00 0,00 Bad Nauheim, St. 1,70 1,94 1,94 0,00 0,53 0,53 0,00 0,00 0,00 Bad Vilbel, St. 2,93 2,16 2,16 0,00 0,77 0,77 36,84 36,84 36,84 Büdingen, St. 3,90 2,30 2,30 0,00 0,30 0,30 0,00 0,00 0,00 Butzbach, St. 3,25 5,05 5,05 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Echzell 3,25 3,10 3,10 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Florstadt 3,04 3,04 3,04 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Friedberg (Hessen), Kreisstadt 1,79 1,79 1,79 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Gedern, St. 3,60 5,05 5,05 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 42,00 Glauburg 3,63 3,63 4,25 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Hirzenhain 4,50 6,00 6,00 0,00 0,00 0,00 1,50 1,50 1,50 Karben, St. 2,85 2,09 2,09 0,00 0,54 0,54 0,00 0,00 0,00 Kefenrod 3,65 3,65 3,65 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Limeshain 2,30 2,60 2,80 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Münzenberg, St. 3,45 4,15 4,15 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Nidda, St. 3,63 4,20 4,20 0,00 0,00 0,00 0,00 1,53 1,53 Niddatal, St. 3,00 2,75 2,75 0,00 0,35 0,35 0,00 0,00 0,00 Ober-Mörlen 2,63 2,82 2,82 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ortenberg, St. 3,76 4,40 2,84 0,00 0,00 0,68 0,00 0,00 0,00 Ranstadt 3,15 4,05 4,05 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Reichelsheim (Wetterau), St. 3,14 3,40 3,60 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Rockenberg 3,13 4,20 4,65 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Rosbach v. d. Höhe, St. 2,45 2,00 2,00 0,00 0,59 0,59 0,00 0,00 0,00 Wölfersheim 3,00 3,65 3,65 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Wöllstadt 2,80 2,80 2,80 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Landkreis Gießen Allendorf (Lumda), St. 4,45 5,67 5,67 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Biebertal 2,70 3,30 3,30 0,00 0,00 0,00 0,00 24,00 24,00 Buseck 1,66 1,66 1,66 0,24 0,31 0,31 0,00 0,00 0,00 Fernwald 1,36 2,11 2,11 0,59 0,59 0,59 0,00 0,00 0,00 Gießen, Universitätsstadt 1,79 1,79 1,79 0,72 0,72 0,72 0,00 0,00 0,00 Grünberg, St. 3,06 3,97 3,97 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Heuchelheim 1,02 1,50 1,78 0,46 0,50 0,53 0,00 0,00 0,00 Hungen, St. 3,60 2,23 2,23 0,00 0,64 0,64 0,00 0,00 0,00 Langgöns 2,60 2,70 2,70 0,00 0,00 0,00 0,00 18,00 18,00 Laubach, St. 3,85 4,65 4,65 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Lich, St. 2,89 2,86 2,86 0,48 0,40 0,40 0,00 0,00 0,00 Linden, St. 2,20 2,00 2,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Lollar, St. 2,49 2,44 2,32 0,66 0,63 0,61 0,00 0,00 0,00 Pohlheim, St. 2,60 3,20 3,20 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 36,00 Rabenau 4,73 4,73 4,73 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Reiskirchen 2,65 3,18 3,18 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 58 Städte (St.) und Gemeinden Abwasser- oder Schmutzwasserpreis je m³ Niederschlagswasserpreis je m² versiegelter Fläche im Jahr Haushaltsüblicher mengen- und flächenunabängiger Preis im Jahr 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 Staufenberg, St. 2,49 2,44 2,32 0,66 0,63 0,61 0,00 0,00 0,00 Wettenberg 1,96 1,85 1,85 0,55 0,50 0,50 0,00 0,00 0,00 Lahn-Dill-Kreis Aßlar, St. 1,53 2,60 2,60 0,36 0,50 0,50 0,00 0,00 0,00 Bischoffen 3,99 4,34 4,49 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Braunfels, St. 2,50 2,40 2,40 0,00 0,70 0,70 0,00 0,00 0,00 Breitscheid 2,90 3,15 3,15 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Dietzhölztal 2,80 3,15 3,15 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Dillenburg, St. 2,19 2,19 2,19 0,44 0,44 0,44 0,00 0,00 0,00 Driedorf 3,05 3,20 3,20 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ehringshausen 3,31 3,31 3,31 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Eschenburg 3,15 3,15 1,95 0,00 0,00 0,65 0,00 0,00 0,00 Greifenstein 3,05 4,20 4,20 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Haiger, St. 1,70 2,50 2,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Herborn, St. 2,04 2,10 2,19 0,65 0,68 0,69 0,00 0,00 0,00 Hohenahr 3,50 3,50 3,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Hüttenberg 2,90 4,30 4,30 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Lahnau 3,11 3,10 3,11 0,00 0,50 0,50 0,00 0,00 0,00 Leun, St. 2,89 3,70 3,70 0,00 0,00 0,00 1,53 0,00 0,00 Mittenaar 3,20 4,10 4,10 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Schöffengrund 3,30 4,50 3,64 0,00 0,00 0,52 0,00 0,00 0,00 Siegbach 3,50 3,60 3,60 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Sinn 2,04 2,10 2,19 0,65 0,68 0,69 0,00 0,00 0,00 Solms, St. 3,00 2,71 2,71 0,45 0,68 0,68 0,00 0,00 0,00 Waldsolms 3,45 3,90 3,90 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Wetzlar, St. 2,45 2,68 2,68 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Landkreis Limburg-Weilburg Beselich 2,80 3,70 4,10 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Brechen 3,40 2,25 2,25 0,00 0,79 0,79 0,00 0,00 0,00 Bad Camberg, St. 2,35 2,96 3,15 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Dornburg 3,15 4,95 5,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Elbtal 2,40 3,40 3,40 0,00 0,00 0,00 3,00 0,00 0,00 Elz 3,03 3,84 2,35 0,00 0,00 0,52 0,00 0,00 0,00 Hadamar, St. 3,15 3,70 3,70 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Hünfelden 2,53 3,25 3,25 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Limburg a. d. Lahn, Kreisstadt 3,07 2,02 2,02 0,00 0,61 0,61 0,00 0,00 0,00 Löhnberg 3,43 4,37 4,37 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Mengerskirchen, Marktflecken 2,90 2,90 2,90 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Merenberg, Marktflecken 3,50 3,90 3,90 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Runkel, St. 3,07 4,80 4,80 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Selters (Taunus) 2,70 3,50 3,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Villmar 3,50 4,86 4,86 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Waldbrunn (Westerwald) 3,55 4,51 4,83 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Weilburg, St. 3,43 4,05 4,05 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 59 Städte (St.) und Gemeinden Abwasser- oder Schmutzwasserpreis je m³ Niederschlagswasserpreis je m² versiegelter Fläche im Jahr Haushaltsüblicher mengen- und flächenunabängiger Preis im Jahr 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 Weilmünster, Marktflecken 3,20 4,56 4,56 0,00 0,00 0,00 30,72 45,72 45,72 Weinbach 3,85 4,45 4,45 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Landkreis Marburg-Biedenkopf Amöneburg, St. 4,40 3,90 4,10 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Angelburg 2,81 3,28 3,22 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Bad Endbach 3,00 3,25 3,23 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Biedenkopf, St. 3,55 3,55 3,55 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Breidenbach 2,12 2,12 2,12 0,00 0,00 0,00 6,00 6,00 6,00 Cölbe 2,10 2,50 2,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Dautphetal 3,19 3,19 3,19 0,31 0,31 0,31 0,00 0,00 0,00 Ebsdorfergrund 4,22 4,00 4,30 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Fronhausen 3,50 5,50 5,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Gladenbach, St. 4,55 4,65 4,65 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Kirchhain, St. 4,17 4,60 4,60 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Lahntal 3,58 5,00 5,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Lohra 3,30 3,55 3,55 0,00 0,00 0,00 65,52 18,00 18,00 Marburg, Universitätsstadt 1,94 1,94 1,94 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Münchhausen 4,00 4,80 4,80 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Neustadt (Hessen), St. 3,31 5,50 5,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Rauschenberg, St. 3,70 5,00 5,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Stadtallendorf, St. 2,10 2,10 2,10 0,49 0,49 0,49 0,00 0,00 0,00 Steffenberg 2,97 2,97 2,97 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Weimar (Lahn) 2,81 3,50 3,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Wetter (Hessen), St. 3,07 5,00 5,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Wohratal 4,35 4,63 4,63 0,00 0,00 0,00 104,00 103,92 103,92 Vogelsbergkreis Alsfeld, St. 2,76 4,16 4,16 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Antrifttal 3,85 4,95 4,95 0,00 0,00 0,00 18,00 9,00 0,00 Feldatal 3,68 4,00 4,40 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Freiensteinau 3,95 4,98 4,98 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Gemünden (Felda) 4,68 5,48 5,48 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Grebenau, St. 4,50 4,50 5,85 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Grebenhain 4,61 4,76 4,76 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Herbstein, St. 4,50 4,50 4,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Homberg (Ohm), St. 3,10 5,00 5,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Kirtorf, St. 5,00 5,75 6,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Lauterbach (Hessen), Kreisstadt 3,20 3,65 3,65 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Lautertal (Vogelsberg) 4,80 6,00 6,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Mücke 3,89 4,45 3,45 0,00 0,00 0,52 0,00 0,00 0,00 Romrod, St. 4,01 4,75 4,75 0,00 0,00 0,00 0,00 3,00 3,00 Schlitz, St. 2,90 5,05 5,05 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Schotten, St. 3,70 4,20 4,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Schwalmtal 4,90 6,70 6,70 0,00 0,00 0,00 0,00 50,00 50,00 Ulrichstein, St. 4,30 5,30 5,30 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 60 Städte (St.) und Gemeinden Abwasser- oder Schmutzwasserpreis je m³ Niederschlagswasserpreis je m² versiegelter Fläche im Jahr Haushaltsüblicher mengen- und flächenunabängiger Preis im Jahr 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 Wartenberg 2,30 2,85 3,00 0,00 0,00 0,00 0,00 18,60 0,00 Kassel, documenta-Stadt 2,27 2,43 2,43 0,74 0,75 0,75 0,00 0,00 0,00 Landkreis Fulda Bad Salzschlirf 1,90 2,20 2,20 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Burghaun 2,79 3,09 3,09 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Dipperz 2,80 2,80 2,80 0,00 0,00 0,00 24,00 24,00 24,00 Ebersburg 2,51 2,60 2,60 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ehrenberg (Rhön) 3,00 3,00 3,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Eichenzell 2,51 2,60 2,60 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Eiterfeld 2,69 2,69 2,69 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Flieden 2,75 2,75 2,75 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Fulda, St. 2,60 2,60 2,60 0,60 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Gersfeld (Rhön), St. 2,85 2,65 2,65 0,00 0,00 0,00 12,00 0,00 0,00 Großenlüder 2,10 3,15 3,15 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Hilders 3,00 3,00 3,00 0,00 0,00 1,02 0,00 0,00 0,00 Hofbieber 2,60 4,69 4,69 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Hosenfeld 2,20 2,20 2,20 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Hünfeld, St. 1,85 2,00 2,15 0,39 0,45 0,52 0,00 0,00 0,00 Kalbach 2,71 3,15 3,15 0,00 0,00 0,00 0,00 60,00 60,00 Künzell 2,60 2,60 2,60 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Neuhof 3,05 3,55 3,55 0,00 0,00 0,00 30,00 66,00 66,00 Nüsttal 3,10 3,50 3,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Petersberg 2,60 2,60 2,60 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Poppenhausen (Wasserkuppe) 2,45 2,45 2,45 0,00 0,00 0,26 0,00 0,00 0,00 Rasdorf 3,90 3,10 3,10 0,00 0,00 0,00 0,00 84,00 84,00 Tann (Rhön), St. 2,90 2,90 2,90 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Landkreis Hersfeld-Rotenburg Alheim 3,00 2,82 2,82 0,00 0,60 0,60 0,00 0,00 0,00 Bad Hersfeld, Kreisstadt 1,90 1,90 2,32 0,66 0,66 0,80 0,00 0,00 0,00 Bebra, St. 2,36 2,36 2,86 0,43 0,43 0,43 1,53 1,00 1,50 Breitenbach a. Herzberg 2,56 4,03 4,03 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Cornberg 2,75 5,00 5,00 0,55 1,00 1,00 0,00 0,00 0,00 Friedewald 2,07 3,15 3,40 0,40 0,52 0,47 0,00 0,00 0,00 Hauneck 2,80 3,26 3,26 0,00 0,57 0,57 0,00 0,00 0,00 Haunetal 2,81 3,01 3,01 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Heringen (Werra), St. 3,00 4,20 4,20 0,25 0,40 0,40 0,00 48,00 48,00 Hohenroda 2,75 5,00 5,00 0,55 1,00 1,00 0,00 0,00 0,00 Kirchheim 2,50 3,20 3,20 0,00 0,00 0,00 0,00 30,00 30,00 Ludwigsau 2,70 3,40 3,40 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Nentershausen 2,75 5,00 5,00 0,55 1,00 1,00 0,00 0,00 0,00 Neuenstein 2,55 2,55 2,55 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Niederaula 2,13 2,75 2,95 0,45 0,50 0,50 0,00 0,00 0,00 Philippsthal (Werra) 2,48 4,60 4,60 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ronshausen 3,25 4,00 4,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 61 Städte (St.) und Gemeinden Abwasser- oder Schmutzwasserpreis je m³ Niederschlagswasserpreis je m² versiegelter Fläche im Jahr Haushaltsüblicher mengen- und flächenunabängiger Preis im Jahr 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 Rotenburg a. d. Fulda, St. 1,95 1,89 1,99 0,72 0,70 0,75 0,00 0,00 0,00 Schenklengsfeld 2,90 3,50 3,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Wildeck 3,53 5,60 5,90 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Landkreis Kassel Ahnatal 2,28 2,84 2,19 0,00 0,00 0,73 0,00 0,00 0,00 Bad Karlshafen, St. 4,20 5,00 5,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Baunatal, St. 1,67 1,82 1,82 0,51 0,57 0,57 0,00 0,00 0,00 Breuna 2,40 3,12 3,12 0,38 0,38 0,38 0,00 0,00 0,00 Calden 3,00 3,80 2,75 0,00 0,00 0,40 0,00 0,00 0,00 Bad Emstal 3,36 2,67 2,67 0,00 0,45 0,45 0,00 0,00 0,00 Espenau 4,00 4,60 3,50 0,00 0,00 0,70 0,00 0,00 0,00 Fuldabrück 2,74 2,67 2,67 0,00 0,50 0,50 0,00 0,00 0,00 Fuldatal 3,37 3,50 3,80 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Grebenstein, St. 2,80 3,00 3,00 0,34 0,36 0,36 0,00 0,00 0,00 Habichtswald 3,28 3,58 3,58 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Helsa 3,02 3,15 3,15 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Hofgeismar, St. 3,90 4,50 4,50 0,00 0,00 0,00 1,53 0,00 0,00 Immenhausen, St. 4,08 4,43 4,43 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Kaufungen 2,22 2,22 2,22 0,78 0,78 0,78 0,00 0,00 0,00 Liebenau, St. 3,98 3,98 4,40 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Lohfelden 2,04 2,04 2,04 0,69 0,69 0,69 0,00 0,00 0,00 Naumburg, St. 4,20 4,20 4,20 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Nieste 2,60 3,20 3,40 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Niestetal 1,92 2,13 2,13 0,79 1,05 1,05 0,00 0,00 0,00 Oberweser 3,80 4,60 4,60 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Reinhardshagen 2,60 3,10 3,10 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Schauenburg 2,11 2,11 2,11 0,41 0,41 0,41 0,00 0,00 0,00 Söhrewald 2,80 3,88 3,88 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Trendelburg, St. 4,94 4,94 4,94 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Vellmar, St. 1,76 2,15 2,15 0,61 0,55 0,55 0,00 0,00 0,00 Wahlsburg 3,33 3,76 3,76 0,00 0,13 0,13 0,00 0,00 0,00 Wolfhagen, St. 2,65 3,15 2,95 0,00 0,00 0,62 5,00 5,00 5,00 Zierenberg, St. 2,80 2,97 3,38 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Schwalm-Eder-Kreis Borken (Hessen), St. 3,70 4,50 4,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Edermünde 2,70 3,05 3,05 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Felsberg, St. 2,95 4,55 4,55 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Frielendorf 3,80 5,60 5,60 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Fritzlar, Dom- und Kaiserstadt 2,82 2,98 2,98 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Gilserberg 2,85 3,65 3,65 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Gudensberg, St. 2,95 2,95 2,95 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Guxhagen 3,10 3,30 3,30 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Homberg (Efze), Kreisstadt 3,78 4,48 4,48 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Jesberg 3,70 4,70 4,70 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 62 Städte (St.) und Gemeinden Abwasser- oder Schmutzwasserpreis je m³ Niederschlagswasserpreis je m² versiegelter Fläche im Jahr Haushaltsüblicher mengen- und flächenunabängiger Preis im Jahr 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 Knüllwald 3,60 5,00 5,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Körle 2,65 3,50 3,15 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Malsfeld 2,60 3,70 3,70 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Melsungen, St. 2,15 2,15 2,15 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Morschen 2,45 3,15 3,30 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Neuental 3,85 4,35 4,70 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Neukirchen, St. 2,70 3,70 3,70 0,00 0,00 0,00 0,00 36,00 36,00 Niedenstein, St. 3,25 3,95 3,95 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Oberaula 2,25 3,40 3,40 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ottrau 3,10 3,90 3,90 0,00 0,00 0,00 0,00 72,00 60,00 Schrecksbach 3,07 3,67 3,67 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Schwalmstadt, St. 2,71 5,75 5,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Schwarzenborn, St. 3,80 3,50 2,28 0,00 0,00 0,68 0,00 0,00 0,00 Spangenberg, Liebenbachstadt 2,70 4,00 4,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Wabern 2,20 2,20 2,20 0,26 0,26 0,26 0,00 0,00 0,00 Willingshausen 3,50 5,00 5,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Bad Zwesten 2,50 4,40 4,40 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Landkreis Waldeck-Frankenberg Allendorf (Eder) 2,70 3,00 3,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Bad Arolsen, St. 2,44 3,50 3,50 0,18 0,37 0,37 30,00 30,00 30,00 Bad Wildungen, St. 2,60 4,50 2,85 0,00 0,00 1,02 0,00 0,00 1,60 Battenberg (Eder), St. 3,41 4,22 4,22 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Bromskirchen 2,45 2,65 2,65 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Burgwald 3,25 4,15 4,35 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Diemelsee 2,55 3,20 2,55 0,00 0,00 0,51 60,00 60,00 60,00 Diemelstadt, St. 3,65 4,45 4,45 0,00 0,00 0,00 5,00 0,00 0,00 Edertal 2,34 3,20 3,20 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Frankenau, St. 3,64 4,21 4,21 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Frankenberg (Eder), St. 3,40 2,95 2,95 0,00 0,43 0,43 0,00 0,00 0,00 Gemünden (Wohra), St. 2,95 3,15 3,40 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Haina (Kloster) 3,60 3,07 3,07 0,00 0,00 0,00 2,60 2,60 2,60 Hatzfeld (Eder), St. 2,80 3,34 3,34 0,00 0,00 0,00 24,00 64,00 64,00 Korbach, Kreisstadt 2,63 2,63 2,63 0,39 0,39 0,39 0,00 0,00 0,00 Lichtenfels, St. 3,45 4,05 4,35 0,00 0,00 0,00 0,00 60,00 60,00 Rosenthal, St. 3,00 3,25 3,25 0,00 0,00 0,00 120,00 120,00 120,00 Twistetal 2,75 3,50 3,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Vöhl 3,90 3,90 3,90 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Volkmarsen, St. 3,00 3,00 3,00 0,50 0,50 0,50 0,00 0,00 0,00 Waldeck, St. 4,05 5,00 5,00 0,00 0,00 0,00 0,00 84,00 84,00 Willingen (Upland) 3,00 4,25 4,88 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Werra-Meißner-Kreis Bad Sooden-Allendorf, St. 3,50 4,00 4,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Berkatal 4,35 4,65 5,15 0,00 0,00 0,00 24,00 24,00 60,00 Eschwege, Kreisstadt 3,65 2,55 2,55 0,00 0,69 0,69 0,00 0,00 0,00 63 Städte (St.) und Gemeinden Abwasser- oder Schmutzwasserpreis je m³ Niederschlagswasserpreis je m² versiegelter Fläche im Jahr Haushaltsüblicher mengen- und flächenunabängiger Preis im Jahr 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 1.1.2005 1.1.2011 1.1.2012 Großalmerode, St. 3,10 3,80 4,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Herleshausen 2,75 5,00 5,00 0,55 1,00 1,00 0,00 0,00 0,00 Hessisch Lichtenau, St. 1,84 2,41 2,82 0,70 0,77 0,90 0,00 0,00 0,00 Meinhard 3,80 4,60 4,60 0,00 0,00 0,00 0,00 48,00 48,00 Meißner 4,05 4,05 4,05 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Neu-Eichenberg 3,50 4,00 4,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Ringgau 3,70 4,20 4,20 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Sontra, St. 4,20 4,40 4,70 0,00 0,37 0,45 0,00 0,00 0,00 Waldkappel, St. 4,20 4,20 4,20 0,00 0,00 0,00 1,53 1,53 1,53 Wanfried, St. 4,10 3,50 3,50 0,00 0,55 0,55 0,00 48,00 48,00 Wehretal 3,30 3,20 3,20 0,00 0,58 0,58 0,00 0,00 0,00 Weißenborn 3,30 3,90 4,30 0,00 0,00 0,00 0,00 60,00 60,00 Witzenhausen, St. 2,20 4,30 4,40 0,00 1,25 1,30 0,00 2,50 2,50 Quelle: Statistisches Bundesamt (2008), Eigene Erhebung bei den hessischen Kommunen. V Literatur ALLIANZ DER ÖFFENTLICHEN WASSERWIRTSCHAFT (2011): AöW-Positionspapier - Öffentlich- rechtliche Entgelte für Trinkwasser – Schlüssel für mehr Transparenz und Bürgernähe, online verfügbar unter: http://www.allianz- wasserwirtschaft.de/media/mitgliderbereich/Stellungnahmen/A%C3%B6W%20Positionspapier% 20Wasserpreise_endg%202011_09_05.pdf, letzter Abruf: 21.04.2012. BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (BMU) (2007): Zukunftsmarkt - Dezentrale Wasseraufbereitung und Regenwassermanagement, online verfügbar unter: http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3454.pdf, letzter Abruf: 21.04.2012. BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (BMU) (2011): Das neue Wasserhaushaltsgesetz: Endlich ein bundeseinheitliches Abwasserrecht, das modernen Erfordernissen Rechnung trägt, online verfügbar unter: http://www.bmu.de/binnengewaesser/gewaesserschutzrecht/deutschland/doc/47394.php, letzter Abruf: 05.04.2012. BUNDESMINISTERIUM FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT (BMU) (2012): Wasserwirtschaftsverwaltung in den Ländern und Kommunen, online verfügbar unter: http://www.bmu.de/binnengewaesser/gewaesserschutzpolitik/deutschland/doc/3190.php, letzter Abruf: 22.04.2012. DESTATIS (2011 A): Modellhaushalt zahlt 441 Euro für Wasser und Abwasser im Jahr 2010, Pressemitteilung Nr. 170 vom 29.04.2011, online verfügbar unter: https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2011/04/PD11_170_322. html, letzter Abruf: 15.03.2012. DESTATIS (2011 B): Wasserwirtschaft - Kosten für die Trinkwasserversorgung und Entsorgung von Abwasser aus privaten Haushalten 2005 bis 2010, online verfügbar unter: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/Umwelt/UmweltstatistischeE rhebungen/Wasserwirtschaft/Tabellen/DurchschnittlicheKostenTrinkwasserversorgungEntsorgu ngAbwasser.html, letzter Abruf: 15.03.2012. EMAS REGISTER (2012): Eco Management and Audit Scheme, online verfügbar unter: http://www.emas-register.de/, letzter Abruf: 24.04.2012. GEMEINDE RIMBACH (2011): Erläuterungen zur neuen Berechnung der Abwassergebühren, online verfügbar unter: http://www.rimbach- odw.de/aktuell/pdf/Erlaeuterungen%20zur%20Niederschlagswassergebuehr.pdf, letzter Abruf am 27.02.2012. HESSISCHES MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR UND LANDESENTWICKLUNG (2012): Wasserpreise in Hessen - die Arbeit des Wirtschaftsministeriums al Landeskartellbehörde für Energie und Wasser, online verfügbar unter: http://www.wirtschaft.hessen.de/irj/HMWVL_Internet?cid=5108cc51bcc241ce5b4d378fc7c00c8 8, letzter Abruf am 15.03.2012. http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3454.pdf http://www.emas-register.de/ VI HESSISCHES STATISTISCHES LANDESAMT (2008): Statistische Berichte - Wasser- und Abwasserentgelte in Hessen 2005 bis 2007, online verfügbar unter: http://www.statistik- hessen.de/publikationen/download/343/index.html, letzter Abruf am 26.03.2012. HESSISCHES STATISTISCHES LANDESAMT (2010): Statistische Berichte - Wasser- und Abwasserentgelte in Hessen 2008 bis 2010, online verfügbar unter: http://www.statistik- hessen.de/publikationen/download/343/index.html, letzter Abruf am 26.03.2012. HOLLÄNDER, R.; ZENKER, C.; PIELEN, B.; GEYLER, S, UND LAUTENSCHLÄGER, S. (2008): Gutachten: Trinkwasserpreise in Deutschland - Welche Faktoren begründen regionale Unterschiede, Leipzig. Erstellt im Auftrag des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER DARMSTADT (2006): Kommunale Gebühren und Abgaben 2006 – Wasserpreise, Abwasser- und Abfallgebühren, Energieversorgung und Realsteuerhebesätze. Merkel, W. (2011): Wasserversorgung als Dienstleistung der Daseinsvorsorge - sind die Instrumente des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) dafür geeignet)?, Vortrag der Veranstaltung „Wasserpreise und gebühren – zwei getrennte Welten?“ vom 09. Mai 2011 im Plenarsaal des hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung. Rheinland-Pfälzisches Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten (MULEWF): Wirtschaftliche Analyse der Wassernutzung, http://www.wrrl.rlp.de/servlet/is/8228/, letzter Abruf am 21.04.2012. RUHRVERBAND (2012): Klimawandel trifft auch wasserreiche Regionen, Pressemitteilung vom 22.03.2012, online verfügbar unter: http://www.ruhrverband.de/presse/pressemitteilungen/detailansicht/datum/2012/03/22/weltwass ertag-am-22-maerz-klimawandel-trifft-auch-wasserreiche-regionen/, letzter Abruf 16.04.2012. Rürup, B.; Enke, M.; Sesselmeier, W. (2004): Wirtschaftslexikon, 3. Auflage, Frankfurt am Main. SÄCKER, F. (2011): Statements der Veranstaltung „Wasserpreise und gebühren – zwei getrennte Welten?“ vom 09. Mai 2011 im Plenarsaal des hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung. Stadtwerke Mörfelden-Waldorf (2004): EWS Mörfelden-Waldorf vom 21.01.2004. http://www.statistik-hessen.de/publikationen/download/343/index.html http://www.statistik-hessen.de/publikationen/download/343/index.html http://www.statistik-hessen.de/publikationen/download/343/index.html http://www.statistik-hessen.de/publikationen/download/343/index.html http://www.ruhrverband.de/presse/pressemitteilungen/detailansicht/datum/2012/03/22/weltwassertag-am-22-maerz-klimawandel-trifft-auch-wasserreiche-regionen/ http://www.ruhrverband.de/presse/pressemitteilungen/detailansicht/datum/2012/03/22/weltwassertag-am-22-maerz-klimawandel-trifft-auch-wasserreiche-regionen/
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