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Unternehmensrecht von A-Z

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Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist. Die OHG besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, eine Begrenzung der Zahl der Gesellschafter nach oben kennt das Gesetz nicht. Gesellschafter können natürliche und juristische Personen sein. Sind nur Gesellschaften mit beschränkter Haftung persönlich haftende Gesellschafter, so entsteht die GmbH & Co. OHG

 Die Gründung der OHG ist nicht von einem bestimmten Mindestkapital abhängig.
Die OHG besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit, obwohl ihre Rechtsstellung in mancher Hinsicht der einer juristischen Person entspricht.

» Mehr Informationen zur OHG

IHK Offenbach am Main
Industrie- und Handelskammer
Offenbach am Main
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63067 Offenbach am Main

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