IT-System-Elektroniker/ IT-System-Elektronikerin AUSBILDUNG GESTALTEN IT-System-Elektroniker/ IT-System-Elektronikerin Ausbildungshilfen zur Ausbildungsordnung für ▪ Ausbilder und Ausbilderinnen ▪ Auszubildende ▪ Berufsschullehrer und Berufsschullehrerinnen ▪ Prüfer und Prüferinnen AUSBILDUNG GESTALTEN © 2020 by Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn ISBN: 978-3-8474-2961-8 (Print) ISBN: 978-3-96208-185-0 (PDF) Diese Publikation wurde bei der Deutschen Nationalbibliothek angemeldet und archiviert. urn:nbn:de: Internet: https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php/profile/apprenticeship/hhffgdfd Der Inhalt dieses Werkes steht unter einer Creative-Commons-Lizenz (Lizenztyp: Namensnennung – Keine kommerzielle Nutzung – Keine Bearbeitung – 4.0 International) Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bibb.de/oa Herausgeber: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) Robert-Schuman-Platz 3 53175 Bonn Internet: https://www.bibb.de Konzeption und Redaktion: Kerstin Jonas Bundesinstitut für Berufsbildung E-Mail: jonas@bibb.de Petra Fitzner-Kohn Bundesinstitut für Berufsbildung E-Mail: fitzner-kohn@bibb.de Autoren/Sachverständige: Gerd Blachnik Erfurt Damir Benkovic Frankfurt/M. Manuela Neumann Berlin Karlheinz Dölger Frankfurt/M. Achim Magenheimer Halver Ralf Bauer Heilbronn Gerd Labusch-Schönwandt Hamburg Angela Kennecke Bremen Rainer Tews Leichlingen Silvio Kennecke Bremen Thomas Schütz Landshut Christian Rietzscher Lüdenscheid Gesamtherstellung: Verlag Barbara Budrich Stauffenbergstraße 7 51379 Leverkusen Internet: http://www.budrich.de E-Mail: info@budrich.de Mit freundlicher Unterstützung von: Sekretariat der Kultusministerkonferenz, https://www.kmk.org Gedruckt auf PEFC-zertifiziertem Papier https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php/profile/apprenticeship/hhffgdfd https://www.bibb.de/oa https://www.bibb.de mailto:jonas@bibb.de mailto:fitzner-kohn@bibb.de http://www.budrich.de mailto:info@budrich.de https://www.kmk.org IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin | Ausbildung Gestalten 3 Vorwort Ausbildungsforschung und Berufsbildungspraxis im Rah- men von Wissenschaft – Politik – Praxis – Kommunikation sind Voraussetzungen für moderne Ausbildungsordnungen, die im Bundesinstitut für Berufsbildung erstellt werden. Ent- scheidungen über die Struktur der Ausbildung, über die zu fördernden Kompetenzen und über die Anforderungen in den Prüfungen sind das Ergebnis eingehender fachlicher Diskussionen der Sachverständigen mit BIBB-Experten und -Expertinnen. Um gute Voraussetzungen für eine reibungslose Umsetzung neuer Ausbildungsordnungen im Sinne der Ausbildungsbe- triebe wie auch der Auszubildenden zu schaffen, haben sich Umsetzungshilfen als wichtige Unterstützung in der Praxis bewährt. Die Erfahrungen der „Ausbildungsordnungsma- cher“ aus der Erneuerung beruflicher Praxis, die bei der Entscheidung über die neuen Kompetenzanforderungen we- sentlich waren, sind deshalb auch für den Transfer der neuen Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans für den Be- ruf IT-System-Elektroniker und IT-System-Elektronikerin in die Praxis von besonderem Interesse. Vor diesem Hintergrund haben sich die Beteiligten dafür entschieden, gemeinsam verschiedene Materialien zur Un- terstützung der Ausbildungspraxis zu entwickeln. In der vor- liegenden Handreichung werden die Ergebnisse der Neuord- nung und die damit verbundenen Ziele und Hintergründe aufbereitet und anschaulich dargestellt. Dazu werden prak- tische Handlungshilfen zur Planung und Durchführung der betrieblichen und schulischen Ausbildung angeboten. Ich wünsche mir weiterhin eine umfassende Verbreitung bei allen, die mit der dualen Berufsausbildung befasst sind, so- wie bei den Auszubildenden selbst. Den Autoren und Auto- rinnen gilt mein herzlicher Dank für ihre engagierte und qualifizierte Arbeit. Bonn, im Juli 2020 Prof. Dr. Friedrich Hubert Esser Präsident Bundesinstitut für Berufsbildung Prof. Dr. Friedrich Hubert Esser Präsident Ausbildung Gestalten | IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin4 Dieses Symbol verweist an verschiedenen Stellen im Dokument auf Praxisbeispiele und Zusatzmaterialien, die Sie auf der Seite des Berufs im Internet finden. [https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php/profile/apprenticeship/hhffgdfd] Inhaltsverzeichnis Vorwort......................................................................................................................... 3 1 Informationen zum Ausbildungsberuf............................................................................... 5 1.1 Warum eine Neuordnung?....................................................................................................................... 5 1.2 Was ist neu? ........................................................................................................................................ 5 1.3 Gemeinsame und berufsspezifische Qualifikationen........................................................................................ 6 1.4 Entwicklung des Berufs........................................................................................................................... 8 1.5 Karriere und Weiterbildung...................................................................................................................... 8 1.6 Elektrofachkraft in der IT-Technik............................................................................................................... 9 2 Betriebliche Umsetzung der Ausbildung............................................................................12 2.1 Ausbildungsordnung und Ausbildungsrahmenplan........................................................................................13 2.1.1 Paragrafen der Ausbildungsordnung mit Erläuterungen..........................................................................13 2.1.2 Ausbildungsrahmenplan................................................................................................................22 2.1.3 Erläuterungen zum Ausbildungsrahmenplan.......................................................................................22 2.1.4 Zeitliche Richtwerte und Zuordnung..................................................................................................49 2.1.5 Betrieblicher Ausbildungsplan.........................................................................................................50 2.1.6 Ausbildungsnachweis...................................................................................................................50 2.2 Hilfen zur Durchführung der Ausbildung.....................................................................................................51 2.2.1 Didaktische Prinzipien der Ausbildung...............................................................................................51 2.2.2 Handlungsorientierte Ausbildungsmethoden.......................................................................................52 2.2.3 Checklisten................................................................................................................................55 2.3 Nachhaltige Entwicklung in der Berufsausbildung..........................................................................................59 3 Berufsschule als Lernort der dualen Ausbildung..................................................................61 3.1 Lernfeldkonzept und die Notwendigkeit der Kooperation der Lernorte.................................................................62 3.2 Rahmenlehrplan – berufsbezogene Vorbemerkungen.....................................................................................63 3.3 Lernfelder..........................................................................................................................................65 3.4 Lernsituationen in der Berufsschule/Lernortkooperation..................................................................................72 4 Prüfungen.................................................................................................................76 4.1 „Gestreckte Abschlussprüfung“.................................................................................................................76 4.2 Prüfungsbereiche und Prüfungsinstrumente.................................................................................................77 4.3 Übersicht der einzelnen Prüfungsleistungen.................................................................................................80 4.4 Übersicht der einzelnen Prüfungsbereiche...................................................................................................81 4.4.1 Prüfung Teil 1.............................................................................................................................81 4.4.2 Prüfung Teil 2.............................................................................................................................82 4.5 Beispiele Betriebliche Projektarbeit............................................................................................................84 5 Weiterführende Informationen...................................................................................... 85 5.1 Hinweise und Begriffserläuterungen..........................................................................................................85 5.2 Materialliste........................................................................................................................................91 5.3 Links.................................................................................................................................................93 5.4 Adressen............................................................................................................................................95 5.5 Abbildungsverzeichnis...........................................................................................................................97 https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php/profile/apprenticeship/hhffgdfd IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin | Ausbildung Gestalten 5 1 Informationen zum Ausbildungsberuf 1.1 Warum eine Neuordnung? Im Rahmen der Neuordnung 2020 wurden Themen wie die fortschreitende technologische Entwicklung berücksichtigt, die seit der vergangenen Neuordnung im Jahre 1997 immer aktueller geworden sind. Diese spiegeln sich sowohl struktu- rell in der Erweiterung bestehender Berufe und dem Schaf- fen neuer Berufe als auch inhaltlich in den Paragrafen und Lernzielen der aktuellen Ausbildungsordnungen wider. 1.2 Was ist neu? f Schaffen eines neuen kaufmännischen Ausbildungsbe- rufes (Kaufleute für Digitalisierungsmanagement) sowie eines modernisierten kaufmännischen Ausbildungsberu- fes (Kaufleute für IT-System-Management) und von zwei neuen Fachrichtungen beim Ausbildungsberuf Fachin- formatiker/-in; f Einführung der „Gestreckten Abschlussprüfung“; f Berücksichtigung von Inhalten aus dem Bereich der Da- tenanalyse in zwei Ausbildungsberufen: Fachinformati- ker/-in, Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse sowie Kaufmann/Kauffrau für Digitalisierungsmanagement; f Einführung der Fachrichtung „Digitale Vernetzung“ beim Fachinformatiker/bei der Fachinformatikerin, de- ren Inhalte sich mit der Netzwerkinfrastruktur und den Schnittstellen zwischen Netzwerkkomponenten und cy- ber-physischen Systemen beschäftigen; f profilschärfende kaufmännische Ausrichtung und ver- stärkte Kundenorientierung beim Kaufmann/bei der Kauffrau für IT-System-Management; f Berücksichtigung der Weiterentwicklung von Geschäfts- modellen und Prozessen auf Basis digitaler Trends; f Konkretisierung des Einsatz- und Aufgabengebietes des IT-System-Elektronikers/der IT-System-Elektronikerin – insbesondere der elektrotechnischen Kompetenzen; f weitreichende Integration und umfassende Präsenz der Themen Datenschutz und -sicherheit; f Stärkung der Vermittlung von Kompetenzen als Voraus- setzung für erfolgreiche interdisziplinäre Kooperation, z. B.: • Projektmanagement, • Nachhaltigkeit/Qualitätsmanagement, • Berücksichtigung ethischer Grundsätze. Abbildung 1: IT-Berufe 1997 (Quelle: Sachverständigengremium, eigene Darstellung) Abbildung 2: IT-Berufe 2020 (Quelle: Sachverständigengremium, eigene Darstellung) IT-Systemkaufleute Informatikkaufleute IT-System- Elektroniker/-in Fachinformatiker/-in Anwendungs- entwicklung System- integration IT-Berufe 1997 Kaufleute für IT-System- Management Kaufleute für Digitalisierungs- management IT-System- Elektroniker/-in Fachinformatiker/-in Anwendungs- entwicklung System- integration Daten- und Prozessanalyse Digitale Vernetzung IT-Berufe 2020 Ausbildung Gestalten | IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin6 Die Ausgestaltung der einzelnen Berufe und der Fachrich- tungen trägt zur Bewältigung der vielfältigen Aufgaben und Einsatzbereiche in modernen Unternehmen und IT-Arbeits- feldern bei. Die gemeinsamen Inhalte (Berufsbildpositionen 1 bis 7, Abschnitt A des Ausbildungsrahmenplans) stellen somit das grundlegende Handwerkszeug einer IT-Fachkraft dar. Nur auf Basis dieser Kompetenzen ist ein flexibler Ein- satz in und eine Zusammenarbeit über alle IT-Arbeitsberei- che in einem professionellen Rahmen möglich. Die Anforderungen in den Berufen sind technikoffen for- muliert und schaffen für die Unternehmen Flexibilität. Angesichts der hohen Geschwindigkeit, mit der Verän- derungen heute stattfinden, ist für die Auszubildenden Methodenwissen wichtiger als konretes Herstellerwissen. Im ersten Ausbildungsabschnitt werden neben prozessualen Kompetenzen sowohl kaufmännische als auch technische Qualifikationen vermittelt. Sie können somit weder den kaufmännischen noch den technischen oder den verwalten- den Berufen zugeordnet werden, sondern bilden die Gruppe der IT-Berufe (siehe Abbildung 3). Gemeinsame Qualifikationen bieten Vorteile: f Die Ausbildung, insbesondere im ersten Ausbildungsjahr und bis zur „Gestreckten Abschlussprüfung“ Teil 1, bildet die Grundlage für das Berufsprofil – alle Auszubildenden haben dieselben Basisqualifikationen. f Die Ausbildung kann sich stärker an betrieblichen Anfor- derungen orientieren. f Für ausgebildete Fachkräfte ist es einfacher in angren- zende Tätigkeitsbereiche zu wechseln. f Die Gestaltung der Ausbildungsordnungen und Rahmen- lehrpläne ermöglicht eine gemeinsame Beschulung im ersten Ausbildungsabschnitt – damit kann dem Prinzip einer wohn- und ausbildungsortnahen Beschulung eher Rechnung getragen werden. Abbildung 3 verdeutlicht den Aufbau von gemeinsamen und berufsspezifischen (Fach-)Qualifikationen für die jeweiligen Berufe. IT-System-Elekroniker/-in Kaufmann/-frau für IT-System-Management Kaufmann/-frau für Digitalisierungs- management Fachinformatiker/-in IT-Berufe 2020 FQ FQ FQ FQ GQ GQ: Gemeinsame Qualifikation FR: Fachrichtung FQ: Fachqualifikation AE: Anwendungsentwicklung SI: Systemintegration DPA: Daten- und Prozessanalyse DV: Digitale Vernetzung Die Ausbildung findet in einem vom Ausbildungsbetrieb festgelegten Einsatzgebiet statt. 3. Jahr 2. Jahr 1. Jahr GQ GQ GQ FR AE FR SI FR DPA FR DV Abbildung 3: Die neuen IT-Berufe (Quelle: BIBB, eigene Darstellung) 1.3 Gemeinsame und berufsspezifische Qualifikationen IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin | Ausbildung Gestalten 7 Die gemeinsamen Qualifikationen werden für alle Beru- fe in den Berufsbildpositionen (BBP) 1 bis 7 vermittelt. In der „Gestreckten Abschlussprüfung“ Teil 1, Prüfungsbereich „Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes“, müssen alle Prüflinge nachweisen, dass sie in der Lage sind, f Kundenbedarfe zielgruppengerecht zu ermitteln, f Hard- und Software auszuwählen und die Beschaffung einzuleiten, f einen IT-Arbeitsplatz zu konfigurieren und zu testen und dabei die Bestimmungen und die betrieblichen Vorgaben zum Datenschutz, zur IT-Sicherheit und zur Qualitäts- sicherung einzuhalten, f Kunden und Kundinnen in die Nutzung des Arbeitsplat- zes einzuweisen und f die Leistungserbringung zu kontrollieren und zu proto- kollieren. Die berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind für die Berufe im jeweiligen Ausbildungs- rahmenplan (Abschnitt A, ab Berufsbildposition 8) beschrie- ben [ Kapitel 2.1.3]. Für alle Berufsbilder gleich sind die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten integrativ zu vermitteln: 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 4. Umweltschutz und 5. vernetztes Zusammenarbeiten unter Nutzung digitaler Medien. Einsatzgebiete Viele Betriebe sind hinsichtlich ihrer Geschäftsfelder oder Produktsparten spezialisiert. Auch diese Betriebe sollen für Ausbildung gewonnen werden. Um diesen unterschiedli- chen Anforderungen bestmöglich zu entsprechen, wurden Einsatzgebiete vorgesehen, die vom jeweiligen Ausbildungs- betrieb frei gewählt werden können. Der Ausbildungsbetrieb legt somit fest, in welchem der folgenden vorgeschlagenen Einsatzgebiete die Vermittlung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erfolgt. Er darf mit Zustimmung der zustän- digen Stelle auch ein anderes Einsatzgebiet festlegen, wenn in ihm die gleichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden. Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten f Installieren und Konfigurieren von IT-Geräten und IT-Systemen f Installieren von Netzwerkinfrastrukturen und Übertragungssystemen f Planen und Vorbereiten von Service- und Instandsetzungsmaßnahmen an IT-Geräten und IT-Systemen und an deren Infrastruktur f Durchführen von Service- und Instandsetzungsarbeiten an IT-Geräten und IT-Systemen und an deren Infrastruktur f Auftragsabschluss und Unterstützung von Nutzern im Umgang mit IT-Geräten und IT-Systemen und an deren Infrastruktur f IT-Sicherheit und Datenschutz in IT-Systemen, Netzwerkinfrastrukturen und Übertragungssystemen f Installieren von IT-Systemen, Geräten und Betriebsmitteln sowie Anbindung an die Stromversorgung f Prüfen der elektrischen Sicherheit von Geräten und Betriebsmitteln Einsatzgebiete f Digitale Infrastruktur f Leitungsgebundene Netze f Funknetze f Virtuelle Netze f Computersysteme f Endgeräte f Sicherheitssysteme Ausbildung Gestalten | IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin8 1.4 Entwicklung des Berufs „OK Computer“ hieß 1997 ein Album der Gruppe Radio- head – es wurde als wegweisend für das Zeitalter der Compu- ter bezeichnet. Im selben Jahr wurden die Informations- und Telekomunikationsberufe staatlich anerkannte Ausbildungs- berufe. Auch für den Beruf IT-System-Elektroniker/-in ist im Zuge dessen eine bundesweit geltende Ausbildungsordnung erarbeitet worden. Die Entwicklung galt dabei – genau wie das oben erwähnte Musikalbum – als „wegweisend“. Diese Einschätzung umfasste damals sowohl das Berufsbild insge- samt wie auch die Gestaltung der Abschlussprüfung. Die IT-Berufsbilder sind heute wohlbekannt und etabliert. „Never change a running system“ – dieser aus der IT bekann- te Satz hat durchaus seine Berechtigung –, allerdings sind 20 Jahre, insbesondere in der IT-Welt, eine halbe Ewigkeit. Die zunehmende Digitalisierung in allen Branchen machten, gemeinsam mit neuen Technologien und Systemen sowie nicht zuletzt auch durch „Industrie 4.0“ oder das „Internet of Things“, eine umfassende Modernisierung des Berufs not- wendig. IT-System-Elektroniker/-innen planen bzw. installieren kun- denspezifische Systeme oder Netze der IT-Technik, konfigu- rieren sie und nehmen sie in Betrieb. Sie warten diese Syste- me und Infrastrukturen, analysieren Fehler und beseitigen Störungen. Außerdem beraten und schulen sie Kunden und Kundinnen sowie Kollegen und Kolleginnen bzw. weisen sie in die Benutzung von Geräten und Systemen ein. IT-System-Elektroniker/-innen bewerten die Leistungsfähig- keit, Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Erweiterungs- möglichkeit von IT-Systemen. Sie kennen Produkte, Pro- zesse und Verfahren, und sie stellen fest, welche Hard- und Software-Ausstattung ein Arbeitsplatz benötigt. Typische Einsatzbranchen sind die IT-Technik und der IT-Service und damit IT- oder Telekommunikationsdienstleister oder Elek- troindustriebetriebe. Aber auch in IT-Systemhäusern, im Einzelhandel oder in der öffentlichen Verwaltung können IT-System-Elektroniker/-innen arbeiten. Zum Tätigkeitsfeld von IT-System-Elektronikern und IT-Sys- tem-Elektronikerinnen gehört der Umgang mit elektroni- schen und mechanischen Komponenten von IT-Systemen. Sie kümmern sich um eine fachgerechte Verkabelung und Vernetzung einschließlich der zugehörigen Stromzufuhr. Diese Qualifikation bietet eine ideale Grundlage, um IT-Sys- tem-Elektroniker/-innen nach erfolgreicher Ausbildung im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV Vorschrift 3 und 4) auch als Elektrofachkraft einsetzen zu können. Ihnen können dann durch den Unternehmer bzw. die Unternehmerin Arbeiten unter Beachtung der Festlegungen aus der vorgenannten Un- fallverhütungsvorschrift in Teilbereichen elektrischer Anla- gen übertragen werden, zum Beispiel an elektrischen Unter- verteilungen bis zu einer Spannung von 1000 Volt [ Kapitel 1.6]. 1.5 Karriere und Weiterbildung Für IT-Fachkräfte gibt es zahlreiche Karrierewege, die viel- fältige Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung nach Abschluss einer Erstausbildung bieten. Allen Berufen gemeinsam steht der Zugang zum bundesein- heitlichen IT-Weiterbildungssystem (IT-WBS) offen. In der folgenden Abbildung 4 ist der aktuelle Status dargestellt. Zum jetzigen Zeitpunkt (02/2020) zeichnet sich ab, dass im Anschluss an das Neuordnungsverfahren der IT-Ausbil- dungsberufe auch das IT-WBS überarbeitet und angepasst werden soll. Das IT-WBS besteht aus drei Qualifikationsebenen1, die den jeweiligen Stufen des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) zugeordnet sind: f Die erste Ebene auf DQR-Stufe 5 umfasst 14 Spezialis- tenprofile aus fünf Profilgruppen und ist für Personen gedacht, die sich nach der IT-Ausbildung oder als Quer- bzw. Seiteneinsteiger/-innen inhaltlich in verschiedenen zur Wahl stehenden Geschäftsprozessbereichen spezia- lisieren möchten – schwerpunktmäßig im Anschluss an die Fortbildung. f Daran schließt sich die Ebene der Operativen Profes- sionals an. Sie ist für IT-Fachkräfte vorgesehen, die IT- Projekte leiten möchten, und bereitet demnach auf die Übernahme beruflicher Positionen der mittleren Füh- rungsebene vor. Es kann zwischen den vier Profilen IT- Entwickler/-in, IT-Projektleiter/-in, IT-Berater/-in und IT-Ökonom/-in gewählt werden. Diese Abschlüsse auf DQR-Stufe 6 entsprechen formell einem akademischen Bachelorgrad. f Die oberste Ebene des IT-WBS stellt die der Strategischen Professionals dar. Auf dieser wird ein dem Masterniveau von Hochschulen äquivalenter Abschluss, Geprüfter/Ge- prüfte Informatiker/-in oder Geprüfter/Geprüfte Wirt- schaftsinformatiker/-in, erworben. Dieser Abschluss bereitet auf eine berufliche Tätigkeit in der oberen Füh- rungsebene vor. Neben diesen Abschlüssen stehen weitere bundeseinheitlich (z. B. Informationstechnikermeister/-in) und landesrecht- lich (z. B. Techniker/-in Informatik) geregelte Abschlüsse als Alternativen zur Verfügung. Insbesondere für Absolven- ten und Absolventinnen der beiden kaufmännischen Berufe (Kaufleute für IT-System-Management und für Digitalisie- rungsmanagement) könnte der Zugang zu einer Weiterbil- dung im kaufmännischen Bereich, z. B. zum/zur (Techni- schen) Betriebswirt/-in, interessant sein. 1 Einen guten Überblick zum IT-Weiterbildungssystem und vielfäl- tige Informationen zu den einzelnen Abschlüssen, Zulassungsvor- aussetzungen sowie Prüfungsmodalität bietet: https://wis.ihk.de/ informationen/spezialthemen/it-weiterbildung.html. https://wis.ihk.de/informationen/spezialthemen/it-weiterbildung.html https://wis.ihk.de/informationen/spezialthemen/it-weiterbildung.html IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin | Ausbildung Gestalten 9 Die während der Berufsausbildung entwickelten Kompeten- zen stellen darüber hinaus eine exzellente Voraussetzung dar, die dort ausgeprägte berufliche Handlungsfähigkeit durch den Erwerb von Herstellerzertifikaten zu erweitern bzw. zu vertiefen. Je nach Fokus gibt es beispielsweise ins- besondere im Projektmanagement verschiedene Zertifikate. Außerdem kann bei entsprechendem Interesse – bedingt durch die Stärkung der Kompetenzen zum Datenschutz – die Fortbildung zum/zur Datenschutzbeauftragten angestrebt werden. Hier ist der Markt sehr vielfältig. Für weitere Infor- mationen empfiehlt es sich, diese bei der „Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e. V.“ [https://www.gdd. de] einzuholen. Insbesondere die steigende Zahl aktueller Programme zur Anerkennung beruflich erworbener Qualifikationen für das Hochschulsystem2 trägt dazu bei, die Attraktivität der beruf- lichen IT-Aus- und Weiterbildung zu erhöhen. 2 Beispielhaft kann hier das Projekt OPEN-IT angeführt werden; nähere Informationen dazu unter: https://offene-hochschule.org. 1.6 Elektrofachkraft in der IT-Technik3 IT-System-Elektroniker/-Elektronikerin = Elektrofachkraft? Nicht erst mit der Neuordnung der IT-Berufe stellt sich die Frage, ob man während der Ausbildung oder besonders mit der bestandenen Abschlussprüfung auch automatisch eine Elektrofachkraft ist?! In der „Urkunde“ und auch im Ab- schlusszeugnis steht davon nichts. Warum nicht? Weil „Elek- trofachkraft“ weder ein festgelegter Berufsabschluss noch eine andere formale Qualifikation ist. Wer oder was ist eine Elektrofachkraft dann? Elektrofachkraft ist genau gesehen eine Funktion in einem Betrieb. Ein Unternehmer oder eine Unternehmerin muss für die Übertragung dieser Funktion die Befähigung der Be- schäftigten berücksichtigen. Dies wird oft als sogenannte „Auswahlverantwortung“ beschrieben. Es muss sicherge- stellt sein, dass elektrotechnische Arbeiten nur von Perso- nen durchgeführt werden, die dafür geeignet sind. Dabei ist neben Kriterien wie körperliche Eignung und Zuverlässig- keit, insbesondere zu prüfen, ob die ausgewählten Personen, die für die übertragenen Aufgaben benötigten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie Kenntnisse der einschlä- gigen Bestimmungen besitzen. Erst dann kann eine ausrei- 3 Vgl. Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.): „Fachkraft für Ver- anstaltungstechnik“, Reihe „Ausbildung gestalten“, Kapitel 1.5, Bonn 2016. Abbildung 4: Das IT-Weiterbildungssystem, Stand Januar 2020 (Quelle: BIBB, eigene Darstellung) IT-System- Elektroniker/-in Fachinformatiker/-in (4 Fachrichtungen) Kaufmann/-frau für IT-System- Management Kaufmann/-frau für Digitalisierungs- management 4 Software and Solution Developer (Softwareentwickler/-innen) 3 Customer Adviser (Produkt- und Kundenbetreuer/-innen) 1 Administrator (IT-Administrator/-innen) 3 Coordinator (IT-Koordinator/-innen) 3 Technician (Komponentenentwickler/innen und Techniker/-innen) Spezialisten/Spezialistinnen DQR 5 IT Technical Engineer (Geprüft. Informatiker/-in) IT Business Engineer (Geprüft. Wirtschaftsinformatiker/-in) Strategische Professionals DQR 6 DQR 7 DQR 4 IT Systems Manager (Geprüft. IT-Entwickler/-in) IT Business Manager (Geprüft. IT-Projektleiter/-in) IT Consultant (Geprüft. IT-Berater/-in) IT Marketing Manager (Geprüft. IT-Ökonom/-in) Operative Professionals https://www.gdd.de https://www.gdd.de https://offene-hochschule.org/ Ausbildung Gestalten | IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin10 chend befähigte Person (DGUV Vorschrift 3 und 4, § 2, Ab- satz 3 in Verbindung mit DGUV Vorschrift 1, § 7) auch als Elektrofachkraft im Unternehmen gelten. Was bedeutet das im Einzelnen? Als Elektrofachkraft gilt, wer aufgrund von fachlicher Aus- bildung, Kenntnissen und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Für den Erhalt der Fachkunde sind außerdem regelmäßige Weiter- bildungen und Unterweisungen sowie eine kontinuierliche Tätigkeit in diesem Arbeitsbereich unerlässlich. Eine fach- spezifische Weiterbildung kann z. B. erreicht werden durch Teilnahme an: f Schulungen, f innerbetrieblichen Weiterbildungen durch Elektrofach- kräfte oder f einschlägigen Erfahrungsaustauschen. Um über aktuelle Entwicklungen im Regelwerk informiert zu sein, ist darüber hinaus auch das regelmäßige Studium von Fachliteratur sinnvoll. Wichtig sind also zwei Dinge: Zum einen müssen eine fachli- che Ausbildung und besondere Kenntnisse in dem künftigen Aufgabengebiet vorhanden sein, und zum anderen muss vom Unternehmer bzw. von der Unternehmerin auch eine Über- tragung von Aufgaben erfolgen. Nur sie können entscheiden, welche fachliche Ausbildung und welche Kenntnisse erfor- derlich sind, um bestimmte betriebliche Aufgaben durchfüh- ren zu können. Daraus folgt auch, dass Personen ausschließ- lich als Elektrofachkraft in einem begrenzten Teilgebiet der Elektrotechnik, für das die notwendigen Kompetenzen er- worben wurden, gelten können. Das Teilgebiet ist abhängig von der übertragenen Aufgabe, die bezüglich der Kompe- tenzanforderungen mehr oder weniger umfänglich gestaltet sein kann. Im Umkehrschluss wird damit aber auch deutlich, dass Ab- solventen und Absolventinnen mit einer erfolgreich ab- geschlossenen Ausbildung zum/zur IT-System-Elektroni- ker/-in nicht automatisch Elektrofachkraft sind: Es fehlt der unternehmerische Auftrag im Kontext der dort auszuführen- den Aufgaben. Die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/zur IT-System-Elektroniker/-in bescheinigt den Auszu- bildenden lediglich eine mindestens ausreichende Leistung bei den im Ausbildungsrahmenplan beschriebenen elektro- technischen Kompetenzen, die sich für den Bereich IT-Tech- nik entsprechend an den Vorgaben des DGUV Grundsatz 303-001 anlehnen.4 4 DGUV Grundsatz 303-001; Ausbildungskriterien für festgelegte Tätigkeiten im Sinne der Durchführungsanweisungen zur Unfall- verhütungsvorschrift „Elektrische Anlage und Betriebsmittel“ (BGV A3, VBG 4); zu beziehen beim zuständigen Unfallversicherungs- träger oder unter https://publikationen.dguv.de; bisherige Num- mer: BGG 944 Die dort beschriebenen Kompetenzen finden sich qualitativ und quantitativ im neuen Ausbildungsrahmenplan wieder. Somit ist die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum/ zur IT-System-Elektroniker/-in eine gute Grundlage für den späteren Einsatz als Elektrofachkraft in ihrem Arbeitsbe- reich. Elektrotechnische Fachkunde in der Ausbildungsverordnung In der neuen Ausbildungsverordnung zum/zur IT-System- Elektroniker/-in werden die grundlegenden Kompetenzen einer Elektrofachkraft für den begrenzten Bereich der IT- Technik abgebildet. Diese werden gemäß Ausbildungsrah- menplan vollständig vermittelt und sind dort im Besonderen in den folgenden Berufsbildpositionen (BBP) zu finden: f BBP 11: Durchführen von Service- und Instandsetzungs- arbeiten an IT-Geräten und IT-Systemen und an deren Infrastruktur; f BBP 14: Installieren von IT-Systemen, Geräten und Be- triebsmitteln sowie Anbindung an die Stromversorgung; f BBP 15: Prüfen der elektrischen Sicherheit von Geräten und Betriebsmitteln. Zu den typischen Arbeiten gehören neben Montage und In- stallation von IT-Systemen insbesondere auch Messungen und Prüfungen an IT-Systemen, Geräten und Betriebsmitteln sowie die Wiederholungsprüfung und Wartung eben dieser. Wichtig ist, dass sich die Tätigkeiten großteils auf stecker- fertige Geräte und Betriebsmittel der IT-Technik beziehen und weder die Installation ortsfester Betriebsmittel noch die Änderung bestehender oder Errichtung neuer elektrischer Anlagen vorgesehen ist. Der Stellenwert der elektrotechnischen Kompetenzen spie- gelt sich auch in Teil 2 der „Gestreckten Abschlussprüfung“ wider. Im eigenständigen Prüfungsbereich „Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversor- gung“ muss der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist: f die Stromversorgung von IT-Systemen, Geräten und Be- triebsmitteln zu planen und dazu insbesondere den er- forderlichen Energiebedarf für IT-Systeme, Geräte und Betriebsmittel zu ermitteln, f Unterlagen, insbesondere Installations- und Stromlauf- pläne auszuwerten und selbst zu erstellen, f Geräte und Betriebsmittel unter Beachtung von Betriebs- und Umgebungsbedingungen auszuwählen und festzu- legen, f Maßnahmen zum Schutz gegen elektrische Gefährdun- gen festzulegen, f geeignete Mess- und Prüfmittel auszuwählen und Ergeb- nisse auszuwerten, f Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln in der elektri- schen Sicherheit von IT-Systemen, Geräten und Betriebs- mitteln zu beschreiben sowie https://publikationen.dguv.de IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin | Ausbildung Gestalten 11 f Vorschriften, Normen und Regeln der Technik anzuwen- den. Dieser Prüfungsbereich ist in der Abschlussprüfung ein Sperrfach. Das bedeutet, dass in diesem Prüfungsbereich mindestens ausreichende Leistungen (50 Prozent) erzielt werden müssen, um die Abschlussprüfung insgesamt zu be- stehen [ Kapitel 4.3 und 4.4]. Vor einer Tätigkeit und Be- auftragung muss also in jedem Fall noch einmal geschaut werden, ob diese Kompetenzen vorhanden sind, die für die Aufgaben im Betrieb explizit nötig sind. Eine zentral zertifizierte „Elektrofachkraft für alles“ gibt es nicht! IT-System-Elektroniker/-innen können immer nur Elektrofachkräfte für das Teilgebiet werden, für das der- oder diejenige explizit befähigt und vom Unternehmen beauftragt ist. Eine elektrotechnische Weiterqualifizierung kann aber selbstverständlich dann auch Arbeiten in anderen Gebieten möglich machen. Jeder Unternehmer und jede Unternehme- rin und jeder Auftraggeber bzw. jede Auftraggeberin müssen dafür sorgen, dass das Personal für die elektrotechnischen Aufgaben ausreichend qualifiziert ist. Arbeiten an elektri- schen Anlagen dürfen zudem nur durch ein Elektroinstalla- tionsunternehmen, das in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist oder den Netzbetreiber selbst durchgeführt werden. Die rechtliche Grundlage für eine Ein- tragung in das Installateurverzeichnis Strom und das Führen eines Installateurverzeichnisses Strom ist in § 13 der Verord- nung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) geregelt. Ein Berufsabschluss nach der neuen Ausbil- dungsverordnung IT-System-Elektroniker/-in ist dabei eine gute Grundlage für eine Vielzahl der typischen Aufgaben im Bereich IT-Technik. Neben der fachlichen bleibt aber weiter- hin auch die persönliche Eignung wichtig. Fazit: Mit Bestehen der Abschlussprüfung zum/zur IT-Sys- tem-Elektroniker/-in wird niemand automatisch Elektro- fachkraft. Er oder sie bringt aber sehr gute Voraussetzungen mit, entsprechende Aufgaben aus dem Bereich IT-Technik übertragen zu bekommen. Übersicht: Beispiele zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation als Elektrofachkraft in der IT-Technik nach DGUV Vorschrift 3 oder DIN VDE 0105-100 https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php/profile/apprenticeship/hhffgdfd https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php/profile/apprenticeship/hhffgdfd https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php/profile/apprenticeship/hhffgdfd Ausbildung Gestalten | IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin12 2 Betriebliche Umsetzung der Ausbildung Betriebe haben im dualen Berufsausbildungssystem eine Schlüsselposition bei der Gestaltung und Umsetzung der Ausbildung. Es gibt zahlreiche Gründe für Betriebe, sich an der dualen Ausbildung zu beteiligen: f Im eigenen Betrieb ausgebildete Fachkräfte kennen sich gut aus, sind flexibel einsetzbar und benötigen keine Ein- arbeitungsphase. f Der Personalbedarf kann mittel- und langfristig mit ge- zielt ausgebildeten Fachkräften gedeckt werden. f Die Ausbildung verursacht zwar in der Anfangsphase zusätzliche Kosten. Aber mit zunehmender Ausbildungs- dauer arbeiten die Auszubildenden weitgehend selbst- ständig und tragen dazu bei, den betrieblichen Erfolg zu steigern.5 f Über die Ausbildung wird die Bindung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an den Betrieb gefördert. Die Kos- ten für Personalgewinnung können damit gesenkt wer- den. Der Ausbildungsbetrieb ist zentraler Lernort innerhalb des dualen Systems und hat damit eine große bildungspolitische Bedeutung und gesellschaftliche Verantwortung. Der Bil- dungsauftrag des Betriebes besteht darin, den Auszubilden- den die berufliche Handlungsfähigkeit auf der Grundlage der Ausbildungsordnung zu vermitteln. 5 Weiterführende Informationen zu Kosten und Nutzen der Ausbil- dung: https://www.bibb.de/de/11060.php Ein wichtiger methodischer Akzent wird mit der Forderung gesetzt, die genannten Ausbildungsinhalte so zu vermitteln, „… dass die Auszubildenden die berufliche Hand- lungsfähigkeit nach § 1 Absatz 3 des Berufsbildungs- gesetzes erlangen. Die berufliche Handlungsfähig- keit schließt insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren ein.“ (§ 3 Ausbil- dungsordnung) Die Befähigung zum selbstständigen Handeln wird während der betrieblichen Ausbildung systematisch entwickelt. Ausbilden darf nur, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Ausbilder/-innen stehen in der Verantwortung, ihre Rolle als Lernberater/-innen und Planer/-innen der betrieblichen Ausbildung wahrzunehmen. Hierfür sollten sie sich stets auf Veränderungen einstellen und neue Qualifikationsanforde- rungen zügig in die Ausbildungspraxis integrieren. Die Aus- bilder-Eignungsprüfung (nach AEVO) [http://www.geset- ze-im-internet.de/ausbeignv_2009] bietet einen geeigneten Einstieg in die Ausbildertätigkeit. Sie dient auch als formaler Nachweis der fachlichen und pädagogischen Eignung des Ausbildungsbetriebes. § https://www.bibb.de/de/11060.php http://www.gesetze-im-internet.de/ausbeignv_2009 http://www.gesetze-im-internet.de/ausbeignv_2009 IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin | Ausbildung Gestalten 13 Für diese Umsetzungshilfe werden nachfolgend einzelne Pa- ragrafen der Ausbildungsverordnung erläutert (siehe graue Kästen). 2.1 Ausbildungsordnung und Ausbildungsrahmenplan 2.1.1 Paragrafen der Ausbildungsordnung mit Erläuterungen Die Ausbildungsverordnung und der damit abgestimmte, von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rahmen- lehrplan für die Berufsschule wurden am 05.03.2020 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht. Verordnung über die Berufsausbildung zum IT-System-Elektroniker und zur IT-System-Elektronikerin (IT-System-Elektroniker-Ausbildungsverordnung – ITSEAusbV) Vom 28. Februar 2020 Auf Grund des § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 436 Nummer 1 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat den Ausbildungsberuf „IT-System-Elektroniker/IT-System- Elektronikerin“ im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) staatlich anerkannt. Da- mit greift das Berufsbildungsgesetz (BBiG) mit seinen Rechten und Pflichten für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe. Gleichzeitig wird damit sichergestellt, dass Jugendliche unter 18 Jahren nur in diesem staatlich anerkannten Ausbildungs- beruf ausgebildet werden dürfen (davon kann nur abgewichen werden, wenn die Berufsausbildung nicht auf den Besuch eines weiterführenden Bildungsganges vorbereitet). Darüber hinaus darf die Berufsausbildung zum/zur IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin nur nach den Vor- schriften dieser Ausbildungsordnung erfolgen, denn: Ausbildungsordnungen regeln bundeseinheitlich den betrieblichen Teil der dualen Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen. Sie richten sich an alle an der Berufsausbildung im dualen System Beteiligten, insbesondere an Ausbildungsbetriebe, Auszubildende, das Ausbildungspersonal und an die zuständigen Stellen, hier die Industrie- und Handelskammern. Der duale Partner der betrieblichen Ausbildung ist die Berufsschule. Der Berufsschulunterricht erfolgt auf der Grund- lage des abgestimmten Rahmenlehrplans. Da der Unterricht in den Berufsschulen generell der Zuständigkeit der Länder unterliegt, können diese den Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz, erarbeitet von Berufsschullehrern und Be- rufsschullehrerinnen der Länder, in eigene Rahmenlehrpläne umsetzen oder direkt anwenden. Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne sind im Hinblick auf die Ausbildungsinhalte und den Zeitpunkt ihrer Vermittlung in Betrieb und Berufsschule aufeinander abgestimmt. Die vorliegende Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin wurde im Bundesinstitut für Berufsbildung in Zusammenarbeit mit Sachverständigen der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite unter Einbezug der Berufsschule erarbeitet. Kurzübersicht [ Abschnitt 1]: Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung (§§ 1 bis 5) [ Abschnitt 2]: Abschlussprüfung (§§ 6 bis 16) [ Abschnitt 3]: Schlussvorschriften (§§ 17 bis 18) Ausbildung Gestalten | IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin14 § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes Der Ausbildungsberuf des IT-System-Elektronikers und der IT-System-Elektronikerin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufs- bildungsgesetzes staatlich anerkannt. Für einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf darf nur nach der Ausbildungsordnung ausgebildet werden. Die vor- liegende Verordnung bildet damit die Grundlage für eine bundeseinheitliche Berufsausbildung in den Ausbildungsbetrie- ben. Die Aufsicht darüber führen die zuständigen Stellen, die Industrie- und Handelskammern nach § 71 BBiG. Die zuständige Stelle hat insbesondere die Durchführung der Berufsausbildung zu überwachen und sie durch Beratung der Auszubildenden und der Ausbilder und Ausbilderinnen zu fördern. § 2 Dauer der Berufsausbildung Die Berufsausbildung dauert drei Jahre. Die Ausbildungsdauer ist so bemessen, dass Auszubildenden die für eine qualifizierte Berufstätigkeit notwendigen Aus- bildungsinhalte vermittelt werden können und ihnen der Erwerb der erforderlichen Berufserfahrung ermöglicht wird (§ 1 Absatz 3 BBiG). Beginn und Dauer der Berufsausbildung werden im Berufsausbildungsvertrag angegeben (§ 11 Absatz 1 BBiG). Das Berufs- ausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungsdauer oder mit dem Bestehen der Abschlussprüfung (§ 21 Absatz 1 und 2 BBiG). Verkürzung der Ausbildungsdauer In besonderen Fällen kann die zuständige Stelle auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungsdauer kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Die Verkür- zungsdauer ist unterschiedlich und hängt von der Vorbildung und/oder Leistung in der Ausbildung ab. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungsdauer beziehen (Teilzeitberufsausbildung). Die Landesregierungen können über die Anrechnung von Bildungsgängen berufsbildender Schulen oder einer Berufs- ausbildung in sonstigen Einrichtungen bestimmen. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden an die zuständige Stelle. Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungsdauer zur Ab- schlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Die Verkürzungsdauer beträgt meist sechs Monate. Gegebenenfalls ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer für Auszubildende möglich, die eine betriebliche Ein- stiegsqualifizierung (EQ) erfolgreich abgeschlossen haben. Verlängerung der Ausbildungsdauer In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungsdauer verlängern, wenn dies erforderlich ist. Die Ausbil- dungsdauer muss auf Verlangen der Auszubildenden verlängert werden (bis zur zweiten Wiederholungsprüfung*, aber insgesamt höchstens um ein Jahr), wenn diese die Abschlussprüfung nicht bestehen (§ 21 Absatz 3 BBiG). * Urteil BAG vom 15.03.2000, Az. 5 AZR 74 / 99 Abschnitt 1: Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin | Ausbildung Gestalten 15 § 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kennt- nisse und Fähigkeiten. Von der Organisation der Berufsausbildung, wie sie im Ausbildungsrahmenplan vorgegeben ist, darf abgewichen werden, wenn und soweit betriebspraktische Besonderheiten oder Gründe, die in der Person des oder der Auszubildenden liegen, die Abweichung erfordern. Der Ausbildungsrahmenplan bildet die Grundlage für die betriebliche Ausbildung. Er listet die Ausbildungsinhalte auf, die in den Ausbildungsbetrieben zu vermitteln sind. Die Ausbildungsinhalte sind in Form von zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten beschrieben. Die Beschreibung der zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten orientiert sich an beruflichen Aufga- benstellungen und den damit verbundenen Tätigkeiten. Die Lernziele weisen somit einen deutlich erkennbaren Bezug zu den im Betrieb vorkommenden Handlungen auf. Auf diese Weise erhalten die Ausbilder und Ausbilderinnen eine Über- sicht darüber, was sie vermitteln und wozu die Auszubildenden befähigt werden sollen. Die zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten beschreiben die Qualifikation von IT-System-Elektronikern und IT-System-Elektronikerinnen. Die Wege und Methoden, die dazu führen, bleiben den Ausbildern und Ausbilderinnen überlassen. Die Reihenfolge der zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten innerhalb einer Berufsbildposition richtet sich in der Regel nach dem Arbeitsablauf. Das erleichtert Ausbildern und Ausbilderinnen sowie den Auszubildenden den Überblick über die zu erwerbenden Qualifikationen. Die Vermittlung der im Ausbildungsrahmenplan genannten Ausbildungsinhalte ist von allen Ausbildungsbetrieben als Mindestanforderung sicherzustellen. Auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans werden die betrieblichen Ausbil- dungspläne [ Kapitel 2.1.5] erarbeitet, welche die organisatorische und fachliche Durchführung der Ausbildung be- triebsspezifisch regeln. Die Ausbildungsbetriebe können hinsichtlich Vermittlungstiefe und -breite des Ausbildungsinhaltes über die Mindestan- forderungen hinaus ausbilden, wenn die individuellen Lernfortschritte der Auszubildenden es erlauben und die betriebs- spezifischen Gegebenheiten es zulassen oder gar erfordern. Können Ausbildungsbetriebe nicht sämtliche Qualifikationen vermitteln, ist dies z. B. im Wege der Verbundausbildung sicherzustellen. Dies kann z. B. im Rahmen von Kooperationen zwischen Unternehmen geschehen. Damit auch betriebsbedingte Besonderheiten bei der Ausbildung berücksichtigt werden können, wurde in die Ausbil- dungsordnung eine sogenannte Flexibilitätsklausel aufgenommen, um deutlich zu machen, dass zwar die zu vermitteln- den Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten obligatorisch sind, aber von der Reihenfolge und insoweit auch von dem im Ausbildungsrahmenplan vorgegebenen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang abgewichen werden kann. Diese Klau- sel ermöglicht eine praxisnahe Umsetzung des Ausbildungsrahmenplans auf die verschiedenen betrieblichen Strukturen. Die Vermittlung zusätzlicher Ausbildungsinhalte, deren Einbeziehung sich als notwendig herausstellen kann, ist möglich, wenn sich aufgrund technischer oder arbeitsorganisatorischer Entwicklungen weitere Anforderungen an IT-System-Elekt- roniker und IT-System-Elektronikerinnen ergeben, die in diesem Ausbildungsrahmenplan nicht genannt sind. Der Ausbildungsrahmenplan für die betriebliche Ausbildung und der Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht sind inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmt. Es empfiehlt sich, dass Ausbilder und Ausbilderinnen sowie Berufsschul- lehrer und Berufsschullehrerinnen im Rahmen der Lernortkooperation regelmäßig zusammentreffen und sich beraten. (2) Die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit nach § 1 Absatz 3 des Berufsbildungsgesetzes erlangen. Die berufliche Handlungsfähigkeit schließt insbesondere selbständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren ein. Ziel des Ausbildungsbetriebs ist es, Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit zu vermitteln. Um dieses Ziel zu erreichen, werden in der Ausbildung fachbezogene und fachübergreifende Qualifikationen (Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten) vermittelt und in diesem Rahmen Kompetenzen gefördert, die sich in konkreten Handlungen verwirklichen können. Was im Einzelnen darunter zu verstehen ist, beschreibt der Ausbildungsrahmenplan. Der Handlungsspielraum, in dem sich Selbstständigkeit entfalten kann, wird von den Rahmenbedingungen des Betriebs beeinflusst. Demnach be- deutet: Ausbildung Gestalten | IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin16 Selbstständiges Planen: f Arbeitsschritte festlegen (Arbeitsablaufplan), f Maschinen, Geräte und Hilfsmittel festlegen, f Materialbedarf ermitteln, f Ausführungszeit einschätzen. Selbstständiges Durchführen: f die Arbeit ohne Anleitung Dritter durchführen. Selbstständiges Kontrollieren: f das Arbeitsergebnis mit den Vorgaben vergleichen, f feststellen, ob die Vorgaben erreicht wurden oder welche Korrekturen gegebenenfalls notwendig sind. Diese Auffassung über die Berufsbefähigung soll vor allem zum Ausdruck bringen, dass IT-System-Elektroniker und IT-Sys- tem-Elektronikerinnen im Rahmen ihrer Arbeit eigenständige Entscheidungen, beispielsweise zum Ablauf ihrer Arbeit im Betrieb, zur Qualitätssicherung der durchgeführten Arbeiten, im Umgang mit Kunden und Kundinnen oder zur Arbeits- sicherheit sowie zum Gesundheits- und Umweltschutz, treffen können. § 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild (1) Die Berufsausbildung gliedert sich in: 1. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie 2. integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt. (2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind: 1. Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Ge- schäfts- und Leistungsprozessen, 2. Informieren und Beraten von Kunden und Kundinnen, 3. Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen, 4. Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen, 5. Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen, 6. Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz, 7. Erbringen der Leistungen und Auftragsabschluss, 8. Installieren und Konfigurieren von IT-Geräten und IT-Systemen, 9. Installieren von Netzwerkinfrastrukturen und Übertragungssystemen, 10. Planen und Vorbereiten von Service- und Instandsetzungsmaßnahmen an IT-Geräten und IT-Systemen und an deren Infrastruktur, 11. Durchführen von Service- und Instandsetzungsarbeiten an IT-Geräten und IT-Systemen und deren Infrastruktur, 12. Auftragsabschluss und Unterstützung von Nutzern und Nutzerinnen im Umgang mit IT-Geräten und IT-Systemen und deren Infrastruktur, 13. IT-Sicherheit und Datenschutz in IT-Systemen, Netzwerkinfrastrukturen und Übertragungssystemen, 14. Installieren von IT-Systemen, Geräten und Betriebsmitteln sowie deren Anbindung an die Stromversorgung und 15. Prüfen der elektrischen Sicherheit von Geräten und Betriebsmitteln. (3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind: 1. Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht, 2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 4. Umweltschutz und 5. vernetztes Zusammenarbeiten unter Nutzung digitaler Medien. IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin | Ausbildung Gestalten 17 (4) Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in einem der folgenden Einsatzgebiete zu vermitteln: 1. digitale Infrastruktur, 2. leitungsgebundene Netze, 3. Funknetze, 4. virtuelle Netze, 5. Computersysteme, 6. Endgeräte und 7. Sicherheitssysteme. Der Ausbildungsbetrieb legt fest, in welchem Einsatzgebiet die Vermittlung erfolgt. Der Ausbildungsbetrieb darf mit Zu- stimmung der zuständigen Stelle jedoch auch ein anderes Einsatzgebiet festlegen, wenn in diesem Einsatzgebiet die gleichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden. (5) Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der in Absatz 2 Nummer 1 bis 7 genannten Berufsbildpositionen sind im Bereich der IT-Berufe berufsübergreifend und werden in gleicher Weise auch in den folgenden Berufsausbildungen vermittelt: 1. in der Berufsausbildung zum Kaufmann für Digitalisierungsmanagement und zur Kauffrau für Digitalisierungs- management nach der Digitalisierungsmanagement-Kaufleute-Ausbildungsverordnung vom 28. Februar 2020 (BGBl. I S. 290), 2. in der Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin nach der Fachinformatikerausbildungs- verordnung vom 28. Februar 2020 (BGBl. I S. 250) und 3. in der Berufsausbildung zum Kaufmann für IT-System-Management und zur Kauffrau für IT-System-Management nach der IT-System-Management-Kaufleute-Ausbildungsverordnung vom 28. Februar 2020 (BGBl. I S. 280). § 5 Ausbildungsplan Die Ausbildenden haben spätestens zu Beginn der Ausbildung auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für jeden Auszubildenden und für jede Auszubildende einen Ausbildungsplan zu erstellen. Für den individuellen Ausbildungsablauf erstellt der Ausbildungsbetrieb auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans den betrieblichen Ausbildungsplan [ Kapitel 2.1.5] für die Auszubildenden. Dieser wird jedem/jeder Auszubildenden zu Beginn der Ausbildung ausgehändigt und erläutert; ebenso soll die Ausbildungsordnung zur Verfügung stehen. Abschnitt 2: Abschlussprüfung § 6 Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt (1) Die Abschlussprüfung besteht aus den Teilen 1 und 2. (2) Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt, Teil 2 am Ende der Berufsausbildung. Den jeweiligen Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest. Die „Gestreckte Abschlussprüfung“ verfolgt das Ziel, bereits einen Teil der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten etwa zur Mitte der Ausbildungszeit zu prüfen. Die bereits geprüften Inhalte werden im zweiten Teil der Abschlussprüfung nicht nochmals geprüft. Ausbildung Gestalten | IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin18 § 7 Inhalt von Teil 1 Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf 1. die im Ausbildungsrahmenplan für die ersten 18 Monate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen nach § 4 Absatz 2 Nummer 1 bis 7 sowie 2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertig- keiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. § 8 Prüfungsbereich von Teil 1 (1) Teil 1 der Abschlussprüfung findet im Prüfungsbereich Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes statt. (2) Im Prüfungsbereich Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. Kundenbedarfe zielgruppengerecht zu ermitteln, 2. Hard- und Software auszuwählen und ihre Beschaffung einzuleiten, 3. einen IT-Arbeitsplatz zu konfigurieren und zu testen und dabei die Bestimmungen und die betrieblichen Vorga- ben zum Datenschutz, zur IT-Sicherheit und zur Qualitätssicherung einzuhalten, 4. Kunden und Kundinnen in die Nutzung des Arbeitsplatzes einzuweisen und 5. die Leistungserbringung zu kontrollieren und zu protokollieren. (3) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. (4) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten. § 9 Inhalt von Teil 2 (1) Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf 1. die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie 2. den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. (2) In Teil 2 der Abschlussprüfung sollen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegenstand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, nur insoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung der beruflichen Handlungs- fähigkeit erforderlich ist. § 10 Prüfungsbereiche von Teil 2 Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1. Erstellen, Ändern oder Erweitern von IT-Systemen und von deren Infrastruktur, 2. Installation von und Service an IT-Geräten, IT-Systemen und IT-Infrastrukturen, 3. Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung sowie 4. Wirtschafts- und Sozialkunde. IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin | Ausbildung Gestalten 19 § 11 Prüfungsbereich Erstellen, Ändern oder Erweitern von IT-Systemen und von deren Infrastruktur (1) Im Prüfungsbereich Erstellen, Ändern oder Erweitern von IT-Systemen und von deren Infrastruktur besteht die Prüfung aus zwei Teilen. (2) Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. kundenspezifische Anforderungen unter Beachtung fachlicher und wirtschaftlicher Hintergründe zu analysieren, 2. Projektanforderungen zu definieren und eine Projektplanung durchzuführen, 3. IT-Systeme und ihre Komponenten auszuwählen und nach den jeweils geltenden Vorschriften und Normen zu installieren und zu konfigurieren, 4. Geräte und Betriebsmittel nach den jeweils geltenden Vorschriften und Normen an eine Stromversorgung anzu- binden, 5. Verbindungen und Übertragungs- sowie Leitungswege auszuwählen, herzustellen und darzustellen, 6. projektbezogene Funktionstests durchzuführen und die Ergebnisse zu dokumentieren sowie 7. Projektergebnisse kundengerecht darzustellen und einen Projektabschluss durchzuführen. Der Prüfling hat eine betriebliche Projektarbeit durchzuführen und mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren. Vor der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit hat er dem Prüfungsausschuss eine Projektbeschreibung zur Ge- nehmigung vorzulegen. In der Projektbeschreibung hat er die Ausgangssituation und das Projektziel zu beschreiben und eine Zeitplanung aufzustellen. Die Prüfungszeit beträgt für die betriebliche Projektarbeit und für die Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen höchstens 40 Stunden. (3) Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. Arbeitsergebnisse adressatengerecht zu präsentieren und 2. seine Vorgehensweisen bei der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit zu begründen. Der Prüfling hat die betriebliche Projektarbeit zu präsentieren. Nach der Präsentation wird mit ihm ein Fachgespräch über die betriebliche Projektarbeit und die präsentierten Arbeitsergebnisse geführt. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt höchs- tens 30 Minuten. Die Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern. (4) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten: 1. die Bewertung für den ersten Teil mit 50 Prozent und 2. die Bewertung für den zweiten Teil mit 50 Prozent. § 12 Prüfungsbereich Installation von und Service an IT-Geräten, IT-Systemen und IT-Infrastrukturen (1) Im Prüfungsbereich Installation von und Service an IT-Geräten, IT-Systemen und IT-Infrastrukturen hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. IT-Geräte und IT-Systeme nach den geltenden Vorschriften und Normen auf der Grundlage von bereitgestellten Planungsunterlagen zu installieren, 2. IT-Geräte und IT-Systeme zu konfigurieren und in Betrieb zu nehmen, 3. Netzwerkinfrastrukturen und Übertragungssysteme in Betrieb zu nehmen und zu erweitern sowie 4. die Funktionsfähigkeit von IT-Systemen und von deren Komponenten zu prüfen und Störungen zu beseitigen. (2) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. (3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten. Ausbildung Gestalten | IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin20 § 13 Prüfungsbereich Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung (1) Im Prüfungsbereich Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. die Stromversorgung von Systemen, Geräten und Betriebsmitteln zu planen und dazu insbesondere den erforder- lichen Energiebedarf für Systeme, Geräte und Betriebsmittel zu ermitteln, 2. Unterlagen, insbesondere Installations- und Stromlaufpläne, auszuwerten und selbst zu erstellen, 3. Geräte und Betriebsmittel unter Beachtung von Betriebs- und Umgebungsbedingungen auszuwählen und festzulegen, 4. Maßnahmen zum Schutz gegen elektrische Gefährdungen festzulegen, 5. Prüfungen bezüglich der elektrischen Sicherheit zu beschreiben und zu begründen, insbesondere geeignete Mess- und Prüfmittel auszuwählen und Ergebnisse auszuwerten, 6. Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln in der elektrischen Sicherheit von Systemen, Geräten und Betriebsmit- teln zu beschreiben sowie 7. die geltenden Vorschriften, Normen und Regeln der Technik anzuwenden. (2) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. (3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten. § 14 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde (1) Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen. (2) Die Prüfungsaufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. (3) Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten. § 15 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung (1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten: 1. Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes mit 20 Prozent, 2. Erstellen, Ändern oder Erweitern von IT-Systemen und von deren Infrastruktur mit 50 Prozent, 3. Installation von und Service an IT-Geräten, IT-Systemen und IT-Infrastrukturen mit 10 Prozent 4. Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung mit 10 Prozent sowie 5. Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10 Prozent. (2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 16 – wie folgt bewertet worden sind: 1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“, 2. im Prüfungsbereich Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung mit mindes- tens „ausreichend“, 3. in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und 4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“. Der Prüfungsbereich „Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung“ ist ein Sperrfach. Auszubildende müssen hier mindestens ausreichende Leistungen zeigen, um die Prüfung zu bestehen. Das Gesamtergeb- nis muss ebenfalls mindestens „ausreichend“ sein. Eine oder mehrere ungenügende Leistungen führen ebenfalls dazu, dass die Prüfung nicht bestanden ist. IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin | Ausbildung Gestalten 21 § 16 Mündliche Ergänzungsprüfung (1) Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen. (2) Dem Antrag ist stattzugeben, 1. wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche gestellt worden ist: a) Installation von und Service an IT-Geräten, IT-Systemen und IT-Infrastrukturen, b) Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung oder c) Wirtschafts- und Sozialkunde, 2. wenn der benannte Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und 3. wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann. Die mündliche Ergänzungsprüfung darf nur in einem einzigen Prüfungsbereich durchgeführt werden. (3) Die mündliche Ergänzungsprüfung soll 15 Minuten dauern. (4) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der münd- lichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten. Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist möglich, wenn damit die Prüfung bestanden werden kann. Haben Auszubildende die Prüfung bestanden, aber vergleichsweise schlechte Ergebnisse erzielt, so steht das Ergebnis fest: Eine mündliche Er- gänzungsprüfung zur Verbesserung der Noten ist nicht möglich. Abschnitt 3: Schlussvorschriften § 17 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse Berufsausbildungsverhältnisse zum Informations- und Telekommunikationssystem-Elektroniker/zur Informations- und Telekommunikationssystem-Elektronikerin, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bereits bestehen, können nach den Vorschriften dieser Verordnung unter Anrechnung der bisher absolvierten Ausbildungszeit fortgesetzt werden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren und der oder die Auszubildende noch nicht die Zwischenprüfung absolviert hat. § 18 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. August 2020 in Kraft. Ausbildung Gestalten | IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin22 2.1.2 Ausbildungsrahmenplan Der Ausbildungsrahmenplan als Teil der Ausbildungs- ordnung nach § 5 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bildet die Grundlage für die betriebliche Ausbildung. Er listet die Fer- tigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten auf, die in den Ausbil- dungsbetrieben zu vermitteln sind. Ihre Beschreibung orientiert sich an beruflichen Aufgaben- stellungen und den damit verbundenen Tätigkeiten. In der Summe beschreiben sie die Ausbildungsinhalte, die für die Ausübung des Berufs notwendig sind. Die Methoden, wie sie zu vermitteln sind, bleiben den Ausbildern und Ausbilderin- nen überlassen. Die im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Qualifika- tionen sind in der Regel gestaltungsoffen, technik- und ver- fahrensneutral sowie handlungsorientiert formuliert. Diese offene Darstellungsform gibt den Ausbildungsbetrieben die Möglichkeit, alle Anforderungen der Ausbildungsordnung selbst oder mit Verbundpartnern abzudecken. Auf diese Wei- se lassen sich auch neue technische und arbeitsorganisatori- sche Entwicklungen in die Ausbildung integrieren. Mindestanforderungen Die Vermittlung der Mindestanforderungen, die der Aus- bildungsrahmenplan vorgibt, ist von allen Ausbildungsbe- trieben sicherzustellen. Es kann darüber hinaus ausgebildet werden, wenn die individuellen Lernfortschritte der Auszu- bildenden es erlauben und die betriebsspezifischen Gege- benheiten es zulassen oder gar erfordern. Die Vermittlung zusätzlicher Ausbildungsinhalte ist auch möglich, wenn sich aufgrund technischer oder arbeitsorganisatorischer Ent- wicklungen weitere Anforderungen an die Berufsausbildung ergeben, die im Ausbildungsrahmenplan nicht genannt sind. Diese zusätzlich vermittelten Ausbildungsinhalte sind je- doch nicht prüfungsrelevant. Können Ausbildungsbetriebe nicht sämtliche Ausbildungsin- halte vermitteln, kann dies z. B. auf dem Wege der Verbund- ausbildung ausgeglichen werden. Damit auch betriebsbedingte Besonderheiten bei der Aus- bildung berücksichtigt werden können, wurde in die Aus- bildungsordnung eine sogenannte Flexibilitätsklausel aufge- nommen, um deutlich zu machen, dass zwar die zu vermit- telnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten obligato- risch sind, aber von der Reihenfolge und vom vorgegebenen sachlichen Zusammenhang abgewichen werden kann: „Von der Organisation der Berufsausbildung, wie sie im Ausbildungsrahmenplan vorgegeben ist, darf abgewichen werden, wenn und soweit betriebs- praktische Besonderheiten oder Gründe, die in der Person des oder der Auszubildenden liegen, die Abweichung erfordern.“ (§ 3 Absatz 1 Ausbildungs- ordnung) Der Ausbildungsrahmenplan für die betriebliche Ausbildung und der Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht sind inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmt. Es empfiehlt sich für Ausbilder/-innen sowie Berufsschullehrer/-innen, sich im Rahmen der Lernortkooperation regelmäßig zu tref- fen und zu beraten. Auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans muss ein betrieblicher Ausbildungsplan erarbeitet werden, der die or- ganisatorische und fachliche Durchführung der Ausbildung betriebsspezifisch regelt. Für die jeweiligen Ausbildungs- inhalte werden hierfür zeitliche Zuordnungen (in Wochen oder Monaten) als Orientierungsrahmen für die betriebli- che Vermittlungsdauer angegeben. Sie spiegeln die unter- schiedliche Bedeutung wider, die dem einzelnen Abschnitt zukommt. 2.1.3 Erläuterungen zum Ausbildungsrahmenplan Vorbemerkungen Die Hinweise und Erläuterungen zum Ausbildungsrahmen- plan illustrieren die Ausbildungsinhalte durch weitere De- taillierung so, wie es für die praktische und theoretische Aus- bildung vor Ort erforderlich ist, und geben darüber hinaus vertiefende Tipps. Sie machen damit die Ausbildungsinhalte für die Praxis greifbarer, weisen Lösungswege bei auftreten- den Fragen auf und geben somit dem Ausbilder und der Aus- bilderin wertvolle Hinweise für die Durchführung der Aus- bildung. Die Erläuterungen und Hinweise (rechte Spalte) zu den zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten sind beispielhaft, beziehen sich auf den aktuellen Sachstand (2020) und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie geben den Ausbildern und Ausbilderinnen Anregungen; je nach betrieblicher Ausrichtung sollen passende Inhalte in der Ausbildung vermittelt werden. Besonderheiten der IT-Berufe Unter Informationstechnisches System (IT-System) wird im Rahmen der Verordnung jegliche Art elektronischer daten- verarbeitender Systeme verstanden. Das sind u. a. Compu- ter, Datenbanksysteme, verteilte Systeme (Cloudsysteme), Serversysteme, Informationssysteme, Prozessrechner, di- gitale Messsysteme, Microcontroller-Systeme, Steuerungs- und Regelungssysteme, eingebettete Systeme, Geräte des „Internet of Things“ (IoT), stationäre sowie mobile Kommu- nikationseinrichtungen/-systeme/-geräte und Videokonfe- renzsysteme. Grundlage für die Behandlung des Themas Barrierefreiheit von IT-Systemen sind das Sozialgesetzbuch (SGB 9) sowie das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), in dem laut § 4 die Barrierefreiheit wie folgt definiert wird: § IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin | Ausbildung Gestalten 23 „Barrierefrei sind (…) Systeme der Informationsverarbei- tung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kom- munikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebens- bereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“ Für Systeme der Informationsverarbeitung, IT-Anwendun- gen, akustische und visuelle Informationsquellen sowie für Kommunikationseinrichtungen bedeutet dies, dass z. B. Betriebssysteme, Softwareanwendungen und -bestandteile, Webseiten oder sonstige elektronische Inhalte für Menschen mit Behinderungen nutzbar gestaltet sein müssen und keine Hindernisse bzw. Barrieren darstellen dürfen. Ausbildung Gestalten | IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin24 Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes/ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte in Wochen im Erläuterungen 1.–18. Monat 19.–36. Monat 1 Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) a) Grundsätze und Methoden des Projektmanagements anwenden 12 f Initiieren, Planen, Steuern, Kontrollieren und Abschließen von Projekten nach aktuell gängigen Projektmanagementstandards f Anwendung von Methoden, Hilfsmitteln, Techniken und Kompetenzen in einem Projekt, z. B.: ● Projektplan ● Meilensteine ● Risikoanalyse ● Standards und Normen ● Projektmanagementsysteme f Basiskenntnisse des Veränderungsmanagements f Unterscheiden verschiedener Projektmanagementmethoden und Vorgehensmodelle, z. B.: ● agiles Projektmanagement ● V-Modell ● Spiralmodell ● Wasserfallmodell b) Auftragsunterlagen und Durchführbarkeit des Auftrags prüfen, insbesondere in Hinblick auf rechtliche, wirtschaftliche und terminliche Vorgaben, und den Auftrag mit den betrieblichen Prozessen und Möglichkeiten abstimmen f Beachten der Voraussetzungen im eigenen Arbeitsumfeld f Definieren von Aufgaben, Rollen und Verantwortlichkeiten für alle Projektbeteiligten, z. B.: ● Projekt-Auftraggeber ● Projektleiter ● Projekt-Steuerkreis ● Projektmitarbeiter c) Zeitplan und Reihenfolge der Arbeitsschritte für den eigenen Arbeitsbereich festlegen f Definieren und Festlegen von Arbeitspaketen und Abhängigkeiten f Erleichterung der Planung und der Fortschrittskontrolle durch Aufteilung des Arbeits- bzw. Projektverlaufs in überprüfbare Etappen mit Zwischenzielen f Umsetzung der Arbeitspakete in konkrete Handlungen und Messen anhand von Prüfkriterien f ggf. Ableiten einer Prognose für den weiteren Fortschritt bzw. den Endtermin d) Termine planen und abstimmen sowie Terminüberwachung durchführen f Nutzung verschiedener Projektmanagementsysteme f Erstellung von Projektstrukturplänen zur Gliederung von Projekten in plan- und kontrollierbare Elemente f vollständige Erfassung aller relevanten Tätigkeiten eines Projektes (funktionsorientierte, objektorientierte oder zeitorientierte Gliederung) im Top-down-, Bottom-up- oder Yo-Yo-Ansatz f Visualisierung, z. B.: ● Netzplantechnik ● Scrum Board ● Kanban Board ● Gantt-Diagramme IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin | Ausbildung Gestalten 25 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes/ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte in Wochen im Erläuterungen 1.–18. Monat 19.–36. Monat e) Probleme analysieren und als Aufgabe definieren sowie Lösungsalternativen entwickeln und beurteilen f Analysieren im Sinne von Erkennen und Einordnen f Problemlösungsvarianten entwickeln f Probleme beseitigen durch, z. B.: ● Situationsanalyse ● Problemeingrenzung ● Aufzeigen von Alternativen ● Auswahl von Lösungen ● Analysieren der Chancen und Risiken der ausgewählten Lösung anhand vorher definierter Beurteilungskriterien f) Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich und ökologisch unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen und der Budgetvorgaben einsetzen f Berücksichtigung der Formen von Arbeitsorganisation, z. B.: ● Gruppenarbeit ● Pair Programming f Budgetplanung als Teil der Unternehmensplanung f effektiver und effizienter Einsatz von Arbeits- und Organisationsmitteln f Prüfung des Ressourceneinsatzes auf: ● rechtliche Zulässigkeit, ● technische und organisatorische Machbarkeit, ● ökologische Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit f Prüfung der Wirtschaftlichkeit mittels betriebswirtschaftlicher Methoden, z. B.: ● Rentabilitätsrechnung ● Amortisationsrechnung g) Aufgaben im Team sowie mit internen und externen Kunden und Kundinnen planen und abstimmen f Team als soziales Gefüge verstehen („social awareness“) f Phasen der Teamentwicklung kennen und anwenden (Konflikt, Kontrakt, Kooperation) f Methoden des sachbezogenen Verhandelns kennen und anwenden, z. B.: ● Win-win-Strategie ● Harvard-Konzept f adressatengerechte Kommunikation h) betriebswirtschaftlich relevante Daten erheben und bewerten und dabei Geschäfts- und Leistungsprozesse berücksichtigen f Bewerten anhand vorgegebener unternehmensspezifischer Daten i) eigene Vorgehensweise sowie die Aufgabendurchführung im Team reflektieren und bei der Verbesserung der Arbeitsprozesse mitwirken f gemeinsame kritische Analyse der bisherigen Zusammenarbeit und der Ergebnisse („lessons learnt“) f offenes Ansprechen von Erfolgen und Problemen f gemeinsame Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung (z. B. SCRUM-Retrospektive) f konstruktive Kritik 2 Informieren und Beraten von Kunden und Kundinnen (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) a) im Rahmen der Marktbeobachtung Preise, Leistungen und Konditionen von Wettbewerbern vergleichen 3 f Primär- und Sekundärforschung f Unterscheiden und Nutzen von Erhebungsmethoden, z. B.: ● Benchmark ● Befragungen ● Data Mining Ausbildung Gestalten | IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin26 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes/ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte in Wochen im Erläuterungen 1.–18. Monat 19.–36. Monat f Marktbeobachtung und Marktanalyse mit Marktdaten als Grundlage, z. B.: ● Preisentwicklungen ● Struktur der Anbieter ● Produktqualitäten b) Bedarfe von Kunden und Kundinnen feststellen sowie Zielgruppen unterscheiden f Feststellung des Bedarfs an Waren, Dienstleistungen oder Personal in einer bestimmten Region, einer bestimmten Personengruppe oder in einem bestimmten Zeitraum, z. B.: ● Zielgruppendefinitionen ● Kundentypologien ● Konsumverhalten c) Kunden und Kundinnen unter Beachtung von Kommunikationsregeln informieren sowie Sachverhalte präsentieren und dabei deutsche und englische Fachbegriffe anwenden f Argumentations- und Präsentationstechniken f zielgruppengerechte und lösungsorientierte Vorstellung von Produkten und Ergebnissen d) Maßnahmen für Marketing und Vertrieb unterstützen f Stärken-Schwächen-Analyse (SWOT etc.) f Begleiten von IT-Vertriebsprozessen f Motive und Werte der Kunden e) Informationsquellen auch in englischer Sprache aufgabenbezogen auswerten und für die Kundeninformation nutzen f unterschiedliche Quellen nutzen und bewerten, z. B.: ● Internet und Intranet ● Fachliteratur ● technische Dokumentationen f kombinierte Suchabfragen unter Verwendung von Suchoperatoren f Berücksichtigung der geltenden Compliance- Regelungen, Ethik f) Gespräche situationsgerecht führen und Kunden und Kundinnen unter Berücksichtigung der Kundeninteressen beraten 2 f Anwenden von Kommunikations- und Argumentationstechniken f Kundengespräche strukturiert vorbereiten, durchführen und nachbereiten g) Kundenbeziehungen unter Beachtung rechtlicher Regelungen und betrieblicher Grundsätze gestalten f konsequente Kundenausrichtung und systematische Gestaltung der Kundenbeziehungsprozesse („Relationship Marketing“) f Dokumentation und Verwaltung von Kundenbeziehungen („Customer Relationship Management“) f Berücksichtigung der geltenden Compliance- Regelungen, Ethik h) Daten und Sachverhalte interpretieren, multimedial aufbereiten und situationsgerecht unter Nutzung digitaler Werkzeuge und unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben präsentieren f Anwendung und Einarbeitung in marktübliche Präsentationssoftware f Vor- und Nachbereitung einer Präsentation f Elemente einer Präsentation beherrschen, z. B.: ● Visualisierungsregeln ● Farbwirkung f Rhetorikgrundlagen, z. B.: ● Atem- und Sprechtechnik ● Rede- und Vortragstechnik IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin | Ausbildung Gestalten 27 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes/ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte in Wochen im Erläuterungen 1.–18. Monat 19.–36. Monat 3 Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) a) marktgängige IT-Systeme für unterschiedliche Einsatzbereiche hinsichtlich Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Barrierefreiheit beurteilen 10 f IT-Systeme anhand ihres wirtschaftlichen Nutzens zum Unternehmenserfolg bewerten f Gegenüberstellen von Kosten-Nutzen f technische Leistungskriterien verschiedener IT- Systeme vergleichen und bewerten f intuitive Bedienung f barrierefreier Zugriff auf IT-Systeme, z. B.: ● einfache Sprache ● Braille ● Spracheingabe und -ausgabe b) Angebote zu IT-Komponenten, IT- Produkten und IT-Dienstleistungen einholen und bewerten sowie Spezifikationen und Konditionen vergleichen f Angebotsvergleiche, z. B. quantitative und qualitative Vergleiche f Gegenüberstellung Eigenfertigung oder Fremdbezug (Make or buy) f partieller/gewichteter Preisvergleich f Ausschreibung von Leistungen f Beschreibung von Leistungen z. B.: ● Pflichten- und Lastenheft ● Leistungsverzeichnis f Einholung bzw. Bewertung von Angeboten f aus den Angeboten verschiedener Lieferanten das am besten geeignete Angebot identifizieren, z. B. mithilfe der Nutzwertanalyse c) technologische Entwicklungstrends von IT-Systemen feststellen sowie ihre wirtschaftlichen, sozialen und beruflichen Auswirkungen aufzeigen 5 f Identifikation von Trends unter Berücksichtigung von Such- und Innovationsfeldern f Beschaffen von Informationen über Auswirkungen auf das eigene Unternehmen, die Branche und die Gesellschaft f Maßnahmen zur aktiven Information durch Newsfeeds oder Newsletter einleiten d) Veränderungen von Einsatzfeldern für IT-Systeme aufgrund technischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen feststellen f Nutzen geeigneter Informationsquellen (z. B. Fachmessen, Fachforen im Internet), um neue Trends und Einsatzfelder wahrzunehmen f Anwendung von IT-Systemen auf neue Einsatzgebiete prüfen 4 Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) a) IT-Systeme zur Bearbeitung betrieblicher Fachaufgaben analysieren sowie unter Beachtung insbesondere von Lizenzmodellen, Urheberrechten und Barrierefreiheit konzeptionieren, konfigurieren, testen und dokumentieren 5 f Potenziale von IT-Systemen bzw. einem Verbund verschiedener Arten erkennen f Bestimmungen der Barrierefreiheit bei der Auswahl sowie der Einrichtung moderner Informations- und Kommunikationstechnik (Hard- und Software) berücksichtigen f Basiswissen IT-Servicemanagement und darin verwendeter Methoden und Verfahren, z. B.: ● ITIL ● CobiT ● MOF ● ISO 20000 f Bestimmungen zur IT-Sicherheit (IT-Security) bei allen eingesetzten Hardware- und Softwaresystemen bzw. Infrastrukturen für eine Sicherheit der Informationsverarbeitung und auch der Kommunikation (Daten- bzw. Informationssicherheit) kennen und einhalten Ausbildung Gestalten | IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin28 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes/ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte in Wochen im Erläuterungen 1.–18. Monat 19.–36. Monat b) Programmiersprachen, insbesondere prozedurale und objektorientierte Programmiersprachen, unterscheiden f Vor- und Nachteile verschiedener Programmierparadigmen kennen und Programmiersprachen nach Sprachhöhe unterscheiden f Identifikation und Auswahl einer für das jeweilige „Realweltproblem” passenden Sprache f Basiswissen Softwarelogik und grundlegende Programmelemente, z. B.: ● Darstellungsformen für Programmabläufe ● Aussagenlogik ● Programmstrukturen ● Datenstrukturen ● Algorithmen ● Objekte ● Klassen ● Variablen ● Zuweisungen ● Bedingungen/Verzweigungen ● Schleifen c) systematisch Fehler erkennen, analysieren und beheben 7 f übergeordneter Problemlösungsprozess 1. Problemverständnis und -beschreibung (Define) 2. Problemanalyse und Ursachensuche (Measure) 3. Lösungssuche und -auswahl (Analyse) 4. Lösungsrealisierung und -bewertung (Improve) 5. Überprüfung der Wirksamkeit (Control) f verschiedene Methoden, insbesondere in den Stadien „Ursachensuche“ und „Analysieren“, kennen und anwenden, z. B.: Ursachensuche: ● 6-W-Fragetechnik ● Störungsmatrix ● Histogramm ● Verlaufsdiagramm ● Korrelationsdiagramm Analysieren: ● Brainstroming/-writing ● Flussdiagramm ● Ishikawa Diagramm ● Variablenvergleich ● Messsystemanalyse ● Komponententausch ● Einsatz von Debuggern f Lösungsrealisierung bzw. Fehlerbehebung selbst vornehmen oder veranlassen und begleiten f Grundlagen/Methoden des Qualitätsmanagements und einer vorbeugenden Qualitätssicherung bei IT-Systemen kennen und anwenden d) Algorithmen formulieren und Anwendungen in einer Programmiersprache erstellen f Algorithmus: präzise (eigentlich von IT- Systemen unabhängige) Formulierung einer Verarbeitungsvorschrift f grundlegende Algorithmen kennen, eigene Algorithmen auch programmiersprachenfrei formulieren und zur Lösung von Problemen z. B. in einem IT-System bzw. einer Softwareanwendung einsetzen IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin | Ausbildung Gestalten 29 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes/ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte in Wochen im Erläuterungen 1.–18. Monat 19.–36. Monat f Entwickeln und Darstellen von Programmlogiken unabhängig von der Programmiersprache, z. B. mithilfe von Struktogrammen nach Nassi- Shneidermann sowie Strukturdiagrammen und Verhaltensdiagrammen aus der UML f Erstellen von Spezifikationen von Daten- und Programmstrukturen auf angemessenem Abstraktionsniveau f Nutzung von Prinzipien einer Systematischen Programmierung (Strukturierung, Modularisierung, Mehrfachverwendung, Standardisierung) f Beachten von Qualitätskriterien beim Programmieren (Korrektheit, Robustheit, Performanz, Wartbarkeit, Energieeffizienz) mit branchentypischen Werkzeugen, Editoren, Entwicklungsumgebungen e) Datenbankmodelle unterscheiden, Daten organisieren und speichern sowie Abfragen erstellen f verschiedene Datenbankmodelle, z. B.: ● hierarchisches Modell ● Entity-Relationship-Modell ● semantische Datenmodelle ● objektorientierte Datenmodelle, als theoretische Grundlage für eine Datenbank kennen und nach Einsatzszenario unterscheiden f Phasen der Datenbankentwicklung kennen und anwenden 1. externe Phase (Informationsbeschaffung) 2. konzeptionelle Phase (Semantisches Modell) 3. logische Phase (Datenmodell) 4. physische Phase (Datenbankschema) f Basiswissen zu verschiedenen Datenbankarchitekturen f Grundlagen der Datenmodellierung anwenden, z. B.: ● Entitäten ● Relationsbeziehungen ● Normalisierung ● Identifikationsschlüssel f SQL als normierte Sprache für die weit verbreiteten relationalen Datenbanken zum Bearbeiten (Einfügen, Verändern, Löschen) und Abfragen von darauf basierenden Datenbeständen anwenden 5 Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) a) betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden und Qualitätssicherungsmaßnahmen projektbegleitend durchführen und dokumentieren 4 f Nutzen der QS-Systeme im betriebseigenen Umfeld steht hier im Vordergrund f an der ständigen Verbesserung des betriebseigenen QS-Systems mitarbeiten f Modelle und Standards einordnen, z. B.: ● EFQM ● QS-Normen ISO 9000-9004 ● Six Sigma f Verbesserung der Prozessqualität, der Arbeitsqualität und damit der Produkt- und Dienstleistungsqualität (Stichwort: prozessorientiertes QM-System) f vorrangiges Ziel ist die Sicherstellung der vorgegebenen Qualität, ein höherwertiges Ergebnis ist nicht das primäre Ziel Ausbildung Gestalten | IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin30 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes/ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte in Wochen im Erläuterungen 1.–18. Monat 19.–36. Monat b) Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch feststellen, beseitigen und dokumentieren 8 f Qualitätsplanung (Ist-Zustand ermitteln und Ziel-Zustand festlegen) f Qualitätslenkung (Umsetzung der Planphase) f verschiedene Prüfverfahren kennen und bewerten (z. B. auf Parität, Redundanz) f Grundkenntnisse der Stochastik (Berechnung von Wahrscheinlichkeiten bei Qualitätsmängeln) c) im Rahmen eines Verbesserungsprozesses die Zielerreichung kontrollieren, insbesondere einen Soll-Ist- Vergleich durchführen f Qualitätssicherung (Auswertung relevanter Informationen) f Qualitätsgewinn (weitere Umsetzung und Mitteilen der gewonnenen Informationen an die betroffenen Stellen) f Qualitätsmanagement als selbstreferenziellen Prozess begreifen (die Verfahren zur Verbesserung lassen sich auch auf den Qualitätsmanagementprozess selbst anwenden) 6 Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) a) betriebliche Vorgaben und rechtliche Regelungen zur IT- Sicherheit und zum Datenschutz einhalten 6 f Nutzen und stetes Anwenden der betriebseigenen Regelungen zur IT-Sicherheit und für den Datenschutz f Anwenden des organisationsinternen Prozesses zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des Datenschutzes (IT-Sicherheitsmanagement) f normierte Vorgehensweise f Verwendung von Standards b) Sicherheitsanforderungen von IT-Systemen analysieren und Maßnahmen zur IT-Sicherheit ableiten, abstimmen, umsetzen und evaluieren f Anwenden aktueller Standards, z. B.: ● ISO 27001 ● ISO 27002 f Anwenden von Vorschriften, z. B.: ● BDSG ● Basel II und III ● SOX ● DSGVO f Anwenden von Evaluierungstechniken zur IT- Sicherheit (IT-Grundschutz-Handbuch) f Verhindern oder Abwehr von Gefahren für die Informationssicherheit oder Bedrohungen des Datenschutzes, z. B. durch Etablierung eines IT- Sicherheitsmanagements (ISMS) unter Verwendung von Standards wie IT-Grundschutz, ISO/IEC 27001 f Identifizieren und Umsetzen von Sicherheitsmaßnahmen f Erreichen eines mittleren, angemessenen und ausreichenden Schutzniveaus für IT-Systeme durch technische Sicherheitsmaßnahmen und infrastrukturelle, organisatorische und personelle Schutzmaßnahmen c) Bedrohungsszenarien erkennen und Schadenspotenziale unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und technischer Kriterien einschätzen 6 f unterschiedliche Gefahrenquellen, z. B.: ● Stromausfall ● Überhitzung ● Virenbefall f geeignete Gegenmaßnahmen, z. B.: ● USV-Anlagen ● Klimageräte ● Firewalls IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin | Ausbildung Gestalten 31 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes/ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte in Wochen im Erläuterungen 1.–18. Monat 19.–36. Monat f für jede Anwendung und die verarbeiteten Informationen: Betrachtung zu erwartender Schäden, die bei einer Beeinträchtigung von Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit entstehen könnten f realistische Einschätzung von Folgeschäden f Einteilung in die drei Schutzbedarfskategorien „normal“, „hoch“ und „sehr hoch“ (analog IT- Grundschutz des BSI) d) Kunden und Kundinnen im Hinblick auf Anforderungen an die IT-Sicherheit und an den Datenschutz beraten f Informationspflichten zu: ● Produkten ● Namens- und Markenrecht ● Urheber- und Nutzungsrecht ● Persönlichkeitsrecht ● unlauterer Wettbewerb f IT-Sicherheitsregeln f verschiedene IT-Sicherheitszertifizierungen f Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als Informationsplattform f Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) f Basis-Sicherheitscheck für schnellen Überblick über das vorhandene IT-Sicherheitsniveau, z. B. als Soll/Ist-Abgleich der noch fehlenden Maßnahmen oder Interviews über den Status quo eines bestehenden Informationsverbundes f ergänzende Sicherheitsanalyse mit Risikoanalyse (BSI-Standards 100-3) e) Wirksamkeit und Effizienz der umgesetzten Maßnahmen zur IT- Sicherheit und zum Datenschutz prüfen f Sicherheitstest einzelner Rechner oder Netzwerke jeglicher Größe, z. B. durch Penetrationstest (auch Social-Engineering- Penetrationstest) gemäß Klassifikationsschema des BSI f Durchführung in einem fünfstufigen Prozess: ● Vorbereitungsphase ● Informationsbeschaffung ● Bewertung der Informationen ● Versuch des aktiven Eindringens ● Auswertung der Ergebnisse f mögliche Software, Portscanner, Sniffer, Paketgeneratoren, Passwortcracker, Verbindungsinterceptoren, Vulnerability Scanner etc. (siehe auch Open Vulnerability Assessment System – OpenVAS – unterstützt durch das BSI) 7 Erbringen der Leistungen und Auftragsabschluss (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) a) Leistungen nach betrieblichen und vertraglichen Vorgaben dokumentieren 7 f Abstimmen der zu erwartenden Ergebnisse hinsichtlich betrieblicher und vertraglicher Rahmenbedingungen mit dem Auftraggeber f Dokumentation der Vereinbarung, z. B. mittels Pflichtenheft oder Anforderungskatalog f Dokumentation von Arbeits- und Projektzeiten (aktuell, flächendeckend und realistisch) f Zeiterfassung als Bestandteil des Projektmanagements und Controllings f Personaleinsatzplanung auf Basis der Arbeits- und Projektzeiterfassung Ausbildung Gestalten | IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin32 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes/ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte in Wochen im Erläuterungen 1.–18. Monat 19.–36. Monat b) Leistungserbringung unter Berücksichtigung der organisatorischen und terminlichen Vorgaben mit Kunden und Kundinnen abstimmen und kontrollieren f Abstimmen der dokumentierten Vorgaben zur Leistungserbringung während des gesamten Zeitraums mit dem Auftraggeber f kontinuierliche Prüfung der erfolgreichen Umsetzung und Ergebnisse sowie der zeitlichen Einhaltung f ggf. Berücksichtigung der Stilllegung von Altsystemen und Inbetriebnahme der neuen Systeme f Aufbewahrung von Archivdaten f vollständige Dokumentation der erbrachten Leistung c) Veränderungsprozesse begleiten und unterstützen f motivierte Herangehensweise und Betonung der Chancen f Anreichern mit eigenem Know-how f Voranbringen schnell und in geeigneter Weise unterstützen f Fragen beantworten, informieren und zuhören f Darstellung der Veränderungsschritte, z. B. anhand der sieben Phasen eines Change- Prozesses d) Kunden und Kundinnen in die Nutzung von Produkten und Dienstleistungen einweisen f Unterstützung bei der Umsetzung von Schulungsangeboten f Durchführung von Einführungsveranstaltungen (auch begleitende Unterstützung vor Ort) f Hervorhebung der Vorteile und Nutzen- Argumentation f zielorientierte Vorgehensweise e) Leistungen und Dokumentationen an Kunden und Kundinnen übergeben sowie Abnahmeprotokolle anfertigen f vor der Abnahme: Prüfung der Funktionsfähigkeit sowie Installation und Personalschulung f Abnahmeprotokoll mit Angaben zu Vollständigkeit, Funktionseignung und Schadensfreiheit des geprüften Werks erstellen f zusätzlich Aufnahme nicht geprüfter Abnahmekriterien f nötige Unterlagen zur Einführung und Umsetzung der Ergebnisse bereitstellen und übergeben, z. B.: ● Planungsunterlagen ● Angaben zu genutzten Systemen und Daten f Bedeutung und Moment der Abnahme verdeutlichen f Abgleich mit der Soll-Spezifikation durchführen und protokollieren f) Kosten für erbrachte Leistungen erfassen sowie im Zeitvergleich und im Soll-Ist-Vergleich bewerten 1 f Dokumentation der angefallenen Kosten anhand einer Kostenaufstellung und der wirtschaftlichen Leistungserbringung erstellen f Bewerten und Dokumentieren der erbrachten Leistungen anhand der anfänglichen Abstimmung der betrieblichen und vertraglichen Vereinbarungen f Erfüllen oder Abweichen von der Vereinbarung dokumentieren f erbrachte Leistungen bestätigen lassen IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin | Ausbildung Gestalten 33 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes/ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte in Wochen im Erläuterungen 1.–18. Monat 19.–36. Monat 8 Installieren und Konfigurieren von IT-Geräten und IT-Systemen (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) a) IT-Geräte und Komponenten für IT-Systeme auswählen 8 f Angebotsvergleiche, z. B. mittels Entscheidungsmatrix oder Nutzwertanalyse f Bewerten der getroffenen Auswahl f Kriterien für die Auswahl, z. B.: ● Einsatzort/-zweck ● Funktionalität ● Bedienbarkeit, Kosten ● Performance ● Schnittstellen ● Nachhaltigkeit ● IT-Sicherheit b) IT-Geräte und IT-Systeme nach den geltenden Vorschriften, Normen und betrieblichen Vorgaben montieren und aufstellen, insbesondere durch Zuhilfenahme von Planungsunterlagen f Geräte und Systeme, z. B.: ● Computer ● Serversysteme ● Sicherheitssysteme ● Digitale Messsysteme ● Microcontroller-Systeme ● eingebettete Systeme ● Sensoren in der Produktion ● Smarthome-Aktoren ● diverse Kommunikationssysteme f Normen und betriebliche Vorgaben: Berücksichtigung aller gültigen Dokumente im Betrieb inklusive Schalt-/Netzwerk-/ Installations- und Ablaufpläne f Montagearbeiten unter besonderer Beachtung von Arbeitsschutz und -sicherheit c) Leitungen konfektionieren sowie IT-Geräte und Komponenten verbinden f Analyse vorhandener Schnittstellen von IT- Geräten f Anpassung vorhandener Verbindungsformen/ -leitungen/-kabel f Herstellen neuer anschlussfertiger Leitungen, Kabel oder Kabelbündel mit Steckern, Kontakten oder auch Aderendhülsen, z. B.: ● per Crimptechnik oder ● Löttechnik d) IT-Geräte und IT-Systeme konfigurieren, anpassen und in Betrieb nehmen sowie Funktionen von Schnittstellen und Übertragungswegen prüfen und dokumentieren 8 f Analyse der Aufgaben und des strukturellen Aufbaus der Hard- und Softwarekomponenten von Geräten und Systemen, z. B. anhand technischer Unterlagen f kundenspezifische Modifikationen, z. B.: ● softwarebasiert (Entwicklungssysteme und Programmierung) ● hardwarebasiert (Baugruppentausch oder Schnittstellenanpassung) f Auswahl geeigneter Mess- und Prüfverfahren, z. B. zur Kontrolle elektrischer Signale an den Schnittstellen oder bei den Übertragungswegen Ausbildung Gestalten | IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin34 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes/ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte in Wochen im Erläuterungen 1.–18. Monat 19.–36. Monat e) IT-Geräte und Komponenten in bestehende Netze und Infrastrukturen nach Vorgaben, insbesondere nach den Planunterlagen, sowie nach den geltenden Vorschriften, Normen und betrieblichen Vorgaben integrieren und Dokumentation erstellen f „integrieren“ schließt hier auch eine Prüfung, z. B. von Funktion und Sicherheit ein f Normen und betriebliche Vorgaben: Berücksichtigung aller gültigen Dokumente im Betrieb, inklusive Arbeitsanweisungen, -pläne, Zeichnungen, Schalt-/Netzwerk-/Installations- und Ablaufpläne f) Einrichtungen zur IT-Sicherheit aufbauen, installieren, prüfen und in Betrieb nehmen f Beispiele für IT-Sicherheitseinrichtungen: ● USV für Computer und andere IT-Systeme ● Wasserstands- oder Feuermelder in einem Smart-Home-Umfeld ● Einrichtungen/Geräte für Zutritts-oder Sabotageschutz 9 Installieren von Netzwerkinfrastrukturen und Übertragungssystemen (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) a) Netzwerkkomponenten unterscheiden und auswählen 2 f Angebotsvergleiche, z. B. mittels Entscheidungsmatrix oder Nutzwertanalyse f Bewerten der getroffenen Auswahl f Kriterien für die Auswahl, z. B.: ● Einsatzort/-zweck ● Funktionalität ● Bedienbarkeit ● Performance ● Schnittstellen ● Kosten ● Nachhaltigkeit ● IT-Sicherheit f Unterscheidung, Bewertung und Auswahl von einfachen aktiven und passiven Netzwerkkomponenten in Abhängigkeit von besonderen Anwendungsbereichen, z. B. Indoor/Outdoor, sowie Einsatzzwecken, z. B. private/geschäftliche Nutzung b) Netzwerkkomponenten nach Vorgaben einbauen und in Betrieb nehmen f Geräte- und Kabelmontage f Softwareinstallationen und -konfigurationen, z. B.: ● Treiberinstallationen ● Firmware-Einstellungen ● Portfreigaben, Protokollkonfigurationen f Inbetriebnahme: Installation sowie fachgerechte Überprüfung und Dokumentation f nach Vorgaben: Berücksichtigung konkreter Arbeitsanweisungen sowie vorhandener Schalt-/ Netzwerk-/Installationspläne c) Netzwerkinfrastrukturen und Übertragungssysteme unterscheiden und auswählen 14 f Angebotsvergleiche, z. B. mittels Entscheidungsmatrix oder Nutzwertanalyse f Bewerten der getroffenen Auswahl f Kriterien für die Auswahl, z. B.: ● Einsatzort/-zweck ● Funktionalität ● Bedienbarkeit ● Performance ● Schnittstellen ● Kosten ● Nachhaltigkeit ● IT-Sicherheit IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin | Ausbildung Gestalten 35 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes/ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte in Wochen im Erläuterungen 1.–18. Monat 19.–36. Monat f Netzwerkinfrastrukturen: Hardwareelemente und Softwareanwendungen f mögliche Virtualisierung von Netzen und Netzwerkfunktionen berücksichtigen f Unterscheidung, Bewertung und Auswahl von erforderlichen Komponenten für eine drahtlose oder auch leitungsgebundene Datenübertragung in Abhängigkeit von Anwendungsbereichen sowie Einsatzzwecken d) Netzwerkinfrastrukturen nach den geltenden Vorschriften, Normen und betrieblichen Vorgaben aufbauen, installieren, in Betrieb nehmen und prüfen, insbesondere durch Zuhilfenahme von Planunterlagen f Geräte- und Kabelmontage f Softwareinstallationen und -konfigurationen, z. B.: ● Virtual Private Networks (VPN) ● Software-Defined Networking (SDN) ● Networks Functions Virtualization (NFV) ● Portfreigaben, Protokollkonfigurationen ● Firmware-Einstellungen f Beachten der Umgebungs- und Betriebsbedingungen, z. B.: ● räumliche Ausdehnung ● Ausfallsicherheit ● IT-Sicherheit f Inbetriebnahme: Installation sowie fachgerechte Überprüfung und Dokumentation f Normen und betriebliche Vorgaben: Berücksichtigung aller gültigen Dokumente im Betrieb, inklusive Arbeitsanweisungen, -pläne, Zeichnungen, Schalt-/Netzwerk-/Installations- und Ablaufpläne e) Netzwerkinfrastruktur in bestehende IT-Systeme integrieren und in Betrieb nehmen f Bestimmung geeigneter Parameter zur Einbindung in bestehende IT-Systeme, z. B.: ● WLAN-Erweiterung eines LAN-Netzes ● Schnittstellen für unterschiedliche Übertragungsmedien (Kupfer/Glasfaser) an Komponenten ● VPN-Einrichtung f Virtualisierung von Netzwerkfunktionen f Inbetriebnahme: Installation sowie fachgerechte Überprüfung und Dokumentation f) Übertragungssysteme nach den geltenden Vorschriften, Normen und betrieblichen Vorgaben aufbauen, installieren, in Betrieb nehmen und prüfen, insbesondere durch Zuhilfenahmen von Planunterlagen f Übertragungssystem: Sender, Übertragungsstrecke und Empfänger f Beachten der Umgebungs- und Betriebsbedingungen, z. B.: ● Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) ● Brandschutz ● Ausfallsicherheit ● IT-Sicherheit f Inbetriebnahme: Installation sowie fachgerechte Überprüfung und Dokumentation f Normen und betriebliche Vorgaben: Berücksichtigung aller gültigen Dokumente im Betrieb, inklusive Arbeitsanweisungen, -pläne, Zeichnungen, Schalt-/Netzwerk-/Installations- und Ablaufpläne f Montagearbeiten unter besonderer Beachtung von Arbeitsschutz und -sicherheit Ausbildung Gestalten | IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin36 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes/ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte in Wochen im Erläuterungen 1.–18. Monat 19.–36. Monat g) Netzwerk- und Übertragungskomponenten installieren, konfigurieren und in Betrieb nehmen f Beispiele für Netzwerk- und Übertragungskomponenten: ● Switche ● LAN/WLAN-Router ● Accesspoints ● Server ● Antennensysteme ● IoT-Geräte ● Patchpanel f Beachten der Umgebungs- und Betriebsbedingungen, z. B.: ● Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) ● IT-Sicherheit f Inbetriebnahme: Installation und fachgerechte Überprüfung und Dokumentation f Montagearbeiten unter besonderer Beachtung von Arbeitsschutz und -sicherheit h) Hard- und Software-Systeme zur IT-Sicherheit in Netzwerken implementieren f Beispiele: ● Firewallsysteme ● Virenscanner ● Verschlüsselungssysteme ● Kamerasysteme ● Temperatursensoren ● Wasserstands- bzw. Rauchmelder ● Sabotagekontakte an Gehäusen und Türen 10 Planen und Vorbereiten von Service- und Instandsetzungsmaßnahmen an IT-Geräten und IT-Systemen und an deren Infrastruktur (§ 4 Absatz 2 Nummer 10) a) Leistungsmerkmale prüfen und beurteilen 5 f insbesondere bestehende Service Level Agreements (SLA), z. B. im Rahmen von Kritikalität, Dauerbetrieb oder Anforderungen an die IT-Sicherheit b) Serviceleistungen und Wartungsmaßnahmen planen, den jeweiligen Aufwand schätzen und Planungen dokumentieren f Ermittlung von Fristen und Inhalten notwendiger Serviceleistungen/ Wartungsmaßnahmen f Planen und Kalkulieren von internen und externen Dienstleistungen, z. B. Arbeitszeiten und Material, nach kaufmännischen und weiteren betrieblichen Vorgaben c) bei der Erstellung von Wartungsverträgen mitwirken f Planen und Beschreiben möglicher Leistungsmerkmale für Wartungsverträge (SLA) f Festlegen, Aufarbeiten und Zusammenfassen notwendiger Unterlagen, z. B. Bedienungsanleitungen, Prüfzertifikate d) Störungsmeldungen entgegennehmen, Fehler eingrenzen und Vorschläge zur Störungsbeseitigung unterbreiten f klassischer 1st Level Support bzw. im Fall von Geräten 2nd Level Support f Einordnen der Ursachen und Schwere von Störungen f Unterscheiden und Bewerten möglicher Maßnahmen e) geeignete Test- und Diagnoseverfahren auswählen und einsetzen f Beispiele im Rahmen von Störungsmeldungen: ● per Fernwartungs- oder Fernadministrationssoftware ● Remote-Desktop ● Sichtprüfung vor Ort ● Funktionstests IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin | Ausbildung Gestalten 37 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes/ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte in Wochen im Erläuterungen 1.–18. Monat 19.–36. Monat f Beispiele von Messverfahren zur Diagnose, z. B.: ● elektrische Messungen ● softwarebasierte Messungen (Portscan, Ping oder Prüfsummen) f) Maßnahmen zur Störungsbeseitigung einleiten und Dokumentation erstellen f Einordnen der Ursachen und Schwere von Störungen f Unterscheiden und Bewerten möglicher Maßnahmen f Auswählen und Einleiten zielführender Maßnahmen f Erstellen bzw. Aktualisieren vorhandener Unterlagen, z. B.: ● Benutzerdokumentationen ● technische Beschreibungen 11 Durchführen von Service- und Instandsetzungsarbeiten an IT-Geräten und IT-Systemen und an deren Infrastruktur (§ 4 Absatz 2 Nummer 11) a) Funktionsfähigkeit von IT-Geräten und IT-Systemen prüfen 3 f Beispiele für Möglichkeiten einer Überprüfung: ● Sichtprüfung ● Funktionstests ● einfache elektrische Messungen ● einfache softwarebasierte Messungen ● Logfiles/Protokolldateien f Erkennen von Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten in IT-Systemen, z. B.: ● nachlassende Performance ● unbekannte Programme (Pop-ups, Skripte) ● Phishing ● Malware/Schadsoftware b) vorbeugende Instandhaltung durchführen f Maßnahmen einer vorbeugenden Instandhaltung, z. B.: ● Inspektionen ● geplante Wartungsarbeiten ● vorbeugende Reparaturen ● vorbeugender Austausch von Komponenten ● sonstige vorbeugende Maßnahmen, z. B. Installation von Warneinrichtungen, Softwareupdates f Beachten und Anwenden vorhandener Wartungspläne c) Serviceleistungen und Wartungsmaßnahmen nach den geltenden Vorschriften, Normen und betrieblichen Vorgaben durchführen 8 f Gliederung von Arbeitsabläufen in Arbeitsschritte sowie Festlegen von Teilaufgaben und Arbeitsschritten f Messen und Prüfen von Signalen an Schnittstellen f Normen und betriebliche Vorgaben: Berücksichtigung aller gültigen Dokumente im Betrieb, inklusive Arbeitsanweisungen, -pläne, Zeichnungen, Schalt-/Netzwerk-/Installations- und Ablaufpläne f Montagearbeiten unter besonderer Beachtung von Arbeitsschutz und -sicherheit d) Test- und Diagnoseverfahren nutzen und Ergebnisse auswerten f selbstständige Handhabung von hard- oder softwarebasierten Diagnosetools f Netzwerkdiagnosen z. B. mit netzwerkspezifischen Messungen vorbereiten, durchführen und beschreiben Ausbildung Gestalten | IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin38 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes/ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte in Wochen im Erläuterungen 1.–18. Monat 19.–36. Monat e) Funktionsfähigkeit von IT-Geräten und IT-Systemen und einzelnen Komponenten prüfen f Beispiele für Möglichkeiten einer Überprüfung: ● Sichtprüfung ● Funktionstests ● elektrische Messungen ● softwarebasierte Messungen ● Logfiles/Protokolldateien f Erkennen von Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten in IT-Systemen oder Komponenten, z. B.: ● nachlassende, ungleichmäßige Performance ● Temperaturanstieg ● Geräuschentwicklung ● fehlerhafte oder invalide Ausgabedaten/ Anzeigen ● unbekannte Programme (Pop-ups, Skripte) ● Phishing ● Malware/Schadsoftware f) Ursachen von Störungen eingrenzen f Identifikation der Ursachen und Schwere von Störungen und Fehlern, z. B.: ● defekte Geräte ● Baugruppen ● Betriebsmittel ● Kabel/Leitungen ● Software f systematische und selektive Vorgehensweise f Anwenden verschiedener Methoden, z. B.: ● Fehlerbaumanalyse ● Checklisten ● Fehlerkataloge g) Störung von IT-Geräten und IT-Systemen und einzelnen Komponenten beseitigen, insbesondere Hardwarekomponenten austauschen und einstellen, sowie Software installieren und konfigurieren f Einordnen von Ursachen und Schwere von Störungen f Unterscheiden und Bewerten möglicher Maßnahmen f Auswahl und Einleiten zielführender Maßnahmen h) Störungen in Netzwerkinfrastrukturen erkennen und beheben f Einordnen von Ursachen und Schwere von Störungen f Unterscheiden und Bewerten möglicher Maßnahmen f Auswahl und Einleiten zielführender Maßnahmen i) erbrachte Leistungen dokumentieren und zur Abrechnung bereitstellen f Erstellen bzw. Aktualisieren von betriebstypischen Dokumentationen, z. B.: ● Mess- und Prüfprotokolle ● Übergabeprotokolle ● Serviceberichte ● Schaltpläne ● Zeichnungen ● Arbeitspläne f betriebsübliche Software nutzen, z. B.: ● Enterprise Ressource Planing (ERP) ● Office-Pakete ● Computer Aided Design/Manufacturing (CAD/ CAM) IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin | Ausbildung Gestalten 39 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes/ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte in Wochen im Erläuterungen 1.–18. Monat 19.–36. Monat 12 Auftragsabschluss und Unterstützung von Nutzern und Nutzerinnen im Umgang mit IT-Geräten und IT-Systemen und mit deren Infrastruktur (§ 4 Absatz 2 Nummer 12) a) an der Planung und Vorbereitung von Produktschulungen mitwirken 2 f Erstellung von Schulungsunterlagen insbesondere mit technisch notwendigen Aspek- ten der Funktion, Installation sowie Wartung- und Service von Geräten und Systemen f Vorbereitung von Test- und/oder Demonstrationsumgebungen b) Nutzer und Nutzerinnen in die Bedienung von IT-Geräten und IT- Systemen einweisen f Erkennen und Auswahl von relevanten technischen Informationen f Erläutern von Funktionen und Funktionsweisen sowie möglichen Störungen f Darstellen der fachgerechten Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme c) an der Durchführung von Produktschulungen mitwirken 3 f zielgruppengerechte Erläuterungen, z. B. von Mess- und Prüfprotokollen oder Wartungs- und Servicemaßnahmen f technische Unterstützung f Bedienen von Simulations- oder Demonstrationsumgebungen d) Nutzer und Nutzerinnen in die Maßnahmen zur IT-Sicherheit einweisen f Erkennen und Auswahl von relevanten technischen Informationen f Erläutern von Funktionen und Funktionsweisen f Maßnahmen zur IT-Sicherheit, z. B.: ● Verschlüsselungssoftware ● Antivirenprogramme ● Systeme für Zutritts-/Sabotageschutz e) Übergabe an Kunden und Kundinnen durchführen f Erstellen von Hilfen zur Benutzung f Anbringen von Beschriftungen und Hinweisen, z. B. Dosen- oder Gerätekennzeichnungen f Weitergabe vorhandener Unterlagen, z. B.: ● Benutzer-Dokumentationen ● technische Beschreibungen ● Handbücher f) Auftragsabschluss dokumentieren f Erstellen bzw. Aktualisieren von betriebstypischen Dokumentationen, z. B.: ● Mess- und Prüfprotokolle ● Übergabeprotokolle ● Serviceberichte ● Schaltpläne ● Zeichnungen ● Arbeitspläne f betriebsübliche Software nutzen, z. B.: ● Enterprise Ressource Planing (ERP) ● Office-Pakete ● Computer Aided Design/Manufacturing (CAD/CAM) f Reflexion und Bewertung der Arbeitsergebnisse und -durchführung (eigene Vorgehensweisen reflektieren und Fazit ziehen) 13 IT-Sicherheit und Datenschutz in IT-Systemen, Netzwerkinfrastrukturen und Übertragungssystemen (§ 4 Absatz 2 Nummer 13) a) Sicherheitskonzepte nach Vorgaben umsetzen 5 f betriebliche Möglichkeiten von Sicherheitsmaßnahmen, z. B.: ● Zugriffs-/Zugangsschutz ● Videoüberwachung ● Benutzerverwaltung Ausbildung Gestalten | IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin40 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes/ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte in Wochen im Erläuterungen 1.–18. Monat 19.–36. Monat f Unterstützen bei der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen im IT-Umfeld, z. B.: ● Zugriffsvergabe ● Rollenvergabe ● Berechtigungen ● Mitarbeiterschulungen ● Backup und Dezentralisierung (auch Cloud Computing) f Unterstützung und Beratung von IT- Sicherheitsverantwortlichen, z. B. hinsichtlich Geräteauswahl f Durchführen von Software- und Firmwareupdates f Durchführen von Tests zur Überprüfung der installierten Sicherheitsstandards b) Gefährdungspotenziale einschätzen f Bewerten des Schutzbedarfs bezüglich Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Authentizität gemeinsam mit anderen Fachkräften f Erfassen von Eingangskanälen für mögliche Störangriffe f Erkennen technischer und/oder sozialer Manipulationen f Unterscheiden und Bewerten von Soft- und Firmwareständen c) Sicherheitsvorfälle einschätzen f Einordnen und Beschreiben der Ursachen, Schwere und Folgen f Auswerten von Protokolldateien, z. B.: ● Zugriffe, Aktionen und Fehler f Unterscheiden und Bewerten möglicher Maßnahmen d) Prozesse in der Bearbeitung von Sicherheitsvorfällen einleiten f Anwenden von betrieblichen und gesetzlichen Verhaltensregeln bei Verdacht eines Sicherheitsvorfalls f Melden sicherheitsrelevanter Zwischenfälle gemäß betrieblichen Bestimmungen f Einordnen der Ansprechpartner und deren Funktionen, z. B.: ● Vorgesetzte ● betriebliche IT-Sicherheitsbeauftragte ● Datenschutzbeauftragte ● Datenschutzkoordinator ● Chief Information Security Officer e) Sicherheitsmechanismen, insbesondere Zugriffsmöglichkeiten und –rechte, auswählen und einsetzen f Erkennen und Schützen von sensiblen Daten, z. B. durch Verschlüsselung oder Kennwörter f Hard- und Softwarebasierte Sicherheitsmechanismen, z. B.: ● Backups ● Raid-Systeme ● Viren- und Phishingschutz ● Benutzerrichtlinien ● Rollen-/Rechtevergabe ● Test- und Freigabeverfahren f Bewerten der getroffenen Auswahl f Prüfen von Wirksamkeit und Effizienz der umgesetzten Sicherheitsmechanismen IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin | Ausbildung Gestalten 41 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes/ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte in Wochen im Erläuterungen 1.–18. Monat 19.–36. Monat 14 Installieren von IT-Systemen, Geräten und Betriebsmitteln sowie deren Anbindung an die Stromversorgung (§ 4 Absatz 2 Nummer 14) a) Maßnahmen zum Schutz gegen elektrische Gefährdungen treffen und umsetzen 13 f Gefahren des elektrischen Stroms unterscheiden f Anwenden der fünf Sicherheitsregeln f Unterschiede bei Steckverbindungen und Steckvorrichtungen in der Anwendung beachten f Kennzeichnen defekter Geräte, Systeme und insbesondere Betriebsmittel b) Energiebedarf unter Berücksichtigung der Leistungsfaktoren für IT-Systeme, Geräte und Betriebsmittel ermitteln f Ermittlung von Leistungen und Betriebsspannungen f Berechnung einer Gesamtanschlussleistung c) Stromkreise festlegen und Verteilungseinrichtungen und Leitungen auswählen und dabei die anerkannten Regeln der Technik einhalten f anerkannte Regeln der Technik, z. B.: ● DIN VDE-Bestimmungen ● DIN-Normen ● Unfallverhütungsvorschriften ● VDI-Richtlinien d) IT-Systeme, Geräte und Betriebsmittel unter Berücksichtigung der Betriebs- und Umgebungsbedingungen auswählen f Unterscheidung, Bewertung und Auswahl elektrischer Geräte und Betriebsmittel in Abhängigkeit von Anforderungen sowie Einsatzzwecken, z. B. Berührungs- und Fremdkörper- sowie Wasserschutz f Ermittlung von Umgebungsbedingungen und Anwendungsbereichen, z. B.: ● Feuchträume ● Industrieanlagen ● Außenbereich f Bestimmen von Schutzart und Schutzklasse e) Dokumentationen, insbesondere Installations- und Stromlaufpläne, erstellen und anwenden f Anwenden der betrieblichen und rechtlichen Anforderungen an die Dokumentationen, insbesondere den genormten Symbolen und Zeichen bei Stromlaufplänen f Nutzen betriebsüblicher Software, z. B.: ● Enterprise Ressource Planing (ERP) ● Office-Pakete ● Computer Aided Design/Manufacturing (CAD/ CAM) f Festlegen und Ausführen von Teilaufgaben und Arbeitsschritten anhand von Dokumentationen und Plänen f) IT-Systeme, Geräte und Betriebsmittel nach den Regeln der Technik sowie unter Beachtung von Herstellervorgaben anschließen f anerkannten Regeln der Technik, z. B.: ● DIN VDE-Bestimmungen ● DIN-Normen ● Unfallverhütungsvorschriften ● VDI-Richtlinien g) Störungen in IT-Systemen, an Geräten und an Betriebsmitteln eingrenzen, durch Austausch fehlerhafter Komponenten beheben und Maßnahmen zur Instandsetzung veranlassen f Identifizieren der Ursachen und Schwere von Störungen, z. B.: ● defekte Geräte ● Baugruppen ● Betriebsmittel ● Kabel/Leitungen f Unterscheiden und Bewerten möglicher Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung Ausbildung Gestalten | IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin42 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes/ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte in Wochen im Erläuterungen 1.–18. Monat 19.–36. Monat f Veranlassen von Maßnahmen zur Instandsetzung oder eigenverantwortliche Durchführung, z. B. Komponententausch f Montagearbeiten unter besonderer Beachtung von Arbeitsschutz und -sicherheit h) Messungen an elektrischen Geräten nach den anerkannten Regeln der Technik durchführen und protokollieren, insbesondere Schutzleiter- und lsolationswiderstand sowie Schutzleiter- und Berührungsstrom feststellen und beurteilen f physikalische Grundlagen einordnen f Spannungsarten erläutern f anerkannte Regeln der Technik sind hier insbesondere: ● DIN VDE 0701-0702 ● DIN VDE 0660-600-1 und -6 f Messungen im Rahmen einer Geräteprüfung mit vorheriger Sichtprüfung und abschließender Funktionsprüfung durchführen f VDI-Richtlinien: Anforderungen an Schutzleiter und Potenzialausgleich festlegen, Durchführen von Messungen, Einordnen von Messwerten und Abgleich mit Grenzwerten f Grenzwerte des Isolationswiderstandes beurteilen, Unterscheiden von Messmöglichkeiten, Vergleich Soll- und Ist-Werte f Erreichen der Schutzziele/Schutzmaßnahmen beurteilen f Durchführen der Funktionskontrolle am RCD und prüfen der Schutzmaßnahme i) IT-Systeme, Geräte und Betriebsmittel inklusive fachgerechter Dokumentation übergeben und adressatengerecht erläutern 1 f Anwenden der betrieblichen und rechtlichen Anforderungen an die Dokumentationen f unterschiedliche Dokumentationsmöglichkeiten nutzen, z. B.: ● Netzverteilungsplan ● Übersichtsschaltplan ● Blockschaltplan ● Anschlussplan ● Versatzplan ● Stromlaufplan ● Installationsplan f Umgang mit arbeitstypischer Software f Formulieren von Funktions- und Betriebsbeschreibungen 15 Prüfen der elektrischen Sicherheit von Geräten und Betriebsmitteln (§ 4 Absatz 2 Nummer 15) a) Sichtprüfung von Geräten und Betriebsmitteln durchführen, insbesondere Feststellen und Beurteilen von Beschädigungen und der Einhaltung von Sicherheitsanforderungen 6 f Beherrschen des methodischen Vorgehens bei einer Sichtprüfung f Sicherheitsanforderungen, insbesondere an elektrische Betriebsmittel, beurteilen f Einschätzen von Beschädigungen und deren Auswirkungen (Gefahren für Personen, Brandgefahren) b) Maßnahmen zum Schutz gegen elektrische Gefährdung feststellen und beurteilen f Unterscheiden und Bewerten von Bedingungen der Betriebsumgebung der Geräte und Betriebsmittel f Einschätzung hinsichtlich der Gewährleistung einer hinreichenden Sicherheit IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin | Ausbildung Gestalten 43 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes/ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte in Wochen im Erläuterungen 1.–18. Monat 19.–36. Monat c) Prüf- und Messverfahren nach den anerkannten Regeln der Technik auswählen und einsetzen f Festlegen von Anforderungen an Prüf- und Messgeräte, z. B. bei Messungen durch elektrotechnisch unterwiesene Personen f Beachten der Frequenzabhängigkeit und der Kategorien von Messgeräten d) Prüfungen und Messungen beurteilen und dokumentieren f Beschreiben der Anforderungen insbesondere an wiederkehrende Prüfungen (DGUV Vorschrift 3) f Erstellen von Prüf- und Messprotokollen e) Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln kennen und einleiten f Unterscheiden und Bewerten möglicher Maßnahmen, auch hinsichtlich der eigenen fachlichen Kompetenzen f Auswahl und Einleiten von zielführenden Maßnahmen Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes/ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte in Wochen im Erläuterungen 1.–18. Monat 19.–36. Monat 1 Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) a) wesentliche Inhalte und Bestandteile des Ausbildungsvertrages darstellen, Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben während der gesamten Ausbildung f Inhalte des Ausbildungsvertrages (§ 10 f. BBiG): ● Beginn und Dauer der Ausbildung ● sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Dauer der täglichen Arbeitszeit ● Probezeit ● Vergütungs- und Urlaubsregelungen ● Kündigungsbedingungen ● Folgen bei Nichteinhaltung der Rechte und Pflichten f Vorteile der Ausbildung im dualen System der Berufsbildung f unterschiedliche Lernorte, auf regionaler Ebene Zusammenwirken von Betrieb und Berufsschule, z. B. Absprachen, Arbeitskreise, Abstimmung des Zeitpunkts der Vermittlung der Inhalte f Aufgaben von Ausbildungsbetrieb, Berufsschule und Kammern im Rahmen der Berufsausbildung f Regelungstatbestände in Ausbildungsordnung, Tarifvertrag, Ausbildungsvertrag b) den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen f Ausbildungsrahmenplan, sachliche und zeitliche Gliederung f Zuordnung der Lernziele des Ausbildungsrahmenplans zu den Inhalten des betrieblichen Ausbildungsplans, unter Berücksichtigung betrieblicher Besonderheiten f Einsatz- und Versetzungsplan im Betrieb f Rahmenplan für die berufsschulische Ausbildung Ausbildung Gestalten | IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin44 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes/ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte in Wochen im Erläuterungen 1.–18. Monat 19.–36. Monat c) arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie für den Arbeitsbereich geltende Tarif- und Arbeitszeitregelungen beachten f Grundsätze des Individual- und Kollektivarbeitsrechtes f Kenntnis der Arbeitnehmerrechte und -pflichten im Betrieb f Kenntnis der wesentlichen Bestimmungen aus den relevanten Rechtsgebieten: ● Berufsbildungsgesetz ● Arbeitsschutzgesetz ● Jugendarbeitsschutzgesetz ● Arbeitsstättenverordnung, Arbeitszeitgesetz, Betriebsverfassungsgesetz ● Betriebsvereinbarungen, z. B.betriebliche Arbeitszeitreglung, betriebliches Beurteilungsverfahren ● Sozialversicherung ● Lohnsteuer ● Mutterschutzgesetz f Tarifverträge (Tarifverhandlung, Arbeitgeberverband, Gewerkschaft, Arbeitskampf, Schlichtung, Tarifautonomie, Tarifbindung) d) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären f Brutto/Netto f Lohnsteuer, Kirchensteuer f Sozialabgaben f vermögenswirksame Leistungen f Vorschuss/Zuschüsse f geldwerte Vorteile e) Chancen und Anforderungen des lebensbegleitenden Lernens für die berufliche und persönliche Entwicklung begründen und die eigenen Kompetenzen weiterentwickeln f Erwerb von Grund- und Fachqualifikationen für Persönlichkeits- und Berufsentwicklung f Berufliches Fortkommen, Aufstiegspositionen für IT-Berufe, Entwicklung und Aufstieg im Unternehmen [ Kapitel 1.5] f Gründe für lebensbegleitendes Lernen, z. B.: ● technischer Wandel ● beruflicher Aufstieg/Karriere ● Arbeitsplatzsicherung ● persönliche Interessen f Umgang mit Veränderungen, positive Einstellung zum Lernen, zur Weiterbildung und zur Persönlichkeitsentwicklung f Reflexions- und Selbstlernfähigkeit f Regelungen und Möglichkeiten für interne und externe Weiterbildung in Betrieb und Branche, evtl. tarifvertragliche Regelungen f Bildungseinrichtungen für IT f persönliche Weiterbildung: Studium von Fachliteratur, Selbstlernmaterialien, z. B. Online-Kurse, Fachmessen f) Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden und beruflich relevante Informationsquellen nutzen f Lerntechniken: ● visuelles Lernen, z. B. Lernposter mit Mindmaps, Schaubildern, Grafiken erstellen, Videos ansehen, eigene Zusammenfassungen und Lernkarteien schreiben ● auditives Lernen, z. B. Lerngruppen bilden, Vorträge anhören, Lerninhalte aufnehmen und abspielen ● kommunikatives Lernen, z. B. Dialoge, Diskussionen, Lerngruppen, Frage-Antwort- Spiele ● motorisches Lernen/„Learning by Doing”, z. B. durch Rollenspiele, Gruppenaktivitäten IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin | Ausbildung Gestalten 45 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes/ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte in Wochen im Erläuterungen 1.–18. Monat 19.–36. Monat f Arbeitstechniken: ● Zeitmanagementtechniken ● Moderations- und Präsentationstechniken ● Arbeitsplanung- und Projektplanungstechniken f eigene Lernstrategien passend zum eigenen Lerntyp entwickeln, verschiedene Arbeitstechniken erlernen f Gestaltung eines lernförderlichen und das Lernen integrierenden Arbeitsplatzes f Beschaffung, Auswahl und Auswertung von Fachinformationen f digitale Lernmedien nutzen und individuell bewerten, z. B.: ● Internet ● Apps ● Plattformen (Kommunikation, Information, Videos, Austausch) ● Netzwerke ● Computer Based Training (CBT) ● Web Based Training (WBT) ● Umgang mit mobilen Endgeräten g) berufliche Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten darstellen f siehe hierzu insbesondere [ Kapitel 1.5] „Karriere und Weiterbildung“ f Regelungen und Möglichkeiten für interne und externe Weiterbildung in Betrieb und Branche, evtl. tarifvertragliche Regelungen f Bildungseinrichtungen f Auslandsaufenthalte, z. B. mithilfe von EU-Förderprogrammen f persönliche Weiterbildung: Studium von Fachliteratur, Selbstlernmaterialien, Fachmessen f Entwicklung bezüglich Eigenständigkeit, Verantwortung, Reflexivität, Lernkompetenz, Team- und Führungsfähigkeit, Mitgestaltung, Kommunikation 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) a) die Rechtsform und den organisatorischen Aufbau des Ausbildungsbetriebes mit seinen Aufgaben und Zuständigkeiten sowie die Zusammenhänge zwischen den Geschäftsprozessen erläutern während der gesamten Ausbildung f Branchenzugehörigkeit f Tarifbindung f Rechtsform f Unternehmensstruktur und Organisationsform f Arbeitnehmervertretung f Produktpalette und Märkte f Arbeitsabläufe f Aufgabenteilung f innerbetriebliche Organisation, Abteilungen b) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen f branchenspezifische Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände f Wirtschaftsorganisationen f berufsständische Vertretungen und Organisationen f zuständige Stellen und Behörden und deren Ziele und Aufgaben f Organisationsstrukturen und Aufgaben von ● Behörden und Verwaltungen ● Berufsverbänden und Kammern ● Gewerkschaften f ehrenamtliche Mitwirkung, z. B. Prüfungsausschuss Ausbildung Gestalten | IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin46 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes/ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte in Wochen im Erläuterungen 1.–18. Monat 19.–36. Monat c) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben f Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern als Inhalt des Betriebsverfassungsgesetzes f Betriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertreter und deren Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte, Betriebsvereinbarungen bzw. Personalvertretung auf Grundlage des Personalvertretungsgesetzes 3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen während der gesamten Ausbildung f Gesundheits- und Arbeitsschutzvorschriften: ● Arbeitsschutzgesetz ● Arbeitssicherheitsgesetz ● Arbeitszeitgesetz ● Betriebssicherheitsverordnung ● Arbeitsstättenverordnung f Gefährdungen und Beanspruchungen wahrnehmen und einschätzen: mechanisch, elektrisch, thermisch, chemisch, ergonomisch, akustisch, psychisch f Gefahren beachten und ggf. melden; f Sicherheitshinweise, Vorschriften und Anweisungen beachten f besondere Fürsorgepflicht des Arbeitgebers f Ersthelfer am Arbeitsplatz f Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten f ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, f Vorsorgeuntersuchungen, z. B. Augenuntersuchung für Bildschirmarbeitsplätze, psychische Gefährdungsbeurteilung f Sensibilität gegenüber Gesundheits- und Sicherheitsgefährdungen auch während des Einsatzes in fremden Bereichen, z. B. IT-Betreuung in Produktionsbereichen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden f Vorschriften im betrieblichen und persönlichen Arbeitsablauf anwenden f sachgerechter Umgang mit Gefahrenpotenzialen f regelmäßige Reflexion über Gefahren durch Routine f Erfolgsfaktoren zur langfristigen physiologischen und psychischen Gesunderhaltung f allgemeine und betriebliche Verhaltensregeln, Wissen über Fluchtwege, Erste Hilfe, Notrufnummern, Notausgänge (Kennzeichnung), Sammelplätze f im Gebäude/am Arbeitsplatz: Brandschutzmittel, Feuerlöscher (Standort, Bedienungsanleitung, Wirkungsweise) c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten f Erste-Hilfe-Maßnahmen f Ersthelfer, Notruf- und Notfallnummern f Meldeketten f Fluchtwege und Sammelplätze f Evakuierung und Dokumentation f Meldepflicht von Unfällen IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin | Ausbildung Gestalten 47 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes/ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte in Wochen im Erläuterungen 1.–18. Monat 19.–36. Monat d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen f Brandursachen durch brennbare Stoffe und Hitzeentwicklung, z. B. nicht ausgeschaltete Heißwasserkocher und Kaffeemaschinen) f Brandschutzordnung f Verhalten in Brandfällen, z. B. Verbot zur Fahrstuhlnutzung, Schließen von Türen und Fenstern f im Gebäude/am Arbeitsplatz: Brandschutzmittel, Feuerlöscher (Standort, Bedienungsanleitung, Wirkungsweise), Löschdecken f Sammelplätze 4 Umweltschutz (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären während der gesamten Ausbildung f Umweltbelastungen wahrnehmen und vermeiden oder mindestens abmilder, z. B. durch Lärm, Schmutz: Abluft, Abwasser, gefährdende Stoffe f spezifische Risiken der IT-Prozesse sowie von IT- beteiligten Prozessen, z. B. USV-Anlagen f rationelle Energie- und Ressourcenverwendung (unnötige Gerätelaufzeiten vermeiden, Umgang mit Speicher- und Printmedien) f Wiederverwertung (Recycling) f Abfalltrennung und -vermeidung f Sensibilität für Umweltbelastungen auch in peripheren Arbeitsbereichen b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden f Umgang mit Abfällen, insbesondere branchenspezifischen, z. B. Erfassung, Lagerung und Entsorgung von z. B. Datenträgern oder Kabeln f Teilnahme am Dualen System im Hinblick auf Verpackungsentsorgung f Immissionsschutzgesetz, technische Anleitungen, z. B. zu Lärm, Luft, Abfall f im Rahmen von Nachhaltigkeit sind auch Auswirkungen auf Umwelt, Pflanzen, Tiere, Lebensräume zu reflektieren c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen f energie- und materialsparendes Gestalten und Implementieren von Software sowie intelligente Datennutzung (insbesondere bei prozessübergreifenden Anlagen und Systemen) f Berücksichtigen wirtschaftlicher Nachhaltigkeit bereits bei Einkauf und Lieferantenauswahl f sparsamer und effektiver Umgang mit Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen (ggf. erforderliche Kennzeichnung und getrennte Lagerung beachten) f Ressourcenverbrauch und Umweltschutz in Kombination denken, z. B. Nutzung von Strom aus regenerativen Quellen f achtsamer Umgang mit Wärme, Klima und Beleuchtung f Vermeidung von Leckagen, z. B. offene Fenster bei aktiver Klimatisierung Ausbildung Gestalten | IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin48 Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes/ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte in Wochen im Erläuterungen 1.–18. Monat 19.–36. Monat d) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen f Abfallvermeidung und -reduzierung, z. B. Mehrweg, in Abhängigkeit der jeweiligen Betriebsbereiche f Reststoffe und Abfälle kennzeichnen, getrennt lagern, verwerten und entsorgen f Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung, Vorschuss, Zuschüsse 5 Vernetztes Zusammenarbeiten unter Nutzung digitaler Medien (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) a) gegenseitige Wertschätzung unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt bei betrieblichen Abläufen praktizieren während der gesamten Ausbildung f Interdisziplinarität, Interkulturalität f Bewusstsein, dass unterschiedliche Meinungen und Darstellungen vielfach aus der Ausführung unterschiedlicher betrieblicher Disziplinen resultieren (Inter- und Multidisziplinarität) f Fähigkeit, effektiv, integer und respektvoll mit verschiedenen Teams zusammenzuarbeiten f Win-win-Lösungen anstreben f Flexibilität und Bereitschaft zeigen, hilfreiche Kompromisse zu schließen, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen f Übernahme gemeinsamer Verantwortung für die Zusammenarbeit und Wertschätzung der einzelnen Beiträge jedes Teammitglieds f Unternehmenswerte beachten und betriebliche Ethikregeln anwenden b) Strategien zum verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien anwenden und im virtuellen Raum unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte Dritter zusammenarbeiten f informationstechnische Schutzziele: Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität berücksichtigen f Standards des BSI beachten und einhalten f betriebliche Regelungen kennen und beachten f Reflexion von Erfahrungen in virtuellen Räumen c) insbesondere bei der Speicherung, Darstellung und Weitergabe digitaler Inhalte die Auswirkungen des eigenen Kommunikations- und Informationsverhaltens berücksichtigen f informationstechnische Schutzziele: Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität berücksichtigen f im Umgang mit Kommunikation und Information Zuständigkeitsabgrenzung verdeutlichen f Nachrichten und Inhalte auch aus Sicht der Empfänger betrachten f sensibler Umgang mit Adressatenlisten in der digitalen Kommunikation f die möglichen (auch juristischen) Konsequenzen von Äußerungen über den eigenen Arbeitgeber in sozialen Netzwerken berücksichtigen d) bei der Beurteilung, Entwicklung, Umsetzung und Betreuung von IT-Lösungen ethische Aspekte reflektieren f „Diversity“ gewährleisten und unterschiedliche Perspektiven und Befindlichkeiten berücksichtigen f Gender-Neutralität gewährleisten, auch z. B. das dritte Geschlecht berücksichtigen f im Zentrum ethischer Aspekte steht die Würde aller Menschen sowie deren Integrität — diese ist für alle direkt und indirekt Betroffenen der IT-Lösungen kurz-, mittel- und langfristig zu gewährleisten f Reflexion der Auswirkungen auf alles Lebendige (Umwelt, Pflanzen, Tiere, Lebensräume) f Berücksichtigung betrieblicher Compliance- Regelungen IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin | Ausbildung Gestalten 49 2.1.4 Zeitliche Richtwerte und Zuordnung Für die jeweiligen Ausbildungsinhalte (zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten) werden zeitliche Richtwerte in Wochen als Orientierung für die betriebliche Vermittlungsdauer angegeben. Die Ausbildungsinhalte, die für Teil 1 der Abschlussprüfung relevant sind, werden dem Zeitraum 1. bis 18. Monat und die Ausbildungsinhalte für Teil 2 der Abschlussprüfung dem Zeitraum 19. bis 36. Monat zugeordnet. Die zeitlichen Richtwerte spiegeln die Bedeu- tung des jeweiligen Inhaltsabschnitts wider. Die Summe der zeitlichen Richtwerte beträgt pro Ausbil- dungsjahr 52 Wochen. Im Ausbildungsrahmenplan sind je- doch Bruttozeiten angegeben. Diese müssen in tatsächliche, betrieblich zur Verfügung stehende Ausbildungszeiten, also Nettozeiten, umgerechnet werden. Die folgende Modellrechnung veranschaulicht dies: Bruttozeit (52 Wochen = 1 Jahr) 365 Tage abzüglich Samstage, Sonntage und Feiertage6 -114 Tage abzüglich ca. 12 Wochen Berufsschule -60 Tage abzüglich Urlaub7 -30 Tage Nettozeit Betrieb = 161 Tage Die betriebliche Nettoausbildungszeit beträgt nach dieser Modellrechnung rund 160 Tage im Jahr. Das ergibt – bezo- gen auf 52 Wochen pro Jahr – etwa drei Tage pro Woche, die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte im Betrieb zur Verfügung stehen. Die Ausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten zählt zur betrieblichen Ausbildungszeit. 6, 7 vgl. hierzu die gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen Übersicht über die zeitlichen Richtwerte Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Lfd. Nr. Ausbildungsberufsbild Zeitliche Richtwerte in Wochen im 1.–18. Monat 19.–36. Monat 1 Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspe- zifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen 12 2 Informieren und Beraten von Kunden und Kundinnen 3 2 3 Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen 10 5 4 Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen 5 7 5 Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen 4 8 6 Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz 6 6 7 Erbringen der Leistungen und Auftragsabschluss 7 8 Installieren und Konfigurieren von IT-Geräten und IT-Systemen 8 8 9 Installieren von Netzwerkinfrastrukturen und Übertragungssystemen 2 14 10 Planen und Vorbereiten von Service- und Instandsetzungsmaßnahmen an IT-Geräten und IT- Systemen und an deren Infrastruktur 5 11 Durchführen von Service- und Instandsetzungsarbeiten an IT-Geräten und IT-Systemen und an deren Infrastruktur 3 8 12 Auftragsabschluss und Unterstützung von Nutzern und Nutzerinnen im Umgang mit IT-Geräten und IT-Systemen und mit deren Infrastruktur 2 3 13 IT-Sicherheit und Datenschutz in IT-Systemen, Netzwerkinfrastrukturen und Übertragungssyste- men 5 14 Installieren von IT-Systemen, Geräten und Betriebsmitteln sowie deren Anbindung an die Stromversorgung 13 1 15 Prüfen der elektrischen Sicherheit von Geräten und Betriebsmitteln 6 Wochen insgesamt 75 78 Ausbildung Gestalten | IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin50 Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Lfd. Nr. Ausbildungsberufsbild Zeitliche Richtwerte in Wochen im 1.–18. Monat 19.–36. Monat 1 Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht während der gesamten Ausbildung 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes 3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit 4 Umweltschutz 5 Vernetztes Zusammenarbeiten unter Nutzung digitaler Medien 3 Wochen insgesamt 3 2.1.5 Betrieblicher Ausbildungsplan Auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans erstellt der Betrieb für die Auszubildenden einen betrieblichen Ausbil- dungsplan, der mit der Verordnung ausgehändigt und erläu- tert wird. Er ist Anlage zum Ausbildungsvertrag und wird zu Beginn der Ausbildung bei der zuständigen Stelle hinterlegt. Wie der betriebliche Ausbildungsplan auszusehen hat, ist ge- setzlich nicht vorgeschrieben. Er sollte pädagogisch sinnvoll aufgebaut sein und den geplanten Verlauf der Ausbildung sachlich und zeitlich belegen. Zu berücksichtigen ist u. a. auch, welche Abteilungen für welche Lernziele verantwort- lich sind, wann und wie lange die Auszubildenden an wel- cher Stelle bleiben. Der betriebliche Ausbildungsplan sollte nach folgenden Schritten erstellt werden: f Bilden von betrieblichen Ausbildungsabschnitten, f Zuordnen der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu diesen Ausbildungsabschnitten, f Festlegen der Ausbildungsorte und der verantwortlichen Mitarbeiter/-innen, f Festlegen der Reihenfolge der Ausbildungsorte und der tatsächlichen betrieblichen Ausbildungszeit, f falls erforderlich, Berücksichtigung überbetrieblicher Ausbildungsmaßnahmen und Abstimmung mit Verbund- partnern. Weiterhin sind bei der Aufstellung des betrieblichen Ausbil- dungsplans zu berücksichtigen: f persönliche Voraussetzungen der Auszubildenden (z. B. unterschiedliche Vorbildung), f Gegebenheiten des Ausbildungsbetriebes (z. B. Betriebs- strukturen, personelle und technische Einrichtungen, regionale Besonderheiten), f Durchführung der Ausbildung (z. B. Ausbildungsmaß- nahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, Berufsschul- unterricht in Blockform, Planung und Bereitstellung von Ausbildungsmitteln, Erarbeiten von methodischen Hin- weisen zur Durchführung der Ausbildung). Ausbildungsbetriebe erleichtern sich die Erstellung indivi- dueller betrieblicher Ausbildungspläne, wenn detaillierte Listen mit betrieblichen Arbeitsaufgaben erstellt werden, die zur Vermittlung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähig- keiten der Ausbildungsordnung geeignet sind. Hierzu sind in den Erläuterungen zum Ausbildungsrahmenplan konkrete Anhaltspunkte zu finden. Muster betrieblicher Ausbildungsplan 2.1.6 Ausbildungsnachweis Der Ausbildungsnachweis (ehemals Berichtsheft) stellt ein wichtiges Instrument zur Information über das gesamte Aus- bildungsgeschehen in Betrieb und Berufsschule dar und ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Die Auszubilden- den sind verpflichtet, einen schriftlichen oder elektroni- schen Ausbildungsnachweis zu führen. Die Form des Ausbil- dungsnachweises wird im Ausbildungsvertrag festgehalten. Nach der Empfehlung Nr. 156 des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) vom 8. Oktober 2018 ist der Ausbildungsnachweis von Auszubildenden min- destens wöchentlich zu führen. Die Vorlage eines vom Ausbilder und Auszubil- denden abgezeichneten Ausbildungsnachweises ist gemäß § 43 Absatz 1 Nummer 2 des Berufs- bildungsgesetzes/§ 36 Absatz 1 Nummer 2 der Handwerksordnung Zulassungsvoraussetzung zur Abschluss-/Gesellenprüfung. Ausbilder/-innen sollen die Auszubildenden zum Führen des Ausbildungsnachweises anhalten. Sie müssen den Aus- zubildenden Gelegenheit geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen. In der Praxis hat es sich bewährt, dass die Ausbilder/-innen den Ausbildungsnachweis min- ! https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php/profile/apprenticeship/hhffgdfd IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin | Ausbildung Gestalten 51 destens einmal im Monat prüfen, mit den Auszubildenden besprechen und den Nachweis abzeichnen. Eine Bewertung der Ausbildungsnachweise nach Form und Inhalt ist im Rahmen der Prüfungen nicht vorgesehen. Die schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweise sollen den zeitlichen und inhaltlichen Ablauf der Ausbildung für alle Beteiligten – Auszubildende, Ausbilder/-innen, Be- rufschullehrer/-innen, Mitglieder des Prüfungsausschusses und ggf. gesetzliche Vertreter/-innen der Auszubildenden – nachweisen. Die Ausbildungsnachweise sollten den Bezug der Ausbildung zum Ausbildungsrahmenplan deutlich er- kennen lassen. Grundsätzlich ist der Ausbildungsnachweis eine Dokumen- tation der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die während der gesamten Ausbildungszeit vermittelt wurden. Er kann bei evtl. Streitfällen als Beweismittel dienen. In Ver- bindung mit dem betrieblichen Ausbildungsplan bietet der Ausbildungsnachweis eine optimale Möglichkeit, die Voll- ständigkeit der Ausbildung zu planen und zu überwachen. Empfehlung Nr. 156 des Hauptausschusses des BIBB [https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA156.pdf] Muster Ausbildungsnachweis 2.2 Hilfen zur Durchführung der Ausbildung 2.2.1 Didaktische Prinzipien der Ausbildung Als Grundlage für die Konzeption von handlungsorientier- ten Ausbildungsaufgaben bietet sich das Modell der voll- ständigen Handlung an. Es kommt ursprünglich aus der Arbeitswissenschaft und ist von dort als Lernkonzept in die betriebliche Ausbildung übertragen worden. Nach diesem Modell konstruierte Lern- und Arbeitsaufgaben fördern bei den Auszubildenden die Fähigkeit, selbstständig, selbstkri- tisch und eigenverantwortlich die im Betrieb anfallenden Arbeitsaufträge zu erledigen. Bei der Gestaltung handlungsorientierter Ausbildungsauf- gaben sind folgende didaktische Überlegungen und Prinzi- pien zu berücksichtigen: f vom Leichten zum Schweren, f vom Einfachen zum Zusammengesetzten, f vom Nahen zum Entfernten, f vom Allgemeinen zum Speziellen, f vom Konkreten zum Abstrakten. Didaktische Prinzipien, deren Anwendung die Erfolgssiche- rung wesentlich fördern, sind u. a.: f Prinzip der Fasslichkeit des Lernstoffs Der Lernstoff sollte für die Auszubildenden verständlich prä- sentiert werden. Zu berücksichtigen sind z. B. Vorkenntnis- se, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie Lernschwierigkeiten der Auszubildenden, um die Motivation zu erhalten. f Prinzip der Anschauung Durch die Vermittlung konkreter Vorstellungen prägt sich der Lernstoff besser ein: Anschauung = Fundament der Erkenntnis (Pestalozzi). f Prinzip der Praxisnähe Theoretische und abstrakte Inhalte sollten immer einen Pra- xisbezug haben, um verständlich und einprägsam zu sein. f Prinzip der selbstständigen Arbeit Ziel der Ausbildung sind selbstständig arbeitende, verant- wortungsbewusste, kritisch und zielstrebig handelnde Mit- arbeiter/-innen. Dies kann nur durch entsprechende Ausbil- dungsmethoden erreicht werden. Das Modell der vollständigen Handlung (Abbildung 5) be- steht aus sechs Schritten, die aufeinander aufbauen und die eine stetige Rückkopplung ermöglichen. Informieren: Die Auszubildenden erhalten eine Lern- bzw. Arbeitsaufgabe. Um die Aufgabe zu lösen, müssen sie sich selbstständig die notwendigen Informationen beschaffen. Planen: Die Auszubildenden erstellen einen Arbeitsablauf für die Durchführung der gestellten Lern- bzw. Arbeitsauf- gabe. Entscheiden: Auf der Grundlage der Planung wird i. d. R. mit dem Ausbilder bzw. der Ausbilderin ein Fachgespräch geführt, in dem der Arbeitsablauf geprüft und entschieden wird, wie die Aufgabe umzusetzen ist. Ausführen: Die Auszubildenden führen die in der Arbeits- planung erarbeiteten Schritte selbstständig aus. Kontrollieren: Die Auszubildenden überprüfen selbstkri- tisch die Erledigung der Lern- bzw. Arbeitsaufgabe (Soll-Ist- Vergleich). Bewerten: Die Auszubildenden reflektieren den Lösungs- weg und das Ergebnis der Lern- bzw. Arbeitsaufgabe. Je nach Wissensstand der Auszubildenden erfolgt bei den einzelnen Schritten eine Unterstützung durch die Ausbil- der/Ausbilderinnen. Die Lern- bzw. Arbeitsaufgaben können auch so konzipiert sein, dass sie von mehreren Auszubilden- den erledigt werden können. Das fördert den Teamgeist und die betriebliche Zusammenarbeit. https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA156.pdf https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php/profile/apprenticeship/hhffgdfd Ausbildung Gestalten | IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin52 2.2.2 Handlungsorientierte Ausbildungsmethoden Mit der Vermittlung der Inhalte des neuen Ausbildungsberufs werden Ausbilder/-innen didaktisch und methodisch immer wieder vor neue Aufgaben gestellt. Sie nehmen verstärkt die Rolle einer beratenden Person ein, um die Auszubildenden dazu zu befähigen, im Laufe der Ausbildung immer mehr Verantwortung zu übernehmen und selbstständiger zu ler- nen und zu handeln. Dazu sind aktive, situationsbezogene Ausbildungsmethoden (Lehr- und Lernmethoden) erforder- lich, die Wissen nicht einfach mit dem Ziel einer „Eins-zu- eins-Reproduktion“ vermitteln, sondern eine selbstgesteuer- te Aneignung ermöglichen. Ausbildungsmethoden sind das Werkzeug von Ausbildern und Ausbilderinnen. Sie versetzen die Auszubildenden in die Lage, Aufgaben im betrieblichen Alltag selbstständig zu erfassen, eigenständig zu erledigen und zu kontrollieren sowie ihr Vorgehen selbstkritisch zu reflektieren. Berufliche Handlungskompetenz lässt sich nur durch Handeln in und an berufstypischen Aufgaben erwer- ben. Für die Erlangung der beruflichen Handlungsfähigkeit sind Methoden gefragt, die folgende Grundsätze besonders be- achten: f Lernen für Handeln: Es wird für das berufliche Handeln gelernt, das bedeutet Lernen an berufstypischen Aufga- benstellungen und Aufträgen. f Lernen durch Handeln: Ausgangspunkt für ein aktives Lernen ist das eigene Handeln, es müssen also eigene Handlungen ermöglicht werden, mindestens muss aber eine Handlung gedanklich nachvollzogen werden kön- nen. f Erfahrungen ermöglichen: Handlungen müssen die Er- fahrungen der Auszubildenden einbeziehen sowie eige- ne Erfahrungen ermöglichen und damit die Reflexion des eigenen Handelns fördern. f Ganzheitliches nachhaltiges Handeln: Handlungen sollen ein ganzheitliches Erfassen der beruflichen und damit der berufstypischen Arbeits- und Geschäftspro- zesse ermöglichen, dabei sind ökonomische, rechtliche, ökologische und soziale Aspekte einzubeziehen. f Handeln im Team: Beruflich gehandelt wird insbeson- dere in Arbeitsgruppen, Teams oder Projektgruppen. Handlungen sind daher in soziale Prozesse eingebettet, z. B. in Form von Interessengegensätzen oder handfes- ten Konflikten. Um soziale Kompetenzen entwickeln zu können, sollten Auszubildende in solche Gruppen aktiv eingebunden werden. f Vollständige Handlungen: Handlungen müssen durch die Auszubildenden weitgehend selbstständig geplant, durchgeführt, überprüft, ggf. korrigiert und schließlich bewertet werden. Es existiert ein großer Methodenpool von klassischen und handlungsorientierten Methoden sowie von Mischformen, die für Einzel-, Partner- oder Gruppenarbeiten einsetzbar sind. Im Hinblick auf die zur Auswahl stehenden Ausbil- Informieren Ausführen Planen Entscheiden Bewerten Kontrollieren Vollständige Handlung Was soll getan werden? Arbeitsschritte selbstständig oder im Team ausführen. Sich für einen Lösungsweg entscheiden. Wie kann der Arbeitsauftrag um gesetzt werden? Ist der Arbeits- auftrag sach- und fachgerecht durch geführt? Was kann zu künftig noch verbessert werden? Abbildung 5: Modell der vollständigen Handlung - foraus.de [https://www.foraus.de/images/content/Vollst-Handlung_600.jpg] https://www.foraus.de/images/content/Vollst-Handlung_600.jpg IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin | Ausbildung Gestalten 53 dungsmethoden sollten die Ausbilder sich folgende Fragen beantworten: f Welchem Ablauf folgt die Ausbildungsmethode und für welche Art der Vermittlung ist sie geeignet (z. B. Grup- pen-, Teamarbeit, Einzelarbeit)? f Welche konkreten Ausbildungsinhalte des Berufs können mit der gewählten Ausbildungsmethode erarbeitet wer- den? f Welche Aufgaben übernehmen Auszubildende, welche Ausbildende? f Welche Vor- und Nachteile hat die jeweilige Ausbildungs- methode? Im Folgenden wird eine Auswahl an Ausbildungsmethoden, die sich für die Vermittlung von Ausbildungsinhalten im Be- trieb eignen, vorgestellt: Digitale Medien „Ob Computer, Smartphone, Tablet oder Virtual-Reality-Brille – die Einsatzmöglichkeiten für digitale Medien in der berufli- chen Bildung sind vielfältig. Doch nicht nur Lernen mit digi- talen Medien ist wichtig, genauso entscheidend ist, die Medien selbst als Gegenstand des Lernens zu verstehen, um verantwor- tungsvoll mit ihnen umgehen zu können. In diesem Zusammen- hang ist eine umfassende Medienkompetenz Grundvoraus- setzung für Lehrpersonal und auch für die Lernenden selbst.“ (Quelle: BMBF-Flyer „Lernen und Beruf digital verbinden“ [https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Lernen_und_ Beruf_digital_verbinden.pdf]) Digitale Medien stellen die Brücke dar, mit der die enge Wechselbeziehung zwischen Ausbildung, wissensintensiver Facharbeit und fortschreitender Technologieentwicklung in einen Zusammenhang gebracht werden können. Sie unter- stützen Lernprozesse in komplexen, sich kontinuierlich wandelnden Arbeitsumgebungen, die ihrerseits im hohen Maße durch die IT-Technik geprägt sind. Sie können der selbstgesteuerten Informationsgewinnung dienen, die Kom- munikation und den unmittelbaren Erfahrungsaustausch unterstützen, unmittelbar benötigtes Fachwissen über den netzgestützten Zugriff auf Informationen ermöglichen und damit das Lernen im Prozess der Arbeit begleiten. Diese vielfältigen Möglichkeiten bringen auch neue Heraus- forderungen für das Bildungspersonal mit sich, die einerseits darin liegen, selbst auf dem neuesten Stand zu bleiben, und andererseits darin, sinnvolle Möglichkeiten für die Ausbil- dung und die Auszubildenden auszuwählen, zu gestalten und zu begleiten. Digitale Medien sind in diesem skizzierten Rahmen explizit als Teil eines umfangreichen Bildungs- und Management- konzeptes zu verstehen. Auszubildende, Bildungspersonal und ausgebildete Fachkräfte können heute mobil miteinan- der interagieren, elektronische Portfolios sind in der Lage, Ausbildungsverläufe, berufliche Karrierewege und Kompe- tenzentwicklungen kontinuierlich zu dokumentieren. Über gemeinsam gewährte Zugriffsrechte auf ihre elektronischen Berichtshefte zum Beispiel können Auszubildende mit dem betrieblichen und berufsschulischen Bildungspersonal ge- meinsam den Ausbildungsverlauf planen, begleiten, steuern und gezielt individuelle betriebliche Karrierewege fördern. Erfahrungswissen kann in Echtzeit ausgetauscht und doku- mentiert werden. Gruppen-Experten-Rallye Bei dieser Methode agieren die Auszubildenden/Lernen- den gleichzeitig auch als Ausbildende/Lehrende. Es werden Stamm- und Expertengruppen gebildet, wobei die Lerner sich erst eigenverantwortlich und selbstständig in Grup- penarbeit exemplarisch Wissen über einen Teil des zu be- arbeitenden Themas erarbeiten, welches sie dann in einer nächsten Phase ihren Mitlernern in den Stammgruppen ver- mitteln. Alle erarbeiten sich so ein gemeinsames Wissen, zu dem jeder einen Beitrag leistet, sodass eine positive gegen- seitige Abhängigkeit (Interdependenz) entsteht, wobei alle Beiträge wichtig sind. Wesentlich an der Methode ist es, dass jeder Lernende aktiv (d. h. in einer Phase auch zum Lehrer/ zur Lehrerin) wird. Ein Test schließt als Kontrolle das Ver- fahren ab und überprüft die Wirksamkeit. Die Methode wird auch Gruppenpuzzle genannt. Juniorfirma Eine Juniorfirma ist eine zeitlich begrenzte, reale Abteilung innerhalb eines Unternehmens und hat den Vorteil, dass sie das wirkliche Betriebsgeschehen nicht belastet. Die Auszu- bildenden führen die Juniorfirma selbstständig und in eige- ner Verantwortung mit umfassenden Aufgabenstellungen, wie sie auch im wirklichen Unternehmen zu beobachten sind. Ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal zu anderen Ausbildungsmethoden ist, dass die Juniorfirma auf Gewinn angelegt ist und ggf. die Ausbildungskosten senkt. Ausbilder/-innen treten im Rahmen der Juniorfirma übli- cherweise in einer zurückhaltenden Moderatorenrolle auf. Alle Tätigkeiten wie Planen, Informieren, Entscheiden, Aus- führen, Kontrollieren und Auswerten sollten möglichst auf die Auszubildenden übertragen werden. Die Juniorfirma stellt eine „Learning by Doing“-Methode dar. Sie fördert unter anderem fachliche Qualifikationen, Kreativität, Eigenverantwortlichkeit, Teamgeist und soziale Kompetenz der Auszubildenden. Lerninseln Lerninseln sind kleine Ausbildungswerkstätten innerhalb eines Unternehmens, in denen die Auszubildenden wäh- rend der Arbeit qualifiziert werden. Unter der Anleitung der Ausbilder/-innen werden Arbeitsaufgaben, die auch im nor- malen Arbeitsprozess behandelt werden, in Gruppenarbeit selbstständig bearbeitet. Allerdings ist in der Lerninsel mehr Zeit vorhanden, um die betrieblichen Arbeiten pädagogisch aufbereitet und strukturiert durchzuführen. Das Lernen be- https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Lernen_und_Beruf_digital_verbinden.pdf https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Lernen_und_Beruf_digital_verbinden.pdf Ausbildung Gestalten | IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin54 gleitet die Arbeit, sodass berufliches Arbeiten und Lernen in einer Wechselbeziehung stehen. Lerninseln sollen die Hand- lungsfähigkeit und Persönlichkeitsentwicklung der Lernen- den fördern. Sie stellen eine Lernform in der betrieblichen Wirklichkeit dar, worin Auszubildende und langjährig täti- ge Mitarbeiter/-innen gemeinsam lernen und arbeiten. Ihre Zusammenarbeit ist durch einen kontinuierlichen Verbesse- rungsprozess gekennzeichnet, da dem Lerninselteam sehr daran gelegen ist, die Arbeits- und Lernprozesse innerhalb des Unternehmens ständig zu verbessern und weiterzuent- wickeln. Lerninseln eignen sich sehr gut, um handlungs- und prozessorientiert auszubilden. Leittexte Bei der Leittextmethode werden komplexe Ausbildungsin- halte textgestützt und -gesteuert bearbeitet. Dabei wird oft das Modell der vollständigen Handlung zugrunde gelegt. Die Lernenden arbeiten sich selbstständig in Kleingruppen von drei bis fünf Personen in eine Aufgabe oder ein Problem ein. Dazu erhalten sie Unterlagen mit Leitfragen und Leittex- ten und/oder Quellenhinweisen, die sich mit der Thematik befassen, wobei die Leitfragen als Orientierungshilfe beim Bearbeiten der Leittexte dienen. Anschließend erfolgt die praktische oder theoretische Umsetzung. Diese Methode ist für die Lehrenden bei der Ersterstellung mit einem hohen Arbeitsaufwand verbunden, da vor Beginn die Informationen lernergerecht, d. h. dem Kenntnisstand der Lernenden entsprechend, aufgearbeitet werden müssen. Von den Lernenden verlangt die Methode einen hohen Grad an Eigeninitiative und Selbstständigkeit und trainiert neben der Fach- und Methodenkompetenz auch die Sozialkompe- tenz. Projektarbeit Projektarbeit ist das selbstständige Bearbeiten einer Aufga- be oder eines Problems durch eine Gruppe von der Planung über die Durchführung bis zur Präsentation des Ergebnisses. Projektarbeit ist eine Methode demokratischen und hand- lungsorientierten Lernens, bei der sich Lernende zur Be- arbeitung einer Aufgabe oder eines Problems zusammenfin- den, um in größtmöglicher Eigenverantwortung immer auch handelnd-lernend tätig zu sein. Ein Team von Auszubildenden bearbeitet eine berufstypi- sche Aufgabenstellung, z. B. die Entwicklung eines Produk- tes, die Organisation einer Veranstaltung oder die Verbes- serung einer Dienstleistung. Gemäß der Aufgabenstellung ist ein Produkt zu entwickeln und alle für die Realisierung nötigen Arbeitsschritte selbstständig zu planen, auszuführen und zu dokumentieren. Ausbilder/-innen führen in ihrer Rolle als Moderatoren und Moderatorinnen in das Projekt ein, organisieren den Pro- zess und bewerten das Ergebnis mit den Auszubildenden. Neben fachbezogenem Wissen eignen sich die Auszubilden- den Schlüsselqualifikationen an. Sie lernen komplexe Auf- gaben und Situationen kennen, entwickeln die Fähigkeit zur Selbstorganisation und Selbstreflexion und erwerben methodische und soziale Kompetenzen während der unter- schiedlichen Projektphasen. Die Projektmethode bietet mehr Gestaltungs- und Entscheidungsspielraum, setzt aber auch mehr Vorkenntnisse der Auszubildenden voraus. Rollenspiele Stehen soziale Interaktionen, z. B. Kundenberatung, Re- klamationsbearbeitung, Verkaufsgespräch oder Konfliktge- spräch, im Vordergrund des Lernprozesses, sind Rollenspiele eine probate Ausbildungsmethode. Ausbildungssituationen werden simuliert und können von den Auszubildenden „eingeübt“ werden. Hierbei können insbesondere die Wahr- nehmung, Empathie, Flexibilität, Offenheit, Kooperations-, Kommunikations- und Problemlösefähigkeit entwickelt wer- den. Außerdem werden durch Rollenspiele vor allem Selbst- und Fremdbeobachtungsfähigkeiten geschult. Die Ausbil- der/-innen übernehmen i. d. R. die Rolle der Moderatoren und Moderatorinnen und weisen in das Rollenspiel ein. Vier-Stufen-Methode der Arbeitsunterweisung Diese nach wie vor häufig angewandte Methode basiert auf dem Prinzip des Vormachens, Nachmachens, Einübens und der Reflexion/Feedback unter Anleitung der Ausbilder/-in- nen. Mit ihr lassen sich psychomotorische Lernziele vor al- lem im Bereich der Grundfertigkeiten erarbeiten. Weitere Informationen: ⏺ Methodenpool Uni Köln [http://methodenpool.uni-ko- eln.de] ⏺ Forum für AusbilderInnen [https://www.foraus.de] ⏺ BMBF-Förderprogramm [https://www.qualifizierungdi- gital.de] ⏺ BMBF-Broschüre „Digitale Medien in der beruflichen Bil- dung“ [https://www.bmbf.de/de/digitale-medien-in- der-bildung-1380.html] http://methodenpool.uni-koeln.de http://methodenpool.uni-koeln.de https://www.foraus.de https://www.qualifizierungdigital.de https://www.qualifizierungdigital.de https://www.bmbf.de/de/digitale-medien-in-der-bildung-1380.html https://www.bmbf.de/de/digitale-medien-in-der-bildung-1380.html IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin | Ausbildung Gestalten 55 2.2.3 Checklisten2.2.3 Checklisten Planung der Ausbildung Anerkennung als Ausbildungsbetrieb f Ist der Betrieb von der zuständigen Stelle (Kammer) als Ausbildungsbetrieb anerkannt? Rechtliche Voraussetzungen f Sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine Ausbildung vorhanden, d. h., ist die persönliche und fachliche Eignung nach §§ 28 bis 30 BBiG gegeben? Ausbildereignung f Hat die ausbildende Person oder ein von ihr bestimmter Ausbilder bzw. eine von ihr bestimmte Ausbilderin die erforderliche Ausbildereignung erworben? Ausbildungsplätze f Sind geeignete betriebliche Ausbildungsplätze vorhanden? Ausbilder f Sind neben den verantwortlichen Ausbildern und Ausbilderinnen ausreichend Fachkräfte in den einzelnen Ausbildungsorten und -bereichen für die Unterweisung der Auszubildenden vorhanden? f Ist der zuständigen Stelle eine für die Ausbildung verantwortliche Person genannt worden? Vermittlung der Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten f Ist der Betrieb in der Lage, alle fachlichen Inhalte der Ausbildungsordnung zu vermitteln? Sind dafür alle erforderlichen Ausbildungsorte und -bereiche vorhanden? Kann oder muss auf zusätzliche Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte (überbetriebliche Ausbildungsorte, Verbundbetriebe) zurückgegriffen werden? Werbung um Auszubildende f Welche Aktionen müssen gestartet werden, um das Unternehmen für Interessierte als attraktiven Ausbildungsbetrieb zu präsentieren (z. B. Kontakt zur zuständigen Arbeitsagentur aufnehmen, Anzeigen in Tageszeitungen oder Jugendzeitschriften schalten, Betrieb auf Berufsorientierungsmessen präsentieren, Betriebspraktika anbieten)? Berufsorientierung f Gibt es im Betrieb die Möglichkeit, ein Schülerpraktikum anzubieten und zu betreuen? f Welche Schulen würden sich als Kooperationspartner eignen? Auswahlverfahren f Sind konkrete Auswahlverfahren (Einstellungstests) sowie Auswahlkriterien für Auszubildende festgelegt worden? Klare Kommunikation mit Bewerbern und Bewerberinnen f Eingangsbestätigung nach Eingang der Bewerbungen versenden? Vorstellungsgespräch f Wurde festgelegt, wer die Vorstellungsgespräche mit den Bewerbern und Bewerberinnen führt und wer über die Einstellung (mit-)entscheidet? Gesundheitsuntersuchung f Ist die gesundheitliche und körperliche Eignung der Auszubildenden vor Abschluss des Ausbildungsvertrages festgestellt worden (Jugendarbeitsschutzgesetz)? Sozialversicherungs- und Steuerunterlagen f Liegen die Unterlagen zur steuerlichen Veranlagung und zur Sozialversicherung vor (ggf. Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis)? Ausbildungsvertrag, betrieblicher Ausbildungsplan f Ist der Ausbildungsvertrag formuliert und von der ausbildenden Person und den Auszubildenden (ggf. gesetzl. Vertreter/-in) unterschrieben? f Ist ein individueller betrieblicher Ausbildungsplan erstellt? f Ist den Auszubildenden sowie der zuständigen Stelle (Kammer) der abgeschlossene Ausbildungsvertrag einschließlich des betrieblichen Ausbildungsplans zugestellt worden? Berufsschule f Sind die Auszubildenden bei der Berufsschule angemeldet worden? Ausbildungsunterlagen f Stehen Ausbildungsordnung, Ausbildungsrahmenplan, ggf. Rahmenlehrplan sowie ein Exemplar des Berufsbildungsgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes im Betrieb zur Verfügung? Ausbildung Gestalten | IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin56 Die ersten Tage der Ausbildung Planung f Sind die ersten Tage strukturiert und geplant? Zuständige Mitarbeiter/-innen f Sind alle zuständigen Mitarbeiter/-innen informiert, dass neue Auszubildende in den Betrieb kommen? Aktionen, Räumlichkeiten f Welche Aktionen sind geplant? Beispiele: Vorstellung des Betriebs, seiner Organisation und inneren Struktur, der für die Ausbildung verantwortlichen Personen, ggf. eine Betriebsrallye durchführen. f Kennenlernen der Sozialräume. Rechte und Pflichten f Welche Rechte und Pflichten ergeben sich für Auszubildende wie für Ausbilder/-innen und Betrieb aus dem Ausbildungsvertrag? Unterlagen f Liegen die Unterlagen zur steuerlichen Veranlagung und zur Sozialversicherung vor? Anwesenheit/Abwesenheit f Was ist im Verhinderungs- und Krankheitsfall zu beachten? f Wurden die betrieblichen Urlaubsregelungen erläutert? Probezeit f Wurde die Bedeutung der Probezeit erläutert? Finanzielle Leistungen f Wurden die Ausbildungsvergütung und ggf. betriebliche Zusatzleistungen erläutert? Arbeitssicherheit f Welche Regelungen zur Arbeitssicherheit und zur Unfallverhütung gelten im Unternehmen? f Wurde die Arbeitskleidung bzw. Schutzkleidung übergeben? f Wurde auf die größten Unfallgefahren im Betrieb hingewiesen? Arbeitsmittel f Welche speziellen Arbeitsmittel stehen für die Ausbildung zu Verfügung? Arbeitszeit f Welche Arbeitszeitregelungen gelten für die Auszubildenden? Betrieblicher Ausbildungsplan f Wurde der betriebliche Ausbildungsplan erläutert? Ausbildungsnachweis f Wie sind die schriftlichen bzw. elektronischen Ausbildungsnachweise zu führen (Form, zeitliche Abschnitte: Woche, Monat)? f Wurde die Bedeutung der Ausbildungsnachweise für die Prüfungszulassung erläutert? Berufsschule f Welche Berufsschule ist zuständig? f Wo liegt sie, und wie kommt man dorthin? Prüfungen f Wurde die Prüfungsform erklärt und auf die Prüfungszeitpunkte hingewiesen? IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin | Ausbildung Gestalten 57 Pflichten des Ausbildungsbetriebes bzw. des Ausbilders oder der Ausbilderin Vermittlung von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten f Vermittlung von sämtlichen im Ausbildungsrahmenplan vorgeschriebenen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten. Wer bildet aus? f Selbst ausbilden oder einen/eine persönlich und fachlich geeigneten/geeignete Ausbilder/-in ausdrücklich damit beauftragen. Rechtliche Rahmenbedingungen f Beachten der rechtlichen Rahmenbedingungen, z. B. Berufsbildungsgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Arbeitszeitgesetz, Betriebsvereinbarungen und Ausbildungsvertrag sowie der Bestimmungen zu Arbeitssicherheit und Unfallverhütung. Abschluss Ausbildungsvertrag f Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit den Auszubildenden, Eintragung in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Stelle (Kammer). Freistellen der Auszubildenden f Freistellen für Berufsschule, angeordnete überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen sowie für Prüfungen. Ausbildungsvergütung f Zahlen einer Ausbildungsvergütung, Beachten der tarifvertraglichen Vereinbarungen. Ausbildungsplan f Umsetzen von Ausbildungsordnung und Ausbildungsrahmenplan sowie sachlicher und zeitlicher Gliederung in die betriebliche Praxis, vor allem durch Erstellen von betrieblichen Ausbildungsplänen. Ausbildungsarbeitsplatz, Ausbildungsmittel f Gestaltung eines „Ausbildungsarbeitsplatzes“ entsprechend der Ausbildungsinhalte. f Kostenlose Zurverfügungstellung aller notwendigen Ausbildungsmittel, auch zur Ablegung der Prüfungen. Ausbildungsnachweis f Form des Ausbildungsnachweises (schriftlich oder elektronisch) im Ausbildungsvertrag festlegen. f Vordrucke für schriftliche Ausbildungsnachweise bzw. Downloadlink den Auszubildenden zur Verfügung stellen. f Die Auszubildenden zum Führen der Ausbildungsnachweise anhalten und diese regelmäßig kontrollieren. f Den Auszubildenden Gelegenheit geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen. Übertragung von Tätigkeiten f Ausschließliche Übertragung von Tätigkeiten, die dem Ausbildungszweck dienen. Charakterliche Förderung f Charakterliche Förderung, Bewahrung vor sittlichen und körperlichen Gefährdungen, Wahrnehmen der Aufsichtspflicht. Zeugnis f Ausstellen eines Ausbildungszeugnisses am Ende der Ausbildung. Ausbildung Gestalten | IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin58 Pflichten der Auszubildenden Vermittlung von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten f Sorgfältige Ausführung der im Rahmen der Berufsausbildung übertragenen Verrichtungen und Aufgaben. Aneignung von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten f Aktives Aneignen aller Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die notwendig sind, um die Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Weisungen f Weisungen folgen, die den Auszubildenden im Rahmen der Berufsausbildung von Ausbildern bzw. Ausbilderinnen oder anderen weisungsberechtigten Personen erteilt werden, soweit diese Personen als weisungsberechtigt bekannt gemacht worden sind. Anwesenheit f Anwesenheitspflicht. f Nachweispflicht bei Abwesenheit. Berufsschule, überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen f Teilnahme am Berufsschulunterricht sowie an Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte. Betriebliche Ordnung f Beachtung der betrieblichen Ordnung, pflegliche Behandlung aller Arbeitsmittel und Einrichtungen. Geschäftsgeheimnisse f Über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen bewahren. Ausbildungsnachweis f Führung und regelmäßige Vorlage der schriftlichen bzw. elektronischen Ausbildungsnachweise. Prüfungen f Ablegen aller Prüfungsteile. IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin | Ausbildung Gestalten 59 2.3 Nachhaltige Entwicklung in der Berufsausbildung Was ist nachhaltige Entwicklung? Der 2012 ins Leben gerufene Rat für Nachhaltige Entwick- lung definiert sie folgendermaßen: „Nachhaltige Entwick- lung heißt, Umweltgesichtspunkte gleichberechtigt mit sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu berück- sichtigen. Zukunftsfähig wirtschaften bedeutet also: Wir müssen unseren Kindern und Enkelkindern ein intaktes öko- logisches, soziales und ökonomisches Gefüge hinterlassen. Das eine ist ohne das andere nicht zu haben.“ Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) Gemeint ist eine Bildung, die Menschen zu zukunftsfähigem Denken und Handeln befähigt: Wie beeinflussen meine Ent- scheidungen Menschen nachfolgender Generationen oder in anderen Erdteilen? Welche Auswirkungen hat es beispiels- weise, wie ich konsumiere, welche Fortbewegungsmittel ich nutze oder welche und wie viel Energie ich verbrauche? Wel- che globalen Mechanismen führen zu Konflikten, Terror und Flucht? Bildung für nachhaltige Entwicklung ermöglicht es jedem Einzelnen, die Auswirkungen des eigenen Handelns auf die Welt zu verstehen und verantwortungsvolle Entschei- dungen zu treffen. Quelle: BNE-Portal [https://www.bne-portal.de] Nachhaltige Entwicklung als Bildungsauftrag Eine nachhaltige Entwicklung ist nur dann möglich, wenn sich viele Menschen auf diese Leitidee als Handlungsma- xime einlassen, sie mittragen und umsetzen helfen. Dafür Wissen und Motivation zu vermitteln, ist die Aufgabe einer Bildung für nachhaltige Entwicklung. Auch die Berufsausbil- dung kann ihren Beitrag dazu leisten, steht sie doch in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem beruflichen Han- deln in der gesamten Wertschöpfungskette. In kaum einem anderen Bildungsbereich hat der Erwerb von Kompetenzen für nachhaltiges Handeln eine so große Auswirkung auf die Zukunftsfähigkeit wirtschaftlicher, technischer, sozialer und ökologischer Entwicklungen wie in den Betrieben der Wirt- schaft und anderen Stätten beruflichen Handelns. Aufgabe der Berufsbildung ist es daher, die Menschen auf allen Ebe- nen zu befähigen, Verantwortung zu übernehmen, effizient mit Ressourcen umzugehen und nachhaltig zu wirtschaften sowie die Globalisierung gerecht und sozial verträglich zu gestalten. Dazu müssen Personen in die Lage versetzt wer- den, sich die ökologischen, ökonomischen und sozialen Be- züge ihres Handelns und sich daraus ergebende Spannungs- felder deutlich zu machen und abzuwägen. Nachhaltige Entwicklung erweitert die beruflichen Fähigkeiten Nachhaltige Entwicklung bietet auch Chancen für eine Qua- litätssteigerung und Modernisierung der Berufsausbildung – sie muss in nachvollziehbaren praktischen Beispielen veran- schaulicht werden. Nachhaltige Entwicklung zielt auf Zukunftsgestaltung und erweitert damit das Spektrum der beruflichen Handlungs- kompetenz, um die folgenden Aspekte: f Reflexion und Bewertung der direkten und indirekten Wirkungen beruflichen Handelns auf die Umwelt sowie die Lebens- und Arbeitsbedingungen heutiger und zu- künftiger Generationen, f Prüfung des eigenen beruflichen Handelns, des Betriebes und seiner Produkte und Dienstleistungen auf Zukunfts- fähigkeit, f kompetente Mitgestaltung von Arbeit, Wirtschaft und Technik, f Umsetzung von nachhaltigem Energie- und Ressourcen- management im beruflichen und alltäglichen Handeln auf der Grundlage von Wissen, Werteeinstellungen und Kompetenzen, f Beteiligung am betrieblichen und gesellschaftlichen Dia- log über nachhaltige Entwicklung. Umsetzung in der Ausbildung Berufsbildung für eine nachhaltige Entwicklung geht über das Instruktionslernen hinaus und muss Rahmenbedingun- gen schaffen, die den notwendigen Kompetenzerwerb för- dern. Hierzu gehört es auch, Lernsituationen zu gestalten, die mit Widersprüchen zwischen ökologischen und ökono- mischen Zielen konfrontieren und Anreize schaffen, Ent- scheidungen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu treffen bzw. vorzubereiten. Folgende Leitfragen können bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeit in der Berufsausbildung zur Planung von Lernsituationen und zur Reflexion betrieblicher Arbeitsauf- gaben herangezogen werden: f Welche sozialen, ökologischen und ökonomischen As- pekte sind in der beruflichen Tätigkeit zu beachten? f Welche lokalen, regionalen und globalen Auswirkun- gen bringen die hergestellten Produkte und erbrachten Dienstleistungen mit sich? f Welche längerfristigen Folgen sind mit der Herstellung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen verbunden? f Wie können diese Produkte und Dienstleistungen nach- haltiger gestaltet werden? f Welche Materialien und Energien werden in Arbeitspro- zessen und den daraus folgenden Anwendungen verwen- det? f Wie können diese effizient und naturverträglich einge- setzt werden? https://www.bne-portal.de Ausbildung Gestalten | IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin60 f Welche Produktlebenszyklen und Prozessketten sind bei der Herstellung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen mit einzubeziehen, und welche Gestal- tungsmöglichkeiten sind im Rahmen der beruflichen Tä- tigkeit vorhanden? Weitere Informationen: ⏺ Nachhaltigkeit in der Berufsbildung (BIBB) [https:// www.bibb.de/de/709.php] ⏺ Lexikon der Nachhaltigkeit der Aachener Stiftung Kathy Beys [http://www.nachhaltigkeit.info] https://www.bibb.de/de/709.php https://www.bibb.de/de/709.php http://www.nachhaltigkeit.info IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin | Ausbildung Gestalten 61 In der dualen Berufsausbildung wirken die Lernorte Aus- bildungsbetrieb und Berufsschule zusammen (§ 2 Absatz 2 BBiG, Lernortkooperation). Ihr gemeinsamer Bildungsauftrag ist die Vermittlung beruflicher Handlungsfähigkeit. Nach der Rahmenvereinbarung [http://www.kmk.org/fileadmin/Da- teien/veroeffentlichungen_beschluesse/2015/2015_03_12- RV-Berufsschule.pdf] der Kultusministerkonferenz (KMK) über die Berufsschule von 1991 und der Vereinbarung über den Abschluss der Berufsschule [http://www.kmk. org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschlues- se/1979/1979_06_01-Abschluss-Berufsschule.pdf] von 1979 hat die Berufsschule darüber hinaus die Erweiterung allgemeiner Bildung zum Ziel. Die Auszubildenden werden befähigt, berufliche Aufgaben wahrzunehmen sowie die Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialer und ökologischer Verantwortung mitzugestalten. Ziele und Inhalte des berufs- bezogenen Berufsschulunterrichts werden für jeden Beruf in einem Rahmenlehrplan der KMK festgelegt. Die Erarbeitung von Rahmenlehrplänen erfolgt grundsätz- lich in zeitlicher und personeller Verzahnung mit der Er- arbeitung des Ausbildungsrahmenplans, um eine gute Ab- stimmung sicherzustellen (Handreichung [http://www. kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschlu- esse/2011/2011_09_23-GEP-Handreichung.pdf] der Kul- tusministerkonferenz, Berlin 2011). 3 Berufsschule als Lernort der dualen Ausbildung Ausbildungszeugnis Zeugnis der Berufsschule Betrieb Berufsschule Rechtliche Grundlagen: Ausbildungsordnung Rechtliche Grundlagen: Schulgesetze der Länder Prüfungszeugnis Das Prüfungszeugnis enthält u. a. ▶ die Personalien des Prüfl ings (Name, Vorname, Geburtsdatum) ▶ die Bezeichnung des Ausbildungsberufs ▶ die Ergebnisse (Punkte) der Prüfungsbereiche und das Gesamtergebnis (Note), soweit ein solches in der Ausbildungsordnung vorgesehen ist, ▶ das Datum des Bestehens der Prüfung. Rahmenlehrplan Der Rahmenlehrplan ist Grundlage für den berufsbezogenen Un- terricht in der Berufsschule und zeitlich sowie inhaltlich mit dem Ausbildungsrahmenplan abgestimmt. Der Unterricht in den all- gemeinbildenden Fächern folgt den jeweiligen landesrechtlichen Vorschrift en. Der Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Un- terricht wird in Lernfelder unterteilt. Ausbildungsrahmenplan Der Ausbildungsrahmenplan ist Anlage der Ausbildungsord- nung. Er beinhaltet die sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung und konkretisiert nach Breite und Tiefe die im Ausbildungsberufsbild festgelegten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Betrieblicher Ausbildungsplan Der Ausbildungsrahmenplan wird in einen betrieblichen Aus- bildungsplan umgesetzt, der die Grundlage für die individuelle Ausbildung im Betrieb bildet. Lehrpläne Der Rahmenlehrplan wird von den Bundesländern übernom- men oder in Anlehnung daran auf Länderebene überarbeitet. Abbildung 6: Übersicht Betrieb – Berufsschule (Quelle: BIBB) http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2015/2015_03_12-RV-Berufsschule.pdf http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2015/2015_03_12-RV-Berufsschule.pdf http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2015/2015_03_12-RV-Berufsschule.pdf http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1979/1979_06_01-Abschluss-Berufsschule.pdf http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1979/1979_06_01-Abschluss-Berufsschule.pdf http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1979/1979_06_01-Abschluss-Berufsschule.pdf http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2011/2011_09_23-GEP-Handreichung.pdf http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2011/2011_09_23-GEP-Handreichung.pdf http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2011/2011_09_23-GEP-Handreichung.pdf Ausbildung Gestalten | IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin62 Diese Abstimmung zwischen betrieblichem Ausbildungsrah- menplan und Rahmenlehrplan wird in der Entsprechungs- liste dokumentiert. Der Rahmenlehrplanausschuss wird von der KMK eingesetzt, Mitglieder sind Lehrer und Lehrerinnen aus verschiedenen Bundesländern. 3.1 Lernfeldkonzept und die Notwendigkeit der Kooperation der Lernorte Seit 1996 sind die Rahmenlehrpläne der Kultusministerkon- ferenz (KMK) für den berufsbezogenen Unterricht in der Be- rufsschule nach Lernfeldern strukturiert. Intention der Ein- führung des Lernfeldkonzeptes war die von der Wirtschaft angemahnte stärkere Verzahnung von Theorie und Praxis. Die kompetenzorientiert formulierten Lernfelder konkreti- sieren das Lernen in beruflichen Handlungen. Sie orientie- ren sich an konkreten beruflichen sowie an individuellen und gesellschaftlichen Aufgabenstellungen und berufstypi- schen Handlungssituationen. „Ausgangspunkt des lernfeldbezogenen Unterrichts ist nicht (…) die fachwissenschaftliche Theorie, zu deren Verständnis bei der Vermittlung möglichst viele praktische Beispiele heran- gezogen wurden. Vielmehr wird von beruflichen Problemstel- lungen ausgegangen, die aus dem beruflichen Handlungsfeld entwickelt und didaktisch aufbereitet werden. Das für die be- rufliche Handlungsfähigkeit erforderliche Wissen wird auf die- ser Grundlage generiert. Die Mehrdimensionalität, die Handlungen kennzeichnet (z. B. ökonomische, rechtliche, mathematische, kommunikative, so- ziale Aspekte), erfordert eine breitere Betrachtungsweise als die Perspektive einer einzelnen Fachdisziplin. Deshalb sind fachwis- senschaftliche Systematiken in eine übergreifende Handlungs- systematik integriert. Die zu vermittelnden Fachbezüge, die für die Bewältigung beruflicher Tätigkeiten erforderlich sind, er- geben sich aus den Anforderungen der Aufgabenstellungen. Un- mittelbarer Praxisbezug des erworbenen Wissens wird dadurch deutlich und das Wissen in den neuen Kontext eingebunden. Für erfolgreiches, lebenslanges Lernen sind Handlungs- und Si- tuationsbezug sowie die Betonung eigenverantwortlicher Schü- leraktivitäten erforderlich. Die Vermittlung von korrespondie- rendem Wissen, das systemorientierte vernetzte Denken und Handeln sowie das Lösen komplexer und exemplarischer Auf- gabenstellungen werden im Rahmen des Lernfeldkonzeptes mit einem handlungsorientierten Unterricht in besonderem Maße gefördert. Dabei ist es in Abgrenzung und zugleich notwendiger Ergänzung der betrieblichen Ausbildung unverzichtbare Auf- gabe der Berufsschule, die jeweiligen Arbeits- und Geschäfts- prozesse im Rahmen der Handlungssystematik auch in den Erklärungszusammenhang zugehöriger Fachwissenschaften zu stellen und gesellschaftliche Entwicklungen zu reflektieren. Die einzelnen Lernfelder sind durch die Handlungskompetenz mit inhaltlichen Konkretisierungen und die Zeitrichtwerte be- schrieben. Sie sind aus Handlungsfeldern des jeweiligen Beru- fes entwickelt und orientieren sich an berufsbezogenen Auf- gabenstellungen innerhalb zusammengehöriger Arbeits- und Geschäftsprozesse. Dabei sind die Lernfelder über den Ausbil- dungsverlauf hinweg didaktisch so strukturiert, dass eine Kom- petenzentwicklung spiralcurricular erfolgen kann.“8 Abbildung 7: Plan – Feld - Situation (Quelle: BIBB) Mit der Einführung des Lernfeldkonzeptes wird die Lernort- kooperation als wesentliche Voraussetzung für die Funk- tionsfähigkeit des dualen Systems und für dessen Qualität angesehen.9 Das Zusammenwirken von Betrieben und Be- rufsschulen spielt bei der Umsetzung des Rahmenlehrplans eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, berufliche Prob- leme, die für die Betriebe relevant sind, als Ausgangspunkt für den Unterricht zu identifizieren und als Lernsituationen aufzubereiten. In der Praxis kann die Lernortkooperation je nach regionalen Gegebenheiten eine unterschiedliche Inten- sität aufweisen, aber auch zu gemeinsamen Vorhaben führen. Der Rahmenlehrplan wird in der didaktischen Jahrespla- nung umgesetzt, einem umfassenden Konzept zur Unter- richtsgestaltung. Sie ist in der Berufsschule zu leisten und setzt fundierte Kenntnisse betrieblicher Arbeits- und Ge- schäftsprozesse voraus, die Ausbilder/-innen und Lehrer/ -innen z. B. durch Betriebsbesuche, Hospitationen oder Ar- beitskreise erwerben. Die Länder stellen für den Prozess der didaktischen Jah- resplanung Arbeitshilfen zur Verfügung, die bekanntesten sind die aus Bayern und Nordrhein-Westfalen.10,11 Kern der 8 Handreichung der KMK für die Erarbeitung von Rahmenlehr- plänen, 2011, S. 10 [http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/ver- oeffentlichungen_beschluesse/2011/2011_09_23-GEP-Handrei- chung.pdf] 9 Lipsmeier, Antonius: Lernortkooperation. In: Euler, Dieter (Hrsg.): Handbuch der Lernortkooperation. Bd. 1: Theoretische Fundie- rung. Bielefeld 2004, S. 60–76 10 Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Abteilung Berufliche Schulen, Didaktische Jahresplanung [https://www.isb. bayern.de/download/10684/druck_dj_v21.pdf], Kompetenzori- entierten Unterricht systematisch planen, München 2012 11 Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nord- rhein-Westfalen, Didaktische Jahresplanung [https://broschue- ren.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/msb/didak- tische-jahresplanung/917], Pragmatische Handreichung für die Fachklassen des dualen Systems, Düsseldorf 2015 Ausbildungsrahmenplan Betriebliche Handlungsfelder (Berufsbildpositionen) Berufstypische Handlungssituation Lernfeld Lernsituation Rahmenlehrplan http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2011/2011_09_23-GEP-Handreichung.pdf http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2011/2011_09_23-GEP-Handreichung.pdf http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2011/2011_09_23-GEP-Handreichung.pdf https://www.isb.bayern.de/download/10684/druck_dj_v21.pdf https://www.isb.bayern.de/download/10684/druck_dj_v21.pdf https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/msb/didaktische-jahresplanung/917 https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/msb/didaktische-jahresplanung/917 https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/msb/didaktische-jahresplanung/917 IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin | Ausbildung Gestalten 63 didaktischen Jahresplanung sind die Lernsituationen. Sie gliedern und gestalten die Lernfelder für den schulischen Lernprozess aus, stellen also kleinere thematische Einheiten innerhalb eines Lernfeldes dar. Die beschriebenen Kompe- tenzerwartungen werden exemplarisch umgesetzt, indem Lernsituationen berufliche Aufgaben und Handlungsabläufe aufnehmen und für den Unterricht didaktisch und metho- disch aufbereiten. Insgesamt orientieren sich Lernsitua- tionen am Erwerb umfassender Handlungskompetenz und unterstützen in ihrer Gesamtheit die Entwicklung aller im Lernfeld beschriebenen Kompetenzdimensionen. Der didak- tische Jahresplan listet alle Lernsituationen in dem jeweili- gen Bildungsgang auf und dokumentiert alle Kompetenzdi- mensionen, die Methoden, Sozialformen, Verknüpfungen, Verantwortlichkeiten sowie die Bezüge zu den allgemeinbil- denden Unterrichtsfächern. Die Arbeitsschritte, die für die Entwicklung von Lernsitua- tionen erforderlich sind, können auf die betriebliche Um- setzung des Ausbildungsrahmenplans zur Entwicklung von Lern- und Arbeitsaufgaben oder von lernortübergreifenden Projekten übertragen werden. Zur Nutzung von Synergie- effekten bei der Umsetzung von Rahmenlehrplänen hat die KMK in ihrer Handreichung vereinbart, dass der jeweilige Rahmenlehrplanausschuss exemplarisch eine oder mehrere Lernsituationen zur Umsetzung von Lernfeldern entwickelt. Dabei können auch Verknüpfungsmöglichkeiten aufgezeigt werden zu berufsübergreifenden Lernbereichen, zu verfüg- baren Materialien oder Medien und exemplarischen Beispie- len für den Unterricht. Die Darstellung erfolgt jeweils in der Form, die für das federführende Bundesland üblich ist. 3.2 Rahmenlehrplan – berufsbezogene Vorbemerkungen Die Rahmenlehrpläne für die Ausbildungsberufe Fach- informatiker/Fachinformatikerin (Beschluss der Kultusmi- nisterkonferenz vom 25.04.1997) und Informations- und Telekommunikationssystem-Elektroniker/Informations- und Telekommunikationssystem-Elektronikerin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25.04.1997) werden durch den vorliegenden Rahmenlehrplan aufgehoben. Die für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde erforderlichen Kompetenzen werden auf der Grundlage der „Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts-und Sozialkunde gewerblich-technischer Aus- bildungsberufe“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.05.2008) vermittelt. In Ergänzung des Berufsbildes [https://www.bibb.de/de/ berufeinfo.php/profile/apprenticeship/hhffgdfd] sind fol- gende Aspekte im Rahmen des Berufsschulunterrichtes be- deutsam: Fachinformatiker und Fachinformatikerinnen und IT-Sys- tem-Elektroniker und IT-System-Elektronikerinnen sind branchenübergreifend in unterschiedlichen Unternehmens- bereichen eingesetzt, wodurch die Schwerpunkte der beruf- lichen Handlungsfelder deutlich divergieren können. Typi- sche berufliche Handlungsfelder der technischen IT-Berufe sind die Erstellung von Anwendungen zum Umgang mit Da- ten, Arbeitsplätzen und digital vernetzten Systemen und die Übergabe an die Kunden. Je nach beruflichem Schwerpunkt werden dabei Neuentwicklungen von oder Modifikationen an Hardware und Software vorgenommen. Die Facharbei- ter und Facharbeiterinnen kommunizieren im technischen Support sowie bei der Beratung, Inbetriebnahme und Über- gabe mit Kunden und Mitarbeitern adressatengerecht. Bei der fortschreitenden digitalen Vernetzung, dem Aufbau und der Entwicklung von cyber-physischen Systemen und der Implementierung von maschinellem Lernen und künstlicher Intelligenz in Anwendungen und Systemen arbeiten beiden Berufe, sowie die Fachrichtungen eng verzahnt miteinander und mit den kaufmännischen IT-Berufen zusammen. Fachinformatiker und Fachinformatikerinnen in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung haben ihren Schwerpunkt in der Projektierung und Entwicklung von Softwarelösungen unter Berücksichtigung der Informations- sicherheit. Entwicklungsprozesse finden mit agilen, vernetz- ten und multidisziplinären Methoden statt. Zudem werden für das jeweilige Projekt angemessene Programmierparadig- men, -sprachen und -umgebungen ausgewählt. Fachinformatiker und Fachinformatikerinnen in der Fachrichtung Systemintegration haben ihren Schwerpunkt bei der Planung, Installation, Konfiguration, Inbetriebnah- me und Verwaltung vernetzter Systeme. Dabei werden diese Systeme unter Berücksichtigung der Informationssicherheit entwickelt, modifiziert und betrieben, Dienste implemen- tiert sowie Störungen eingegrenzt und behoben. Fachinformatiker und Fachinformatikerinnen in der Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse haben ihren Schwerpunkt in der Entwicklung von Systemen maschinel- len Lernens, der Analyse von Prozessen und Daten zur Op- timierung von digitalen Geschäftsprozessen und der Ein- bindung neuer digitaler Geschäftsmodelle, jeweils unter Berücksichtigung der Informationssicherheit. Fachinformatiker und Fachinformatikerinnen in der Fachrichtung Digitale Vernetzung haben ihren Schwer- punkt in der Entwicklung, Inbetriebnahme und dem Sup- port von digital vernetzten Prozessen, Anwendungen und Produkten unter Berücksichtigung der Informationssicher- heit. Dabei werden cyber-physische Systeme sowie deren Software neu erstellt oder vorhandene Systeme miteinander zu neuen Lösungen kombiniert und vernetzt. IT-System-Elektroniker und IT-System-Elektronike- rinnen haben ihren Schwerpunkt bei der Planung, Kon- figuration und Inbetriebnahme von Systemen und deren Stromversorgung. Sie unterstützen bei der Erstellung kun- denspezifischer cyber-physischer und digital vernetzter Sys- teme durch Modifikation der Hardware und Anpassung der https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php/profile/apprenticeship/hhffgdfd https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php/profile/apprenticeship/hhffgdfd Ausbildung Gestalten | IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin64 Software sowie beim technischen Support dieser Systeme, jeweils unter Berücksichtigung der Informationssicherheit. Die Lernfelder orientieren sich an diesen beruflichen Hand- lungsfeldern. Sie sind methodisch-didaktisch so umzuset- zen, dass sie zu einer umfassenden beruflichen Handlungs- kompetenz führen. Diese umfasst insbesondere fundiertes Fachwissen, kommunikative Fähigkeiten, vernetztes und analytisches Denken, Eigeninitiative, Empathie und Team- fähigkeit. Angesichts der kurzen Innovationszyklen im Be- reich der Entwicklungsmethoden, technischen Treiber und Anwendungen benötigen IT-Berufe ein hohes Maß an Selbst- organisation und Lernkompetenz. Die in den Lernfeldern formulierten Kompetenzen beschrei- ben den Qualifikationsstand am Ende des Lernprozesses und stellen den Mindestumfang dar. Inhalte sind in Kursivschrift nur dann aufgeführt, wenn die in den Zielformulierun- gen beschriebenen Kompetenzen konkretisiert oder einge- schränkt werden sollen. Die Lernfelder bauen spiralcurricu- lar aufeinander auf. Der Kompetenzerwerb im Kontext der digitalen Arbeits- und Geschäftsprozesse ist integrativer Bestandteil der Fachkom- petenzen und entfaltet sich darüber hinaus in überfachli- chen Kompetenzdimensionen. Die Nutzung von informa- tionstechnischen Systemen und der Einsatz von digitalen Medien sind integrierte Bestandteile der Lernfelder und im Unterricht der IT-Berufe besonders ausgeprägt. Bei entspre- chender Relevanz werden sie in einzelnen Lernfeldern ge- sondert ausgewiesen. Der Erwerb von Fremdsprachenkompetenz ist in den Lern- feldern integriert. In den Lernfeldern werden die Dimensionen der Nachhaltig- keit – Ökonomie, Energieeffizienz, Ökologie und Soziales –, des wirtschaftlichen Denkens, der soziokulturellen Unter- schiede und der selbstbestimmten Teilhabe an der Gesell- schaft berücksichtigt. Bei den IT-Berufen liegt zudem ein besonderes Augenmerk auf ethischen Implikationen, welche sich beim Einsatz von autonomen Systemen und im Umgang mit sensiblen Daten aus dem Data Mining ergeben. Im Ausbildungsberuf IT-System-Elektroniker und IT-System- Elektronikerinnen beginnt die Förderung von Kompetenzen zur Anbindung von IT-Systemen an die Stromversorgung be- reits in Lernfeld 2. Hierbei bilden Maßnahmen zum Schutz gegen elektrische Gefährdung, Energiebedarf und Leitungs- dimensionierung einen Schwerpunkt. Die Förderung von Kompetenzen im Fachbereich Elektrotechnik wird in den weiteren Ausbildungsjahren insbesondere in den Lernfel- dern 7, 10 und 11 fortgesetzt. Praxis- und berufsbezogene Lernsituationen nehmen eine zentrale Stellung in der Unterrichtsgestaltung ein. Die Bran- chenvielfalt sollte dabei berücksichtigt werden. Im Rahmen- lehrplan wird die Bezeichnung „Kunden“ für firmenintern sowie extern auftraggebende Personen oder Gruppen ver- wendet. Unter IT-Systemen wird im Zusammenhang mit dem Rahmenlehrplan jegliche Art elektronischer datenver- arbeitender Systeme verstanden, die zur Lösung bestehen- der Probleme mit der hierfür benötigten Software, Hard- ware und zugehörigen Dienstleistungen eingesetzt werden können. Die Erweiterung zu vernetzten Systemen beinhaltet die cyber-physischen Komponenten, welche erst durch die Erschließung mittels Hard- und Software zu einem IT-Sys- tem wird. Beide technischen IT-Berufe haben mit den kaufmännischen IT-Berufen (Kaufleute für Digitalisierungsmanagement und Kaufleute für IT-System-Management) eine gemeinsame Basis berufsübergreifender Kompetenzen. Diese werden vorwiegend im ersten Ausbildungsjahr erworben. Deshalb besteht die Möglichkeit einer gemeinsamen Beschulung im ersten Ausbildungsjahr der IT-Berufe, da die Lernfelder 1 bis 5 in den jeweiligen Rahmenlehrplänen identisch formu- liert sind. Im zweiten Ausbildungsjahr trifft dies auch für das Lernfeld 6 zu. Zudem sind bei den Fachinformatikern und Fachinformati- kerinnen und den IT-System-Elektronikerinnen und IT-Sys- tem-Elektronikern die Lernfelder 7 bis 9 auf den gleichen Kompetenzen aufgebaut. Die Fachinformatiker und Fachinformatikerinnen in den Fachrichtungen Systemintegration und Digitale Vernetzung sowie die IT-System-Elektroniker und IT-System-Elektroni- kerinnen erwerben ferner in Lernfeld 11 (b, d und SE) glei- che Kompetenzen. Im Falle einer gemeinsamen Beschulung sollten die jeweiligen berufstypischen Anforderungen durch Binnendifferenzierung berücksichtigt werden. Die Lernfelder 10a und 11a der Fachinformatiker und Fach- informatikerinnen in der Fachrichtung Anwendungsent- wicklung sollten aufeinander aufbauend unterrichtet wer- den. Aufgrund ihrer Prüfungsrelevanz sind die Lernfelder 1 bis 6 des Rahmenlehrplans vor Teil 1 der Abschlussprüfung zu unterrichten. IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin | Ausbildung Gestalten 65 3.3 Lernfelder Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf IT-System-Elektroniker und IT-System-Elektronikerin Lernfelder Zeitrichtwerte in Unterrichtsstunden Nr. 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 1 Das Unternehmen und die eigene Rolle im Betrieb beschreiben 40 2 Arbeitsplätze nach Kundenwunsch ausstatten 80 3 Clients in Netzwerke einbinden 80 4 Schutzbedarfsanalyse im eigenen Arbeitsbereich durchführen 40 5 Software zur Verwaltung von Daten anpassen 80 6 Serviceanfragen bearbeiten 40 7 Cyber-physische Systeme ergänzen 80 8 Daten systemübergreifend bereitstellen 80 9 Netzwerke und Dienste bereitstellen 80 10 Energieversorgung bereitstellen und die Betriebssicherheit gewährleisten 80 11 Betrieb und Sicherheit vernetzter Systeme gewährleisten 80 12 Instandhaltung planen und durchführen 120 Summen: Insgesamt 880 Stunden 320 280 280 Ausbildung Gestalten | IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin66 Lernfeld 1: Das Unternehmen und die eigene Rolle im Betrieb beschreiben 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 40 Stunden Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, ihr Unternehmen hinsichtlich seiner Wertschöpfungskette zu präsentieren und ihre eigene Rolle im Betrieb zu beschreiben. Die Schülerinnen und Schüler informieren sich, auch anhand des Unternehmensleitbildes, über die ökonomischen, öko- logischen und sozialen Zielsetzungen des Unternehmens. Sie analysieren die Marktstruktur in ihrer Branche und ordnen das Unternehmen als komplexes System mit seinen Markt- und Kundenbeziehungen ein. Sie beschreiben die Wertschöpfungskette und ihre eigene Rolle im Betrieb. Dabei erkunden sie die Leistungsschwerpunkte sowie Besonderheiten ihres Unternehmens und setzen sich mit der Orga- nisationsstruktur (Aufbauorganisation) und Rechtsform auseinander. Sie informieren sich über den eigenen Handlungs- und Entscheidungsspielraum im Unternehmen (Vollmachten) sowie über Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Sie planen und erstellen, auch im Team, adressatengerecht multimediale Darstellungen zu ihrem Unternehmen. Die Schülerinnen und Schüler präsentieren ihre Ergebnisse. Sie überprüfen kriteriengeleitet die Qualität ihres Handlungsproduktes und entwickeln gemeinsam Verbesserungsmög- lichkeiten. Sie reflektieren die eigene Rolle und das eigene Handeln im Betrieb. Lernfeld 2: Arbeitsplätze nach Kundenwunsch ausstatten 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Stunden Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, die Ausstattung eines Arbeitsplatzes nach Kundenwunsch zu dimensionieren, anzubieten, zu beschaffen und den Arbeitsplatz an die Kunden zu übergeben. Die Schülerinnen und Schüler nehmen den Kundenwunsch für die Ausstattung eines Arbeitsplatzes von internen und ex- ternen Kunden entgegen und ermitteln die sich daraus ergebenden Anforderungen an Soft- und Hardware. Aus den do- kumentierten Anforderungen leiten sie Auswahlkriterien für die Beschaffung ab. Sie berücksichtigen dabei die Einhaltung von Normen und Vorschriften (Zertifikate, Kennzeichnung) für den Betrieb und die Sicherheit von elektrischen Geräten und Komponenten. Sie vergleichen die technischen Merkmale relevanter Produkte anhand von Datenblättern und Produktbeschreibungen zur Vorbereitung einer Auswahlentscheidung (Nutzwertanalyse). Dabei beachten sie insbesondere informationstechnische und energietechnische Kenngrößen sowie Aspekte der Ergonomie und der Nachhaltigkeit (Umweltschutz, Recycling). Sie wenden Recherchemethoden an und werten auch fremdsprachliche Quellen aus. Sie ermitteln die Energieeffizienz unterschiedlicher Arbeitsplatzvarianten und dokumentieren diese. Sie vergleichen mögliche Bezugsquellen (quantitativer und qualitativer Angebotsvergleich) und bestimmen den Lieferanten. Auf Basis der ausgewählten Produkte und Lieferanten erstellen sie mit vorgegebenen Zuschlagssätzen ein Angebot für die Kunden. Sie schließen den Kaufvertrag ab und organisieren den Beschaffungsprozess unter Berücksichtigung von Lieferzeiten. Sie nehmen die bestellten Komponenten in Empfang und dokumentieren dabei festgestellte Mängel. Sie bereiten die Übergabe der beschafften Produkte vor, integrieren IT-Komponenten, konfigurieren diese und nehmen sie unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheit in Betrieb. Sie übergeben den Arbeitsplatz an die Kunden und erstellen ein Übergabeprotokoll. Sie bewerten die Durchführung des Kundenauftrags und reflektieren ihr Vorgehen. Dabei berücksichtigen sie die Kunden- zufriedenheit und formulieren Verbesserungsvorschläge. IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin | Ausbildung Gestalten 67 Lernfeld 3: Clients in Netzwerke einbinden 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Stunden Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, eine Netzwerkinfrastruktur zu analysieren sowie Clients zu integrieren. Die Schülerinnen und Schüler erfassen im Kundengespräch die Anforderungen an die Integration von Clients (Soft- und Hardware) in eine bestehende Netzwerkinfrastruktur und leiten Leistungskriterien ab. Sie informieren sich über Strukturen und Komponenten des Netzwerkes und erfassen deren Eigenschaften und Standards. Dazu verwenden sie technische Dokumente, auch in fremder Sprache. Sie nutzen physische sowie logische Netzwerkpläne und beachten betriebliche Sicherheitsvorgaben. Sie planen die Integration in die bestehende Netzwerkinfrastruktur, indem sie ein anforderungsgerechtes Konzept auch unter ökologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten (Energieeffizienz) erstellen. Sie führen auf der Basis der Leistungskriterien die Auswahl von Komponenten durch. Sie konfigurieren Clients und binden diese in das Netzwerk ein. Sie prüfen systematisch die Funktion der konfigurierten Clients im Netzwerk und protokollieren das Ergebnis. Sie reflektieren den Arbeitsprozess hinsichtlich möglicher Optimierungen und diskutieren das Ergebnis in Bezug auf Wirt- schaftlichkeit und Ökologie. Lernfeld 4: Schutzbedarfsanalyse im eigenen Arbeitsbereich durchführen 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 40 Stunden Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, mit Hilfe einer bestehenden Sicherheitsleitlinie eine Schutzbedarfsanalyse zur Ermittlung der Informationssicherheit auf Grundschutzniveau in ihrem Arbeitsbereich durch- zuführen. Die Schülerinnen und Schüler informieren sich über Informationssicherheit (Schutzziele) und rechtliche Regelungen sowie die Einhaltung von betrieblichen Vorgaben zur Bestimmung des Schutzniveaus für den eigenen Arbeitsbereich. Sie planen eine Schutzbedarfsanalyse, indem sie gemäß der IT-Sicherheitsleitlinie des Unternehmens Schutzziele des Grundschutzes (Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit) in ihrem Arbeitsbereich ermitteln und eine Klassifikation von Schadensszenarien vornehmen. Sie entscheiden über die Gewichtung möglicher Bedrohungen unter Berücksichtigung der Schadenszenarien. Dazu führen sie eine Schutzbedarfsanalyse in ihrem Arbeitsbereich durch, nehmen Bedrohungsfaktoren auf und doku- mentieren diese. Die Schülerinnen und Schüler bewerten die Ergebnisse der Schutzbedarfsanalyse und gleichen diese mit der IT-Sicher- heitsleitlinie des Unternehmens ab. Sie empfehlen Maßnahmen und setzen diese im eigenen Verantwortungsbereich um. Sie reflektieren den Arbeitsablauf und übernehmen Verantwortung im IT-Sicherheitsprozess. Ausbildung Gestalten | IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin68 Lernfeld 5: Software zur Verwaltung von Daten anpassen 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Stunden Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, Informationen mittels Daten abzubilden, diese Daten zu verwalten und dazu Software anzupassen. Die Schülerinnen und Schüler informieren sich innerhalb eines Projektes über die Abbildung von Informationen mittels Daten. Dabei analysieren sie Daten hinsichtlich Herkunft, Art, Verfügbarkeit, Datenschutz, Datensicherheit und Speicher- anforderung und berücksichtigen Datenformate und Speicherlösungen. Sie planen die Anpassung einer Anwendung zur Verwaltung der Datenbestände und entwickeln Testfälle. Dabei entschei- den sie sich für ein Vorgehen. Die Schülerinnen und Schüler implementieren die Anpassung der Anwendung, auch im Team und erstellen eine Software- dokumentation. Sie testen die Funktion der Anwendung und beurteilen deren Eignung zur Bewältigung der gestellten Anforderungen. Sie evaluieren den Prozess der Softwareentwicklung. Lernfeld 6: Serviceanfragen bearbeiten 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 40 Stunden Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, Serviceanfragen einzuordnen, Fehlerursachen zu ermitteln und zu beheben. Die Schülerinnen und Schüler nehmen Serviceanfragen entgegen (direkter und indirekter Kundenkontakt). Sie analysieren Serviceanfragen und prüfen deren vertragliche Grundlage (Service-Level-Agreement). Sie ermitteln die Reaktionszeit und dokumentieren den Status der Anfragen im zugrundeliegenden Service-Management-System. Durch systematisches Fragen ordnen die Schülerinnen und Schüler Serviceanfragen unter Berücksichtigung des Support- Levels und fachlicher Standards ein. Sie ermitteln Lösungsmöglichkeiten im Rahmen des Support-Levels. Auf dieser Basis bearbeiten sie das Problem und dokumentieren den Bearbeitungsstatus. Sie kommunizieren mit den Prozessbeteiligten situationsgerecht, auch in einer Fremdsprache, und passen sich den unterschiedlichen Kommunikationsanforderungen an (Kommunikationsmodelle, De- eskalationsstrategien). Sie reflektieren den Bearbeitungsprozess der Serviceanfragen und ihr Verhalten in Gesprächssituationen. Die Schülerinnen und Schüler diskutieren die Servicefälle und schlagen Maßnahmen zur Qualitätssteigerung vor. IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin | Ausbildung Gestalten 69 Lernfeld 7: Cyber-physische Systeme ergänzen 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Stunden Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, die physische Welt und IT-Systeme funktional zu einem cyber-physischen System zusammenzuführen. Die Schülerinnen und Schüler analysieren ein cyber-physisches System bezüglich eines Kundenauftrags zur Ergänzung und Inbetriebnahme weiterer Komponenten. Sie informieren sich über den Datenfluss an der Schnittstelle zwischen physischer Welt und IT-System sowie über die Kommunikation in einem bestehenden Netzwerk. Sie verschaffen sich einen Überblick über die Energie-, Stoff- und Infor- mationsflüsse aller am System beteiligten Geräte und Betriebsmittel. Die Schülerinnen und Schüler planen die Umsetzung des Kundenwunsches, indem sie Kriterien für die Auswahl von Ener- gieversorgung, Hardware und Software (Bibliotheken, Protokolle) aufstellen. Dazu nutzen sie Unterlagen der technischen Kommunikation und passen diese an. Sie führen Komponenten mit dem cyber-physischen System funktional zusammen. Sie prüfen systematisch die Funktion, messen physikalische Betriebswerte, validieren den Energiebedarf und protokollie- ren die Ergebnisse. Die Schülerinnen und Schüler reflektieren den Arbeitsprozess hinsichtlich möglicher Optimierungen und diskutieren das Ergebnis in Bezug auf Betriebssicherheit und Datensicherheit. Lernfeld 8: Daten systemübergreifend bereitstellen 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Stunden Die Schülerinnen und Schüler besitzen die Kompetenz, Daten aus dezentralen Quellen zusammenzuführen, aufzuberei- ten und zur weiteren Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die Schülerinnen und Schüler ermitteln für einen Kundenauftrag Datenquellen und analysieren diese hinsichtlich ihrer Struktur, rechtlicher Rahmenbedingungen, Zugriffsmöglichkeiten und -mechanismen. Sie wählen die Datenquellen (heterogen) für den Kundenauftrag aus. Sie entwickeln Konzepte zur Bereitstellung der gewählten Datenquellen für die weitere Verarbeitung unter Beachtung der Informationssicherheit. Die Schülerinnen und Schüler implementieren arbeitsteilig, auch ortsunabhängig, ihr Konzept mit vorhandenen sowie dazu passenden Entwicklungswerkzeugen und Produkten. Sie übergeben ihr Endprodukt mit Dokumentation zur Handhabung, auch in fremder Sprache, an die Kunden. Sie reflektieren die Eignung der eingesetzten Entwicklungswerkzeuge hinsichtlich des arbeitsteiligen Entwicklungsprozes- ses und die Qualität der Dokumentation. Ausbildung Gestalten | IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin70 Lernfeld 9: Netzwerke und Dienste bereitstellen 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Stunden Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, Netzwerke und Dienste zu planen, zu konfigurieren und zu erweitern. Die Schülerinnen und Schüler ermitteln die Anforderungen an ein Netzwerk in Kommunikation mit den Kunden. Sie informieren sich über Eigenschaften, Funktionen und Leistungsmerkmale der Netzwerkkomponenten und Dienste nach Kundenanforderung, auch unter Berücksichtigung sicherheitsrelevanter Merkmale. Dabei wenden sie Recherchemethoden an und werten auch fremdsprachliche Quellen aus. Sie planen die erforderlichen Dienste und dafür notwendige Netzwerke sowie deren Infrastruktur unter Berücksichtigung interner und externer Ressourcen. Dazu vergleichen sie Konzepte hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit sowie der technischen und wirtschaftlichen Eignung. Sie installieren und konfigurieren Netzwerke sowie deren Infrastruktur und implementieren Dienste. Sie gewährleisten die Einhaltung von Standards, führen Funktionsprüfungen sowie Messungen durch und erstellen eine Dokumentation. Die Schülerinnen und Schüler beurteilen die Netzwerke sowie deren Infrastruktur und die Dienste hinsichtlich der gestell- ten Anforderungen, Datensicherheit und Datenschutz. Sie reflektieren ihre Lösung unter Berücksichtigung der Kundenzufriedenheit, Zukunftsfähigkeit und Vorgehensweise. Lernfeld 10: Energieversorgung bereitstellen und Betriebssicherheit gewährleisten 3. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Stunden Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, eine gesicherte und redundante Energieversorgung eines IT-Systems unter Berücksichtigung der Betriebssicherheit, typischer Netzsysteme und erforderlicher Schutzmaßnahmen zu planen, zu realisieren und zu dokumentieren. Sie analysieren die Anforderungen der Kunden auch unter Beachtung der Skalierbarkeit und vergleichen diese mit dem vorhandenen Energieversorgungssystem auch anhand der technischen Dokumentation. Die Schülerinnen und Schüler planen die Abläufe für die elektrische Inbetriebnahme des IT-Systems. Dabei dimensionie- ren sie die elektrische Anlage und berücksichtigen die elektromagnetische Verträglichkeit. Sie legen die Vorgehensweise zur Auftragserfüllung, Materialdisposition und Abstimmung mit anderen Beteiligten fest. Sie wählen die Arbeitsmittel aus und stimmen den Arbeitsablauf mit den Kunden ab. Bei der Installation halten die Schülerinnen und Schüler die Sicherheitsregeln unter Berücksichtigung der Unfallverhü- tungsvorschriften beim Arbeiten in und an elektrischen Anlagen ein. Sie achten auf mögliche Gefahren des elektrischen Stromes und wenden Schutzmaßnahmen an. Die Schülerinnen und Schüler ergreifen Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung beim kurzzeitigen Ausfall der regulären Stromversorgung (Unterbrechungsfreie Stromversorgung, Notstromversorgung). Sie erstellen eine technische Dokumentation und unterweisen die Kunden im Umgang mit der Energieversorgungsanlage. Sie reflektieren mit den Kunden die erzielte Betriebssicherheit und beraten ihn bezüglich zusätzlicher vorbeugender Maß- nahmen. IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin | Ausbildung Gestalten 71 Lernfeld 11: Betrieb und Sicherheit vernetzter Systeme gewährleisten 3. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Stunden Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, mit Hilfe einer Risikoanalyse den Schutzbedarf eines ver- netzten Systems zu ermitteln und Schutzmaßnahmen zu planen, umzusetzen und zu dokumentieren. Die Schülerinnen und Schüler bereiten sich auf ein Kundengespräch zur Identifizierung eines Schutzbedarfes vor. Hierzu informieren sie sich über Informationssicherheit in vernetzten Systemen. Sie ermitteln im Kundengespräch die Schutzziele, analysieren die Systeme hinsichtlich der Anforderungen an die Informa- tionssicherheit und benennen Risiken. Die Schülerinnen und Schüler planen unter Beachtung betrieblicher IT-Sicherheitsleitlinien und rechtlicher Regelungen die Vorkehrungen und Maßnahmen zur Minimierung der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts. Sie implementieren die Maßnahmen unter Berücksichtigung technischer und organisatorischer Rahmenbedingungen. Sie prüfen die Sicherheit des vernetzten Systems und bewerten das erreichte Sicherheitsniveau in Bezug auf die Kunden- anforderungen, eingesetzter Maßnahmen und Wirtschaftlichkeit. Sie erstellen eine Dokumentation und informieren die Kunden über die Ergebnisse der Risikoanalyse. Die Schülerinnen und Schüler reflektieren den Arbeitsprozess hinsichtlich möglicher Optimierungen und diskutieren das Ergebnis in Bezug auf den Begriff der relativen Sicherheit des vernetzten Systems. Lernfeld 12: Instandhaltung planen und durchführen 3. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 120 Stunden Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, für vernetzte IT-Systeme eine Instandhaltung zu planen und durchzuführen sowie Maßnahmen zur Gewährleistung der Betriebssicherheit umzusetzen. Die Schülerinnen und Schüler führen in Zusammenarbeit mit den Kunden eine Anforderungsanalyse durch und leiten daraus Projektziele, Anforderungen, gewünschte Ergebnisse, Schulungsbedarfe und Rahmenbedingungen ab. Auf dieser Basis planen und kalkulieren sie ein Projekt mit den dazugehörigen personellen und technischen Ressourcen. Die Schülerinnen und Schüler entwickeln Lösungsvarianten, vergleichen diese anhand festgelegter Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Datenschutz und Datensicherheit. Sie wählen mit den Kunden die beste Lösung aus. Für den verein- barten Auftrag erstellen sie ein Dokument über die zu erbringenden Leistungen und ein Angebot. Die Schülerinnen und Schüler implementieren die gewünschte Lösung. Dabei nutzen sie Maßnahmen zur Qualitätssiche- rung. Sie präsentieren den Kunden das Projektergebnis und führen eine Schulung durch. Sie übergeben den Kunden das Produkt sowie die Dokumentation. Die Schülerinnen und Schüler bewerten das Projektergebnis auch hinsichtlich Zielerreichung, Wirtschaftlichkeit, Skalier- barkeit und Betriebssicherheit. Sie reflektieren die Projektdurchführung und das Projektergebnis auch unter Berücksichtigung der kritisch-konstruktiven Kundenrückmeldungen. Ausbildung Gestalten | IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin72 3.4 Lernsituationen in der Berufsschule/Lernortkooperation Die im Folgenden aufgeführten drei Lernsituationen sind in Aufbau und Form den Lernsituationen nach nordrhein- westfälischem Raster sehr ähnlich. Lernsituationen sind Hauptbestandteil der didaktischen Jahresplanung. Diese Jahresplanung dient dazu, die Kompetenzorientierung und thematische Offenheit der Lehrpläne und deren Lernfelder inhaltlich zu konkretisieren und curricular aufeinander ab- zustimmen. Dabei ist eine Lernsituation immer genau einem Lernfeld zugeordnet, ein Lernfeld kann aber in mehreren Lernsituationen erarbeitet werden. Die Lernsituation 7.2 be- zeichnet die zweite Lernsituation des Lernfeldes 7. Die Lehrerinnen und Lehrer eines Bildungsgangteams ach- ten beim Entwickeln der Lernsituationen für den Unterricht darauf, dass Lernsituationen auch einer beruflichen Hand- lungssituation eines Facharbeiters/einer Facharbeiterin entsprechen. Besondere Herausforderungen liegen in der beruflich beständigen didaktischen Reduktion, der Abstim- mung auf die Anforderungen der Region und im Fall des IT- System-Elektronikers/der IT-System-Elektronikerin auf die breit angelegte allgemeine Fachkompetenz aus Informatik und Elektrotechnik. Die didaktische Reduktion ermöglicht, auch im ersten Aus- bildungsabschnitt schon Lernsituationen für Auszubildende zu erstellen, welche die Handlungen von ausgelernten Fach- arbeitern und Facharbeiterinnen darstellen. So werden z. B. der Lernsituation zugrunde liegende Handlungen durch das Setting eingegrenzt wie z. B. in Beispiel 2, in welchem der Aufbau eines einfachen Bürosystems mit Drucker, Fritz!Box und Einzelarbeitsplatz die Handlung schon stark lenkt. Hier werden zunächst grundlegende Kompetenzen erworben. Im zweiten Ausbildungsjahr sind die Lernsituationen offe- ner, die Schülerinnen und Schüler erwerben neue und er- weitern vorhandene Kompetenzen. Im dritten Jahr der Ausbildung erweitern die Schülerinnen und Schüler ihre Kompetenzen dann größtenteils in fach- richtungsbezogenen Projekten. Für die Abstimmung auf regionale Anforderungen und das Finden von beruflichen Handlungssituationen ist eine gute Kooperation zwischen Ausbildungsbetrieben und Bildungs- gangteam entscheidend. Die Ausbilderinnen und Ausbilder können direkt aus dem beruflichen Alltag berichten und in- haltliche Wünsche an die Schulen herantragen, im Gegen- zug erhalten die Lehrerinnen und Lehrer immer wieder Informationen zu technischen Treibern, eingesetzter Hard- und Software sowie neuen methodischen Vorgehensweisen der Betriebe. Die Betriebe können durch eine Lernortkooperation aktiv an der Gestaltung von Lernsituationen und Unterricht mit- wirken. So könnten in Beispiel 3 nicht selbstgebaute Teilneh- mer in ein quelloffenes IoT-System, sondern smarte Geräte eines regionalen IT-Anbieters in dessen eigenes Cloud-Sys- tem integriert werden. Es ist davon auszugehen, dass neue technologische Treiber und disruptive Technologien im Be- reich der Informatik immer mehr Ressourcen benötigen und Ausbildungsbetriebe im Rahmen von Lernortkooperationen unterstützen, indem sie z. B. Hardware für maschinelles Lernen kurzzeitig bereitstellen oder einen Zugriff auf (nicht sensible) Datenströme und Datenwolken ermöglichen. So ausgebildete Schülerinnen und Schüler sind viel präziser für die Region und die speziellen Anforderungen der Betriebe vorbereitet und können schon während der Ausbildung erste Erfahrungen mit den realen Arbeits- und Geschäftsprozes- sen sammeln. Die Lernsituationen und die didaktische Jahresplanung do- kumentieren diese Lernortkooperation und die daraus fol- gende regionale und didaktische Feinabstimmung des Un- terrichtes. Sie gewährleisten zusätzlich die Einhaltung der bundesweit geltenden Rahmenlehrpläne und sichern so die Qualität des schulischen Teils der dualen Ausbildung. IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin | Ausbildung Gestalten 73 Beispiel 1: Lernsituation „Bereitstellen mobiler Arbeitsplätze für ein Tiefbauunternehmen“ IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin (Fachinformatiker/-in alle Fachhrichtungen auch möglich) 1. Ausbildungsjahr Berufsbildpositionen f Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) f Informieren und Beraten von Kunden und Kundinnen (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) f Installieren von IT-Systemen, Geräten und Betriebsmitteln sowie deren Anbindung an die Stromversorgung (§ 4 Absatz 2 Nummer 14) Lernfeld 2: Arbeitsplätze nach Kundenwunsch ausstatten (80 UStd.) Lernsituation 3: Bereitstellen mobiler Arbeitsplätze für ein Tiefbauunterneh- men (20 UStd.) Einstiegsszenario Zum Betrieb von bestehenden Büroarbeitsplätzen eines Tief- bauunternehmens auf einer Großbaustelle soll die vorhan- dene Bürohardware von sechs Arbeitsplätzen in Wohncontai- nern eingesetzt werden. Es ist geplant, zwei Arbeitsplätze in einem Container zu be- treiben. In diesen sollen je ein Kühlschrank, eine Kaffeema- schine und eine Klimaanlage betrieben werden. Handlungsprodukt/Lernergebnis f Präsentation der Gegenüberstellung von Energiebedarf und Energieversorgung f Erarbeiten einer Handlungsempfehlung f Kommunizieren der Inhalte der Handlungsempfehlung unter Berücksichtigung der Fachsprache (Rollenspiel) ggf. Hinweise zur Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbe- wertung f Test: Elektrische Grundgrößen und Berechnungen Wesentliche Kompetenzen Die Schülerinnen und Schüler f bewerten ihre Arbeitsergebnisse und formulieren auf dieser Grundlage ihre Handlungsempfehlungen; f dokumentieren Anforderungen an die Energieversorgung; f vergleichen technische Merkmale anhand von Datenblättern und Produktbeschreibungen. Konkretisierung der Inhalte f elektrotechnische Grundgrößen f Ermittlung des Energiebedarfs, der Leitungsdimensionierung und der Leistungsreserve Lern- und Arbeitstechniken f Rollenspiele (Fachsprache der Elektrotechnik und IT-Technik mit unterschiedlichen Adressaten) Unterrichtsmaterialien/Fundstelle f Datenblätter zu der eingesetzten Hardware, der Büroausstattung und den Wohncontainern Organisatorische Hinweise Erwerb von Kompetenzen zur Anbindung von IT-Systemen an die Stromversorgung Ausbildung Gestalten | IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin74 Beispiel 2: Lernsituation „Bereitstellen eines Netzwerkdruckers für eine Hausverwaltung“ IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin (Fachinformatiker/-in alle Fachhrichtungen auch möglich) 1. Ausbildungsjahr Berufsbildpositionen f Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) f Informieren und Beraten von Kunden und Kundinnen (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) f Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) f Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) Lernfeld 3: Clients in Netzwerke einbinden (80 UStd.) Lernsituation 3: Bereitstellen eines Netzwerkdruckers für eine Hausverwal- tung (30 UStd.) Einstiegsszenario Unsere Neukundin Frau Krohne hat eine kleine Hausver- waltung, in welcher sie bislang alleine tätig war. Nun stellt sie einen Arbeitnehmer ein, welcher in Teilzeit, auch von zuhause aus, arbeiten wird. Daher möchte Frau Krohne ihre IT-Ausstattung erweitern und erneuern. Die vorhandene Inf- rastruktur ist nicht dokumentiert, da diese von Herrn Krohne eingerichtet wurde. Für das Büro soll ein netzwerktauglicher Drucker, welcher auch noch das Fax ersetzen soll, angeschafft werden. Die Haus- verwaltungssoftware benutzt einen Netzwerklizenzmanager und benötigt einen Network Attached Storage (NAS-Speicher), wenn mehrere Teilnehmer auf einer Datenbank arbeiten. Der Mitarbeiter von Frau Krohne hat einen Laptop, welchen er im Büro wie auch von zuhause sicher im Büro-Netzwerk betreiben können soll. Handlungsprodukt/Lernergebnis f Liste der Anforderungen abgeleitet aus dem Kundengespräch (Rollenspiel), der vorhandenen Netzwerkinfrastruktur und den Softwareanforderungen f Präsentation der Konzepte für die Erweiterung des Netzwerkes um ein NAS, einen VPN-Tunnel und einen Netzwerkdrucker vor der Kundin (Rollenspiel) f Planung der Integration und anfertigen des Schulungsmaterials (Kurzanweisungen: Text mit Screenshot) f Integration der Clients in das Netzwerk und Inbetriebnahme ggf. Hinweise zur Lernerfolgsüberprüfung und Leistungs- bewertung f Bewertung der Präsentation Wesentliche Kompetenzen Die Schülerinnen und Schüler f erfassen im Kundengespräch die Anforderungen an die Integration von diversen Clients in die bestehende Netzwerkinfrastruktur; f informieren sich über Strukturen und Komponenten des Netzwerkes und erfassen deren Eigenschaften und Standards; f erstellen ein anforderungsgerechtes Konzept; f führen die Auswahl von Komponenten unter ökolog- ischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten durch; f stellen der Kundin das Konzept vor; f planen die Integration in die bestehende Netzwerkinfrastruktur auch in Absprache mit der Kundin: f konfigurieren Clients und binden diese in das Netzwerk ein; f prüfen systematisch die Funktion der konfigurierten Clients im Netzwerk; f schulen die Kundin und den Mitarbeiter im Umgang mit der neuen Ausstattung; f reflektieren das Konzept bezüglich des Datenschutzes und der Datensicherheit. Konkretisierung der Inhalte f Erkennen der Möglichkeit, VPN, FAX und NAS auch über Dienste der Fritz!Box realisieren zu können f Netzwerkinfrastruktur aus dem real aufgebauten Netzwerk erarbeiten f Anforderung an die Speichergröße aus der Software erarbeiten f Anforderungen an die Datensicherheit beim NAS-Konzept berücksichtigen f Anforderungen an den Datenschutz beim VPN und der Datenübertragung berücksichtigen f Fritz!Box, Drucker und NAS integrieren (Verkabelung, IP- Adressen, Treiber, Einstellungen …) Lern- und Arbeitstechniken f Arbeitsteilige Ausarbeitung der Konzepte für den Netzwerkdrucker, das NAS und die VPN-Anbindung f Aufbau eines einfachen Bürosystems mit Drucker, Fritz!Box und Einzelarbeitsplatz f Umbau in das neue Bürosystem durch Erweiterung des Aufbaus auch real simulieren Organisatorische Hinweise Präsentation zu den Konzepten (Drucker, NAS und VPN) z. B. auch vor fachfremden Schülerinnen und Schülern anderer Klas- sen abhalten, um adressatengerechte Ausarbeitungen sinnvoll einzufordern. Das Einbinden der VPN-Funktion ist schon ein wenig vorgreifend auf das spätere Lernfeld 8. Hier soll nicht das VPN thema- tisiert werden, sondern das einfache Konfigurieren eines Teilnehmers mittels Anleitung und Standardeinstellungen in einem Webinterface. Erweiterung von Kompetenzen zur Anbindung von IT-Systemen an die Stromversorgung. IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin | Ausbildung Gestalten 75 Beispiel 3: Lernsituation „Entwickeln einer Deko-Leuchte für den Einsatz im IoT-Projekt“ IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin (Fachinformatiker/-in alle Fachhrichtungen auch möglich) 2. Ausbildungsjahr Berufsbildpositionen f Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) f Installieren und Konfigurieren von IT-Geräten und IT-Systemen (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) Lernfeld 7: Cyber-physische Systeme ergänzen (80 UStd.) Lernsituation 2: Entwickeln einer Deko-Leuchte für den Einsatz im IoT-Projekt (60 UStd.) Einstiegsszenario Ein Kunde aus der Leuchten-Industrie möchte für Ausbil- dungsmessen, Schulungen und Events für Berufsberatung eine IoT-Deko-Lampe entwickeln. Diese Deko-Lampe soll ein Teilnehmer des bestehenden Cheerlights-Netzwerkes wer- den. In diesem wird die Farbe aller angeschlossenen Leuch- ten und Lampen durch das Versenden von Tweet-Nachrich- ten mit dem Hashtag #cheerlights manipuliert. Das Projekt soll später als OER veröffentlicht werden, daher sollen nur standardisierte Bauteile aus der Maker- und DIY- Szene eingesetzt werden. Aus diesem Grund ist auch auf die Lizenzen der eingesetzten IDEs, Bibliotheken, Frameworks und/oder Protokolle zu achten. Die Energieversorgung soll über ein 5V-USB-Netzteil erfolgen. Die Auswahl des Netzteiles soll auf die eingesetzte Hardware abgestimmt sein. Sie arbeiten mit der Designabteilung des Kunden zusammen. Diese wird nach der Entwicklung der Elektronik und Software eine 3D-druckbare Lampe für Ihr Konzept entwerfen. Handlungsprodukt/Lernergebnis f begründete Auswahl der Bauteile, Entwicklungsumgebung, Software, Bibliotheken und Protokolle f normgerechten Schaltplan für die Lampe erstellen f Flashen des Mikrocontrollers, Aufbau, Inbetriebnahme und Testen der Lampe (des Prototypen) f Übergabe der Bauteilliste und Schaltpläne an die Produktentwicklung f Messung der Stromaufnahme der Lampe im Betrieb planen, durchführen, dokumentieren und bewerten f begründete Auswahl eines Netzteiles f Erstellen einer Projektdokumentation ggf. Hinweise zur Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbe- wertung f Bewertung der Präsentation f Fachgespräche zur Entwicklung f Test Energiebedarf Wesentliche Kompetenzen Die Schülerinnen und Schüler f analysieren ein cyber-physisches System bezüglich eines Kundenauftrags; f informieren sich über die Kommunikation in dem bestehenden Netzwerk; f verschaffen sich einen Überblick über die Energie- und Informationsflüsse; f planen die Umsetzung des Kundenwunsches; f legen Kriterien für die Auswahl von Energieversorgung, Hardware und Software fest; f führen Komponenten mit dem cyber-physischen System funktional zusammen; f messen und validieren den Energiebedarf; f stimmen die Entwicklung mit anderen Beteiligten ab; f informieren sich zu Lizenzmodellen und Urheberrecht von eingesetzter Soft- und Hardware. Konkretisierung der Inhalte f Auswahl der LEDs: Eigenbau RGB, WS2812B, NeoPixel … f Auswahl der Mikrocontroller: ESP32, ESP8266, Arduino etc. … f Auswahl des Protokolls, der Datenübertragung und der Datenformate (Polling, http, MQTT) f Auswahl der IDE und der Software und Bibliotheken f CC-Lizenzen f Festlegen von Betriebszuständen für die Messung des Energiebedarfes (welche Farbe ist die „teuerste“) f Vorhandene Software einsetzen und anpassen, nicht neu entwickeln (Kosten) f adressatengerechte Dokumentation f Pulsweite vs. Dimmen über Widerstand Lern- und Arbeitstechniken f Internetrecherche f Pair Programming f Gruppenarbeit Unterrichtsmaterialien/Fundstelle f https://cheerlights.com/cheerlights-api/ Cheerlightsprojekt f https://www.adafruit.com/category/168 Neopixel (ws2812b) f https://www.arduino.cc/ Arduino DIE f https://de.wikipedia.org/wiki/ESP8266 ESP8266 (Wifi-µC) f https://fritzing.org/home/ Schaltungen entwickeln *Der letzte Zugriff auf alle Links erfolgte am 14.07.2020. Organisatorische Hinweise Z. B.: Zusammenarbeiten mit einer Klasse Technischer Produktdesigner/-innen für die Entwicklung eines 3D-Druck-Gehäuses für die Lampe. Ausstellen der Lampen am Tag der offenen Tür, Workshop für Besucher/-innen. https://cheerlights.com/cheerlights-api/ https://www.adafruit.com/category/168 https://www.arduino.cc/ https://de.wikipedia.org/wiki/ESP8266 https://fritzing.org/home/ Ausbildung Gestalten | IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin76 4 Prüfungen Durch die Prüfungen soll nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) [https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Das_ neue_Berufsbildungsgesetz_BBiG.pdf] bzw. nach der Hand- werksordnung (HwO) [http://www.gesetze-im-internet. de/hwo] festgestellt werden, ob der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. „In ihr soll der Prüfling nachweisen, dass er die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und Fä- higkeiten besitzt und mit dem im Berufsschul- unterricht zu vermittelnden, für die Berufsaus- bildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist. Die Ausbildungsordnung ist zugrunde zu legen.“ (§ 38 BBiG/§ 32 HwO) Die während der Ausbildung angeeigneten Kompetenzen können dabei nur exemplarisch und nicht in Gänze geprüft werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, berufstypische Aufgaben und Probleme für die Prüfung auszuwählen, an- hand derer die Kompetenzen in Breite und Tiefe gezeigt und damit Aussagen zum Erwerb der beruflichen Handlungsfä- higkeit getroffen werden können. Die Prüfungsbestimmungen werden auf der Grundlage der Empfehlung Nr. 158 des Hauptausschusses des BIBB [https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA158.pdf] zur Struktur und Gestaltung von Ausbildungsordnungen (Prü- fungsanforderungen) erarbeitet. Hierin werden das Ziel der Prüfung, die nachzuweisenden Kompetenzen, die Prüfungs- instrumente sowie der dafür festgelegte Rahmen der Prü- fungszeiten konkret beschrieben. Darüber hinaus werden die Gewichtungs- und Bestehensregelungen bestimmt. Die Ergebnisse dieser Prüfungen sollen den am Ende einer Ausbildung erreichten Leistungsstand dokumentieren und zugleich Auskunft darüber geben, in welchem Maße die Prü- fungsteilnehmer/-innen die berufliche Handlungsfähigkeit derzeit aufweisen und auf welche Entwicklungspotenziale diese aktuellen Leistungen zukünftig schließen lassen. Ein didaktisch und methodisch sinnvoller Weg, die Auszu- bildenden auf die Prüfung vorzubereiten, ist, sie von Beginn ihrer Ausbildung an mit dem gesamten Spektrum der Anfor- derungen und Probleme, die der Beruf mit sich bringt, ver- traut zu machen und die Auszubildenden zum vollständigen beruflichen Handeln zu befähigen. Damit wird den Auszubildenden auch ihre eigene Ver- antwortung für ihr Lernen in Ausbildungsbetrieb und Be- rufsschule, für ihren Ausbildungserfolg und beruflichen Werdegang deutlich gemacht. Eigenes Engagement in der Ausbildung fördert die berufliche Handlungsfähigkeit der Auszubildenden enorm. Weitere Informationen: https://www.prueferportal.org 4.1 „Gestreckte Abschlussprüfung“ Bei dieser Prüfungsart (§ 44 BBiG) findet keine Zwischen- prüfung statt, sondern eine Abschlussprüfung, die sich aus zwei bewerteten Teilen zusammensetzt. Teil 1 und 2 werden zeitlich voneinander getrennt geprüft. Beide Prüfungsteile fließen dabei in einem in der Verordnung festgelegten Ver- hältnis in die Bewertung und das Gesamtergebnis der Ab- schlussprüfung ein. Ziel ist es, die berufliche Handlungsfähigkeit der Prüfung Teil 1 abschließend festzustellen. Prüfungsgegenstand von Teil 1 sind die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bis zu diesem Zeitpunkt gemäß dem Ausbildungsrahmen- plan zu vermitteln sind. Prüfungsgegenstand von Teil 2 sind die Inhalte des zweiten Ausbildungsabschnitts. Aufbau Teil 1 der „Gestreckten Abschlussprüfung (GAP)“ findet spä- testens am Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Das Ergebnis geht mit einem Anteil in das Gesamtergebnis ein – dieser Anteil ist in der Ausbildungsordnung festgelegt. Der Prüfling wird nach Ablegen von Teil 1 über seine erbrachte Leistung informiert. Dieser Teil der Prüfung kann nicht ei- genständig wiederholt werden, da er ein Teil der Gesamtprü- fung ist. Ein schlechtes Ergebnis in Teil 1 kann also nicht ver- bessert werden, sondern muss durch ein entsprechend gutes Ergebnis in Teil 2 ausgeglichen werden, damit die Prüfung insgesamt als „bestanden“ gilt. Teil 2 der „Gestreckten Abschlussprüfung“ erfolgt zum Ende der Ausbildungszeit. Das Gesamtergebnis der Abschlussprü- fung setzt sich aus den Ergebnissen der beiden Teilprüfun- gen zusammen. Bei Nichtbestehen der Prüfung muss sowohl Teil 1 als auch Teil 2 wiederholt werden. Gleichwohl kann der Prüfling auf Antrag von der Wiederholung einzelner, be- reits bestandener Prüfungsabschnitte freigestellt werden. Zulassung Für jeden Teil der „Gestreckten Abschlussprüfung“ erfolgt eine gesonderte Entscheidung über die Zulassung – alle Zu- lassungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein und von der zuständigen Stelle geprüft werden. § https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Das_neue_Berufsbildungsgesetz_BBiG.pdf https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Das_neue_Berufsbildungsgesetz_BBiG.pdf http://www.gesetze-im-internet.de/hwo http://www.gesetze-im-internet.de/hwo https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA158.pdf https://www.prueferportal.org IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin | Ausbildung Gestalten 77 Die Zulassung zum Teil 1 erfolgt, wenn f die vorgeschriebene Ausbildungszeit zurückgelegt, f der Ausbildungsnachweis geführt sowie f das Berufsausbildungsverhältnis im Verzeichnis der Be- rufsausbildungsverhältnisse eingetragen worden ist. Für die Zulassung zu Teil 2 der Prüfung ist zusätzlich die Teil- nahme an Teil 1 der Prüfung Voraussetzung. Ob dieser Teil erfolgreich abgelegt wurde, ist dabei nicht entscheidend. In Ausnahmefällen können Teil 1 und Teil 2 der „Gestreckten Abschlussprüfung“ auch zeitlich zusammengefasst werden, wenn der Prüfling Teil 1 aus Gründen, die er nicht zu ver- treten hat, nicht ablegen konnte. Zeitlich zusammengefasst bedeutet dabei nicht gleichzeitig, sondern in vertretbarer zeitlicher Nähe. In diesem Fall kommt der zuständigen Stelle bei der Beurteilung der Gründe für die Nichtteilnahme ein entsprechendes Ermessen zu. Zu berücksichtigen sind neben gesundheitlichen und terminlichen Gründen auch soziale und entwicklungsbedingte Umstände. Ein Entfallen des ers- ten Teils kommt nicht in Betracht. 4.2 Prüfungsbereiche und Prüfungsinstrumente Prüfungsinstrumente beschreiben das Vorgehen des Prüfens und den Gegenstand der Bewertung in den einzelnen Prü- fungsbereichen, die als Strukturelemente zur Gliederung von Prüfungen definiert sind. Für jeden Prüfungsbereich wird mindestens ein Prüfungs- instrument in der Verordnung festgelegt. Es können auch mehrere Prüfungsinstrumente innerhalb eines Prüfungsbe- reiches miteinander kombiniert werden. In diesem Fall ist eine Gewichtung der einzelnen Prüfungsinstrumente nur vorzunehmen, wenn für jedes Prüfungsinstrument eigene Anforderungen beschrieben werden. Ist die Gewichtung in der Ausbildungsordnung nicht geregelt, erfolgt diese durch den Prüfungsausschuss. Das/Die gewählte/n Prüfungsinstrument/e für einen Prü- fungsbereich muss/müssen es ermöglichen, dass die Prüflin- ge anhand von zusammenhängenden Aufgabenstellungen Leistungen zeigen können, die den Anforderungen entspre- chen. Die Anforderungen aller Prüfungsbereiche und die dafür jeweils vorgesehenen Prüfungsinstrumente und Prüfungs- zeiten müssen insgesamt für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit, d. h. der beruflichen Kompetenzen, die am Ende der Berufsausbildung zum Handeln als Fachkraft befähigen, in dem jeweiligen Beruf geeignet sein. Für den Nachweis der Prüfungsanforderungen werden für jedes Prüfungsinstrument Prüfungszeiten festgelegt, die sich an der durchschnittlich erforderlichen Zeitdauer für den Leistungsnachweis durch den Prüfling orientieren. Wird für den Nachweis der Prüfungsanforderungen ein Variantenmodell verordnet, muss diese Alternative einen gleichwertigen Nachweis und eine gleichwertige Messung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (identische An- forderungen) ermöglichen. Die Prüfungsinstrumente werden in der Verordnung vorge- geben.12 Weitere Informationen: ⏺ Prüferportal [https://www.prueferportal.org/de/prue- ferportal_67921.php] In der Ausbildungsordnung des Berufs „IT-System- Elektroniker und IT-System-Elektronikerin“ kommen folgende Prüfungsinstrumente zum Einsatz: Teil 1 Schriftlich zu bearbeitende Aufgaben Die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben sind praxisbezo- gen oder berufstypisch. Bei der Bearbeitung entstehen Er- gebnisse wie z. B. Lösungen zu einzelnen Fragen, Geschäfts- briefe, Stücklisten, Schaltpläne, Projektdokumentationen oder Bedienungsanleitungen. Werden eigene Prüfungsanforderungen formuliert, erhalten die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben eine eigene Ge- wichtung. Bewertet werden f fachliches Wissen, f Verständnis für Hintergründe und Zusammenhänge und/oder f methodisches Vorgehen und Lösungswege. Zusätzlich kann auch (z. B. wenn ein Geschäftsbrief zu er- stellen ist) die Beachtung formaler Aspekte wie Gliederung, Aufbau und Stil bewertet werden. Teil 2 Betriebliche Projektarbeit und deren Dokumentation Die Betriebliche Projektarbeit sollte keine „künstliche“, also ausschließlich für die Prüfung entwickelte Aufgabenstellung abbilden, sondern einen realen betrieblichen Arbeitsauftrag darstellen und in der Thematik auf dem betrieblichen Ein- satzgebiet basieren. Dabei kann die Projektarbeit ein eigen- ständiges, in sich abgeschlossenes Projekt oder auch ein Teilprojekt aus einem größeren Zusammenhang sein. Der 12 Anlage 1 und 2 der HA-Empfehlung Nr. 158 [https://www.bibb. de/dokumente/pdf/HA158.pdf] https://www.prueferportal.org/de/prueferportal_67921.php https://www.prueferportal.org/de/prueferportal_67921.php https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA158.pdf https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA158.pdf Ausbildung Gestalten | IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin78 Ausbildungsbetrieb muss sicherstellen, dass von der Projekt- arbeit keine schutzwürdigen Betriebs- oder Kundendaten be- troffen sind. Durch die Projektarbeit und deren Dokumentation sollen Prüfungsteilnehmer belegen, dass sie Arbeitsabläufe und Teilaufgaben f zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, techni- scher, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbst- ständig planen, f kundengerecht umsetzen sowie f Dokumentationen kundengerecht anfertigen, zusam- menstellen und modifizieren können. Die Ausführung der Projektarbeit wird mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentiert. Der Prüfungsausschuss bewer- tet die Projektarbeit anhand der Dokumentation, die keine wissenschaftliche Abhandlung sein soll, sondern eine hand- lungsorientierte Darstellung des Projektablaufs. Dabei wird in der Regel nicht allein das Ergebnis, z. B. ein lauffähiges Programm oder betriebsbereites IT-System, herangezogen, sondern der Arbeitsprozess bewertet. Der Prüfungsaus- schuss kann die Demonstration des Projektes verlangen. Bewertet werden f die Planung, Durchführung und Kontrolle des Projektes einschließlich des methodischen Vorgehens – auch das Arbeitsergebnis kann in die Bewertung mit einbezogen werden, f die Gestaltung der Dokumentation. Präsentation und Fachgespräch Durch die Präsentation einschließlich Fachgespräch soll der Prüfling zeigen, dass er Arbeitsergebnisse zielgruppen- gerecht darstellen, sowie die Vorgehensweise im Projekt be- gründen kann. Der Prüfling stellt dabei ggf. unter Nutzung von Hilfsmitteln, entweder auf Grundlage der zuvor durch- geführten Betrieblichen Projektarbeit, bzw. des betriebli- chen Arbeitsauftrages einen berufstypischen Sachverhalt und berufliche Zusammenhänge dar und beantwortet dar- auf bezogene Fragen. Bewertet werden f methodisches Vorgehen, f kommunikative Fähigkeiten und f die inhaltliche und persönliche Form der Darstellung. In die praktischen Prüfungsleistungen (Teil 2) fließen, ins- besondere im Fachgespräch, die folgenden Aspekte in die Gesamtbewertung ein. Örtliche und individuelle Gegeben- heiten sind zu berücksichtigen. f Qualitätsgerichtetes Vorgehen Berücksichtigung alternativer Handlungsoptionen und die begründete Auswahl derselben. f Transferleistung der zu prüfenden Person In der Lage sein, Prozesse, Verfahren und Erkenntnisse auf andere berufliche Handlungen zu übertragen. f Wertschätzende Kommunikation Ethische, nachhaltige und wertschätzende Aspekte und Kommunikation als integrativer Bestandteil der fachli- chen Argumentation und Begründung. Bewertungsmatrix Betriebliche Projektarbeit, Präsentation und Fachgespräch (Muster) Beibehaltung der Betrieblichen Projektarbeit Als die „neuen“ IT-Berufe erstmals 1997 verordnet wurden, bestand ein Element ihres innovativen Ansatzes in einem neuen Prüfungsinstrument, der Betrieblichen Projektarbeit. Die Prüfung sollte unter Berücksichtigung der berufstypi- schen Geschäftsprozesse aktuelle Themenstellungen aus dem Betriebsgeschehen aufgreifen und gleichzeitig den Auf- wand und die Kosten für die Durchführung der Prüfung be- grenzen. Die Voruntersuchung der IT-Berufe durch das BIBB hat gezeigt, dass die Betriebliche Projektarbeit sehr positiv bewertet wird, wobei insbesondere ihre Praxisnähe hervor- gehoben wird (vgl. SCHWARZ, H. u. a.: Voruntersuchung IT- Berufe: Abschlussbericht zu Projekt 4.2.497 [https://www. bibb.de/de/dapro.php?proj=4.2.497], Bonn 2016, S. 101). Die Betriebliche Projektarbeit in ihrer ursprünglichen Fas- sung gehört heute allerdings nicht mehr in den Canon der vom BIBB-Hauptausschuss empfohlenen Prüfungsinstru- mente – sie ist aufgegangen im „Betrieblichen Auftrag“. Der Betriebliche Auftrag grenzt die vom Betrieb vorgegebenen Aufgaben jedoch enger ein und lässt für die Bearbeitung nur maximal 24 Stunden zu. Wunsch der Beteiligten am Neuord- nungsverfahren war es daher, möglichst an der alten Form der Betrieblichen Projektarbeit festzuhalten. Nach Prüfung durch die Sachverständigen im Neuordnungsverfahren ent- sprach auch der BIBB-Hauptausschuss diesem Wunsch. f Die prozessbezogene Betriebliche Projektarbeit in fach- übergreifenden Aufgabenstellungen, deren Schnittstelle die IT darstellt, ist die originäre Arbeitsform in der IT. Planung, Durchführung und Kontrolle und damit auch der laufende Soll-Ist-Vergleich liegen in der Hand des Prüflings (entsprechend der Aufgaben der ausgebildeten Fachkraft). Damit sind auch aus dem realen Ablauf re- sultierende Abweichungen vom ursprünglich geplanten Projektablauf möglich, auf die der Prüfling fachlich an- gemessen reagieren können muss. f Die Kompetenzen zur Interaktion in interdisziplinären Projektteams können durch die Betriebliche Projektar- beit besser abgebildet werden. f Der Rahmenlehrplan ergänzt im letzten Ausbildungsjahr die Betriebliche Projektarbeit durch ein entsprechendes Lernfeld, das auf das projektförmige Arbeiten fokussiert ist. f Bei der Projektarbeit werden Präsentation und Fach- gespräch einzeln mit 50-Prozent-Gewichtung gewertet. Auch die Dokumentation ist ein wichtiges Kriterium für https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php/profile/apprenticeship/hhffgdfd https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php/profile/apprenticeship/hhffgdfd https://www.bibb.de/de/dapro.php?proj=4.2.497 https://www.bibb.de/de/dapro.php?proj=4.2.497 IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin | Ausbildung Gestalten 79 die Bewertung, das über die Betriebliche Projektarbeit besser berücksichtigt werden kann. Während der Charakter der Betrieblichen Projektarbeit gleichgeblieben ist, sind durch neue Standards in Struktur und Schemata von Ausbildungsordnungen die Ausführun- gen zur Umsetzung dieses Prüfungsinstruments etwas klarer gefasst worden. Der Prüfungsbereich, der in Teil 2 der „Ge- streckten Abschlussprüfung“ die Betriebliche Projektarbeit beinhaltet, ist in zwei Teile gegliedert, da zwei Prüfungsinst- rumente zum Einsatz kommen: Zum einen ist dies die Betriebliche Projektarbeit, die mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren ist. Vor der Durchführung der Betrieblichen Projektarbeit hat der Prüf- ling dem Prüfungsausschuss eine Projektbeschreibung zur Genehmigung vorzulegen. In der Projektbeschreibung hat er die Ausgangssituation und das Projektziel zu beschreiben und eine Zeitplanung aufzustellen. Die Prüfungszeit beträgt für die Betriebliche Projektarbeit und für die Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen höchstens 40 Stunden. Eine Ausnahme bildet die Fachrichtung Anwendungsentwicklung des Fachinformatikers/der Fachinformatikerin; hier beträgt die Durchführungszeit höchstens 80 Stunden. Zum anderen hat der Prüfling nach Durchführung und Doku- mentation der Betrieblichen Projektarbeit diese zu präsen- tieren. Nach der Präsentation wird mit ihm ein Fachgespräch über die Betriebliche Projektarbeit und die präsentierten Arbeitsergebnisse geführt. Für beide Teile dieses Prüfungs- bereichs sind Anforderungen festgelegt, die vom Prüfling nachgewiesen werden müssen. Beide Teile, Betriebliche Pro- jektarbeit und Dokumentation mit praxisbezogenen Unter- lagen sowie Präsentation und Fachgespräch, werden jeweils mit 50 Prozent bewertet. Der Umfang der Dokumentation mit praxisbezogenen Unter- lagen wird nicht durch die Angabe z. B. einer bestimmten Seitenzahl begrenzt, sondern durch die Integration in die Dauer der Betrieblichen Projektarbeit eingegrenzt. Grund- sätzlich ist der Umfang von den Anforderungen des Projekts abhängig und sollte üblicherweise eine Seitenanzahl von zehn bis 15 Seiten betragen. Weitere, aus dem Projektablauf resultierende Dokumente, z. B. Stücklisten, Schaltpläne, Quelltexte, Testergebnisse, Kalkulationen oder Abnahme- protokolle, können angefügt werden. Ablauf Teil 2 der Prüfung* Nr. Vorgang Sommerprüfung Winterprüfung 1 Vorlage der Projektbeschreibung beim Prüfungsausschuss zur Genehmigung Die Projektbeschreibung enthält die Ausgangssituation, das Projektziel und eine Zeit-/Terminplanung. bis ca. Ende Januar bis ca. Ende August 2 Genehmigung/Ablehnung des Antrages durch den Prüfungsausschuss bis Ende Februar bis Ende September 3 Zeitraum für die Durchführung der Projektarbeit und für die Erstellung der Dokumentation bis 1 Woche nach der schriftlichen Prüfung bis 1 Woche nach der schriftlichen Prüfung 4 Präsentation und Fachgespräch bis Ende Juli bis Ende Januar * Richtwerte, die je nach Kammer unterschiedlich sein können Ausbildung Gestalten | IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin80 4.3 Übersicht der einzelnen Prüfungsleistungen Teil 1 Teil 2 Prüfungs- bereiche Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes Erstellen, Ändern oder Erwei- tern von IT-Systemen und von deren Infrastruktur (2 Teile) Installation von und Service an IT- Geräten, IT-Sys- temen und IT-In- frastrukturen Anbindung von Geräten, Syste- men und Be- triebsmitteln an die Stromversor- gung* Wirtschafts- und Sozialkunde Prüfungs- instrumente schriftlich zu bearbeitende Aufgaben a) Betriebliche Projekt- arbeit b) Dokumen- tation mit praxis- bezogenen Unterlagen (Erster Teil) a) Präsenta- tion b) Fach- gespräch (Zweiter Teil) schriftlich zu bearbeitende Aufgaben schriftlich zu bearbeitende Aufgaben schriftlich zu bearbeitende Aufgaben Dauer 90 Minuten höchstens 40 Stunden (50 %) höchstens 30 Minuten (50 %) 90 Minuten 90 Minuten 60 Minuten Gewichtung 20 % 50 % 10 % 10 % 10 % * Sperrfach Da für den IT-System-Elektroniker bzw. die IT-System-Elektronikerin der Prüfungsbereich, der die Elektrotechnik adressiert, im Hinblick auf den Einsatz als Elektrofachkraft sicherheitsrelevant ist, hat die Prüfung dieser Kompetenzen eine heraus- gehobene Stellung erhalten und muss von den Prüflingen bestanden werden – d. h., Auszubildende müssen hier mindestens ausreichende Leistungen zeigen [ Kapitel 2.1.1, § 15]. IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin | Ausbildung Gestalten 81 4.4 Übersicht der einzelnen Prüfungsbereiche 4.4.1 Prüfung Teil 1 Prüfungsbereich Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes Im Prüfungsbereich Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist, 1. Kundenbedarfe zielgruppengerecht zu ermitteln, 2. Hard- und Software auszuwählen und ihre Be- schaffung einzuleiten, 3. einen IT-Arbeitsplatz zu konfigurieren und zu tes- ten und dabei die Bestimmungen und die betrieb- lichen Vorgaben zum Datenschutz, zur IT-Sicherheit und zur Qualitätssicherung einzuhalten, 4. Kunden und Kundinnen in die Nutzung des Arbeitsplatzes einzuweisen und 5. die Leistungserbringung zu kontrollieren und zu protokollieren. Schriftliche Bearbeitung von Aufgaben Prüfungszeit: 90 Minuten Ausbildung Gestalten | IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin82 4.4.2 Prüfung Teil 2 (die vier Prüfungsbereiche sind untereinander dargestellt) Prüfungsbereich Erstellen, Ändern oder Erweitern von IT-Systemen und von deren Infrastruktur Prüfungsbereich Installation von und Service an IT-Geräten, IT-Systemen und IT-Infrastrukturen Im ersten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. kundenspezifische Anforderungen unter Beachtung fachlicher und wirtschaftlicher Hintergründe zu ana- lysieren, 2. Projektanforderungen zu definieren und eine Projektplanung durch- zuführen, 3. IT-Systeme und ihre Komponenten auszu- wählen und nach den jeweils geltenden Vor- schriften und Normen zu installieren und zu konfigurieren, 4. Geräte und Betriebs- mittel nach den je- weils geltenden Vor- schriften und Normen an eine Stromversor- gung anzubinden, 5. Verbindungen und Übertragungs- sowie Leitungswege auszu- wählen, herzustellen und darzustellen, 6. projektbezogene Funktionstests durch- zuführen und die Er- gebnisse zu dokumen- tieren sowie 7. Projektergebnisse kundengerecht dar- zustellen und einen Projektabschluss durchzuführen. Im zweiten Teil hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. die Arbeitsergebnisse adressatengerecht zu präsentieren und 2. seine Vorgehensweise bei der Durchführung der betrieblichen Pro- jektarbeit zu begrün- den. Im Prüfungsbereich Installation von und Service an IT- Geräten, IT-Systemen und IT-Infrastrukturen hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. IT-Geräte und IT-Systeme nach den geltenden Vor- schriften und Normen auf der Grundlage von bereit- gestellten Planungsunterlagen zu installieren, 2. IT-Geräte und IT-Systeme zu konfigurieren und in Betrieb zu nehmen, 3. Netzwerkinfrastrukturen und Übertragungssysteme in Betrieb zu nehmen und zu erweitern sowie 4. die Funktionsfähigkeit von IT-Systemen und von deren Komponenten zu prüfen und Störungen zu beseitigen. Durchführen einer Betrieb- lichen Projektarbeit und Dokumentation mit praxis- bezogenen Unterlagen Präsentation der Betrieb- lichen Projektarbeit und Führen eines Fachgesprächs Schriftliche Bearbeitung von Aufgaben Prüfungszeit: insgesamt höchstens 40 Stunden Prüfungszeit: insgesamt höchstens 30 Minuten Prüfungszeit: 90 Minuten IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin | Ausbildung Gestalten 83 Prüfungsbereich Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung* Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde Im Prüfungsbereich Anbindung von Geräten, Systemen und Betriebsmitteln an die Stromversorgung hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. die Stromversorgung von Systemen, Geräten und Be- triebsmitteln zu planen und dazu insbesondere den erforderlichen Energiebedarf für Systeme, Geräte und Betriebsmittel zu ermitteln, 2. Unterlagen, insbesondere Installations- und Strom- laufpläne, auszuwerten und selbst zu erstellen, 3. Geräte und Betriebsmittel unter Beachtung von Be- triebs- und Umgebungsbedingungen auszuwählen und festzulegen, 4. Maßnahmen zum Schutz gegen elektrische Gefähr- dungen festzulegen, 5. Prüfungen bezüglich der elektrischen Sicherheit zu beschreiben und zu begründen, insbesondere ge- eignete Mess- und Prüfmittel auszuwählen und Ergebnisse auszuwerten, 6. Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln in der elektrischen Sicherheit von Systemen, Geräten und Betriebsmitteln zu beschreiben sowie 7. die geltenden Vorschriften, Normen und Regeln der Technik anzuwenden. Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zu- sammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzustellen und zu beurteilen. Schriftliche Bearbeitung von Aufgaben Schriftliche Bearbeitung von Aufgaben Prüfungszeit: 90 Minuten Prüfungszeit: 60 Minuten * Sperrfach Ausbildung Gestalten | IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin84 4.5 Beispiele Betriebliche Projektarbeit Zur Betrieblichen Projektarbeit gehören Projekte, die inner- halb eines vorgegebenen Zeitfensters abgearbeitet werden müssen. Dazu können auch Teilprojekte, z. B. Aufbau, Mon- tage und erster Test der Komponenten eines IT-Systems oder die Inbetriebnahme lokaler Systeme noch ohne Vernetzung gezählt werden. Die fachliche Bewertung und Umsetzung von vorgegebenen Lösungskonzepten kann ebenso für eine Betriebliche Projektarbeit geeignet sein. Dabei sollten die vertiefte thematische Bearbeitung mit den Projekthinter- gründen und die Auseinandersetzung mit den Anforderun- gen im Rahmen der vorgefundenen IT-Umgebung erkennbar sein. Nicht geeignet für eine Betriebliche Projektarbeit sind ein- fache Regelaufgaben. Beispielhaft wäre hier die Installation eines einfachen Privatkunden-Routers zu nennen – ebenso wie beispielsweise der Verkauf eines PCs inklusive der Instal- lation von Betriebssystem und weiterer benötigter Software. Generell gilt: Die konkreten Projektthemen sind sehr vielfäl- tig. Bei der Auswahl eines Projektthemas sollte man sich im- mer die Frage stellen, ob die konkrete betriebliche Arbeits- aufgabe für eine Abschlussarbeit angemessen ist. Merkmale dafür könnten sein: f Das Projekt ist komplex und enthält sowohl technische als auch betriebswirtschaftliche Aufgabenstellungen. f Das Projekt ist „problemhaltig“ und enthält nicht nur Standardbearbeitungsschritte – d. h., es ist entscheidungs- haltig und bietet Gestaltungsmöglichkeiten. f Es besteht ein Kommunikationsbedarf zwischen den Pro jektmitarbeitern/-mitarbeiterinnen und/oder den Pro- jektschnittstellen. f Es ist möglich, dass eine breite Palette von Fertigkeiten und Kenntnissen des Berufsbildes bzw. der Fachrichtung einfließen. f Es ist möglich, eigene Leistungen und die Leistungen von Kollegen und Kolleginnen klar voneinander abzugrenzen. Projektkurzbeschreibung Erläuterung Beispiel 1 ▶ Einrichtung einer Videoüberwachung in einer Werkstatt Ein Werkstattraum eines kleinen mittelständischen Unter- nehmens soll mit einer Videoüberwachung ausgestattet wer- den. Dabei sind Planung, Montage (inkl. Energieversorgung) sowie Konfiguration und Netzwerkeinbindung zu realisieren. Verschiedene Tests schließen zusammen mit der Einweisung des Kunden das Projekt ab. Datenschutzanfragen, z. B. das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates betreffend, sind be- reits im Vorfeld geklärt und nicht Projektbestandteil. Beispiel 2 ▶ Modernisierung der LAN-Infrastruktur eines Geschäftskunden Aufgrund eines gebäudeinternen Umzuges muss die IT-Infra- struktur eines Geschäftskunden verändert werden. Dabei soll direkt auch eine Modernisierung der verwendeten Hardware und Software stattfinden. Die bereits durch eine Fremdfirma verlegten Installationskabel sind fachgerecht fertig zu kon- fektionieren und Netzwerkdosen bzw. Patchpanel zu instal- lieren. Für einen „Serverschrank“ ist am neuen Standort die benötigte Hardware zu planen, die Beschaffung einzuleiten und diese anschließend vollständig in Betrieb zu nehmen. Beispiel 3 ▶ Installation und Einrichtung einer Telekommunika- tionslösung inklusive Endgeräte Für ein neu gegründetes Unternehmen soll eine moderne Telekommunikationslösung konzipiert und installiert wer- den. Dabei sind örtliche, strukturelle und vor allem auch unternehmerische Vorgaben zu beachten. Weiterhin ist die Einrichtung von Endgeräten sowie eine Einweisung der Nut- zer erforderlich. Beispiel 4 ▶ Störungsbeseitigung eines Übertragungsweges mittels Fehlermessungen und Montagearbeiten Mehrere Kunden melden Probleme mit ihren bestehenden Kommunikationsanschlüssen. Es kommt regelmäßig zu Ver- bindungsabbrüchen, es besteht ein Rauschen bzw. eine ab- gehackte Verbindung während Telefongesprächen. Ziel ist es, den Grund der Datenverluste sowie Störungen ausfindig zu machen und alle Fehlerquellen zu beseitigen bzw. geeignete Maßnahmen einzuleiten. Bewertungsmatrix Betriebliche Projektarbeit, Präsentation und Fachgespräch (Muster) https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php/profile/apprenticeship/hhffgdfd IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin | Ausbildung Gestalten 85 Ausbildereignung Die novellierte Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) vom 21. Januar 2009 [https://www.foraus.de/de/fo- raus_107741.php] legt die wichtigsten Aufgaben für die Ausbilder und Ausbilderinnen fest: Sie sollen beurteilen können, ob im Betrieb die Voraussetzungen für eine gute Ausbildung erfüllt sind, sie sollen bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken und die Ausbildung im Betrieb vorbereiten. Um die Auszubildenden zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen, sollen sie auf individuelle Anliegen ein- gehen und mögliche Konflikte frühzeitig lösen. In der neuen Verordnung wurde die Zahl der Handlungsfelder von sieben auf vier komprimiert, wobei die Inhalte weitgehend erhalten bzw. modernisiert und um neue Inhalte ergänzt wurden. Die vier Handlungsfelder gliedern sich wie folgt: f Handlungsfeld Nr. 1 umfasst die berufs- und arbeitspä- dagogische Eignung, Ausbildungsvoraussetzungen zu prüfen und Ausbildung zu planen. f Handlungsfeld Nr. 2 umfasst die berufs- und arbeitspä- dagogische Eignung, die Ausbildung unter Berücksichti- gung organisatorischer sowie rechtlicher Aspekte vorzu- bereiten. f Handlungsfeld Nr. 3 umfasst die berufs- und arbeitspäd- agogische Eignung, selbstständiges Lernen in berufstypi- schen Arbeits- und Geschäftsprozessen handlungsorien- tiert zu fördern. f Handlungsfeld Nr. 4 umfasst die berufs- und arbeitspä- dagogische Eignung, die Ausbildung zu einem erfolg- reichen Abschluss zu führen und dem Auszubildenden Perspektiven für seine berufliche Weiterentwicklung aufzuzeigen. In der AEVO-Prüfung [https://www.foraus.de/de/fo- raus_109531.php] müssen aus allen Handlungsfeldern praxisbezogene Aufgaben bearbeitet werden. Vorgesehen sind eine dreistündige schriftliche Prüfung mit fallbezoge- nen Fragestellungen sowie eine praktische Prüfung von ca. 30 Minuten, die aus der Präsentation einer Ausbildungssitu- ation und einem Fachgespräch besteht. Es bleibt Aufgabe der zuständigen Stelle, darüber zu wa- chen, dass die persönliche und fachliche Eignung der Ausbil- der und Ausbilderinnen, der Ausbildenden sowie des ausbil- denden Betriebes vorliegt (§ 32 BBiG und § 23 HwO). Unter der Verantwortung des Ausbilders oder der Ausbilde- rin kann bei der Berufsbildung mitwirken, wer selbst nicht Ausbilder oder Ausbilderin ist, aber abweichend von den be- sonderen Voraussetzungen des § 30 BBiG und § 22b HwO die für die Vermittlung von Ausbildungsinhalten erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt und persönlich geeignet ist (§ 28 Absatz 3 BBiG und § 22 Ab- satz 3 HwO). Der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Fertig- keiten, Kenntnisse und Fähigkeiten kann gesondert geregelt werden (§ 30 Absatz 5 BBiG). Portal für Ausbilder und Ausbilderinnen Das Internetportal foraus.de des BIBB wendet sich an be- triebliche Ausbilder und Ausbilderinnen und dient der Infor- mation, Kommunikation, Vernetzung und Weiterbildung. Neben aktuellen Nachrichten rund um die Ausbildungspra- xis und das Tätigkeitsfeld des Ausbildungspersonals bietet das Portal vertiefte Informationen, Erklärfilme und Webi- nare zu zentralen Themenfeldern der dualen Berufsaus- bildung. Das Diskussionsforum [https://www.foraus.de/ forum] dient dem Erfahrungsaustausch und der Vernetzung mit anderen Ausbildern und Ausbilderinnen sowie Experten und Expertinnen der Berufsbildung. Dauer der Berufsausbildung Beginn und Dauer der Berufsausbildung werden im Berufs- ausbildungsvertrag angegeben (§ 11 Absatz 1 BBiG). Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit Ablauf der Ausbil- dungsdauer oder bei Bestehen der Abschlussprüfung mit der Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss (§ 21 Absatz 1 und 2 BBiG). Das BBiG enthält Regelungen zur Flexibilisierung der Ausbildungszeit, damit individuelle Bedürfnisse der Auszubildenden in der Berufsausbildung be- rücksichtigt werden können. Regelungen zur Flexibilisierung: Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungsdauer „Die Landesregierungen können nach Anhörung des Landesausschusses für Berufsbildung durch Rechtsverordnung bestimmen, dass der Besuch ei- nes Bildungsganges berufsbildender Schulen oder die Berufsausbildung in einer sonstigen Einrich- tung ganz oder teilweise auf die Ausbildungsdauer angerechnet wird. Die Ermächtigung kann durch Rechtsverordnung auf oberste Landesbehörden weiter übertragen werden.“ (§ 7 Absatz 1 BBiG) 5 Weiterführende Informationen 5.1 Hinweise und Begriffserläuterungen § https://www.foraus.de/de/foraus_107741.php https://www.foraus.de/de/foraus_107741.php https://www.foraus.de/de/foraus_109531.php https://www.foraus.de/de/foraus_109531.php http://foraus.de https://www.foraus.de/forum https://www.foraus.de/forum Ausbildung Gestalten | IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin86 „Die Anrechnung nach Absatz 1 bedarf des ge- meinsamen Antrags der Auszubildenden und Aus- bildenden. Der Antrag ist an die zuständige Stelle zu richten. Er kann sich auf Teile des höchstzu- lässigen Anrechnungszeitraums beschränken.“ (§ 7 Absatz 3 BBiG) Teilzeitberufsausbildung, Verkürzung der Ausbildungsdauer „Die Berufsausbildung kann in Teilzeit durch- geführt werden. Im Berufsausbildungsvertrag ist für die gesamte Ausbildungszeit oder für einen bestimmten Zeitraum der Berufsausbildung die Verkürzung der täglichen oder der wöchentlichen Ausbildungszeit zu vereinbaren. Die Kürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit darf nicht mehr als 50 Prozent betragen.“ (§ 7a Ab- satz 1 BBiG) „Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und der Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungsdauer zu kürzen, wenn zu erwar- ten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Dauer erreicht wird.“ (§ 8 Absatz 1 BBiG) Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung in besonderen Fällen „Auszubildende können nach Anhörung der Aus- bildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungsdauer zur Abschlussprüfung zugelas- sen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtferti- gen.“ (§ 45 Absatz 1 BBiG) Verlängerung der Ausbildungsdauer „In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag Auszubildender die Ausbildungsdauer verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Vor der Entscheidung über die Verlängerung sind die Aus- bildenden zu hören.“ (§ 8 Absatz 2 BBiG) „Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungs- verhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmög- lichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.“ (§ 21 Absatz 3 BBiG) Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR) Im Oktober 2006 verständigten sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Kultusminister- konferenz (KMK) darauf, gemeinsam einen Deutschen Qua- lifikationsrahmen (DQR) für lebenslanges Lernen zu entwi- ckeln. Ziel des DQR ist es, das deutsche Qualifikationssystem mit seinen Bildungsbereichen (Allgemeinbildung, berufliche Bildung, Hochschulbildung) transparenter zu machen, Ver- lässlichkeit, Durchlässigkeit und Qualitätssicherung zu un- terstützen und die Vergleichbarkeit von Qualifikationen zu erhöhen. Unter Einbeziehung der relevanten Akteure wurde in den folgenden Jahren der Deutsche Qualifikationsrahmen ent- wickelt, erprobt, überarbeitet und schließlich im Mai 2013 verabschiedet. Er bildet die Voraussetzung für die Umset- zung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR), der die Transparenz und Vergleichbarkeit von Qualifikationen, die Mobilität und das lebenslange Lernen in Europa fördern soll. Der DQR weist acht Niveaustufen auf, denen formale Quali- fikationen der Allgemeinbildung, der Hochschulbildung und der beruflichen Bildung – jeweils einschließlich der Weiter- bildung – zugeordnet werden sollen. Die acht Niveaustufen werden anhand der Kompetenzkategorien „Fachkompetenz“ und „personale Kompetenz“ beschrieben. In einem Spitzengespräch am 31. Januar 2012 haben sich Bund, Länder, Sozialpartner und Wirtschaftsorganisationen auf eine gemeinsame Position zur Umsetzung des Deutschen Qualifikationsrahmens geeinigt; demnach werden die zwei- jährigen Berufe des dualen Systems dem Niveau 3, die drei- jährigen und dreieinhalbjährigen Berufe dem Niveau 4 zu- geordnet. § § § § § § IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin | Ausbildung Gestalten 87 Einordnung der IT-Berufe in den europäischen Kontext Referenzierung der dualen IT-Berufe zur DIN EN 16234-1: eCompetence Framework, ein europaweiter Referenzrahmen für ITK-Kompetenzen Diese Norm enthält eine europaweit abgestimmte Beschrei- bung der geforderten Kompetenzen für Fach- und Führungs- kräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und ist ein Werkzeug zum gegenseitigen Verständnis. Für die einzelnen Kompetenzen sind Leistungsniveaus so- wie beispielhaft Wissen und Fähigkeiten beschrieben, die eine Einordnung in den europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) und damit auch in den DQR ermöglichen. Für die vorliegende Ausbildungsordnung wurde eine Verbindung zwischen den Berufsbildpositionen und den DIN-Kompetenzen hergestellt. Im internationalen Kontext wird dadurch das Prinzip der dualen Berufsausbildung mit breit angelegten fundierten Grundlagen von Beruflichkeit deutlich. Ebenso erleichtert diese Entsprechung Arbeitgebern im europäischen Ausland die Einschätzung der Kompetenzen in Deutschland ausge- bildeter IT-Fachkräfte, wodurch ein zielgerichteter und pas- senderer Einsatz ermöglicht wird. Umgekehrt erleichtert der Referenzrahmen es den Fachkräften, sich in internationalen Kontexten zu bewerben. Mit den Übersichten wird es mög- lich, die ausgebildeten Kompetenzen der neuen IT-Fachleute mit einem Blick zu erfassen, untereinander zu vergleichen und abzugrenzen. Die deutsche Version der DIN ist über folgenden Link be- ziehbar: https://www.beuth.de/de/norm-entwurf/din- en-16234-1/300543898 Detaillierte Beschreibungen, Übersichten und Referenzierungen Eignung der Ausbildungsstätte „Auszubildende dürfen nur eingestellt und aus- gebildet werden, wenn die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist und die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Aus- bildungsplätze oder zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht, es sei denn, dass anderenfalls die Berufsausbildung nicht gefährdet wird.“ (§ 27 Absatz 1 BBiG und § 21 Absatz 1 HwO) Die Eignung der Ausbildungsstätte ist in der Regel vorhanden, wenn dort die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in vol- lem Umfang vermittelt werden können. Betriebe sollten sich Promotion Ausbildungsberufe drei- und dreieinhalbjährig Ausbildungsberufe zweijährig Einstiegsqualifizierung, Berufsfachschule Berufsausbildungsvorbereitung Niveau 8 Niveau 7 Niveau 6 Niveau 5 Niveau 4 Niveau 3 Niveau 2 Niveau 1 Strategischer Professional (IT), gleichrangig mit Master, (technischer) Betriebswirt Meister, Fachwirt u. a., gleichrangig mit Bachelor IT-Spezialist (zertifizierter), Servicetechniker (geprüfter), Fachberater Abbildung 8: Die Niveaustufen des DQR (Quelle: IHK Stuttgart) § https://www.beuth.de/de/norm-entwurf/din-en-16234-1/300543898 https://www.beuth.de/de/norm-entwurf/din-en-16234-1/300543898 https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php/profile/apprenticeship/hhffgdfd https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php/profile/apprenticeship/hhffgdfd Ausbildung Gestalten | IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin88 vor Ausbildungsbeginn bei den zuständigen Handwerkskam- mern über Ausbildungsmöglichkeiten erkundigen. Was z. B. ein kleinerer Betrieb nicht abdecken kann, darf auch durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte (z. B. in überbetrieblichen Einrichtungen) vermittelt werden. Möglich ist auch der Zusammenschluss mehrerer Betriebe im Rahmen einer Verbundausbildung. Mobilität von Auszubildenden in Europa – Teilausbildung im Ausland Eine Chance, den Prozess der internationalen Vernetzung von Branchen und beruflichen Aktivitäten selbst aktiv mit- zugestalten, ist im Berufsbildungsgesetz beschrieben: „Teile der Berufsausbildung können im Ausland durchgeführt werden, wenn dies dem Ausbildungs- ziel dient. Ihre Gesamtdauer soll ein Viertel der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungs- dauer nicht überschreiten.“ (§ 2 Absatz 3 BBiG) In immer mehr Berufen bekommt der Erwerb von interna- tionalen Kompetenzen und Auslandserfahrung eine zuneh- mend große Bedeutung. Im weltweiten Wettbewerb benötigt die Wirtschaft qualifizierte Fachkräfte, die über internationa- le Erfahrungen, Fremdsprachenkenntnisse und Schlüsselqua- lifikationen, z. B. Teamfähigkeit, interkulturelles Verständnis und Belastbarkeit, verfügen. Auch die Auszubildenden selbst haben durch Auslandserfahrung und interkulturelle Kompe- tenzen bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Auslandsaufenthalte in der beruflichen Bildung stellen eine hervorragende Möglichkeit dar, solche Kompetenzen zu er- werben. Sie sind als Bestandteil der Ausbildung nach dem BBiG anerkannt; das Ausbildungsverhältnis mit all seinen Rechten und Pflichten (Ausbildungsvergütung, Versiche- rungsschutz, Führen des Ausbildungsnachweises etc.) be- steht weiter. Der Lernort liegt für diese Zeit im Ausland. Dies wird entweder bereits bei Abschluss des Ausbildungsvertra- ges berücksichtigt und gemäß § 11 Absatz 1 Nr. 3 BBiG in die Vertragsniederschrift aufgenommen oder im Verlauf der Ausbildung vereinbart und dann im Vertrag entsprechend verändert. Wichtig ist: Mit der ausländischen Partnerein- richtung werden die zu vermittelnden Inhalte vorab ver- bindlich festgelegt. Diese orientieren sich an den Inhalten der deutschen Ausbildungsordnung. Solche Auslandsaufenthalte werden europaweit finanziell und organisatorisch in Form von Mobilitätsprojekten im eu- ropäischen Programm „Erasmus+“ [https://www.erasmu- splus.de] unterstützt. Es trägt dazu bei, einen europäischen Bildungsraum und Arbeitsmarkt zu gestalten. In Deutsch- land ist die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB) [https:// www.na-bibb.de] die koordinierende Stelle. Mobilitätsprojekte sind organisierte Lernaufenthalte im europäischen Ausland, deren Gestaltung flexibel ist und deren Inhalte dem Bedarf der Organisatoren entsprechend gestaltet werden können. Im Rahmen der Ausbildung sollen anerkannte Bestandteile der Ausbildung oder sogar gesam- te Ausbildungsabschnitte am ausländischen Lernort absol- viert werden. Weitere Informationen: ⏺ Nationale Agentur – Portal [https://www.machmeh- rausdeinerausbildung.de] ⏺ Berufsbildung international BMBF [https://www.bmbf. de/de/als-tischler-in-kanada-als-hotelmanager-in-sued- korea-324.html] ⏺ Berufsbildung ohne Grenzen [https://www.berufsbil- dung-ohne-grenzen.de] ⏺ Go-for-europe [http://www.goforeurope.de] Musterprüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Gesellenprüfungen Die zuständigen Stellen erlassen nach den §§ 47 und 62 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und §§ 38 und 42 der Hand- werksordnung (HwO) entsprechende Prüfungsordnungen. Die Musterprüfungsordnungen sind als Richtschnur dafür gedacht, dass sich diese Prüfungsordnungen in wichtigen Fragen nicht unterscheiden und es dadurch bei gleichen Sachverhalten nicht zu unterschiedlichen Entscheidungen kommt. Eine Verpflichtung zur Übernahme besteht jedoch nicht. Weitere Informationen: ⏺ Musterprüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen (Empfehlung Nr. 120 des Hauptausschusses des BIBB) [https://www. bibb.de/dokumente/pdf/HA120.pdf] ⏺ Musterprüfungsordnung für die Durchführung von Gesellen- und Umschulungsprüfungen (Empfehlung Nr. 121 des Hauptausschusses des BIBB) [https://www. bibb.de/dokumente/pdf/HA121.pdf] Überbetriebliche Ausbildung und Ausbildungsverbünde Sind Ausbildungsbetriebe in ihrer Ausrichtung zu speziali- siert oder zu klein, um alle vorgegebenen Ausbildungsinhal- te abdecken zu können sowie die sachlichen und personellen Ausbildungsvoraussetzungen sicherzustellen, gibt es Mög- lichkeiten, diese durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Ausbildungsbetriebes auszugleichen. „Eine Ausbildungsstätte, in der die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähig- keiten nicht im vollen Umfang vermittelt werden können, gilt als geeignet, wenn diese durch Aus- bildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungs- stätte vermittelt werden.“ (§ 27 Absatz 2 BBiG, § 21 Absatz 2 HwO) § § https://www.erasmusplus.de https://www.erasmusplus.de https://www.na-bibb.de https://www.na-bibb.de https://www.machmehrausdeinerausbildung.de https://www.machmehrausdeinerausbildung.de https://www.bmbf.de/de/als-tischler-in-kanada-als-hotelmanager-in-suedkorea-324.html https://www.bmbf.de/de/als-tischler-in-kanada-als-hotelmanager-in-suedkorea-324.html https://www.bmbf.de/de/als-tischler-in-kanada-als-hotelmanager-in-suedkorea-324.html https://www.berufsbildung-ohne-grenzen.de https://www.berufsbildung-ohne-grenzen.de http://www.goforeurope.de https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA120.pdf https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA120.pdf https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA121.pdf https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA121.pdf IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin | Ausbildung Gestalten 89 Hierzu gehören folgende Ausbildungsmaßnahmen: Überbetriebliche Unterweisung im Handwerk Die überbetriebliche Unterweisung (ÜLU, ÜBA) ist ein wichtiger Baustein im dualen System der Berufsbildung in Deutschland. Sie sichert die gleichmäßig hohe Qualität der Ausbildung jedes Berufes im Handwerk, unabhängig von der Ausbildungsleistungsfähigkeit des einzelnen Handwerksbe- triebes. Inhalte und Dauer der überbetrieblichen Unterweisung wer- den gemeinsam von den Bundesfachverbänden und dem Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik (HPI) [https:// hpi-hannover.de/?page=unterweisungsplaene] der Leibniz- Universität Hannover festgelegt. Die Anerkennung erfolgt über das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bzw. über die zuständigen Landes- ministerien. Die überbetrieblichen Ausbildungszeiten sind Teile der be- trieblichen Ausbildungszeit. Die Ausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten [https://www.bibb.de/de/741.php] umfasst: f Anpassung an technische Entwicklungen und verglei- chende Arbeitstechniken, f Vermittlung und Vertiefung von Fertigkeiten, Kenntnis- sen und Fähigkeiten in einer planmäßig und systema- tisch aufgebauten Art und Weise, f Vermittlung und Vertiefung von Fertigkeiten, Kenntnis- sen und Fähigkeiten, die vom Ausbildungsbetrieb nur in einem eingeschränkten Umfang abgedeckt werden. Ausbildungsverbund „Zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Ausbildenden können mehrere natürliche oder juristische Personen in einem Ausbildungsverbund zusammenwirken, soweit die Verantwortlichkeit für die einzelnen Ausbildungsabschnitte sowie für die Ausbildungszeit insgesamt sichergestellt ist (Verbundausbildung).“ (§ 10 Absatz 5 BBiG) Ein Ausbildungsverbund liegt vor, wenn verschiedene Be- triebe sich zusammenschließen, um die Berufsausbildung gemeinsam zu planen und arbeitsteilig durchzuführen. Die Auszubildenden absolvieren dann bestimmte Teile ihrer Aus- bildung nicht im Ausbildungsbetrieb, sondern in einem oder mehreren Partnerbetrieben. In der Praxis haben sich vier Varianten von Ausbildungsver- bünden, auch in Mischformen, herausgebildet: f Leitbetrieb mit Partnerbetrieben, f Konsortium von Ausbildungsbetrieben, f betrieblicher Ausbildungsverein, f betriebliche Auftragsausbildung. Folgende rechtliche Bedingungen sind bei einem Ausbil- dungsverbund zu beachten: f Der Ausbildungsbetrieb, in dessen Verantwortung die Ausbildung durchgeführt wird, muss den überwiegen- den Teil des Ausbildungsberufsbildes abdecken. f Der/Die Ausbildende kann Bestimmungen zur Über- nahme von Teilen der Ausbildung nur dann abschließen, wenn er/sie gewährleistet, dass die Qualität der Ausbil- dung in der anderen Ausbildungsstätte ebenfalls gesi- chert ist. f Der Ausbildungsbetrieb muss auf die Bestellung des Aus- bilders/der Ausbilderin Einfluss nehmen können. f Der/Die Ausbildende muss über den Verlauf der Ausbil- dung informiert werden und gegenüber dem Ausbilder/ der Ausbilderin eine Weisungsbefugnis haben. f Der Berufsausbildungsvertrag darf keine Beschrän- kungen der gesetzlichen Rechte und Pflichten des Aus- bildenden und des Auszubildenden enthalten. Die Ver- einbarungen der Partnerbetriebe betreffen nur deren Verhältnis untereinander. f Im betrieblichen Ausbildungsplan muss grundsätzlich angegeben werden, welche Ausbildungsinhalte zu wel- chem Zeitpunkt in welcher Ausbildungsstätte (Verbund- betrieb) vermittelt werden. Weitere Informationen: ⏺ Ausbildungsstrukturprogramm Jobstarter plus [https:// www.jobstarter.de] ⏺ Broschüre „Verbundausbildung – vier Modelle für die Zukunft“ [https://www.bmbf.de/pub/Jobstarter_Pra- xis_Band_6.pdf] Zeugnisse Prüfungszeugnis Die Musterprüfungsordnung schreibt in § 27 zum Prüfungs- zeugnis: „Über die Prüfung erhält der Prüfling von der für die Prüfungsabnahme zuständigen Stelle ein Zeugnis (§ 37 Absatz 2 BBiG; § 31 Absatz 2 HwO). Der von der zuständi- gen Stelle vorgeschriebene Vordruck ist zu verwenden.“ Danach muss das Prüfungszeugnis Folgendes enthalten: f die Bezeichnung „Prüfungszeugnis nach § 37 Absatz 2 BBiG“ oder „Prüfungszeugnis nach § 62 Absatz 3 BBiG in Verbindung mit § 37 Absatz 2 BBiG“, f die Personalien des Prüflings (Name, Vorname, Geburts- datum), f die Bezeichnung des Ausbildungsberufs, f die Ergebnisse (Punkte) der Prüfungsbereiche und das Gesamtergebnis (Note), f das Datum des Bestehens der Prüfung, f die Namenswiedergaben (Faksimile) oder Unterschrif- ten des Vorsitzes des Prüfungsausschusses und der be- § https://hpi-hannover.de/?page=unterweisungsplaene https://hpi-hannover.de/?page=unterweisungsplaene https://www.bibb.de/de/741.php https://www.jobstarter.de https://www.jobstarter.de https://www.bmbf.de/pub/Jobstarter_Praxis_Band_6.pdf https://www.bmbf.de/pub/Jobstarter_Praxis_Band_6.pdf Ausbildung Gestalten | IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin90 auftragten Person der für die Prüfungsabnahme zustän- digen Körperschaft mit Siegel. „Dem Zeugnis ist auf Antrag des Auszubildenden eine englischsprachige und eine französischspra- chige Übersetzung beizufügen. Auf Antrag des Auszubildenden ist das Ergebnis berufsschulischer Leistungsfeststellungen auf dem Zeugnis auszu- weisen. Der Auszubildende hat den Nachweis der berufsschulischen Leistungsfeststellung dem An- trag beizufügen.“ (§ 37 Absatz 3 BBiG) Zeugnis der Berufsschule In diesem Zeugnis sind die Leistungen, die die Auszubilden- den in der Berufsschule erbracht haben, dokumentiert. Ausbildungszeugnis Ein Ausbildungszeugnis enthält alle Angaben, die für die Be- urteilung eines/einer Auszubildenden von Bedeutung sind. Gemäß § 16 BBiG ist ein schriftliches Ausbildungszeugnis bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses, am Ende der regulären Ausbildung, durch Kündigung oder aus sonstigen Gründen auszustellen. Das Zeugnis muss Anga- ben über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildenden enthalten. Auf Verlan- gen Auszubildender sind zudem auch Angaben über deren Verhalten und Leistung aufzunehmen. Diese sind vollständig und wahr zu formulieren. Da ein Ausbildungszeugnis Aus- zubildende auf ihrem weiteren beruflichen Lebensweg be- gleiten wird, sind sie darüber hinaus auch wohlwollend zu formulieren. Es soll zukünftigen Arbeitgebern ein klares Bild über die Person vermitteln. § Unterschieden wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis. Einfaches Zeugnis Das einfache Zeugnis enthält Angaben über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung. Mit der Art der Ausbildung ist im vorliegenden Fall eine Ausbildung im dualen System ge- meint. Bezogen auf die Dauer der Ausbildung sind Beginn und Ende der Ausbildungszeit, gegebenenfalls auch Verkür- zungen zu nennen. Als Ausbildungsziel sind die Berufsbe- zeichnung entsprechend der Ausbildungsverordnung sowie die erworbenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten anzugeben. Außerdem sollten eventuelle Schwerpunkte, Fachrichtungen oder Zusatzqualifikationen belegt werden. Bei vorzeitiger Beendigung einer Ausbildung darf der Grund dafür nur mit Zustimmung der Auszubildenden aufgeführt werden. Qualifiziertes Zeugnis Das qualifizierte Zeugnis ist auf Verlangen der Auszubilden- den auszustellen und enthält, über die Angaben des einfa- chen Zeugnisses hinausgehend, weitere Angaben zum Ver- halten wie Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit oder Pünktlichkeit, zu Leistungen wie Ausdauer, Fleiß oder sozialem Verhalten sowie zu besonderen fachlichen Fähigkeiten. IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin | Ausbildung Gestalten 91 Austauschforum zu Themen aus dem Bereich Elektronik, Informatik und Technik allgemein https://www.mikrocontroller.net Bundesamt für Sicherheit in der Informations- technik (BSI) https://www.bsi.bund.de Digitales Technik & Lifestyle Portal https://www.techbook.de dotnetpro – das Entwicklermagazin für Profis https://www.dotnetpro.de eLearnings Netzwerktechnik https://www.airnet.de Fachportal Netzwerktechnik https://www.ip-insider.de Fachportal rund das ganze Spektrum der Softwareentwicklung https://entwickler.de Initiative Deutschland sicher im Netz https://www.sicher-im-netz.de IT-News für Profis https://www.golem.de IT-News, Nachrichten und Hintergründe https://www.heise.de IT-Grundschutz-Kompendium https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ITGrundschutz/ITGrundschutzKompendi- um/itgrundschutzKompendium_node.html News, Ratgeber, Tipps und Analysen für IT-Profis https://www.computerweekly.com/de Online JAVA lernen https://www.java-tutorial.org openHPI, Internet-Bildungsplattform des Hasso-Plattner-Instituts mit interaktiven Online-Kursen zu verschiedenen Themen der Informationstechnologie (IT) https://open.hpi.de Portal für Bildung – Online Lernen und Übungen https://bildungsbibel.de Bezugsquelle für die DIN-Norm des eCompe- tence Frameworks, ein europaweiter Refe- renzrahmen für ITK-Kompetenzen https://www.beuth.de/de/norm-entwurf/din-en-16234-1/300543898 5.2 Materialliste IT-Handbuch IT-Systemelektroniker/-in, Fachinformatiker/-in ISBN-13: 978-3142350479 IT-Handbuch für Fachinformatiker (Rheinwerk Computing) ISBN-13: 978-3836270236 IT-Basiswissen ISBN 978-3-427-20500-5 Computer-Netzwerke: Grundlagen, Funktionsweisen, Anwendung. Für Studium, Ausbildung und Beruf. Inkl. OpenWRT ISBN-13: 978-3836264990 Datenbanken Relationale Datenbanken entwerfen und realisieren ISBN 978-3-14-222492-3 Hacking & Security ISBN 978-3-8362-4548-7 IoT-Programmierung mit Node-RED: Visuell programmieren ISBN-13: 978-3895763281 https://www.mikrocontroller.net/ https://www.bsi.bund.de/ https://www.techbook.de/ https://www.dotnetpro.de/ https://www.airnet.de https://www.ip-insider.de/ https://entwickler.de/ https://www.sicher-im-netz.de/ https://www.golem.de/ https://www.heise.de/ https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ITGrundschutz/ITGrundschutzKompendium/itgrundschutzKompendium_node.html https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ITGrundschutz/ITGrundschutzKompendium/itgrundschutzKompendium_node.html https://www.computerweekly.com/de https://www.java-tutorial.org https://open.hpi.de/ https://bildungsbibel.de/ https://www.beuth.de/de/norm-entwurf/din-en-16234-1/300543898 Ausbildung Gestalten | IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin92 YouTube-Kanäle Deutsche Telekom AG – Netzgeschichten https://www.youtube.com/user/deutschetelekom ElektroFunktion https://www.youtube.com/user/ElektroFunktionHD Elektrotechnik einfach erklärt https://www.youtube.com/channel/UCyFX1F6hpkyXeEbLFURd8PA Informatik – simpleclub https://www.youtube.com/channel/UC1M6v6JEQyzTKeINGAaCfnw Kondensatorschaden – Defekte in elektronischen Geräten https://www.youtube.com/channel/UC4gZL2MfR8jF8iJ2zYFuF-Q Kurz&Schluss – Energie- und Gebäudetechnik https://www.youtube.com/channel/UCto-nHAtxW9MXxMVoQh1v9Q Physik – simpleclub https://www.youtube.com/user/TheSimplePhysics The Morpheus Tutorials – ein Kanal rund um das Thema Informatik und Programmieren https://www.youtube.com/user/TheMorpheus407 Betriebssicherheitsverordnung – Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/betriebssicherheitsverordnung.html BGETEM – Elektrofachkraft (DGUV Vorschrift 3 oder DIN VDE 0105-100) https://www.bgetem.de/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/themen-von-a- z-1/elektrotechnische-arbeiten-qualifikation/qualifikation-fuer-elektrotechni- sche-arbeiten/elektrofachkraft BGETEM – Leitlinie zur Beurteilung der Be- fähigung von Elektrofachkräften https://medien.bgetem.de/medienportal/artikel/SVZTUzAwNEQ-/@@download/ download BGETEM – Organisation in der Elektrotechnik https://www.bgetem.de/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/themen-von-a- z-1/elektrotechnische-arbeiten-qualifikation/qualifikation-fuer-elektrotech- nische-arbeiten DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel https://publikationen.dguv.de/regelwerk/regelwerk-nach-fachbereich/ener- gie-textil-elektro-medienerzeugnisse-etem/elektrotechnik-und-feinmecha- nik/1052/elektrische-anlagen-und-betriebsmittel Elektronik Kompendium https://www.elektronik-kompendium.de Fachportal zur Elektrosicherheit https://www.elektrofachkraft.de Niederspannungsanschlussverordnung https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Gesetze/Energie/nav.html VdS Schadenverhütung https://vds.de Video-Tutorials Elektrotechnik https://et-tutorials.de Wissensplattform Elektrotechnik https://www.hager.de/wissen-weiterbildung/e-volution/929806.htm https://www.youtube.com/user/deutschetelekom https://www.youtube.com/user/ElektroFunktionHD https://www.youtube.com/channel/UCyFX1F6hpkyXeEbLFURd8PA https://www.youtube.com/channel/UC1M6v6JEQyzTKeINGAaCfnw https://www.youtube.com/channel/UC4gZL2MfR8jF8iJ2zYFuF-Q https://www.youtube.com/channel/UCto-nHAtxW9MXxMVoQh1v9Q https://www.youtube.com/user/TheSimplePhysics https://www.youtube.com/user/TheMorpheus407 https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/betriebssicherheitsverordnung.html https://www.bgetem.de/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/themen-von-a-z-1/elektrotechnische-arbeiten-qualifikation/qualifikation-fuer-elektrotechnische-arbeiten/elektrofachkraft https://www.bgetem.de/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/themen-von-a-z-1/elektrotechnische-arbeiten-qualifikation/qualifikation-fuer-elektrotechnische-arbeiten/elektrofachkraft https://www.bgetem.de/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/themen-von-a-z-1/elektrotechnische-arbeiten-qualifikation/qualifikation-fuer-elektrotechnische-arbeiten/elektrofachkraft https://medien.bgetem.de/medienportal/artikel/SVZTUzAwNEQ-/ https://www.bgetem.de/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/themen-von-a-z-1/elektrotechnische-arbeiten-qualifikation/qualifikation-fuer-elektrotechnische-arbeiten https://www.bgetem.de/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/themen-von-a-z-1/elektrotechnische-arbeiten-qualifikation/qualifikation-fuer-elektrotechnische-arbeiten https://www.bgetem.de/arbeitssicherheit-gesundheitsschutz/themen-von-a-z-1/elektrotechnische-arbeiten-qualifikation/qualifikation-fuer-elektrotechnische-arbeiten https://publikationen.dguv.de/regelwerk/regelwerk-nach-fachbereich/energie-textil-elektro-medienerzeugnisse-etem/elektrotechnik-und-feinmechanik/1052/elektrische-anlagen-und-betriebsmittel https://publikationen.dguv.de/regelwerk/regelwerk-nach-fachbereich/energie-textil-elektro-medienerzeugnisse-etem/elektrotechnik-und-feinmechanik/1052/elektrische-anlagen-und-betriebsmittel https://publikationen.dguv.de/regelwerk/regelwerk-nach-fachbereich/energie-textil-elektro-medienerzeugnisse-etem/elektrotechnik-und-feinmechanik/1052/elektrische-anlagen-und-betriebsmittel https://www.elektronik-kompendium.de/ https://www.elektrofachkraft.de/ https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Gesetze/Energie/nav.html https://vds.de/ https://et-tutorials.de/ https://www.hager.de/wissen-weiterbildung/e-volution/929806.htm IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin | Ausbildung Gestalten 93 5.3 Links Berufsspezifische Links Auf einen Blick https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php/profile/apprenticeship/hhffgdfd Die Ausbildungsordnung https://www.bibb.de/tools/berufesuche/index.php/regulation/IT_System_Elekt- roniker_2020.pdf Rahmenlehrplan (KMK) https://www.kmk.org/themen/berufliche-schulen/duale-berufsausbildung/ downloadbereich-rahmenlehrplaene.html Zeugniserläuterung deutsch https://www.bibb.de/tools/berufesuche/index.php/certificate_supplement/de/ it-systemelektroniker_2020_d.pdf englisch https://www.bibb.de/tools/berufesuche/index.php/certificate_supplement/en/ it-systemelektroniker_2020_e.pdf französich https://www.bibb.de/tools/berufesuche/index.php/certificate_supplement/fr/it- systemelektroniker_2020_f.pdf Berufsübergreifende Informationen Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) https://www.gesetze-im-internet.de/ausbeignv_2009/ Ausbildungsvertragsmuster https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA115.pdf Berufe TV (Bundesagentur für Arbeit) http://www.berufe.tv Berufsbildungsgesetz (BBiG) https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Das_neue_Berufsbildungsgesetz_ BBiG.pdf Berufsbildung 4.0 https://www.bmbf.de/de/berufsbildung-4-0-3246.html Bundesagentur für Arbeit „Berufenet“ https://berufenet.arbeitsagentur.de Den digitalen Wandel gestalten (BMWi) https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/digitalisierung.html Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR) https://www.dqr.de Digitalisierung der Arbeitswelt (BIBB) https://www.berufsbildungvierpunktnull.de Digitalisierung der Arbeits- und Berufswelt (foraus.de) https://www.foraus.de/de/foraus_107718.php Empfehlungen des Hauptausschusses des BIBB https://www.bibb.de/de/11703.php Empfehlungen des Hauptausschusses des BIBB – Kooperation der Lernorte https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA099.pdf Erfolgsmodell Duale Ausbildung (BMWi) https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/ausbildung-und-beruf.html Erklärfilme zur Berufsausbildung 4.0 (foraus.de) https://www.foraus.de/de/foraus_107669.php https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php/profile/apprenticeship/hhffgdfd https://www.bibb.de/tools/berufesuche/index.php/regulation/IT_System_Elektroniker_2020.pdf https://www.bibb.de/tools/berufesuche/index.php/regulation/IT_System_Elektroniker_2020.pdf https://www.kmk.org/themen/berufliche-schulen/duale-berufsausbildung/downloadbereich-rahmenlehrplaene.html https://www.kmk.org/themen/berufliche-schulen/duale-berufsausbildung/downloadbereich-rahmenlehrplaene.html https://www.bibb.de/tools/berufesuche/index.php/certificate_supplement/de/it-systemelektroniker_2020_d.pdf https://www.bibb.de/tools/berufesuche/index.php/certificate_supplement/de/it-systemelektroniker_2020_d.pdf https://www.bibb.de/tools/berufesuche/index.php/certificate_supplement/en/it-systemelektroniker_2020_e.pdf https://www.bibb.de/tools/berufesuche/index.php/certificate_supplement/en/it-systemelektroniker_2020_e.pdf https://www.bibb.de/tools/berufesuche/index.php/certificate_supplement/fr/it-systemelektroniker_2020_f.pdf https://www.bibb.de/tools/berufesuche/index.php/certificate_supplement/fr/it-systemelektroniker_2020_f.pdf https://www.gesetze-im-internet.de/ausbeignv_2009/ https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA115.pdf http://www.berufe.tv https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Das_neue_Berufsbildungsgesetz_BBiG.pdf https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Das_neue_Berufsbildungsgesetz_BBiG.pdf https://www.bmbf.de/de/berufsbildung-4-0-3246.html https://berufenet.arbeitsagentur.de https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/digitalisierung.html https://www.dqr.de https://www.berufsbildungvierpunktnull.de http://foraus.de https://www.foraus.de/de/foraus_107718.php https://www.bibb.de/de/11703.php https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA099.pdf https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/ausbildung-und-beruf.html http://foraus.de https://www.foraus.de/de/foraus_107669.php Ausbildung Gestalten | IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin94 Europass Zeugniserläuterungen https://www.europass-info.de/dokumente/zeugniserlaeuterungen Forum für AusbilderInnen https://www.foraus.de Handwerksordnung (HwO) http://www.gesetze-im-internet.de/hwo Klimaschutzplan 2050 https://www.ifok.de/klimaschutzplan-2050-informationsmaterialien Lernortkooperation in der beruflichen Bildung https://www.foraus.de/de/foraus_107679.php Musterprüfungsordnungen: Musterprüfungsordnung für die Durchfüh- rung von Abschluss- und Umschulungsprü- fungen (Empfehlung Nr. 120 des Hauptaus- schusses des BIBB) https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA120.pdf Musterprüfungsordnung für die Durchfüh- rung von Gesellen- und Umschulungsprüfun- gen (Empfehlung Nr. 121 des Hauptausschus- ses des BIBB) https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA121.pdf Nachhaltigkeit in der beruflichen Bildung https://www.bibb.de/de/709.php Plattform Industrie 4.0 https://www.plattform-i40.de Prüferportal https://www.prueferportal.org Qualifizierung digital https://www.qualifizierungdigital.de Publikationen Ausbildung und Beruf – Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Ausbildung_und_Beruf.pdf Ausbildungsordnungen und wie sie entstehen https://www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/publication/show/8269 Ausbilden im digitalen Wandel https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Ausbildung_im_digitalen_Wandel. pdf Digitale Medien in der betrieblichen Berufs- bildung https://www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/publication/show/9412 Kosten und Nutzen der betrieblichen Berufs- ausbildung https://www.bibb.de/datenreport/de/2019/101371.php Nachhaltigkeit im Berufsalltag https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Nachhaltigkeit_im_Berufsalltag.pdf Prüfungen in der dualen Berufsausbildung https://www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/publication/show/id/8276 Stellenwert der dualen Berufsausbildung in Großunternehmen (Bd. 16 der Reihe Berufs- bildungsforschung) https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Berufsbildungsforschung_Band_16. pdf Der letzte Zugriff auf alle Links erfolgte am 14.07.2020. https://www.europass-info.de/dokumente/zeugniserlaeuterungen https://www.foraus.de http://www.gesetze-im-internet.de/hwo https://www.ifok.de/klimaschutzplan-2050-informationsmaterialien https://www.foraus.de/de/foraus_107679.php https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA120.pdf https://www.bibb.de/dokumente/pdf/HA121.pdf https://www.bibb.de/de/709.php https://www.plattform-i40.de https://www.prueferportal.org https://www.qualifizierungdigital.de https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Ausbildung_und_Beruf.pdf https://www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/publication/show/8269 https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Ausbildung_im_digitalen_Wandel.pdf https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Ausbildung_im_digitalen_Wandel.pdf https://www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/publication/show/9412 https://www.bibb.de/datenreport/de/2019/101371.php https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Nachhaltigkeit_im_Berufsalltag.pdf https://www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/publication/show/id/8276 https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Berufsbildungsforschung_Band_16.pdf https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Berufsbildungsforschung_Band_16.pdf IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin | Ausbildung Gestalten 95 5.4 Adressen Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) Robert-Schuman-Platz 3 53175 Bonn Tel.: 0228 | 107-0 https://www.bibb.de Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Heinemannstraße 2 und 6 53175 Bonn Tel.: 0228 | 99 57-0 https://www.bmbf.de Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Scharnhorststraße 34-37 10115 Berlin Tel.: 030 | 18 615 0 https://www.bmwi.de Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) Taubenstraße 10 10117 Berlin Tel.: 030 | 25418-0 http://www.kmk.org Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (KWB) Simrockstraße 13 53113 Bonn Tel.: 0228 | 91 523-0 http://www.kwb-berufsbildung.de ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie Lyoner Straße 9 60528 Frankfurt am Main http://www.zvei.org Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) Lyoner Straße 18 60528 Frankfurt am Main http://www.vdma.org Bitkom e. V. Albrechtstraße 10 10117 Berlin https://www.bitkom.org/ Bundesarbeitgeberverband Chemie e. V. (BAVC) Abraham-Lincoln-Straße 24 65189 Wiesbaden https://www.bavc.de KURATORIUM DER DEUTSCHEN WIRTSCHAFT FÜR BERUFSBILDUNG KWB https://www.bibb.de https://www.bmbf.de https://www.bmwi.de http://www.kmk.org http://www.kwb-berufsbildung.de http://www.zvei.org http://www.vdma.org https://www.bitkom.org/ https://www.bavc.de Ausbildung Gestalten | IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin96 Arbeitgeberverband Gesamtmetall Voßstraße 16 10117 Berlin http://www.gesamtmetall.de Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK) Breite Straße 29 10178 Berlin http://www.dihk.de Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin http://www.dgb.de IG Metall (IGM) Wilhelm-Leuschner-Straße 79 60329 Frankfurt am Main http://www.igmetall.de ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Paula-Thiede-Ufer 10 10179 Berlin http://www.verdi.de http://www.gesamtmetall.de http://www.dihk.de http://www.dgb.de http://www.igmetall.de http://www.verdi.de IT-System-Elektroniker/IT-System-Elektronikerin | Ausbildung Gestalten 97 5.5 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: IT-Berufe 1997....................................................................................................................... 5 Abbildung 2: IT-Berufe 2020....................................................................................................................... 5 Abbildung 3: Die neuen IT-Berufe................................................................................................................. 6 Abbildung 4: Das IT-Weiterbildungssystem Stand Januar 2020.............................................................................. 9 Abbildung 5: Modell der vollständigen Handlung – foraus.de............................................................................... 52 Abbildung 6: Übersicht Betrieb - Berufsschule................................................................................................... 61 Abbildung 7: Plan – Feld – Situation.............................................................................................................. 62 Abbildung 8: Die Niveaustufen des DQR........................................................................................................... 87 Umsetzungshilfen aus der Reihe „AUSBILDUNG GESTALTEN“ unterstützen Ausbilderinnen und Ausbilder, Berufsschullehrerinnen und Berufsschul- lehrer, Prüferinnen und Prüfer sowie Auszubildende bei einer effizienten und praxisorientierten Planung und Durchführung der Berufsausbildung und der Prüfungen. Die Reihe wird vom Bundesinstitut für Berufsbildung herausgegeben. Die Inhalte werden gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus der Ausbildungspraxis erarbeitet. Bundesinstitut für Berufsbildung Robert-Schuman-Platz 3 53175 Bonn Telefon (02 28) 1 07-0 Internet: www.bibb.de E-Mail: ausbildung-gestalten@bibb.de ISBN 978-3-8474-2961-8 KURATORIUM DER DEUTSCHEN WIRTSCHAFT FÜR BERUFSBILDUNG KWB 9 783847 429616 IT-System-Elektroniker/ IT-System-Elektronikerin ISBN 978-3-8474-2961-6 AUSBILDUNG GESTALTEN Umsetzungshilfen aus der Reihe „AUSBILDUNG GESTALTEN“ unterstützen Ausbilderinnen und Ausbilder, Berufsschullehrerinnen und Berufsschul- lehrer, Prüferinnen und Prüfer sowie Auszubildende bei einer effi zienten und praxisorientierten Planung und Durchführung der Berufsausbildung und der Prüfungen. Die Reihe wird vom Bundesinstitut für Berufsbildung herausgegeben. Die Inhalte werden gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus der Ausbildungspraxis erarbeitet. Bundesinstitut für Berufsbildung Robert-Schuman-Platz 3 53175 Bonn Telefon (02 28) 1 07-0 Internet: www.bibb.de E-Mail: ausbildung-gestalten@bibb.de IT -S ys te m -E le kt ro n ik er /I T- Sy st em -E le kt ro n ik er in KURATORIUM DER DEUTSCHEN WIRTSCHAFT FÜR BERUFSBILDUNG KWB http://www.bibb.de mailto:ausbildung-gestalten@bibb.de Vorwort Inhaltsverzeichnis 1 Informationen zum Ausbildungsberuf 1.1 Warum eine Neuordnung? 1.2 Was ist neu? 1.3 Gemeinsame und berufsspezifische Qualifikationen 1.4 Entwicklung des Berufs 1.5 Karriere und Weiterbildung 1.6 Elektrofachkraft in der IT-Technik 2 Betriebliche Umsetzung der Ausbildung 2.1 Ausbildungsordnung und Ausbildungsrahmenplan 2.1.1 Paragrafen der Ausbildungsordnung mit Erläuterungen 2.1.2 Ausbildungsrahmenplan 2.1.3 Erläuterungen zum Ausbildungsrahmenplan 2.1.4 Zeitliche Richtwerte und Zuordnung 2.1.5 Betrieblicher Ausbildungsplan 2.1.6 Ausbildungsnachweis 2.2 Hilfen zur Durchführung der Ausbildung 2.2.1 Didaktische Prinzipien der Ausbildung 2.2.2 Handlungsorientierte Ausbildungsmethoden 2.2.3 Checklisten 2.3 Nachhaltige Entwicklung in der Berufsausbildung 3 Berufsschule als Lernort der dualen Ausbildung 3.1 Lernfeldkonzept und die Notwendigkeit der Kooperation der Lernorte 3.2 Rahmenlehrplan – berufsbezogene Vorbemerkungen 3.3 Lernfelder 3.4 Lernsituationen in der Berufsschule/Lernortkooperation 4 Prüfungen 4.1 „Gestreckte Abschlussprüfung“ 4.2 Prüfungsbereiche und Prüfungsinstrumente 4.3 Übersicht der einzelnen Prüfungsleistungen 4.4 Übersicht der einzelnen Prüfungsbereiche 4.4.1 Prüfung Teil 1 4.4.2 Prüfung Teil 2 4.5 Beispiele Betriebliche Projektarbeit 5 Weiterführende Informationen 5.1 Hinweise und Begriffserläuterungen 5.2 Materialliste 5.3 Links 5.4 Adressen 5.5 Abbildungsverzeichnis
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